Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich darf unterstellen, daß das Haus mit der Erteilung des Urlaubs über eine Woche hinaus einverstanden ist.
Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen.
Am 16. Oktober 1954 verschied im Alter von 67 Jahren nach schwerer Krankheit der ehemalige Ministerpräsident des Bundeslandes Schleswig-Holstein Friedrich Wilhelm Lübke.
Ministerpräsident Lübke wurde am 25. August 1887 in Enkhausen in Westfalen geboren. Schon mit 14 Jahren ging er zur See und arbeitete sich zäh bis zum Kapitän auf großer Fahrt herauf. Nach dem ersten Weltkrieg, an dem er als U-BootFahrer aktiv teilnahm, wurde Lübke getreu der Tradition seiner Familie Bauer auf dem Hof Augaard in Schleswig-Holstein. Schon damals widmete er sich der Siedlungspolitik, und seiner Initiative ist die Schaffung von einigen hundert Neubauernhöfen zu verdanken.
Nach dem zweiten Weltkrieg, an dem er wieder teilnahm, wurde Friedrich Wilhelm Lübke Mitbegründer der CDU und Landrat in Flensburg-Land. 1951 wurde er zum Landesvorsitzenden der CDU und im gleichen Jahre zum Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein gewählt. Am 10. Oktober 1954 trat er infolge seiner schweren Krankheit zurück.
Der Verstorbene wurde am 4. März 1954 vom Bundespräsidenten mit dem Großkreuz des Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
In die Amtszeit Friedrich Wilhelm Lübkes als Ministerpräsident fällt die entscheidende Verbesserung der Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Umsiedlung von Vertriebenen, die Durchführung des „Programm Nord", die Aktivierung der Neulandgewinnung und die Übergabe Helgolands.
Ich darf dem Deutschen Bundesrat und dem Lande Schleswig-Holstein das Beileid des Hauses aussprechen.
Ich danke Ihnen.
Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 1954 dem Gesetz über die Lastenausgleichsbank zugestimmt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 12. Oktober 1954 mitgeteilt, daß sich die Bundesregierung gezwungen gesehen habe, dem vom 1. Deutschen Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz Ober Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen wegen der Kostenvorschrift des § 7 a gemäß Art. 113 des Grundgesetzes ihre Zustimmung zu versagen. Das Schreiben wird als Drucksache 857 vervielfältigt und gilt zugleich als Antwort auf die Kleine Anfrage 49 der Abgeordneten Lücke und Genossen — Drucksache 416.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 15. Oktober 1954 die Kleine Anfrage 56 der Abgeordneten Etzenbach und Genossen betreffend finanzielle Lage der Krankenhäuser — Drucksache 500 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 899 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 14. Oktober 1954 die Kleine Anfrage 105 der Fraktion der DP betreffend zusätzliche Einstellung von arbeitslosen älteren Angestellten — Drucksache 801 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 895 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 18. Oktober 1954 die Kleine Anfrage 111 der Fraktion der FDP betreffend Regelung der sozialen Fragen für die in der MontanGemeinschaft beschäftigten Arbeitnehmer — Drucksache 826 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 898 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 16. Oktober 1954 gemäß § 45 RHO in Verbindung mit § 57 und §§ 3
und 5 der Anlage 3 RWB die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artillerie-Arsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in Kiel-Friedrichsort nachträglich mitgeteilt. Sein Schreiben liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Meine Damen und Herren! Am heutigen Tage feiern zwei Mitglieder des Hohen Hauses Geburtstag, und zwar der Herr Abgeordnete Dr. Kleindinst den 73. Geburtstag
und der Herr Abgeordnete Dr. Kihn den 67. Geburtstag.
Ich darf den beiden Kollegen, die in diesem hohen Alter so Wesentliches zur Arbeit unseres Hauses beitragen, unsere besonderen Glückwünsche aussprechen.
Dieselben Glückwünsche darf ich aussprechen dem Herrn Abgeordneten Klingelhöfer, der am
16. Oktober den 66. Geburtstag gefeiert hat,
dem Herrn Abgeordneten Morgenthaler, der am
18. Oktober ebenfalls den 66. Geburtstag gefeiert hat,
dem Herrn Abgeordneten Dr. Maier ,
der am 16. Oktober den 65. Geburtstag gefeiert hat,
und dem Herrn Abgeordneten Ehren, der am
17. Oktober den 60. Geburtstag gefeiert hat.
Nunmehr komme ich zur heutigen Tagesordnung und rufe Punkt 1 auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht .
Auf Begründung und Debatte wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Mitberatung zu überweisen.
— Bitte, Herr Abgeordneter Hoogen!