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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat war meines Wissens eine andere Vereinbarung erfolgt; ihr entsprach mein Vorschlag für die Überweisung. Aber der Antrag wird aufrechterhalten?

    (Zustimmung.)

    Das Hohe Haus ist sich darüber einig, daß der Antrag beiden Ausschüssen überwiesen werden soll; das darf ich als erstes feststellen. Es fragt sich nur, welcher Ausschuß federführend sein soll. Ich bitte diejenigen, die gemäß der Vereinbarung des Ältestenrats dafür sind, daß federführend der Ausschuß für Wirtschaftspolitik sein soll, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; federführend ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]).
    Die neugefaßte Drucksache ist im Hause verteilt. Die Begründung soll schriftlich zum stenographischen Protokoll gegeben werden*). Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    a) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78);
    b) Beratung des Antrags der, Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883).
    Ich darf Ihnen vorschlagen, zuerst die Berichterstattung zu a), sodann die Begründung zu b) entgegenzunehmen und dann über a) und b) gemeinsam zu debattieren. — Sie sind damit einverstanden. Als Berichterstatterin hat das Wort Frau Abgeordnete Keilhack.

    (Zuruf: Ist noch nicht da!)

    — Können wir inzwischen den Antrag unter Buchstabe b) begründen? — Wer wünscht das für die Fraktion der SPD zu tun? — Herr Abgeordneter Wienand!


Rede von Karl Wienand
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Drucksache 883 beantragt meine Fraktion die Errichtung eines Instituts für Jugendfragen. Das Institut soll durch eigene Forschung und durch Erteilung von Forschungsaufträgen an Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen eine systematische Zusammenfassung und Auswertung der Erkenntnisse über die Situation und die Haltung der jungen Generation erarbeiten. Im weitesten Sinne des Wortes bedeutet Forschung jedoch die höchste Form des Erkenntnisstrebens. Durch sie wurden und werden Voraussetzungen geschaffen für die Entwicklung kompliziertester Formen menschlicher Lebenstechnik innerhalb der Gesellschaft. Bei den Naturwissenschaften und der Technik hat man dieses seit langem erkannt, wenn es auch zur Zeit nicht entsprechend honoriert wird. Die gleichen Erkenntnisse sind jedoch leider noch nicht bei den Geisteswissenschaften und bei den Sozialwissenschaften in diesem Maße verbreitet. An eine entsprechende Honorierung auf diesem Gebiet wird demnach leider noch weniger gedacht. Die Auswirkungen der ständigen Komplizierung des Gesellschaftsaufbaues auf den Reifeprozeß der jungen Menschen und auf seine Fähigkeit zur Mitwirkung im gesellschaftlichen Geschehen erfordern jedoch eine größere Berücksichtigung dieser Disziplinen.
Gewöhnlich übertrumpfen totalitäre Staaten und totalitäre Regime, die wir ablehnen, demokratische Staaten im Hinblick auf die Intensität und den Umfang ihrer Jugendbetreuungs- und Jugendför-
*) Siehe Anlage 3.


(Wienand)

