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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1954 2157 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2158 D, 2186 C Gedenkworte des Präsidenten für die Opfer des Explosionsunglücks bei Bitburg . 2158 D Nächste Fragestunde 2159 A Änderungen der Tagesordnung . 2159 A, 2179 A, 2187 A, 2188 D, 2214 D, 2215 A, 2219 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319); Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 708, zu 708; Umdrucke 147, 148, 155 bis 159, 162, 163, 165, 166) 2159 A Horn (CDU): zur Sache . . . . 2159 B, 2161 C, 2178 A zur Geschäftsordnung 2185 B Richter (SPD): zur Sache 2160 C, 2167 A, 2179 B, 2184 B zur Geschäftsordnung 7185 C Dr. Schellenberg (SPD) . 2161 B, 2162 D, 2167 B, 2174 B, 2178 B, 2180 D, 2182 C, 2183 D Becker (Hamburg) (DP): zur Sache 2161 D, 2162 D zur Geschäftsordnung 2185 D Frau Finselberger (GB/BHE) 2162 B, 2186 B Frau Rösch (CDU/CSU) . . 2163 B, 2167 C Dr. Jentzsch (FDP) . 2163 D, 2172 D, 2175 A Dr. Preller (SPD) 2164 D, 2177 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2165 B, 2166 A, D Bals (SPD) 2165 D Dannebom (SPD) 2166 C Freidhof (SPD) 2168 A Schmücker (CDU/CSU) . . 2168 C, 2169 D, 2174 C Dr. Atzenroth (FDP) . . . 2169 A, 2176 A, 2177 D, 2179 D, 2183 B Frehsee (SPD) . . 2170 A, 2173 A, 2175 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . 2171 D, 2173 D, 2175 B Reitz (SPD) 2176 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 2176 B, 2178 D, 2181 D, 2182 D, 2184 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2177 C, 2178 C, 2180 B Mellies (SPD) 2179 A Wittrock (SPD) 2181 C Dr. Elbrächter (DP) (zur Geschäftsordnung) 2185 A Abstimmungen . 2163 A, 2164 A, 2165 C, 2166 B, 2167 C, 2174 C, 2175 B, 2176 B, 2177 A, B, 2178 B, 2179 A, C, 2180 D, 2181 B, 2182 B, 2183 D, 2184 B, 2186 A, C, D Namentliche Abstimmung . 2185 D, 2186 B, D, 2221 Dritte Beratung vertagt 2187 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden (Drucksachen 830, 810) 2187 A Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter 2187 A Kriedemann (SPD) 2187 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2189 A Elsner (GB/BHE) 2190 D Beschlußfassung 2191 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Druck sache 815) 2191 B, 2195 A Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 2191 C, 2195 A, 2209 C Stingl (CDU/CSU), Antragsteller . 2197 A, 2214 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 2199 D Scheuren (SPD), Antragsteller . . 2200 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2201 C, 2208 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2202 C Dr. Preller (SPD) 2203 B Arndgen (CDU/CSU) 2211 C Richter (SPD) 2212 A Horn (CDU/CSU) 2213 A Ausschußüberweisung 2214 B, C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637) . . . . 2191 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller 2191 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2193 C Heiland (SPD) 2194 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . 2194 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 804) 2215 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 2215 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2217 B Hoogen (CDU/CSU) . . . . 2217 C, 2218 D Naegel (CDU/CSU) 2218 B Abstimmungen 2217 C, 2218 D Nächste Sitzung 2188 D, 2219 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 158) 2219 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 159) 2219 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 163) 2219 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 165) 2219 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 166) 2219 D Anlage 6: Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 170) 2220 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 164) 2220 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen betr. Einfügung eines neuen § 36 a (Umdruck 166) 2221 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Siebente Abschnitt erhält folgende Überschrift: „Ordnungswidrigkeiten, Vergehen". 2. § 30 erhält folgende Fassung: „§ 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. die Pflicht zur Auskunft oder zur Vorlage der Beweisurkunden nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wissentlich unrichtige Auskünfte gibt oder 2. es unterläßt, die in § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder seiner Meldepflicht nach § 10 Abs. 4 zu genügen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist die Aufsichtsbehörde." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird Abs. 3 gestrichen. In Abs. 4 werden die Worte „nach den Absätzen 2 und 3" ersetzt durch die Worte „nach Absatz 2". Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 163 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichkassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 27 erhält folgenden Wortlaut: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienausgleichskasse." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgenden neuen Absatz 6: „(6) Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, wird das ihnen zustehende Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung der Tätigkeit weitergezahlt. Kindergeld, das ihnen während der Dauer der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, wird angerechnet." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319) Der Bundestag wolle beschließen: Es wird ein neuer § 36 a eingefügt: „§ 36 a (1) § 182 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 3: Versicherten, die Krankengeld oder Hausgeld (§ 186) erhalten und drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht, wenn der Versicherte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (2) § 191 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 4: Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Krankengeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind (§ 182 Abs. 3) an Stelle dieses Zuschlages. (3) § 11 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) erhält folgenden Absatz 3: (3) Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Hausgeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind an Stelle dieses Zuschlages.' (4) § 559 b der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: ,Bei Unfallverletzten, die drei oder mehr Kinder haben und für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage von weniger als 25 Deutsche Mark erhalten, wird die Kinderzulage auf 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Dies gilt nicht, wenn der Verletzte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (5) § 1271 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: Wer drei oder mehr Kinder hat, erhält ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld tritt an Stelle des Kindergeldzuschlages nach Absatz 2.' (6) Dem § 105 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird folgender Absatz 4 a eingefügt: (4 a) An Stelle des nach §§ 103 und 105 zu gewährenden Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung.' (7) Dem § 1 des Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 221) wird folgender Absatz 3 a eingefügt: (3 a) An Stelle des zustehenden Familienzuschlages wird für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Anrechnung des eigenen Einkommens oder des seiner Familienangehörigen gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung. (8) Empfängern von Ausgleichsrenten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Kindergeld bereits von einer Familienausgleichskasse gewährt wird. (9) Empfängern von Unterstützungen der öffentlichen Fürsorge, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Unterstützungsempfänger ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält." Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 170 (zu Drucksache 804) Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 719, 804). Artikel 4 des Gesetzentwurfs muß richtig lauten: „Artikel 4 Das Bundesamt hat, soweit es zur Durchführung der in Artikel 3 genannten Aufgaben erforderlich ist, Aufzeichnungen zu führen und Zusammenstellungen zu fertigen." Bonn, den 16. September 1954 Anlage 7 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 804, zu 804, 719, Umdruck 170). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 wird gestrichen. Bonn, den 23. September 1954 Hoogen Dr. Serres Dr. Bürkel Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen, betreffend Einfügung eines neuen § 36a (Umdruck 166) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Fuchs entschuld: Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Nein Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . entschuld. Dr. Bartram — Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Gengler . entschuld. Bauereisen erstschuld. Gerns entschuld. Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer entschuld. Dr. Gleissner (München) entschuld. Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Nein Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt). Nein Griem Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Günther Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Gumrum Nein Dr. von Brentano . . • . Nein Häussler Nein Brese enthalten Hahn Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Harnischfeger Nein Dr. Brönner Nein von Hassel entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Heix Nein Brück Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Bucerius krank Dr. Graf Henckel . . . Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Nein Heye entschuld. Burgemeister Nein Hilbert entschuld. Caspers Nein Höcherl Nein Cillien krank Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler erstschuld. Dr. Czaja Nein Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Nein Diedrichsen Nein Dr. Horlacher entschuld. Frau Dietz Horn Nein Dr. Dittrich Nein Huth krank Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser entschuld. Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach enthalten Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Eckstein Nein Frau Dr. Jochmus erstschuld. D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Nein Kahn Nei n Engelbrecht-Greve Nein Kaiser . Dr. Dr. h. c. Erhard Nein Karpf Nein . Etzenbach Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Even Nein Kemper (Trier) Nein Feldmann . Nein Kiesinger entschuld. Finckh Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Franz Nein Kirchhoff Nein Franzen Nein Klausner Nein Friese Nein Dr. Kleindinst Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Frau Dr. Rehling . . entschuld. Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler entschuld. Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Nein Dr. Kopf entschuld. Rösing Nein Kortmann . Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig enthalten Sabaß Nein Kroll entschuld. Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Schäffer Nein Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Schenpmann Ja Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . krank Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried entschuld. Schmücker Nein Dr. Leiske entschuld. Schneider (Hamburg) Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader . . . . . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Lenze (Attendorn) Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer Nein Schütz entschuld. Leukert Nein Schuler Nein Dr. Leverkuehn krank Schulze-Pellengahr krank Dr. Lindenberg . . . . Nein Schwarz entschuld. Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin entschuld. Dr. h. c. Lübke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücke Nein Dr. Serres entschuld. Lücker (München) entschuld. Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) Ja Solke Nein Majonica entschuld. Spies (Brücken) Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti entschuld. Maucher entschuld. Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing enthalten Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . — Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß Nein Miller Nein Struve Nain Dr. Moerchel Nein Stücklen entschuld. Morgenthaler Nein Teriete Nein Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Nein Varelmann Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann enthalten Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) Nein Neuburger entschuld. Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Oesterle eni schuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Dr. Pferdmenges Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz entschuld. Wiedeck Nein Platner Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Nein Frau Praetorius Nein Winkelheide Nein Frau Dr. Probst Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Wolf (Stuttgart) entschuld. Raestrup Nein Dr. Wuermeling Nein Rasner Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning — Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier entschuld. Frau Kipp-Kaule. Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg). Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens entschuld. Berlin Ja Maier (Freiburg) . Ja Bettgenhäuser Ja Marx entschuld. Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach entschuld. Meitmann Ja Blachstein entschuld. Mellies • • Ja Dr. Bleiß entschuld. Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . entschuld. Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. Dr. Deist entschuld. MiBmahl entschuld. Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) Ja Erler entschuld. Frau Nadig Ja Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig entschuld. Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul entschuld. Frenzel Ja Peters entschuld. Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . krank Priebe Ja Dr. Greve Ja Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) entschuld. Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs entschuld. Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger krank Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker entschuld. Ruhnke . Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Frau Schanzenbach. Ja Hufnagel Ja Scheuren Ja Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Schmidt (Hamburg). Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . — Dr. Schöne Ja Kalbitzer entschuld. Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert entschuld Stahl enthalten Stierle Ja Dr. Stammberger enthalten Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen entschuld. Stümer Ja Wirths enthalten Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. Wehner Ja GB/BHE Wehr Ja Bender enthalten Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak Ja Dr.Dr. Wenzel Ja Dr. Eckhardt Ja Wienand entschuld. Elsner Ja Wittrock Ja Engell Ziegler Ja Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein entschuld. Frau Finselberger Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler entschuld. FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth enthalten Dr. Klötzer Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten h. c. Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) Ja ( ) . . Dr. Bucher entschuld. Kutschera Ja Dannemann entschuld. Dr. Mocker krank Dr. Dehler enthalten Dr. Dr. Oberländer . — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler enthalten Samwer Ja Fassbender enthalten Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. Dr. Sornik Ja Frühwald entschuld. Srock Ja Gaul enthalten Dr. Strosche Ja Dr. Hammer krank Held entschuld. Hepp enthalten Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk enthalten DP Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Ja Lahr enthalten Dr. Brühler entschuld. Lenz (Trossingen) . enthalten Eickhoff entschuld. Dr. Luchtenberg entschuld. Dr. Elbrächter enthalten Dr. h. c. Prinz zu Lb- Hellwege — wenstein entschuld. Matthes enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . . entsehuld. Dr. von Merkatz enthalten . . . . von Manteuffel (Neuß) . enthalten Müller (Wehdel) Nein Margulies enthalten Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Mauk enthalten Schneider (Bremerhaven) — Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz enthalten Dr. Miessner entschuld. Dr. Seebohm — Neumayer — Walter enthalten Onnen enthalten Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein . . . Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Nein Scheel enthalten Fraktionslos Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) . — Brockmann (Rinkerode) Nein Schwann enthalten Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 369 Davon: Ja 145 Nein 189 Stimmenthaltung . 35 Zusammen wie oben . . 369 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neubauer Ja Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn enthalten Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 9 Nein 5 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht, so wie es die vorigen Redner zum Ausdruck gebracht haben, abgeneigt, mir eine professorale Rede anzuhören. Das hängt vielleicht damit zusammen, daß ich noch zu den Jüngeren hier zähle. Aber eines, Herr Professor Preller, darf ich feststellen. Ich habe Ihren Ausführungen sehr wohl entnommen, daß Sie im Prinzip auf eine Staatsversorgung hinauswollen. Sie haben in Ihren Ausführungen betont, daß Sie eine gleich große Rente erreichen wollen, wenn ich Sie recht verstanden habe. Gerade das wollen wir nicht. Wir wollen davon ausgehen, daß das Arbeitsleben Bezug hat auf die Rente, die der einzelne erhält.
