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    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kather.


Rede von Dr. Linus Kather
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht lange her — Herr Kollege Reitzner hat schon darauf hingewiesen —, daß wir in diesem Hause eingehend über das Vertriebenenproblem gesprochen haben. Aber sicher ist es im allgemeinen zu begrüßen, daß wir dazu öfter Gelegenheit haben. Wir müssen uns jedoch einer Gefahr dabei bewußt sein und ihr begegnen. Diese Gespräche müssen auch einen praktischen Zweck verfolgen, und sie müssen geeignet sein, die Dinge voranzutreiben. Ich habe meine Zweifel darüber, ob der uns vorliegende Antrag diesen Zweck erfüllt. Er kann auch bei sorgfältigster Ausschußberatung nicht zu irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen führen, sondern nur zu einer mehr oder weniger geänderten Entschließung, und damit haben wir ja nun leider unsere Erfahrungen.
Damit haben vor allem auch die Antragsteller ihre Erfahrungen. Ich habe mir die Zeit genommen, einmal etwas in den Protokollen des 1. Bundestags zu blättern. Ich bin dort auf zwei Drucksachen mit den Nrn. 279 und 280 gestoßen. Datum: 30. November 1949. Unter Ziffer 2 des Antrags Drucksache Nr. 279 heißt es:
Die Bundesregierung wird ersucht,
alles zu unternehmen, um in möglichst hohem Umfang ECA-Mittel für die Flüchtlingshilfe zu bestimmen. Diese Mittel sollen bevorzugt für die Ansässigmachung von Flüchtlingsbetrieben auf dem Wege der Hergabe langfristiger Kredite verwandt werden.
Und in den Ziffern 1 und 2 der Drucksache Nr. 280 wird gesagt:
1. Die Bundesregierung wird um eine Gesetzesvorlage ersucht, die den Bund ermächtigt, Bürgschaften für langfristige Kredite zur Ansässigmachung von Flüchtlingsbetrieben zu übernehmen.
2. Die Bundesregierung wird ersucht, Vorschläge für eine steuerliche Begünstigung ansässig gemachter Flüchtlingsbetriebe zu unterbreiten.
Meine Damen und Herren, diese Drucksachen tragen zum weitaus größten Teil dieselben Unterschriften wie die Drucksache, die uns heute vorliegt, insbesondere die Namen von Herrn Dr. Götz, Herrn Kuntscher und Herrn Kunze.

(Lebhafte Zurufe von der Mitte: Dr. Kather!)

— Ja, da haben Sie nun Pech gehabt, ,der steht nicht drunter.

(Große Heiterkeit und Zurufe.)

Es würde aber auch gar nichts schaden, meine Herren, wenn ich im Jahre 1949 diesen Versuch gemacht hätte. Ich kritisiere ja auch nicht die damalige Vorlage. Aber ich stehe tatsächlich nun mal wirklich nicht drunter. Ich wurde damals offenbar nicht aufgefordert.

(Abg. Mellies: Hört! Hört!)

Daraus ergibt sich also nun folgendes: Wenn man den Inhalt der beiden Anträge vergleicht, stellt man fest, daß sie praktisch denselben Inhalt haben. Welchen Erfolg Sie mit Ihrem Antrag, der ja auch im März 1950 zu einer Entschließung geführt hat, in Wirklichkeit gehabt haben, beweist der Antrag vom 23. September 1954.

(Sehr gut! beim GB/BHE.)

Selbst bei allergrößter Sachlichkeit muß man also zu dem Ergebnis kommen, daß es doch sehr fraglich ist, ob wir auf d e m Wege weiterkommen. Das war auch schon damals bekannt. Unser leider allzufrüh verstorbener Kollege Paul Krause hat damals schon ausgeführt: Mit solchen Entschließungen kommen wir nicht weiter; das haben wir schon beim Gesetz zu Art. 131 gesehen; es kommt auf die Ausführung an. Das hat Herr Krause im November 1949 gesagt. Sie werden es mir deshalb ja wohl nicht verübeln können, wenn ich heute, nach fünf Jahren, denselben Anträgen von denselben Antragstellern nun etwas skeptisch gegenüberstehe.

