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ID0204103800

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    2. Deutscher Bundestag — 41. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juli 1954 1913 41. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1915 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 59, 65, 68, 71, 72, 73, 84, 89. (Drucksachen 507, 729; 543, 710; 568, 643; 595, 711; 596, 707; 603, 712; 638, 730; 646, 740) 1915 B Mitteilung über Vorlage eines Rechtsgutachtens des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Drucksache 644) 1915 C Mitteilung über Erledigung der Großen Anfrage der SPD (Drucksache 348) betr. Eingriffe der Besatzungsmächte in die Betriebsführung deutscher Unternehmungen 1915 C Mitteilung über Zurückziehung des Entwurfs einer Fünfzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 269) 1915 C Mitteilung über Zurückziehung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes (Drucksache 30) 1915 D Mitteilung über Stellungnahme der Bundesregierung betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksache 723) 19.15 D Mitteilung und Beschlußfassung über Berichtigung zum Gesetzesbeschluß betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159) . . . . 1916 A Änderungen der Tagesordnung . . 1915 D, 1925 A, 1930 A, 1939 D Beratung der Ubersicht 6 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Drucksache 668) . . . 1916 B Beschlußfassung 1916 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen für die deutschen Vertreter und ihre Stellvertreter bei der Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache 667) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) 1916 B Präsident D. Dr. Ehlers 1916 B Annahme des Antrags Drucksache 667 1916 C Überweisung des Antrags Drucksache 715 an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1916 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Kopf, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 721, 562) 1916 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 1916 D Beschlußfassung 1917 D Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 684, 472; Umdruck 145) 1916 A, C, 1917 D Schwarz (CDU/CSU), Berichterstatter 1918 A Struve (CDU/CSU): zur Sache 1918 B, 1923 C zur Geschäftsordnung 1924 D Frau Strobel (SPD) 1919 A, D, 1920 D, 1923 D Bauknecht (CDU/CSU) 1919 D Dr. Horlacher (CDU/CSU): zur Sache 1921 B zur Geschäftsordnung 1924 C Dr. Siemer (CDU/CSU) 1921 D Dr. Glasmeyer (CDU/CSU) . . . 1922 B Kriedemann (SPD) 1922 C Bender (GB/BHE) 1924 A Präsident D. Dr. Ehlers 1924 D Abstimmungen 1918 B, 1924 B Überweisung des Umdrucks 145 an den Ausschuß für Außenhandelsfragen . 1924 A Mitteilung über Anteilnahme der italienischen Gruppe der Interparlamentarischen Union anläßlich der Überschwemmungskatastrophe in Bayern 1925 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren (Straffreiheitsgesetz 1954) (Drucksachen 699, 215, 248, 523, 660) 1925 B Präsident D. Dr. Ehlers 1925 B Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 1925 C Dr. Arndt (SPD) 1926 D Beschlußfassung 1927 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Nichterhebung der Abgabe „Notopfer Berlin" im Lande Berlin (Drucksache 688) . . . . 1927 D, 1930 A Dr. Bucerius (CDU/CSU), Antragsteller 1927 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1930 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksachen 228, 713) . . . . 1925 A, 1928 A Dr. Wahl (CDU/CSU), Berichterstatter 1928 B Beschlußfassung 1928 D Erste Beratung des von den Abg. Naegel, Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache '719) . . 1915 D, 1928 D Dr. Deist (SPD) 1929 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1928 D, 1929 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Drucksache 545); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (14. Ausschuß) (Drucksache 720) 1915 D, 1929 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU), Berichterstatterin 1929 D Beschlußfassung 1929 D Erste Beratung des von den Abg. Schloß, Dr. Pfleiderer, Eberhard, Wirths u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksache 554) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Kontrollratsdirektive Nr. 50 (Drucksache 506) 1930 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 1930 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 554 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen, des Antrags Drucksache 506 an den Auswärtigen Ausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 1930 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse in der Fassung vom 3. Februar 1951 (Drucksache 467); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 629) 1930 C Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 1930 C Beschlußfassung 1930 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Dritte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 24. Oktober 1953 zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Drucksache 522); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 685) . 