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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An sich wäre das kein unüberwindliches Hindernis. Sie wissen ja: Bis das Gesetz Gesetzeskraft erlangt haben wird, werden eben einige Wochen vergehen. Dann würde unter Umständen eine Nachzahlungspflicht entstehen. Es sind einige technische Schwierigkeiten damit verbunden, aber ich habe keine grundsätzlichen Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen, als Termin den 1. November zu nehmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung über Art. II in der Ausschußfassung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
*) Siehe Anlage 1. **) Siehe Anlage 2. Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über Art. III in der Ausschußfassung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich komme nunmehr zu Art. IV. Meine Damen und Herren, Sie haben den Änderungsantrag gehört, der dahin geht, die Worte „1. Dezember" durch die Worte „1. November" zu ersetzen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wer nunmehr dem Art. IV in der so geänderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe auf Einleitung und Überschrift. — Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Damit ist die zweite Lesung des Gesetzes beendet.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Da Änderungsanträge zur dritten Beratung nicht vorliegen, komme ich zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist das Gesetz verabschiedet.
Ich rufe auf Punkt 7 der heutigen Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838).
Ich erteile das Wort zur Begründung dem Abgeordneten Dr. Götz.
Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der Ihnen auf Drucksache 838 vorliegt, beinhaltet Maßnahmen und Anregungen zur Förderung und zur Festigung der Heimatvertriebenenwirtschaft und von Flüchtlingsunternehmen. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die wir auf Grund der gegenwärtigen Situation der Heimatvertriebenenwirtschaft für dringend erforderlich halten, um Maßnahmen, die dazu dienen sollen, die Vertriebenenbetriebe aus ihrem derzeitigen sehr labilen Zustand herauszuführen und ihre Existenz zu festigen und zu sichern.
Ich darf mir zu Beginn ein grundsätzliches Wort erlauben. Wenn ich hier von Heimatvertriebenenwirtschaft und von Flüchtlingsunternehmen spreche
— und dabei denke ich an die Unternehmen der Sowjetzonenflüchtlinge —, so möchte ich damit keineswegs einer grundsätzlichen Differenzierung zwischen der einheimischen Wirtschaft und der Vertriebenenwirtschaft das Wort reden. Ich weiß, daß es nur eine Wirtschaft gibt und daß alle Wirtschaftsunternehmungen in ihr nach für alle geltenden Gesetzen und Prinzipien arbeiten. Die Heimatvertriebenenwirtschaft erhebt auch gar nicht — und ich möchte das mit Nachdruck sagen — den Anspruch, innerhalb der Gesamtwirtschaft eine Sonderstellung einzunehmen. Sie will ihre Aufgabe


(Dr. Götz)

als ein Teil der Gesamtwirtschaft im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft erfüllen. Aber sie muß dazu auch in der Lage sein. Mit dieser Feststellung möchte ich gleichzeitig zum Ausdruck bringen, daß sie es zur Zeit noch nicht ist.
Es würde im Rahmen der Begründung meines Antrags und mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit zu weit führen, wollte ich Ihnen hier ein Bild entwickeln über die Eingliederung des heimatvertriebenen Mittelstandes in den vergangenen Jahren, über die dabei erzielten Erfolge, aber auch über die Mängel und Schwierigkeiten und über die gegenwärtige Situation der Heimatvertriebenenwirtschaft. Es wird dazu in den Ausschüssen, denen dieser Antrag überwiesen werden wird, an Hand von aufschlußreichem Material und statistischen Unterlagen hinreichend Gelegenheit und Zeit sein. Ich bin der Überzeugung, wir werden dabei zu dem klaren Ergebnis kommen, daß die Heimatvertriebenenwirtschaft heute keineswegs, wie das so oft bei einer etwas oberflächlichen Beurteilung behauptet wird, bereits saturiert ist oder eine Hilfe nicht mehr nötig hat, sondern daß sie, wie von einem guten Kenner der Verhältnisse einmal sehr zutreffend gesagt worden ist, in einer ständigen Krise lebt. Wer die Verhältnisse so, wie sie wirklich sind, kennt, der wird mir recht geben müssen, wenn ich sage, wir können dem Flüchtlingsunternehmer, der unter fast aussichtslosen Voraussetzungen, oft nur mit seinen Fähigkeiten und einer geradezu bewundernswerten Energie, ohne Eigenkapital und mit wenig Fremdkapital seinen Betrieb wiederaufgebaut hat, nicht Unmögliches zumuten. Wer die Verhältnisse kennt, wird mir recht geben, wenn ich sage, daß wir auch dem Flüchtlingsgewerbetreibenden, der hart um seine Existenz ringt, der einen täglichen Kleinkrieg um seinen Kredit zu führen hat — sei es mit der Hausbank, sei es mit den Behörden —, auf die Dauer nicht eine Belastung zumuten können, der er einfach nicht gewachsen ist. Sie werden mir recht geben müssen, wenn ich sage, wir können es uns auch aus volkswirtschaftlichen und aus politischen Gründen nicht leisten, daß ein beträchtlicher Teil der in den letzten Jahren mühsam errungenen Eingliederungserfolge wieder verlorengeht oder vergeblich gewesen sein soll. Es gibt viele Beweise dafür, daß in den Reihen der ostdeutschen Unternehmer Energien, Fähigkeiten, arbeitstechnische Erfahrungen und Kenntnisse schlummern, die für unsere Gesamtwirtschaft von unschätzbarem Nutzen sind. Sie brachliegen zu lassen, wäre ohne Zweifel ein Verlust für die gesamte Wirtschaft. Sie verkümmern zu lassen, wäre geradezu ein sträflicher Leichtsinn. Ich möchte hier nicht erschöpfend, sondern nur in großen Zügen etwas über die Ursachen der krisenhaften Situation — so nannte ich sie — der Heimatvertriebenenwirtschaft sagen und damit gleichzeitig unseren Antrag begründen.
Welches ist die Hauptursache? Als die Hauptursache möchte ich den Mangel an Eigenkapital bezeichnen, unter dem die Heimatvertriebenenwirtschaft zu leiden hat. Eine Untersuchung der Kapitalstruktur der Heimatvertriebenenwirtschaft, vorgenommen durch das Institut für Weltwirtschaft an der Universität in Kiel und durch die Lastenausgleichsbank, hat klar ergeben, daß bei der überwiegenden Mehrzahl der Vertriebenenbetriebe der Eigenkapitalanteil nicht nur zu gering ist, sondern daß er auch eine starke rückläufige Tendenz aufweist.