derungsmaßnahmen. Wir wissen um die getarnten Absichten und den eigentlichen Zweck solcher Bestrebungen. Das Resultat ist in allen Fällen eine Staatsjugend, die in einem demokratischen Staat nie als Ziel irgendwelcher Maßnahmen angestrebt werden kann und darf. Um so mehr hat aber der demokratische Staat die Aufgabe, sich mit diesen Gegebenheiten zu beschäftigen, und dies in besonderem Maße nach solchen turbulenten Zeiten, wie sie hinter uns liegen. Diese Zeiten brachten gesundheitliche Mängel der meisten Jugendlichen mit sich. Die ärztliche Wissenschaft ist bis heute noch nicht mit der sehr zahlreich beobachteten Wachstumsüberstürzung und den sich daraus ergebenden Folgen fertig geworden. Wir stellen bei sehr vielen Jugendlichen eine biologische Reife fest und vermissen die entsprechende geistig-seelische Reife. Allein diese Tatsache erfordert schon Untersuchungen des geistigen und psychologischen Standes und der geistigen und psychologischen Situation der Jugend von heute.
Lägen solche Ergebnisse vor, so ware die Diskussion um die anstehende Jugendgesetzgebung auf einem besseren Niveau zu führen, als es heute teilweise der Fall ist. Vor allem hätte man dann durch die verschiedensten Untersuchungen in den letzten Monaten aufgedeckte Mißstände und Verstöße gegen den Jugendarbeitsschutz und den allgemeinen Jugendschutz früher erkannt und für Abhilfe sorgen können. Untersuchungen auf diesem Gebiet würden die Auswirkungen der Technik und der technisierten Arbeitsform auf den jungen Menschen deutlich machen und vor allem die damit verbundene körperliche Beanspruchung des jungen Menschen besser berücksichtigen können. Konsequenzen sind leichter zu ziehen, wenn entsprechend objektiv fundierte Gutachten und Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Was bisher nur skizzenhaft angedeutet werden konnte, ist in den deutschen Jugendverbänden schon seit langem erkannt worden. Es fehlen ihnen jedoch zur Fortführung ihrer Arbeit die objektiven, wissenschaftlich fundierten Unterlagen, die das von uns beantragte Institut erarbeiten soll. In diesem Zusammenhang muß einmal ausgesprochen werden, mit wieviel Idealismus und Opferbereitschaft innerhalb der Jugendverbände die jungen Menschen bisher selbst ohne jeglichen Ansporn von außen her gearbeitet haben

(Sehr gut! bei der SPD)

und mit wieviel Liebe und Hilfsbereitschaft junge Menschen, sowohl Jungen als auch Mädel, sich diesen Aufgaben gewidmet haben und aus ihrer Arbeit heraus immer wieder die Frage nach gewissen Hilfsmitteln nunmehr an uns und damit auch an diesen Staat stellen.

(Beifall bei der SPD.)

