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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1954 2157 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2158 D, 2186 C Gedenkworte des Präsidenten für die Opfer des Explosionsunglücks bei Bitburg . 2158 D Nächste Fragestunde 2159 A Änderungen der Tagesordnung . 2159 A, 2179 A, 2187 A, 2188 D, 2214 D, 2215 A, 2219 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319); Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 708, zu 708; Umdrucke 147, 148, 155 bis 159, 162, 163, 165, 166) 2159 A Horn (CDU): zur Sache . . . . 2159 B, 2161 C, 2178 A zur Geschäftsordnung 2185 B Richter (SPD): zur Sache 2160 C, 2167 A, 2179 B, 2184 B zur Geschäftsordnung 7185 C Dr. Schellenberg (SPD) . 2161 B, 2162 D, 2167 B, 2174 B, 2178 B, 2180 D, 2182 C, 2183 D Becker (Hamburg) (DP): zur Sache 2161 D, 2162 D zur Geschäftsordnung 2185 D Frau Finselberger (GB/BHE) 2162 B, 2186 B Frau Rösch (CDU/CSU) . . 2163 B, 2167 C Dr. Jentzsch (FDP) . 2163 D, 2172 D, 2175 A Dr. Preller (SPD) 2164 D, 2177 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2165 B, 2166 A, D Bals (SPD) 2165 D Dannebom (SPD) 2166 C Freidhof (SPD) 2168 A Schmücker (CDU/CSU) . . 2168 C, 2169 D, 2174 C Dr. Atzenroth (FDP) . . . 2169 A, 2176 A, 2177 D, 2179 D, 2183 B Frehsee (SPD) . . 2170 A, 2173 A, 2175 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . 2171 D, 2173 D, 2175 B Reitz (SPD) 2176 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 2176 B, 2178 D, 2181 D, 2182 D, 2184 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2177 C, 2178 C, 2180 B Mellies (SPD) 2179 A Wittrock (SPD) 2181 C Dr. Elbrächter (DP) (zur Geschäftsordnung) 2185 A Abstimmungen . 2163 A, 2164 A, 2165 C, 2166 B, 2167 C, 2174 C, 2175 B, 2176 B, 2177 A, B, 2178 B, 2179 A, C, 2180 D, 2181 B, 2182 B, 2183 D, 2184 B, 2186 A, C, D Namentliche Abstimmung . 2185 D, 2186 B, D, 2221 Dritte Beratung vertagt 2187 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden (Drucksachen 830, 810) 2187 A Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter 2187 A Kriedemann (SPD) 2187 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2189 A Elsner (GB/BHE) 2190 D Beschlußfassung 2191 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Druck sache 815) 2191 B, 2195 A Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 2191 C, 2195 A, 2209 C Stingl (CDU/CSU), Antragsteller . 2197 A, 2214 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 2199 D Scheuren (SPD), Antragsteller . . 2200 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2201 C, 2208 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2202 C Dr. Preller (SPD) 2203 B Arndgen (CDU/CSU) 2211 C Richter (SPD) 2212 A Horn (CDU/CSU) 2213 A Ausschußüberweisung 2214 B, C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637) . . . . 2191 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller 2191 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2193 C Heiland (SPD) 2194 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . 2194 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 804) 2215 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 2215 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2217 B Hoogen (CDU/CSU) . . . . 2217 C, 2218 D Naegel (CDU/CSU) 2218 B Abstimmungen 2217 C, 2218 D Nächste Sitzung 2188 D, 2219 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 158) 2219 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 159) 2219 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 163) 2219 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 165) 2219 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 166) 2219 D Anlage 6: Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 170) 2220 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 164) 2220 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen betr. Einfügung eines neuen § 36 a (Umdruck 166) 2221 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Siebente Abschnitt erhält folgende Überschrift: „Ordnungswidrigkeiten, Vergehen". 2. § 30 erhält folgende Fassung: „§ 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. die Pflicht zur Auskunft oder zur Vorlage der Beweisurkunden nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wissentlich unrichtige Auskünfte gibt oder 2. es unterläßt, die in § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder seiner Meldepflicht nach § 10 Abs. 4 zu genügen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist die Aufsichtsbehörde." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird Abs. 3 gestrichen. In Abs. 4 werden die Worte „nach den Absätzen 2 und 3" ersetzt durch die Worte „nach Absatz 2". Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 163 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichkassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 27 erhält folgenden Wortlaut: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienausgleichskasse." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgenden neuen Absatz 6: „(6) Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, wird das ihnen zustehende Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung der Tätigkeit weitergezahlt. Kindergeld, das ihnen während der Dauer der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, wird angerechnet." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319) Der Bundestag wolle beschließen: Es wird ein neuer § 36 a eingefügt: „§ 36 a (1) § 182 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 3: Versicherten, die Krankengeld oder Hausgeld (§ 186) erhalten und drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht, wenn der Versicherte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (2) § 191 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 4: Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Krankengeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind (§ 182 Abs. 3) an Stelle dieses Zuschlages. (3) § 11 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) erhält folgenden Absatz 3: (3) Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Hausgeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind an Stelle dieses Zuschlages.' (4) § 559 b der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: ,Bei Unfallverletzten, die drei oder mehr Kinder haben und für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage von weniger als 25 Deutsche Mark erhalten, wird die Kinderzulage auf 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Dies gilt nicht, wenn der Verletzte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (5) § 1271 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: Wer drei oder mehr Kinder hat, erhält ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld tritt an Stelle des Kindergeldzuschlages nach Absatz 2.' (6) Dem § 105 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird folgender Absatz 4 a eingefügt: (4 a) An Stelle des nach §§ 103 und 105 zu gewährenden Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung.' (7) Dem § 1 des Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 221) wird folgender Absatz 3 a eingefügt: (3 a) An Stelle des zustehenden Familienzuschlages wird für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Anrechnung des eigenen Einkommens oder des seiner Familienangehörigen gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung. (8) Empfängern von Ausgleichsrenten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Kindergeld bereits von einer Familienausgleichskasse gewährt wird. (9) Empfängern von Unterstützungen der öffentlichen Fürsorge, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Unterstützungsempfänger ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält." Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 170 (zu Drucksache 804) Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 719, 804). Artikel 4 des Gesetzentwurfs muß richtig lauten: „Artikel 4 Das Bundesamt hat, soweit es zur Durchführung der in Artikel 3 genannten Aufgaben erforderlich ist, Aufzeichnungen zu führen und Zusammenstellungen zu fertigen." Bonn, den 16. September 1954 Anlage 7 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 804, zu 804, 719, Umdruck 170). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 wird gestrichen. Bonn, den 23. September 1954 Hoogen Dr. Serres Dr. Bürkel Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen, betreffend Einfügung eines neuen § 36a (Umdruck 166) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Fuchs entschuld: Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Nein Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . entschuld. Dr. Bartram — Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Gengler . entschuld. Bauereisen erstschuld. Gerns entschuld. Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer entschuld. Dr. Gleissner (München) entschuld. Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Nein Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt). Nein Griem Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Günther Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Gumrum Nein Dr. von Brentano . . • . Nein Häussler Nein Brese enthalten Hahn Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Harnischfeger Nein Dr. Brönner Nein von Hassel entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Heix Nein Brück Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Bucerius krank Dr. Graf Henckel . . . Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Nein Heye entschuld. Burgemeister Nein Hilbert entschuld. Caspers Nein Höcherl Nein Cillien krank Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler erstschuld. Dr. Czaja Nein Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Nein Diedrichsen Nein Dr. Horlacher entschuld. Frau Dietz Horn Nein Dr. Dittrich Nein Huth krank Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser entschuld. Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach enthalten Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Eckstein Nein Frau Dr. Jochmus erstschuld. D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Nein Kahn Nei n Engelbrecht-Greve Nein Kaiser . Dr. Dr. h. c. Erhard Nein Karpf Nein . Etzenbach Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Even Nein Kemper (Trier) Nein Feldmann . Nein Kiesinger entschuld. Finckh Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Franz Nein Kirchhoff Nein Franzen Nein Klausner Nein Friese Nein Dr. Kleindinst Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Frau Dr. Rehling . . entschuld. Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler entschuld. Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Nein Dr. Kopf entschuld. Rösing Nein Kortmann . Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig enthalten Sabaß Nein Kroll entschuld. Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Schäffer Nein Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Schenpmann Ja Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . krank Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried entschuld. Schmücker Nein Dr. Leiske entschuld. Schneider (Hamburg) Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader . . . . . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Lenze (Attendorn) Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer Nein Schütz entschuld. Leukert Nein Schuler Nein Dr. Leverkuehn krank Schulze-Pellengahr krank Dr. Lindenberg . . . . Nein Schwarz entschuld. Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin entschuld. Dr. h. c. Lübke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücke Nein Dr. Serres entschuld. Lücker (München) entschuld. Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) Ja Solke Nein Majonica entschuld. Spies (Brücken) Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti entschuld. Maucher entschuld. Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing enthalten Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . — Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß Nein Miller Nein Struve Nain Dr. Moerchel Nein Stücklen entschuld. Morgenthaler Nein Teriete Nein Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Nein Varelmann Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann enthalten Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) Nein Neuburger entschuld. Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Oesterle eni schuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Dr. Pferdmenges Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz entschuld. Wiedeck Nein Platner Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Nein Frau Praetorius Nein Winkelheide Nein Frau Dr. Probst Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Wolf (Stuttgart) entschuld. Raestrup Nein Dr. Wuermeling Nein Rasner Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning — Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier entschuld. Frau Kipp-Kaule. Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg). Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens entschuld. Berlin Ja Maier (Freiburg) . Ja Bettgenhäuser Ja Marx entschuld. Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach entschuld. Meitmann Ja Blachstein entschuld. Mellies • • Ja Dr. Bleiß entschuld. Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . entschuld. Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. Dr. Deist entschuld. MiBmahl entschuld. Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) Ja Erler entschuld. Frau Nadig Ja Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig entschuld. Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul entschuld. Frenzel Ja Peters entschuld. Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . krank Priebe Ja Dr. Greve Ja Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) entschuld. Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs entschuld. Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger krank Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker entschuld. Ruhnke . Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Frau Schanzenbach. Ja Hufnagel Ja Scheuren Ja Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Schmidt (Hamburg). Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . — Dr. Schöne Ja Kalbitzer entschuld. Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert entschuld Stahl enthalten Stierle Ja Dr. Stammberger enthalten Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen entschuld. Stümer Ja Wirths enthalten Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. Wehner Ja GB/BHE Wehr Ja Bender enthalten Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak Ja Dr.Dr. Wenzel Ja Dr. Eckhardt Ja Wienand entschuld. Elsner Ja Wittrock Ja Engell Ziegler Ja Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein entschuld. Frau Finselberger Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler entschuld. FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth enthalten Dr. Klötzer Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten h. c. Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) Ja ( ) . . Dr. Bucher entschuld. Kutschera Ja Dannemann entschuld. Dr. Mocker krank Dr. Dehler enthalten Dr. Dr. Oberländer . — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler enthalten Samwer Ja Fassbender enthalten Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. Dr. Sornik Ja Frühwald entschuld. Srock Ja Gaul enthalten Dr. Strosche Ja Dr. Hammer krank Held entschuld. Hepp enthalten Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk enthalten DP Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Ja Lahr enthalten Dr. Brühler entschuld. Lenz (Trossingen) . enthalten Eickhoff entschuld. Dr. Luchtenberg entschuld. Dr. Elbrächter enthalten Dr. h. c. Prinz zu Lb- Hellwege — wenstein entschuld. Matthes enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . . entsehuld. Dr. von Merkatz enthalten . . . . von Manteuffel (Neuß) . enthalten Müller (Wehdel) Nein Margulies enthalten Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Mauk enthalten Schneider (Bremerhaven) — Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz enthalten Dr. Miessner entschuld. Dr. Seebohm — Neumayer — Walter enthalten Onnen enthalten Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein . . . Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Nein Scheel enthalten Fraktionslos Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) . — Brockmann (Rinkerode) Nein Schwann enthalten Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 369 Davon: Ja 145 Nein 189 Stimmenthaltung . 35 Zusammen wie oben . . 369 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neubauer Ja Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn enthalten Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 9 Nein 5 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 17
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    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Freunde haben diesen Antrag unterschrieben, und sie werden ihm die Zustimmung geben.
    Ich möchte allerdings zum Ausdruck bringen, daß unsere Zustimmung nicht ohne Bedenken erfolgt. Diese Bedenken richten sich insbesondere gegen die unserer Überzeugung nach den Interessen der geschädigten Landwirte außerordentlich abträgliche Weise, in der diese Angelegenheit hier behandelt worden ist und jetzt zu einem Abschluß gebracht werden soll. Darf ich Sie daran erinnern, daß wir noch in den Ferien waren, als schon die Forderung


