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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 39. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 10. Juli 1954 1845 39. Sitzung Bonn, Sonnabend, den 10. Juli 1954 Geschäftliche Mitteilungen 1846 C Nächste Fragestunde 1846 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 55, 76, 80 (Drucksachen 489, 687; 617, 682; 624, 691) 1846 D Reihenfolge der Erledigung der Tagesordnung 1846 D, 1874 B Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Kopf, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksache 562) 1846 D Dr. Kopf (CDU/CSU) Antragsteller 1847 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1849 B Beratung des Antrags der Abg. Bauer (Wasserburg), Dr. Dittrich, Dr. Franz, Klausner, Lermer, Freiherr Riederer von Paar, Unertl u. Gen. betr. Hochwasserkatastrophe in Südbayern (Drucksache 695) . . 1849 B Einstimmige Annahme 1849 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksache 573) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs durch Entlastung der Straßen (Straßenentlastungsgesetz) (Drucksache 574), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Drucksache 611), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 612), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Verkehrswege (Drucksache 613), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksache 614), mit der Beratung des Antrags der Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. betr. Koordinierung der Verkehrsträger (Drucksache 615), mit der Beratung des Antrags der Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. betr. Maßnahmen im Verkehrswesen (Drucksache 616) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) (Drucksache 678) . . . . 1849 C Körner (GB/BHE) 1849 D Feldmann (CDU/CSU) 1854 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 1855 A Brück (CDU/CSU) 1865 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 1866 B, 1867 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1867 A, C Ausschußüberweisungen 1868 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (Drucksache 598) 1868 D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1868 D Dr. Höck (CDU/CSU) 1869 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 1869 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Koordinierungsausschuß (Drucksache 630) 1870 A Zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU/CSU) . . . 1870 A, 1871 C Schoettle (SPD) 1870 A Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1871 B Absetzung von der Tagesordnung . . . 1872 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954) (Drucksache 653) . . . . 1872 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1872 B Erste Beratung des von der -Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 578) 1872 B Peters (SPD), Antragsteller 1872 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, - Landwirtschaft und Forsten 1874 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in BerlinCharlottenburg, Kurfürstendamm 40/41, und Berlin-Charlottenburg, Knesebeckstraße 35/36, Ecke Mommsenstraße (Drucksachen 582, 322) 1874 B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 1874 B Beschlußfassung 1874 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Drucksache 403); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 593) . . . . 1874 C Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1874 D Beschlußfassung 1875 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Zollsätze für bespielte Tonbänder und Lichtbilder zur Nachrichtenübermittlung (Drucksache 549) 1875 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 1875 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Zollsätze für Zitronen, Kaffee, Tee und Kakaobohnen (Drucksache 550) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Allgemeine Senkung der Zollsätze (Drucksache 551) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht u. Gen. betr Festsetzung eines Höchstzollsatzes für Kakaobohnen (Drucksache 580) 1875 C Kalbitzer (SPD) (zur Abstimmung) . 1875 C Ausschußüberweisungen 1875 C, D Beratung des Entwurfs einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 642) 1875 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für .Finanz- und Steuerfragen 1875 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zolländerungen (Drucksache 664) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Achtzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 633) 1876 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen, Drucksache 664 auch an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1876 C Nächste Sitzung 1876 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 6 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, ich muß ja nun nach der Geschäftsordnung verfahren; der Punkt steht auf der Tagesordnung.

    (Zurufe von der SPD.)

    - Ich bitte, mich ausreden zu lassen. Der Punkt
    steht auf der Tagesordnung. Nach § 26 Abs. 4 der
    Geschäftsordnung kann der Antrag gestellt werden,


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag ist hier gestellt worden. Einigkeit darüber besteht nicht, ich muß daher abstimmen lassen. Wer dem Antrag, den Punkt 5 der Tagesordnung von gestern heute abzusetzen — mehr ist nicht beantragt —, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Wir sind uns nicht ganz einig. Wir wollen es einmal so probieren, damit die Zeit nicht unnötig verlorengeht. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag auf Absetzung zustimmen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Präsidium ist sich nicht einig. Ich bitte, durch Hammelsprung abzustimmen und den Saal zu verlassen.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

    Ich bitte, die Türen zu schließen. — Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. —

    (Wiedereintritt und Zählung.)