Gewiß hat der seit fünf Jahren bestehende Bundesjugendplan und haben die Landesjugendpläne hier und da Abhilfe schaffen können. Jeder, der sich die Mittelaufteilung des nunmehr in der Planung vorliegenden 6. Bundesjugendplanes ansieht, erkennt die Vielgestaltigkeit und die Wichtigkeit dessen, was getan werden muß und was getan worden ist. Trotzdem dauerte es immerhin fünf Jahre, bevor man im 6. Bundesjugendplan einen eigenen Landjugendplan für die Landjugend aufstellte. Den Anstoß für die Aufstellung dieses Landjugendplanes mußte aber immerhin eine Untersuchungsreihe geben, die von der Landjugend
in Verbindung mit der Forschungsgemeinschaft selbst durchgeführt wurde. Diese Untersuchung der Landjugend räumte schon, obwohl sie nur im Bereich der organisierten Landjugend durchgeführt werden konnte, mit sehr vielen vorgefaßten Meinungen und Vorurteilen auf. Wenn man sich ansieht, wie die 30 Millionen des Bundesjugendplanes verplant und angesetzt werden, so stellt sich einem zwingend die Frage, ob die Möglichkeiten einer Erfolgskontrolle im Hinblick auf diese 30 Millionen bei uns vorhanden sind und ob man die Absicht hat, diese Möglichkeiten einer Erfolgskontrolle auch entsprechend anzuwenden. Damit soll nicht gesagt sein, daß die Mittel des Bundesjugendplans unnütz vertan worden sind, jedoch müßte einmal die Frage überprüft werden, ob man nicht bei Vorlage der von uns gewünschten Forschungsergebnisse Mittel plan- und sinnvoller an Schwerpunkten hätte einsetzen und somit einen größeren Nutzeffekt erzielen können. In sehr vielen Gesprächen mit verantwortlichen Führern und Persönlichkeiten der Jugendverbände wird klar, daß sie diesen Wunsch haben und es begrüßen würden, wenn von dieser Seite eine entsprechende Hilfestellung geboten würde. Einige Landesjugendpläne haben sich ebenfalls bereits mit diesem Gedanken beschäftigt und Mittel vorgesehen, um diese Forschungsaufgaben, die wir durch das Institut für Bundesjugendfragen vom Bund aus geregelt sehen möchten, nunmehr in eigener Regie durchzuführen.
In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, daß der geschäftsführende Ausschuß des Bundesjugendrings die Errichtung eines solchen zentralen Bundesjugendinstituts begrüßt hat. Ich hatte vor einigen Jahren Gelegenheit, an der vorbereitenden Arbeitstagung für die Errichtung des UNESCO-Jugendinstituts teilzunehmen. Die dort von den Teilnehmern der meisten demokratischen Staaten der Welt vorgebrachten Begründungen waren so reichhaltig und geben zu so vielem Nachdenken Anlaß, daß man sich wirklich einmal mit ihrem Für und Wider beschäftigen sollte.
Mittlerweile hat nun dieses UNESCO-Jugendinstitut seine Arbeit aufgenommen. Aus einer Korrespondenz, die ich vor kurzer Zeit mit dem Direktor dieses Instituts hatte, ist zu entnehmen, daß man bereits in der kurzen Zeit eine große Summe von Erfahrungen gesammelt hat, die gewiß zu der Hoffnung berechtigen, daß Institute auf nationaler Ebene, die korrespondierenden Charakter zu diesem UNESCO-Institut haben, für das UNESCO-Institut eine gewisse Hilfestellung bedeuten könnten. In Frankreich hat man bereits die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Dort ist vor kurzer Zeit ein Studienbüro eingerichtet worden, welches einmal den Zweck hat, objektive wissenschaftliche Untersuchungsaufgaben für den Bereich der Jugend durchzuführen — genau so wie wir es für ein zentrales Jugendinstitut wünschen —, und zum anderen auch den ganz konkreten Zweck, als korrespondierendes Institut das UNESCO-Jugendinstitut zu unterstützen. Das Institut sollte weiter objektiv und unabhängig die Herausarbeitung sinnvoller praktischer Möglichkeiten der staatsbürgerlichen Erziehung übernehmen. Probleme der internationalen Erziehung und der Vorbereitung auf ein Leben in überstaatlichen Zusammenschlüssen sollten ebenfalls mit zur Aufgabe dieses Instituts gehören und könnten wiederum in enger Zusammenarbeit mit dem vorhin erwähnten UNESCO-Jugendinstitut gelöst werden.


(Wienand)