    (Kriedemann)

    nach einer Sondersitzung des Bundestags erhoben wurde, in der sich das Haus mit den katastrophalen Folgen dieses schlechten Sommers auseinandersetzen sollte.
    Dabei sind Schadensbeträge genannt worden. Sie haben gestern — und wahrscheinlich auch heute noch — in den Wochenschauen hören können, daß man immer noch von dem „Milliarden-Schaden" redet, den die Landwirtschaft erlitten haben soll. Inzwischen sind ganz andere Zahlen bekanntgegeben worden. Leider ist gestern auch noch ein Bericht aus dem Kabinett in die Presse gekommen — auf eine Weise, die sicherlich noch aufgeklärt werden muß —, der ohne Zweifel bei allen, die nicht unmittelbar in den Dingen stehen und aus eigenem Augenschein beurteilen können, was in der Landwirtschaft geschehen ist, die Stimmung wieder einmal bestärkt hat, die zu unser aller Bedauern gegenüber landwirtschaftlichen Anliegen immer wieder zu verzeichnen ist: „Na, so schlimm wird es wohl nicht gewesen sein; da ist natürlich wieder furchtbar übertrieben worden!" Das ist für ein objektive Beurteilung der Dinge, die da passiert sind, sehr schlecht.
    Auch aus diesem Hause ist dazu ein für mein Gefühl negativer Beitrag gekommen. In den ersten Beratungen des Ernährungsausschusses, die diesem sehr ernsten Problem gewidmet waren, ist eine Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt worden, in der von einer generellen Entschädigung von 30 DM pro Hektar — jedermann weiß, aus welcher Ecke diese Diskussionsgrundlage stammte — die Rede war. Dann ist es uns gelungen, zu konkreten Forderungen zu kommen, nämlich zu einem Gesetzentwurf, in dem die Bundesregierung verpflichtet werden sollte, für die Beseitigung dieser Schäden 250 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Daraus ist nun dieser Antrag geworden, mit dem die Regierung auf etwas aufmerksam gemacht und zu etwas veranlaßt werden soll, was eigentlich doch nur eine Reihe von Selbstverständlichkeiten ist. Das halte ich nicht für ein Verfahren, das dem, was tatsächlich passiert ist, entspricht und des Parlaments würdig ist. Ich habe die große Sorge, wir müssen in absehbarer Zeit feststellen, daß dieses Verfahren in der Praxis darauf hinausläuft, daß das, was hier gefordert wird, zu einem großen Teil im Gestrüpp der Durchführungsbestimmungen und der Verwaltungsbürokratie hängenbleibt. Ich fürchte, daß wir sehr bald Gelegenheit haben werden, veranlaßt durch das, was uns von draußen an sicherlich nicht unberechtigten Klagen über die Durchführung der Geschichte zukommen wird, uns hier noch einmal mit dieser Sache zu befassen.
    Ich möchte ausdrücklich sagen, daß dem Ernährungsausschuß Richtlinien nicht vorgelegen haben. Wir haben uns über verschiedene Gesichtspunkte unterhalten, die zur vernünftigen Bewältigung der Schadenstatbestände in diesen Richtlinien berücksichtigt werden sollen. Ich sage das deshalb, damit niemand den Eindruck hat, als wäre etwa der Ernährungsausschuß und damit der Bundestag für die Richtlinien verantwortlich. Das kann erst in dem Augenblick gesagt werden, in dem wir das, was endgültig als Richtlinien zwischen den Ressorts vereinbart und mit den Ländern abgestimmt worden ist, zur Kenntnis genommen haben und es gutheißen können.
    Zum Verfahren noch einmal: Ich halte es für den wirklichen Interessen der Geschädigten außerordentlich abträglich und bedaure es sehr, daß man sich hier wieder zu Versprechungen hat hinreißen
    lassen, wie das leider so oft geschieht, denen ein entsprechender Durchsetzungswille nicht zur Seite gestanden hat. Uns wäre jedenfalls eine klare Verpflichtung der Regierung, die bekanntlich der Bundestag nur in Form eines Gesetzes auferlegen kann, lieber gewesen als diese für die Regierung — und dafür gibt es unzählige Beispiele gerade aus dem landwirtschaftlichen Bereich — recht unverbindliche Form, die hier gewählt worden ist.
    Im Interesse der richtigen Unterrichtung der Öffentlichkeit würde ich es dankbar begrüßen, wenn der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hier noch eine Richtigstellung vornähme, eine Richtigstellung der meiner Überzeugung nach sehr falschen Eindrücke, die aus verschiedenen Zeitungsmeldungen gestern entstanden sind