    Ich bitte die Türen zu schließen. Die Auszählung ist beendet.
    Meine Damen und Herren! Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Ausgezählte Stimmen 288. Davon haben mit Ja 167, mit Nein 120 Abgeordnete gestimmt, bei einer Enthaltung.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lebhafte Pfui-Rufe und Zurufe von der SPD.)

    Ich rufe Punkt 6 der gestrigen Tagesordnung auf: Erste Beratung des Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954) (Drucksache 653).
    Das Haus verzichtet auf Berichterstattung? — Das ist der Fall. Eine Debatte ist nicht erwünscht. Ich schließe die erste Beratung und schlage dem Hause Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Die Überweisung ist beschlossen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 1 der heutigen Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 578).
    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Peters.


Rede von Georg Peters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 578 legt die sozialdemokratische Fraktion Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Zukkersteuergesetzes vor. Das Problem der Beseitigung bzw. Ermäßigung der Zuckersteuer hat, seitdem der Kontrollrat den Steuersatz von 21 Mark auf 40 Mark erhöhte, immer wieder zu Anträgen und Debatten geführt, sowohl im Wirtschaftsrat als auch im Deutschen Bundestag. Mit der heutigen Vorlage greifen wir diese Frage erneut auf. Wir möchten sie endgültig lösen, d. h. wir möchten die Zuckersteuer überhaupt beseitigen. Wir hoffen dabei, daß das Hohe Haus unserem Anliegen zustimmen wird. Meine Fraktion geht hierbei von der grundsätzlichen Erwägung aus, daß so lebensnotwendige Güter wie Zucker überhaupt nicht mit einer indirekten Steuer belegt werden dürfen, Wir möchten mit unserem Antrag allen Verbrauchern eine gewisse Erleichterung verschaffen. Wir möchten dem Rübenanbau Hilfe leisten und wir möchten auch im Außenhandel gewisse Hemmungen beseitigen.
Der deutsche Verbraucher zahlt heute für 1 kg Zucker 1,32 bis 1,36 DM und für 1 kg Kandiszukker 1,80 DM. Leider sind für Kandiszucker die Preise nicht gebunden, obwohl in gewissen Gebieten der Verbrauch an Kandiszucker eine wesentliche Rolle spielt. Im ostfriesischen Teetrinkergebiet z. B. werden 500/o Kandiszucker und 50% anderer Zucker verbraucht. In den von mir erwähnten Preisen sind 26,5 Pf. Zuckersteuer und 8,5 Pf. Umsatzsteuer enthalten. Bei Kandiszucker sind die Sätze der Umsatzsteuer entsprechend höher. Die Preise könnten also durch Fortfall der Steuerbelastung sofort um 27 bis 30 Pf. für 1 kg gesenkt werden.
