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ID0205000700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort als Berichterstatterin zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion 'der CDU/CSU betreffend Bundesjugendplan hat Frau Abgeordnete Keilhack.
    Frau Keilhack (SPD), Berichterstatterin: Meine Herren und Damen! Da gerade über die Maßnahmen zur Förderung der Arbeit für unsere Jugend auch hier im Hause manche Unklarheit und manche Unkenntnis besteht, gestatte ich mir, den Mündlichen Bericht über den Ihnen vorliegenden Antrag der CDU/CSU auf Drucksache 78 etwas ausführlicher zu erstatten. Ich hoffe, daß er Ihr Interesse findet.
    Der Zweck des Antrags Drucksache 78 war laut Begründung der Antragsteller
    zu Punkt 1: bestehende Meinungsverschiedenheiten über eine wirksame jugendpolitische Arbeit auf Bundesebene zu klären und in eingehender Aussprache im Ausschuß für Jugendfragen (Nr. 15) Vorschläge für eine eventuelle Neugliederung des bisherigen Jugend- und Sportreferats im Bundesinnenministerium zu erarbeiten;
    zu Punkt 2: die vielfach laut gewordene Unzufriedenheit im Parlamentsausschuß, in den Jugendorganisationen, aber auch in der Öffentlichkeit über die Form und die Wirksamkeit der beratenden Einrichtungen für den Bundesjugendplan (Aktionsausschuß und Kuratorium) durch den vorliegenden Antrag aufzunehmen und zu beseitigen;
    zu Punkt 3: die Methoden und den Zeitplan der Mittelverwendung, die sehr oft die Kritik der unterstützten Organisationen und Einrichtungen fanden, so zu gestalten, daß der vom Bundestag beabsichtigte Effekt für die Jugendarbeit des Bundes auch tatsächlich erreicht wird.
    Vor dem eigentlichen Beginn der Ausschußberatungen wurden Vertreter der freien und öffentlichen Jugendwohlfahrt zu den im Antrag angesprochenen Problemen gehört. Es ergab sich eine weitgehende Übereinstimmung mit den Auffassungen des Ausschusses. Der Bundesjugendplan wurde anerkannt als eine wesentliche Maßnahme zur Förderung der gesamten Jugendarbeit in der Bundesrepublik.
    Im Verlaufe der dann einsetzenden Ausschußberatungen wurde u. a. eine grundlegende Änderung der bisherigen Bearbeitung der Jugendfragen — insbesondere der Angelegenheiten, die sich aus der Förderung der Jugend durch den Bundesjugendplan ergeben — zur Debatte gestellt. Es wurde vorgeschlagen, eine nichtrechtsfähige Bundesinstitution zu errichten, die, ähnlich der Bundeszentrale für Heimatdienst, die Aufgaben der Jugendpolitik auf Bundesebene mit größerer Beweglichkeit und Sichtbarkeit erfüllen könnte, als es in einem Referat innerhalb des großen Bundesinnenministeriums der Fall ist. Die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit des Ministers würde durch eine solche Sondereinrichtung nicht berührt, denn sie wäre, genau wie die Bundeszentrale für Heimatdienst, als nichtrechtsfähige Körperschaft der Verwaltung und dem Minister unterstellt. Mit einer „Bundeszentrale für Jugendfragen" könnte die Jugendförderung durch den Bund die Bedeutsamkeit in der Öffentlichkeit erhalten, die c in Anbetracht der gesellschaftlichen und politischen Situation unserer Jugend absolut notwendig ist und die in Beantwortung der östlichen Einwirkungsversuche auf die dortige Jugend klar erweist, daß die Demokratie ihrer jungen Generation jede Hilfe zu leisten gewillt ist.
    Diese Einrichtungen sollten nicht nur die finanzielle Förderung der öffentlichen und freien Jugendarbeit übernehmen, sondern durch Anregungen, Erfahrungsaustausch und Publikationen der Jugend auf breiter Ebene dienen. Sie sollte eine Wirksamkeit erhalten, wie sie z. B. auch die Jugendverbände wünschen, also eine Institution sein, die eine Mittlerstellung zwischen Behörden und freier Arbeit einnimmt, und ein Koordinierungsorgan für alle wichtigen Jugendfragen auf Bundesebene. Kompetenzüberschreitungen im Verhältnis zu den Ländern seien nicht zu befürchten, da die Zuständigkeiten des Bundes im Grundgesetz klar festgelegt sind.
