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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954 2399 49. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 2401 C, 2415 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 93 betr. Besatzungsnotstände in Baden-Baden (Drucksachen 681, 884) . 2401 D Änderungen der Tagesordnung . . 2401 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen I (Drucksache 817; Umdrucke 177, 178, 183, 189) 2401 D, 2458, 2460 Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 2402 A Schriftlicher Bericht 2460 Bergmann (SPD) . 2402 C Lücke (CDU/CSU) 2403 D Dr. Brönner (CDU/CSU) 2405 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 2406 B, 2407 D Jacobi (SPD) 2407 B Wirths (FDP) . . 2407 B, D Abstimmungen 2402 B, 2404 B, 2408 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814) . 2401 C, 2408 B Jacobi (SPD) 2408 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 2409 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2409 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2409 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 796) 2410 A, 2463 Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2463 Beschlußfassung 2410 A Beratung des Antrages der Abg. Dannemann, Müller (Wehdel), Dr. Conring, Peters u. Gen. betr. Küstenplan (Drucksache 736) . . . . . 2410 A Dannemann (FDP), Antragsteller . 2410 B Dr. Conring (CDU/CSU) 2411 C Peters (SPD) . 2413 B Müller (Wehdel) (DP) 2415 B Diekmann (SPD) . . . 2415 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 2416 B Elsner (GB/BHE) 2416 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 2416 D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schutzmaßnahmen für Helgoland (Drucksache 818) . . . . . . 2416 D Walter (DP), Antragsteller 2416 D Diekmann (SPD) 2417 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 2418 B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167) 2418 B, 2459 B Beschlußfassung . 2418 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 845) . 2418 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin . . . . . . . . 2418 C Frau Meyer (Dortmund) (SPD), Antragstellerin . 2419 B Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . . . 2420 B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Sozialpolitik 2421 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksachen 344, 571); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 837) 2421 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter . 2421 C Beschlußfassung . 2422 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887). . . . . 2422 D Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 2422 D Dr. Stammberger (FDP), Antragsteller . . . . . . . . . . . 2424 B Bals (SPD), Antragsteller . 2425 D, 2536 C Petersen (GB/BHE), Antragsteller 2426 D, 2438 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin . . 2428 B, 2429 C, 2430 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 2429 C, 2430 B, 2437 B Lücke (CDU/CSU) 2430 B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . 2430C, 2434 A Schneider (Bremerhaven) (DP) 2431 A, 2433 D Rasch (SPD) . . . . 2432 B, 2434 A Frau Schanzenbach (SPD) 2434 B Arndgen (CDU/CSU) 2434 C, 2435 B, C, D, 2436 A, B Dannebom (SPD) 2435 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 2435 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2436 B Maucher (CDU/CSU) . . 2436 D, 2437 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . 2438 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 731; Anträge Umdrucke 160, 191) . . . 2418 C, 2439 A, 2459 C Dr. Gülich (SPD) als Berichterstatter . . . . . . 2439 A als Abgeordneter . . . . . . . . 2439 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 2439 C Krammig (CDU/CSU) 2439 D Abstimmungen 2439 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 205 [neu], Antrag Umdruck 161) . . 2418 C, 2459 D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter . . . . . . . 2440 B als Abgeordneter . . . . 2441 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 2440 D Krammig (CDU/CSU) 2441 C Abstimmungen . . . . 2442 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Investitionshilfe (Drucksache 602) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Raestrup, Stücklen, Spies (Emmenhausen), Dr. Dollinger u. Gen. betr. Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676) 2442 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender . . . 2442 C, 2448 B, 2449 C Raestrup (CDU/CSU), Antragsteller . 2443 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2445 A, 2448 C Kurlbaum (SPD) 2446 D, 2450 A Samwer (GB/BHE) 2447 D Hilbert (CDU/CSU) 2449 A Bausch (CDU/CSU) 2449 A Dr. Wellhausen (FDP) 2449 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2550 A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 811) 2550 B Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 2550 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 2553 C Dr. Reif (FDP) 2554 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2455 C, 2456 A, B Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . 2456 A, B Beschlußfassung 2456 D Erklärung zu der bevorstehenden Wahl in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands: Präsident D. Dr. Ehlers 2456 D Nächste Sitzung 2456 D, 2457 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 177) 2458 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 183) 2458 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 178) 2458 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Wirths, Dr. Wellhausen u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 189) 2458 D Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167 [Berichtigt]) . . . . 2459 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 160) 2459 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 191) 2459 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Umdruck 161) 2459 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 817) 2460 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 796) 2463 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den I Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweit en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird § 2 in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache 657 — wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 1: 2. In Art. I Nr. 2 werden im § 2 Abs. 2 Satz 2 die Worte „nach Maßgabe des § 3" durch die Worte „dem Bedarf entsprechend" ersetzt und im Satz 3 nach dem Wort „ist" das Wort „möglichst" eingefügt. 3. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 ,der Absatz 3 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 3: 4. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 Abs. 3 der Satz 2 ,gestrichen. 5. Art. I Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält der letzte Halbsatz im § 2 Abs. 3 Satz 1 folgende Fassung: „..., bei dem ein unangemessener Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist." 2. In Artikel I Nr. 2 erhält § 2 Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Durchführung der Eigentumsmaßnahmen nach den Absätzen 2 und 3, namentlich über die Voraussetzungen, unter denen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums geltend gemacht werden kann, zu erlassen." 3. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a Abs. 5 der Satz 2 „Über Anträge der Gemeinde entscheidet der Bezirksausschuß." gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 3 erhält § 2 a folgenden neuen Absatz 5 a: „(5 a) Über Anträge nach den Absätzen 4 und 5 entscheidet der Bezirksausschuß." 5. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a der Absatz 7 gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 4 und 5 wird in den §§ 3 und 4 jeweils das Wort „knappschaftsversicherte" durch das Wort „sozialversicherte" ersetzt. 7. In Artikel I Nr. 7 Buchst. b werden im § 6 Abs. 3 nach dem Wort „untervermietet" die Worte „oder überläßt" angefügt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Lücke Cillien und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur .Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird in § 2 der Abs. 3 durch die folgenden Absätze 3 und 3 a ersetzt: „(3) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Bewilligung von Mitteln des Treuhandvermögens mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr das Gebäude einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen als Eigenheim zu übertragen hat, sofern nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Der Kaufpreis darf nicht höher sein als die für das Bauvorhaben aufgewendeten Kosten zuzüglich der Kosten für Verbesserungen des Gebäudes. Änderungen der Wertverhältnisse sind zu berücksichtigen. (3a) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Bewilligung mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen das Wohnungseigentum an der ihm überlassenen Wohnung zu verschaffen hat. Der Kaufpreis muß in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten des Bauvorhabens stehen. Absatz 3 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 2. Art. I erhält folgende neue Nr. 7 a: „7 a. In § 13 Abs. 2 werden die Worte ,einen Vertreter der Deutschen Kohlenbergbauleitung' gestrichen." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 189 Änderungsantrag der Abgeordneten Wirths, Dr. Wellhausen und Genossen zur dritt en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 wird im § 1 Abs. 5 nach Buchstabe c ein neuer Buchstabe d mit folgendem Wortlaut eingefügt: „d) Kohle, die an die Deutsche Bundesbahn für deren eigene Betriebszwecke geliefert wird,". Die bisherigen Buchstaben d und e werden Buchstaben e und f. Bonn, den 14. Oktober 1954 Wirths Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr.-Ing. Drechsel Eberhard Frau Friese-Korn Frühwald Held Dr. Henn Hepp Hübner Lahr Lenz (Trossingen) Margulies Dr. Miessner Schwann Dr. Stammberger Dr. Will Anlage 5 Umdruck 167 (Berichtigt) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Kühlthau, Frau Albertz, Dr. Blank (Oberhausen), Berendsen, Heix und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Oberhausen-Holland (Drucksache 787) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Grenzzeichen an den Übergangsstellen vom Ausland ins Bundesgebiet (Drucksache 803) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ausbau der Elbe bei Jasebeck (Drucksache 816) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 4. Antrag der Fraktion der DP betreffend Mittel für den Bau eines Fischereischutzbootes (Drucksache 821) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 21. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 160 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 sind die Worte „40 vom Hundert" durch die Worte „38 vom Hundert" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 ist der Abs. 2 zu streichen. 2. In § 2 sind die Worte „Abs. 1" zu streichen. Bonn, den 15. Oktober 1954. Dr. Vogel Arndgen Krammig Kunze (Bethel) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 161 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 205 [neu], 42). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 sind die Worte „ein Drittel" durch die Worte „die Hälfte" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksache 817) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger A. Werdegang des Gesetzes Gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenen Wirtschaftsprogramm wurde im Juni 1951 dem 1. Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit Drucksache Nr. 2388 vorgelegt. Im Interesse der Erhöhung der Kohlenförderung sollte dem Bergarbeiterwohnungsbau durch eine besondere Einnahme eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden. Durch Beschluß in der 164. Sitzung vom 26. September 1951 hat der 1. Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bis zum 31. Oktober 1954 befristet wurde. Die Kohlenabgabe wurde seinerzeit auf zwei Deutsche Mark für jede Tonne Steinkohle, Steinkohlenkoks, Steinkohlenbriketts und Pechkohle und eine Deutsche Mark für jede Tonne Braunkohlenbriketts festgesetzt. Der Befristung des Gesetzes und der Höhe der Abgabe lag damals ein akuter Wohnungsfehlbestand von 92 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde. Bis zum 31. Oktober 1954 sollten diese 92 000 Wohnungen mit Hilfe von Treuhandmitteln aus der Kohlenabgabe erstellt werden. Dieser von der Deutschen Kohlenbergbauleitung errechnete Wohnungsbedarf ist bis auf 4000 Wohnungen auch tatsächlich in den vergangenen drei Jahren gedeckt worden. Da jedoch bei der ermittelten Zahl der laufend hinzukommende Bedarf, der sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren ergibt, nicht in vollem Umfange berücksichtigt worden ist, besteht nach eingehenden Untersuchungen des Wohnungsbauministeriums, der zuständigen Fachminister der Länder und der Deutschen Kohlenbergbauleitung, denen sich auch die IG Bergbau und der Unternehmensverband Ruhrbergbau im wesentlichen angeschlossen haben, z. Z. noch ein Bedarf von etwa 40 000 Bergarbeiterwohnungen. Hierbei ist zu bedenken, daß insbesondere die Belegschaftsvermehrung und die starke Fluktuation unter den neu angesetzten Bergleuten diesen immerhin erheblichen Bedarf beeinflussen. Hierzu nur ein Zahlenbeispiel über den Wohnungsbau einer Bergbaugesellschaft im mittleren Ruhrkohlenbezirk: Diese Gesellschaft hatte am 1. April 1950 einen Bestand von 1578 Wohnungssuchenden. Am 1. Juli 1954 hatte dieselbe Gesellschaft noch 1556 Wohnungssuchende, obwohl sie seit 1950 bis heute 1 333 Werkswohnungen, 819 Wohnungen einer Wohnungsbaugesellschaft, 596 Eigenheime und Kleinsiedlungen und 232 Wohnungen des privaten Wohnungsbaues, also insgesamt 2 980 Wohnungen gebaut bzw. finanziert hat. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich in der Zeit vom 1. April 1950 bis 1. Juli 1954 nur um 22 verringert, obwohl 2 980 Wohnungen gebaut worden sind. Bei dieser Bergbaugesellschaft kamen laufend so viele Wohnungssuchende durch Heirat und durch Neubergleute, durch Familienzusammenführung von angeworbenen Neubergleuten hinzu, daß die bis jetzt gebauten Wohnungen den laufenden Neuzugang von Wohnungssuchenden fast genau abdeckten. Da einerseits der Wohnungsfehlbestand nur durch die weitere Zurverfügungstellung von Treuhandmitteln für den Bergarbeiterwohnungsbau beseitigt werden kann und andererseits die produktionspolitischen Erwägungen für das Fortbestehen der Kohlenabgabe gegeben waren, legte die Bundesregierung unter dem 1. Juli 1954 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor. Dieser Gesetzentwurf — Drucksache 657 — wurde in erster Lesung in der 37. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 beraten und dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. In drei Ausschußsitzungen hat sich der vorgenannte Ausschuß mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und ist in der dritten Beratung zu dem Beschluß gekommen, dem Plenum den auf Seite 4 ff. des Ausschußberichts — Drucksache 817 — aufgeführten Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen. B. Inhalt des Gesetzes Drei wesentliche Änderungen sind in dieser Novelle gegenüber dem ersten Gesetz enthalten: 1. Die Herabsetzung der Kohlenabgabe um 50 v. H., d. h. für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts auf eine Deutsche Mark pro Tonne und für Braunkohlenbriketts und Pech- (Harnischfeger) kohle auf eine halbe Deutsche Mark pro Tonne, wobei für die Pechkohle mit Rücksicht auf ihre anerkannte Minderwertigkeit die Kohlenabgabe um 75 v. H. ermäßigt wurde. Die von verschiedenen Kreisen vorgetragenen Wünsche auf Befreiung von der Kohlenabgabe konnten nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen der Bundesbahn und des Verbandes deutscher nichtbundeseigener Eisenbahnen, die von diesen Unternehmen benötigten Kohlen von der Kohlenabgabe zu befreien, konnte nicht entsprochen werden. Das gleiche gilt für den Antrag des Unternehmerverbandes Kleinbergbau, Steinkohlenbergbauunternehmen, die oberflächennahen Abbau betreiben und deren Teufe nicht über 300 m hinausgehen, nicht in das Gesetz einzubeziehen. Auch für den alternativen Vorschlag, für die von diesen Bergbaubetrieben geförderte Steinkohle nur die für Braunkohlenbriketts und Pechkohle vorgesehene Abgabe von einer halben Deutschen Mark pro Tonne festzulegen, fand sich im Ausschuß keine Mehrheit. Grundsätzlich wurden die Abänderungswünsche der verschiedensten Interessentenkreise im Hinblick darauf abgelehnt, daß es sich bei diesem Gesetz nur um eine befristete Verlängerung eines bestehenden Gesetzes handelt und bis auf wenige Ausnahmen keine einschneidenden Änderungen vorgenommen werden sollten. Die von einigen Mitgliedern des Ausschusses gemachten Änderungsvorschläge gegenüber der Regierungsvorlage wurden nach längerer Aussprache abgelehnt. Der Ausschuß konnte sich nicht bereit finden, die Kohlenabgabe für Braunkohlenbriketts fallenzulassen, da einerseits die festgesetzte Abgabe eine kaum fühlbare Belastung darstellen und andererseits gerade der im Braunkohlenrevier vorherrschende Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen erhebliche Einbuße erleiden würde. Auch die Anregung, die bisherigen Abgabesätze von zwei Deutsche Mark bzw. einer Deutschen Mark bestehen zu lassen, dafür jedoch die Verlängerung des Gesetzes auf eine kürzere Zeit als drei Jahre zu befristen, fand keinen Anklang bei der Mehrheit des Ausschusses. 2. Dem Wunsche der Regierung entsprechend und nach dem Willen aller beteiligten Stellen, insbesondere der Deutschen Kohlenbergbauleitung und der Industriegewerkschaft Bergbau, sollen in den kommenden Jahren in größerem Umfange als bisher im Bergarbeiterwohnungsbau Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut sowie sonstige Eigentumsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ausschuß war sich bei seinen Beratungen in dem Gedanken einig, daß diesem Anliegen in § 2 des Gesetzes besonders Rechnung getragen werden sollte. Es wurde festgelegt, daß möglichst viele Arbeitnehmer im Kohlenbergbau mit dem Grund und Boden verwurzelt werden sollen. Beim Neubau von Bergarbeiterwohnungen sind deshalb Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums mit Vorrang vor Mietwohnungen zu fördern. Falls der Bau von Mietwohnungen gefördert wird, soll dafür Sorge getragen werden, daß eine spätere Überlassung der Mietwohnung als Eigenheim oder in der Rechtsform des Wohnungseigentums möglich ist. Soweit Mietwohnungen gebaut werden, sind diese mit der Auflage versehen worden, daß sie an eigentumswillige Bergarbeiter übertragen werden müssen, wenn diese es wünschen. Der Kaufpreis ist so zu bemessen, daß ein Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist. Damit wurde die Entscheidung über den Erwerb von Eigentum im Wohnungsbau in die Hände des Bergmanns gelegt. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß auf Grund einer im § 2 vorgesehenen Bestimmung die Treuhandmittel auch für die Finanzierung des Baues von Wohnheimen zugunsten von Wohnungsberechtigten im Kohlenbergbau sowie des Baues von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen bereitgestellt werden können. Da sich in der Vergangenheit für die Gemeinden bei der Finanzierung der Aufschließungskosten erhebliche Schwierigkeiten herausgestellt haben, wurde bestimmt, daß die Treuhandmittel unter gewissen, im einzelnen festgelegten Voraussetzungen auch als Darlehen an eine Gemeinde für anteilige Finanzierung von Aufschließungsmaßnahmen, soweit sie dem Bau von Bergarbeiterwohnungen dienen, gewährt werden können. Die Höhe der hierfür bereitgestellten Mittel darf jedoch 5 v. H. der jährlich verteilten Treuhandmittel nicht überschreiten. 3. Die Laufzeit des Gesetzes wurde vom 1. November 1954 bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Der Ausschuß konnte sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Dauer der Erhebung der Abgabe für den Fall abzukürzen, daß der Bedarf an Bergarbeiterwohnungen schon vor dem 31. Dezember 1957 gedeckt ist, nicht anschließen. Sollte bereits vor dem 31. Dezember 1957 der Wohnungsfehlbestand an Bergarbeiterwohnungen beseitigt sein, so soll es der Initiative der beteiligten Stellen überlassen bleiben, die nunmehr gesetzte Frist über die Dauer der Erhebung der Abgabe zu verkürzen. Außer diesen aufgeführten wesentlichen Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf einige kleine Änderungen, auf die einzugehen ich nicht verzichten möchte. Zu §4 Der Kreis der Wohnungsberechtigten wurde insofern erweitert, als jetzt alle knappschaftversicherten Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues wohnungsberechtigt sind, wogegen bisher nur die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer berücksichtigt waren. Diese geringfügige Erweiterung dürfte sich insbesondere für den Bau von Eigenheimen für Arbeitnehmer in einer höheren Gehaltsstufe, die ihrerseits dann in den meisten Fällen eine billigere Werkwohnung für andere Betriebsangehörige freistellen, günstig auswirken. Zu §5 Der Ausschuß glaubte, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zweckbindung des mit Mitteln des Treuhandvermögens erstellten Eigenheimes auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über (Harnischfeger) 20 Jahre hinaus, nicht übernehmen zu können. Vielmehr wurde allseitig die Ansicht vertreten, daß eine Zweckbindung auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über 10 Jahre hinaus, ausreichend sein dürfte. Ein längerer Zeitraum würde sich gegen den Wunsch richten, möglichst viele Eigenheime und Kleinsiedlungen im Bergarbeiterwohnungsbau zu schaffen. Zu § 16 Die Verwaltungskosten der Treuhandstellen sowie des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, soweit diese durch den mit Treuhandmitteln geführten Bergarbeiterwohnungsbau entstehen, wurden bisher auf Grund einer Vereinbarung mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau den Treuhandmitteln entnommen. Der Bundesrechnungshof hat die Rechtmäßigkeit dieser Kostendeckung angezweifelt. Der Ausschuß war sich mit der Bundesregierung darin einig, daß durch eine zusätzliche Bestimmung im Gesetz diese Lücke ausgefüllt werden muß. § 16 Abs. 2 wurde deshalb entsprechend erweitert. Bonn, den 15. September 1954 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 10 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 796) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Die Aufhebung der in dem Gesetzentwurf — Drucksache 548 — in § 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gesetze ist aus folgenden Gründen notwendig: Zu § 1 Nr. 1 Das dem Gesetz zugrunde liegende internationale Übereinkommen über die Schollen- und Flundernfischerei in der Ostsee ist durch den Krieg und seine Folgen — insbesondere durch die staatsrechtlichen Veränderungen bei einem Teil der Vertragspartner — als aufgehoben zu betrachten. Zu § 1 Nr. 2 Die jährliche Flundernschonzeit vom 1. Februar bis 31. März (nicht 31. Mai, wie es infolge eines Schreibfehlers in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt) hat sich als biologisch zwecklos und wirtschaftlich nachteilig für die deutschen Ostseefischer erwiesen. Die anderen Ostseerandstaaten haben eine Schonzeit in dieser Form auch nicht mehr. Zu§1 Nr. 3 Der jährlichen Schonzeit für Sprotten vom 15. Mai bis 15. August lagen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Diese Voraussetzungen haben sich geändert. Aus biologischen Gründen bestehen gegen die Aufhebung des Gesetzes auch keine Bedenken. Bonn, den 8. September 1954 Struve Berichterstatter
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung des Punktes 6 b hat der Abgeordnete Raestrup.
    Raestrup (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der vorgeschrittenen Zeit ist es nicht meine Absicht, unseren Antrag allzu ausführlich zu begründen. Ich will mich auf einige wesentliche Punkte beschränken. Unser Antrag ist gedanklich, in der Zielsetzung, mit der Großen Anfrage der FDP verwandt, und ich kann vieles von dem, was mein verehrter Herr Kollege Atzenroth gesagt hat, voll und ganz unterstreichen.
    Meine Damen und Herren, es geht nicht— deshalb haben wir diesen Antrag auch gestellt —, daß wir als Bundestagsabgeordnete, die wir das Gesetz gemacht haben und die wir für das Gesetz die Verantwortung tragen, in den Zeitungen lesen müssen, was nun alles mit dem Überschuß geschehen soll, wer das bekommen soll usw., ohne daß wir, die wir die Gesetzgeber sind, in dieser Frage das entscheidende Wort sprechen können. Absicht des Antrages ist deshalb, mit größter Beschleunigung zu erreichen, daß diese Fragen in erster Linie im Wirtschaftspolitischen Ausschuß erörtert werden und aus den Betrachtungen der Presse herauskommen.