(Zuruf von der Mitte: Machen Sie bessere!)

Es ist richtig und wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der wesentliche Inhalt Ihrer Forderungen schon mit Gesetzeskraft in § 72 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes ausgesprochen ist, nämlich sowohl die Bereitstellung der Mittel für langfristige Kredite als auch die Umschuldung


(Dr. Kather)

zu hoch verzinslicher Kredite. Diese Empfehlung, dieser Befehl, kann man sagen, den der Gesetzgeber gegeben hat, ist unbeachtet geblieben. Herr Reitzner hat schon mit Recht darauf hingewiesen, daß Ihr Antrag das ungewollt unterstreicht. Glauben Sie, daß der Herr Bundesfinanzminister dadurch sehr beeindruckt werden wird, wenn wir jetzt eine neue Entschließung annehmen? Ich glaube es nicht.

(Sehr richtig! beim GB/BHE und bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Das wäre das erste Mal!)

Lesen Sie bitte einmal den § 46 des Bundesvertriebenengesetzes. Da steht nun nicht nur ein Befehl, Mittel bereitzustellen, sondern da ist auch gesagt, wieviel, nämlich 100 Millionen, für die Flüchtlingssiedlung, wenn ich mich so einmal ausdrücken kann, für die landwirtschaftliche Siedlung, und 50 Millionen — das steht an anderer Stelle — für die Einheimischen-Siedlung für den gleichen Zweck.

(Abg. Leukert: „Soweit ..." steht da!)

— Moment, lassen Sie mich aussprechen, ich bleibe Ihnen die Deckungsklausel nicht schuldig, Herr Kollege Leukert! Der Herr Bundesfinanzminister ist diesem gesetzlichen Befehl schon im ersten Jahre nicht nachgekommen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Er hat nur 75 Millionen in den außerordentlichen Etat eingesetzt. Sie werden sich daran erinnern, meine Herren Vertriebenenabgeordneten von der CDU — wir haben ja damals in einer Front gestanden —, wie wir mit Hilfe der Opposition in einer der letzten Beratungen des Bundestags durchgesetzt haben, daß 75 Millionen DM für diesen Zweck aus dem außerordentlichen in den ordentlichen Etat überführt wurden.
Wie sah es aber in diesem Jahre aus? In diesem Jahre hat der Bundesfinanzminister trotz dieser gesetzlichen Bestimmung wieder nichts eingesetzt. Es ist in diesem Jahre nicht mehr zu einem solchen Antrag gekommen. Wir stehen also vor dem Faktum, daß diese Mittel nicht bereitgestellt sind. Ich sage — jetzt kommen Sie, Herr Leukert —: der Herr Bundesfinanzminister hat die Deckungsklausel, die ja praktisch jeder solchen Bestimmung innewohnt, auch wenn sie gar nicht besonders erwähnt wird, dazu benutzt, um zu sagen: Dafür ist kein Geld da. Daß er damit bei uns, nach alledem, was wir sonst erleben, nicht durchkommt, daß wir das nicht anerkennen können, darüber kann es gar keinen Zweifel geben. Glauben Sie nun nach den Erfahrungen mit der Haltung des Herrn Bundesfinanzministers in diesem Falle, wo ihm die 100 Millionen DM praktisch schon vorgeschrieben waren, mit einer Entschließung etwas erreichen zu können? Ich bin da anderer Meinung. Ich halte diesen Weg nicht mehr für gangbar. Ich weiß nicht, ob es gut ist, durch diese Diskussion nun wieder Hoffnungen zu erwecken und falsche Vorstellungen auszulösen,

(Sehr richtig! beim GB/BHE)

die nachher um so größere Enttäuschung hervorrufen müssen.

