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ID0205400300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag - 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1954 2633 54. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2633 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Schröter (Wilmersdorf) 2634 A Erlöschen der Mitgliedschaft des Abg. von Hassel im Bundestag 2634 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 118 und 119 (Drucksachen 901, 943; 902, 944) 2634 A Änderungen der Tagesordnung 2634 A) Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund (Drucksache 466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 874 [neu]) 2634 B Beschlußfassung 2634 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Großer Knechtsand (Drucksache 841) 2634 C Müller (Wehdel) (DP), Anfragender 2634 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 2635 C Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 2637 C Hermsdorf (SPD) 2638 C, 2640 A Haasler (GB/BHE) 2639 D, 2640 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ergänzung des Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes (Drucksache 621) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Errichtung eines Bundesministeriums für Erziehung und Unterricht (Drucksache 622) 2641 A Dr. Brühler (DP), An- tragsteller 2641 B, 2656 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 2646 C, 2655 C Feller (GB/BHE) 2649 B (I Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2651 D Gaul (FDP) 2652 B Marx (SPD) 2654 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2654 B Überweisung an die Ausschüsse für Kulturpolitik, für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 2656 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksachen 916, 309) 2657 A Körner (GB/BHE), Berichterstatter 2657 A Leonhard (CDU/CSU) . . . . . 2657 C Beschlußfassung 2658 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Personenbeförderungsgesetz — PBefG —) (Drucksache 831) 2658 C Überweisung an die Ausschüsse für Verkehrswesen, für Wirtschaftspolitik, für Post- und Fernmeldewesen und für Kommunalpolitik 2658 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 (Drucksachen 909, 304) . 2658 C Ohlig (SPD), Berichterstatter . . 2658 D Ritzel (SPD) 2659 C Beschlußfassung 2661 C Nächste Sitzung 2661 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke Ihnen.
    Heute feiert unser Kollege Schröter aus Wilmersdorf seinen 62. Geburtstag.

    (Beifall.)

    — Ich stelle fest, daß das Haus ihm mit einem besonderen Berliner Herzlichkeitszuschlag ,gratuliert hat.
    Ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Bundestagsabgeordnete, nunmehr Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Kai-Uwe von Hassel mit Wirkung -vom 4. November seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag durch Verzicht verloren hat. Sein Nachfolger ist noch nicht bei uns.
    Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 3. November 1954 die Kleine Anfrage 118 der Fraktion der SPD betreffend Fahrpreiserhöhung für Anschlußverkehr durch Autobusses der Deutschen Bundesbahn — Drucksache 901 —beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 943 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 3. November 1954 die Kleine Anfrage 119 der Fraktion der SPD betreffend Berufsverkehr der Bundesbahn — Drucksache 902 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 944 vervielfältigt.
    Eine weitere Mitteilung: Gemäß interfraktioneller Vereinbarung sind die Punkte 3 und 4 der heutigen Tagesordnung, Drucksache '735, Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes, und Drucksache 807, Antrag der Fraktion des GB/BHE betreffend Spende für den Aufbau des Reichstagsgebäudes, abgesetzt worden. Dafür soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Tagesordnung erweitert werden um einen gestern abgesetzten Punkt der gestrigen Tagesordnung:
    Fortsetzung der Zweiten und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Oberleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund (Drucksache 466);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) (Drucksache 874 [neu]).
    Berichterstatter: Abgeordneter Kirchhoff.

    (Erste Beratung: 28. Sitzung; zweite Beratung: 53. Sitzung.)

    Ich halte es für richtig, daß wir diesen Punkt als ersten Punkt der heutigen Tagesordnung behandeln. Die Drucksachen sind verteilt.
    Der Bericht ist bereits erstattet. Wir kommen zur Abstimmung.
    Ich rufe auf zur zweiten Beratung §§ 1, — 1 a, —2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Einzelaussprache. §§ 1 bis 4, — Einleitung und Überschrift. — Wer einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Einstimmig angenommen.
