Rede:
ID0205201600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Cillien.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1954 2567 52. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2567 D Nächste Fragestunde 2568 A Gedenken an die noch nicht heimgekehrten Kriegsgefangenen 2568 A, 2587 D Präsident D. Dr. Ehlers . 2568 A, 2587 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (Drucksache 795) . 2568 A Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 2568 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH. in Berlin SW 61 (Drucksache 813) . 2568 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 2568 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Grenzlandfragen über den Antrag der Fraktion des GB/BHE betr. Sanierungsmaßnahmen für Kreise im Spessart-Gebiet (Drucksachen 751, 572) 2568 B Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 2568 B Dr. Keller (GB/BHE) 2568 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2570 B Bauer (Würzburg) (SPD) 2571 D Beschlußfassung 2573 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 848) 2573 B, 2588 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2573 B, 2578 D, 2591 A Kühn (Köln) (SPD) 2575 A, 2582 A, 2590 A, B Cillien (CDU/CSU) . . . . 2579 A, 2584 A Dr. Bucher (FDP) 2580 C, 2581 C Gontrum (CDU/CSU) 2581 C, 2589 C, 2590 B Kahn-Ackermann (SPD) 2583 B Metzger (SPD) 2584 C, 2587 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) 2587 D Präsident D. Dr. Ehlers 2588 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2588 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 2591 C Erste Beratung des von den Abg. Hoogen, Dr. Kihn (Würzburg), Naegel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 860) 2591 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2591 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 677); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 892) . . . . 2591 C Unertl (CDU/CSU), Berichterstatter 2591 D Abstimmungen 2592 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 190) 2592 C Beschlußfassung 2592 C Nächste Sitzung 2592 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 190) 2592 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage. Anlage Umdruck 190 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 827) an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Zusammenführung des Kulturgutes der ehemals Staat- lichen Museen Berlins (Drucksache 839) an den Ausschuß für Kulturpolitik; 3. Antrag der Abgeordneten Günther, Moll und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Köln—Aachen (Drucksache 869) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte in der Begründung gesagt, daß der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, in der Öffentlichkeit in bestimmten Punkten mißdeutet worden sei. Herr Kollege Kühn hat allerdings nun hier heute einige Punkte angeführt, in denen der Entwurf bisher keineswegs mißdeutet worden ist. Das veranlaßt mich doch, etwas zu sagen.
    Er hat ihn zunächst mißdeutet unter einem Zitat von 1937. Ich möchte zur Klarstellung und zur Steuer der Wahrheit sagen, daß diese Bestrebung, den Familienzusammenhang darzustellen, keineswegs etwa auf das Jahr 1933, wenn Sie so wollen, zurückging, sondern daß das seit 1808 Praxis in Württemberg war, wie ich ausgeführt habe, und daß es sehr intensive Bestrebungen in den ganzen Jahren, vor allem auch seit 1920, gegeben hat, zu einer Darstellung des Familienzusammenhangs zu kommen. Hier liegt sicherlich eine Mißdeutung vor, und ich wäre dem Kollegen dankbar, wenn er diese historischen Fakten doch noch einmal überprüfte.
    Ich begrüße es, daß er sich als Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion positiv zur Regelung in § 67 ausgesprochen hat. Damit sind wir in der Befriedung der öffentlichen Diskussion ein großes Stück weitergekommen. Leider hat er diesen Schritt nicht getan hinsichtlich der Eintragung des religiösen Bekenntnisses. Er hat keine Stellung dazu genommen, daß — ich habe es ja noch einmal ausgeführt — 97 % unseres Volkes einer


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    der beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften angehören. Deswegen kann es schwerlich etwas Unbilliges sein, diese Zugehörigkeit in einem familienmäßigen Sinn deutlich zu machen. Wenn er geglaubt hat, daß das in Verbindung mit dem Familienbuch der Schnüffelei Tür und Tor öffne, so fehlt der logische Zusammenhang zwischen diesen Ausführungen. Schnüffelei auf solchem Gebiet, wenn sie überhaupt jemand anstellen möchte, braucht nicht auf dem Umweg über das Familienbuch betrieben zu werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Er hat aber einen Punkt angeführt, den ich ausdrücklich als unrichtig bezeichnen möchte, nämlich das Beispiel der Beamtentochter, deren uneheliches Kind etwa das Familienbuch des Großvaters belasten könnte. Ich darf hervorheben, daß das nach den hier skizzierten Bestimmungen in keiner Weise gegeben ist.
    Ich möchte mich auf diese Richtigstellung beschränken.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Cillien.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Cillien