    Dem Herrn Kollegen Richter möchte ich sagen, daß ich schon in der Begründung betont habe, daß es uns bei dem Mehrbetrag nicht darum geht, den Steigerungsbetrag oder den Grundbetrag zu erhöhen, sondern darum, als drittes Element den Mehrbetrag einzuführen. Dieser Mehrbetrag der Rente soll sich nach unserem Willen aus dem Arbeitsleben des einzelnen Rentenempfängers ergeben. Dafür ist nun leider kein Schema vorhanden, nach dem wir völlig gerecht verfahren könnten. Dafür sind, wie Sie aus den §§ 4 und 5 ersehen — weil wir die Unterlagen nicht haben —, maßgebend das Geburtsjahr und der vermutliche Beginn der Rentenbeitragsleistung. Maßgebend sind der Beginn der Rente und der Steigerungsbetrag, also drei Elemente, die erst einen Schluß darauf zulassen, wie das Arbeitsleben verlaufen ist und welches Entgelt der einzelne erhalten hat. Daß diese Berücksichtigung des Geburtsjahres und des Rentenbeginns in § 3 nicht zu finden ist, versteht sich von selbst, weil hier die Rente erst später festgestellt wird.
    Meine Damen und Herren, sicherlich werden wir im Ausschuß darüber reden müssen, ob diese Vom-
    Hundert-Sätze haargenau stimmen oder ob wir sie hier und da ein bißchen modifizieren können. Die letzte Vollendung der Gerechtigkeit werden wir nie erreichen können, die müssen wir schon dem Herrgott überlassen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, es liegen nun keine Wortmeldungen mehr vor.
Ich kann zu den Abstimmungen kommen. Ich schlage Ihnen vor, den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen, Drucksache 788 — das
ist Punkt 7 a der Tagesordnung —, dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich schlage Ihnen vor, Punkt 7 c — Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung, Drucksache 820 — an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß zu überweisen und zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Dann schlage ich vor, Punkt 7 d — Antrag der Fraktion der SPD betreffend Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge, Drucksache 789 — an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge zu überweisen. — Es ist so beschlossen.
Schließlich schlage ich vor, Punkt 7 e — Antrag der Fraktion der SPD betreffend Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen, Drucksache 815 — an den Haushaltsausschuß als federführenden Ausschuß und an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Geld und Kredit zur Mitberatung zu überweisen. — Auch hier erfolgt kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich darf feststellen, daß wir damit am Ende der gestrigen Tagesordnung angekommen sind.