    Wer mit dem Gesetz im ganzen einverstanden ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist dieser Punkt erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 1 der heutigen Tagesordnung:
    Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betreffend Großer Knechtsand (Drucksache 841).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß man sich mit einer Begründung von 20 Minuten begnügen möge. Ich halte mich nach einigen gestrigen Vorgängen doch für verpflichtet, auf diese Vereinbarung im Ältestenrat heute hinzuweisen. Wer begründet die Anfrage? — Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Wehdel).
    Müller (Wehdel) (DP), Anfragender: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Große Anfrage der Fraktionen der DP und des GB/BHE Drucksache 841 wurde dadurch veranlaßt, daß die Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und dem Britischen Hohen Kommissar vom 9. September 1952 in zahlreichen Fällen nicht eingehalten wurden.
    In Ziffer 3 der Vereinbarungen ist festgelegt, daß Übungs- und Sprengbomben bis zu einem Höchstgewicht von 453,6 kg auf den Mittelpunkt der Gefahrenzone gezielt geworfen werden. Bei keiner Übung sollen mehr als 100 Sprengbomben geworfen werden. Es sind aber Reihenabwürfe erfolgt und Bomben schwersten Kalibers geworfen worden. Dadurch sind Gebäudeschäden in erheblichem Umfang eingetreten. Die Marsch hat als Untergrund eine anmoorige Schicht, so daß Erschütterungen auf große Entfernungen übertragen werden. Diese waren sogar bis Bremerhaven, also noch auf zirka 30 km, spürbar. Die Krankenhäuser in Nordholz, Wursterheide, Sahlenburg und Cuxhaven wurden in Mitleidenschaft gezogen, wie die Ärzte übereinstimmend feststellten.
    Ziffer 4 besagt, daß der Knechtsand jede Nacht zur Verfügung steht und Tagübungen jedesmal angekündigt werden. Ein britischer Vertreter äußerte seinerzeit, daß Tagübungen nur zwei- bis dreimal im Monat stattfinden sollten. Die Wirklichkeit sieht aber ganz anders aus. In der Zeit von November 1953 bis Juni 1954 wurden 69 Tagübungen und 18 Nachtübungen angesetzt. Im Juli 1954 wurden 20 Tagübungen und nur 1 Nachtübung angemeldet, im August 1954 21 Tag- und 13 Nachtübungen, im September 1954 28 Tag- und 16 Nachtübungen. Bei dieser starken Inanspruchnahme des Knechtsandes war jegliches Fischen unmöglich, und den Fischern wurde eine Entschädigung von 74 000 DM ausgezahlt. Im Oktober dieses Jahres sind 27 Tagübungen und keine Nachtübung angesetzt worden.
    Sie sehen also, daß die heutige Form der Abwurfübungen ein glatter Verstoß gegen die Vereinbarungen vom 9. September 1952 ist.
    Ziffer 5 besagt, daß für Tagübungen das Übungsgebiet von Montag bis Freitag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zur Verfügung steht. Der Sonnabend und der Sonntag sollen übungsfrei bleiben und somit den Fischern zum Fang zur Ver-


    (Müller [Wehdel])

    fügung stehen. Entgegen dieser Zusage ist aber wiederholt die Sperre bis Sonnabendmorgen ausgedehnt worden, so daß den Fischern ein Auslaufen nicht mehr möglich war. Außerdem sollten an den Übungstagen von drei Stunden vor Hochwasser bis drei Stunden nach Hochwasser keine Bomben geworfen werden. Auch diese Bestimmungen sind wiederholt nicht innegehalten worden.
    Nach Ziffer 6 soll das Ziel entweder nach Sicht oder mit Hilfe von Radargeräten bombardiert werden. Am 24. November 1953 wurden Bomben geworfen, obwohl ein Fischkutter wegen Motorschadens im Sperrgebiet des Großen Knechtsandes lag. Außerdem wurden Warnungen mit dem Hinweis verbunden, daß auch bei Nebel eine Übung stattfinden würde.
    Ziffer 10 und 11 behandeln die Blindgängergefahr. Nach Ziffer 11 soll das Zielgebiet durch ein britisches Übungsplatzkommando nach Blindgängern abgesucht werden. Es ist bisher nicht beobachtet worden, daß dies durchgeführt ist.