    (Raestrup)

    Es ist erfreulich, daß der eigentliche Zweck der Investitionshilfeabgabe erreicht ist, in dem durch diese eine Milliarde DM eine Art Initialzündung erzielt worden ist und über 4 Milliarden DM tatsächlich investiert worden sind. So erfreulich dieser Erfolg ist, so halte ich mich doch auch für verpflichtet, von dieser Stelle aus zu sagen, daß wir dankbar anerkennen müssen, daß über eine Milliarde DM von den Abgabepflichtigen aufgebracht worden sind, indem sie den Gesetzen Gehorsam geleistet haben. Diese Abgabe war nicht eine Selbstverständlichkeit. Sie legte denjenigen, die die Abgabe aufbringen mußten, große Opfer auf. Sie mußten im eigenen Betrieb auf Investitionen verzichten, sie konnten mit dem Geld nicht die Steuerbegünstigungen des § 7 c ausnutzen. Deshalb ist es unsere Sorge, nunmehr auch eine möglichst rasche Rückerstattung der gezahlten Beträge zu erreichen. Hier — ich bitte auch den Herrn Vertreter des Finanzministeriums, dazu etwas zu sagen— gefällt mir keineswegs die langsame Art, in der die Obligationen jetzt den Aufbringern, den Erwerbsberechtigten, zugeteilt werden.
    Ich will Ihnen einige Daten sagen. Bei der ersten Rate in Höhe von 178 Millionen DM ist der Aufruf
    am 30. Juni 1953 erfolgt, der Schluß der Zeichnung war der 31. August 1953, und die Zuteilung der Obligationen hat am 9. Februar 1954 stattgefunden, so daß zwischen dem Aufruf und der tatsächlichen Zuteilung ein Zeitraum von acht Monaten liegt. Die zweite Rate in der Höhe von 377 Millionen DM, von der jetzt schon so viel die Rede ist, steht in der Zuteilung für uns, die wir erwerbsberechtigt sind, vorläufig noch auf dem Papier. Aufgerufen worden ist am 31. Januar dieses Jahres, die Zeichnung ist
    am 31. März dieses Jahres erfolgt, und wir haben heute Mitte Oktober und haben noch nichts bekommen. Wenn die dritte Rate jetzt aufgerufen wird, wird das ja Mitte nächsten Jahres, und wenn die vierte Rate aufgerufen wird, haben wir Ende nächsten Jahres. Dann haben wir drei bis dreieinhalb Jahre unser Geld hergegeben. Ich weiß nicht, auf welche Gründe das zurückzuführen ist. Es wird immer von der großen Verwaltungsarbeit gesprochen. Ich frage: Kann man nicht angesichts der Tatsache, daß wir gerade unter den älteren Angestellten eine so große Anzahl von Erwerbslosen haben, erwerbslose Buchhalter und sonstige geeignete Beamte nehmen und sie einmal einträglich beschäftigen, um den erwerbslosen alten Angestellten einen Dienst zu erweisen?
    Wir haben den Antrag gestellt, daß die Rücküberweisung in bar erfolgen soll. Inzwischen ist nun allerhand geschehen, denn unser Antrag ist fast vier Monate alt. Mittlerweile wird gesagt, daß die zweite Rate in den nächsten Tagen kommen soll. Dann ist tatsächlich eine Rückzahlung von ungefähr 60 % des hergegebenen Geldes erreicht. Das Wertvollste ist aber, daß inzwischen der Kapitalmarkt so aufnahmefähig geworden ist, daß die Obligationen, die uns mit einem Kurs von 96 oder 98% zugeteilt worden sind, heute bei den Banken mühelos zu 101 oder 102 %, also mit einem ganz netten Aufschlag, verkauft werden können. Ich hoffe, daß der Kapitalmarkt auch noch so lange aushält, bis wir die dritte Rate bekommen. Würden wir die dritte Rate im März/April nächsten Jahres bekommen, dann würden wir schon fast 90 bis 95 % in guten Obligationen erhalten haben. Dann ist für uns die Frage, ob wir den Überhang in bar oder in Obligationen bekommen, nicht mehr von wesentlicher Bedeutung.
    Deshalb will ich mich heute nachmittag auch nicht an der Auseinandersetzung darüber beteiligen, ob es möglich oder nicht möglich ist, den Überhang bar zurückzuzahlen. Ich persönlich stehe, ohne näher darauf einzugehen, auf dem Standpunkt, daß man da ein ganzes Knäuel von Zwirnsfäden gemacht hat, daß man das aber schon entwirren kann und daß man die Zwirnsfäden dann auch wieder beseitigen kann. Aber, meine Damen und Herren, um es ganz kurz zu machen: Wir legen nur Wert darauf, daß die Rückerstattung möglichst schnell erfolgt. Wir sind auch nicht so kleine Geister, daß wir heute einen Unterschied machen zwischen Barrückzahlung und Rückzahlung in Obligationen, heute, wo die Obligationen genau soviel wert sind wie Bargeld.
    Aber es handelt sich darum, was wir nun mit denjenigen machen — das hat eben auch schon Kollege Atzenroth gesagt —,. die mit der Zahlung noch im Rückstand sind. Wir können hier dem Finanzamt zunächst keine Vorwürfe machen. Denn der § 16 des Investitionshilfegesetzes sagt ganz klipp und klar, daß Verzugszuschläge bei verschuldeter Zahlungsverzögerung im ersten Monat in Höhe von 1 % und in jedem weiteren Monat in Höhe von je 2 % aufgebracht werden müssen. Aber, meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist in einer Zeit gemacht worden, in der wir ganz andere Zinsverhältnisse hatten als heute.

