Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst die vier Fragen der Großen Anfrage der Fraktion der FDP beantworten, die der Herr Abgeordnete Atzenroth begründet hat. In der Antwort ist dann auch schon die Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Raestrup enthalten. Ich glaube, ich brauche die Fragen nicht noch einmal vorzulesen; sie werden den Damen und Herren des Hohen Hauses vorliegen.
Zur Frage 1. Das Aufkommen aus dem Investitionshilfegesetz beläuft sich zur Zeit auf 1,015 Milliarden DM, also schon auf mehr als eine Milliarde.
Zur Frage 2. Aus diesem Aufkommen kamen bisher 982 Millionen DM an die begünstigten Unternehmen zur Auszahlung. Davon waren auf Grund der Beschlüsse des Kuratoriums 969 Millionen DM durch Wertpapiere der Begünstigten und 13 Millionen DM durch Schuldverschreibungen der Industriekreditbank abzulösen. Die Begünstigten sind ihren Verpflichtungen bezüglich der Wertpapierausgabe bisher in Höhe von 528 Millionen DM nachgekommen. Der Betrag von 13 Millionen DM wurde von der Industriekreditbank in vollem Umfange abgelöst. Das sind also bisher 541 Millionen DM. Im Rahmen des dritten Wertpapieraufrufes, der, soweit bis jetzt zu übersehen, am 31. Oktober dieses Jahres, also etwa in zwei Wochen erfolgen wird, sollen weitere 400 Millionen DM Wertpapiere zur Ablösung aufgerufen werden. Dann hätten wir also rund 940 Millionen DM Wertpapiere, d. h. wir wären gar nicht mehr sehr weit unter den den Begünstigten überhaupt zugekommenen Beträgen. Ich weiß, daß dieser Wertpapieraufruf zum Teil verhältnismäßig langsam erfolgt ist, wie eben ausgeführt worden ist. Ich darf aber darauf hinweisen, daß unter den Unternehmen, die noch keine Wertpapiere emittiert hatten, zum Teil solche sind, die noch nicht emissionsfähig sind, weil die letzte
Phase der Entflechtung noch nicht vollzogen ist, oder auch solche Begünstigte, die nur sehr kleine Beträge aus der Investitionshilfe bekommen haben, wo also die Emittierung von solch kleinen Wertpapierbeträgen nicht ganz einfach war.
Ich komme zur Frage 3, welche Wirtschaftszweige begünstigt worden sind.
— Ich hatte gehofft, das mitbeantwortet zu haben. Es ist selbstverständlich, daß weiterhin alles geschieht, um das volle Soll an Wertpapieren zur Verfügung zu stellen. Ich hatte mir erlaubt, zu sagen, daß zum Teil die Entflechtung noch schwebt. Es ist selbstverständlich, daß die Verpflichteten dazu angehalten werden.
Zur Frage 3, welche Wirtschaftszweige begünstigt worden sind. Wenn ich die Zahlen abrunden darf, so sind es insgesamt im Kohlebergbau 228 Millionen DM, bei Eisen und Stahl 296 Millionen DM, bei Elektrizität 242 Millionen DM, bei Gas 107 Millionen DM, für Wasser 74 Millionen DM, für den Waggonbau der Bundesbahn 50 Millionen DM, abgerundet 998 Millionen DM.
Ich möchte das Hohe Haus mit den Einzelheiten nicht aufhalten; sie ergeben sich aus dem sehr ausführlichen zweiten Jahresbericht des Kuratoriums. Wir haben aber heute für die Presse eine genaue Zusammenstellung der Verwendung im einzelnen gefertigt, die nach der Sitzung der Presse zugänglich gemacht wird, so daß dann — —
— Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Ich wollte nur mit der Verlesung dieser vielen Einzelzahlen nicht die Sitzung aufhalten. Es ist klar, daß sie sowohl dem Hohen Hause wie der Presse zur Verfügung gestellt wird.
Ich darf hier bestätigen, was eben der Herr Abgeordnete Raestrup gesagt hat, daß mit einem Auftragsvolumen, das in Verbindung mit den Mitteln der Investitionshilfe gegeben worden ist, von 4,300 Milliarden die Investitionshilfe eine außergewöhnliche Breitenwirkung hat, die weit über die Anregung der bloßen Investitionstätigkeit der Grundstoffindustrien hinausgegangen ist und sich fördernd für die gesamte Wirtschaft ausgewirkt hat.
Die Bundesregierung kann mit Genugtuung feststellen, daß nicht nur die mit der Investitionshilfe unmittelbar verfolgten Ziele erreicht sind, sondern auch eine Stärkung und Ausdehnung der Gesamtwirtschaft der Bundesrepublik dadurch erzielt worden ist, so daß diese außergewöhnliche gesetzliche Maßnahme zur Behebung der industriellen Engpässe jetzt schon voll gerechtfertigt erscheint.
Ich komme zur Frage 4 und möchte vorweg gegenüber den Anregungen der beiden Herren Antragsteller ganz deutlich sagen, daß die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf — wenn ich so sagen darf, ein Investitionshilfe-Schlußgesetz
— dem Hohen Hause vorzulegen, in dem alle noch offenen Fragen über die weitere Verwendung oder die Barrückzahlung oder die quotale Zahlung entschieden werden sollen.
