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ID0204505000

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    Vokabeln: 4
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Dr.: 1
    4. Siemer!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1954 2157 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2158 D, 2186 C Gedenkworte des Präsidenten für die Opfer des Explosionsunglücks bei Bitburg . 2158 D Nächste Fragestunde 2159 A Änderungen der Tagesordnung . 2159 A, 2179 A, 2187 A, 2188 D, 2214 D, 2215 A, 2219 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319); Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 708, zu 708; Umdrucke 147, 148, 155 bis 159, 162, 163, 165, 166) 2159 A Horn (CDU): zur Sache . . . . 2159 B, 2161 C, 2178 A zur Geschäftsordnung 2185 B Richter (SPD): zur Sache 2160 C, 2167 A, 2179 B, 2184 B zur Geschäftsordnung 7185 C Dr. Schellenberg (SPD) . 2161 B, 2162 D, 2167 B, 2174 B, 2178 B, 2180 D, 2182 C, 2183 D Becker (Hamburg) (DP): zur Sache 2161 D, 2162 D zur Geschäftsordnung 2185 D Frau Finselberger (GB/BHE) 2162 B, 2186 B Frau Rösch (CDU/CSU) . . 2163 B, 2167 C Dr. Jentzsch (FDP) . 2163 D, 2172 D, 2175 A Dr. Preller (SPD) 2164 D, 2177 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2165 B, 2166 A, D Bals (SPD) 2165 D Dannebom (SPD) 2166 C Freidhof (SPD) 2168 A Schmücker (CDU/CSU) . . 2168 C, 2169 D, 2174 C Dr. Atzenroth (FDP) . . . 2169 A, 2176 A, 2177 D, 2179 D, 2183 B Frehsee (SPD) . . 2170 A, 2173 A, 2175 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . 2171 D, 2173 D, 2175 B Reitz (SPD) 2176 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 2176 B, 2178 D, 2181 D, 2182 D, 2184 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2177 C, 2178 C, 2180 B Mellies (SPD) 2179 A Wittrock (SPD) 2181 C Dr. Elbrächter (DP) (zur Geschäftsordnung) 2185 A Abstimmungen . 2163 A, 2164 A, 2165 C, 2166 B, 2167 C, 2174 C, 2175 B, 2176 B, 2177 A, B, 2178 B, 2179 A, C, 2180 D, 2181 B, 2182 B, 2183 D, 2184 B, 2186 A, C, D Namentliche Abstimmung . 2185 D, 2186 B, D, 2221 Dritte Beratung vertagt 2187 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden (Drucksachen 830, 810) 2187 A Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter 2187 A Kriedemann (SPD) 2187 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2189 A Elsner (GB/BHE) 2190 D Beschlußfassung 2191 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Druck sache 815) 2191 B, 2195 A Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 2191 C, 2195 A, 2209 C Stingl (CDU/CSU), Antragsteller . 2197 A, 2214 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 2199 D Scheuren (SPD), Antragsteller . . 2200 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2201 C, 2208 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2202 C Dr. Preller (SPD) 2203 B Arndgen (CDU/CSU) 2211 C Richter (SPD) 2212 A Horn (CDU/CSU) 2213 A Ausschußüberweisung 2214 B, C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637) . . . . 2191 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller 2191 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2193 C Heiland (SPD) 2194 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . 2194 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 804) 2215 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 2215 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2217 B Hoogen (CDU/CSU) . . . . 2217 C, 2218 D Naegel (CDU/CSU) 2218 B Abstimmungen 2217 C, 2218 D Nächste Sitzung 2188 D, 2219 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 158) 2219 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 159) 2219 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 163) 2219 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 165) 2219 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 166) 2219 D Anlage 6: Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 170) 2220 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 164) 2220 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen betr. Einfügung eines neuen § 36 a (Umdruck 166) 2221 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Siebente Abschnitt erhält folgende Überschrift: „Ordnungswidrigkeiten, Vergehen". 2. § 30 erhält folgende Fassung: „§ 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. die Pflicht zur Auskunft oder zur Vorlage der Beweisurkunden nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wissentlich unrichtige Auskünfte gibt oder 2. es unterläßt, die in § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder seiner Meldepflicht nach § 10 Abs. 4 zu genügen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist die Aufsichtsbehörde." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird Abs. 3 gestrichen. In Abs. 4 werden die Worte „nach den Absätzen 2 und 3" ersetzt durch die Worte „nach Absatz 2". Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 163 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichkassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 27 erhält folgenden Wortlaut: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienausgleichskasse." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgenden neuen Absatz 6: „(6) Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, wird das ihnen zustehende Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung der Tätigkeit weitergezahlt. Kindergeld, das ihnen während der Dauer der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, wird angerechnet." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319) Der Bundestag wolle beschließen: Es wird ein neuer § 36 a eingefügt: „§ 36 a (1) § 182 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 3: Versicherten, die Krankengeld oder Hausgeld (§ 186) erhalten und drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht, wenn der Versicherte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (2) § 191 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 4: Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Krankengeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind (§ 182 Abs. 3) an Stelle dieses Zuschlages. (3) § 11 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) erhält folgenden Absatz 3: (3) Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Hausgeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind an Stelle dieses Zuschlages.' (4) § 559 b der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: ,Bei Unfallverletzten, die drei oder mehr Kinder haben und für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage von weniger als 25 Deutsche Mark erhalten, wird die Kinderzulage auf 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Dies gilt nicht, wenn der Verletzte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (5) § 1271 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: Wer drei oder mehr Kinder hat, erhält ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld tritt an Stelle des Kindergeldzuschlages nach Absatz 2.' (6) Dem § 105 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird folgender Absatz 4 a eingefügt: (4 a) An Stelle des nach §§ 103 und 105 zu gewährenden Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung.' (7) Dem § 1 des Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 221) wird folgender Absatz 3 a eingefügt: (3 a) An Stelle des zustehenden Familienzuschlages wird für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Anrechnung des eigenen Einkommens oder des seiner Familienangehörigen gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung. (8) Empfängern von Ausgleichsrenten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Kindergeld bereits von einer Familienausgleichskasse gewährt wird. (9) Empfängern von Unterstützungen der öffentlichen Fürsorge, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Unterstützungsempfänger ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält." Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 170 (zu Drucksache 804) Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 719, 804). Artikel 4 des Gesetzentwurfs muß richtig lauten: „Artikel 4 Das Bundesamt hat, soweit es zur Durchführung der in Artikel 3 genannten Aufgaben erforderlich ist, Aufzeichnungen zu führen und Zusammenstellungen zu fertigen." Bonn, den 16. September 1954 Anlage 7 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 804, zu 804, 719, Umdruck 170). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 wird gestrichen. Bonn, den 23. September 1954 Hoogen Dr. Serres Dr. Bürkel Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen, betreffend Einfügung eines neuen § 36a (Umdruck 166) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Fuchs entschuld: Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Nein Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . entschuld. Dr. Bartram — Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Gengler . entschuld. Bauereisen erstschuld. Gerns entschuld. Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer entschuld. Dr. Gleissner (München) entschuld. Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Nein Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt). Nein Griem Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Günther Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Gumrum Nein Dr. von Brentano . . • . Nein Häussler Nein Brese enthalten Hahn Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Harnischfeger Nein Dr. Brönner Nein von Hassel entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Heix Nein Brück Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Bucerius krank Dr. Graf Henckel . . . Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Nein Heye entschuld. Burgemeister Nein Hilbert entschuld. Caspers Nein Höcherl Nein Cillien krank Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler erstschuld. Dr. Czaja Nein Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Nein Diedrichsen Nein Dr. Horlacher entschuld. Frau Dietz Horn Nein Dr. Dittrich Nein Huth krank Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser entschuld. Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach enthalten Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Eckstein Nein Frau Dr. Jochmus erstschuld. D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Nein Kahn Nei n Engelbrecht-Greve Nein Kaiser . Dr. Dr. h. c. Erhard Nein Karpf Nein . Etzenbach Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Even Nein Kemper (Trier) Nein Feldmann . Nein Kiesinger entschuld. Finckh Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Franz Nein Kirchhoff Nein Franzen Nein Klausner Nein Friese Nein Dr. Kleindinst Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Frau Dr. Rehling . . entschuld. Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler entschuld. Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Nein Dr. Kopf entschuld. Rösing Nein Kortmann . Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig enthalten Sabaß Nein Kroll entschuld. Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Schäffer Nein Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Schenpmann Ja Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . krank Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried entschuld. Schmücker Nein Dr. Leiske entschuld. Schneider (Hamburg) Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader . . . . . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Lenze (Attendorn) Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer Nein Schütz entschuld. Leukert Nein Schuler Nein Dr. Leverkuehn krank Schulze-Pellengahr krank Dr. Lindenberg . . . . Nein Schwarz entschuld. Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin entschuld. Dr. h. c. Lübke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücke Nein Dr. Serres entschuld. Lücker (München) entschuld. Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) Ja Solke Nein Majonica entschuld. Spies (Brücken) Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti entschuld. Maucher entschuld. Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing enthalten Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . — Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß Nein Miller Nein Struve Nain Dr. Moerchel Nein Stücklen entschuld. Morgenthaler Nein Teriete Nein Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Nein Varelmann Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann enthalten Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) Nein Neuburger entschuld. Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Oesterle eni schuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Dr. Pferdmenges Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz entschuld. Wiedeck Nein Platner Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Nein Frau Praetorius Nein Winkelheide Nein Frau Dr. Probst Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Wolf (Stuttgart) entschuld. Raestrup Nein Dr. Wuermeling Nein Rasner Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning — Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier entschuld. Frau Kipp-Kaule. Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg). Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens entschuld. Berlin Ja Maier (Freiburg) . Ja Bettgenhäuser Ja Marx entschuld. Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach entschuld. Meitmann Ja Blachstein entschuld. Mellies • • Ja Dr. Bleiß entschuld. Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . entschuld. Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. Dr. Deist entschuld. MiBmahl entschuld. Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) Ja Erler entschuld. Frau Nadig Ja Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig entschuld. Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul entschuld. Frenzel Ja Peters entschuld. Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . krank Priebe Ja Dr. Greve Ja Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) entschuld. Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs entschuld. Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger krank Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker entschuld. Ruhnke . Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Frau Schanzenbach. Ja Hufnagel Ja Scheuren Ja Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Schmidt (Hamburg). Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . — Dr. Schöne Ja Kalbitzer entschuld. Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert entschuld Stahl enthalten Stierle Ja Dr. Stammberger enthalten Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen entschuld. Stümer Ja Wirths enthalten Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. Wehner Ja GB/BHE Wehr Ja Bender enthalten Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak Ja Dr.Dr. Wenzel Ja Dr. Eckhardt Ja Wienand entschuld. Elsner Ja Wittrock Ja Engell Ziegler Ja Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein entschuld. Frau Finselberger Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler entschuld. FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth enthalten Dr. Klötzer Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten h. c. Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) Ja ( ) . . Dr. Bucher entschuld. Kutschera Ja Dannemann entschuld. Dr. Mocker krank Dr. Dehler enthalten Dr. Dr. Oberländer . — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler enthalten Samwer Ja Fassbender enthalten Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. Dr. Sornik Ja Frühwald entschuld. Srock Ja Gaul enthalten Dr. Strosche Ja Dr. Hammer krank Held entschuld. Hepp enthalten Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk enthalten DP Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Ja Lahr enthalten Dr. Brühler entschuld. Lenz (Trossingen) . enthalten Eickhoff entschuld. Dr. Luchtenberg entschuld. Dr. Elbrächter enthalten Dr. h. c. Prinz zu Lb- Hellwege — wenstein entschuld. Matthes enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . . entsehuld. Dr. von Merkatz enthalten . . . . von Manteuffel (Neuß) . enthalten Müller (Wehdel) Nein Margulies enthalten Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Mauk enthalten Schneider (Bremerhaven) — Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz enthalten Dr. Miessner entschuld. Dr. Seebohm — Neumayer — Walter enthalten Onnen enthalten Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein . . . Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Nein Scheel enthalten Fraktionslos Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) . — Brockmann (Rinkerode) Nein Schwann enthalten Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 369 Davon: Ja 145 Nein 189 Stimmenthaltung . 35 Zusammen wie oben . . 369 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neubauer Ja Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn enthalten Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 9 Nein 5 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe namens meiner Fraktion den Antrag auf Umdruck 147*) Ziffer 8 zu § 11 Abs. 2 zu begründen. Die Ihnen vorliegende Ausschußfassung des zweiten Absatzes in § 11 — Aufbringung und Höhe der Beiträge — bezweckt eine gleichmäßige Belastung von Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft durch dieses Gesetz. Wie die dem Sozialpolitischen Ausschuß vorgelegten Berechnungen, die auf Unterlagen des Statistischen Bundesamtes fußen, ergeben haben, wird dieses Ziel mit der Bestimmung, daß jede bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu errichtende Familienausgleichskasse ein Drittel der für ihren Bedarf an Kindergeld erforderlichen Mittel aufzubringen hat, für die augenblicklich gegebene Situation auch durchaus erreicht. Mit dieser Bestimmung ist nur nicht die Gewähr dafür gegeben, daß auch in Zukunft die Landwirtschaft relativ genau so hoch, nicht geringer und nicht höher als die gewerbliche Wirtschaft belastet wird.