    (Abg. Samwer: Sehr richtig!)

    Wir können heute, im Jahre 1954, ein Gesetz nicht mit den Maßstäben beurteilen, die im Jahre 1951 galten, als das Gesetz gemacht wurde. Aber wir müssen mit größter Beschleunigung diese gesetzliche Bestimmung ändern. Ich möchte den Herrn Finanzminister doch bitten, bei dem Vollstreckungsverfahren nur den Schuldbetrag einzuziehen und die Verzugszuschläge zunächst zu stunden, bis wir darüber eine Entscheidung getroffen haben, wie diese Schuldner wegen der Verzögerung der Zahlung behandelt werden sollen.

    (Abg. Hilbert: Die Verzugszuschläge betragen manchmal 55 %!)

    — Sie betragen — das gebe ich zu - bis zu 54 % der Schuldsumme.

    (Abg. Hilbert: Das ist ja Wucher! Das wird bestraft!)

    Ich habe von verschiedenen Seiten, vor allem von einem großen Einzelhandelsverband eines Landes, entsprechende Zuschriften bekommen.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Hilbert.)

    — Ach Gott, mein lieber Hilbert, mit dem Finanzamt ist es immer so eine Sache.

    (Heiterkeit.)

    Ich habe mit Verzugszuschlägen noch keine Erfahrung, aber davon abgesehen: der Zweck unseres Antrages ist, die ganze Sache mit der Investitionshilfe endlich aus den Erörterungen in den Zeitungen herauszubringen — kein Mensch weiß heute, was nun eigentlich geschehen soll — und sie da hinzubringen, wohin sie gehört, nämlich zu uns in den Bundestag und in die dafür zuständigen Ausschüsse. Das ist der Antrag, den ich namens der CDU und namens auch der CSU, meines Freundes Dollinger, gestellt habe. Voraus möchte ich aber wenigstens folgendes sagen.
    Über die Verwendung der 160 Millionen DM, die schon tropfenweise fließen und vielleicht bis Mitte


    (Raestrup)

    oder Ende des nächsten Jahres ganz zusammenkommen, werden wir uns noch unterhalten müssen. Können wir sie nicht bar zurückzahlen, weil eben dieses Knäuel von Zwirnsfäden nicht zu entwirren ist, dann steht sowohl die CDU wie auch die CSU auf dem Standpunkt, daß diese 160 Millionen DM nicht weiter an diejenigen ausgeliehen werden sollen, die durch § 1 des Gesetzes begünstigt gewesen sind, also an Kohle, Eisen, Energie usw., sondern daß dann dieser Betrag unter Einschaltung der Industriekreditbank als Kredithilfe für den gewerblichen Mittelstand unter besonderer Berücksichtigung der im Sanierungsgebiet und im Grenzlandstreifen gelegenen Betriebe zur Verfügung gestellt wird. Insoweit wollen wir unseren Antrag ändern.
    Im übrigen ist es die höchste Zeit, daß wir ein Investitionsaufhebungsgesetz, also ein Schlußgesetz machen, damit wir das Investitionshilfegesetz, das uns soviel Ärger bereitet hat, möglichst rasch beseitigen. Wenn ich mir einen ganz bescheidenen Vorschlag erlauben darf, dann möchte ich als Präambel für dieses Investitionsschlußgesetz die Worte wählen: Einmal und nicht wieder!