1931 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1931 B Beschlußfassung 1931 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfüng und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Odenthal (Drucksache 241 [neu]) 1931 D, 1932 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 1931 D, 1934 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU), Berichterstatterin 1932 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1933 B, 1934 C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1935 A Ritzel (SPD) 1935 C Beschlußfassung 1936 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 626, 519) 1932 A Frenzel (SPD), Berichterstatter . 1932 A Beschlußfassung 1932 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Haasler (Drucksache 650) 1936 D Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 1936 D Beschlußfassung 1937 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Dr.-Ing. Seebohm und Dr Kather (Drucksache 651) 1937 A Dr. Wahl (CDU/CSU), Berichterstatter 1937 B Beschlußfassung 1937 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Drucksache 652) 1937 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Berichterstatter 1937 C Beschlußfassung 1939 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Elsner (Drucksache 698) 1938 B, 1939 B Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Berichterstatter 1938 B Beschlußfassung 1939 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE und DP betr. Hochwasserkatastrophe in Bayern (Drucksache 733) 1939 C Einstimmige Annahme 1939 D Nächste Sitzung 1939 D Anlage: Änderungsantrag der Abg. Struve, Bauknecht, Richarts, Dr. Glasmeyer u. Gen. zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Umdruck 145) 1940 Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 38. Sitzung 1940 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage Umdruck 145 Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Richarts, Dr. Glasmeyer und Genossen zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 684, 472). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender neuer § 1 a eingefügt: „§ 1a In § 1 der Verordnung über Zolländerungen vom 10. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 855) wird die Nummer 6 gestrichen." Bonn, den 13. Juli 1954 Struve Bauknecht Richarts Dr. Glasmeyer Barlage Bauer (Wasserburg) Fürst von Bismarck Dr. Conring Diedrichsen Dr. Dittrich Engelbrecht-Greve Dr. Franz Friese Fuchs Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Dr. Höck Karpf Knapp Knobloch Koops Lermer Lücker (München) Lulay Mayer (Birkenfeld) Menke Morgenthaler Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Oesterle Schrader Schulze-Pellengahr Schwarz Dr. Siemer Solke Graf von Spreti Stingl Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Wehking Wittmann Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 39. Sitzung Seite 1867 D ist als Zeile 13 von unten nach „zurückweisen." einzufügen: Tatsächlich ist doch die Verantwortung der leiten- Seite 1868 A Zeile 9 ist statt „mit" zu lesen: mir.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Hohen Hause ist am 18. Juni dieses Jahres das Straffreiheitsgesetz 1954 verabschiedet worden. Es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz. Der Bundesrat hat diesem Gesetz bisher nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungsausschuß angerufen, und zwar in elf Punkten. Die in der Drucksache vorzunehmenden Berichtigungen im Antrag und im § 23 unter Ziffer 5 des Änderungsvorschlags hat der Herr Präsident bereits bekanntgegeben. Im einzelnen darf ich mir erlauben, nur auf die Änderungswünsche des Bundesrats einzugehen, die zu Änderungen des Gesetzentwurfs, wie er hier im Hohen Hause verabschiedet worden ist, geführt haben.
    Die Änderungswünsche des Bundesrats, auf die der Vermittlungsausschuß nicht eingegangen ist bzw. hinsichtlich derer er keinen Änderungsvorschlag macht, darf ich in diesem Hause übergehen und sie lediglich im Bundesrat vortragen.
    Das vorausgeschickt darf ich zu § 1 folgendes sagen: Der Bundestag hatte als Stichtag den 1. Januar 1954 gewählt, um auch dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß kein Zusammenhang zwischen dem Straffreiheitsgesetz und der Bundestagsneuwahl am 6. September 1953 bestehe. Demgegenüber will der Bundesrat als Stichtag den 9. September 1953 einsetzen, den Tag, an dem die Absicht, ein Straffreiheitsgesetz vorzubereiten, der Öffentlichkeit erstmalig bekanntgeworden sei. Es gehe — das ist die Auffassung des Bundesrats — nicht an, daß auch Straftaten, welche in Kenntnis der Absichten des Gesetzgebers begangen worden seien, von der Straffreiheit erfaßt würden. Bei den Beratungen im Vermittlungsausschuß hat sich eine Mehrheit weder für den 1. Januar 1954 noch für den 9. September 1953 noch für den 1. Oktober 1953 — den im Regierungsentwurf vorgesehenen Stichtag — gefunden. Man einigte sich vielmehr mit großer Mehrheit auf den 1. Dezember 1953 als Stichtag, und zwar in der Erwägung, daß der Stichtag des Straffreiheitsgesetzes einerseits nicht in der Nähe des Tages der Bundestagsneuwahl stehen solle, daß aber jeder Gedanke an eine periodische Wiederholung von Straffreiheitsgesetzen zu Beginn künftiger Legislaturperioden als grundlos abgelehnt werde. Andererseits betrachtete man die Wahl eines späteren Stichtags wegen der langen Dauer der parlamentarischen Arbeiten an dem Gesetzentwurf als gerechtfertigt und auch als unbedenklich, da kaum jemand vor dem 1. Dezember 1953 in der ungewissen Hoffnung, unter eine Amnestie zu fallen, noch Straftaten begangen haben dürfte.
