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ID0204006000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954 1877 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1879 C, 1890 D, 1910 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 76); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 656) 1879 C Rückverweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 1879 D Zur Tagesordnung, betr. Beratung der Gesetzentwürfe über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksachen 318 und 319): Horn (CDU/CSU) 1879 D Eickhoff (DP) 1880 A Mellies (SPD) 1880 B Widerspruch gegen Aufsetzung auf die Tagesordnung 1880 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Drucksache 718, Umdruck 144) . 1880 C, 1910 B Schneider (Bremerhaven) (DP) Antragsteller 1880 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1882 D Wehr (SPD) 1883 D, 1887 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 1886 D Schloß (FDP) 1887 B Abstimmungen 1888 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663); Mündlicher Bericht des Ausschuses für Sozialpolitik (Drucksache 696) 1888 C Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter 1888 D Beschlußfassung 1889 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 655) 1889 D Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 1889 D Beschlußfassung 1890 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 703) . 1890 D Engelbrecht-Greve (CDU/CSU), Berichterstatter 1890 D Beschlußfassung 1891 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vordringliche Freigabe von Bundesmitteln für die Brennstoffbeschaffung für Minderbemittelte (Drucksache 583) . . . 1891 B Dr. Schranz (DP), Antragsteller . . 1891 B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1891 C Antrag für erledigt erklärt 1891 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) . . . 1891 D Petersen (GB/BHE) 1891 D Einstimmige Annahme 1892 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Zusatzabkommen vom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 476); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 625) . . . . 1892 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . 1892 A Beschlußfassung 1892 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 628); Umdrucke 146, 149) 1892 C, 1910 B, 1911 A Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1892 C Haasler (GB/BHE) . . . . 1893 C, 1896 A Kuntscher (CDU/CSU) 1894 C, 1895 D, 1896 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1894 D Dr. Reif (FDP) 1895 B Dr. Kather (GB/BHE): zur Sache 1896 D zur Abstimmung 1897 B Leukert (CDU/CSU) 1897 A Abstimmungen 1894 B, 1897 B, C Zweite und dritte Beratung des von den • Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zukkergesetz) (Drucksache 487); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 714) 1898 B Schrader (CDU/CSU), Berichterstatter 1898 B Beschlußfassung 1899 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler u. Gen. betr. Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksachen 692, 536) . . . . 1899 C Merten (SPD), Berichterstatter . . 1899 C Beschlußfassung 1900 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 683) 1900 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1900 B Beschlußfassung 1900 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Prüfung der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 in Verbindung mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 689, 270, 396) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Rechnungen des Bundesrechnungshofs für die Rechnungsjahre 1949 und 1950 — Einzelplan XX — (Drucksachen 690, 547, 398) . 1900 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 1900 D Dr. Graf Henckel (CDU/CSU), Berichterstatter 1902 B Ritzel (SPD) 1905 A Abstimmungen 1906 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 700) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 701) 1907 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 1907 A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 1908 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1909 A Miller (CDU/CSU) 1909 B Hermsdorf (SPD) 1909 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 1909 D Annahme des Antrags Drucksache 700 1910 A Überweisung des Antrags Drucksache 701 an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 1910 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 139) . . . 1910 C, 1911 C Beschlußfassung 1910 C Nächste Sitzung 1910 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Umdruck 718) betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Umdruck 144) 1910 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 146) 1910 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 149) 1911 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse 1911 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 4. Anlage 1 Umdruck 144 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Drucksache 718) betreffend Beschlagnahme in Bremerhaven. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, 1. daß für das Bauvorhaben der US-Besatzungsmacht im Raume Bremerhaven für Familienangehörige der Besatzungstruppen das von der Stadtverwaltung Bremerhaven angebotene stadteigene Gelände in Anspruch genommen wird, 2. daß bei allen Bauvorhaben der Besatzungsmächte die Requisition von bebauten Grundstücken nach Möglichkeit vermieden wird. Bonn, den 13. Juli 1954 Wehr Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 146 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 7 Abs. 1 werden a) Nummer 1 gestrichen; b) in Nummer 2 gestrichen aa) die Worte „des Bundesministeriums des Innern", bb) die Worte „des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen", cc) die Worte „des Bundesausgleichsamtes", dd) die Worte „der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"; c) nach Nummer 2 eingefügt die Worte: „2 a. zwei Vertretern des Bundesausgleichsamtes, zwei Vertretern des Kontrollausschusses des Bundesausgleichsamtes und zwei Vertretern des Ständigen Beirates des Bundesausgleichsamtes"; d) in Nummer 3 ersetzt die Worte „sechs Vertretern" durch die Worte „fünf Vertretern"; e) in Nummer 6 ersetzt die Worte „drei Vertretern" durch die Worte „vier Vertretern"; f) in Nummer 9 ersetzt die Worte „fünf weiteren Mitgliedern" durch die Worte „Vier weiteren Mitgliedern". 2. § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird von diesem aus der Reihe seiner Mitglieder auf drei Jahre gewählt." 3. In § 7 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Kontrollausschusses werden vom Kontrollausschuß, die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Ständigen Beirates vom Ständigen Beirat gewählt." Bonn, den 13. Juli 1954 Engell Haasler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 149 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 1 erhält die Nummer 9 folgende neue Fassung: „9. sieben weiteren sachverständigen Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden." Bonn, den 14. Juli 1954 Kuntscher Ehren Dr. Lindrath Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 4 Umdruck 139 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Führung der Bezeichnung „Frau" durch unverheiratete weibliche Personen (Drucksache 627) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller und Genossen betreffend Organisatorische Zusammenfassung der seefahrenden Einheiten des Bundes (Drucksache 658) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit. Bonn, den 6. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Schrader