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
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Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst die vier Fragen der Großen Anfrage der Fraktion der FDP beantworten, die der Herr Abgeordnete Atzenroth begründet hat. In der Antwort ist dann auch schon die Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Raestrup enthalten. Ich glaube, ich brauche die Fragen nicht noch einmal vorzulesen; sie werden den Damen und Herren des Hohen Hauses vorliegen.
    Zur Frage 1. Das Aufkommen aus dem Investitionshilfegesetz beläuft sich zur Zeit auf 1,015 Milliarden DM, also schon auf mehr als eine Milliarde.
    Zur Frage 2. Aus diesem Aufkommen kamen bisher 982 Millionen DM an die begünstigten Unternehmen zur Auszahlung. Davon waren auf Grund der Beschlüsse des Kuratoriums 969 Millionen DM durch Wertpapiere der Begünstigten und 13 Millionen DM durch Schuldverschreibungen der Industriekreditbank abzulösen. Die Begünstigten sind ihren Verpflichtungen bezüglich der Wertpapierausgabe bisher in Höhe von 528 Millionen DM nachgekommen. Der Betrag von 13 Millionen DM wurde von der Industriekreditbank in vollem Umfange abgelöst. Das sind also bisher 541 Millionen DM. Im Rahmen des dritten Wertpapieraufrufes, der, soweit bis jetzt zu übersehen, am 31. Oktober dieses Jahres, also etwa in zwei Wochen erfolgen wird, sollen weitere 400 Millionen DM Wertpapiere zur Ablösung aufgerufen werden. Dann hätten wir also rund 940 Millionen DM Wertpapiere, d. h. wir wären gar nicht mehr sehr weit unter den den Begünstigten überhaupt zugekommenen Beträgen. Ich weiß, daß dieser Wertpapieraufruf zum Teil verhältnismäßig langsam erfolgt ist, wie eben ausgeführt worden ist. Ich darf aber darauf hinweisen, daß unter den Unternehmen, die noch keine Wertpapiere emittiert hatten, zum Teil solche sind, die noch nicht emissionsfähig sind, weil die letzte
    Phase der Entflechtung noch nicht vollzogen ist, oder auch solche Begünstigte, die nur sehr kleine Beträge aus der Investitionshilfe bekommen haben, wo also die Emittierung von solch kleinen Wertpapierbeträgen nicht ganz einfach war.
    Ich komme zur Frage 3, welche Wirtschaftszweige begünstigt worden sind.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Zur Frage 2 war noch eine Zusatzfrage mündlich vorgetragen worden: „Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Kreis zur Hergabe der Wertpapiere zu veranlassen?")

    — Ich hatte gehofft, das mitbeantwortet zu haben. Es ist selbstverständlich, daß weiterhin alles geschieht, um das volle Soll an Wertpapieren zur Verfügung zu stellen. Ich hatte mir erlaubt, zu sagen, daß zum Teil die Entflechtung noch schwebt. Es ist selbstverständlich, daß die Verpflichteten dazu angehalten werden.
    Zur Frage 3, welche Wirtschaftszweige begünstigt worden sind. Wenn ich die Zahlen abrunden darf, so sind es insgesamt im Kohlebergbau 228 Millionen DM, bei Eisen und Stahl 296 Millionen DM, bei Elektrizität 242 Millionen DM, bei Gas 107 Millionen DM, für Wasser 74 Millionen DM, für den Waggonbau der Bundesbahn 50 Millionen DM, abgerundet 998 Millionen DM.
    Ich möchte das Hohe Haus mit den Einzelheiten nicht aufhalten; sie ergeben sich aus dem sehr ausführlichen zweiten Jahresbericht des Kuratoriums. Wir haben aber heute für die Presse eine genaue Zusammenstellung der Verwendung im einzelnen gefertigt, die nach der Sitzung der Presse zugänglich gemacht wird, so daß dann — —

    (Zuruf: Der Presse? Warum denn nicht uns?)

    — Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Ich wollte nur mit der Verlesung dieser vielen Einzelzahlen nicht die Sitzung aufhalten. Es ist klar, daß sie sowohl dem Hohen Hause wie der Presse zur Verfügung gestellt wird.
    Ich darf hier bestätigen, was eben der Herr Abgeordnete Raestrup gesagt hat, daß mit einem Auftragsvolumen, das in Verbindung mit den Mitteln der Investitionshilfe gegeben worden ist, von 4,300 Milliarden die Investitionshilfe eine außergewöhnliche Breitenwirkung hat, die weit über die Anregung der bloßen Investitionstätigkeit der Grundstoffindustrien hinausgegangen ist und sich fördernd für die gesamte Wirtschaft ausgewirkt hat.

    (Abg. Dr. Köhler: Das ist der § 36!)

    Die Bundesregierung kann mit Genugtuung feststellen, daß nicht nur die mit der Investitionshilfe unmittelbar verfolgten Ziele erreicht sind, sondern auch eine Stärkung und Ausdehnung der Gesamtwirtschaft der Bundesrepublik dadurch erzielt worden ist, so daß diese außergewöhnliche gesetzliche Maßnahme zur Behebung der industriellen Engpässe jetzt schon voll gerechtfertigt erscheint.
    Ich komme zur Frage 4 und möchte vorweg gegenüber den Anregungen der beiden Herren Antragsteller ganz deutlich sagen, daß die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf — wenn ich so sagen darf, ein Investitionshilfe-Schlußgesetz
    — dem Hohen Hause vorzulegen, in dem alle noch offenen Fragen über die weitere Verwendung oder die Barrückzahlung oder die quotale Zahlung entschieden werden sollen.