Wir kommen nunmehr zur heutigen Tagesordnung. Ich darf Ihnen vorschlagen, den Punkt 1
a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn, Wacher (Hof) und Genossen betreffend Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954, hier: Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet (Drucksache 741);
b) Große Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof), Dr. Henn und Genossen betreffend Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Drucksache 745);
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn, Wacher (Hof) und Genossen betreffend Weiterführung der Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet im Haushaltsjahr 1955 (Drucksache 742);
d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) und Genossen betreffend Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksache 743);
e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wacher (Hof), Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn und Genossen betreffend Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Drucksache 744),


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

abzusetzen, da der Herr Vizekanzler dienstlich verhindert ist. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Punkt 2 wurde bereits abgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, auch Punkt 3
a) Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Investitionshilfe (Drucksache 602);
b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Raestrup, Stücklen, Spies (Emmenhausen), Dr. Dollinger und Genossen betreffend Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676),
abzusetzen. — Es ist ebenso beschlossen. Dann rufe ich Punkt 4 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) (Drucksachen 804, zu 804).

(Erste Beratung: 41. Sitzung.)

Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Lenz (Brühl).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Aloys Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine
    Damen und Herren! Die Gesetzesvorlage über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft — Drucksachen 804, zu 804 und Umdruck 170 — geht auf den Initiativantrag der Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und weiterer Abgeordneten — Drucksache 719 — zurück. Diesem Antrage lag die Absicht zugrunde, die derzeitige Bundesstelle für den Warenverkehr in Frankfurt abzubauen und jene Aufgaben ihres Sachbereichs, die für die Zukunft noch einer zentralen behördlichen Bearbeitung bedürfen, einem Bundesamt zu übertragen.
    Die Bundesstelle für den Warenverkehr wurde durch Gesetz vom 29. März 1951 errichtet. Als zentrale Bundesoberbehörde sollte sie nach Auslaufen des Fachstellen-Gesetzes nach dessen Verlängerung bis zum 31. März 1951 die noch verbliebenen , erheblich verringerten Aufgaben übernehmen. Wenn auch bereits damals in Rechnung gestellt wurde, daß ihr aus der Ausweitung des Außenhandels evtl. neue Aufgaben erwachsen könnten — eine Annahme, die sich übrigens bestätigt hat —, so hat es doch von Anfang an keinen Zweifel darüber gegeben, daß es sich um eine Einrichtung handelt, die nur von vorübergehender Dauer sein sollte. Das bis zum 30. Juni 1952 befristete Gesetz über die Errichtung dieser Stelle ist in seiner Geltungsdauer mehrfach verlängert und auch geändert worden, zuletzt durch Gesetz vom 28. Mai 1952.
    Wenn nunmehr die Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft abgewickelt und aufgelöst und an ihrer Stelle ein neues Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft errichtet werden soll, so ist die organisatorische Neuregelung dadurch begründet, daß in dem Aufgabenbereich der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft seit ihrer Errichtung in der Zeit der wirtschaftlichen Krisenerscheinungen aus Anlaß des Korea-Konflikts sehr entscheidende Veränderungen und Verschiebungen eingetreten sind. Eine Weiterexistenz der alten Bundesstelle durch ein einfaches Verlängerungsgesetz wurde daher als nicht vertretbar angesehen. Auf der anderen Seite ist ein Kreis von wichtigen, zentralen Aufgaben, vorwiegend auf dem Gebiet der Außenwirtschaft bestehengeblieben, die nicht vom Ministerium, sondern nur von einer Bundesoberbehörde als Verwaltungsorgan wahrgenommen werden können. Wenn auch die fortschreitende Liberalisierung einen weiteren Rückgang bestimmter Aufgaben erwarten läßt, so ist doch eine gewisse Konsolidation des Aufgabenkreises eingetreten, welche die Errichtung des Bundesamtes in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Weise rechtfertigt.
    Für die Entscheidung über die Auflösung der bisherigen Stelle und die Errichtung einer neuen Behörde haben nur die genannten Aufgabenverschiebungen, nicht die sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen der Verwendung der bisherigen Angehörigen der Bundesstelle eine Rolle gespielt. Den berechtigten sozialen Interessen der ausscheidenden Angehörigen der Bundesstelle soll im Rahmen des Möglichen und durch verschiedene Maßnahmen Rechnung getragen werden.