    (Zustimmung rechts)

    und aus denen man eben jenes bittere Resultat voraussehen muß, das ich vorhin gekennzeichnet habe und das auf ein allgemeines Mißtrauen oder eine allgemeine Zurückhaltung gegenüber diesem Anliegen der Landwirtschaft hinausläuft.
    Ich möchte abschließend sagen, daß sich alle diejenigen, die das, was geschehen ist, mit Sachverstand in Augenschein nehmen können, durch keine Zahlen und durch kein Ressentiment darüber hinwegtäuschen dürfen, daß für einen erheblichen Teil unserer Landwirtschaft außerordentlich schwere Folgen und für einen nicht kleinen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe auch katastrophale Folgen eingetreten sind. Daß es nicht zu einer Katastrophe in unserer Ernährung kommt, sei hier nur der Ordnung halber auch noch einmal gesagt. Es sollte niemand Gelegenheit haben, aus dem, was hier der Landwirtschaft und einzelnen ihrer Teile passiert ist, zusätzliche Geschäfte im Sinne der Ausnutzung irgendeiner Zwangslage zu machen, sei es gegenüber den Verbrauchern in Form von höheren Preisen, sei es etwa gegenüber den Landwirten in Form von Preissteigerungen oder ähnlichen Dingen für das, was sie für die nächste Ernte brauchen; ich denke dabei in erster Linie an das Saatgut.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich darf zum Fortgang der Beratungen folgendes festhalten. Es ist im Einverständnis mit den Antragstellern wegen Abwesenheit des Herrn Wohnungsbauministers vereinbart worden, den Punkt 2 der heutigen Tagesordnung, den Entwurf eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes, für heute abzusetzen.

(Abg. Menzel: Und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen!)