Es ließe sich ein ganzer Katalog von Problemen, die unbedingt ihrer Lösung harren, aufzählen, so z. B. eine von jeder Dogmatik freie Untersuchung der Wirkung von Film, Funk, Fernsehen, Presse und Literatur auf den jungen Menschen, die Überprüfung der Möglichkeiten zur Einhaltung der Jugend-Arbeitsschutz-Gesetzgebung und entsprechende Vorbereitungen für die Schaffung eines modernen, den heutigen Bedürfnissen angepaßten Berufsausbildungsgesetzes. Die sehr guten, vom DGB herausgegebenen und von der Sozialwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung von Jugendfragen durchgeführten Untersuchungen über die Arbeitslosigkeit und die Berufsnot der Jugend bedürfen einer weitergehenden Interpretierung und einer Fortsetzung. Dann würde nach meiner Überzeugung in absehbarer Zeit nicht mehr von einer Berufsnot der Jugend gesprochen werden, sondern nur von einem jetzt akut werdenden Facharbeitermangel in der deutschen Industrie.
In diesem Zusammenhang ist noch die Frage aufzuwerfen, ob für die Berufsfindung der jungen Menschen nicht mehr getan werden könnte, vor allen Dingen für eine Verbreiterung der Berufs-ausbildungs- und der Berufsfindungsmöglichkeiten für junge Mädchen in der Bundesrepublik.
Gerade heute ist es nötiger denn je, zu einer systematischen Jugendarbeit zu kommen. Eine systematische Jugendarbeit ist jedoch ohne eine entsprechende Grundlagenforschung undenkbar. Das, was zur Zeit an Untersuchungen von einzelnen Meinungsforschungsinstituten vorliegt, reicht bei weitem nicht aus und läßt nur wenige Rückschlüsse auf die derzeitige Situation und die Einstellung der Jugend zu. Besonders in letzter Zeit zeigt sich, daß sehr viele Probleme der Jugendpolitik, Maßnahmen zur Überwindung der Jugendnot, vor allem in den Zonengrenzgebieten, und Fragen der Jugendgesetzgebung entschieden werden, ohne daß -die Entscheidungen auf Grund umfassender und sachgerechter Ermittlungen über die tatsächlich vorhandene Ausgangsituation erfolgen. Ja, man kann sagen, daß heute auf dem Jugendsektor nach den Vorstellungen, die ihren Ursprung in den zwanziger Jahren haben, gearbeitet wird. Dies läßt sich seit rund 30 Jahren in Deutschland verfolgen. Nur so läßt sich damit auch das nur als unbeholfen zu bezeichnende Verhalten der maßgebenden deutschen Stellen bei der Behandlung des Fremdenlegionär-Problems beurteilen und erklären.
Besonders deutlich wurde diese Tatsache jedoch bestätigt durch die Beobachtung des zweiten sogenannten Deutschlandtreffens der FDJ in Berlin. Hier zeigte es sich, daß die Vertreter der Bundesrepublik teilweise mit völlig falschen Erwartungen und Vorstellungen in die Gespräche der Jugendlichen aus der sowjetisch besetzten Zone einstiegen. Eine vorherige objektive Untersuchung der Situation durch eine parteipolitisch unabhängige Stelle hätte für die Vertreter der Bundesrepublik eine wesentlich bessere Ausgangssituation geschaffen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Hiermit ist eine wesentliche Aufgabe angesprochen, die das Institut zu erfüllen hat. Wie allgemein bekannt sein dürfte, haben sich die deutschen Jugendverbände der dankenswerten, aber sehr schweren Aufgabe unterzogen, nunmehr in gemeinsame Gespräche mit den Jugendlichen der sowjetisch besetzten Zone einzutreten. Wir sind es ihnen einfach schuldig, da diese Arbeit von unschätzbarem Wert für unser gesamtes deutsches Volk ist, im Hinblick auf die Wiedervereinigung die nötige Unterstützung, soweit das in unserer Macht liegt und mit unseren Mitteln möglich ist, zu geben. Wir müßten auch — das sei in diesem Zusammenhang gesagt — den Mut aufbringen, objektiv, fern jeder Parteipolitik, nur der Wahrheit dienend, das herauszustellen, was in der Sowjetzone vielleicht besser ist als bei- uns. Die Wahrheit ist ein wesentlicher, nicht zu unterschätzender Faktor in der Demokratie. Entsprechende Arbeiten auf diesem Gebiet würden uns gewisse Erleichterungen verschaffen und würden einzelne von uns nicht in die Situation gebracht haben, von den Jugendlichen aus der sowjetisch besetzten Zone mit Tatsachen konfrontiert zu werden, was sich nur zu unserem eigenen Nachteil ausgewirkt hat. Wenn entsprechende Arbeiten auf diesem Gebiet vorliegen, wird deutlich werden, daß die Bundesrepublik noch wesentliche Anstrengungen unternehmen muß, um gegenüber der Jugend attraktiver zu erscheinen und ein wesentliches Plus gegenüber den anderen herausstellen zu können.

(Beifall bei der SPD.)

