Rede:
ID0204003600

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954 1877 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1879 C, 1890 D, 1910 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 76); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 656) 1879 C Rückverweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 1879 D Zur Tagesordnung, betr. Beratung der Gesetzentwürfe über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksachen 318 und 319): Horn (CDU/CSU) 1879 D Eickhoff (DP) 1880 A Mellies (SPD) 1880 B Widerspruch gegen Aufsetzung auf die Tagesordnung 1880 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Drucksache 718, Umdruck 144) . 1880 C, 1910 B Schneider (Bremerhaven) (DP) Antragsteller 1880 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1882 D Wehr (SPD) 1883 D, 1887 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 1886 D Schloß (FDP) 1887 B Abstimmungen 1888 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663); Mündlicher Bericht des Ausschuses für Sozialpolitik (Drucksache 696) 1888 C Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter 1888 D Beschlußfassung 1889 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 655) 1889 D Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 1889 D Beschlußfassung 1890 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 703) . 1890 D Engelbrecht-Greve (CDU/CSU), Berichterstatter 1890 D Beschlußfassung 1891 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vordringliche Freigabe von Bundesmitteln für die Brennstoffbeschaffung für Minderbemittelte (Drucksache 583) . . . 1891 B Dr. Schranz (DP), Antragsteller . . 1891 B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1891 C Antrag für erledigt erklärt 1891 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) . . . 1891 D Petersen (GB/BHE) 1891 D Einstimmige Annahme 1892 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Zusatzabkommen vom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 476); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 625) . . . . 1892 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . 1892 A Beschlußfassung 1892 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 628); Umdrucke 146, 149) 1892 C, 1910 B, 1911 A Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1892 C Haasler (GB/BHE) . . . . 1893 C, 1896 A Kuntscher (CDU/CSU) 1894 C, 1895 D, 1896 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1894 D Dr. Reif (FDP) 1895 B Dr. Kather (GB/BHE): zur Sache 1896 D zur Abstimmung 1897 B Leukert (CDU/CSU) 1897 A Abstimmungen 1894 B, 1897 B, C Zweite und dritte Beratung des von den • Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zukkergesetz) (Drucksache 487); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 714) 1898 B Schrader (CDU/CSU), Berichterstatter 1898 B Beschlußfassung 1899 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler u. Gen. betr. Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksachen 692, 536) . . . . 1899 C Merten (SPD), Berichterstatter . . 1899 C Beschlußfassung 1900 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 683) 1900 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1900 B Beschlußfassung 1900 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Prüfung der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 in Verbindung mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 689, 270, 396) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Rechnungen des Bundesrechnungshofs für die Rechnungsjahre 1949 und 1950 — Einzelplan XX — (Drucksachen 690, 547, 398) . 1900 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 1900 D Dr. Graf Henckel (CDU/CSU), Berichterstatter 1902 B Ritzel (SPD) 1905 A Abstimmungen 1906 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 700) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 701) 1907 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 1907 A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 1908 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1909 A Miller (CDU/CSU) 1909 B Hermsdorf (SPD) 1909 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 1909 D Annahme des Antrags Drucksache 700 1910 A Überweisung des Antrags Drucksache 701 an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 1910 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 139) . . . 1910 C, 1911 C Beschlußfassung 1910 C Nächste Sitzung 1910 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Umdruck 718) betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Umdruck 144) 1910 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 146) 1910 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 149) 1911 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse 1911 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 4. Anlage 1 Umdruck 144 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Drucksache 718) betreffend Beschlagnahme in Bremerhaven. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, 1. daß für das Bauvorhaben der US-Besatzungsmacht im Raume Bremerhaven für Familienangehörige der Besatzungstruppen das von der Stadtverwaltung Bremerhaven angebotene stadteigene Gelände in Anspruch genommen wird, 2. daß bei allen Bauvorhaben der Besatzungsmächte die Requisition von bebauten Grundstücken nach Möglichkeit vermieden wird. Bonn, den 13. Juli 1954 Wehr Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 146 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 7 Abs. 1 werden a) Nummer 1 gestrichen; b) in Nummer 2 gestrichen aa) die Worte „des Bundesministeriums des Innern", bb) die Worte „des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen", cc) die Worte „des Bundesausgleichsamtes", dd) die Worte „der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"; c) nach Nummer 2 eingefügt die Worte: „2 a. zwei Vertretern des Bundesausgleichsamtes, zwei Vertretern des Kontrollausschusses des Bundesausgleichsamtes und zwei Vertretern des Ständigen Beirates des Bundesausgleichsamtes"; d) in Nummer 3 ersetzt die Worte „sechs Vertretern" durch die Worte „fünf Vertretern"; e) in Nummer 6 ersetzt die Worte „drei Vertretern" durch die Worte „vier Vertretern"; f) in Nummer 9 ersetzt die Worte „fünf weiteren Mitgliedern" durch die Worte „Vier weiteren Mitgliedern". 2. § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird von diesem aus der Reihe seiner Mitglieder auf drei Jahre gewählt." 3. In § 7 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Kontrollausschusses werden vom Kontrollausschuß, die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Ständigen Beirates vom Ständigen Beirat gewählt." Bonn, den 13. Juli 1954 Engell Haasler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 149 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 1 erhält die Nummer 9 folgende neue Fassung: „9. sieben weiteren sachverständigen Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden." Bonn, den 14. Juli 1954 Kuntscher Ehren Dr. Lindrath Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 4 Umdruck 139 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Führung der Bezeichnung „Frau" durch unverheiratete weibliche Personen (Drucksache 627) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller und Genossen betreffend Organisatorische Zusammenfassung der seefahrenden Einheiten des Bundes (Drucksache 658) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit. Bonn, den 6. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Thieme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Das Hohe Haus hat in seiner 8. Sitzung am 10. Dezember 1953 den Entwurf eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank — Drucksache 86 — an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für den Lastenausgleich zur Beratung überwiesen. Die Federführung erhielt der Ausschuß für Geld und Kredit, der in mehreren Sitzungen den Gesetzentwurf beraten und dabei auch zu den Beschlüssen des Ausschusses für den Lastenausgleich abschließend Stellung genommen hat. Die Ausschußbeschlüsse weichen in zahlreichen und wesentlichen Punkten vom Regierungsentwurf ab. In Drucksache 628 finden Sie die Gegenüberstellung von Entwurf und Ausschußbeschlüssen. Ich darf im einzelnen über die Erörterungen im Ausschuß für Geld und Kredit berichten und gleichzeitig anfügen, daß eine Verzögerung der Beratung durch den Umstand eingetreten ist, daß sich der Bundesrat, der bereits am 24. April 1953 zu dem Entwurf Stellung genommen hatte, gemäß dem Grundsatz der Diskontinuität des Bundestags noch einmal mit dem Entwurf beschäftigen mußte, was am 19. März dieses Jahres geschehen ist.
    Zur Überschrift des Gesetzentwurfs ist zu berichten, daß die Streichung des in Klammern gesetzten Untertitels beschlossen wurde, ausgehend von der Überlegung, den Zweck der Bank auf den Lastenausgleich als solchen und nicht auf bestimmte Kundenschichten zu erstrecken.
    § 1 Abs. 1 erhielt den vom Regierungsentwurf abweichenden Wortlaut mit einem Abstimmungsergebnis von 9 zu 1 bei mehreren Enthaltungen. Abs. 2 von § 1 wurde unverändert angenommen. Der Ausschuß für Geld und Kredit war dabei der Ansicht, daß in ,das Gesetz keinerlei Bestimmungen über Filialverbot aufgenommen werden sollten.
    Von § 2 wurden die Absätze 2 und 3 gestrichen, da der Ausschuß in seiner Mehrheit die Ansicht vertrat, daß Kapitalerhöhung einer öffentlichrechtlichen Anstalt nur durch Gesetz festzulegen sei, nicht aber durch Kapitalbeteiligungsvertrag.
    § 3 erhielt einen weiteren Satz — ich darf ihn verlesen —:
    Die Hauptrücklage darf nur zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten verwendet werden.
    Ich komme darauf noch bei § 10 zu sprechen.