Ich darf dazu aber noch einige Bemerkungen machen: Das Aufbringungssoll beträgt zur Zeit 1,168 Milliarden DM. Gezahlt sind 1,015 Milliarden DM. Der offene Rückstand beträgt also 153 Millionen DM. Davon sind 55 Millionen DM von den Finanzämtern formell gestundet, teils um eine ratenweise Abdeckung zu ermöglichen, teils weil Rechtsmittelverfahren schweben, teils aber auch wegen der schwebenden Verhandlungen über einen Erlaß. Von den 153 Millionen DM Rückständen verbleiben nach Abzug der 55 Millionen DM, die ordnungsmäßig gestundet sind, noch rückständige Beträge von 98 Millionen DM. Diese 98 Millionen DM werden von rund 30 000 Aufbringungspflichtigen geschuldet, die weder Zahlung geleistet noch Stundung erwirkt noch überhaupt ,auf irgendeine Aufforderung reagiert haben, die daher in der Finanzverwaltung als die Taubstummen bezeichnet werden. Sie haben sich bisher auf keine Mahnung und auf keine Formularzusendung der Finanzämter überhaupt geäußert. Die Bundesregierung glaubt, wenn sie den Boden von Recht und Gerechtigkeit nicht verlassen will, es nicht verantworten zu können, gesetzlich die Streichung dieser noch nicht geleisteten Raten vorzusehen. Die Bundesregierung ist sich hierin einig mit dem Gemeinschaftsausschuß der gewerblichen Wirtschaft. Alle darin vertretenen Organisationen legen Wert darauf, daß alle ausstehenden und nicht ordnungsmäßig gestundeten Beträge restlos eingezogen werden nach den gesetzlichen Vorschriften; wie sie das Hohe Haus seinerzeit beschlossen hatte.
Wenn man sich nun auf den Standpunkt stellte, daß die Investitionshilfe zwar eine Milliarde erreichen, aber nicht darüber hinausgehen sollte, dann läge es nahe — was ja eben zur Erörterung kam -, das sich darüber hinaus ergebende Aufkommen wieder zur Rückzahlung zu bringen, und für die Rückzahlung gäbe es entweder die Form der Barausschüttung oder die Form der quotalen Rückzahlung.
Bei der Barausschüttung würde das Aufkommen, das über eine Milliarde hinausgeht, den auszuschüttenden Wertpapieren gleichgestellt werden. An der Ausschüttung würden dann alle diejenigen teilnehmen, die Zahlungen geleistet haben, soweit sie nicht Wertpapiere zugeteilt erhalten haben. Diese Erwerbsberechtigten hätten dann die Wahl zwischen verschiedenen Wertpapieren, aber auch die Wahl zwischen Wertpapier und Geld. Das ist die Situation, die jetzt eingetreten ist. Würde das Geld überzeichnet, dann würde es genau so repartiert werden müssen, wie wenn Wertpapiere überzeichnet wären. Bei der quotalen Rückzahlung würde das Aufkommen, das eine Milliarde übersteigt, gleichmäßig quotal auf alle Aufbringungszahler verteilt werden.
Nun darf ich vielleicht gleich sagen — ohne der Beratung über den Gesetzentwurf vorgreifen zu wollen —, daß die Bundesregierung gegen beide Verfahren erhebliche Bedenken hat, weil die Durchführung der Verfahren sehr schwierig werden wird. Wenn die Barausschüttung gewählt wird, könnte zugleich mit der Aufforderung zur Übernahme von Wertpapieren auch der dann vorhandene Barbestand angeboten werden. Wenn 940 Millionen DM Wertpapiere ausgeschüttet würden, dann würden bei dem demnächstigen Aufruf nur noch 60 Millionen Wertpapiere — die Differenz von 940 Millionen bis zu 1 Milliarde — und der dann vorhandene Barbetrag verfügbar sein. Dann müßte aber die Barausschüttung verschoben werden, bis das Ist-Aufkommen endgültig feststeht, denn wir nehmen ja an, daß das Ist-Aufkommen über 1 015 000 000 noch erheblich hinausgehen wird. Das würde zur Folge haben, daß für die pünktlichen Zahler Barbeträge nicht zur Verfügung stünden und daß den größten Teil des Barbetrages gerade diejenigen bekämen, die bisher nicht pünktlich gezahlt haben und bei denen unter Umständen sogar beigetrieben werden muß. Ich weiß nicht, ob das eine vernünftige Handhabung wäre, erst beizutreiben und dann bar zurückzuzahlen.
Was die quotale Rückzahlung betrifft, so läßt sie sich auch erst dann durchführen, wenn sowohl das endgültige Aufbringungssoll wie auch das Ist-Aufkommen feststeht. Das Aufbringungssoll ändert sich natürlich noch laufend. Es schweben auch noch die Erlaßanträge, die Rechtsmittel, die Betriebsprüfungen, so daß es wahrscheinlich mindestens noch ein Jahr dauern würde, bis das endgültige Aufkommen feststünde. Ich darf bitten, hieraus zu entnehmen, daß die quotale Rückzahlung auch keine Beschleunigung darstellen würde.
Wenn die Angelegenheit relativ schnell zu Ende kommen soll, bleibt nach Ansicht der Bundesregierung wohl nur die Fortführung des dem Gesetz entsprechenden Aufbringungsverfahrens und die Durchführung der entsprechenden Wertpapierausschüttung.
Ich darf aber sagen — wie ich bereits einleitend bemerkt habe —, daß die Bundesregierung die Absicht hat, hierüber einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zunächst die Fristen für die Abwicklung festlegt und der dann die Entscheidung darüber bringen soll, welches dieser Verfahren eingeschlagen werden soll. Es wird also in der Hand des Hohen Hauses liegen, die endgültige Entscheidung über diese Dinge zu treffen.