— Er wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. — Ich darf Ihr Einverständnis unterstellen.
Ich darf ferner mitteilen, daß interfraktionell vereinbart worden ist, von der gestrigen Tagesordnung die Punkte 9: Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954, und 10: Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder, ebenfalls für heute abzusetzen. Ich darf Ihr Einverständnis auch damit unterstellen.
Wir fahren in der Sachdebatte fort. Das Wort hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lübke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hat den Eindruck, daß wir mit der Behandlung landwirtschaftlicher Themen, besonders von Ernteschäden, gerade immer zu einem Zeitpunkt vor den Bundestag treten, in dem der hungrige Magen sein Recht fordert.
    Es ist ein Segen, daß trotz der eingetretenen Ernteschäden unsere Verbraucher auch in diesem Jahre mit einer stetigen Versorgung rechnen können und daß sie dabei, soweit wir das jetzt übersehen können, von höheren Preisforderungen frei bleiben werden, obgleich die Mißernte nicht nur Deutschland, sondern einen wesentlichen Teil Europas betroffen hat, so daß manche Einfuhren, auf die wir glaubten mit Sicherheit rechnen zu können, nicht hereinkommen. Es darf aber auch festgestellt werden, daß nicht nur die internationale Handelsverflechtung, sondern auch die deutsche Marktordnungsgesetzgebung die Regierung verpflichtet, Vorräte anzusammeln, die in schlechten Erntejahren den Verbraucher in vollem Umfange sichern sollen.
    Nun zu den Ausführungen des Herrn Berichterstatters und den Ausführungen von Herrn Kollegen Kriedemann. Herr Kollege Kriedemann meint, die jetzige Regelung sei den Geschädigten abträglich, und zwar im wesentlichen dadurch, daß wir nicht auf dem Boden der Gesetzentwürfe geblieben sind, sondern einen Entschließungsantrag vorgelegt haben, der die Regierung auffordert, den Geschädigten zu helfen. Ich glaube, wenn die Gesetzesanträge in allen zuständigen Ausschüssen behandelt würden, hätten wir sicherlich bis Ende November warten müssen, bis Sie eine Aufforderung an die Regierung hätten richten können, die notwendigen Mittel zur Hilfe für die Geschädigten bereitzustellen. Dieser Entschließungsantrag tut dasselbe. Ihm ist ein Kabinettsbeschluß vorausgegangen, in dem die Regierung ihrerseits zum Ausdruck gebracht hat, daß sie bereit ist, die Ernteschäden abzumildern.
    Der Wille zu helfen ist von sämtlichen Parteien dieses Hauses durch die Vorlage dieses Entschließungsantrages zum Ausdruck gebracht. Andernfalls hätten zunächst einmal die Schäden festgestellt werden müssen, und dadurch wäre eine wirksame Hilfe verzögert worden. Wie Sie sehen, liegt bereits ein Entwurf der Richtlinien vor, die allerdings noch vom Finanzminister und von den Ländern genehmigt werden müssen.

    (Abg. Kriedemann: Hoffentlich nicht erst Ende November, Herr Minister!)

    — Ich glaube, daß der Finanzminister schon rechtzeitig mittun wird. Es muß aber Vorsorge getroffen werden, daß auch die Länder mitwirken. Das halte ich für sehr viel schwieriger, als vom Herrn Finanzminister die notwendigen Mittel zu erhalten.

    (Beifall in der Mitte.)

    Allerdings hat der Herr Finanzminister dabei das Glück,

    (Abg. Kriedemann: Daß die Länder zahlen müssen!)

    daß zunächst die Länder in langen Stiefeln vorangehen müssen.

    (Abg. Heiland: Dann war er immer freigebig!)