Wir sollten in diesem Zusammenhang einmal ansprechen, was — wenn auch aus den vorhin angedeuteten getarnten und zweckbetonten Gründen — in der Ostzone besser geregelt ist als bei uns. In -diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage der Schulgeldfreiheit aufgeworfen. Man komme mir jetzt nicht mit irgendwelchen Bedenken, die im Grundgesetz liegen mögen; denn den Jugendlichen ist es ja in letzter Konsequenz gleichgültig,

(Abg. Frau Niggemeyer: Was hat das mit dem Bundesjugendplan zu tun?)

wie dieses Grundgesetz beschaffen ist, wenn sie nur diese Vorteile bekommen, die ihnen anderswo geboten werden. Man sollte dann wohl auch einmal — und hierüber sollten vor allen Dingen diejenigen ein sehr deutliches Wort 'sprechen, die die Probleme kennen — über das gesamte deutsche Schulproblem, nicht allein im Hinblick auf die Verfassung, sondern von der Notsituation der Jugend ausgehend, ein sehr deutliches Wort sagen.
Zu den Ausbildungsmöglichkeiten habe ich schon vorhin einiges gesagt. Aber es erscheint noch erwähnenswert, daß bei uns sehr viel zu tun übrigbleibt zur Fundierung und auch zur Schaffung der Voraussetzungen der jungen Ehen, nicht zuletzt im Hinblick darauf, daß auch die jungen Mädchen, die morgen in den Ehestand eintreten sollen, eine entsprechende Vorbereitung auf ihre Haushaltspflichten, die es zu übernehmen gilt, bekommen sollten.

(Zustimmung bei der SPD.)

Wir sollten auch immer wieder vom Arbeitsschutz,
von der Berufsausbildung und von der staatsbürgerlichen Erziehung der deutschen Jugend reden.
Wenn wir diese.Dinge ansprechen, so ist im gleichen Atemzug auch die Lage der akademischen Jugend in der Bundesrepublik angesprochen. Ich selbst habe rund 10 Semester als Werkstudent studiert und weiß, wie es um -die Situation derjenigen bestellt ist, die sich als Werkstudenten durch ihr Studium hungern müssen. Auch hier sind sehr dankenswerte Aufgaben zu erfüllen, und ihre Erfüllung würde in letzter Konsequenz der gesamten Gesellschaft und damit dem gesamten Volke zugute kommen.


(Wienand)