(Erneute Zustimmung beim GB/BHE. — Zuruf von der SPD: Lippenbekenntnisse nützen nichts!)

Die Antragsteller haben mit Recht auf den Mangel an Eigenkapital hingewiesen. Ich brauche zur Sache nichts mehr zu sagen. Sie ist von Herrn Dr. Götz und Herrn Reitzner zutreffend gewürdigt worden. Aber Sie sind doch an die falsche Adresse gegangen. Hier muß man sagen: der Passivlegitimierte ist der Bundestag, der Gesetzgeber, und nicht die Verwaltung. Steuererleichterungen muß man schon von der Stelle fordern, von der allein sie :auch wirklich gegeben werden können. Wir werden ja in 15 Tagen die sogenannte Steuerreform hier behandeln und verabschieden.

(Abg. Mellies: Glauben Sie? — Weitere Zurufe.)

— Einmal wird sie ja vielleicht doch kommen. Dort genügt es allerdings nicht, den Mund zu spitzen, dort muß gepfiffen werden.

(Sehr richtig! beim GB/BHE.)

Wir werden genau beobachten, welche Anträge Sie stellen und wie Sie sich zu unseren Anträgen verhalten werden. Herr Dr. Götz, ich kann Ihnen das nicht abnehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Dr. Kather, ich empfehle Ihnen, das Protokoll des Finanz- und Steuerausschusses vom 8. September zu lesen. Aus ihm werden Sie entnehmen können, wer welche Anträge zu der Frage der Eigenkapitalbildung gestellt hat. Dort werden vielleicht auch Sie die Begründung dafür finden, warum heute dieser Antrag gestellt worden ist.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Dr. Kather (GB/BHE): Das ist keine Frage!


    (Abg. Haasler: Werden dort Empfehlungen erteilt oder Fragen gestellt?)

    — Ich wollte gerade auch sagen: Herr Dr. Götz, das war ja keine Frage!

    (Abg. Arndgen: Der Herr Präsident hat einmal festgestellt, daß das Mikrophon auch für Feststellungen da ist!)

    — Herr Dr. Götz, ich glaube, auf diesen Platz gehen zu können, ohne vorher sämtliche Protokolle sämtlicher Ausschüsse gelesen zu haben.
    Weiter, Herr Dr. Götz, kommt es auch nicht allein darauf an, was im Ausschuß gemacht worden ist. Sie selber wissen aus den ersten vier Jahren, wie oft wir erst hier im Plenum zum Zuge gekommen sind. Deshalb wird es darauf ankommen, welche Anträge von wem hier gestellt werden. Außerdem darf ich Ihnen eins sagen, Herr Dr. Götz: ein aus diesem Protokoll sich ergebendes Unterliegen mit solchen Anträgen kann doch nur darauf beruhen, daß die CDU-Fraktion nicht geschlossen dafür gestimmt hat. Hier steht aber die CDU-Fraktion darunter. Also ist da schon ein Widerspruch festzustellen zwischen der Haltung der Fraktion im Ausschuß und hier.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Ich kann es Ihnen nicht abnehmen, Herr Dr. Götz, daß es, nachdem Sie vor fünf Jahren schon einmal den gleichen Antrag gestellt haben, heute genüge zu sagen: Wir wollten mit diesem Antrag eine Prüfung anregen! Nein, meine Damen und Herren, wir sind weiter. Wenn wir jetzt zu einer Änderung des Einkommensteuergesetzes kommen, dann müs-


    (Dr. Kather)

    sen verbindliche und zu Ergebnissen führende Anträge gestellt werden, oder man soll überhaupt nicht über diese Dinge reden.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Das haben Sie die ganzen Jahre auch gemacht!)

    — Ich habe Anträge genug gestellt.