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf dem Gebiet des Zuckers bestehen im Gegensatz zu den Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide, Fette,
    Vieh und Fleisch keine Einfuhr- und Vorratsstellen, sondern es ist nur eine Einfuhrstelle vorhanden, der bisher im Haushalt keine Mittel für Lagerhaltung zur Verfügung gestellt worden sind. Das Problem der Lagerhaltung ist auf dem Zuckergebiet bis zur Koreakrise auch nicht aufgetreten. Nach Beendigung derselben ist der Zuckerabsatz stark zurückgegangen; denn Handel, zuckerverarbeitende Industrie und Haushalte hatten erhebliche Zuckermengen gehortet, die nun dem Verbrauch zugeleitet worden sind. Das hat dazu geführt, daß die aus dem Ausland eingeführten Zukkermengen zum größten Teil auf Lager gehalten werden mußten. Die Lagerhaltung ist von der Zuckerindustrie und dem Importhandel vorgenommen worden, die diese auch finanziert haben. Da die Kosten infolge des Festpreissystems nicht auf den Abgabepreis geschlagen werden konnten, mußten sie der Zuckerwirtschaft erstattet werden. Weil Haushaltsmittel nicht zur Verfügung standen, wurden für diesen Zweck Überschüsse aus den Frachtausgleichskassen herangezogen.
    Eine ähnliche Lage hat sich auf Grund der letzten Zuckerrübenernte ergeben, die sowohl hinsichtlich des Mengenertrags als auch des Zuckergehalts alle Erwartungen übertroffen hat. Die Eigenerzeugung des letzten Jahres von 1,295 Millionen t Zukker deckt nahezu den gesamten eigenen Bedarf, der etwa 1,3 Millionen t beträgt. Andererseits mußten die handelsvertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden, die unter Zugrundelegung der Anbaufläche und normaler Erträge zur Deckung des erwarteten Einfuhrbedarfs eingegangen waren. Eine Auflagernahme ist daher auch jetzt notwendig. Aber selbst unter normalen Verhältnissen muß dafür gesorgt werden, daß immer gewisse Reserven vorhanden sind. Man kann die Einfuhren nicht auf den Bedarf, den niemand im voraus genau kennt, abzirkeln. Zum Ausgleich von Versorgungsschwankungen und plötzlichen Bedarfssteigerungen ist es im Interesse einer geordneten Versorgung notwendig, daß ein Manipulationsbestand zur Deckung von mindestens einem Monatsbedarf verfügbar ist.
    Die Lagerhaltung wird daher immer erforderlich sein. Aber man braucht auf dem Zuckergebiet dazu nicht unbedingt eine Vorratsstelle, deren Errichtung mit dem Initiativantrag Drucksache 487 beabsichtigt war. Die Lagerhaltung kann wie bisher von der Zuckerwirtschaft selber durchgeführt werden. Es muß aber dafür gesorgt werden, daß ihr die Kosten dieser Lagerhaltung erstattet werden und daß die hierzu erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Bisher konnten die Mittel zur Sicherstellung dieser Kosten nur von Fall zu Fall nach mehr oder weniger langen Verhandlungen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen zur Verfügung gestellt werden. Es ist dringend notwendig, daß über die Beschaffung der Mittel und über die Kostenerstattung Klarheit geschaffen und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Befugnis eingeräumt wird, der Zuckerindustrie und dem Importhandel die hierzu notwendigen Auflagen zu machen.
    Diese Möglichkeit besteht nach Ansicht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch eine Ergänzung des § 5 des Zuckergesetzes in der Ihnen vorliegenden Fassung eines neuen Abs. 1 a, dem die Antragsteller zugestimmt haben.
    Der Entwurf dieser Formulierung war Gegenstand eingehender Beratungen des Ernährungsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und