Aus all diesen Gründen und weil wir wünschen, daß in der Zukunft die vorhandenen Mittel effektvoller und zweckmäßiger eingesetzt werden, beantragt meine Fraktion die Errichtung dieses Jugendinstituts. Wir sollten nicht immer so lange mit einem entscheidenden Schritt auf eine bessere Situation der Jugend warten, wie es im vergangenen Jahrhundert geschehen ist, wo der Anstoß zur Jugendgesetzgebung und zu Schutzmaßnahmen für die Jugend erst gegeben wurde, als der Staat seine Rekrutierungen gefährdet sah.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn man auch gewisse Parallelen zur heutigen Zeit ziehen kann, sollte man doch ganz klar erkennen, daß im Vordergrund der Mensch und nicht die Rekrutierung oder allein die Belange der Wirtschaft, die damals in der Wirtschaftsordnung und in der Wirtschaftsverfassung immer wieder in den Vordergrund gestellt wurden, im Vordergrund zu stehen haben.
Ich möchte nicht, da sie allgemein bekannt sein dürfte, die denkwürdige Rede des englischen Abgeordneten Macauley zitieren, der sich gerade mit diesem Problem beschäftigt. Unser Wunsch ist es, daß wir sehr schnell auf diesem Wege, wie wir ihn angedeutet haben, im Hinblick auf die brennenden Probleme, die es für die Jugend zu lösen gilt und die die Jugend heute bereit ist, mit zu lösen, diese Arbeit aufnehmen. Man rede auch nicht immer davon, daß derjenige, der die Jugend besitzt, die Zukunft hat. Es ist besser, daß man sehr nützlich in die Zukunft plant. Dann ist diese Planung für die Jugend, und wer damit die Jugend bekommt, der hat die Zukunft von selbst.
Wir beantragen deshalb von seiten der sozialdemokratischen Fraktion die Überweisung der vorliegenden Drucksache 883 an den Ausschuß für Jugendfragen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort als Berichterstatterin zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion 'der CDU/CSU betreffend Bundesjugendplan hat Frau Abgeordnete Keilhack.
    Frau Keilhack (SPD), Berichterstatterin: Meine Herren und Damen! Da gerade über die Maßnahmen zur Förderung der Arbeit für unsere Jugend auch hier im Hause manche Unklarheit und manche Unkenntnis besteht, gestatte ich mir, den Mündlichen Bericht über den Ihnen vorliegenden Antrag der CDU/CSU auf Drucksache 78 etwas ausführlicher zu erstatten. Ich hoffe, daß er Ihr Interesse findet.
    Der Zweck des Antrags Drucksache 78 war laut Begründung der Antragsteller
    zu Punkt 1: bestehende Meinungsverschiedenheiten über eine wirksame jugendpolitische Arbeit auf Bundesebene zu klären und in eingehender Aussprache im Ausschuß für Jugendfragen (Nr. 15) Vorschläge für eine eventuelle Neugliederung des bisherigen Jugend- und Sportreferats im Bundesinnenministerium zu erarbeiten;
    zu Punkt 2: die vielfach laut gewordene Unzufriedenheit im Parlamentsausschuß, in den Jugendorganisationen, aber auch in der Öffentlichkeit über die Form und die Wirksamkeit der beratenden Einrichtungen für den Bundesjugendplan (Aktionsausschuß und Kuratorium) durch den vorliegenden Antrag aufzunehmen und zu beseitigen;
    zu Punkt 3: die Methoden und den Zeitplan der Mittelverwendung, die sehr oft die Kritik der unterstützten Organisationen und Einrichtungen fanden, so zu gestalten, daß der vom Bundestag beabsichtigte Effekt für die Jugendarbeit des Bundes auch tatsächlich erreicht wird.
    Vor dem eigentlichen Beginn der Ausschußberatungen wurden Vertreter der freien und öffentlichen Jugendwohlfahrt zu den im Antrag angesprochenen Problemen gehört. Es ergab sich eine weitgehende Übereinstimmung mit den Auffassungen des Ausschusses. Der Bundesjugendplan wurde anerkannt als eine wesentliche Maßnahme zur Förderung der gesamten Jugendarbeit in der Bundesrepublik.
    Im Verlaufe der dann einsetzenden Ausschußberatungen wurde u. a. eine grundlegende Änderung der bisherigen Bearbeitung der Jugendfragen — insbesondere der Angelegenheiten, die sich aus der Förderung der Jugend durch den Bundesjugendplan ergeben — zur Debatte gestellt. Es wurde vorgeschlagen, eine nichtrechtsfähige Bundesinstitution zu errichten, die, ähnlich der Bundeszentrale für Heimatdienst, die Aufgaben der Jugendpolitik auf Bundesebene mit größerer Beweglichkeit und Sichtbarkeit erfüllen könnte, als es in einem Referat innerhalb des großen Bundesinnenministeriums der Fall ist. Die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit des Ministers würde durch eine solche Sondereinrichtung nicht berührt, denn sie wäre, genau wie die Bundeszentrale für Heimatdienst, als nichtrechtsfähige Körperschaft der Verwaltung und dem Minister unterstellt. Mit einer „Bundeszentrale für Jugendfragen" könnte die Jugendförderung durch den Bund die Bedeutsamkeit in der Öffentlichkeit erhalten, die c in Anbetracht der gesellschaftlichen und politischen Situation unserer Jugend absolut notwendig ist und die in Beantwortung der östlichen Einwirkungsversuche auf die dortige Jugend klar erweist, daß die Demokratie ihrer jungen Generation jede Hilfe zu leisten gewillt ist.
    Diese Einrichtungen sollten nicht nur die finanzielle Förderung der öffentlichen und freien Jugendarbeit übernehmen, sondern durch Anregungen, Erfahrungsaustausch und Publikationen der Jugend auf breiter Ebene dienen. Sie sollte eine Wirksamkeit erhalten, wie sie z. B. auch die Jugendverbände wünschen, also eine Institution sein, die eine Mittlerstellung zwischen Behörden und freier Arbeit einnimmt, und ein Koordinierungsorgan für alle wichtigen Jugendfragen auf Bundesebene. Kompetenzüberschreitungen im Verhältnis zu den Ländern seien nicht zu befürchten, da die Zuständigkeiten des Bundes im Grundgesetz klar festgelegt sind.
    Diese „Bundeszentrale für Jugendfragen" sollte, so wurde vorgeschlagen, wie die Bundeszentrale für Heimatdienst zwei beigeordnete Gremien haben, den Beirat, dem Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendwohlfahrt und Ländervertreter angehören, und das Kuratorium, das aus Mitgliedern des Bundestags besteht. Beide sollten im Zusammenwirken die fachlichen und haushaltsmäßigen Vorarbeiten übernehmen und die zweckmäßige Verwendung der Haushaltsmittel kontrollieren, wodurch die erwünschte Beteiligung des Parlaments sichergestellt wäre. Damit wäre auch eine befriedigende Lösung des Punktes 2 der vorgelegten Drucksache erzielt worden.