    (Zuruf von der Mitte: Anträge haben Sie gestellt, aber Sie haben es dann auch nicht weitergebracht!)

    — Zeigen Sie mir einen, der immerhin so viel durchgesetzt hat wie ich. Darauf bin ich sehr neugierig.

    (Zuruf von der Mitte: Eigenlob stinkt! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Meine Damen und Herren, wenn uns etwas wertvoll an diesem Antrag ist, dann ist es ganz bestimmt dies, daß er die Unterschrift „Fraktion der CDU" trägt und damit doch die Fraktion auf eine Haltung festlegt, die wir nur begrüßen können.

    (Zuruf von der Mitte: Also!)

    Es ist schon gesagt worden, daß die Forderungen zu Punkt 2 und 3 des Antrags den Anordnungen entsprechen, die im Bundesvertriebenengesetz gegeben worden sind. Sie stimmen überein mit dem § 72 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes. Ich hatte vorhin schon gesagt, daß ich es nicht als besonders sinnvoll ansehe, in dieser Richtung mit Entschließungsanträgen zu kommen, nachdem gesetzliche Bestimmungen bestehen und diese nicht beachtet worden sind.
    Was nun das Ersuchen um eine weitere Anleihe angeht, meine Damen und Herren, so bitte ich, doch
    einmal an das Schicksal der Anleihen zu denken, die der Vorfinanzierung dienen sollten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Hier handelt es sich nun um Anleihen, die uns, wie Sie genau wissen, von dieser Stelle durch den Mund des Herrn Vizekanzlers im Namen der gesamten Bundesregierung zugesagt und damals auch von diesem Hohen Hause mit genehmigt worden sind. Von diesen drei Anleihen, die für 1952, 1953 und 1954 gegeben werden sollten, ist bis heute erst eine einzige zum Zuge gekommen.

    (Hört! Hört! beim GB/BHE.)

    Ich kann daraus nicht entnehmen, daß es nun sehr sinn- und zweckvoll ist, mit einer Entschließung eine weitere Anleihe zu verlangen.
    Hinsichtlich der Umschuldung, die hier angesprochen worden ist, ist es, wie es heute ja auch schon von anderer Seite geschehen ist, notwendig, die Frage der Besicherung anzuschneiden. Es werden überhöhte Anforderungen gestellt; das kann nicht bezweifelt werden. Diese Tatsache hat z. B. bei der Vergabe der Arbeitsplatzdarlehen dazu geführt, daß nur 7 Millionen DM an Vertriebene gegeben worden sind, 28 Millionen DM an Geschädigte und 14 Millionen DM an sonstige nach dem Gesetz Berechtigte, die also an sich mit dem Lastenausgleich nichts zu tun haben. Ähnliche, nicht ganz so scharfe, aber doch auch überspitzte Anforderungen sind auch an anderer Stelle gestellt worden. Wenn wir nicht davon abgehen, dann sind alle diese Maßnahmen vergeblich. Die Vertriebenenwirtschaft ist — das erweist schon der Mangel an Eigenkapital — gar nicht in der Lage, diesen
    Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Das hat um so mehr Geltung, als eine Möglichkeit, Sicherungsunterlagen zu beschaffen, nämlich eine Beschleunigung des Feststellungsverfahrens, bisher durch Verschulden des Bundesfinanzministeriums nicht genutzt werden konnte.

    (Beifall beim GB/BHE.)

    Das Verfahren überhaupt, das Kreditbewilligungsverfahren, muß beschleunigt werden und von bürokratischen Hemmungen frei gemacht werden. Es wurde heute schon die Versammlung der Heimatvertriebenenwirtschaft hier in Bonn im April dieses Jahres erwähnt. Dort hat Herr Kollege Kunz e, der leider heute abwesend ist folgendes gesagt:
    Was ist denn heute die Tragik, — wenn ich nur ein Problem herausgreifen darf? Da hat ein Heimatvertriebener endlich eine Chance gefunden, irgendein Unternehmen zu übernehmen. Bis die Prüfungen erfolgt sind und die Stunde da ist, wo gesagt wird: „Genehmigt", ist in den meisten Fällen das betreffende Unternehmen an einen Kapitalkräftigeren abgewandert. Das ist eines der großen Probleme, an dem wir jetzt im Augenblick arbeiten.
    Es würde mich außerordentlich interessieren, den Stand dieser Arbeiten kennenzulernen.