    Die Belastungsquote hängt naturgemäß von einer Reihe von veränderlichen Faktoren ab, so z. B. von der Kinderzahl oder von der Lohnsumme. Es ist durchaus nicht sicher, daß sich diese Faktoren im Laufe der Jahre in der Landwirtschaft immer genau so entwickeln werden wie in der gewerblichen Wirtschaft. Wer vermag zu sagen, ob in einem oder in zwei Jahren oder später die Kinderzahl in der Landwirtschaft genau in dem gleichen Verhältnis gestiegen oder gesunken ist wie in der gewerblichen Wirtschaft und daß sich gleichzeitig die Lohnsummen entsprechend entwickelt haben? Steigt die Kinderzahl in der Landwirtschaft relativ stärker als in der gewerblichen Wirtschaft, steigt aber die Lohnsumme nicht im gleichen Verhältnis und bleibt sie etwa gegenüber der Lohnsumme der gewerblichen Wirtschaft relativ zurück, so würde mit dem Drittel, das die Landwirtschaft für ihren Bedarf an Kindergeld aufbringen soll, die Belastung der Landwirtschaft stärker als die durchschnittliche Belastung der gewerblichen Wirtschaft. Das ist — insbesondere darf ich in diesem Zusammenhang die Abgeordneten der Landwirtschaft ansprechen — eine Entwicklung, die durchaus eintreten kann und die also eine Gefahr bedeutet, der die Landwirtschaft ausgesetzt ist.
    Wir haben erst kürzlich bei der Paritätsdebatte hier in diesem Hause von allen Seiten gehört, daß der Rückstand, in dem sich die Landwirtschaft befindet, aufgeholt werden müsse und aufgeholt werden soll. Meine politischen Freunde haben in dieser Debatte kritisiert, daß die von der Fraktion der CDU/CSU und von den Fraktionen der FDP und der DP eingebrachten Gesetzentwürfe zuwenig konkrete Möglichkeiten für die Herbeiführung der echten Parität zwischen Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft beinhalten. Meine Damen und Herren, hier in diesem Falle, in Abs. 2 des § 11, besteht eine solche konkrete Möglichkeit, die Parität, die Sie alle anstreben, herzustellen.
    Die Fraktion der SPD ist dazu durchaus bereit. Sie schlägt Ihnen vor, den Abs. 2 des § 11 zu ändern und ihm die in Umdruck 147 Nr. 8 vorliegende Fassung zu geben. Danach soll die Landwirtschaft nur diejenigen Mittel für ihren Bedarf an Kindergeld und Verwaltungskosten aufbringen, die durchschnittlich die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft aufbringen. Damit ist die Gewähr gegeben, daß die der Landwirtschaft zu gebenden Zuschüsse elastisch den veränderten oder veränderlichen Bedingungen angepaßt werden. Mit dem Vorschlag, den der Ausschuß gemacht hat und der auch in dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag der CDU enthalten ist, wonach die Landwirtschaft ein Drittel — es ist ganz bestimmt gesagt: ein Drittel — aufbringen soll, würde dieses Ziel nicht erreicht.
    Meine Damen und Herren von der Freien Demokratischen Partei, unser Antrag entspricht eigentlich auch durchaus der Auffassung, die Sie, Herr Kollege Atzenroth, in dieser Beziehung gestern zum Ausdruck gebracht haben, und eigentlich auch dem, was Sie im Umdruck 157 beantragt haben.
    Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, meine Damen und Herren, dann haben Sie der Landwirtschaft in der Frage der Kindergelder die Parität verschafft, die Sie ihr grundsätzlich zu geben bereit waren. Die Landwirtschaft würde damit nicht geringer belastet als die gewerbliche Wirtschaft, sie würde nicht geringer belastet, wenn die Formulierung gewählt würde, die Landwirtschaft solle genau so belastet werden wie durchschnittlich die gewerblichen Betriebe; sie würde aber andererseits davor bewahrt, bei geänderten Voraussetzungen durch das vorliegende Gesetz stärker in Anspruch genommen zu werden als die gewerbliche Wirtschaft.
    Und noch ein übriges. Durch die Annahme des SPD-Änderungsantrages würden Sie, meine Damen und Herren, auch bewirken, daß nicht das eintritt, was einige Berufsgenossenschaften so außerordentlich fürchten und was, wie ich gehört habe, zum Teil auch hier bei den Besprechungen der einzelnen Fraktionen sehr stark befürchtet wurde: daß dadurch, daß die Landwirtschaft auch in den Kreis der vom Beitrag Befreiten — bis 3600 DM ursprünglich oder jetzt 4800 DM — einbezogen würde, die verbleibenden Beitragszahler in der Landwirtschaft unverhältnismäßig hoch belastet würden. Dieser Fall wird bei Annahme unseres Antrages nicht eintreten, denn es heißt ja darin, daß die Landwirtschaft nur bis zur durchschnittlichen Belastungsquote der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, auch die Belastung der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe durch dieses Gesetz würde der durchschnittlichen Belastungsquote der gewerblichen Wirtschaft angepaßt. Das beinhaltet der von uns vorgelegte Änderungsantrag.
    Sie können, wenn Sie die Dinge so sehen, mit ruhigem Gewissen auch die Landwirtschaft in die Regelung einbeziehen, daß die Betriebsinhaber mit einem Einkommen von weniger als 4800 DM von der Beitragszahlung für das Kindergeld befreit werden. Es würde natürlich eine Verlagerung dieser Mittel wieder auf die Allgemeinheit erfolgen, wie dieser Gedanke auch grundsätzlich dem § 11 dieses Gesetzes zugrunde liegt. Es würde aber
    *) Siehe Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 44. Sitzung.