    Sie sehen also, daß die Vereinbarungen vom 9. September 1952 nicht innegehalten wurden. Auch die Entschädigung der Fischer ist noch nicht befriedigend. Die Entschädigung beruht auf Richtlinien des Bundesfinanzministeriums vom 10. März 1954. In der Praxis hat sich herausgestellt, daß diese in keiner Weise den gerechten Forderungen der Krabbenfischer entsprechen. Auf Grund der Eingaben aller möglichen Stellen und der Verhandlungen im Bundestag wurden diese Richtlinien einer Revision unterzogen und am 30. September 1954 eine Einigung erzielt. Diese Neuregelung mußte selbstverständlich rückwirkend ab 1. März 1954 in Kraft gesetzt werden, da sich klar gezeigt hat, daß die alte Entschädigungsregelung ungenügend war. Nunmehr will das Bundesfinanzministerium aber offenbar diese Regelung erst mit Wirkung ab L Oktober 1954 in Kraft setzen. Das ist eine unerhörte Benachteiligung der Fischer. Durch diese Handlungsweise werden die Fischer äußerst verbittert und verlieren jedes Vertrauen auf Zusagen unserer Regierungsstellen.
    Außerdem sind die Darre- und Zulieferbetriebe der Krabbenfischer in die Entschädigung einzubeziehen.
    Ferner sollte berücksichtigt werden, daß die jungen Fischer heute dem Müßiggang und dem tatenlosen Herumstehen preisgegeben sind. Es liegt auf der Hand, daß dies zu einer völligen Verlotterung der jungen Menschen führen muß. Daß hierbei auch die politischen Gefahren nicht übersehen werden dürfen, sondern einer sehr ernsten Betrachtung unterzogen werden müssen, darüber dürfte Einigkeit bestehen.
    Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, daß der Knechtsand die Stätte ist, wo im Juli/ August die Brandgänse aus dem größten Teil des nordeuropäischen Raumes sich zur Mauser einfinden. Obwohl bereits im Juni von den interessierten Stellen wegen der Gefahren, die den Brandgänsen drohten, ernsteste Vorstellungen erhoben worden sind, ist hierauf keine Rücksicht genommen worden. Wie Lehrer Freemann, Wremenn, ein anerkannter Sachverständiger, feststellt, sind von Juli bis Anfang September mindestens 40 000 Brandgänse umgekommen. Falls im nächsten Jahr dieses Verfahren des Massenmordes der Gänse fortgesetzt wird, dürften diese mehr oder weniger ausgerottet werden.
    Welche Folgerungen sind nun zu ziehen? Die ständige Nachtsperre ist aufzuheben, da nur selten nachts geworfen wird. Bombenabwurfübungen sind 36 Stunden vor Beginn anzumelden, damit rechtzeitig gewarnt werden kann. Nach Möglichkeit sind einige bestimmte Tage jeder Woche für Übungen vorzusehen, damit an den anderen Tagen die Fischer ausfahren können. Bei der heutigen Handhabung der Abwurfübungen muß die Fischerei über kurz oder lang zum Erliegen kommen. Reihenabwürfe und Abwürfe schwersten Kalibers sind zu vermeiden.
    Wie verlautet, sollen nun noch weitere Flächen südlich und nördlich des Knechtsandes für Ziele zum Beschuß mit Bordwaffen und leichten Bomben in Anspruch genommen werden. Damit würde die Wesermündung von Bremerhaven bis Cuxhaven ein einziges Zielfeld werden. Da ist doch wohl die Frage berechtigt, ob nicht vor der schottischen Küste oder auf Truppenübungsplätzen, die heute als Jagdreviere in völliger Ruhe daliegen, geeignetere Zielobjekte sind, als es die dichtbesiedelte Küste und das stark befahrene Fahrwasser der Weser sind.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat als Vertreter der Regierung Herr Staatssekretär Hartmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Verkehr, der Dienststelle Blank und des Bundesministeriums der Finanzen darf ich jetzt die Große Anfrage beantworten.
