Rede:
ID0203407100

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2034

  • date_rangeDatum: 19. Juni 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:54 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 6 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Platner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 34. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 19. Juni 1954 1595 34. Sitzung Bonn, Sonnabend, den 19. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1596 B, 1623 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 58, 61 und 67 (Drucksachen 505, 608; 516, 609; 555, 610) 1596 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Remontage (Drucksache 312, Antrag Umdruck 124) 1596 C Scheel (FDP), Anfragender . . . 1596 C Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 1598 B, 1601 C Dr. Bleiß (SPD) 1599 B, 1601 B Sabaß (CDU/CSU) 1600 B Samwer (GB/BHE) 1600 D Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1602 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) (Drucksache 478); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 597; Anträge Umdrucke 123, 126) 1602 C Hoogen (CDU/CSU): als Berichterstatter 1602 C als Abgeordneter 1607 C Lange (Essen) (SPD) 1604 D Scheel (FDP) 1606 A Dr. Schöne (SPD) 1608 B, 1612 A, B, 1614 A, C Naegel (CDU/CSU) . . . 1609 D, 1614 B, C Dr. Elbrächter (DP) . . . . 1610 C, 1613 B Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 1611 D, 1612 A, B Metzger (SPD) 1612 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 1613 B Dr. Gille (GB/BHE) 1613 C Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1614 C Dr. Atzenroth (FDP) 1615 B Dr. Kreyssig (SPD) 1615 C Abstimmungen 1604 D, 1615 B, D Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 123 . . . . 1614 B, 1615 A, 1625 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksache 475); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 600, Umdrucke 132, 133) 1615 D Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU), Berichterstatter 1615 D Abstimmungen 1617 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) (Drucksachen 161, zu 161) 1618 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 1618 A Wittrock (SPD) 1620 A Dr. Bucher (FDP) 1620 D Dr. Czermak (GB/BHE) 1621 D Platner (CDU/CSU) 1622 A Überweisung an den Rechtsausschuß . 1623 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Dritte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 24. Oktober 1953 zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Drucksache 522) 1623 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1623 C Nächste Sitzung 1623 D Anlage 1: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Remontage (Umdruck 124) 1623 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) 1623 B Anlage 3: Änderungsantrag der Abg Dr. Atzenroth, Scheel, Dr. Starke zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 126) . 1624 A Anlage 4: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Umdruck 132) . 1624 A Anlage 5: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Umdruck 133) . 1624 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) 1625 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 124 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Remontage (Drucksache 312). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst einen Plan zur Deckung des noch vorhandenen Remontage-Kreditbedarfes vorzulegen. Bonn, den 16. Juni 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 123 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) (Drucksachen 597, 478). Der Bundestag wolle beschließen: Als neuer § 3 wird eingefügt: ,,§ 3 Preisüberhöhung (1) Wer vorsätzlich in befugter oder unbefugter Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe für Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs, für die ein wirksamer und freier Leistungswettbewerb nicht besteht, unangemessene Entgelte fordert, verspricht, vereinbart, annimmt oder gewährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (2) In der Regel ist ein Entgelt insbesondere dann unangemessen, wenn gesunkene Preise für die Wiederbeschaffung oder Wiedererzeugung nicht berücksichtigt sind oder bei gestiegenen Herstellungs- oder Anschaffungskosten die nach Hundertsätzen berechnete Gewinn- oder Handelsspanne nicht angemessen gesenkt ist. (3) Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Entgelts ist die gesamte Preisgestaltung des Unternehmens (innerbetrieblicher