    (Frehsee)

    nicht eintreten, daß einzelne landwirtschaftliche Betriebe verhältnismäßig sehr stark belastet würden, was eine ungerechte und vielleicht auch, wenn man die Sache vom Gesichtspunkt der Rentabilität aus betrachtet, eine unmögliche Belastung wäre. Das würde alles verhindert. Sie würden also auch die verbleibenden Betriebe in der Landwirtschaft genau so hoch belasten wie in der gewerblichen Wirtschaft. Hier ist kein Protektionismus, hier ist keine Bevorzugung eines Kreises von landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber den gewerblichen Betrieben; hier handelt es sich lediglich um die echte und gerechte Parität.
    Es ist dabei noch zu bemerken, meine Damen und Herren, daß die Bestimmung des Abs. 2 in § 11 der Ausschußfassung unbillig ist, daß die Landwirtschaft die vollen ihr durch die Errichtung der Familienausgleichskassen bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften entstehenden Verwaltungskosten zu tragen hat. Sie werden zweifellos ungleich höher sein als bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften bzw. bei den Familienausgleichskassen, die bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften zu errichten sind.
    Ich möchte aber nun in diesem Zusammenhang über Durchführbarkeit oder Undurchführbarkeit dieses Gesetzes nicht mehr sprechen; das ist ja schon geschehen. Ich möchte nur darauf hinweisen
    — und dabei muß ich noch einmal auf die Resolutionen kommen, die uns in großer Zahl von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und vom Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zugegangen sind —, daß mit den Mitteln, die die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben, und mit den Unterlagen, die ihnen zur Verfügung stehen, dieses Gesetz so nicht durchgeführt werden kann. Zur Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes ist es notwendig, daß sich die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zunächst die notwendigen Unterlagen beschaffen. Das geht ganz klar aus diesen Resolutionen hervor. Herr Kollege Arndgen hat zwar gesagt, daß noch in diesen Tagen mit den Berufsgenossenschaften ein volles Einvernehmen über die Durchführung dieses Gesetzes bei ihnen herbeigeführt worden sei.