    Frage 1:
    Was hat die Bundesregierung unternommen,
    um, nachdem die Schäden offenbar wurden,
    eine Revision der Abmachungen zu erreichen?
    Eine Revision des deutsch-britischen KnechtsandAbkommens ist gemäß Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. September 1952 möglich, wenn durch die Benutzung des Übungsgebietes ernste Schwierigkeiten verursacht werden sollten, besonders im Hinblick auf die Großschiffahrtswege zur Elbe und Weser, auf Erdölbohrungen in diesem Gebiet und auf etwaige Veränderungen der geologischen Struktur des Großen Knechtsandes, der als Barre für die Marschgebiete an der Küste wirkt.
    Die Prüfung der Frage, ob nach Wortlaut und Sinn der Vertragsbestimmungen die verschiedenen Auswirkungen der Bombenabwürfe auf den Großen Knechtsand als „ernste Schwierigkeiten" im Sinne des Abkommens angesehen werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Als ernste Schwierigkeiten können jedenfalls solche Unzuträglichkeiten nicht angesehen werden, mit denen schon bei Abschluß des Abkommens gerechnet werden mußte, insbesondere also nicht eine gewisse Beeinträchtigung der Krabbenfischerei.
    In den Sommermonaten dieses Jahres hat sich allerdings herausgestellt, daß die Krabbenfischerei in größerem Ausmaße beeinträchtigt wird, als zu erwarten war. Infolgedessen ist die Bundesregierung in ,dem Bemühen, eine möglichst schonende Anwendung und solche Änderungen des Abkommens zu erreichen, wie sie von der Küstenbevölkerung und den Krabbenfischern besonders ge-


    (Staatssekretär Hartmann)

    wünscht worden sind, bei der britischen Hohen Kommission vorstellig geworden und hat in einigen für die Fischerei besonders bedeutsamen Punkten Entgegenkommen gefunden.
    Durch einen am 18. Oktober 1954 vollzogenen Notenwechsel ist das Abkommen dahingehend geändert worden, daß die Nachtübungen in Zukunft ebenso vorher angezeigt werden müssen wie die Tagesübungen. Es kann daher das durch § 3 der Strom- und Schiffahrtspolizei-Verordnung vom 25. Juli 1953 ausgesprochene Verbot, ,das Übungsgebiet zur Nachtzeit zu befahren, jetzt aufgehoben werden. Der Bundesminister für Verkehr wird zu diesem Zweck in ,den nächsten Tagen eine neue Strom- und Schiffahrtspolizei-Verordnung erlassen. Die Aufhebung der allgemeinen Nachtsperre bedeutet auch nach Auffassung der zuständigen Landensdienststelle eine wesentliche Erleichterung für die Fischerei.
    Ziffer 12 der Anlage des deutsch-britischen Abkommens vom 9. September 1952 wird von britischer Seite künftig so ausgelegt werden, daß die Übungen mindestens 24 Stunden vor dem Setzen der Signale anzukündigen sind. Die Signale werden drei Stunden vor Übungsbeginn gesetzt. Das bedeutet also, daß die Ankündigungsfrist praktisch um drei Stunden, nämlich von 24 auf 27 Stunden, verlängert wird. Darüber hinaus wird die Royal Air Force wie bisher bemüht sein, die Übungen möglichst schon 36 Stunden oder länger vorher anzusagen.
    Gebäudeschäden auf dem Festland, die auf die Bombenabwürfe im Knechtsandgebiet zurückgeführt werden, sind erst in den letzten Monaten in größerem Umfange gemeldet worden. Die Bundesregierung ist bemüht, den Sachverhalt zu klären und sichere Unterlagen über die Ursache und das Ausmaß der Schäden zu gewinnen, um dann die erforderlichen Schritte unternehmen zu können.
    Für die Stadt Cuxhaven ist bereits im Verhandlungswege eine Verbesserung des bisherigen Zustandes erreicht worden. Obwohl gemäß Ziffer 6 der Anlage zur Note das Knechtsandziel am Tage aus a 11 e n Richtungen angeflogen werden kann, hat die britische Hohe Kommission gesagt, daß grundsätzlich das Überfliegen von Cuxhaven durch Flugzeuge mit Bombenlast vermieden werden soll.