    Bei § 3 des Gesetzentwurfs, den Straftaten aus Not, hat der Bundestag bei der zweiten und dritten Lesung als Strafgrenze ein Jahr Freiheitsstrafe und entsprechende Geldstrafe festgesetzt. Diese Strafgrenze ist vom Bundestag heraufgesetzt worden — um auch das noch einmal zu wiederholen —, um diese Amnestie an die in § 5 vorgesehene Amnestie für Interzonengeschäfte anzugleichen, bei der ebenfalls eine Strafgrenze von einem Jahr gewährt worden ist. Der Bundesrat hat sich dem-


    (Hoogen)

    gegenüber auf den Standpunkt gestellt, daß die im Regierungsentwurf vorgesehene Strafgrenze zu nehmen sei. Dieser Meinung hat sich der Vermittlungsausschuß nicht angeschlossen. Er war vielmehr der Meinung, daß sich das Straffreiheitsgesetz in § 2 zum Ziele setze, die durch Kriegsoder Nachkriegsereignisse geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse zu bereinigen. Das ist die Meinung des Vermittlungsausschusses, die mit übergroßer Mehrheit gebildet worden ist.
    Der Bundestag hatte für § 4 eine weitgehende Steueramnestie beschlossen. Der Bundesrat wünschte dagegen im Interesse der Erhaltung der Steuermoral — wie der Bundesrat meint — und im Hinblick auf die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 410 der Reichsabgabenordnung nur eine Amnestie für Steuerordnungswidrigkeiten zuzulassen, wie es in der Regierungsvorlage vorgesehen war. Gegen diese Erwägung hat sich der Vermittlungsausschuß gewandt. Er hat es bei der Steueramnestie, wie sie hier im Hohen Hause beschlossen worden ist, belassen mit der Einschränkung, daß er auch hier in Angleichung an den Stichtag des § 1 den 1. Dezember 1953 an Stelle des 1. Januar 1954 gewählt hat.
    Bei den §§ 5 und 23, den Interzonengeschäften und Ordnungswidrigkeiten im Interzonenverkehr, hatte sich der Bundesrat — ich darf das hier kurz erwähnen — gegen eine Unbeschränktheit der Höhe der Geldstrafe gewandt. In diesem Punkte hat sich der Vermittlungsausschuß den Bedenken des Bundesrats nicht verschließen können. Er entschloß sich mit großer Mehrheit zu dem Vorschlag, die vom Bundesrat gewünschten Beschränkungen in das Gesetz aufzunehmen, d. h. eine Beschränkung auf 20 000 DM in § 5 und auf 30 000 DM in § 23.
    Bei der Amnestie für Nachrichtentätigkeit hat sich der Vermittlungsausschuß den Bedenken des Bundesrats nicht anzuschließen vermocht. Infolgedessen hat er insoweit auch keinen Änderungsvorschlag gemacht.
    § 9 enthält den sogenannten Ausschlußkatalog. Der Bundesrat hatte verlangt, daß in diesen Ausschlußkatalog die Fälle der schweren Bestechlichkeit und darüber hinaus die Fälle der Richterbestechung aufgenommen würden. Zu der Frage der Fälle der schweren Bestechlichkeit darf ich auf die in diesem Hause bereits in drei Lesungen gemachten Ausführungen verweisen. Zu der Frage der Aufnahme der Richterbestechung in den Katalog des § 9 darf ich folgendes sagen: Die Richterbestechung ist natürlich ein sehr schwerwiegendes Delikt. Das hätte zur Folge, daß dieser Tatbestand an sich in den Ausschlußkatalog des § 9 hätte aufgenommen werden müssen. Ich bin ausdrücklich beauftragt, als Berichterstatter hier zu erklären, daß diese Aufnahme nur deshalb unterblieben ist, weil Richterbestechung wohl niemals mit einer niedrigen Freiheitsstrafe geahndet werden dürfte und weil uns im übrigen Fälle von Richterbestechung in unserer Rechtspraxis unbekannt sind.