    (Abg. Arndgen: Das habe ich nicht gesagt!)

    — Herr Kollege Arndgen, Sie haben das gestern gesagt. Allerdings, Herr Kollege Arndgen, habe ich gerade heute wieder eine Resolution aus Hannover bekommen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wir auch!)

    — Sie auch. Offensichtlich sind die Dinge da doch nicht ganz in Ordnung.
    Es gibt Schwierigkeiten — ich will mich hier auf einen Punkt beschränken — in bezug auf die Verwaltungskosten, die dadurch entstehen, daß sich die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erst einen neuen Apparat zur Durchführung dieses Gesetzes schaffen müssen. Das steht zweifellos fest. Ich möchte das bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften gar nicht ansprechen. Diese haben vielleicht geeignetere Unterlagen und kennen die Lohnsummen ihrer Betriebe; aber die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften kennen die Lohnsummen gar nicht. Sie wissen überhaupt nicht, wie viele Arbeitnehmer der unfallversicherte Betrieb hat, und sie wissen auch nicht, wie viele Kinder da vielleicht zu betreuen sein werden. Diese Unterlagen fehlen sämtlich. Die
    landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bemessen ja die Umlage nach dem Arbeitsbedarf oder in einigen Fällen nach dem Einheitswert. Kurzum, sie werden sich die Unterlagen erst beschaffen müssen. Das erfordert, daß ein Apparat aufgezogen und räumlich untergebracht wird. Es wird also zweifellos notwendig sein, daß wieder neue Gebäude für die Familienausgleichskassen zum mindesten bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet werden. Das kostet Geld, meine Damen und Herren, das kostet mehr Geld als in den gewerblichen Berufsgenossenschaften.
    Alle Sachverständigen sind sich eigentlich darüber einig, daß mit den 5 % Verwaltungskosten, die bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften angenommen sind — es ist noch sehr fraglich, ob die ausreichen werden —, bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften auf keinen Fall auszukommen ist. Eine Berufsgenossenschaft schreibt, sie rechne mit 7 1/2 %; eine andere rechnet mit über 10 %. Das Bundesernährungsministerium hat sich in den Beratungen in etwa dahin geäußert — auch nicht ganz konkret —, daß man in der Landwirtschaft mit Verwaltungskosten von 10 % der insgesamt aufzubringenden Mittel rechnen müsse; aus den Unterlagen, die uns zugegangen sind, war das auch zu ersehen. Das bedeutet, daß die landwirtschaftlichen Betriebe, wenn sie diese Verwaltungskosten allein tragen sollen, sehr viel stärker belastet würden als die gewerblichen Betriebe, und auch das wollen wir mit unserem Änderungsantrag zu § 11 Abs. 2 verhindern. Wir wollen auch in dieser Beziehung die echte Parität, die gleichmäßige Belastung aller Betriebe der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft, weil hier einmal die konkrete Möglichkeit gegeben ist. für diese Parität, von der soviel gesprochen wird, praktisch etwas zu tun.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie also eine gleichmäßige und gerechte Belastung der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft durch das Kindergeldgesetz wünschen, wenn Sie der Landwirtschaft in diesem konkreten Fall die Parität sichern wollen, dann müssen Sie dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck 147 Nr. 8 Ihre Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter Dr. Siemer!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. J. Hermann Siemer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD, den hier der Kollege Frehsee begründet hat, hat bestimmt für uns Landwirte etwas Bestechendes. Ich will auch nicht — die Berechnungen kann ich im Augenblick nicht machen, weil mir die Unterlagen dazu fehlen — endgültig sagen, daß er zu verwerfen ist. Nur einige Bemerkungen dazu.
    Zunächst einmal gehen wir von einer anderen Konzeption aus und können den Antrag nicht einfach in unsere Konzeption einbauen. Wir haben uns mit der Industrie verständigt, daß ein Drittel des erforderlichen Kindergeldes — nach den Berechnungen des Arbeitsministeriums macht der Gesamtbetrag bei rund 435 000 Kindern ungefähr 130 Millionen DM aus, ohne Kosten — von der Landwirtschaft aufgebracht wird. Wir haben darum auch keine Freigrenze in unsere Konzeption eingebaut, weil das eine Drittel, also rund 40 Millionen DM — ohne zusätzliche Verwaltungskosten —,


