Rede:
ID0203902600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2039

  • date_rangeDatum: 10. Juli 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 39. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 10. Juli 1954 1845 39. Sitzung Bonn, Sonnabend, den 10. Juli 1954 Geschäftliche Mitteilungen 1846 C Nächste Fragestunde 1846 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 55, 76, 80 (Drucksachen 489, 687; 617, 682; 624, 691) 1846 D Reihenfolge der Erledigung der Tagesordnung 1846 D, 1874 B Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Kopf, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksache 562) 1846 D Dr. Kopf (CDU/CSU) Antragsteller 1847 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1849 B Beratung des Antrags der Abg. Bauer (Wasserburg), Dr. Dittrich, Dr. Franz, Klausner, Lermer, Freiherr Riederer von Paar, Unertl u. Gen. betr. Hochwasserkatastrophe in Südbayern (Drucksache 695) . . 1849 B Einstimmige Annahme 1849 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksache 573) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs durch Entlastung der Straßen (Straßenentlastungsgesetz) (Drucksache 574), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Drucksache 611), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 612), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Verkehrswege (Drucksache 613), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksache 614), mit der Beratung des Antrags der Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. betr. Koordinierung der Verkehrsträger (Drucksache 615), mit der Beratung des Antrags der Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. betr. Maßnahmen im Verkehrswesen (Drucksache 616) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) (Drucksache 678) . . . . 1849 C Körner (GB/BHE) 1849 D Feldmann (CDU/CSU) 1854 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 1855 A Brück (CDU/CSU) 1865 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 1866 B, 1867 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1867 A, C Ausschußüberweisungen 1868 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (Drucksache 598) 1868 D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1868 D Dr. Höck (CDU/CSU) 1869 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 1869 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Koordinierungsausschuß (Drucksache 630) 1870 A Zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU/CSU) . . . 1870 A, 1871 C Schoettle (SPD) 1870 A Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1871 B Absetzung von der Tagesordnung . . . 1872 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954) (Drucksache 653) . . . . 1872 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1872 B Erste Beratung des von der -Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 578) 1872 B Peters (SPD), Antragsteller 1872 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, - Landwirtschaft und Forsten 1874 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in BerlinCharlottenburg, Kurfürstendamm 40/41, und Berlin-Charlottenburg, Knesebeckstraße 35/36, Ecke Mommsenstraße (Drucksachen 582, 322) 1874 B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 1874 B Beschlußfassung 1874 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Drucksache 403); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 593) . . . . 1874 C Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1874 D Beschlußfassung 1875 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Zollsätze für bespielte Tonbänder und Lichtbilder zur Nachrichtenübermittlung (Drucksache 549) 1875 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 1875 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Zollsätze für Zitronen, Kaffee, Tee und Kakaobohnen (Drucksache 550) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Allgemeine Senkung der Zollsätze (Drucksache 551) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht u. Gen. betr Festsetzung eines Höchstzollsatzes für Kakaobohnen (Drucksache 580) 1875 C Kalbitzer (SPD) (zur Abstimmung) . 1875 C Ausschußüberweisungen 1875 C, D Beratung des Entwurfs einer Neunzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 642) 1875 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für .Finanz- und Steuerfragen 1875 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zolländerungen (Drucksache 664) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Achtzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 633) 1876 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen, Drucksache 664 auch an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1876 C Nächste Sitzung 1876 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 6 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die deutsche Lufthoheit wird bekanntlich mit dem Inkrafttreten des Deutschland-Vertrages wiederhergestellt werden. Wesentliche Teile dieser Lufthoheit — allerdings zu unserem großen Bedauern mit Ausnahme des Motorflugwesens — sind der Bundesrepublik bereits unabhängig von dem Inkrafttreten dieses Vertragswerkes zurückgegeben worden.
    Die Verkehrssicherheit der deutschen und der internationalen zivilen Luftfahrt in der Bundesrepublik erfordert neben einer Flugverkehrsordnung und einer Flugsicherung die Lufttüchtigkeit der Luftfahrer und des Luftfahrtgeräts. Die Verordnung über Luftverkehrsregeln vom 4. Juni 1953 entspricht den Erfordernissen des modernen Flugverkehrs. Die Flugsicherung wird durch das Gesetz


    (Bundesminister Dr. Seebohm)