    Der Bundestag hatte über den Regierungsentwurf hinaus die Doppelehe in den Ausschlußkatalog aufgenommen. Nach seiner Auffassung sollten dagegen Verkehrsvergehen genau so wie die übrigen Verkehrsübertretungen amnestiert werden. Bei der Doppelehe war für den Bundestag der Gesichtspunkt entscheidend, daß es sich um eine schwerwiegende Straftat handelt. Hinsichtlich der Verkehrsvergehen glaubte der Bundestag, keine Ausnahme machen zu sollen, weil sich das nicht mit dem Gedanken der in § 2 des Gesetzentwurfs niedergelegten allgemeinen Amnestie vertrüge, in den schwerwiegenden Fällen der fahrlässigen Tötung, der Flucht nach Verkehrsunfällen und der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit aber regelmäßig Freiheitsstrafen über drei Monate verhängt werden oder zu erwarten sind.
    Nach der Auffassung des Bundesrats widerspricht der Ausschluß der Bigamie von der Straffreiheit dem Bereinigungsgedanken der Amnestie, weil der größte Teil der in den letzten Jahren strafrechtlich erfaßten Fälle von Doppelehe auf die besonderen Verhältnisse der Nachkriegszeit zurückzuführen ist. Eine Amnestie für Verkehrsvergehen hält der Bundesrat im Hinblick auf die bedrohliche Zunahme der Verkehrsunfälle aus kriminalpolitischen Gründen für untragbar.
    Der Vermittlungsausschuß schloß sich hinsichtlich der Behandlung der Doppelehe der Auffassung des Bundesrats an. Ein restloser Ausschluß aller Verkehrsvergehen von der Amnestie verträgt sich dagegen nach der Auffassung des Vermittlungsausschusses nicht mit dem Gedanken einer allgemeinen Amnestie. Der Vermittlungsausschuß hat sich aber andererseits mit Rücksicht auf die dringend erforderliche Unfallbekämpfung zu dem Vorschlag entschlossen, die Flucht nach Verkehrsunfällen und die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit von der Amnestie auszuschließen. Insoweit muß nach der Auffassung des Vermittlungsausschusses der Gesichtspunkt der Generalprävention den Vorrang vor der individuellen Schuld haben.
    Meine Damen und Herren, so viel aus den Beratungen des Vermittlungsausschusses zu den in diesem Hohen Hause gemachten Änderungsvorschlägen. Die Druckfehlerberichtigung ist bereits vom Herrn Präsidenten und von mir zu Beginn meines Berichts hervorgehoben worden.
    Ich habe die Ehre, Sie namens des Vermittlungsausschusses zu bitten, dem Ihnen vorliegenden Antrag auf Drucksache 699 zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Sollen Erklärungen abgegeben werden? — Herr Abgeordneter Arndt!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion habe ich die Ehre, eine Erklärung abzugeben.
    Meine Fraktion wird dem Vermittlungsvorschlag zustimmen. Diese Zustimmung umfaßt auch die Mitverantwortung für das Gesetz.
    Der Entschluß hierzu ist uns nicht leicht-, er ist uns sehr schwergefallen. Unsere darin zum Ausdruck gekommene Verständigungsbereitschaft hat das Gewicht eines außerordentlichen Zugeständnisses.