    Um eine bessere Überwachung des Übungsgebiets sicherzustellen, ist nunmehr auf Vorstellung der Bundesregierung hin ein neuartiges, besseres Radar-Gerät eingesetzt worden.
    Die Bundesregierung bleibt im übrigen weiterhin bemüht, daß in Zukunft mehr Nachtübungen und weniger Tagesübungen stattfinden sollen.
    Frage 2: Was hat die Bundesregierung unternommen, um die bisher entstandenen Schäden zu ersetzen?
    1. Durch die Sperrmaßnahmen, die wegen der Benutzung des Großen Knechtsandes als Bombenabwurfplatz getroffen werden mußten, werden die Krabbenfischer in Dorum und Spieka in ihrer Fangtätigkeit behindert. Während der Sperrzeiten können sie weder die Fanggründe des Großen Knechtsandes aufsuchen noch nach anderen Fanggründen auslaufen. Ertragsausfälle haben sie dadurch erstmals im November 1953 erlitten.
    Zum Ausgleich der den Fischern bis Ende Februar 1954 entstandenen Schäden hat der Bundesminister der Finanzen einen Betrag von 58 402,88 DM zur Verfügung gestellt, wie dem Hohen Hause am 21. Januar 1954 von mir berichtet wurde.
    Für die Zeit nach dem 1. März 1954 ist den Fischern ein Schadensausgleich nach Maßgabe der Grundsätze gewährt worden, die der Bundesminister der Finanzen in seinem Schreiben an den Niedersächsischen Minister der Finanzen vom 10. März 1954 aufgestellt hat. Die Ausgleichsbeträge sind nach den Durchschnittserträgen der entsprechenden Monate der Jahre 1950 bis 1953 und nach der Zahl der infolge der Sperrmaßnahmen ausgefallenen Fangtage je Monat berechnet worden, wobei jedoch höchstens die Zahl der Fangtage berücksichtigt wurde, die dem Durchschnitt der Fangtage des entsprechenden Monats der Vergleichsjahre entsprach. Bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags nach diesem Schreiben waren die Erträge, die die Fischer trotz der Sperrmaßnahmen erzielten, zunächst in vollem Umfange berücksichtigt worden.
    Durch Schreiben vom 7. Oktober 1954 hat der Bundesminister der Finanzen die mit Schreiben vom 10. März 1954 getroffene Regelung noch verbessert. Bei der Berechnung der Ausgleichsbeträge werden die Durchschnittserträge der Jahre 1950 bis 1953 zwar mengenmäßig berücksichtigt, aber wertmäßig die jeweils geltenden Tagespreise zugrunde gelegt. Außerdem werden die von den Fischern trotz der Sperrmaßnahmen noch erzielten Erträge nur in Höhe von 60 % angerechnet. Dadurch wird den Fischern ein Anreiz geboten, ihre Tätigkeit in möglichst großem Umfange fortzusetzen. Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, trotz der Sperrmaßnahmen höhere Einnahmen zu erzielen als in den vorausgegangenen Jahren.
    Die mit dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 7. Oktober 1954 getroffene Regelung gilt — wie igh im Hinblick auf den bei der Begründung der Großen Anfrage geäußerten Zweifel besonders betonen möchte — rückwirkend vom 1. März 1954. Damit ist also der eben zum Ausdruck gebrachte Wunsch bereits erfüllt.
    Auf Grund der Regelung vom 10. März 1954, also der alten Regelung, sind für die Zeit vom 1. März bis 30. September 1954 an 34 Fischer 231 963,33 DM zur Auszahlung gelangt. Die finanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Regelung vom 7. Oktober 1954 sind im einzelnen noch nicht bekannt.
