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ID0205000100

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954 2463 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2464 B Nachruf für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Lübke 2464 C Bechlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Lastenausgleichsbank 2464 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 49, 56, 105 und 111 (Drucksachen 416, 857; 500, 899; 801, 895; 826, 898) . . . 2464 D Mitteilung des Bundesministers der Finanzen über die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artilleriearsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in KielFriedrichsort 2464 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Kleindinst, Dr. Kihn, Klingelhöfer, Morgenthaler, Dr. Maier (Stuttgart), Ehren . 2465 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861) 2465 B Hoogen (CDU/CSU) 2465 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 2465 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) . 2465 C Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . 2496 Beschlußfassung 2465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesjugendplan (Drucksachen 755, 78) in Verbindung Mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (C betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksache 883) 2465 C Wienand (SPD), Antragsteller . . 2465 C Frau Keilhack (CDU/CSU), Bericht- erstatterin 2468 B Dr. Seffrin (CDU/CSU) 2470 A Herold (SPD) 2471 A Kutschera (GB/BHE) 2473 A Hübner (FDP) 2474 C Pöhler (SPD) 2476 A Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 2477 D Frau Schanzenbach (SPD) 2478 B Josten (CDU/CSU) 2478 C Gedat (CDU/CSU) 2479 B Annahme des Antrags Drucksache 755 2480 B Überweisung des Antrags 883 an den Ausschuß für Jugendfragen und an den Haushaltsausschuß 2480 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22: Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein- kommen (Drucksache 894) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2480 C Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (Drucksache 897) 2480 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß 2480 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 885; Umdrucke 192, 193) 2480 D, 2495 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU), Berichterstatter 2480 D Frau Heise (SPD) . . 2481 B, 2483 D, 2485 B Sabel (CDU/CSU) 2482 A, B, 2483 B, 2484 C, 2485 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2483 A Dr. Gille (GB/BHE) 2484 B Abstimmungen 2485 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Vertriebenenbetrieben und Flüchtlingsunternehmen (Drucksache 838) 2485 D Dr. Götz (CDU/CSU), Antragsteller 2485 D, 2491 C Reitzner (SPD) 2488 A Dr. Kather (GB/BHE) . . . 2490 B, 2491 D Dr. Preiß (FDP) 2493 D Sabaß (CDU/CSU) 2495 A Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Wirtschaftspolitik 2495 C Nächste Sitzung 2495 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 192) 2495 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 193) 2495 B Anlage 3: Schriftliche Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Revision des GATT-Abkommens in bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 2496 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 1 sind im § 87 Abs. 2 Satz 1 an Stelle des Wortes „auch" die Worte „im Falle des § 168 a" einzufügen. Bonn, den 20. Oktober 1954 Sabel Anlage 2 Umdruck 193 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 885, 412) Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I Nr. 2 erhält § 168 a folgende Fassung: „§ 168 .a Abweichend von § 168 können Arbeitslose, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung befugt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Lande Berlin ausgeübt haben, ihren Wohnort außerhalb dieses Bereiches oder innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 haben, den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei dem Arbeitsamt stellen, das für den Beschäftigungsort vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war." Bonn, den 20. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Muckermann zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Revision des GATT-Abkommens in Bezug auf Filmfragen (Drucksache 889 [neu]) 1. Anlaß. Am 28. Oktober 1954 beginnt in Genf die 9. GATT-Tagung. Im Rahmen dieser Tagung werden am 8. November die Verhandlungen über Änderungen des GATT-Abkommens aufgenommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die den Filmbetreffenden GATT-Bestimmungen in diesen Besprechungen mit dem Ziele einer Änderung beraten werden. So wird insbesondere die US-Delegation dem Vernehmen nach mit der Weisung versehen werden, eine schärfere Fassung des Art. IV, der die Einführung von Spielzeit-Quoten gestattet, zu verlangen. Der Artikel soll dahingehend geändert werden, daß künftig Spielzeit-Quoten nur noch in Ländern zulässig sein sollen, deren Filmindustrie noch im Aufbau begriffen ist. In gleicher Weise soll die US-Delegation die Änderung des Art. XII anstreben. Der Artikel sieht die Beschränkung von Importen von Filmen vor, falls die Devisenlage des betreffenden Landes es notwendig macht. Diese Bestimmung soll für Filme überhaupt in Fortfall kommen. Es ist unter Berücksichtigung dieser Umstände dringend angebracht, daß auch die deutsche Delegation mit konkreten Weisungen versehen wird, auf Änderung der den Film betreffenden GATT-Bestimmungen zu dringen, soweit diese Bestimmungen entweder diskriminierenden Charakter tragen oder der Entwicklung einer deutschen Filmproduktion mit marktkonformen Mitteln weitgehend hemmend oder einschränkend im Wege stehen. II. Bisherige Regelung. Nach den zur Zeit geltenden GATT-Bestimmungen können innere Maßnahmen zur Mengenkontrolle für belichtete Kino-Filme nur im Rahmen des Art. IV getroffen oder aufrechterhalten werden. Art. IV sieht hierfür die Form von Spielzeitkontingenten vor. Während diese Spielzeitkontingente in fast allen filmproduzierenden Ländern sehr erhebliche Quoten aufweisen — England 45 %, Frankreich 5 Wochen im Quartal, Italien 20 Tage im Quartal, Spanien auf je 6 Wochen eine Woche — und daneben noch weitere Maßnahmen zum Schutze der nationalen Filmindustrie in der Form von Synchronisationsabgaben oder Erstaufführungsabgaben bestehen und aufrechterhalten werden, hat sich die Bundesrepublik in den Zollzugeständnissen von Torquay dazu verpflichten müssen, im Falle der Einführung einer Spielquoten-Regelung gemäß Art. IV diese Quote nicht höher als 27 % anzusetzen. Dieses Zugeständnis trägt diskriminierenden Charakter, ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine handelspolitische Maßnahme und nicht um ein Zollzugeständnis handelt. III. Grundsätzlicher Standpunkt. Der Film, dessen Herstellung und Verbreitung sich nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesetzen vollzieht und der dabei — wie jedes andere Wirtschaftsgut — den Charakter einer Ware trägt, befriedigt gleichwohl primär nicht materielle, sondern immaterielle Bedürfnisse. Er will unterhalten, entspannen, bilden, belehren. Unter Berücksichtigung dieses Charakters kann der Film auch im GATT nicht in vollem Umfange einem anderen Wirtschaftsgut gleichgestellt werden. Dies muß auch bei dem sonst allgemein gültigen Grundgesetz der Liberalisierung berücksichtigt werden. Auf jeden Fall aber ist zu verlangen, daß der deutsche Film nicht schlechter gestellt wird als der Film irgendeines anderen dem GATT beigetretenen Landes. Schlußfolgerung, Der Bundestag muß daher die Bundesregierung ersuchen, die deutsche Delegation auf der GATT-Konferenz mit bindenden Weisungen in dem Sinne zu versehen, daß sie bemüht bleibt, eine Beseitigung bzw. Abänderung all der Bestimmungen zu erreichen, die die Entwicklung des deutschen Films besonders erschweren, insbesondere a) Wegfall der diskriminierenden Einschränkung in den Zollzugeständnissen von Torquay oder, falls dies im Augenblick nicht erreichbar sein sollte, b) Eliminierung des Art. IV überhaupt, damit die Bestimmungen des Art. III des GATT auch für deutsche Filme in vollem Umfange wirksam werden können. Bonn, den 20. Oktober 1954. Muckermann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung des Deutschen Bundestages und darf auf die Tatsache hinweisen, daß es sich um die 50. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages handelt.
    Ich bitte den Schriftführer um Bekanntgabe der Namen der entschuldigten Abgeordneten.


