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    563. Wirtschaft,: 1
    564. gesamte: 1
    565. Wirtschaft: 1
    566. Bundesrepublik.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Preiß.


Rede von Dr. Ludwig Preiß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte nicht damit gerechnet, daß dieser Antrag, der mir doch im Gegensatz zu Ihrer Meinung, sehr geehrter Herr Kollege Reitzner, eine Aktualität zu haben scheint,

(Zuruf von der SPD: Die fünf Jahre sind ja um!)

eine so ausgedehnte Grundsatzdebatte über den Gesamtkomplex der Vertriebenenprobleme und -fragen auslösen würde. Herr Kollege Reitzner, ich mache Ihnen das Kompliment, daß Sie es in einer reizenden Form getan haben, auch bei Ihren Kritiken, die ohne weiteres angekommen sind. Sie können auch da nicht so sehr laut sein, weil Sie mit vielen von uns unter derselben Vorbelastung stehen, trotz aller Mühe, trotz fünf oder sechs ganztätigen Sitzungen in einer Woche in den Jahren 1949, 1950 und 1951 dieses sehr schwierige Problem des Lastenausgleichsgesetzes nicht früher unter Dach und Fach gebracht zu haben. Der Kollege K a t her hat es da allerdings etwas einfacher. Er ist nicht mit diesen jahrelangen, mühevollen Anstrengungen um dieses Gesetz so behaftet gewesen wie wir. Er war nur ab und an zur Stelle.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Aber das sei ihm verziehen. Es war heute eine sehr schöne Gelegenheit, mit seinen langjährigen Freunden Abrechnung zu halten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag hätte eigentlich — es ist schade, daß sich das Haus schon so stark geleert hat — zu einer breiten Besinnung auf ein außerordentlich wichtiges und aktuelles Thema führen sollen. Daß sich innerhalb der Heimatvertriebenenwirtschaft in den letzten ein, zwei Jahren erhebliche Verschiebungen


(Dr. Preiß)

und Änderungen vollzogen haben, ist vielleicht in der Öffentlichkeit nicht so beobachtet worden, wie es hätte beobachtet werden sollen. Wer sich in dieser schwierigen und so wichtigen Aufgabe persönlich stark eingesetzt hat und auch die vor Jahren angesiedelten Betriebe laufend betreut, der kennt diese Änderung und weiß um diese Wandlung.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Sie sind bei den bisherigen Reden nicht aufgeklungen. Ich möchte sie deshalb zur Ergänzung und unter Vermeidung von sonstigen Wiederholungen hier feststellen.
Uns ist doch wohl allen geläufig, daß die Heimatvertriebenen- und Flüchtlingsbetriebe in ihren ersten Gründungsjahren zum Teil mit Fachrichtungen und Produktionsrichtungen zu uns kamen, die hier nur verschwindend wenig oder zum Teil auch gar nicht vertreten waren, und daß sie deshalb in eine außerordentliche günstige Konjunktur hineinkamen, so daß sie jahrelang einen günstigen Verkäufermarkt ausnutzen konnten. Was sie mit alten Maschinen und in der Regel der Fälle unzulänglichen Kapitalausstattungen überhaupt zu produzieren in der Lage waren, wurde ihnen aus der Hand gerissen. Zahlungen im voraus waren nicht selten, Zahlungen durch die Abnehmer am Tage der Lieferung lange die Regel und Zahlungen nach kurzer Frist nach erfolgter Lieferung auch noch lange der Fall.
Seit etwa zwei Jahren haben sich diese Dinge erheblich geändert, seit wir allgemein den Übergang vom Käufermarkt zum Verkäufermarkt haben. Jetzt haben auch diese Betriebe ihre 60-Tage-Frist
und dann fallweise noch drei Monate Akzeptgewährung, und dann kommen sie auf die berühmte etwa halbjährige Kreditierung. Meine Damen und Herren, da zeigt sich erst ihre Schwäche, da zeigt sich die mangelnde Liquidität. Nun mußten sie, wie es nun mal üblich ist, wenn nicht genügend Eigenkapital und besonders auch Betriebskapital zur Verfügung steht, auf den Weg der Kreditnahme bei ihren Lieferanten, bei ihren Rohstoff- und Halbfertigwarenlieferanten gehen. Und siehe da: hier stießen sie auf das völlige Fehlen von Sicherungsreserven; denn - da pflichte ich Ihnen, Herr Kather, natürlich völlig bei — bei den doppelten und dreifachen Sicherungen bei der Erstausstattung ist von ihren Realwerten ja praktisch nichts als Sicherungsreserve in Rückhalt geblieben. Sie werden - das muß einmal in aler Kraßheit gesagt werden — zunehmend kreditunfähig gegenüber ihren Lieferanten, denen gegenüber sie aber auf Kreditfähigkeit zwingend angewiesen sind.
Das wirft nun das Problem in dieser Zeit ganz besonders stark auf. Wenn wir es noch verbinden mit dem aktuellen Anlaß, daß der Finanz- und Steuerausschuß nun einmal die Generallinie bezogen hat, möglichst mit allen Vergünstigungen und Sonderbestimmungen aufzuräumen, dann ist hier Alarm geboten, und dann ist dieser Antrag durchaus aktuell. Vielleicht, verehrter Herr Kollege Götz, hätten wir ihn interfraktionell stellen sollen. Dann wäre wahrscheinlich einiges an Schärfe oder Wettbewerb hier vermieden worden. Denn es ist kein Anliegen von Ihnen oder vom BHE oder von uns oder von den Damen und Herren der SPD, sondern es ist ein Anliegen der ganzen Wirtschaft. Ich meine auch nicht nur diese 2500 Neubetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, sondern vielmehr die 460 000 neuen Arbeitsplätze, die sie geschaffen und begründet haben.