    (Thieme)

    § 4 Abs. 1 erhielt eine redaktionelle Änderung. Im gleichen Paragraphen wurden in Abs. 2 Ziffer 1 die Worte „und finanziellen Beihilfen" gestrichen. Der Ausschuß stimmte jedoch darin überein, daß die Möglichkeit der Gewährung von zinslosen Darlehen nicht ausgeschlossen sein sollte. In § 4 Abs. 4 Ziffer 4 bindet der Ausschuß Beteiligungen an die Zustimmung des Verwaltungsrats. Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesrechnungshofs.
    Der Ausschuß für den Lastenausgleich forderte bei Beratung des § 6 nachdrücklich, daß alle Geschädigtengruppen angemessen im Personal der Bank vertreten sein sollten. Der Ausschuß für Geld und Kredit schloß sich dieser Forderung an.
    § 7 war Gegenstand längerer Erörterungen sowohl im Ausschuß für Geld und Kredit als auch im Ausschuß für den Lastenausgleich. In Abs. 1 Ziffer 2 wurden zwei redaktionelle Korrekturen notwendig. Strittig war Ziffer 3 des Abs. 1. Der Ausschuß für Geld und Kredit entschloß sich, die Zahl der Ländervertreter auf 6 zu erhöhen, in der Meinung, daß neben den drei Abgabeländern und den zwei Aufnahmeländern als sechstes Land Berlin vertreten sein sollte.
    Hinsichtlich der Ziffer 7 trat der Ausschuß für Geld und Kredit dem Beschluß des Ausschusses für den Lastenausgleich bei, nämlich die Zahl der Vertreter der Organisationen der Kriegsgeschädigten einschließlich der Ostgeschädigten von 2 auf 3 zu erhöhen.
    Ziffer 7 a wurde vom Ausschuß für Geld und Kredit neu eingefügt.
    Ziffer 8 erhielt ihre Formulierung durch gleichlautende Vorschläge beider Ausschüsse.
    Während der Ausschuß für den Lastenausgleich anregte, in Ziffer 9 zu bestimmen, in den Verwaltungsrat sollten sieben weitere sachverständige Mitglieder kommen, die von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Bundestages gewählt werden, konnte sich der Ausschuß für Geld und Kredit nur zu der Formulierung, die fünf weitere Mitglieder vorsieht, entschließen. In Abs. 9 des § 7 ist die Aufnahme von Anleihen von einer Genehmigung des Verwaltungsrats abhängig gemacht.
    Bei § 9 entwickelte sich über die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Jahresabschluß eine längere Diskussion, vor allem darüber, inwieweit eine Entscheidungsbefugnis des Verwaltungsrats festgelegt werden sollte. Im Gesetzentwurf war eine Regelung getroffen worden, die bereits einen Vorgriff auf die künftige Entwicklung des Aktienrechts darstellt. Der Ausschuß entschied sich für die Einschaltung des Verwaltungsrats und hat dementsprechend die Abs. 1 und 2 des § 9 neu formuliert.
    Die Änderungen des § 10 Abs. 1 regeln nunmehr die Zuführung zur Hauptrücklage ausschließlich nach dem Kapital des Unternehmens.
    In § 12 wünscht der Ausschuß die Anhörung des Verwaltungsrats bei Abfassung der Satzung und Satzungsänderungen.
    In § 14 wurde ein zusätzlicher Abs. 2 a aufgenommen, durch den die Bank ermächtigt wird, für ihre Anleihen ein Schuldbuch von der Bundesschuldenverwaltung führen zu lassen. Damit wird einem Wunsche des Bundesausgleichsamts Rechnung getragen.
    Bei § 14 Abs. 3 möchte ich noch darauf hinweisen, daß aus redaktionellen Gründen die hinter dem Wort „Lastenausgleichsbank" in Klammern stehende Bezeichnung „Bank für Vertriebene und Geschädigte" fortfallen muß, wie es bereits im Titel und in den vorausgehenden Paragraphen ordnungsgemäß geschehen ist.
    Auch die Änderung des Textes von § 16 Abs. 2 ist nur redaktioneller Art.
    § 16 a ist neu aufgenommen worden. Die Vorschrift, die Interimsbestimmungen für Vorstand und Aufsichtsrat enthält, ist notwendig, weil die Geschäfte der Bank ohne Verzug weitergeführt werden müssen.