    über die Bundesanstalt für die Flugsicherung vom 23. März 1953 und durch die auf Grund dieses Gesetzes errichtete Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt am Main und ihre Einrichtungen gewährleistet. Für die Lufttüchtigkeit der Luftfahrer wird durch die zur Zeit in Vorbereitung befindliche Neufassung der Prüfungsordnung für Luftfahrer Sorge getragen werden.
    Die Lufttüchtigkeit des in Deutschland eingesetzten Luftfahrtgeräts dagegen soll in Ausführung des heute in erster Lesung vorgelegten Gesetzentwurfs über das Luftfahrt-Bundesamt gesichert werden. Dieser Gesetzentwurf tritt an die Stelle des im Frühjahr 1953 eingebrachten Gesetzentwurfs über das Bundesluftamt, der von dem 1. Deutschen Bundestag nicht mehr verabschiedet werden konnte. Die Ergebnisse der Erörterungen des damaligen Gesetzentwurfs in den Ausschüssen des Bundestages und in den Ausschüssen des Bundesrates sind in der neu vorgelegten Fassung berücksichtigt worden.
    Das Luftfahrt-Bundesamt — sein Name ist der bereits eingeführten Bezeichnung „KraftfahrtBundesamt" nachgebildet — soll als Bundesoberbehörde errichtet werden. Seine Aufgaben sind im wesentlichen hoheitlicher Art. Für dieses Amt sind folgende Aufgaben vorgesehen:
    1. Die Zulassung der Muster des Luftfahrtgeräts.
    2. Die Zulassung des Luftfahrtgeräts zum Luftverkehr; ausgenommen sind Ballone und Segelflugzeuge und deren Startwinden, da diese Zulassungen durch die obersten Landesverkehrsbehörden wahrgenommen werden.
    3. Die Führung der Luftfahrzeugrolle sowie sonstiger Verzeichnisse. für Luftfahrtgeräte.
    4. Die Erteilung der Prüfungserlaubnis für die Ausübung der Tätigkeit als Prüfer für Luftfahrtgerät.
    5. Die Vorarbeiten für den Erlaß der Bau- und Prüfvorschriften für Luftfahrtgerät.
    6. Die fachliche Untersuchung der Störungen bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen unter Mitwirkung der zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden.
    7. Die Mitwirkung bei der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes.
    8. Die Sammlung von Nachrichten über Luftfahrer und Luftfahrtgerät sowie die Auskunftserteilung über diese Nachrichten.
    9. Die Sammlung und die Sichtung von Berichten und sonstigen Unterlagen über die Luftfahrttechnik, soweit sie für die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamts notwendig sind.
    Ein Vergleich dieser Aufgaben des LuftfahrtBundesamts mit dem Aufgabenkreis, der dieser Bundesoberbehörde durch den vorjährigen Gesetzentwurf zugedacht war, zeigt, daß das Amt nicht wie bisher Prüf- und Zulassungsstelle, sondern nur Zulassungsstelle für Luftfahrtgerät sein soll. Die Prüfung des Geräts soll zukünftig — ich verweise auf § 3 des Gesetzentwurfs — Angelegenheit der Stellen sein, die von dem Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates als Prüfstellen im Sinne der Prüfordnung für Luftfahrtgerät anerkannt werden. Diese Regelung, die eine Trennung der Prüfung von der Zulassung enthält, wird den Interessen aller Beteiligten wohl am besten gerecht und entspricht den Wünschen des Bundesrates und der beteiligten Industrie. Als Prüfstellen kommen insbesondere die in der Begründung bezeichneten Forschungs- und Versuchsinstitute in Betracht.
    Die hier vorgeschlagene Regelung entspricht in großen Zügen dem Zustand, wie wir ihn in Deutschland vor 1933 gehabt haben. An die Stelle der früher allein mit der Prüfung beauftragten Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt werden allerdings in Zukunft mehrere Institute treten können. Praktisch führten aber gerade diese Institute auch schon früher, wenn auch nur im Namen der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt, die Prüfung gemeinsam mit dieser Anstalt durch, so daß die zukünftige Aufteilung der Prüfaufgaben auf mehrere Institute keine grundsätzliche Neuerung bedeutet. Im Innenverhältnis wird also die Prüfung wie bisher einheitlich erfolgen. Alle notwendigen Vorbereitungen, dieses Ergebnis sicherzustellen, sind bereits getroffen.
    Wie vor 1933 sollen auch zukünftig die obersten Landesverkehrsbehörden die Ballone und Segelflugzeuge und ihre Startwinden zum Luftverkehr zulassen. Doch soll, um zu verhindern, daß zur Regelung technischer Fragen nach verschiedenen Gesichtspunkten verfahren wird, die Musterzulassung des Luftfahrtgeräts — als Voraussetzung für die Verkehrszulassung — in jedem Falle von dem Luftfahrt-Bundesamt vorgenommen werden.
    Die Aufgabenkreise des Luftfahrt-Bundesamtes stehen untereinander in enger Verbindung. Die Aufgaben der Unfalluntersuchung und die Vorarbeiten für den Erlaß der Bau- und Prüfvorschriften z. B. sind voneinander gar nicht zu trennen, weil die Erkenntnisse, die sich aus der Untersuchung der Unfälle ergeben, die Voraussetzung für den Erlaß der Bau- und Prüfvorschriften bilden.
    Die Nachrichtensammlung in der Luftfahrt soll jedem Interessenten eine zentrale Auskunftsmöglichkeit verschaffen und zugleich verhindern, daß die Dienststellen der Länder über Tatsachen in Unkenntnis bleiben, die für die Ausübung der ihnen überlassenen Verwaltungsbefugnisse entscheidend sind.
    Ich möchte mich auf diese Einzelangaben beschränken und darf mir erlauben, auf die eingehende Begründung zum Gesetzentwurf Bezug zu nehmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Höck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Höck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit bitte ich, den Gesetzentwurf ohne Aussprache dem Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen.