Rede:
ID0205000400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 167
    1. die: 11
    2. der: 11
    3. —: 9
    4. für: 6
    5. des: 6
    6. zu: 6
    7. Ich: 5
    8. und: 4
    9. Antrag: 4
    10. bitte: 4
    11. b): 4
    12. ist: 3
    13. das: 3
    14. Ausschuß: 3
    15. federführend: 3
    16. Damen: 2
    17. war: 2
    18. Vereinbarung: 2
    19. wird: 2
    20. Das: 2
    21. sich: 2
    22. daß: 2
    23. darf: 2
    24. sein: 2
    25. Hand: 2
    26. um: 2
    27. Gegenprobe.: 2
    28. rufe: 2
    29. Punkt: 2
    30. Tagesordnung: 2
    31. Antrags: 2
    32. betreffend: 2
    33. Die: 2
    34. Begründung: 2
    35. Beratung: 2
    36. Jugendfragen: 2
    37. Fraktion: 2
    38. SPD: 2
    39. Meine: 1
    40. Herren!: 1
    41. Im: 1
    42. Ältestenrat: 1
    43. meines: 1
    44. Wissens: 1
    45. eine: 1
    46. andere: 1
    47. erfolgt;: 1
    48. ihr: 1
    49. entsprach: 1
    50. mein: 1
    51. Vorschlag: 1
    52. Überweisung.: 1
    53. Aber: 1
    54. aufrechterhalten?\n: 1
    55. Hohe: 1
    56. Haus: 1
    57. darüber: 1
    58. einig,: 1
    59. beiden: 1
    60. Ausschüssen: 1
    61. überwiesen: 1
    62. werden: 1
    63. soll;: 1
    64. ich: 1
    65. als: 1
    66. erstes: 1
    67. feststellen.: 1
    68. Es: 1
    69. fragt: 1
    70. nur,: 1
    71. welcher: 1
    72. soll.: 1
    73. diejenigen,: 1
    74. gemäß: 1
    75. Ältestenrats: 1
    76. dafür: 1
    77. sind,: 1
    78. Wirtschaftspolitik: 1
    79. soll,: 1
    80. heben.: 1
    81. erste: 1
    82. Mehrheit;: 1
    83. Wirtschaftspolitik.Ich: 1
    84. 2: 1
    85. auf:Beratung: 1
    86. Fraktionen: 1
    87. CDU/CSU,: 1
    88. SPD,: 1
    89. FDP,: 1
    90. GB/BHE,: 1
    91. DP: 1
    92. Revision: 1
    93. GATT-Abkommens: 1
    94. in: 1
    95. bezug: 1
    96. auf: 1
    97. Filmfragen: 1
    98. neugefaßte: 1
    99. Drucksache: 1
    100. im: 1
    101. Hause: 1
    102. verteilt.: 1
    103. soll: 1
    104. schriftlich: 1
    105. zum: 1
    106. stenographischen: 1
    107. Protokoll: 1
    108. gegeben: 1
    109. werden*).: 1
    110. Eine: 1
    111. Aussprache: 1
    112. nicht: 1
    113. gewünscht.: 1
    114. diejenigen: 1
    115. Herren,: 1
    116. dem: 1
    117. zuzustimmen: 1
    118. wünschen,: 1
    119. erheben.: 1
    120. Enthaltungen?: 1
    121. Einstimmig: 1
    122. angenommen.Ich: 1
    123. 3: 1
    124. auf:a): 1
    125. Mündlichen: 1
    126. Berichts: 1
    127. Ausschusses: 1
    128. der,: 1
    129. Errichtung: 1
    130. eines: 1
    131. Instituts: 1
    132. Ihnen: 1
    133. vorschlagen,: 1
    134. zuerst: 1
    135. Berichterstattung: 1
    136. a),: 1
    137. sodann: 1
    138. entgegenzunehmen: 1
    139. dann: 1
    140. über: 1
    141. a): 1
    142. gemeinsam: 1
    143. debattieren.: 1
    144. Sie: 1
    145. sind: 1
    146. damit: 1
    147. einverstanden.: 1
    148. Als: 1
    149. Berichterstatterin: 1
    150. hat: 1
    151. Wort: 1
    152. Frau: 1
    153. Abgeordnete: 1
    154. Keilhack.\n: 1
    155. Können: 1
    156. wir: 1
    157. inzwischen: 1
    158. den: 1
    159. unter: 1
    160. Buchstabe: 1
    161. begründen?: 1
    162. Wer: 1
    163. wünscht: 1
    164. tun?: 1
    165. Herr: 1
    166. Abgeordneter: 1
    167. Wienand!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Vorlage dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zu überweisen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat war meines Wissens eine andere Vereinbarung erfolgt; ihr entsprach mein Vorschlag für die Überweisung. Aber der Antrag wird aufrechterhalten?

(Zustimmung.)

Das Hohe Haus ist sich darüber einig, daß der Antrag beiden Ausschüssen überwiesen werden soll; das darf ich als erstes feststellen. Es fragt sich nur, welcher Ausschuß federführend sein soll. Ich bitte diejenigen, die gemäß der Vereinbarung des Ältestenrats dafür sind, daß federführend der Ausschuß für Wirtschaftspolitik sein soll, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; federführend ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]).
Die neugefaßte Drucksache ist im Hause verteilt. Die Begründung soll schriftlich zum stenographischen Protokoll gegeben werden*). Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78);
b) Beratung des Antrags der, Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883).
Ich darf Ihnen vorschlagen, zuerst die Berichterstattung zu a), sodann die Begründung zu b) entgegenzunehmen und dann über a) und b) gemeinsam zu debattieren. — Sie sind damit einverstanden. Als Berichterstatterin hat das Wort Frau Abgeordnete Keilhack.

(Zuruf: Ist noch nicht da!)

— Können wir inzwischen den Antrag unter Buchstabe b) begründen? — Wer wünscht das für die Fraktion der SPD zu tun? — Herr Abgeordneter Wienand!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wienand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Drucksache 883 beantragt meine Fraktion die Errichtung eines Instituts für Jugendfragen. Das Institut soll durch eigene Forschung und durch Erteilung von Forschungsaufträgen an Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen eine systematische Zusammenfassung und Auswertung der Erkenntnisse über die Situation und die Haltung der jungen Generation erarbeiten. Im weitesten Sinne des Wortes bedeutet Forschung jedoch die höchste Form des Erkenntnisstrebens. Durch sie wurden und werden Voraussetzungen geschaffen für die Entwicklung kompliziertester Formen menschlicher Lebenstechnik innerhalb der Gesellschaft. Bei den Naturwissenschaften und der Technik hat man dieses seit langem erkannt, wenn es auch zur Zeit nicht entsprechend honoriert wird. Die gleichen Erkenntnisse sind jedoch leider noch nicht bei den Geisteswissenschaften und bei den Sozialwissenschaften in diesem Maße verbreitet. An eine entsprechende Honorierung auf diesem Gebiet wird demnach leider noch weniger gedacht. Die Auswirkungen der ständigen Komplizierung des Gesellschaftsaufbaues auf den Reifeprozeß der jungen Menschen und auf seine Fähigkeit zur Mitwirkung im gesellschaftlichen Geschehen erfordern jedoch eine größere Berücksichtigung dieser Disziplinen.
    Gewöhnlich übertrumpfen totalitäre Staaten und totalitäre Regime, die wir ablehnen, demokratische Staaten im Hinblick auf die Intensität und den Umfang ihrer Jugendbetreuungs- und Jugendför-
    *) Siehe Anlage 3.


    (Wienand)

    derungsmaßnahmen. Wir wissen um die getarnten Absichten und den eigentlichen Zweck solcher Bestrebungen. Das Resultat ist in allen Fällen eine Staatsjugend, die in einem demokratischen Staat nie als Ziel irgendwelcher Maßnahmen angestrebt werden kann und darf. Um so mehr hat aber der demokratische Staat die Aufgabe, sich mit diesen Gegebenheiten zu beschäftigen, und dies in besonderem Maße nach solchen turbulenten Zeiten, wie sie hinter uns liegen. Diese Zeiten brachten gesundheitliche Mängel der meisten Jugendlichen mit sich. Die ärztliche Wissenschaft ist bis heute noch nicht mit der sehr zahlreich beobachteten Wachstumsüberstürzung und den sich daraus ergebenden Folgen fertig geworden. Wir stellen bei sehr vielen Jugendlichen eine biologische Reife fest und vermissen die entsprechende geistig-seelische Reife. Allein diese Tatsache erfordert schon Untersuchungen des geistigen und psychologischen Standes und der geistigen und psychologischen Situation der Jugend von heute.
    Lägen solche Ergebnisse vor, so ware die Diskussion um die anstehende Jugendgesetzgebung auf einem besseren Niveau zu führen, als es heute teilweise der Fall ist. Vor allem hätte man dann durch die verschiedensten Untersuchungen in den letzten Monaten aufgedeckte Mißstände und Verstöße gegen den Jugendarbeitsschutz und den allgemeinen Jugendschutz früher erkannt und für Abhilfe sorgen können. Untersuchungen auf diesem Gebiet würden die Auswirkungen der Technik und der technisierten Arbeitsform auf den jungen Menschen deutlich machen und vor allem die damit verbundene körperliche Beanspruchung des jungen Menschen besser berücksichtigen können. Konsequenzen sind leichter zu ziehen, wenn entsprechend objektiv fundierte Gutachten und Untersuchungsergebnisse vorliegen.
    Was bisher nur skizzenhaft angedeutet werden konnte, ist in den deutschen Jugendverbänden schon seit langem erkannt worden. Es fehlen ihnen jedoch zur Fortführung ihrer Arbeit die objektiven, wissenschaftlich fundierten Unterlagen, die das von uns beantragte Institut erarbeiten soll. In diesem Zusammenhang muß einmal ausgesprochen werden, mit wieviel Idealismus und Opferbereitschaft innerhalb der Jugendverbände die jungen Menschen bisher selbst ohne jeglichen Ansporn von außen her gearbeitet haben

    (Sehr gut! bei der SPD)