Wir halten die Vorlage dieses Gesetzentwurfs gerade im jetzigen Zeitpunkt für richtig, weil die Gesetzentwürfe der Regierung für die groß angekündigte Steuerreform nur bei den direkten Steuern eine Senkung vorsehen, und zwar in einem fühlbaren Ausmaß nur für die Bezieher von hohen Einkommen. Die Vorlagen enthalten keinerlei Vorschläge für die Senkung der ungerechten und, wie wir meinen, in vielen Fällen sogar unmoralischen indirekten Besteuerung der Verbrauchsgüter der breiten Masse. Eine Steuerreform, die diesen Namen verdient, hätte gerade hier ansetzen müssen. Leider wird mit den Vorschlägen der Regierung die Entwicklung, die öffentlichen Ausgaben immer mehr aus den indirekten Steuern und weniger aus den direkten Steuern zu decken, fortgesetzt. Wir halten diese Steuerpolitik im Grundsatz für falsch, für ungerecht und auch für unsozial. Leider sind wir in diesem Hause nicht stark genug, diese Steuerpolitik grundsätzlich zu ändern. Wir möchten aber der Öffentlichkeit immer wieder sagen, daß wir die starke Belastung der Verbrauchsgüter wie Tee, Kaffee, Kakao, Zucker, Salz, Zündwaren usw. beseitigt wissen möchten. Wir werden dem Hohen Hause deshalb immer wieder entsprechende Anträge zuleiten.
Heute beschäftigen wir uns mit der Zuckersteuer, die den Verbraucher jährlich bis 400 Millionen DM kostet. Der Kontrollrat hat durch die Erhöhung des Steuersatzes auf 40 RM für den Doppelzentner dieses wichtige Volksnahrungsmittel in einem ungeheuren Ausmaß verteuert. Deshalb wollte auch der Wirtschaftsrat bereits im Jahre 1949 die Abgabe auf 30,50 DM für den Doppelzentner ermäßigen. Leider hat der Kontrollrat seine Zustimmung verweigert. Diese Ermäßigung kam dann erst durch einen Beschluß des Bundestages im April 1950 zustande. Mit der Herabsetzung des Steuersatzes um 9,50 DM konnten damals aber nur die erhöhten Herstellungskosten und die gestiegenen Rübenanbaukosten abgedeckt werden. Von diesen 9,50 DM flossen etwa 6 DM an den Bauern, 3 DM an die Fabrik und 50 Pf. an die Frachtenausgleichskasse. Man vermied mit der Ermäßigung des Steuersatzes damals also nur eine Erhöhung des Verbraucherpreises, brachte aber keine Verbilligung. Obwohl der Bundestagsausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereits Ende 1949 die Senkung auf 21 DM zugunsten der Verbraucher erwogen hatte, beträgt der Steuersatz heute noch 26,50 DM.
Unser verehrter Herr Kollege Dr. Kneipp brachte bei der Debatte am 16. Dezember 1949 sehr interessante Zahlen über den Nutzen des Fiskus und über den Nutzen des Bauern pro Hektar angebauter