(Abg. Kuntscher: Hört! Hört!)

Ich darf dafür nur ein Beispiel anführen, ein Beispiel aber, das für viele andere spricht. In der Industriegruppe Textil betrug der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme Ende 1951 24,8 %, Ende 1953 aber nur mehr 21,2 %. Nun lassen Sie mich zum Vergleich als Beispiel die einheimische Textilindustrie anführen, bei der noch im Jahre 1953 der durchschnittliche Eigenkapitalanteil 62 % betrug. Meine Damen und Herren, der Aufbau der Heimatvertriebenenwirtschaft kann doch wirklich nur dann erfolgreich sein und zu stabilen Verhältnissen führen — und das schwebt uns vor —, wenn den jungen Unternehmungen die Möglichkeit zu einer für die Herstellung ihrer Wirtschaftlichkeit notwendigen und auch ausreichenden Eigenkapitalbildung gegeben wird. Ohne Eigenkapital ist ein wirklich krisenfester Aufbau einfach nicht zu erzielen. Wenn heute schon aus der einheimischen Wirtschaft der Ruf nach der Ermöglichung verstärkter Eigenkapitalbildung laut wird, dann scheint mir die gleiche Forderung aus den Kreisen der Heimatvertriebenenwirtschaft um so berechtigter zu sein; denn in ihren Bilanzen bleibt nun einmal der Eigenkapitalanteil weit hinter dem der übrigen Wirtschaft zurück. Diese Tatsache ist unbestritten. Es wird heute auch anerkannt, daß hier ,ein Spezialproblem vorliegt, zu dessen Lösung ganz einfach besondere Maßnahmen erforderlich sind. Man könnte einwenden, daß Kredite und Beihilfen genügen würden. Nein. sie sind kein echter Ersatz für das fehlende Eigenkapital.
Daher müssen andere Wege gefunden werden, um die Stabilität der Vertriebenenbetriebe und der Flüchtlingsunternehmen nicht nur in ihrem Interesse, sondern — ich möchte das betonen — im Interesse der Gesamtwirtschaft so schnell wie möglich herzustellen. Nun haben wir in § 73 des Bundesvertriebenengesetzes bestimmt, daß zum Zweck der Begründung und Festigung selbständiger Erwerbstätigkeit der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge Steuervergünstigungen gewährt werden. Durch diese Bestimmung sollte vor allem die Bildung von Eigenkapital gefördert werden. Durch die §§ 7 a, 7 e und 10 a des Einkommensteuergesetzes wurde dieser Bestimmung und dieser Absicht Rechnung getragen. Die Steuervergünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 10 a ist wohl die wesentlichste aus der Reihe dieser Vergünstigungen. Über den § 10 a kann wohl eine echte Kapitalbildung einsetzen, aber - das möchte ich hier betonen — doch nur in sehr eng gezogenen Grenzen. Er reicht in seiner jetzigen Gestalt nicht aus, um den gewünschten und notwendigen Erfolg in der Frage der Eigenkapitalbildung zu sichern.
Welcher Weg führt nun eigentlich zum Ziel? Das ist die Frage, die einmal wirklich ernsthaft geprüft werden muß. Der vorliegende Antrag sieht die Möglichkeit von Erleichterungen bei den Ertragsteuern vor. Ich weiß, daß gegen Steuervergünstigungen immer Bedenken erhoben werden und daß auch hier Bedenken erhoben werden mit der Begründung, dies würde gegen die Notwendigkeit einer Steuervereinfachung und gegen das Prinzip der Steuergleichheit und der Steuergerechtigkeit verstoßen. Ich möchte mir aber erlauben, zu sagen, daß ich beide Argumente in diesem Fall nicht für durchschlagend halte. Es handelt sich doch hier wie überhaupt bei der Frage der Eingliederung der Heimatvertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge um ein Problem von außerordentlicher Bedeutung. Das ist keine neue Erkenntnis, das ist eine Erkenntnis, die seit Jahren Allgemeingut ist. Aber wir