    Diese „Bundeszentrale für Jugendfragen" sollte, so wurde vorgeschlagen, wie die Bundeszentrale für Heimatdienst zwei beigeordnete Gremien haben, den Beirat, dem Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendwohlfahrt und Ländervertreter angehören, und das Kuratorium, das aus Mitgliedern des Bundestags besteht. Beide sollten im Zusammenwirken die fachlichen und haushaltsmäßigen Vorarbeiten übernehmen und die zweckmäßige Verwendung der Haushaltsmittel kontrollieren, wodurch die erwünschte Beteiligung des Parlaments sichergestellt wäre. Damit wäre auch eine befriedigende Lösung des Punktes 2 der vorgelegten Drucksache erzielt worden.


    (Frau Keilhack)

    Gerade die mangelhaften Einflußmöglichkeiten des Parlaments bzw. des Ausschusses für Jugendfragen bei der Aufteilung des hohen Haushaltspostens von 30 Millionen DM für den Bundesjugendplan hatten seit Verkündung dieses Planes die Kritik der Mitglieder des 15. Ausschusses hervorgerufen. Ein solcher Einfluß konnte bisher auf andere Weise nicht erreicht werden, denn eine an sich wünschenswerte stärkere Aufgliederung der Einzelverwendung dieses großen Etatpostens im Haushalt birgt wiederum die Gefahr in sich, daß im Laufe des Haushaltsjahrs eventuell auftretenden notwendigen Veränderungen in den Verwendungszwecken nicht mehr oder nur sehr umständlich entsprochen werden kann.
    Der u. a. deswegen eingebrachte Vorschlag einer Neuorganisation der Bundesjugendarbeit wurde nach Informationen durch leitende Beamte der Bundeszentrale für Heimatdienst (als das angeführte Vorbild) eingehend geprüft und besprochen. Er fand volle Zustimmung bei den sozialdemokratischen Mitgliedern des Ausschusses, wurde aber auch von Ausschußmitgliedern anderer Fraktionen als gut und, mit einigen Abänderungen, als durchführbar empfunden.
    Nach Stellungnahme des Herrn Staatssekretärs Bleek und leitender Beamten des Jugendreferats im Bundesministerium des Innern glaubte die Mehrheit des Ausschusses jedoch, daß zur Zeit die Schwierigkeiten der Herauslösung der angeführten jugendpolitischen Aufgaben aus der Verwaltung des Ministeriums und die Zusammenfassung in einer Sondereinrichtung zu groß seien. Die Vorarbeiten für die Gesetzgebung, etatmäßige Vorbereitungen, Verhandlungen mit anderen Ministerien und dem Haushaltsausschuß seien Ministerialarbeiten, die auch im Ministerium verbleiben müßten, so daß eine neue Form etwa in der vorgeschlagenen Art nur als wünschenswerter Endzustand über längere Zeit gesucht werden könne. Hinzu käme die Gefahr, daß die bisherige ziemlich reibungslose Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Ländern durch eine nicht direkt im Ministerium liegende Stelle gestört würde. Die Mehrheit des 15. Ausschusses befürwortete daraufhin einen Ausbau des jetzigen Referates im Bundesinnenministerium zu einer Abteilung mit einem Ministerialdirigenten als Leiter, der dem Staatssekretär direkt unterstellt ist. Hierdurch soll dann die Jugendarbeit im Bundesinnenministerium das erwünschte größere Gewicht nach innen und außen bekommen.
    Trotz anfänglicher Bedenken des Herrn Staatssekretärs auch gegen diesen Vorschlag, erging aber gegen Ende der Ausschußberatungen vom BMI eine schriftliche Zusage, daß die jetzt schon als „Gruppe" zusammengelegten Referate für „Jugend und Sport" insofern weiter ausgebaut würden, als die Gruppen„leitung" einem ausschließlich mit diesem Aufgabengebiet betreuten Beamten des höheren Dienstes übertragen würde, der nach wie vor unmittelbar dem zuständigen Staatssekretär unterstellt bliebe, wodurch die Gruppe de facto den gewünschten Rang einer Abteilung erhalte.