    Ein wesentlicher Punkt der Ausführungen von Herrn Kollegen Kriedemann war, daß in der Öffentlichkeit durch die letzten Presseäußerungen ein falscher Eindruck über die Höhe und Bedeutung der Schäden entstanden sei. Ich komme Ihrem Wunsche, hier im Plenum des Bundestages noch einmal über diese Dinge zu sprechen, gerne nach. Wir haben in diesem Jahr aus Gründen höherer Gewalt eine derart schlechte Ernte, daß wir bis in das Jahr 1922 oder 1910 zurückgehen müssen, um auch nur ähnliche Verhältnisse anzutreffen. Ich persönlich stehe nun mindestens 40 bis 45 Jahre mit Bewußtsein im landwirtschaftlichen Geschehen und kann sagen, in dieser Zeit hat es eine Ernte mit so schlechten Erträgen nicht gegeben. Ich komme aus dem Sauerland, wo wir, wie Sie wissen, schon manches verregnete Jahr hatten. Aber derartige Wassermassen sind noch selten dort festgestellt worden. Der Höhepunkt der Wetterkatastrophe war am 14. und 15. August. Von nachts 2 Uhr bis zum nächsten Nachmittag 16 Uhr sind 70 mm, an einzelnen Stellen sogar bis zu 100 mm Regen gefallen. Damit wurden große Teile unserer landwirtschaftlichen Nutzflächen unter Wasser gesetzt. Man mußte gleichzeitig das Vieh abtreiben, hat es entweder auf Pensionsweiden gegeben oder in die Ställe gebracht und verbraucht nunmehr das für den Winter vorgesehene Futter. Es wird also gar nichts anderes übrigbleiben, als für diese Fälle Sondervorsorge in der Beschaffung von Futter zu treffen, weil sich diese Bauern sonst nur durch den Verkauf von Rindvieh weiterhelfen können. Ich habe selbst an vielen Stellen in den Überschwemmungsgebieten feststellen müssen, daß sogar Züchter, deren Stall von Tierkrankheiten frei war, wesentliche Prozentsätze dieses hochgezüchteten Materials verkaufen mußten.
    Dabei war nicht nur die Grünfutterernte, also auch das Heu, sondern waren auch die Kartoffeln und die Futterrüben geschädigt; und das Getreide war zu einem großen Teil nicht gedroschen, sondern lag in faulenden Haufen am Rande der Felder.
    Wenn Sie unterstellen, daß es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, sondern in den überschwemmten Gebieten die Regel war, dann werden Sie verstehen, daß auch der Milchertrag in den betroffenen Betrieben innerhalb weniger Tage um 50 % zurückgegangen ist.
    Der Herr Berichterstatter, Kollege Glasmeyer, hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Überschwemmungsgebiete, in denen in der Regel auch die Kartoffeln verfault sind, gesondert behandelt werden müssen, weil hier außerordentliche Maßnahmen notwendig sind.
    Der falsche Eindruck in der Presse ist im übrigen dadurch entstanden, daß man den Totalausfall an Getreide als Gesamtschaden gerechnet hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Wir hätten in diesem Jahr eine wundervolle Getreideernte bekommen, die etwa um eine Million to über der des Vorjahres gelegen hätte. Der Totalausfall beträgt nach den Probedruschen, die gemeldet wurden, bisher rund 650 000 to. Das sind vorläufige Feststellungen. Der Hauptschaden wird durch den ungeheuren Auswuchs verursacht, der in der langen Regenperiode entstanden ist. In den Stiegen ist das Getreide grün geworden; die Körner haben gekeimt. Damit beginnen die chemischen Umsetzungen im Getreidekorn. Wenn dann der Auswuchs eintrocknet, beträgt der Nährwert des


    (Bundesminister Dr. h. c. Lübke)

    Korns nur noch einen Bruchteil. Die Mühlen nehmen Getreide, das mit diesem Auswuchs behaftet ist, für Brotgetreide höchstens in einer Menge von 3 %. Wir haben beispielsweise bei der Roggenernte in Schleswig-Holstein nach diesen Feststellungen nur ganze 31 % normal eingebracht. 69 % sind mit Auswuchs behaftet, so daß sie von den Mühlen und Bäckereien nicht mehr als voll mahl- bzw. backfähig angesehen werden. Dieses Getreide müssen wir also, soweit es nicht von selber den Weg in den Futtertrog geht, wo es natürlich auch nur einen geringeren Wert hat, diesen Schadensmengen hinzurechnen. Wenn wir dazu das gesamte Getreide rechnen, das feucht in die Scheune gekommen ist und nun zum Teil verdirbt oder qualitätsmäßig so verschlechtert wird, daß man es nicht mehr als vollwertige Ernte rechnen kann, kommen wir auf mindestens die doppelte Schadenssumme.
    Nun werden Sie fragen: Woher wissen Sie das? Meine Damen und Herren, wir können nicht auf Zeitungsmeldungen und nicht auf Meldungen von Verbänden aufbauen, weil sie nur Einzelfeststellungen treffen können; wir haben für die Überprüfung der Roggen- und Weizenernte 800 Probevolldrusche in einer repräsentativen Verteilung vorgesehen, wobei man natürlich in der Beurteilung auch dann noch Vorsicht walten lassen muß. Bei Roggen liegen bis jetzt 280 Volldruschergebnisse, bei Weizen 182 vor. Die Probedruschergebnisse, die wir demnächst erwarten, werden Anfang nächster Woche vorliegen.
    Daraus ergibt sich das Bild, das ich Ihnen eben dargelegt habe. Sie sehen, daß wir uns Mühe gegeben haben, die Mitteilungen, die wir Ihnen vorlegen, auf möglichst klaren Unterlagen aufzubauen. Sie können weiter feststellen, daß der Schaden nicht nur bei der Getreideernte entstanden ist. Es
    Ügibt im Norden und im Süden auch außerhalb der berschwemmungsgebiete Gegenden, in denen das Heu verregnet und verfault ist und wo der Grummetschnitt nicht durchgeführt werden konnte. Auch hier haben wir außer einer schlechten Getreideernte den Ausfall der Futterernte zu beklagen. Dabei kann man aber sagen, daß die Kartoffelernte den vorhandenen Bedarf decken wird.