(Peters)

Zuckerrüben. Nach seinen Berechnungen zieht der Fiskus noch heute pro Hektar Zuckerrüben 12,20 DM aus dem Schweiß der Bauern. Herr Kollege Struve aber begründete, obwohl er Mitglied des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes ist, in der Debatte des Bundestags am 10. Dezember 1952 einen Antrag der CDU, die Zuckersteuer nicht, wie vom Ausschuß beantragt, auf 20,50 DM, sondern nur auf 26,50 DM herabzusetzen. Dieser Antrag wurde seinerzeit angenommen. Dadurch konnte zwar der Rübenpreis auf die auch von uns gewollte Höhe heraufgesetzt werden, verhindert aber wurde damit die Herabsetzung des Zuckerpreises, die Erhöhung des Zuckerverbrauchs und eine für die Landwirtschaft lohnende Vergrößerung der Anbaufläche von Zuckerrüben.
Wir wollen mit unserem heutigen Antrag auf Fortfall der Zuckersteuer nicht nur dem Verbraucher dienen, sondern auch den Bauern. Man kann mit ausreichenden und festen Preisen den deutschen Rübenanbau gesund, d. h. einen großen Teil der Landwirtschaft arbeitsfreudig und leistungsfähig erhalten, eine Feststellung, die schon andere getroffen haben, die wir Sozialdemokraten aber mit Nachdruck unterstützen möchten.
Herr Kollege Dr. Dr. Müller — seiner Fraktion fehlt zur Zeit im Hause bekanntlich nur eine Stimme zur absoluten Mehrheit — hat auf der großen Zuckertagung in Wiesbaden am 2. April dieses Jahres gesagt, daß man aus eigener Ernte, aus Importen und aus Abnahmeverpflichtungen mit einem Überhang von 425 000 t Zucker in diesem Wirtschaftsjahr rechnen müsse. Ich habe mir diese Zahlen vom Ministerium bestätigen lassen. Hinzu kommt, daß wir auch für 1955 eine Abnahmeverpflichtung gegenüber Kuba in Höhe von 175 000 t Rohzucker haben. Hinzu kommt weiterhin eine Vergrößerung der eigenen Anbaufläche um rund 12 %. Herr Dr. Müller folgert ganz logisch aus diesen Gegebenheiten, daß man zu einer Absatzförderung durch Abbau der Zuckersteuer kommen müsse. Soweit ich unterrichtet bin, hat man sich mit einem Steuersatz von 10 DM pro Doppelzentner beschäftigt. Wir freuen uns, daß er auch vom sozialpolitischen Standpunkt aus die Belastung des Grundnahrungsmittels Zucker für nicht länger vertretbar hält. Wir treffen uns mit ihm also in zwei Punkten, bei der Förderung der Landwirtschaft und vom sozialpolitischen Standpunkt aus. Soweit Sie also, meine Damen und Herren von der Mehrheit des Hauses, nicht geneigt sind, unseren Argumenten zu folgen, bitte ich Sie, sich dem Kollegen Dr. Dr. Müller anzuschließen.
Sie können sich aber auch den Argumenten anschließen, die von maßgebender Seite aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kommen. Herr Staatssekretär Dr. Sonnemann hat auf derselben Tagung in Wiesbaden erklärt — ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren —:
Auf allen Gebieten taucht die Frage auf, was getan werden kann, um den Bedarf, die Nachfrage, den Verzehr zu steigern und damit zu einer echten und natürlichen Ausweitung des Marktes und der Absatzmöglichkeit für die Landwirtschaft zu kommen.
Zum Zuckerabsatz speziell sagt er:
Sowohl der Ausdehnungsspielraum für den inländischen Rübenbau als auch der Einfuhrbedarf, der gegenüber einer ganzen Anzahl
von zuckererzeugenden Ländern ein wichtiges handelspolitisches Kompensationsobjekt bedeutet, würden sich sofort ganz anders darstellen, wenn es z. B. dank Ihrer Bemühungen oder gleichzeitig infolge einer Senkung der Zuckersteuer gelingen würde, zu einer an sich möglichen Ausweitung des Verbrauchs zu kommen.
Dazu möchte ich sagen, daß der Bedarf vorhanden ist und daß wir die Ausbreitung des Verbrauchs nicht nur für möglich, sondern für notwendig erachten. Dies geht aber nicht, wie man vielleicht glauben mag, über eine billige Reklame, sondern nur über eine fühlbare Senkung des Zuckerpreises. In keinem vergleichbaren Land ist die Verbraucherbelastung so hoch wie in der Bundesrepublik. Der Herr Finanzminister hatte Einnahmen aus der Zuckersteuer im Jahre 1950 in Höhe von 378 Millionen DM, im Jahre 1950/51 in Höhe von 385 Millionen DM, im Jahre 1951/52 in Höhe von 400 Millionen DM, und er rechnet für das Etatjahr 1954/55 mit einem Aufkommen von 375 Millionen DM. Diese hohe Belastung bewirkt, daß die Bundesrepublik im Zuckerverbrauch an zwölfter Stelle steht.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

In Schweden beträgt der Zuckerverbrauch pro Kopf der Bevölkerung im Jahre 45 kg, in den USA 43,8 kg, in England 36,4 kg, in der Tschechei 35,5 kg und in der Bundesrepublik, hoch geschätzt, 25 kg im Jahr. Davon entfallen etwa 16 kg auf die Haushaltsware.
Diese Zurückhaltung im Zuckerverbrauch bei uns ist durch die hohen Preise erzwungen.