    Nach Unterstreichung. der Forderung auf baldige Verwirklichung der von Herrn Staatssekretär Bleek gegebenen Zusicherungen erklärten die Antragsteller den Punkt 1 ihres Antrages für erledigt.
    Der Punkt 2 wurde von der antragstellenden Fraktion als dadurch erledigt angesehen, daß zur Zeit keine andere Konzeption als die einer selbständigen „Gruppe" im Bundesinnenministerium zu verwirklichen sei und im Rahmen dieser Arbeitsweise der Aktionsausschuß und das Kuratorium bereits umgebildet wurden.
    Die Mehrheit des Ausschusses schloß sich auch dieser Auffassung an. Die Minderheit enthielt sich bei Punkt 1 und 2 der Stimme, da sie nach wie vor die Einrichtung einer „Bundeszentrale für Jugendfragen" befürwortete.
    Zum Punkt 3 beschloß der Ausschuß für Jugendfragen einstimmig, die Bundesregierung zu ersuchen, die Mittel aus dem Bundesjugendplan so früh anzuweisen, daß sie von den Empfangsberechtigten rechtzeitig verwendet werden können. Durch zu späte Zusagen über die Höhe der bewilligten Mittel und zu langsame Anweisung der Zahlungen kamen die Verbände und Einrichtungen zeitweise in außerordentliche Schwierigkeiten bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Bereits in diesem Haushaltsjahr ist jedoch eine wesentliche Verkürzung der Termine erreicht worden. Es wird angestrebt, daß die Ubersicht über Art und Umfang der Förderungsmittel künftig bereits am Beginn des Kalenderjahres erfolgt.
    Auch die Methoden der Rechnungsprüfung durch den Bundesrechnungshof wurden in diesem Zusammenhang eingehend mit Vertretern der geförderten Organisationen durchgesprochen. In Verhandlungen mit dem Bundesrechnungshof wird zu erreichen versucht, daß die haushaltsrechtliche Verfahrensweise bei der Rechnungsprüfung den Besonderheiten der geförderten Verbände angepaßt wird, damit diese einen für die Jugendarbeit unerläßlichen Spielraum in der Verwendung der Mittel behalten können. Trotzdem müssen jedoch auch die unterstützten Einrichtungen und Verbände Wert auf klare Rechnungsführung legen. Bei allen Beteiligten ergab sich volle Übereinstimmung in diesen Grundsätzen.
    Die im Antrag Drucksache 78 angesprochenen Probleme sollten besondere Hemmnisse in der Wirkung des jetzt geltenden Bundesjugendplanes aus dem Wege räumen. Es bestand Übereinstimmung, daß damit jedoch keine Fixierung des jetzigen Aufgabenbereichs des Bundesjugendplanes erfolgen sollte, sondern daß dieses Förderungswerk für die Jugend in der Bundesrepublik den neu auftretenden Notwendigkeiten gemäß dynamisch weiterentwickelt werden muß, um die staatsbürgerliche Erziehung und die Unterstützung der Aufgaben von Jugendpflege und Jugendfürsorge so zu gestalten, daß eine körperlich und geistig gesunde Jugend mit einem ausgeprägten demokratischen Staatsbewußtsein heranwächst.
    Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen,
    1. die Bundesregierung zu ersuchen, die Mittel aus dem Bundesjugendplan so früh anzuweisen, daß sie von den Empfangsberechtigten rechtzeitig verwendet werden können,
    2. Punkt 1 und 2 des Antrags für erledigt zu erklären.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke der Frau Berichterstatterin.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Seffrin.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Roland Seffrin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß die Jugend in den Kreis der Überlegungen, der Sorgen und der gesetzgeberischen Tätigkeit des Bundestages einbezogen ist, mag der Jugend und uns allen ein Beweis dafür sein, daß wir um ihren Wert und ihre Bedeutung für unser Volk und unseren Staat wissen, ohne daß wir die alten und auch neuen Fanfarenstöße vom „Garanten der Zukunft" nachblasen oder in eifernder Liebedienerei den Satz kolportieren: „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft." Für uns ist die Jugend ein Teil des Volksganzen, der in den natürlichen Einrichtungen, die das Volk für die Jugend schafft und hat, lebt, vor allen Dingen in der Familie und in den von der Jugend selbst für sich geschaffenen Jugendbünden, Jugendvereinen.