    (Dr. Siemer)

    wenn es auf diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe verteilt wird, die oberhalb der Freigrenze, sei sie nun 3600 oder 4800 DM, liegen, zu einer Belastung führen würde, die weit über das Maß dessen hinausgeht, was die übrige gewerbliche Wirtschaft im Schnitt von der Lohnsumme zu tragen hat. Wenn Sie eine Freigrenze von 3600 oder sogar von 4800 DM Einkommen in der Landwirtschaft annehmen, so müssen Sie praktisch von den 2 040 000 Betrieben nach oberflächlicher Schätzung mindestens 1,7 Millionen ausschalten. Das würde bedeuten, daß ein kleiner Rest von Betrieben dieses eine Drittel aufbringen müßte, der zu dieser unerhörten Belastung gar nicht fähig sein würde. Aus diesem Grunde haben wir die Freigrenze nicht aufgenommen, sondern generell vorgesehen, daß ein Drittel, umgelegt auf den Betrag, der zur Zeit des Jahres 1953 den Unfallberufsgenossenschaften gezahlt wird, im prozentualen Verhältnis zuzuschlagen ist. Nach der jetzigen Ausrechnung bei 25 DM Kindergeld und bei der Kinderzahl in der Landwirtschaft würde das rund 40 % Zuschlag zu dem Versicherungsbeitrag bedeuten, der von den Betrieben in der Landwirtschaft — es sind ja nicht 2 Millionen, sondern 3 Millionen, die hier in Frage kommen, da es sich um die sogenannten landwirtschaftlichen Pflichtversicherungsbetriebe handelt — zu zahlen ist.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Und dann die Verwaltungskosten, die sehr hoch sind!)