    (Staatssekretär Hartmann)

    Ich darf dazu aber noch einige Bemerkungen machen: Das Aufbringungssoll beträgt zur Zeit 1,168 Milliarden DM. Gezahlt sind 1,015 Milliarden DM. Der offene Rückstand beträgt also 153 Millionen DM. Davon sind 55 Millionen DM von den Finanzämtern formell gestundet, teils um eine ratenweise Abdeckung zu ermöglichen, teils weil Rechtsmittelverfahren schweben, teils aber auch wegen der schwebenden Verhandlungen über einen Erlaß. Von den 153 Millionen DM Rückständen verbleiben nach Abzug der 55 Millionen DM, die ordnungsmäßig gestundet sind, noch rückständige Beträge von 98 Millionen DM. Diese 98 Millionen DM werden von rund 30 000 Aufbringungspflichtigen geschuldet, die weder Zahlung geleistet noch Stundung erwirkt noch überhaupt ,auf irgendeine Aufforderung reagiert haben, die daher in der Finanzverwaltung als die Taubstummen bezeichnet werden. Sie haben sich bisher auf keine Mahnung und auf keine Formularzusendung der Finanzämter überhaupt geäußert. Die Bundesregierung glaubt, wenn sie den Boden von Recht und Gerechtigkeit nicht verlassen will, es nicht verantworten zu können, gesetzlich die Streichung dieser noch nicht geleisteten Raten vorzusehen. Die Bundesregierung ist sich hierin einig mit dem Gemeinschaftsausschuß der gewerblichen Wirtschaft. Alle darin vertretenen Organisationen legen Wert darauf, daß alle ausstehenden und nicht ordnungsmäßig gestundeten Beträge restlos eingezogen werden nach den gesetzlichen Vorschriften; wie sie das Hohe Haus seinerzeit beschlossen hatte.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wenn man sich nun auf den Standpunkt stellte, daß die Investitionshilfe zwar eine Milliarde erreichen, aber nicht darüber hinausgehen sollte, dann läge es nahe — was ja eben zur Erörterung kam -, das sich darüber hinaus ergebende Aufkommen wieder zur Rückzahlung zu bringen, und für die Rückzahlung gäbe es entweder die Form der Barausschüttung oder die Form der quotalen Rückzahlung.
    Bei der Barausschüttung würde das Aufkommen, das über eine Milliarde hinausgeht, den auszuschüttenden Wertpapieren gleichgestellt werden. An der Ausschüttung würden dann alle diejenigen teilnehmen, die Zahlungen geleistet haben, soweit sie nicht Wertpapiere zugeteilt erhalten haben. Diese Erwerbsberechtigten hätten dann die Wahl zwischen verschiedenen Wertpapieren, aber auch die Wahl zwischen Wertpapier und Geld. Das ist die Situation, die jetzt eingetreten ist. Würde das Geld überzeichnet, dann würde es genau so repartiert werden müssen, wie wenn Wertpapiere überzeichnet wären. Bei der quotalen Rückzahlung würde das Aufkommen, das eine Milliarde übersteigt, gleichmäßig quotal auf alle Aufbringungszahler verteilt werden.
    Nun darf ich vielleicht gleich sagen — ohne der Beratung über den Gesetzentwurf vorgreifen zu wollen —, daß die Bundesregierung gegen beide Verfahren erhebliche Bedenken hat, weil die Durchführung der Verfahren sehr schwierig werden wird. Wenn die Barausschüttung gewählt wird, könnte zugleich mit der Aufforderung zur Übernahme von Wertpapieren auch der dann vorhandene Barbestand angeboten werden. Wenn 940 Millionen DM Wertpapiere ausgeschüttet würden, dann würden bei dem demnächstigen Aufruf nur noch 60 Millionen Wertpapiere — die Differenz von 940 Millionen bis zu 1 Milliarde — und der dann vorhandene Barbetrag verfügbar sein. Dann müßte aber die Barausschüttung verschoben werden, bis das Ist-Aufkommen endgültig feststeht, denn wir nehmen ja an, daß das Ist-Aufkommen über 1 015 000 000 noch erheblich hinausgehen wird. Das würde zur Folge haben, daß für die pünktlichen Zahler Barbeträge nicht zur Verfügung stünden und daß den größten Teil des Barbetrages gerade diejenigen bekämen, die bisher nicht pünktlich gezahlt haben und bei denen unter Umständen sogar beigetrieben werden muß. Ich weiß nicht, ob das eine vernünftige Handhabung wäre, erst beizutreiben und dann bar zurückzuzahlen.
    Was die quotale Rückzahlung betrifft, so läßt sie sich auch erst dann durchführen, wenn sowohl das endgültige Aufbringungssoll wie auch das Ist-Aufkommen feststeht. Das Aufbringungssoll ändert sich natürlich noch laufend. Es schweben auch noch die Erlaßanträge, die Rechtsmittel, die Betriebsprüfungen, so daß es wahrscheinlich mindestens noch ein Jahr dauern würde, bis das endgültige Aufkommen feststünde. Ich darf bitten, hieraus zu entnehmen, daß die quotale Rückzahlung auch keine Beschleunigung darstellen würde.
    Wenn die Angelegenheit relativ schnell zu Ende kommen soll, bleibt nach Ansicht der Bundesregierung wohl nur die Fortführung des dem Gesetz entsprechenden Aufbringungsverfahrens und die Durchführung der entsprechenden Wertpapierausschüttung.

    (Zuruf rechts: Wieso?)

    Ich darf aber sagen — wie ich bereits einleitend bemerkt habe —, daß die Bundesregierung die Absicht hat, hierüber einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zunächst die Fristen für die Abwicklung festlegt und der dann die Entscheidung darüber bringen soll, welches dieser Verfahren eingeschlagen werden soll. Es wird also in der Hand des Hohen Hauses liegen, die endgültige Entscheidung über diese Dinge zu treffen.