Kalkulationsausgleich) zu berücksichtigen. (4) Von der Einleitung eines Verfahrens ist abzusehen und ein bereits eingeleitetes Verfahren ist einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist." Bonn, den 16. Juni 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 126 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Scheel, Dr. Starke zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 194) (Drucksachen 597, 478). Der Bundestag wolle beschließen: § 16 wird wie folgt gefaßt: „§ 16 Überleitung des sachlichen Strafrechts Dieses Gesetz ist auch auf Taten, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind, anzuwenden, soweit sich daraus für den Betroffenen nicht eine Verschlechterung ergibt." Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. Atzenroth Scheel Dr. Starke Anlage 4 Umdruck 132 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksachen 600, 475). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das geltende Genossenschaftsrecht zu überprüfen. Die Vorarbeiten der Reform sind unverzüglich in Angriff zu nehmen. Ein Gesetzentwurf ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1956 vorzulegen; ein Zwischenbericht ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1955 zu erstatten. Bonn, den 19. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksachen 600, 475). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Frage zu prüfen, ob die Besteuerung von Einzelhandelsgeschäften und Konsumgenossenschaften Einseitigkeiten zugunsten der einen oder anderen Seite aufweist, die mit dem Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit nicht in Einklang stehen. Über das Prüfungsergebnis ist den zuständigen Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Sonderfragen des Mittelstandes zu berichten. Bonn, den 19. Juni 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff und Fraktion Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . enthalten Dr. Adenauer — Albers Nein Arndgen enthalten Barlage Nein Dr. Bartram enthalten Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Bauereisen Nein Bauknecht Nein Bausch entschuld. Becker (Pirmasens) . . Nein Berendsen Nein Dr. Bergmeyer Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Blank (Dortmund) . . . — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Bock entschuld. von Bodelschwingh . . . entschuld. Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Frau Brauksiepe . . . . enthalten Dr. von Brentano . . . Nein Brese Nein Frau Dr. Brökelschen . . Nein Dr. Brönner Nein Brookmann (Kiel) . entschuld. Brück Nein Dr. Bucerius entschuld. Dr. von Buchka . . . . entschuld. Dr. Bürkel Nein Burgemeister Nein Caspers enthalten Cillien Nein Dr. Conring entschuld. Dr. Czaja Nein Demmelmeier entschuld. Diedrichsen entschuld. Frau Dietz entschuld. Dr. Dittrich Nein Dr. Dollinger entschuld. Donhauser — Dr. Dresbach Nein Eckstein Nein D. Dr. Ehlers entschuld. Ehren Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Nein Even Nein Feldmann . entschuld. Finckh entschuld. Dr. Franz entschuld. Franzen enthalten Friese Nein Name Abstimmung Fuchs — Funk entschuld. Dr. Furler — Gedat . . Nein Geiger (München) . . . Nein Frau Geisendörfer . . . entschuld. Gengler . Nein Gerns . . . Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Gibbert Nein Giencke . Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Gleissner (München) krank Glüsing — Gockeln . entschuld. Dr. Götz Nein Goldhagen enthalten Gontrum entschuld. Dr. Graf entschuld. Griem Nein Günther Nein Gumrum Nein Häussler entschuld. Hahn krank Harnischfeger enthalten von Hassel entschuld. Heix enthalten Dr. Hellwig Nein Dr. Graf Henckel Nein Dr. Hesberg Nein Heye Nein Hilbert entschuld. Höcherl Nein Dr. Höck Nein Höfler Nein Holla Nein Hoogen Nein Dr. Horlacher entschuld. Horn Nein Huth Nein Illerhaus Nein Dr. Jaeger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Frau Dr. Jochmus . . Nein Josten Nein Kahn Nein Kaiser — Karpf entschuld. Kemmer (Bamberg) . . . entschuld. Kemper (Trier) Nein Kiesinger entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Kirchhoff enthalten Klausner Nein Dr. Kleindinst . . . . Nein Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Knapp Nein Knobloch Nein Dr. Köhler Nein Koops Nein Dr. Kopf Nein Kortmann Nein Kramel Nein Krammig Ja Kroll entschuld. Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Kühlthau Nein Kuntscher Nein Kunze (Bethel) entschuld. Lang (München) . . . Nein Leibfried Nein Dr. Leiske entschuld. Lenz (Brühl) Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . entschuld. Lenze (Attendorn) . . Nein Leonhard Nein Lermer Nein Leukert Nein Dr. Leverkuehn . . . . entschuld. Dr. Lindenberg . . . . Nein Dr. Lindrath Nein Dr. Löhr Nein Dr. h. c. Lübke . . . Ja Lücke enthalten Lücker (München) Nein Lulay enthalten Maier (Mannheim) . . enthalten Majonica Nein Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Massoth entschuld. Maucher . . . . . . . entschuld. Mayer (Birkenfeld) . Nein Menke Nein Mensing Nein Meyer (Oppertshofen) Nein Miller Nein Dr. Moerchel Nein Morgenthaler krank Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Müller-Hermann . . . . Nein Müser Nein Naegel Nein Nellen entschuld. Neuburger entschuld. Niederalt Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Dr. Oesterle entschuld. Oetzel Nein Dr. Orth entschuld. Pelster Nein Dr. Pferdmenges . . . Nein Frau Pitz — Platner Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . entschuld. Frau Praetorius . . . . entschuld. Frau Dr. Probst . . . . Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Raestrup Nein Rasner entschuld. Frau Dr. Rehling . . . . Nein Name Abstimmung Richarts Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Rinke Nein Frau Rösch Nein Rümmele enthalten Ruf Nein Sabaß Nein Sabel enthalten Schäffer — Scharnberg entschuld. Scheppmann enthalten Schill (Freiburg) . . . . entschuld. Schlick krank Schmidt-Wittmack . . Nein Schmücker Nein Schneider (Hamburg) . . entschuld. Schrader Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-lng. E. h. Schuberth Nein Schüttler enthalten Schütz Nein Schuler Nein Schulze-Pellengahr . . Nein Schwarz Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Seffrin Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Siemer krank Solke Nein Spies (Brücken) . . . . Nein Spies (Emmenhausen) . Nein Spörl Nein Graf von Spreti . . . . Nein Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß . . . entschuld. Stiller Nein Storch — Dr. Storm Nein Strauß — Struve entschuld. Stücklen Nein Teriete enthalten Unertl Nein Varelmann Ja Frau Vietje Nein Dr. Vogel entschuld. Voß entschuld. Wacher (Hof) Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Dr. Wahl entschuld. Walz enthalten Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Dr. Weber (Koblenz) . Nein Wehking entschuld. Dr. Welskop entschuld. Frau Welter (Aachen) Nein Dr. Werber entschuld. Wiedeck Nein Wieninger entschuld. Dr. Willeke Nein Winkelheide enthalten Wittmann Nein Wolf (Stuttgart) . Nein Dr. Wuermeling . . . . – Wullenhaupt enthalten Name Abstimmung SPD Frau Albertz — Frau Albrecht — Altmaier Ja Dr. Arndt entschuld. Arnholz entschuld. Dr. Baade Ja Dr. Bärsch Ja Bals entschuld. Banse Ja Bauer (Würzburg) . . . — Baur (Augsburg) . . . . entschuld. Bazille entschuld. Behrisch entschuld. Frau Bennemann . Ja Bergmann Ja Berlin Ja Bettgenhäuser Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Birkelbach Ja Blachstein entschuld. Dr. Bleiß Ja Böhm (Düsseldorf) . . Ja Bruse Ja Corterier Ja Dannebom Ja Daum Ja Dr. Deist Ja Dewald Ja Diekmann Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Erler Ja Eschmann krank Faller Ja Franke entschuld. Frehsee Ja Freidhof Ja Frenzel Ja Gefeller Ja Geiger (Aalen) entschuld. Geritzmann Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich entschuld. Hansen (Köln) Ja Hansing (Bremen) . . Ja Hauffe Ja Heide Ja Heiland Ja Heinrich Ja Hellenbrock Ja Hermsdorf . . . . . . Ja Herold Ja Höcker Ja Höhne Ja Hörauf Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Hufnagel Ja Jacobi Ja Jacobs entschuld. Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. Jaksch Ja Kahn-Ackermann . . . entschuld. Kalbitzer entschuld. Frau Keilhack Ja Frau Kettig Ja Name Abstimmung Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule . . . entschuld. Könen (Düsseldorf) . . . Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Frau Korspeter • • • • Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kühn (Köln) entschuld. Kurlbaum entschuld. Ladebeck Ja Lange (Essen) Ja Frau Lockmann . . . Ja Ludwig Ja Dr. Lütkens Ja Maier (Freiburg) . . . entschuld. Marx Ja Matzner Ja Meitmann Ja Mellies . . . Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Metzger Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Frau Meyer-Laule . . Ja Moll Ja Dr. Mommer Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Müller (Worms) . . . Ja Frau Nadig Ja Odenthal krank Ohlig Ja 011enhauer Ja Op den Orth Ja Paul entschuld. Peters entschuld. Pöhler — Pohle (Eckernförde) . . Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Pusch entschuld. Putzig Ja Rasch Ja Regling Ja Rehs Ja Reitz Ja Reitzner Ja Frau Renger entschuld. Richter entschuld. Ritzel Ja Frau Rudoll Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sassnick Ja Frau Schanzenbach Ja Scheuren Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Schmidt (Hamburg) • • — Schmitt (Vockenhausen) . entschuld. Dr. Schöne Ja Schoettle entschuld. Seidel (Fürth) Ja Seither Ja Seuffert entschuld. Name Abstimmung Stierle Ja Sträter krank Frau Strobel Ja Stümer Ja Tenhagen Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . . krank Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja Welke Ja Weltner (Rinteln) . . . Ja Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Wienand Ja Wittrock Ja Ziegler Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth . . . . . Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . krank Dr. Blank (Oberhausen) Nein Blücher — Dr. Bucher Nein Dannemann entschuld. Dr. Dehler Nein Dr.-Ing. Drechsel . . . Nein Eberhard Nein Euler Nein Fassbender Nein Frau Friese-Korn . . . entschuld. Frühwald Nein Gaul Nein Dr. Hammer entschuld. Hepp Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch entschuld. Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Lenz (Trossingen) . . . krank Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . entschuld. von Manteuffel (Neuß) Nein Margulies Nein Mauk Nein Dr. Mende entschuld. Dr. Middelhauve . . . Nein Dr. Miessner Nein Neumayer Nein Onnen Nein Dr. Pfleiderer Nein Dr. Preiß Nein Dr. Preusker — Rademacher Nein Dr. Schäfer krank Scheel Nein Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Stahl Nein Name Abstimmung Dr. Stammberger . . . Nein Dr. Starke entschuld. Dr. Wellhausen . . . Nein Weyer Nein Wirths — GB/BHE Bender Nein Dr. Czermak enthalten Dr. Eckhardt entschuld. Elsner entschuld. Engell Ja Feller Ja Gräfin Finckenstein . . entschuld. Frau Finselberger . . Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler Nein Dr. Kather entschuld. Dr. Keller entschuld. Dr. Klötzer Ja Körner Ja Kraft — Kunz (Schwalbach) . Ja Kutschera Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dr. Mocker entschuld. Dr. Oberländer • • • • — Petersen Ja Dr. Reichstein entschuld. Samwer Nein Seiboth krank Dr. Sornik Ja Srock Ja Dr. Strosche Ja DP Becker (Hamburg) . . . entschuld. Dr. Brühler Nein Eickhoff Nein Dr. Elbrächter Nein Hellwege — Matthes Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Müller (Wehdel) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Schranz Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Walter Nein Wittenburg Nein Dr. Zimmermann . . Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) krank Rösing Nein Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 345 Davon: Ja 130 Nein 193 Stimmenthaltung 22 Zusammen wie oben . 345 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . entschuld. Dr. Krone Nein Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . . . — Stingl enthalten Dr. Tillmanns - SPD Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Frau Heise Ja Klingelhöfer entschuld. Dr. Königswarter . . . Ja Name Abstimmung Mattick entschuld. Neubauer — Neumann Ja Dr. Schellenberg . . Ja Frau Schroeder (Berlin) . krank Schröter (Wilmersdorf) . Ja Frau Wolff (Berlin) . . . Ja FDP Dr. Henn Nein Hübner Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Dr. Reif entschuld. Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 Davon : Ja 7 Nein 4 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben . . 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Czermak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir vom Gesamtdeutschen Block/BHE begrüßen grundsätzlich eine bundeseinheitliche Regelung auch auf diesem Rechtsgebiet. Bei der notorischen Arbeitsüberlastung unserer Richter, besonders bei den größeren Gerichten, erscheint es unbedingt notwendig, daß sie durch Rechtspfleger, insbesondere auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, entlastet werden, damit sie zu ihrer echten richterlichen Tätigkeit kommen.
    Allerdings muß dabei eine wirklich gute, ausreichende Vorbildung und Qualifikation der Rechtspfleger verlangt werden; denn nichts, meine Damen und Herren, ist gefährlicher, vor allem in der Justiz, als Halbbildung.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Aachen]: Das kann man aber sagen!)