    (Schrader)

    des Haushaltsausschusses. Alle Ausschüsse waren sich darin einig, daß die Errichtung einer Vorratsstelle für Zucker nicht notwendig ist und daß das Ziel auch durch eine Ergänzung des § 5 des Zukkergesetzes erreicht werden kann.
    Der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Regelung sowohl auf den Auslandzucker als auch auf den Inlandzucker zu erstrecken.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat geglaubt, von der Einbeziehung des Inlandzuckers absehen zu können, weil die Kosten der Lagerhaltung für Inlandzucker im Zuckerpreis berücksichtigt seien. Hierzu darf ich folgendes bemerken: Es ist richtig, daß Lagerhaltungskosten für Inlandzucker im Zuckerpreis berücksichtigt sind, jedoch nur insoweit, als sich diese Kosten auf das Zuckerwirtschaftsjahr beziehen, in dem der Inlandzucker hergestellt worden ist. Soweit eine Überlagerung bei Inlandzucker von dem einen zum anderen Zukkerwirtschaftsjahr notwendig wird, besteht aber im Zuckerpreis keine Kostendeckung. Sicher wird das Ernährungsministerium bestrebt sein, eine Überlagerung von Inlandzucker über das Zuckerwirtschaftsjahr hinaus zu vermeiden. Es sind aber, wie z. B. voraussichtlich auch in diesem Jahr, Fälle denkbar, in denen auch Inlandzucker in das neue Zuckerwirtschaftsjahr übernommen werden muß. Eine Kostenersparnis tritt nicht dadurch ein, daß man den Inlandzucker aus der Regelung heraus-läßt. Denn durch eine bevorzugte Freigabe des Inlandzuckers und durch die dann zwangsläufig notwendig werdende Hinausschiebung der Freigaben des Auslandzuckers werden die Kosten die gleichen bleiben.
    Zur eindeutigen Klarstellung der Frage der Einlagerung von Inlandzucker beschloß der Ernährungsausschuß, den Abs. 1 a noch dahingehend zu ändern, daß es, wie es aus dem Mündlichen Bericht hervorgeht, heißt:
    . . . Inlandzucker, soweit er bis zum Ende des
    Erzeugungsjahres (Zuckerwirtschaftsjahres)