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz.)

    Überlassen wir nun die Betriebe draußen ihrem Schicksal? Werden die Wechseltermine, werden die Steuerfälligkeiten diese vom Wetter geschlagenen Menschen erdrücken? Es ist dafür Vorsorge getroffen worden, daß die Wechselverpflichtungen, die zur Beschaffung von Produktionsmitteln eingegangen worden sind, bis zum 31. Oktober dieses Jahres niemanden stören. Wenn die notwendige Hilfe bis dahin nicht oder nicht ausreichend in Gang gekommen ist, wird die Frist noch einmal verlängert, bis Beihilfen gewährt worden sind. Diese Erntebeihilfen werden zur Existenzsicherung gegeben. Die Notwendigkeit dieser Beihilfe zur Existenzsicherung besteht nach unserer Definition auch dann, wenn der Betroffene nicht aus eigener Kraft die nächste Ernte erstellen kann.
    Diese beiden Punkte sind wesentlich in dem Antrag, den Sie unterschrieben haben und über den Sie gleich abstimmen. Das ist auch in die Richtlinien aufzunehmen, die für die Schadensabwicklung zu beachten sind. Da wird man fragen: Wie soll aber der Geschädigte die Wechsel abdecken? Eine kleine Genossenschaftskasse hier in der Nähe
    hatte in der Regel um diese Zeit 300 000 DM Verpflichtungen des Dorfes aus Getreideverkäufen abgedeckt. In diesem Jahre sind die Schulden von 300 000 bereits auf 400 000 DM angestiegen. Wenn wir nun zur Sicherung der nächsten Ernte Beihilfen geben, die insbesondere in Steuerniederschlagungen, im Erlaß von Renten, in der Ausgabe von Gutscheinen für Handelsdünger und für Saatgut bestehen, so sitzt der Betroffene doch immer noch auf seinen Schulden. Diese Schulden können wir ihm nicht abnehmen. Die muß er zum Teil im nächsten Jahr mit Hilfe der nächsten Ernte und zum Teil vielleicht erst im übernächsten Jahr abtragen.
    Was Sie also in Ihren Entschließungsanträgen gefordert haben und was die Regierung als Beihilfe bisher vorgesehen hat, das ist nicht etwa eine Gesamtlösung kollektiver Art, bei der jeder etwas erhält. Es ist nämlich die Forderung erhoben worden, pro Hektar eine Beihilfe für Handelsdünger in Höhe von 30 DM zu gewähren. Das wäre zwar eine sehr einfache, aber sehr teure Hilfe gewesen, wobei demjenigen, der schwer geschädigt worden ist, nicht entscheidend hätte geholfen werden können. Wir haben die individuelle Lösung gewählt, weil sie die gerechteste ist und weil auch von jedem Unternehmer ein normales Ernterisiko getragen werden muß.
    Die Schwierigkeiten in der Landwirtschaft werden trotz dieser Hilfe noch sehr groß sein. Was wir jetzt an Erntebeihilfen gewähren, das hat sie also dringend notwendig.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)