(Dr. Götz)

müssen daraus auch die Konsequenz ziehen. Die Konsequenz, angewandt auf die Frage, die mit diesem Antrag zur Debatte steht, ist einfach die, daß wir zur Lösung dieses Problems nunmehr auch den Mut zu außergewöhnlichen und ungewöhnlichen Maßnahmen haben müssen.
Man sagt oft, solche Steuervergünstigungen, Steuervorteile und Sondervergünstigungen seien ohne Vorbild. Ich glaube das nicht. Aber selbst wenn es so wäre, darf man nicht vergessen, daß auch der heimatvertriebene Unternehmer wieder von neuem beginnen mußte und beginnen muß unter Voraussetzungen, die ebenfalls ohne Vorbild sind.

(Abg. Stingl: Sehr richtig!)

Im übrigen geht es der Heimatvertriebenenwirtschaft wirklich nicht darum, eine Sonderstellung zu haben. Es geht ihr nicht darum, eine ungerechtfertigte Steuervergünstigung zu bekommen, sondern es geht ihr lediglich darum, durch gewisse steuerliche Erleichterungen oder durch eine steuerliche Schonzeit überhaupt erst lebens- und wettbewerbsfähig zu werden. Es geht ihr darum, dadurch überhaupt erst die gleichen Startbedingungen zu bekommen. Daher halte ich Steuererleichterungen zugunsten der Heimatvertriebenenwirtschaft weder für eine Sünde gegen den Geist der sozialen Marktwirtschaft noch für ein Vergehen gegen das Prinzip der Steuergleichheit und der Steuergerechtigkeit.
Ich leugne nicht die Animosität gegenüber steuerlichen Vergünstigungen. Sie ist gewiß nicht nur beim Herrn Bundesfinanzminister vorhanden. Ich glaube aber, wir sollten wirklich den Mut haben, diese Animosität zu überwinden, und wir sollten uns das nicht allzu schwerfallen lassen. Ich hoffe auch, daß der gute Wille dazu vorhanden ist und daß es nur darum geht, den richtigen Weg zu finden, der beiden Seiten, sowohl der Heimatvertriebenenwirtschaft als auch der anderen Seite, gerecht wird.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Ob das Ziel nun über eine Erweiterung des § 10 a oder aber über eine steuerfreie Rücklagenbildung oder über andere zweckdienliche Maßnahmen erreicht werden kann, wird zu prüfen sein. Wir wollen mit der Ziffer 1 unseres Antrags dazu die Anregung gegeben haben und die Diskussion darüber in Gang bringen.
Lassen Sie mich ganz kurz etwas zu Ziffer 2 unseres Antrags sagen. Wir halten die Bereitstellung ausreichender Mittel zur Finanzierung bestehender, aber auch noch zu schaffender Existenzen nach wie vor für dringend geboten. Daß bisher etwa 140 000 Vertriebenenbetriebe mit rund 400 000 Arbeitsplätzen geschaffen werden konnten, ist ohne Zweifel ein beachtlicher Erfolg. Aber damit kann die Eingliederung des heimatvertriebenen Mittelstandes, der heimatvertriebenen Unternehmungen, der Gewerbetreibenden noch keineswegs als abgeschlossen angesehen werden. Im Laufe der Jahre haben sich eine Reihe von Schwierigkeiten und Mängeln im Kreditverfahren herausgestellt. Es ist an der Zeit, diese Mängel nunmehr zu beseitigen. Mit der Ziffer 2 unseres Antrags wollen wir eine möglichst starke Konzentration aller für die Eingliederung der Heimatvertriebenenwirtschaft bereitzustellenden Mittel erreichen. Bei den Beratungen des Ausschusses werden sich wahrscheinlich auch eine Reihe von anderen Fragen ergeben, die einer gründlichen Erörterung bedürfen. Ich will hier nur einige nennen. Beispielsweise die Notwendigkeit einer Vereinfachung des Kreditverfahrens. Es sollte keinen unnötigen Kräfteverzehr im bürokratischen Verfahrensweg geben. Die Kompliziertheit der Verfahrenswege führt nicht nur zu sehr erheblichen Kreditnebenkosten für den vertriebenen Unternehmer, sondern meist auch zu einem Zeitverlust, der dann den Erwerb eines geeigneten Objekts oftmals überhaupt unmöglich macht.