    — Ich komme noch darauf, Herr Atzenroth. — Das heißt, daß bei allen, auch den Kleinstbetrieben ein Jahresbeitrag aufzubringen wäre. Der Mindestbeitrag beläuft sich nach meiner Schätzung ungefähr auf 2,40 DM.
    Es mag, sozial gesehen, mit Recht zunächst die Frage aufgeworfen werden, ob es berechtigt ist, Kleinstbetriebe zu belasten. Nun, meine Damen und Herren, die 130 Millionen DM für die Landwirtschaft fließen ja zum größten Teil in die Kreise der Klein- und Mittelbetriebe, wo wir den großen Kinderreichtum haben. Ich halte es weder für unsozial noch für unmöglich, daß man diesen Zuschlag für die kinderreichen Familien von den Betrieben erhebt. Das Geld bleibt in diesen landwirtschaftlichen Bereichen. Es wird zwar ein Drittel aufgebracht, aber drei Drittel fließen praktisch in die Bereiche dieser landwirtschaftlichen Betriebe hinein. Ihr Vorschlag, Herr Kollege Frehsee, ist zu akzeptieren, wenn er so zu verstehen ist, daß, wenn wir tatsächlich eine Freigrenze einführen könnten — was sehr zu überlegen ist, und zwar wegen der Verwaltungskosten, auf die ich auch noch gleich zu sprechen kommen werde —, das eine Drittel, das nunmehr die Betriebe mit über 4800 DM Einkommen zu zahlen hätten, im Vergleich zu dem Aufkommen der gewerblichen Betriebe nicht höher ist.
    Die Verwaltungskosten, von denen wir viel gehört haben, werden unterschiedlich geschätzt. Ich frage Sie: worin sollen die hohen Verwaltungskosten bestehen, wenn man die Listen in der Berufsgenossenschaft, die jährlich ausgefüllt werden, mit einem Zuschlag von 40 % versieht? Es handelt sich doch — wie bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften — lediglich darum, innerhalb des Bereichs der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften festzustellen, wieviel Kindergeldberechtigte vorhanden sind. Diese Arbeit ist eine einmalige Arbeit und wird nicht jedes Jahr wiederholt. Sie kann — das ist nach Besprechung mit Experten meine Überzeugung — nicht dazu führen, daß die Unkosten über 5 % hinauswachsen. Die Kosten werden sich zwar erhöhen — z. B. auf unserem Sektor mit seinen 18 landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften —, wenn man die Freigrenze einführt. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt; denn die Beiträge sind in diesen Kreisen im allgemeinen verhältnismäßig sehr niedrig, und das, was zurückfließt, ist doch ein Vielfaches. Trotzdem brauchen
    — das möchte ich betonen — sicherlich keine neuen Gebäude errichtet zu werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das bedeutet kostenmäßig, selbst wenn Sie nur mit 5 oder 6 % rechnen, daß jede Genossenschaft einen Betrag von immerhin einer halben Million zur Verfügung gestellt bekommt. Ich bin der Auffassung, mit einer halben Million Verwaltungskosten ist schon allerhand Schreib- und Büroarbeit zu erstellen!

    (Abg. Dr. Atzenroth: 6 % von 130 Millionen!)

    — Wieviel sind das denn? 6 % von 130 Millionen DM sind meines Wissens rund 8, genau 7,8 Millionen DM — ich weiß nicht, ob ich richtig gerechnet habe —, also bei 18 Berufsgenossenschaften sind es immerhin rund 500 000 DM,

    (Zuruf von der Mitte: Kopfrechnen schwach! — Heiterkeit)

    jede einzelne Berufsgenossenschaft bekäme
    500 000 DM Verwaltungskosten. Das würde bedeuten — —

    (Abg. Dr. Schellenberg: 20 Millionen!)

    — Nach Ihrer Auffassung, Herr Kollege, sind es 20 Millionen DM; aber Sie haben mir bisher nicht bewiesen, daß dieser Unkostensatz wirklich entstehen wird. Rechnen Sie doch einmal durch! Die Mitglieder, die wir in den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben, werden ja mit dem Beitrag in der Form belegt, daß der Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft seine Unterlagen der Gemeinde bzw. dem Gemeindedirektor schickt und dieser die Beiträge erhebt.
    Ohne endgültig die Formulierung von Herrn Kollegen Frehsee ablehnen zu wollen, möchte ich sagen, daß wir in der Konzeption unseres Gesetzes die Freigrenze ablehnen müssen und daß wir zunächst bei unserer Konzeption bleiben wollen. Es kann nach meiner Ansicht zwischen der zweiten und der dritten Lesung darüber verhandelt werden, ob es richtig ist, den Passus, den die Herren von der SPD vorschlagen, hernach in irgendeiner Weise einzubauen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)