(Zuruf von der Mitte: Ach was!)

Sie ist auch vom Standpunkt der Ernährung aus wenig begrüßenswert. Der Herr Finanzminister wird sicherlich nicht geneigt sein, auf die veranschlagten 375 Millionen DM aus der Zuckersteuer zu verzichten. Aber ich bitte Sie, meine Damen und Herren, seinen Argumenten, seinen zu erwartenden Einwendungen — wenn er auch heute nicht anwesend ist, so wird er sich sicherlich im Ausschuß dagegen wenden — nicht zu folgen. Der Herr Finanzminister hat dem Hohen Hause immer wieder erklärt, daß er auf diese Einnahme nicht verzichten oder jene Ausgabe nicht tragen könne. Nun, das Hohe Haus hat einige Male trotzdem anders beschlossen, und wir haben dann doch nicht die angekündigte Pleite im Bundeshaushalt erlebt. Der Herr Bundesfinanzminister will sogar von sich aus jetzt mit seinen Steuervorlagen den Beziehern großer Einkommen ansehnliche Steuergeschenke machen. Wir haben keine Veranlassung, bei beantragten Erleichterungen für die Allgemeinheit, wie sie die Beseitigung der Zuckersteuer sicherlich darstellen würde, immer an den Haushaltsausgleich zu denken. Dazu haben wir sicherlich Gelegenheit bei der Neufestsetzung des Einkommensteuertarifs.
Die Zuckersteuer wurde vor hundert Jahren eingeführt, als Zucker noch ein Luxusartikel war. Heute wird diese Steuer mit anderen Steuern zusammen von einem wichtigen Nahrungsmittel in einer Höhe erhoben, die die Herstellungskosten von Zucker noch um ein Drittel übersteigt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ihre Beseitigung wäre also ein Schritt fort von
einer völlig ungesunden und unsozialen Verbrauchsteuerpolitik. Sie wäre eine begrüßenswerte


(Peters)

Hilfe für den Rübenanbau, sie wäre eine Erleichterung im Außenhandel mit allen zuckererzeugenden Ländern, also eine Erleichterung für den Export der Erzeugnisse unserer Industrie. Wir würden, wenn wir die Zuckersteuer beseitigten, einmal den Erfordernissen der Gesamtwirtschaft gerecht werden. Wir haben auf dem Gebiete der Zuckerwirtschaft mit festen Preisen für den Rübenanbau und gleichen festen Preisen für den Verbrauch eine bewährte Marktordnung geschaffen. Beseitigen müssen wir aber alle Hemmnisse einer Ausweitung des Verbrauchs.
Es wäre sehr schön gewesen, wenn wir diese Vorlage heute in allen drei Lesungen hätten verabschieden können.

(Lachen in der Mitte. — Abg. Pelster: Das hätte Ihnen so gepaßt!)

Das geht natürlich nicht. Ich beantrage deshalb die Überweisung unserer Vorlage an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. Wir hoffen dabei, daß die Ausschüsse zu einer baldigen Beratung und zu einer zustimmenden Beschlußfassung kommen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. — Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die Aussprache.
    Es liegt vor der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. Ist das Haus damit einverstanden, daß so verfahren wird? — Das ist der Fall; die Überweisung ist erfolgt.
    Ich darf das Haus bitten, damit einverstanden zu sein, daß ich die Punkte 6 und 7 der heutigen Tagesordnung vorziehe, damit sie heute noch erledigt werden können, weil sie erledigt werden müssen, der eine aus wirtschaftlichen Gründen, der andere, weil der Bundesrat sich damit befassen soll. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist der Fall.
    Dann rufe ich auf Punkt 6 der heutigen Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in BerlinCharlottenburg, Kurfürstendamm 40/41, und Berlin-Charlottenburg, Knesebeckstraße 35/36, Ecke Mommsenstraße (Drucksachen 582, 322).
    Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Ritzel.