    (Lachen und Zustimmung beim GB/BHE.)

    Es hat sich in der Praxis aber noch nicht das geringste geändert, wie Herr Reitzner hier schon ganz zutreffend gesagt hat.,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das geht alle an, Herr Kather! — Sicher, das geht auch alle an; ich habe Sie gar nicht besonders angesprochen. — Meine Damen und Herren, ich bitte diese Frage zwar wohl von der Verantwortung der Regierung her, ber nicht parteipolitisch aufzufassen. (Sehr richtig! beim GB/BHE. — Zuruf von der CDU/CSU: Ach, parteipolitisch!)

    Meine Damen und Herren, vor noch nicht zwei Wochen hat ein interministerieller Ausschuß, der nur aus vier Ressorts besteht — was ja sehr wenig ist —, über einen notleidenden Betrieb zu entscheiden gehabt. Dabei hat es sich um 180 Arbeitsplätze, darunter 108 Vertriebene und 39 Schwerkriegsbeschädigte, gehandelt. Diese vier Ressortvertreter haben drei Monate gebraucht, bis sie zu einer Entscheidung kamen, die dann auch noch ablehnend war. Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Wenn nicht rechtzeitige Entscheidungen, die manchmal auch leicht Hilfe bringen können, ermöglicht werden, dann kommen wir nicht weiter. Es wird nicht besser werden, solange in allen diesen Ausschüssen die Macht entscheidend in den Händen von Beamten liegt, die aus Scheu vor der Übernahme einer Verantwortung oder gar eines Risikos, die nur von der Furcht vor dem Bundesrechnungshof übertroffen wird, zu irgendwelchen Entschlüssen nicht kommen können.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Ich erinnere an das Auftreten von Herrn Staatssekretär Hartmann bei unserer Großen Anfrage.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Herr Staatssekretär Hartmann hat es damals für
    richtig gehalten, uns bei einer Materie, bei der


    (Dr. Kather)

    7,3 Millionen Anträge vorliegen, wo man also wohl sagen kann, daß fast 20 Millionen Menschen beteiligt sind, zu sagen: Wir können doch nicht für ein einzelnes Gesetz einen Referenten anstellen, von dem wir nachher nicht wissen, was wir mit ihm anfangen sollen.

    (Lachen und Zurufe vom GB/BHE.)

