Rede von
Dr.
Fritz
Czermak
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(GB/BHE)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir vom Gesamtdeutschen Block/BHE begrüßen grundsätzlich eine bundeseinheitliche Regelung auch auf diesem Rechtsgebiet. Bei der notorischen Arbeitsüberlastung unserer Richter, besonders bei den größeren Gerichten, erscheint es unbedingt notwendig, daß sie durch Rechtspfleger, insbesondere auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, entlastet werden, damit sie zu ihrer echten richterlichen Tätigkeit kommen.
Allerdings muß dabei eine wirklich gute, ausreichende Vorbildung und Qualifikation der Rechtspfleger verlangt werden; denn nichts, meine Damen und Herren, ist gefährlicher, vor allem in der Justiz, als Halbbildung.
Es muß daher vor allem auch die Frage der Kompetenzen der Rechtspfleger, insbesondere der Erweiterung ihrer bisherigen Aufgaben, im Rechtsausschuß gründlich erörtert werden. Im Interesse
aller Staatsbürger, aller Rechtsuchenden, einer gesicherten, geordneten Justiz sollte die letzte Ver-
antwortung besonders in Rechtsfragen von Bedeutung beim Volljuristen, beim Berufsrichter, liegen. An voll ausgebildetem richterlichem Nachwuchs, an den hier auch gedacht werden muß, fehlt es uns Gott sei Dank sicherlich nicht.
Bedenken, vor allem auch verfassungsrechtlicher Natur, bestehen bei § 29 — betreffend die Aufhebung von Amtsgerichten oder Umwandlung in Zweigstellen — zunächst in der Frage der Länderkompetenz, wie aus der Stellungnahme des Bundesrates ersichtlich ist. Es fragt sich überhaupt, ob diese Bestimmung in ein Rechtspflegergesetz oder nicht vielmehr in ein Gerichtsorganisationsgesetz gehört.
Auch kann die Frage der Existenzberechtigung eines Amtsgerichts oder einer Zweigstelle nicht von der Person eines Rechtspflegers, sondern nur von der des amtierenden Richters abhängig gemacht werden.
Meine Damen und Herren, mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit will ich auf weitere Einzelfragen in der ersten Lesung nicht eingehen. Wir werden der Überweisung an den Rechtsausschuß zustimmen.