    Im Abschnitt I des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Abwicklung der bisherigen Bundesstelle und das Außerkrafttreten des Bundesstellengesetzes zum 30. Juni 1955 vorgesehen. Durch die bereits erwähnte grundlegende Aufgabenverschiebung sind die zur Zeit der Errichtung der Bundesstelle 1951 im Vordergrund stehenden binnenwirtschaftlichen Bewirtschaftungsaufgaben vollständig weggefallen. Das bedingt auch einen Wegfall der im Gesetz vom März 1951 verankerten Sonderstellung der fachlichen Gruppen, der sogenannten Fachstellen, die bisher auch organisatorisch das Rückgrat und das Schwergewicht der Bundesstelle darstellten. Durch Streichung des § 3 Abs. 3 des Bundesstellengesetzes wurde dieses Ziel erreicht.
    Wenn im ersten Abschnitt ein vorübergehendes Nebeneinanderbestehen beider Behörden mit vorläufiger Wahrnehmung der Geschäfte durch die Bundesstelle in Abwicklung vorgesehen ist, so hat dies seinen Grund darin, daß der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben werden muß, das neue Bundesamt mit einem zahlenmäßig sehr beschränkten, aber qualitativ besonders leistungsfähigen Mitarbeiterstab zu versehen. Die Fehler eines übereilten Behördenaufbaues, für die es in der Vergangenheit verschiedene Beispiele gibt, müssen vermieden werden. Eine Doppelarbeit findet in keinem Falle statt, da die Durchführung der Aufgaben auf das Bundesamt übergeht, sobald dessen Organisation arbeitsfähig ist.
    In Abschnitt II des Gesetzes ist die Organisation und die Aufgabenstellung des neuen Bundesamtes geregelt. Im Vordergrund steht die Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsaufgaben, die sich aus den Rechtsvorschriften über die Einfuhr und Ausfuhr einschließlich des Interzonenhandels ergeben. Formal ist hier die Tätigkeit des Bundesamtes wie bisher dadurch beschränkt, daß sie in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen sein muß. Außerdem ist wie bisher das Erfordernis einer zentralen Bearbeitung Voraussetzung.


    (Lenz [Brühl])

    Neu und von entscheidender Bedeutung ist aber die Einschränkung des Tätigkeitsbereiches des Bundesamts, die sich aus den materiellen Vorschriften des Art. 9 des Gesetzentwurfs ergibt und bis zum Erlaß eines neuen deutschen Außenwirtschaftsgesetzes maßgeblich sein soll. In Art. 9 Nr. 1 Buchstaben a und b wird für alle Fälle, in denen es die wirtschaftliche, finanzielle und handelspolitische Lage der Bundesrepublik rechtfertigt, der Grundsatz aufgestellt, daß Ein- und Ausfuhrgenehmigungen nur als allgemeine Genehmigungen zur mengenmäßig unbeschränkten Einfuhr oder Ausfuhr ausgesprochen werden müssen.
    Dadurch wird die Tätigkeit des Bundesamtes materiell auf die Fälle beschränkt, in denen nach Art. 9 Nr. 1 c in Verbindung mit Nrn. 2 und 3 Umstände vorliegen, die eine Ausnahme von dem Prinzip der Erteilung all gemeiner Genehmigungen zu mengenmäßig unbeschränkter Ein- oder Ausfuhr rechtfertigen. Solche Umstände sind z. B. die Notwendigkeit einer Wiederherstellung des Gleichgewichts unserer Zahlungsbilanz im Verhältnis zu einem fremden Währungsgebiet. Im übrigen liegen z. B. auf der Einfuhrseite ebenfalls solche Umstände heute noch vor, ganz besonders dann, wenn das Interesse an der Erhaltung der notwendigen konvertierbaren Währungsreserven oder die Vermeidung einer Schädigung wichtiger Belange der deutschen Volkswirtschaft zur Entscheidung stehen.