    und mit wieviel Liebe und Hilfsbereitschaft junge Menschen, sowohl Jungen als auch Mädel, sich diesen Aufgaben gewidmet haben und aus ihrer Arbeit heraus immer wieder die Frage nach gewissen Hilfsmitteln nunmehr an uns und damit auch an diesen Staat stellen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gewiß hat der seit fünf Jahren bestehende Bundesjugendplan und haben die Landesjugendpläne hier und da Abhilfe schaffen können. Jeder, der sich die Mittelaufteilung des nunmehr in der Planung vorliegenden 6. Bundesjugendplanes ansieht, erkennt die Vielgestaltigkeit und die Wichtigkeit dessen, was getan werden muß und was getan worden ist. Trotzdem dauerte es immerhin fünf Jahre, bevor man im 6. Bundesjugendplan einen eigenen Landjugendplan für die Landjugend aufstellte. Den Anstoß für die Aufstellung dieses Landjugendplanes mußte aber immerhin eine Untersuchungsreihe geben, die von der Landjugend
    in Verbindung mit der Forschungsgemeinschaft selbst durchgeführt wurde. Diese Untersuchung der Landjugend räumte schon, obwohl sie nur im Bereich der organisierten Landjugend durchgeführt werden konnte, mit sehr vielen vorgefaßten Meinungen und Vorurteilen auf. Wenn man sich ansieht, wie die 30 Millionen des Bundesjugendplanes verplant und angesetzt werden, so stellt sich einem zwingend die Frage, ob die Möglichkeiten einer Erfolgskontrolle im Hinblick auf diese 30 Millionen bei uns vorhanden sind und ob man die Absicht hat, diese Möglichkeiten einer Erfolgskontrolle auch entsprechend anzuwenden. Damit soll nicht gesagt sein, daß die Mittel des Bundesjugendplans unnütz vertan worden sind, jedoch müßte einmal die Frage überprüft werden, ob man nicht bei Vorlage der von uns gewünschten Forschungsergebnisse Mittel plan- und sinnvoller an Schwerpunkten hätte einsetzen und somit einen größeren Nutzeffekt erzielen können. In sehr vielen Gesprächen mit verantwortlichen Führern und Persönlichkeiten der Jugendverbände wird klar, daß sie diesen Wunsch haben und es begrüßen würden, wenn von dieser Seite eine entsprechende Hilfestellung geboten würde. Einige Landesjugendpläne haben sich ebenfalls bereits mit diesem Gedanken beschäftigt und Mittel vorgesehen, um diese Forschungsaufgaben, die wir durch das Institut für Bundesjugendfragen vom Bund aus geregelt sehen möchten, nunmehr in eigener Regie durchzuführen.
    In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, daß der geschäftsführende Ausschuß des Bundesjugendrings die Errichtung eines solchen zentralen Bundesjugendinstituts begrüßt hat. Ich hatte vor einigen Jahren Gelegenheit, an der vorbereitenden Arbeitstagung für die Errichtung des UNESCO-Jugendinstituts teilzunehmen. Die dort von den Teilnehmern der meisten demokratischen Staaten der Welt vorgebrachten Begründungen waren so reichhaltig und geben zu so vielem Nachdenken Anlaß, daß man sich wirklich einmal mit ihrem Für und Wider beschäftigen sollte.
    Mittlerweile hat nun dieses UNESCO-Jugendinstitut seine Arbeit aufgenommen. Aus einer Korrespondenz, die ich vor kurzer Zeit mit dem Direktor dieses Instituts hatte, ist zu entnehmen, daß man bereits in der kurzen Zeit eine große Summe von Erfahrungen gesammelt hat, die gewiß zu der Hoffnung berechtigen, daß Institute auf nationaler Ebene, die korrespondierenden Charakter zu diesem UNESCO-Institut haben, für das UNESCO-Institut eine gewisse Hilfestellung bedeuten könnten. In Frankreich hat man bereits die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Dort ist vor kurzer Zeit ein Studienbüro eingerichtet worden, welches einmal den Zweck hat, objektive wissenschaftliche Untersuchungsaufgaben für den Bereich der Jugend durchzuführen — genau so wie wir es für ein zentrales Jugendinstitut wünschen —, und zum anderen auch den ganz konkreten Zweck, als korrespondierendes Institut das UNESCO-Jugendinstitut zu unterstützen. Das Institut sollte weiter objektiv und unabhängig die Herausarbeitung sinnvoller praktischer Möglichkeiten der staatsbürgerlichen Erziehung übernehmen. Probleme der internationalen Erziehung und der Vorbereitung auf ein Leben in überstaatlichen Zusammenschlüssen sollten ebenfalls mit zur Aufgabe dieses Instituts gehören und könnten wiederum in enger Zusammenarbeit mit dem vorhin erwähnten UNESCO-Jugendinstitut gelöst werden.


    (Wienand)