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kühn, ich darf zunächst bemerken, daß ich nicht durch eine Ihrer Bemerkungen hervorgelockt worden bin, jetzt zu sprechen, sondern meine Fraktion hat mich schon gestern beauftragt,' für sie hier zu reden. Im übrigen bewundere ich Ihren Mut nicht, ebensowenig wie ich den Mut von Herrn Dr. Dehler bewundert habe, wenn er Angst davor hat, Oberkirchenräte oder Prälaten könnten Deutschland regieren. Man sollte meinen, auch mit solchen Leuten wie mit mir würden Sie fertigwerden können, wenn Ihre Position stark genug ist.
    Ich will nicht verhehlen, daß mich der ganze erste Teil Ihrer Ausführungen durchaus befriedigt hat. Ich bin außerordentlich zufrieden gewesen über den sachlichen Ton, mit dem Sie diese Materie behandelt haben.

    (Zuruf von der Mitte: Und der zweite Teil?!)

    Nach dem Sturm um den § 67, der bei der ersten Vorlage entfacht und weiter genährt wurde, war es leider nicht zu erwarten, daß Sie in einer solch ruhigen und sachlichen Form heute hier reden würden, wie Sie es getan haben. Ich verzichte allerdings, auf verschiedene Bemerkungen einzugehen, die Sie im zweiten Teil Ihrer Ausführungen gemacht haben. Die habe ich für unangebracht gehalten, um keinen anderen Ausdruck zu gebrauchen. So sehr ich immer bereit bin — das erwarte ich von jedem überzeugten Christen —, Achtung zu haben vor der Überzeugung eines anderen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    so wenig würde ich bereit sein oder würden meine Freunde es dulden, über Ihre Überzeugung so despektierlich zu reden, wie Sie es von der Tribüne des Hauses getan haben.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das soll mich aber nicht davon abhalten, genau in der von mir vorgenommenen und von meiner Fraktion gewünschten ruhigen und sachlichen Form zu diesem Gesetz zu reden.
    Das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes hat an und für sich gar keine Veranlassung geboten, ein besonderes öffentliches Interesse hervorzurufen. Für die Unangebrachtheit der damaligen, fast hysterischen Erregtheit hätte keine bessere Bestätigung erfolgen können als durch Ihre Ausführungen im ganzen ersten Teil. Auf einmal war nämlich nichts mehr davon übriggeblieben. Der lapidare Satz in dem Regierungsentwurf „§ 67 fällt weg" war gar nicht so wichtig, wenn man nicht die Absicht gehabt hätte, ganz bestimmte Zwecke zu verfolgen. Dieser § 67 bedroht jeden mit Strafe, der eine kirchliche Feier im Zusammenhang mit einer Eheschließung vornimmt, bevor die Trauung vor dem Standesamt erfolgt ist. Es ist doch einfach so gewesen: Bei der allgemeinen Überprüfung dieses Gesetzes — man hatte die Überprüfung allgemein für notwendig gehalten — kam man zu der Überzeugung, daß dieser Paragraph der heutigen Situation nicht mehr entspreche. Ich darf mich dafür auf den damaligen Justizminister Dr. Dehler berufen, der mir in einem Gespräch selber erklärt hat: „Dieser Paragraph ist überflüssig, und deshalb habe ich ihn streichen lassen."
    Diese Bestimmung stammte aus einer Zeit des Kulturkampfes, die wir auf gar keinen Fall in Deutschland noch einmal erleben möchten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist schade, daß Sie in Ihren Ausführungen doch wiederum das Wort Mißtrauen gebraucht haben, das wir eben nicht wünschen. Damals war man der Ansicht — ich vermag nicht zu beurteilen, ob sie gerechtfertigt war —,

    (Zurufe von der SPD)

    daß die damals noch umstrittene obligatorische Zivilehe strafrechtlich gesichert werden müsse. Aber die damaligen Befürchtungen sind niemals akut geworden, und sie bestehen auch heute in gar keiner Form.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Diese Strafandrohung hätte nur dann noch einen Sinn, wenn in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche ein Konfliktsverhältnis bestünde. Das ist nicht der Fall, und jeder in diesem Hause sollte sich darüber freuen, daß die Entwicklung seit 1945 in einer Richtung gegangen ist, die ein solches Konfliktsverhältnis nicht heraufbeschworen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Oder wer etwa für die Beibehaltung der Bestimmung eingetreten wäre — Sie tun es ja erfreulicherweise gar nicht mehr —, hätte unterstellen müssen, daß ein kirchlicher Amtsträger der vom Staat in seiner Zuständigkeit gesetzten Ordnung bewußt entgegenhandeln wollte,

    (Zuruf von der SPD: Wie ist das denn in Niedersachsen mit dem Schulstreik?)