    Außer diesen speziell für die Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiete der Außenwirtschaft maßgeblichen Bestimmungen ist die Tätigkeit des Bundesamtes ganz allgemein unter die Herrschaft des Art. 8 gestellt. Er schreibt vor, daß alle Aufgaben nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik durchzuführen sind. Diese Festlegung auf das marktwirtschaftliche Prinzip ist besonders wichtig auch für die in Art. 10 genannte weitere Tätigkeit des Bundesamtes in Ausführung von Verwaltungsaufgaben auf Grund von Rechtsvorschriften, die zur Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft erlassen worden sind.
    Es ist ein wesentliches und für das reibungslose Funktionieren der deutschen Wirtschaft entscheidendes Anliegen, daß sämtliche hier in Bezug genommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes bei ihrer Erfüllung im Inland auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft nur von wirtschaftsnahen Behörden und im Rahmen marktwirtschaftlicher Grundsätze vollzogen werden sollen. Der Grundsatz wird insbesondere in den in Frage stehenden Rechtsvorschriften und bei den einschlägigen organisatorischen Maßnahmen noch weiter auszugestalten sein.
    Damit sind die entscheidenden Aufgaben des Bundesamtes und die für ihre Durchführung maßgeblichen Grundsätze behandelt. Bei der in Art. 4 genannten Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen und Zusammenstellungen handelt es sich nur um einen Ausfluß der Tätigkeit auf dem Gebiete der Außenwirtschaft, der wegen seiner besonderen Bedeutung, z. B, für Handelsvertragsverhandlungen, als Beispiel einer Tätigkeit auf dem Gebiete des Berichtswesens hervorgehoben ist.
    Das Gesetz über die Errichtung der Bundesstelle sah bei den fachlichen Gruppen — nur bei diesen — die Bildung von Beiräten vor. Mit der veränderten Stellung der fachlichen Gruppen, die ich bei den Übergangsvorschriften für die Bundesstelle
    bereits erwähnt habe, ergab sich für das Bundesamt die Notwendigkeit einer Änderung der einschlägigen Vorschriften. In der Organisation der Bundesstelle vom März 1951 hatten die Beiräte als beratende Gremien der fachlichen Gruppen, die den Hauptbestandteil der Bundesstelle ausmachten und mit entscheidenden Befugnissen auf dem Gebiet der Binnenbewirtschaftung ausgestattet waren, ein Vetorecht gegenüber allen beabsichtigten grundsätzlichen Maßnahmen der fachlichen Gruppen. Nach der Aufhebung aller binnenwirtschaftlichen Lenkungsvorschriften und der entsprechenden Befugnisse der Fachgruppen fällt ein solches Vetorecht weg; es darf erwähnt werden, daß es auch bei der Bundesstelle entsprechend der geschilderten Verschiebung der Aufgabenstellung in der Praxis nicht mehr zur Einlegung eines Vetos gekommen ist.
    Andererseits soll der in jeder Hinsicht bewährte Grundsatz der ständigen Fühlungnahme zwischen der Bundesoberbehörde und den Kreisen der Wirtschaft und den Gewerkschaften aufrechterhalten und organisatorisch im Gesetz unterbaut werden. Daher sieht Art. 5 vor, daß der Bundesminister für Wirtschaft dem Bundesamt auf einzelnen Fachgebieten Sachverständigenausschüsse zur Beratung beiordnen kann, deren Aufgabe die laufende Beratung des Bundesamtes sein wird. Der Minister kann die Beiordnung auf jedem Fachgebiet je nach dem bestehenden Bedürfnis vornehmen; sie ist nicht wie bei der Bundesstelle auf die bestehenden fachlichen Gruppen beschränkt. Aus den Erfahrungen mit den Beiräten der Bundesstelle hat der Ausschuß erkennen können, daß der entscheidende Wert der beratenden Gremien in der Initiative und Mitarbeit ihrer Mitglieder liegt und daß die Aktivität der einzelnen Beiräte dementsprechend auch sehr differenziert gewesen ist. Er hat mit Rücksicht hierauf davon abgesehen, die Beiordnung von Sachverständigenausschüssen für alle Fachgebiete obligatorisch zu machen.