    2. Entschädigungsansprüche sind aber außer von den Krabbenfischern auch von verschiedenen Krabbenverarbeitungsbetrieben angemeldet worden mit der Begründung, durch verringerte Zulieferung von Krabben sei ihr Umsatz und Ertrag zurückgegangen. Unter Zurückstellung von Bedenken allgemeiner Art hat sich der Bundesminister der Finanzen in dem erwähnten Schreiben vom 7. Oktober 1954 grundsätzlich bereit erklärt, drei Krabbenverarbeitungsbetrieben in Dorum und Wremen einen Schadensausgleich zu gewähren. Diese Betriebe werden Ausgleichszahlungen erhalten, wenn und soweit infolge eines auf der zeitweiligen Sperrung des Fischereigebietes im Großen Knechtsand beruhenden Rückganges der Krabbenzulieferungen durch die in Dorum und Spieka ansässigen Fischer die Erträge der Unternehmen nicht mehr ausreichen, um die fortlaufenden notwendigen Betriebskosten und den angemessenen Lebensunterhalt der Inhaber und ihrer unterhaltsberechtigten


    (Staatssekretär Hartmann)

    Angehörigen zu decken, soweit er bisher aus den
    Erträgen des Unternehmens bestritten worden ist.
    3. Erstmals im Sommer dieses Jahres haben Bewohner verschiedener Küstenorte Anträge auf Entschädigung für Gebäudeschäden gestellt mit der Begründung, diese Schäden seien durch die Benutzung des Großen Knechtsandes als Bombenabwurfziel verursacht worden. Das Besatzungskostenamt Cuxhaven hat die Anträge unter Hinzuziehung des örtlichen Bauamtes bearbeitet und dem britischen Entschädigungsamt in Herford zur Entscheidung vorgelegt. Dieses hat die Haftung bereits in einer Anzahl von Fällen anerkannt. Außerdem hat der Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 18. September 1954 an den Niedersächsischen Minister der Finanzen die Möglichkeit eröffnet, den Geschädigten Vorschüsse bis zu 90 v. H. des zu erwartenden Entschädigungsbetrages zu gewähren. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Geschädigten unabhängig von der Entscheidung der britischen Dienststellen die wesentlichen Schäden rasch beseitigen lassen können.
    Frage 3:
    Sind die Sicherheitsmaßnahmen, wie sie in der Anlage zur Note festgelegt wurden, eingehalten worden? Falls nein, was hat die Bundesregierung getan, um die Einhaltung zu erreichen?
    Die durch das Abkommen vereinbarten Sicherungsmaßnahmen sind eingehalten worden.
    Frage 4:
    Entspricht es den Tatsachen, daß nördlich und südlich des bisherigen Hauptsperrbezirks weiteres Zielgelände zur Verfügung gestellt werden soll?
    Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die britischen Luftstreitkräfte weitere Flächen südlich des jetzigen Übungsgebietes Sandbank für einen Bordwaffenschießplatz angefordert haben. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Anforderung, über die auf Landesebene zu verhandeln war, inzwischen jedoch abgelehnt. Sie begründet diese Ablehnung damit, daß durch die Beschlagnahme weiterer Flächen beim Großen Knechtsand und die sich dann zwangsläufig verstärkende Flugtätigkeit sowohl die Fischerei wie die gesamte Küstenbevölkerung schwer betroffen würde.
    Der britische Hohe Kommissar hat die Bundesregierung neuerdings gebeten, ein zweites, nordöstlich des Knechtsandes gelegenes Übungsgebiet mit einem Radius von 3000 Yards zum Abwurf von Übungsbomben von 25 lbs. zur Verfügung zu stellen.
    Bei den Verhandlungen über die als Voraussetzung für die Freigabe Helgolands verlangten Ausweichziele „auf einer oder mehreren Sandbänken an der deutschen Nordseeküste" im Jahre 1951 war über ein Zielgebiet zum Abwurf leichter Übungsbomben verhandelt worden, das nach Lage und Größe von dem jetzt zusätzlich verlangten Gebiet nur unwesentlich abweicht. Mit Rücksicht auf von deutscher Seite in Aussicht genommene Erdölbohrungen in diesem Gebiet hat die britische Regierung damals vorläufig auf dieses zweite Zielgebiet verzichtet und ist erst jetzt wieder hierauf zurückgekommen. Die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem weiteren britischen Antrag wird zur Zeit noch geprüft.