    was, soviel ich unterrichtet bin, seit dem Personenstandsgesetz von 1875 ein einziges Mal vorgekommen ist. Solche Voraussetzungen für eine Strafbestimmung bestehen also heute nicht mehr. Deshalb wirkt eine solche Strafandrohung, vor allem wenn sie mit Gefängnis verbunden wird, für die geistlichen Amtsträger diskriminierend. Auch viele evangelische und katholische Christen haben das so empfunden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)



    (Cillien)

    Deshalb sollte in der gleichen Überzeugung, die damals Herr Dr. Dehler vertreten hat, Einmütigkeit darüber herrschen, diesen Paragraphen sang-und klanglos zu streichen, weil er nicht mehr in die Zeit paßt.
    Der damalige Entwurf wurde, wie ich annehme, in völlig unveränderter Form dem zweiten Kabinett und auch dem Bundesrat zugeleitet. Ich stehe nicht an zu erklären — und das hat Sie ja auch irritiert —, daß die Begründung, die diesem Paragraphen beigefügt wurde, allerdings mißverständlich und durchaus geeignet ist, unnötigerweise den Verdacht zu erregen, daß in Wirklichkeit mit der Streichung noch andere Ziele verfolgt werden sollen. Diese Meinung wurde durch mancherlei in der Öffentlichkeit gefallene Äußerungen, zum Teil absichtlich, verstärkt und genährt. Weil auf diese Weise -- das gebe ich zu — echte Besorgnisse, aber auch völlig unbegründete Vermutungen entstanden sind, bringt die veränderte Vorlage der Bundesregierung eine wesentlich gemilderte Strafbestimmung. Wir hingegen stellen auch dazu nochmals fest, daß mit dem Wegfall des § 67 keine Änderung des bestehenden Eheschließungsrechts und der entsprechenden Praxis beabsichtigt ist und daß eine solche Änderung angesichts der Rechtslage auch unmöglich ist. Sie haben vorhin gesagt, die Erklärung der Bundesregierung habe Sie beruhigt; vielleicht beruhigt Sie nun noch mehr die Erklärung auch meiner Fraktion, in der Sie ja am ehesten solche Machenschaften vermuten.

    (Heiterkeit.)

    Wir halten deshalb diese Strafandrohung nach wie vor für unnötig und unbegründet.
    Wir leben leider — das verkennen wir nicht, und das hat der zweite Teil Ihrer Ausführungen nur bestätigt, was ich außerordentlich bedaure — in einer Situation, in der Mißverständnisse und auch Verdächtigungen auf dem konfessionellen Gebiet die Gemüter sehr erregen.

    (Sehr wahr! in der Mitte.)

    Man könnte einfach ganz schlicht sagen: wir haben doch ganz andere Sorgen in Deutschland!

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wo jemand die gebotene und vorgeschriebene Grenze überschreitet, sollten wir uns alle zusamentun, um da einen Stecken beizustecken.

    (Beifall in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

    Wir sollten aber nicht Einzelfälle verallgemeinern

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und sie -so hinaustragen, als sei das in Deutschland so ungefähr gang und gäbe.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Sie können aus meinen Worten nichts anderes heraushören als ein Bekenntnis zu unbedingter Toleranz und meinen festen Willen — —

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    — Entschuldigen Sie! Das ist unwürdig, was Sie jetzt tun,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    daß Sie eine so klare Aussage eines Bundestagsabgeordneten mit einem solchen grimassenhaften Lächeln begleiten!

    (Lebhafter Beifall in der Mitte. — Anhaltende Zurufe von der SPD.)

    Ich wüßte nicht, wo die Autorität im Volke für diesen Bundestag herkommen sollte, wenn wir an Worten zweifeln, die aus dem Herzen heraus gesprochen worden sind.

    (Erneuter lebhafter Beifall in der Mitte. — Abg. Kühn [Köln] : Wollen Sie vielleicht die „Freundlichkeit" haben, zu behaupten, daß ich Grimassen geschnitten habe?)

    Mein ganzes Leben ist ein Beweis für meine unbedingte Achtung vor der Überzeugung anderer Menschen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich glaube nicht, daß es im wohlverstandenen Interesse unseres Volkes liegt, solche Spannungen hervorzurufen oder gar noch zu verstärken. Es sollte vielmehr unsere gemeinsame Aufgabe sein, das zu tun und das zu überlegen, was für unser ganzes Volk gut und zweckdienlich ist. Ich habe die Hoffnung, daß uns das gelingt, und ich erkläre die Bereitschaft meiner Fraktion, in den Ausschüssen in aller Sachlichkeit und Nüchternheit über diese Dinge mit Ihnen zu sprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)