    nicht freigegeben worden ist, . . .
    Abschließend möchte ich hervorheben, daß der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Zuckergesetzes dazu beiträgt, eine geordnete und ausgeglichene Versorgung der Verbraucher mit Zucker sicherzustellen. Ich bitte Sie daher namens des Ernährungsausschusses, dem vorliegenden Gesetz in der Fassung des Mündlichen Berichts Drucksache 714, der die Drucksache 487 ersetzt, Ihre Zustimmung zu erteilen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Es entfällt eine Einzelberatung.
Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksachen 692, 536).
Als Berichterstatter hat das Wort der Abgeordnete Merten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Merten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage betreffend Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein war erforderlich, um in einer umstrittenen Rechtslage Klarheit zu schaffen. § 2 Abs. 1 der in der Drucksache 536 erwähnten Verordnung aus dem Jahre 1936 lautet:
    Kräuterweine sind die aus Wein unter Verwendung von würzenden Stoffen hergestellten Getränke. Zu den Kräuterweinen gehören jedoch nicht 1. Wermutwein; 2. Bowlen, Punsche, Glühwein; 3. Trinkbranntweine aller Art; 4. Arzneiweine ... .
    Die in der Vorlage erwähnten Aperitifs sind in dieser Verordnung nicht aufgeführt, weil sie 1936 nirgends in Deutschland hergestellt wurden und der geringe Bedarf durch Einfuhren aus dem Ausland gedeckt wurde.
    Inzwischen ist der Bedarf entsprechend einer Geschmacksänderung des Publikums gestiegen. Das beweisen einerseits die Ausschreibungen von Importen im Bundesanzeiger, andererseits die Verkaufsergebnisse des in den letzten Jahren in Deutschland hergestellten Aperitifs.
    Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich davon überzeugt, daß dieser Bedarf tatsächlich vorhanden ist. Er hat sich weiterhin davon überzeugt, daß zur Herstellung von Aperitif Weine Verwendung finden, die auf dem sonstigen Markt nur schwer abgesetzt werden können. Durch die Herstellung von Aperitif in deutschen Betrieben wird also eine Möglichkeit geschaffen, auch diesen schwer absetzbaren Weinen einen sicheren Absatz zu gewährleisten und damit zahlreichen kleinen Winzern in ihrem Existenzkampf zu helfen.
    Auf Grund einer Genehmigung des badischen Ministeriums für Landwirtschaft wurde Aperitif jahrelang hergestellt, bis rechtliche Schwierigkeiten auftauchten, die bisher nicht geklärt werden konnten. Durch eine Änderung der Verordnung über Kräuterwein wären diese rechtlichen Schwierigkeiten alsbald zu beheben. Im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben die Ausführungen der Sachverständigen der zuständigen Ministerien ebenfalls ergeben, daß eine Änderung der Verordnung zur Schaffung einer klaren Rechtslage erforderlich ist. Der Ausschuß hatte jedoch den Eindruck, daß die Änderung der Verordnung, die ja auch ohne einen besonderen Beschluß des Hohen Hauses von der Bundesregierung hätte vorgenommen werden können, bisher auf Schwierigkeiten gestoßen ist, weil sie in Zusammenhang mit Verhandlungen über eine Neuregelung der Branntweinmonopolabgaben gebracht


    (Merten)

    wurde. Es wurde festgestellt, daß hier kein Zusammenhang besteht, weil die Einbeziehung neuer oder anderer Kategorien in die Branntweinmonopolabgabe wie z. B. des Wermutweins oder auch des Aperitifs ganz unabhängig davon ist, was in § 2 Abs. 1 der Kräuterweinverordnung geregelt wird.
    Der Ausschuß hat daher der Vorlage Drucksache 536 einhellig seine Zustimmung erteilt und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß im Fall der Zustimmung des Hohen Hauses eine Änderung der angezogenen Verordnung möglichst bald erfolgt, damit die Freunde des Aperitifs ihr Gläschen auf einer sicheren gesetzlichen Grundlage trinken können.

    (Heiterkeit und Beifall.)