Rede von Theodor Siebel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach Abgeordneter Voß für zwei Wochen wegen Krankheit, Abgeordneter Dewald für zwei Wochen und Abgeordneter Miller für zwei Wochen wegen dienstlicher Inanspruchnahme.
Der Präsident hat Urlaub erteilt für drei Tage den Abgeordneten Höfler, Altmaier, Erler, D. Dr. Gerstenmaier, Kiesinger, Knapp, Dr. Kopf, Lemmer, Dr. Leverkuehn, Lücke, Neubauer, Oetzel, Dr. Pohle (Düsseldorf), von Hassel, Euler, Hilbert, Wiedeck und Rademacher.
Der Präsident hat Urlaub erteilt für zwei Tage den Abgeordneten Geiger (München), Neumann, Dr. Rinke, Schmücker, Ziegler und Brockmann (Rinkerode).
Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Giencke, Dr. Gleissner (München), Glüsing, Häussler, Kunze (Bethel), Leibfried, Lulay, Dr. von Merkatz, Schmitt (Vockenhausen), Schwarz, Struve, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Dr. Werber, Keuning, Hilbert, D. Dr. Ehlers, Gockeln, Dr. Reif, Massoth, Engelbrecht-Greve und Dr. Greve.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich darf unterstellen, daß das Haus mit der Erteilung des Urlaubs über eine Woche hinaus einverstanden ist.
    Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Am 16. Oktober 1954 verschied im Alter von 67 Jahren nach schwerer Krankheit der ehemalige Ministerpräsident des Bundeslandes Schleswig-Holstein Friedrich Wilhelm Lübke.
    Ministerpräsident Lübke wurde am 25. August 1887 in Enkhausen in Westfalen geboren. Schon mit 14 Jahren ging er zur See und arbeitete sich zäh bis zum Kapitän auf großer Fahrt herauf. Nach dem ersten Weltkrieg, an dem er als U-BootFahrer aktiv teilnahm, wurde Lübke getreu der Tradition seiner Familie Bauer auf dem Hof Augaard in Schleswig-Holstein. Schon damals widmete er sich der Siedlungspolitik, und seiner Initiative ist die Schaffung von einigen hundert Neubauernhöfen zu verdanken.
    Nach dem zweiten Weltkrieg, an dem er wieder teilnahm, wurde Friedrich Wilhelm Lübke Mitbegründer der CDU und Landrat in Flensburg-Land. 1951 wurde er zum Landesvorsitzenden der CDU und im gleichen Jahre zum Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein gewählt. Am 10. Oktober 1954 trat er infolge seiner schweren Krankheit zurück.
    Der Verstorbene wurde am 4. März 1954 vom Bundespräsidenten mit dem Großkreuz des Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
    In die Amtszeit Friedrich Wilhelm Lübkes als Ministerpräsident fällt die entscheidende Verbesserung der Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Umsiedlung von Vertriebenen, die Durchführung des „Programm Nord", die Aktivierung der Neulandgewinnung und die Übergabe Helgolands.
    Ich darf dem Deutschen Bundesrat und dem Lande Schleswig-Holstein das Beileid des Hauses aussprechen.
    Ich danke Ihnen.
    Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 1954 dem Gesetz über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) zugestimmt.
    Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 12. Oktober 1954 mitgeteilt, daß sich die Bundesregierung gezwungen gesehen habe, dem vom 1. Deutschen Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz Ober Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen wegen der Kostenvorschrift des § 7 a gemäß Art. 113 des Grundgesetzes ihre Zustimmung zu versagen. Das Schreiben wird als Drucksache 857 vervielfältigt und gilt zugleich als Antwort auf die Kleine Anfrage 49 der Abgeordneten Lücke und Genossen — Drucksache 416.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 15. Oktober 1954 die Kleine Anfrage 56 der Abgeordneten Etzenbach und Genossen betreffend finanzielle Lage der Krankenhäuser — Drucksache 500 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 899 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 14. Oktober 1954 die Kleine Anfrage 105 der Fraktion der DP betreffend zusätzliche Einstellung von arbeitslosen älteren Angestellten — Drucksache 801 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 895 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 18. Oktober 1954 die Kleine Anfrage 111 der Fraktion der FDP betreffend Regelung der sozialen Fragen für die in der MontanGemeinschaft beschäftigten Arbeitnehmer — Drucksache 826 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 898 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 16. Oktober 1954 gemäß § 45 RHO in Verbindung mit § 57 und §§ 3