    Es ließe sich ein ganzer Katalog von Problemen, die unbedingt ihrer Lösung harren, aufzählen, so z. B. eine von jeder Dogmatik freie Untersuchung der Wirkung von Film, Funk, Fernsehen, Presse und Literatur auf den jungen Menschen, die Überprüfung der Möglichkeiten zur Einhaltung der Jugend-Arbeitsschutz-Gesetzgebung und entsprechende Vorbereitungen für die Schaffung eines modernen, den heutigen Bedürfnissen angepaßten Berufsausbildungsgesetzes. Die sehr guten, vom DGB herausgegebenen und von der Sozialwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung von Jugendfragen durchgeführten Untersuchungen über die Arbeitslosigkeit und die Berufsnot der Jugend bedürfen einer weitergehenden Interpretierung und einer Fortsetzung. Dann würde nach meiner Überzeugung in absehbarer Zeit nicht mehr von einer Berufsnot der Jugend gesprochen werden, sondern nur von einem jetzt akut werdenden Facharbeitermangel in der deutschen Industrie.
    In diesem Zusammenhang ist noch die Frage aufzuwerfen, ob für die Berufsfindung der jungen Menschen nicht mehr getan werden könnte, vor allen Dingen für eine Verbreiterung der Berufs-ausbildungs- und der Berufsfindungsmöglichkeiten für junge Mädchen in der Bundesrepublik.
    Gerade heute ist es nötiger denn je, zu einer systematischen Jugendarbeit zu kommen. Eine systematische Jugendarbeit ist jedoch ohne eine entsprechende Grundlagenforschung undenkbar. Das, was zur Zeit an Untersuchungen von einzelnen Meinungsforschungsinstituten vorliegt, reicht bei weitem nicht aus und läßt nur wenige Rückschlüsse auf die derzeitige Situation und die Einstellung der Jugend zu. Besonders in letzter Zeit zeigt sich, daß sehr viele Probleme der Jugendpolitik, Maßnahmen zur Überwindung der Jugendnot, vor allem in den Zonengrenzgebieten, und Fragen der Jugendgesetzgebung entschieden werden, ohne daß -die Entscheidungen auf Grund umfassender und sachgerechter Ermittlungen über die tatsächlich vorhandene Ausgangsituation erfolgen. Ja, man kann sagen, daß heute auf dem Jugendsektor nach den Vorstellungen, die ihren Ursprung in den zwanziger Jahren haben, gearbeitet wird. Dies läßt sich seit rund 30 Jahren in Deutschland verfolgen. Nur so läßt sich damit auch das nur als unbeholfen zu bezeichnende Verhalten der maßgebenden deutschen Stellen bei der Behandlung des Fremdenlegionär-Problems beurteilen und erklären.
    Besonders deutlich wurde diese Tatsache jedoch bestätigt durch die Beobachtung des zweiten sogenannten Deutschlandtreffens der FDJ in Berlin. Hier zeigte es sich, daß die Vertreter der Bundesrepublik teilweise mit völlig falschen Erwartungen und Vorstellungen in die Gespräche der Jugendlichen aus der sowjetisch besetzten Zone einstiegen. Eine vorherige objektive Untersuchung der Situation durch eine parteipolitisch unabhängige Stelle hätte für die Vertreter der Bundesrepublik eine wesentlich bessere Ausgangssituation geschaffen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Hiermit ist eine wesentliche Aufgabe angesprochen, die das Institut zu erfüllen hat. Wie allgemein bekannt sein dürfte, haben sich die deutschen Jugendverbände der dankenswerten, aber sehr schweren Aufgabe unterzogen, nunmehr in gemeinsame Gespräche mit den Jugendlichen der sowjetisch besetzten Zone einzutreten. Wir sind es ihnen einfach schuldig, da diese Arbeit von unschätzbarem Wert für unser gesamtes deutsches Volk ist, im Hinblick auf die Wiedervereinigung die nötige Unterstützung, soweit das in unserer Macht liegt und mit unseren Mitteln möglich ist, zu geben. Wir müßten auch — das sei in diesem Zusammenhang gesagt — den Mut aufbringen, objektiv, fern jeder Parteipolitik, nur der Wahrheit dienend, das herauszustellen, was in der Sowjetzone vielleicht besser ist als bei- uns. Die Wahrheit ist ein wesentlicher, nicht zu unterschätzender Faktor in der Demokratie. Entsprechende Arbeiten auf diesem Gebiet würden uns gewisse Erleichterungen verschaffen und würden einzelne von uns nicht in die Situation gebracht haben, von den Jugendlichen aus der sowjetisch besetzten Zone mit Tatsachen konfrontiert zu werden, was sich nur zu unserem eigenen Nachteil ausgewirkt hat. Wenn entsprechende Arbeiten auf diesem Gebiet vorliegen, wird deutlich werden, daß die Bundesrepublik noch wesentliche Anstrengungen unternehmen muß, um gegenüber der Jugend attraktiver zu erscheinen und ein wesentliches Plus gegenüber den anderen herausstellen zu können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir sollten in diesem Zusammenhang einmal ansprechen, was — wenn auch aus den vorhin angedeuteten getarnten und zweckbetonten Gründen — in der Ostzone besser geregelt ist als bei uns. In -diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage der Schulgeldfreiheit aufgeworfen. Man komme mir jetzt nicht mit irgendwelchen Bedenken, die im Grundgesetz liegen mögen; denn den Jugendlichen ist es ja in letzter Konsequenz gleichgültig,