Auch die Frage der Absicherungsbedingungen wird geprüft werden müssen. Die Frage der Stellung von Sicherheiten ist für den Flüchtlingsbetrieb heute beinahe unlösbar geworden, weil Sicherungen verlangt werden, die einfach nicht da sind. An diesem Problem scheitern die meisten Kreditanträge und viele Eingliederungsbemühungen.
Es bleibt noch ein Wort zur Frage der Umschuldung zu sagen. Auch diese Frage haben wir bereits im Bundesvertriebenengesetz angesprochen. Dort wird in § 72 bestimmt, daß zur Festigung selbständiger Erwerbstätigkeit auch die Umwandlung hochverzinslicher und kurzfristiger Kredite in langfristige zu günstigen Zins- und Tilgungsbedingungen ermöglicht werden soll. Die Notwendigkeit einer solchen Bestimmung ergab sich ganz einfach aus der außerordentlich hohen Zinsen- und Tilgungslast, die für den Vertriebenenbetrieb auf die Dauer untragbar ist. Die Laufzeit der Kredite ist im allgemeinen zu kurz; sie liegt im wesentlichen zwischen drei und zwölf Jahren. Dabei muß berücksichtigt werden, daß in den ersten Aufbaujahren die bewilligten Kredite von den Flüchtlingsunternehmen vor allem zur Investition verwandt werden mußten, auch wenn sie ihrer Laufzeit nach für den Zweck einer langfristigen Anlage gar nicht als geeignet angesehen werden konnten. Man mag das jetzt als einen Fehler ansehen; aber dieser Fehler muß aus der Anfangssituation der Eingliederung verstanden werden.
Zur Festigung der Vertriebenenbetriebe ist eine Umschuldung unerläßlich. Wir haben in unserem Antrag den Vorschlag gemacht, eine Anleihe über die Lastenausgleichsbank in die Wege zu leiten, und zwar etwa in Höhe von 100 Millionen DM. Diese Anleihe soll ausschließlich dem Zwecke dienen, die eingefrorenen Kredite aus dem vergangenen Jahr umzuschulden, d. h. sie auf die Dauer von 20 oder wenigstens 15 Jahren zu strecken und den Zinssatz nicht höher als auf etwa 3 bis 4 % festzusetzen.
Ich will hier nicht auf Einzelfragen eingehen, nicht auf die Frage der Bedingungen der Umschuldung, auf die Verfahrensfrage, auf die Frage der Voraussetzung für die Antragstellung usw. Ich möchte aber betonen, daß der Sinn dieser Umschuldung nicht sein soll, ungesunde oder lebensuntüchtige Betriebe zu sanieren, sondern daß der Sinn der Umschuldung sein soll, lebensfähige Betriebe zu fundieren.
Zu Ziffer 4 des Antrags brauche ich nicht viel zu sagen. Statistisches Unterlagenmaterial ist für die Prüfung und Behandlung dieses Antrags unerläßlich. Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, daß das Bundeswirtschaftsministerium eine umfassende Durchschnittsuntersuchung bei den Vertriebenenbetrieben durchführen wird, die uns eine wertvolle Unterstützung bei der Behandlung unseres Antrages sein wird.
An das Bundesfinanzministerium möchte ich die Anregung geben, bei der Auswertung der Einkommensteuerveranlagung 1952 ff. die Bogen herauszunehmen, in denen der § 10 a zur Anwendung gekommen ist. Ich glaube, daß das einen wirklich guten Überblick ergäbe.


(Dr. Götz)

Zusammenfassend darf ich noch einmal betonen, daß es nicht in der Absicht der Heimatvertriebenenwirtschaft liegt, eine Dauerbetreuung zu erfahren und langfristige Privilegien zu erhalten, daß es auch nicht ihre Absicht ist, eine Flüchtlingswirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft aufzubauen, sondern sie erstrebt im Gegenteil, und je eher um so besser, sich mit ihren Betrieben der Gesamtheit der Wirtschaft des Bundesgebietes einzufügen. Das Ergebnis ihrer Eingliederung soll dann ein echter Leistungswettbewerb zwischen gleichgestellten Wettbewerbspartnern zum Wohle der Allgemeinheit sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
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    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Reitzner.