    (Vizepräsident Dr. Jaeger)

    und 5 der Anlage 3 RWB die vollzogene Bestellung des Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehemaligen Artillerie-Arsenals und des ehemaligen Scheibenhofs in Kiel-Friedrichsort nachträglich mitgeteilt. Sein Schreiben liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Meine Damen und Herren! Am heutigen Tage feiern zwei Mitglieder des Hohen Hauses Geburtstag, und zwar der Herr Abgeordnete Dr. Kleindinst den 73. Geburtstag

    (Beifall)

    und der Herr Abgeordnete Dr. Kihn den 67. Geburtstag.

    (Beifall.)

    Ich darf den beiden Kollegen, die in diesem hohen Alter so Wesentliches zur Arbeit unseres Hauses beitragen, unsere besonderen Glückwünsche aussprechen.
    Dieselben Glückwünsche darf ich aussprechen dem Herrn Abgeordneten Klingelhöfer, der am
    16. Oktober den 66. Geburtstag gefeiert hat,

    (Beifall)

    dem Herrn Abgeordneten Morgenthaler, der am
    18. Oktober ebenfalls den 66. Geburtstag gefeiert hat,

    (Beifall)

    dem Herrn Abgeordneten Dr. Maier (Stuttgart),
    der am 16. Oktober den 65. Geburtstag gefeiert hat,

    (Beifall)

    und dem Herrn Abgeordneten Ehren, der am
    17. Oktober den 60. Geburtstag gefeiert hat.

    (Beifall.)

    Nunmehr komme ich zur heutigen Tagesordnung und rufe Punkt 1 auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über Auskunftspflicht (Drucksache 861).
    Auf Begründung und Debatte wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Mitberatung zu überweisen.

    (Widerspruch.)

    — Bitte, Herr Abgeordneter Hoogen!