    (Abg. Frau Niggemeyer: Was hat das mit dem Bundesjugendplan zu tun?)

    wie dieses Grundgesetz beschaffen ist, wenn sie nur diese Vorteile bekommen, die ihnen anderswo geboten werden. Man sollte dann wohl auch einmal — und hierüber sollten vor allen Dingen diejenigen ein sehr deutliches Wort 'sprechen, die die Probleme kennen — über das gesamte deutsche Schulproblem, nicht allein im Hinblick auf die Verfassung, sondern von der Notsituation der Jugend ausgehend, ein sehr deutliches Wort sagen.
    Zu den Ausbildungsmöglichkeiten habe ich schon vorhin einiges gesagt. Aber es erscheint noch erwähnenswert, daß bei uns sehr viel zu tun übrigbleibt zur Fundierung und auch zur Schaffung der Voraussetzungen der jungen Ehen, nicht zuletzt im Hinblick darauf, daß auch die jungen Mädchen, die morgen in den Ehestand eintreten sollen, eine entsprechende Vorbereitung auf ihre Haushaltspflichten, die es zu übernehmen gilt, bekommen sollten.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir sollten auch immer wieder vom Arbeitsschutz,
    von der Berufsausbildung und von der staatsbürgerlichen Erziehung der deutschen Jugend reden.
    Wenn wir diese.Dinge ansprechen, so ist im gleichen Atemzug auch die Lage der akademischen Jugend in der Bundesrepublik angesprochen. Ich selbst habe rund 10 Semester als Werkstudent studiert und weiß, wie es um -die Situation derjenigen bestellt ist, die sich als Werkstudenten durch ihr Studium hungern müssen. Auch hier sind sehr dankenswerte Aufgaben zu erfüllen, und ihre Erfüllung würde in letzter Konsequenz der gesamten Gesellschaft und damit dem gesamten Volke zugute kommen.


    (Wienand)

    Aus all diesen Gründen und weil wir wünschen, daß in der Zukunft die vorhandenen Mittel effektvoller und zweckmäßiger eingesetzt werden, beantragt meine Fraktion die Errichtung dieses Jugendinstituts. Wir sollten nicht immer so lange mit einem entscheidenden Schritt auf eine bessere Situation der Jugend warten, wie es im vergangenen Jahrhundert geschehen ist, wo der Anstoß zur Jugendgesetzgebung und zu Schutzmaßnahmen für die Jugend erst gegeben wurde, als der Staat seine Rekrutierungen gefährdet sah.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn man auch gewisse Parallelen zur heutigen Zeit ziehen kann, sollte man doch ganz klar erkennen, daß im Vordergrund der Mensch und nicht die Rekrutierung oder allein die Belange der Wirtschaft, die damals in der Wirtschaftsordnung und in der Wirtschaftsverfassung immer wieder in den Vordergrund gestellt wurden, im Vordergrund zu stehen haben.
    Ich möchte nicht, da sie allgemein bekannt sein dürfte, die denkwürdige Rede des englischen Abgeordneten Macauley zitieren, der sich gerade mit diesem Problem beschäftigt. Unser Wunsch ist es, daß wir sehr schnell auf diesem Wege, wie wir ihn angedeutet haben, im Hinblick auf die brennenden Probleme, die es für die Jugend zu lösen gilt und die die Jugend heute bereit ist, mit zu lösen, diese Arbeit aufnehmen. Man rede auch nicht immer davon, daß derjenige, der die Jugend besitzt, die Zukunft hat. Es ist besser, daß man sehr nützlich in die Zukunft plant. Dann ist diese Planung für die Jugend, und wer damit die Jugend bekommt, der hat die Zukunft von selbst.
    Wir beantragen deshalb von seiten der sozialdemokratischen Fraktion die Überweisung der vorliegenden Drucksache 883 an den Ausschuß für Jugendfragen.

    (Beifall bei der SPD.)