    (Frau Keilhack)

    Gerade die mangelhaften Einflußmöglichkeiten des Parlaments bzw. des Ausschusses für Jugendfragen bei der Aufteilung des hohen Haushaltspostens von 30 Millionen DM für den Bundesjugendplan hatten seit Verkündung dieses Planes die Kritik der Mitglieder des 15. Ausschusses hervorgerufen. Ein solcher Einfluß konnte bisher auf andere Weise nicht erreicht werden, denn eine an sich wünschenswerte stärkere Aufgliederung der Einzelverwendung dieses großen Etatpostens im Haushalt birgt wiederum die Gefahr in sich, daß im Laufe des Haushaltsjahrs eventuell auftretenden notwendigen Veränderungen in den Verwendungszwecken nicht mehr oder nur sehr umständlich entsprochen werden kann.
    Der u. a. deswegen eingebrachte Vorschlag einer Neuorganisation der Bundesjugendarbeit wurde nach Informationen durch leitende Beamte der Bundeszentrale für Heimatdienst (als das angeführte Vorbild) eingehend geprüft und besprochen. Er fand volle Zustimmung bei den sozialdemokratischen Mitgliedern des Ausschusses, wurde aber auch von Ausschußmitgliedern anderer Fraktionen als gut und, mit einigen Abänderungen, als durchführbar empfunden.
    Nach Stellungnahme des Herrn Staatssekretärs Bleek und leitender Beamten des Jugendreferats im Bundesministerium des Innern glaubte die Mehrheit des Ausschusses jedoch, daß zur Zeit die Schwierigkeiten der Herauslösung der angeführten jugendpolitischen Aufgaben aus der Verwaltung des Ministeriums und die Zusammenfassung in einer Sondereinrichtung zu groß seien. Die Vorarbeiten für die Gesetzgebung, etatmäßige Vorbereitungen, Verhandlungen mit anderen Ministerien und dem Haushaltsausschuß seien Ministerialarbeiten, die auch im Ministerium verbleiben müßten, so daß eine neue Form etwa in der vorgeschlagenen Art nur als wünschenswerter Endzustand über längere Zeit gesucht werden könne. Hinzu käme die Gefahr, daß die bisherige ziemlich reibungslose Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Ländern durch eine nicht direkt im Ministerium liegende Stelle gestört würde. Die Mehrheit des 15. Ausschusses befürwortete daraufhin einen Ausbau des jetzigen Referates im Bundesinnenministerium zu einer Abteilung mit einem Ministerialdirigenten als Leiter, der dem Staatssekretär direkt unterstellt ist. Hierdurch soll dann die Jugendarbeit im Bundesinnenministerium das erwünschte größere Gewicht nach innen und außen bekommen.
    Trotz anfänglicher Bedenken des Herrn Staatssekretärs auch gegen diesen Vorschlag, erging aber gegen Ende der Ausschußberatungen vom BMI eine schriftliche Zusage, daß die jetzt schon als „Gruppe" zusammengelegten Referate für „Jugend und Sport" insofern weiter ausgebaut würden, als die Gruppen„leitung" einem ausschließlich mit diesem Aufgabengebiet betreuten Beamten des höheren Dienstes übertragen würde, der nach wie vor unmittelbar dem zuständigen Staatssekretär unterstellt bliebe, wodurch die Gruppe de facto den gewünschten Rang einer Abteilung erhalte.
    Nach Unterstreichung. der Forderung auf baldige Verwirklichung der von Herrn Staatssekretär Bleek gegebenen Zusicherungen erklärten die Antragsteller den Punkt 1 ihres Antrages für erledigt.
    Der Punkt 2 wurde von der antragstellenden Fraktion als dadurch erledigt angesehen, daß zur Zeit keine andere Konzeption als die einer selbständigen „Gruppe" im Bundesinnenministerium zu verwirklichen sei und im Rahmen dieser Arbeitsweise der Aktionsausschuß und das Kuratorium bereits umgebildet wurden.
    Die Mehrheit des Ausschusses schloß sich auch dieser Auffassung an. Die Minderheit enthielt sich bei Punkt 1 und 2 der Stimme, da sie nach wie vor die Einrichtung einer „Bundeszentrale für Jugendfragen" befürwortete.
    Zum Punkt 3 beschloß der Ausschuß für Jugendfragen einstimmig, die Bundesregierung zu ersuchen, die Mittel aus dem Bundesjugendplan so früh anzuweisen, daß sie von den Empfangsberechtigten rechtzeitig verwendet werden können. Durch zu späte Zusagen über die Höhe der bewilligten Mittel und zu langsame Anweisung der Zahlungen kamen die Verbände und Einrichtungen zeitweise in außerordentliche Schwierigkeiten bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Bereits in diesem Haushaltsjahr ist jedoch eine wesentliche Verkürzung der Termine erreicht worden. Es wird angestrebt, daß die Ubersicht über Art und Umfang der Förderungsmittel künftig bereits am Beginn des Kalenderjahres erfolgt.
    Auch die Methoden der Rechnungsprüfung durch den Bundesrechnungshof wurden in diesem Zusammenhang eingehend mit Vertretern der geförderten Organisationen durchgesprochen. In Verhandlungen mit dem Bundesrechnungshof wird zu erreichen versucht, daß die haushaltsrechtliche Verfahrensweise bei der Rechnungsprüfung den Besonderheiten der geförderten Verbände angepaßt wird, damit diese einen für die Jugendarbeit unerläßlichen Spielraum in der Verwendung der Mittel behalten können. Trotzdem müssen jedoch auch die unterstützten Einrichtungen und Verbände Wert auf klare Rechnungsführung legen. Bei allen Beteiligten ergab sich volle Übereinstimmung in diesen Grundsätzen.
    Die im Antrag Drucksache 78 angesprochenen Probleme sollten besondere Hemmnisse in der Wirkung des jetzt geltenden Bundesjugendplanes aus dem Wege räumen. Es bestand Übereinstimmung, daß damit jedoch keine Fixierung des jetzigen Aufgabenbereichs des Bundesjugendplanes erfolgen sollte, sondern daß dieses Förderungswerk für die Jugend in der Bundesrepublik den neu auftretenden Notwendigkeiten gemäß dynamisch weiterentwickelt werden muß, um die staatsbürgerliche Erziehung und die Unterstützung der Aufgaben von Jugendpflege und Jugendfürsorge so zu gestalten, daß eine körperlich und geistig gesunde Jugend mit einem ausgeprägten demokratischen Staatsbewußtsein heranwächst.
    Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen,
    1. die Bundesregierung zu ersuchen, die Mittel aus dem Bundesjugendplan so früh anzuweisen, daß sie von den Empfangsberechtigten rechtzeitig verwendet werden können,
    2. Punkt 1 und 2 des Antrags für erledigt zu erklären.

    (Beifall.)