    Meine Damen und Herren, wenn eine solche Antwort auf der Staatssekretär-Ebene möglich ist,
    dann kann man sich vorstellen, was wir auf der
    Referenten-Ebene, also sagen wir mal Oberregierungsrat, Regierungsdirektor, alles erleben können;
    und leider Gottes haben wir es auch schon erlebt.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Also: Abbau der Bürokratie und—das ist, das hätte ich auch so gesagt, keine parteipolitische Forderung, das ist eine Forderung, bei der alle Parteien dieses Hauses einer Meinung sein sollten — Einschaltung der Wirtschaft sowie Heranziehung der Geschädigten selbst und ihrer Organisationen zur Mitverantwortung. Dann werden wir in diesen Fragen auch schneller und besser vorankommen.
    Ein Weg zur Lösung des fraglos vorhandenen Problems, das hier angesprochen worden ist, und zwar meiner Ansicht nach der wichtigste, ist bis heute nicht erwähnt worden. Das ist der Weg, der für alle Fälle gilt, in denen Kredite nicht mehr helfen können — die sehr häufig sind —, weil die Hereinnahme neuer Kredite die Relation zwischen Eigenkapital und Fremdkapital nur noch verschlechtert. Fragen Sie insoweit die Lastenausgleichsbank, die da über weitgehendes Material vieler Fälle verfügt. Da ist man und sind wir den Weg gegangen, Eigenkapital durch Beteiligung zu schaffen. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß das ein guter und erfolgversprechender Weg ist, wenn er richtig gegangen wird. Ich freue mich hier darauf hinweisen zu können, daß der neue Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Middelhauve, in diesen Tagen einen Brief an die Wirtschaftsminister, Vertriebenenminister usw. geschickt hat, in dem er gerade empfiehlt, diesen Weg zu gehen. ERP-Mittel und Lastenausgleichsmittel — wenn schon Haushaltsmittel im Augenblick nicht zu erreichen sind — müssen dafür bereitgestellt werden.
    Man kann uns auch nicht sagen, Lastenausglichsmittel könnten nicht so langfristig festgelegt werden. Wenn ich darauf hinweise, daß Wohnungsbaumittel aus dem Lastenausgleichsfonds mit 2 % pro Jahr getilgt werden, so zeigt das schon deutlich, daß diese Generation den Rückfluß gar nicht mehr erleben wird. Und um so langfristige Dinge handelt es sich nicht; da kommen wir mit 5 Jahren oder 10 Jahren sehr gut aus.
    Ich möchte mich noch gegen eines wenden. Hier ist gesagt worden, man solle auch für neue Betriebe sorgen, „wenn es nötig erscheint", — die Formulierung ist etwas anders. Das könnte, vielleicht unbeabsichtigt, den Eindruck hervorrufen, daß diese Notwendigkeit von den Antragstellern in Frage gestellt wird. Ich möchte das nicht annehmen. Es sind immerhin, ganz vorsichtig geschätzt, noch etwa 20 000 neue Betriebe, die auf die Beine gestellt werden müssen. Ich glaube das erwähnen zu müssen, weil auch bei der Verwaltung sich häufig schon die Auffassung durchzusetzen versucht hat, daß es nur noch um die Festigung bestehender, aber nicht mehr um die Gründung neuer Betriebe geht. Ich weise darauf hin, daß im. Vertriebenengesetz die Reihenfolge — noch! — umgekehrt ist.
    Zu Punkt 4 möchte ich hervorheben, daß die Lastenausgleichsbank weitgehend Vorarbeiten zu diesem Zweck geleistet hat, auf die zurückzugreifen sein wird.
    Meine Damen und Herren, wenn man das alles überlegt — und es handelt sich bei diesen Fragen mit der einen Ausnahme der Steuerermäßigung überall um Dinge, die die Verwaltung angehen, die von der Bundesregierung her geändert, beeinflußt, abgestellt werden können —, wenn man sich überlegt, wie die Dinge hier zum Teil liegengeblieben sind — ich erinnere an das Feststellungsgesetz, an die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften, die ich Ihnen hier aufzählen konnte —, dann wird für die deutsche Öffentlichkeit auch klarwerden und es wird ihr zum Bewußtsein kommen, weshalb der Gesamtdeutsche Block so großen Wert darauf legt, daß das Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte sowie die Organisationen der Geschädigten selbst eine erweiterte Einflußnahme auf die produktive Eingliederung der Geschädigten erhalten. Das ist keine Personalfrage und keine Frage von Stellenbesetzungen, nein, hier. geht es darum, den Hebel da anzusetzen, wo er angesetzt werden muß und wo allein Erfolge erzielt werden können. Die Mittel und ihre Verwendung müssen Leuten in die Hände gegeben werden, die aufgeschlossen sind für diese Dinge und die wissen, daß hier eine Schlacht im Kalten Krieg zu gewinnen ist.

    (Lebhafter Beifall beim GB/BHE.)