(Abg. Samwer: Richtig!)

Aber darauf beschränkt sich die Bedeutung noch nicht einmal! Wo sind sie denn hingegangen, wo haben sie denn begonnen? Dort, wo sonst niemand den Mut dazu gehabt hätte, in diesen Trümmerstätten, ehemaligen Muna, in Drecklöchern haben sie angefangen!

(Beifall in der Mitte.)

Sie haben damit Enormes geleistet, abgesehen von den Millionenwerten, die sie im Export zu verzeichnen haben. Sie haben Entscheidendes zur Sanierung unserer wichtigsten Notstandsgebiete beigetragen.
Meine Damen und Herren, es gibt schon eine ganze Reihe von stark konzentrierten Flüchtlingsbetriebsorten, in denen es nicht einmal bei der Behebung der strukturellen Arbeitslosigkeit der dort zusammengeballten heimatvertriebenen Menschen geblieben ist. Nein, sie haben schon ausgegriffen in die breitere Umgebung und haben auch notleidende einheimische Wirtschaftsgebiete, zu klein strukturierte Landwirtschaft, nicht genügend beschäftigtes Handwerk und Kleingewerbe mit saniert. Die Leistungen, die diese Heimatvertriebenenwirtschaft in diesen wenigen Jahren erbracht hat, nicht nur zur Wiederbegründung ihrer eigenen Existenz und zur Beschäftigung hauptsächlich ihrer eigenen Schicksalsgefährten, sondern darüber hinaus für die Allgemeinheit, sind so entscheidend, daß hier Vorsorge getroffen werden muß, damit sie nicht notleidend wird. Es sind ganz ohne Frage in der jüngsten Vergangenheit Neubetriebe notleidend geworden, die es nicht zu werden brauchten, wenn sie entweder früher besser ausgestattet oder laufend besser betreut worden wären.

(Abg. Kuntscher: Zeitgerecht umgeschuldet worden wären!)

— Sehr richtig, Kollege Kuntscher! Genau das, was ich sagen wollte.
Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag sollte Anlaß dazu geben, daß wir uns in den zuständigen Ausschüssen mit diesen Dingen im Detail beschäftigen. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß das Bundeswirtschaftsministerium eine sehr breite Erhebung angestellt hat über die Kapitalausstattung der Neubetriebe. Es ist schon erschreckend, wenn festgestellt wird, daß sich innerhalb des Zeitraums von 1949 bis 1952 das Eigenkapital von 40 '% im Jahre 1949 auf 22 % im Jahre 1952 verringert hat und wenn nach einer parallel laufenden Erhebung von elf überprüften Wirtschaftszweigen von nur zweien festgestellt werden konnte, daß sich ihre Anlagewerte mit dem Eigenkapital decken. Deshalb ist es ein besonderes Anliegen meiner Parteifreunde, daß dieser Antrag auch dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß überwiesen wird. Damit möchten wir dokumentieren, daß es sich hier nicht um eine Sonderangelegenheit handelt, nicht um einen Sektor der Wirtschaft, sondern praktisch um die gesamte Wirtschaft der Bundesrepublik.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Sabaß.