    Wir sehen in der Jugend einen Teil des Volksganzen, den wir um uns leben sehen, mit dem wir uns vereint fühlen in der Verbundenheit des natürlichen Aufbaues unseres Volkes und in der Gemeinsamkeit desselben kulturellen Werdens und desselben politischen Geschicks.
    Von hier aus aber haben wir als Volk an unserer Jugend allerlei gutzumachen. Für so manche Erscheinung oder Haltung, die — sei es zu Recht oder zu Unrecht — an unserer heutigen Jugend mißfällt, ist nicht zum mindesten, vor allen Dingen nicht zuerst unsere Jugend verantwortlich, sondern sind wir Erwachsenen vorweg verantwortlich, die wir, jeder zu seinem Teil, jene Schicksale und jene Zustände mit verursacht haben, die so bedrohlich das materielle und geistige Dasein unserer Jugend heute belasten und beeinflussen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich bin aber durchaus nicht der Meinung, daß man beim Blick auf unsere Jugend nun nur in Pessimismus und Tadel verfallen dürfe. Im Gegenteil; in unserer Jugend ist so viel Gutes, so viel Gesundes in weiter Verbreitung vorhanden, daß sie nicht unser Miß trauen sondern unser volles Vertrauen verdient. Das heißt praktisch, daß wir nicht eine straffe, dirigierende staatliche Jugendpolitik treiben sollen, ja nicht einmal treiben wollen, an deren Ende eine Staatsjugend steht, sondern daß unsere Teilnahme, unsere Arbeit für die Jugend vom Staate, von der Politik her aufgebaut sein muß auf einem Vertrauen für ,die Jugend, aufgebaut sein muß darauf, daß die Jugend in ihrer besonderen Welt auch ihre besonderen eigenen Gesetze hat, aus denen heraus sie lebt. Zwei der wichtigsten jugendgesetzlichen Träger sind einmal die Liebe der Jugend zur Freiheit in ihrem Raum und zum andern die Bereitschaft der Jugend, verantwortliche Arbeit in ihrem Bereich auf sich zu nehmen. Deshalb sind wir der Meinung, daß alle Arbeit für die Jugend nicht einfach in dirigistischer, in staatlich gelenkter, alle Gebiete und alle Bereiche der Jugend irgendwie erfassender und irgendwie beeinflussender Weise erfolgen darf, sondern daß diese Arbeit das besondere Wesen und die besonderen positiven Eigenschaften respektieren muß, die die Jugend hat.
    Wenn ich in diesem Zusammenhang auf die Anträge, die heute zur Behandlung stehen, eingehe, so darf ich zunächst vorausschicken, daß wir der Errichtung eines Instituts für Jugendfragen insoweit entgegenkommen, als wir die Überlegung, wie und ob ein solches Institut für Jugendfragen errichtet werden soll, durchaus für richtig halten. Wir befürworten deshalb die Überweisung dieses Antrags auf Errichtung eines Instituts für Jugendfragen an den Jugendausschuß zur weiteren Behandlung und Prüfung.
    Es ist klar, daß dieser Antrag auf Errichtung eines Instituts für Jugendfragen so etwas wie eine Vorgeschichte hat. Sie haben dem Bericht von Frau Keilhack über die Verhandlungen im Jugendausschuß schon entnommen, daß man sich dort überlegt hat, ob es bei der bisherigen organisatorischen Form der Arbeit für die Jugend in diesem Ausschuß und vor allen Dingen beim Ministerium bleiben könne. Von meiner eigenen Fraktion aus war der Antrag gestellt worden, die Referate für Angelegenheiten der Jugend und des Sports im Bundesinnenministerium zu einer selbständigen Abteilung zusammenzufassen. Wir konnten uns davon überzeugen, daß die Errichtung einer eigenen Abteilung für Jugend und Sport im Rahmen des Ministeriums aus den verschiedensten Gründen im Augenblick noch nicht möglich ist. Das will nicht sagen, daß diese Einrichtung ein für allemal abgetan sei. Aber im Augenblick ist sie noch nicht spruchreif geworden.