    Für die Berufung der Mitglieder der Sachverständigenausschüsse sieht der Gesetzentwurf die gleichen Voraussetzungen vor, die das Bundesstellengesetz für die Mitglieder der Beiräte bereits kannte: der Bundesminister für Wirtschaft hat vor der Bestellung und vor der Abberufung der Mitglieder die beteiligten Wirtschaftskreise und die Gewerkschaften zu hören. Die besondere Erwähnung der Außenseiter und der Heimatvertriebenen hei der Anhörung der Beteiligten ist nur deswegen unterblieben, weil es als selbstverständlich angesehen wurde, daß mit ihnen als einem integrierenden Bestandteil der Wirtschaftskreise in angemessener Weise und überall, wo es notwendig ist, Fühlung genommen wird.
    Der Bundesfinanzminister hat bei den Beratungen im Ausschuß beantragt, in dem Gesetzentwurf die Regierung zu ermächtigen, bei der Bundesstelle Gebühren zu erheben. Da er dem Ausschuß jedoch keine Unterlagen über Art, Umfang und Auswirkung der Gebührenordnung vorgelegt hat, hat der Ausschuß, ohne zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen, es abgelehnt, die Frage zu behandeln.
    Schließlich liegt Ihnen mit Drucksache zu 804 ein Nachtrag zum Mündlichen Bericht vor, in dem Ihnen vorgeschlagen wird, dem Art. 10 eine andere Fassung zu geben. Nach Abschluß der Beratungen hat sich herausgestellt, daß die allgemeine Fassung des Art. 10, wie sie in Drucksache 804 enthalten ist, nicht dem entspricht, was der Ausschuß beab-


    (Lenz [Brühl])

    sichtigt hat. Die Schwierigkeiten ergaben sich dadurch, daß das Sicherungsgesetz, dessen Durchführung bisher der Bundesstelle für den Warenverkehr oblag, am 30. September dieses Jahres ausläuft. Der Ausschuß wollte zum Ausdruck bringen, daß das Gesetz über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft, das an die Stelle des Sicherungsgesetzes treten soll, ebenfalls von dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft durchgeführt werden soll. Hierbei ergab sich die formelle Schwierigkeit, ein Gesetz, das noch nicht in Kraft ist, zu zitieren. Der Ausschuß hat den Ihnen vorliegenden Ausweg gefunden, indem er die materielle Vorschrift des Sicherungsgesetzes, die unverändert in dem nachfolgenden Gesetz übernommen werden wird, zitierte. Er beabsichtigt, bei Beschlußfassung zu dem Gesetz über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft diese Bestimmung des Art. 10 so abzuändern, daß sie in Zukunft der Vorschrift des Gesetzes selber entspricht.
    Das Gesetz soll — eventuell rückwirkend — am 1. Oktober 1954 in Kraft treten. Im Gegensatz zum Bundesstellengesetz ist eine zeitliche Befristung diesmal nicht vorgesehen. Der Ausschuß war der Ansicht, daß nach dem starken Wechsel der Aufgabenstellung in den ersten Jahren des Bestehens der Bundesstelle nunmehr eine Konsolidierung eingetreten ist, die mit Rücksicht auf die zweifellos vorhandenen, nicht nur vorübergehenden Aufgaben des Bundesamtes, den Erlaß eines unbefristeten Gesetzes rechtfertig. Es ist auch berücksichtigt worden, daß dabei das erforderliche hockqualifizierte Personal, um die Aufgaben mit einem kleinen Mitarbeiterstab durchführen zu können, leichter heranzuziehen ist. Die Grundsätze für die Beschränkung des Tätigkeitsbereiches der Bundesstelle nach dem Maß der Wiederherstellung der Freiheit des Waren-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehrs sind in Art. 8 des vorliegenden Gesetzentwurfs so deutlich herausgestellt und festgelegt, daß es im Rahmen dieser Grundsätze ohne weiteres möglich ist, etwa erforderliche Personaleinschränkungen im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen zu bestimmen.
    Im Auftrag des Ausschusses bitte ich Sie, dem Gesetz in erster und zweiter Lesung Ihre Zustimmung zu geben.