Rede:
ID0205003900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2050

  • date_rangeDatum: 20. Oktober 1954

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    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margarete Heise


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Sabel, ich glaube, es ist nun doch notwendig, die Dinge noch einmal aufzuzeigen. Ich will Ihnen bestätigen, daß das Landesarbeitsamt an ungefähr 30 900 im Westen Tätige keine Unterstützung zahlt; ich will Ihnen auch bestätigen, daß es an 26 200 im Westen Wohnende und im Osten Arbeitende im Bedarfsfall, also im Fall einer Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenunterstützung zahlt.
    Aber bitte, wie kommt es dazu? Die Grundlage bildet das vorliegende Gesetz mit dem Wohnortprinzip. Das Landesarbeitsamt ist gesetzlich gebunden, an diesen Personenkreis der 26 200 Unterstützung zu zahlen. Aber wenn das richtig ist, — seit wann wird dadurch das Unrecht an den Ostsektoranern aufgehoben? Ich will sagen: Sie können doch nicht durch den Verzicht der Ostsektoraner auf ihre Rechte den Etat des Landesarbeitsamtes ausgleichen. Das ist doch eine Unmöglichkeit.

    (Abg. Sabel: Darum geht es doch nicht!)

    Es ist doch so, daß sich das Landesarbeitsamt nicht nur aus politischen, sondern auch aus anderen Gründen, die Ihnen und mir bekannt sind, dagegen gewehrt hat. Es war ihm zuviel. Es wußte, daß es immer wieder von den 26 200 in Anspruch genommen wurde und sich nicht dagegen wehren konnte.


    (Frau Heise)

    So wehrte es sich gegen diejenigen, die zu ihm kamen und keinen Anspruch auf gesetzlicher Grundlage hatten. Aber, Herr Kollege Sabel, wir waren uns im Ausschuß doch darüber einig, daß den Menschen geholfen werden muß. Wir sind uns im Ausschuß alle darüber einig, daß die materiellen Bedingungen geschaffen werden müssen, daß dieses Gesetz geändert werden muß, damit eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Jetzt kommt nur noch Ihr Einwand in Frage: Kann man denn die Menschen kontrollieren? Das ist auch im Ausschuß geklärt worden.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    Sie haben von Herrn Professor Schellenberg im Ausschuß gehört, daß wir in Berlin auch die Unfall- und Krankenversicherung auf dieser Basis haben. Die Menschen zahlen ihre Beiträge nicht nur zur Arbeitslosenversicherung, sondern auch zur Unfall- und Krankenversicherung. Wenn jemand, der im Osten wohnt, krank wird, dann kann er selbstverständlich das Krankengeld im Westen beziehen, dann kann er einen Arzt im Westen aufsuchen und hat alle Leistungen, die ihm zustehen.
    Ich bitte Sie doch einmal zu beachten, daß die Leistung einer Versicherung auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn man versichert ist, hat man eben auch einen Anspruch. Dieser Anspruch wird in dem von Ihnen nun beschlossenen Gesetzentwurf, der eine Änderung darstellt, nicht gewährleistet. Wir wollen es nicht der Verwaltung überlassen. Wir sind nicht der Meinung, daß sich die Verwaltung aussuchen kann, wem sie Unterstützung gewährt, sondern wenn wir eine Änderung des Gesetzes hier durchbringen, dann wollen wir auch, daß die Menschen wissen: ich habe für meinen Beitrag einen Rechtsanspruch.

    (Sehr richtig! bei der SPD.) Um diesen Rechtsanspruch geht es jetzt.

    Ich möchte Sie doch noch einmal bitten, hier nicht Ausnahmerecht zu schaffen. Die Vorlage, die Sie uns hier und heute gegeben haben, ist schon wieder ein Ausnahmerecht; denn jeder andere Beitragzahler hat einen absoluten Rechtsanspruch. Um den bitte ich Sie für die Ostsektoraner in Berlin.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Widerspruch beim GB/BHE.) — Bitte, Abgeordneter Gille.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Gille


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch ganz wenige Worte. Es ist darauf hingewiesen worden, daß man von den Menschen aus der Ostzone die Beitragspflicht verlangt. Es ist doch unmöglich, eine Beitragspflicht vorzusehen und den Beitrag mit gesetzlichem Zwang einzuziehen, bei Eintritt des Versicherungsfalls aber die Gegenleistung zu verweigern! Dann können Sie doch, wenn Sie glauben, die Dinge seien verwaltungsmäßig nicht zu bewerkstelligen, nur den Schluß ziehen, die Beitragsfreiheit für diese Menschen aus der Sowjetzone zu statuieren.

    (Zuruf von der Mitte: Das geht ja nicht!)

    Das wäre die einzige Möglichkeit. Im übrigen, Herr
    Sabel, trifft es doch nicht zu, daß die verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten nicht zu überwinden sind;
    denn die volle Beweislast hat ja der Betroffene, der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt. Sie sind jederzeit in der Lage, seine Einsatzfähigkeit nachzuprüfen. Er muß sich seine Unterstützungen abholen. Sie können also jederzeit nachprüfen, ob der Mann noch Schwarzarbeit macht. Das sind doch alles keine unüberwindlichen Schwierigkeiten, Herr Sabel. Davon kann doch keine Rede sein.

    (Abg. Sabel: Wie wollen Sie z. B. einen Schwarzarbeiter im Ostsektor feststellen?)

    — Wie wollen Sie letzten Endes Schwarzarbeiter im Inland feststellen? Es ist doch ein offenes Geheimnis, daß man mit dem Problem der Beseitigung der Schwarzarbeit im Inland nicht fertig wird, wenn große Arbeitslosigkeit herrscht.
    Ich bitte aber doch, das Politikum bei der Sache zu sehen und nicht gerade gegenüber den Bewohnern der Ostzone hier eine Ausnahmeregelung zu machen.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Das sind die rein sachlichen Gründe, die uns veranlassen, dem Antrag der SPD zuzustimmen.