    Der Anfang dieses Gesetzes und sein Inhalt nach der ursprünglichen Regierungsvorlage konnten von uns nicht gutgeheißen werden. Auch jetzt noch enthält das Gesetz im einzelnen Bestimmungen, die uns mit schweren Bedenken erfüllen. Was insbesondere mein Kollege Bauer (Würzburg) zur Frage der im Befehlsnotstand begangenen Straftaten in der zweiten Lesung ausgeführt hat, behält seine


    (Dr. Arndt)

    Bedeutung. Wo ernstlich eine Gewissensnot erweisbar ist, soll auch nach unserer Überzeugung Gnade vor Recht ergehen. Aber wir glauben der allgemeinen Auffassung Ausdruck zu geben, wenn wir noch einmal betonen, daß von den Gerichten gerade in diesen Fällen die Amnestiewürdigkeit mit besonderer Sorgfalt und mit dem Blick auch auf die Opfer dieser Taten reiflich zu erwägen sein wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es wird niemand geben, den dieses Gesetz in jeder Hinsicht befriedigt. Dem einen wird es dort zu weit gehen, dem anderen da zu eng erscheinen. In mancher Hinsicht bleibt zweifelhaft, ob eine Amnestie gegenwärtig gerechtfertigt ist. Wenn wir Sozialdemokraten trotz der beachtlichen Einwände, die sich gegen das Gesetz im ganzen oder gegen fast jede Vorschrift darin erheben lassen, gleichwohl uns zur Zustimmung durchgerungen haben, so bestimmten uns hierzu vornehmlich ein politischer und ein rechtspolitischer Grund.
    Der politische Grund ist, daß eine Amnestie, um ihren Sinn zu erfüllen, wie kaum ein anderes Gesetz der Einhelligkeit bedarf. Eine das Gefüge des Rechts unvermeidlich erschütternde Amnestie muß von möglichst allen demokratischen Kräften getragen werden, wenn sie als Ausnahme von der Regel einmal erträglich sein soll und nicht parteiliche Willkür werden will. Darum war es notwendig, die Amnestie von jedem Ereignis sonst loszulösen, und es bleibt auch ein unbedingtes Gebot, den Erlaß dieses Gesetzes vom politischen Geschehen auch der Zukunft einschließlich der Wahl des Bundespräsidenten abzusondern und keinen anderen Zusammenhang zu sehen als den mit der vielfältigen Not, die der Krieg über uns gebracht und noch immer uns hinterlassen hat.
    Es ist für uns eine ehrenvolle Pflicht, anzuerkennen, daß namentlich zu allerletzt im Vermittlungsausschuß wir für diesen Grundgedanken Verständnis und Entgegenkommen bei den Fraktionen der Regierungskoalition gefunden haben. Diese Amnestie konnte, wenn sie für alle annehmbar werden sollte, nicht anders als im Wege des Kompromisses zustande kommen. Wir bejahen sie politisch, weil ein Kompromiß durch ein Entgegenkommen ermöglicht wurde, das jedem Beteiligten Opfer zumutete. Darin liegt zugleich die Bekräftigung, daß Amnestien — am allerwenigsten eine Amnestie dieser Art — sich nicht wiederholen dürfen, sondern es für lange, für eine sehr lange Zeit mit dieser letzten Amnestie sein Bewenden haben muß.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Unser zweiter Grund, der unsere Zustimmung trägt, ist rechtspolitischer Art. Um diese Amnestie wird nun seit bald elf Monaten gerungen. Man wird leider nicht sagen können, daß dies in jeder Phase der Entwicklung und gewiß nicht durch die Behandlung in der dritten Lesung in glücklicher Weise geschehen ist. Aber es ist für das Ansehen der gesetzgebenden Körperschaften, für die Glaubwürdigkeit der Demokratie, für eine geordnete Rechtspflege und nicht zuletzt für das Recht selbst hier und heute schlechthin nicht mehr erträglich, die Verabschiedung und Verkündung dieses Gesetzes noch länger aufzuschieben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wem Erwägungen rechtspolitischer Art ein Anliegen sind, soll wissen, daß es kein Privileg der einen
    oder anderen Landesregierung ist, rechtspolitisch zu denken, sondern unsere Beratungen im Bundestag von rechtspolitischer Sorge erfüllt waren.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wer aber zeigen will, daß ihm rechtspolitisches Denken fremd ist, der mag sich jetzt als rechthaberisch erweisen. Rechthaberei tut dem Recht einen schlechten Dienst. Eben darum ist es nach unserer Überzeugung rechtspolitisch das auch uns mitbestimmende Gebot der Stunde, uns jedem weiteren Aufschub zu versagen. Jetzt gilt nur noch eins: der Entschluß, zu dem sich Bundestag und Bundesrat nach schwieriger, aber auch erschöpfender Arbeit und Vermittlung zu vereinen haben.

    (Beifall links, in der Mitte und rechts.)