    Weiter ist der Gedanke aufgetaucht, eine Bundeszentrale für Jugendfragen zu schaffen. Auch diesen Gedanken kann man aus mancherlei Gründen jetzt nicht ,akzeptieren, besonders deshalb nicht, weil, ähnlich wie bei einem weiteren Gedanken bezüglich der Schaffung eines Bundesjugendamts, irgendwo Gefahren schlummern können, daß sich aus einer solchen Bundeszentrale für Jugendfragen oder aus einem solchen Bundesjugendamt schließlich im Laufe der Zeit so etwas Ähnliches wie eine staatliche Jugendleitstelle oder Jugendbefehlsstelle entwickeln könnte. Damit aber wäre dem Recht der Jugend und der Entwicklung der Jugend wirklich am wenigsten gedient.
    Bei den Besprechungen mit den verschiedenen Verbänden hat sich weiter herausgestellt, daß der Bundesjugendplan, so wie er in den letzten Jahren gehandhabt wurde, seine in den Anfängen vorhandenen und auch aus seinem Werdegang heraus verständlichen Schwächen und Mängel allmählich mehr und mehr verloren hat. Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist man so weit, daß gerade diese Mängel weitgehend abgestellt sind. Vor allen Dingen ist einer der dringendsten Wünsche, die die Jugend äußerte, daß nämlich die zur Verfügung stehenden Mittel auch rechtzeitig kommen, erfüllt, da in diesem Jahre die Gelder tatsächlich vom April an, soweit wir unterrichtet sind, bereits zur Verfügung stehen.
    Auch hinsichtlich des Verhaltens zum Rechnungshof bzw. des Verhaltens des Bundesrechnungshofs zu den Jugendverbänden wurden weitgehende Absprachen getroffen, die gewisse Schwierigkeiten, die sich da eingestellt hatten, mit gutem Willen von beiden Seiten her überwinden lassen.
    So können wir also sagen, daß der Bundesjugendplan im Augenblick doch noch die Form ist, die wir haben müssen und haben wollen, um unsere Aufgabe an der Jugend in dem Sinne zu vollziehen, daß wir die Jugend nicht dirigieren wollen, sondern daß wir ihr helfen wollen und daß wir mit dieser Hilfe ihre eigene Bewegungsfähigkeit, ihre eigene Gestaltungsfähigkeit nicht beeinflußen wollen, sondern diese Anlagen gerade mit dem Mittel des Bundesjugendplans besonders fördern wollen.
    Ob sich dann im Laufe der folgenden Jahre in dieser Hinsicht bestimmte Änderungen werden


    (Dr. Seffrin)

    vornehmen lassen oder ob solche Änderungen vorgenommen werden müssen, muß sich erst noch zeigen. Im ganzen stehen wir in dieser Frage noch sehr im Raum der Erfahrungssuche und noch nicht im Raum der vollkommenen Erkenntnis, wie man solches am besten macht. Eines allerdings, glaube ich, ist sicher: daß man die Verhältnisse, wie sie etwa in den Staaten östlich von uns sind, wo man eine Staatsjugend hat und wo infolgedessen alles vom Staate her gelenkt wird, für unser Gebiet nicht zum Vorbild nehmen kann. Denn auf diese Art und Weise würden wir uns jenen Einrichtungen mehr und mehr nähern und auch zu einer Staatsjugend kommen, die in keiner Weise geeignet wäre, künftighin Träger des eigenen Staates zu sein. Wir müssen vielmehr immer wieder an unsere Jugend herantreten, müssen ihr helfen und sagen, .wie es möglich ist, daß sie unter Bewahrung ihrer Eigenart in unseren Staat und in unsere Zukunft hineinwächst, so ,daß sie in der Lage ist, später einmal diesen Staat selbst zu tragen. Hilfe für die Jugend, aber unter Ablehnung dirigistischer staatlicher Einflußnahme auf die Jugend — das sind die Grundzüge der Arbeit, von der wir glauben, daß sie der Jugend am besten dient.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)