Rede von
Rudolf
Schrader
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf dem Gebiet des Zuckers bestehen im Gegensatz zu den Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide, Fette,
Vieh und Fleisch keine Einfuhr- und Vorratsstellen, sondern es ist nur eine Einfuhrstelle vorhanden, der bisher im Haushalt keine Mittel für Lagerhaltung zur Verfügung gestellt worden sind. Das Problem der Lagerhaltung ist auf dem Zuckergebiet bis zur Koreakrise auch nicht aufgetreten. Nach Beendigung derselben ist der Zuckerabsatz stark zurückgegangen; denn Handel, zuckerverarbeitende Industrie und Haushalte hatten erhebliche Zuckermengen gehortet, die nun dem Verbrauch zugeleitet worden sind. Das hat dazu geführt, daß die aus dem Ausland eingeführten Zukkermengen zum größten Teil auf Lager gehalten werden mußten. Die Lagerhaltung ist von der Zuckerindustrie und dem Importhandel vorgenommen worden, die diese auch finanziert haben. Da die Kosten infolge des Festpreissystems nicht auf den Abgabepreis geschlagen werden konnten, mußten sie der Zuckerwirtschaft erstattet werden. Weil Haushaltsmittel nicht zur Verfügung standen, wurden für diesen Zweck Überschüsse aus den Frachtausgleichskassen herangezogen.
Eine ähnliche Lage hat sich auf Grund der letzten Zuckerrübenernte ergeben, die sowohl hinsichtlich des Mengenertrags als auch des Zuckergehalts alle Erwartungen übertroffen hat. Die Eigenerzeugung des letzten Jahres von 1,295 Millionen t Zukker deckt nahezu den gesamten eigenen Bedarf, der etwa 1,3 Millionen t beträgt. Andererseits mußten die handelsvertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden, die unter Zugrundelegung der Anbaufläche und normaler Erträge zur Deckung des erwarteten Einfuhrbedarfs eingegangen waren. Eine Auflagernahme ist daher auch jetzt notwendig. Aber selbst unter normalen Verhältnissen muß dafür gesorgt werden, daß immer gewisse Reserven vorhanden sind. Man kann die Einfuhren nicht auf den Bedarf, den niemand im voraus genau kennt, abzirkeln. Zum Ausgleich von Versorgungsschwankungen und plötzlichen Bedarfssteigerungen ist es im Interesse einer geordneten Versorgung notwendig, daß ein Manipulationsbestand zur Deckung von mindestens einem Monatsbedarf verfügbar ist.
Die Lagerhaltung wird daher immer erforderlich sein. Aber man braucht auf dem Zuckergebiet dazu nicht unbedingt eine Vorratsstelle, deren Errichtung mit dem Initiativantrag Drucksache 487 beabsichtigt war. Die Lagerhaltung kann wie bisher von der Zuckerwirtschaft selber durchgeführt werden. Es muß aber dafür gesorgt werden, daß ihr die Kosten dieser Lagerhaltung erstattet werden und daß die hierzu erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Bisher konnten die Mittel zur Sicherstellung dieser Kosten nur von Fall zu Fall nach mehr oder weniger langen Verhandlungen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen zur Verfügung gestellt werden. Es ist dringend notwendig, daß über die Beschaffung der Mittel und über die Kostenerstattung Klarheit geschaffen und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Befugnis eingeräumt wird, der Zuckerindustrie und dem Importhandel die hierzu notwendigen Auflagen zu machen.
Diese Möglichkeit besteht nach Ansicht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch eine Ergänzung des § 5 des Zuckergesetzes in der Ihnen vorliegenden Fassung eines neuen Abs. 1 a, dem die Antragsteller zugestimmt haben.
Der Entwurf dieser Formulierung war Gegenstand eingehender Beratungen des Ernährungsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und
des Haushaltsausschusses. Alle Ausschüsse waren sich darin einig, daß die Errichtung einer Vorratsstelle für Zucker nicht notwendig ist und daß das Ziel auch durch eine Ergänzung des § 5 des Zukkergesetzes erreicht werden kann.
Der Ernährungsausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Regelung sowohl auf den Auslandzucker als auch auf den Inlandzucker zu erstrecken.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat geglaubt, von der Einbeziehung des Inlandzuckers absehen zu können, weil die Kosten der Lagerhaltung für Inlandzucker im Zuckerpreis berücksichtigt seien. Hierzu darf ich folgendes bemerken: Es ist richtig, daß Lagerhaltungskosten für Inlandzucker im Zuckerpreis berücksichtigt sind, jedoch nur insoweit, als sich diese Kosten auf das Zuckerwirtschaftsjahr beziehen, in dem der Inlandzucker hergestellt worden ist. Soweit eine Überlagerung bei Inlandzucker von dem einen zum anderen Zukkerwirtschaftsjahr notwendig wird, besteht aber im Zuckerpreis keine Kostendeckung. Sicher wird das Ernährungsministerium bestrebt sein, eine Überlagerung von Inlandzucker über das Zuckerwirtschaftsjahr hinaus zu vermeiden. Es sind aber, wie z. B. voraussichtlich auch in diesem Jahr, Fälle denkbar, in denen auch Inlandzucker in das neue Zuckerwirtschaftsjahr übernommen werden muß. Eine Kostenersparnis tritt nicht dadurch ein, daß man den Inlandzucker aus der Regelung heraus-läßt. Denn durch eine bevorzugte Freigabe des Inlandzuckers und durch die dann zwangsläufig notwendig werdende Hinausschiebung der Freigaben des Auslandzuckers werden die Kosten die gleichen bleiben.
Zur eindeutigen Klarstellung der Frage der Einlagerung von Inlandzucker beschloß der Ernährungsausschuß, den Abs. 1 a noch dahingehend zu ändern, daß es, wie es aus dem Mündlichen Bericht hervorgeht, heißt:
. . . Inlandzucker, soweit er bis zum Ende des
Erzeugungsjahres
nicht freigegeben worden ist, . . .
Abschließend möchte ich hervorheben, daß der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Zuckergesetzes dazu beiträgt, eine geordnete und ausgeglichene Versorgung der Verbraucher mit Zucker sicherzustellen. Ich bitte Sie daher namens des Ernährungsausschusses, dem vorliegenden Gesetz in der Fassung des Mündlichen Berichts Drucksache 714, der die Drucksache 487 ersetzt, Ihre Zustimmung zu erteilen.