    Der Ausschuß für Geld und Kredit stellt den Antrag, das Hohe Haus wolle beschließen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des 22. Ausschusses, wie in Drucksache 628 niedergelegt, zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Zur zweiten Beratung rufe ich zunächst den § 1 auf. Dazu liegt ein noch nicht verteilter Änderungsantrag der Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE vor, im § 1 hinter „Lastenausgleichsbank" wieder einfügen „Bank für Vertriebene und Geschädigte". Zur Begründung Herr Abgeordneter Haasler. — Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß gleichzeitig auch die Anträge zu § 7 auf Umdruck 146*) begründet werden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Haasler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Freunde sind mit den Vorschlägen des 22. Ausschusses im wesentlichen einverstanden. Wir haben lediglich drei Anliegen. Das erste Anliegen ist in dem noch nicht verteilten Umdruck enthalten. Wir haben dort beantragt, daß der bisherige Name „Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte)" entgegen dem Vorschlag des Ausschusses weiter bestehenbleiben soll. Wir sind der Meinung, daß die Zweckbestimmung der Bank, wie sie in § 1 zum Ausdruck kommt, sich auch in der Firmierung zu zeigen hat. Ich verweise auf § 1, wonach zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den Krieg und seine Folgen betroffenen Personen, insbesondere der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten, ein Kreditinstitut gegründet werden soll. Wir sind also der Meinung, daß im Interesse der Firmenwahrheit und weil die Zweckbestimmung einer Bank aus ihrem Namen hervorgehen sollte, die ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Bezeichnung aufrechtzuerhalten ist.
    Unsere weiteren Anliegen beziehen sich auf eine andere Gestaltung des Verwaltungsrats. Wir möchten da besonders zwei Dinge geändert sehen. Erstens meinen wir, daß der Vorsitzende des Verwaltungsrats nicht durch das Gesetz bestimmt werden soll, sondern daß sich der Verwaltungsrat seinen Vorsitzenden selber zu wählen hat. Wenn die Regierung einen bestimmten Herrn als Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu sehen wünscht, hat sie es ja in der Hand, dessen Wahl über die von ihr mittelbar oder unmittelbar zu benennenden Mitglieder sicherzustellen. Wir sollten den Verwaltungsrat aber nicht von vornherein an eine bestimmte gesetzliche Regelung binden.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    *) Siehe Anlage 2.


    (Haasler)

    Auch rein systematisch ist es nicht gut, dem Verwaltungsrat, der ja ein Gremium ist, in dem echt über die sachlichen Anliegen diskutiert werden soll, von Amts wegen eine Spitze zu geben. In § 7 Abs. 9 heißt es: „Der Verwaltungsrat . . . ist berechtigt, vom Vorstand Auskünfte zu verlangen und ihm allgemeine Weisungen und Empfehlungen zu erteilen." Er ist also ein weisungsberechtigtes Organ. Ein solches Organ sollte deshalb auch in — sagen wir — parlamentsähnlicher Weise organisiert werden. Eine Parallele findet sich überdies im Handelsrecht; es wird als üblich und notwendig angesehen, daß sich die Aufsichtsräte der Firmen ihre Vorsitzenden selber wählen.
    Unsere speziellen Anliegen hinsichtlich der mitgliedermäßigen Zusammensetzung des Verwaltungsrats gehen aus Umdruck 146 hervor. Ich möchte Sie mit der Aufzählung der Einzelheiten nicht langweilen. Ich will nur einen Änderungswunsch hervorheben: wir sollten einem Vertreter der heimatvertriebenen Wirtschaft einen Sitz im Verwaltungsrat einräumen. Das scheint uns durch eine Änderung der Ziffer 6 des Abs. 1 von § 7 möglich, in der wir an Stelle der bisher vorgeschlagenen drei Vertreter der Vertriebenenorganisationen vier Vertreter festgelegt sehen möchten. Ich brauche keine Worte darüber zu verlieren, daß in einer Bank, die sich im wesentlichen mit der wirtschaftlichen Eingliederung der Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten befassen soll, ein Vertreter der heimatvertriebenen Wirtschaft als Mitglied unentbehrlich erscheint.