    Es muß daher vor allem auch die Frage der Kompetenzen der Rechtspfleger, insbesondere der Erweiterung ihrer bisherigen Aufgaben, im Rechtsausschuß gründlich erörtert werden. Im Interesse
    aller Staatsbürger, aller Rechtsuchenden, einer gesicherten, geordneten Justiz sollte die letzte Ver-


    (Dr. Czermak)

    antwortung besonders in Rechtsfragen von Bedeutung beim Volljuristen, beim Berufsrichter, liegen. An voll ausgebildetem richterlichem Nachwuchs, an den hier auch gedacht werden muß, fehlt es uns Gott sei Dank sicherlich nicht.
    Bedenken, vor allem auch verfassungsrechtlicher Natur, bestehen bei § 29 — betreffend die Aufhebung von Amtsgerichten oder Umwandlung in Zweigstellen — zunächst in der Frage der Länderkompetenz, wie aus der Stellungnahme des Bundesrates ersichtlich ist. Es fragt sich überhaupt, ob diese Bestimmung in ein Rechtspflegergesetz oder nicht vielmehr in ein Gerichtsorganisationsgesetz gehört.

    (Abg. Wittrock: Sehr richtig!)

    Auch kann die Frage der Existenzberechtigung eines Amtsgerichts oder einer Zweigstelle nicht von der Person eines Rechtspflegers, sondern nur von der des amtierenden Richters abhängig gemacht werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit will ich auf weitere Einzelfragen in der ersten Lesung nicht eingehen. Wir werden der Überweisung an den Rechtsausschuß zustimmen.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Platner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Platner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem Gesetzentwurf im wesentlichen zu; denn er ist ein entscheidender Schritt zur funktionellen Entlastung des Richters von subalternen Aufgaben und schafft durch Verminderung der Richterzahl die Möglichkeit, die Stellung und das Ansehen des Richters zu erhöhen. Ich unterstreiche das, was der Herr Minister der Justiz soeben hier ausgeführt hat, daß gerade nach dem Willen des Grundgesetzes der Richter der Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein soll. Das erfordert aber eine Erhöhung seiner Stellung. Ein Teil meiner Freunde ist allerdings der Auffassung, dieses Rechtspflegergesetz sei nicht notwendig, weil eine genügende Anzahl von juristisch ausgebildeten Kräften vorhanden sei. Aber darum geht es bei diesem Gesetz nicht. Es geht nicht darum, daß junge Juristen in Richterstellen kommen, sondern es geht hier um die entscheidende Frage der funktionellen Entlastung des Richters von rein technisch-formalen Aufgaben.
    Die Auswirkung dieses Gesetzes liegt natürlich in der Länderebene. In dieser Beziehung darf am Rande der Debatte gesagt werden, daß gerade bei den Landesjustizverwaltungen eine ungeheure Arbeitsüberlastung der Richter besteht und daß diese die Qualität der Rechtsprechung nicht unerheblich beeinträchtigt; denn ein von der Arbeit gehetzter Richter kann den Feinheiten des einzelnen Streitfalles nicht in dem Maße nachgehen, wie es im Interesse der Gerechtigkeit notwendig ist, und daraus ergibt sich zwangsläufig eine relative Krise des Vertrauens zur Justiz.
    Aber auch diese Frage steht mit der Grundtendenz dieses Gesetzes nicht im Zusammenhang; denn dabei handelt es sich nur um rein finanzielle Dinge: Schaffung der notwendigen Planstellen. Deshalb halte ich es für erforderlich, in diesem
    Hause einmal zu sagen, daß es in einigen Ländern notwendig ist, die Justiz, finanziell gesehen, aus der Rolle des Aschenbrödels zu erlösen.
    Als Grund für die Notwendigkeit dieses Gesetzes ist in der öffentlichen Debatte auch angeführt worden, man wolle durch seine Verabschiedung die Rechtspflege verbilligen. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen: wo es um die ideellen Werte von Recht und Gerechtigkeit geht, da kann der Grundsatz der Billigkeit keine Rolle spielen.
    Der Herr Minister hat vorhin bereits gesagt, daß dieses Gesetz sich zwei Aufgaben stellt. Ich darf zu diesen beiden Aufgaben kurz noch einiges sagen. Zunächst die Frage der funktionellen Stellung des Rechtspflegers. Herr Kollege Wittrock von der sozialdemokratischen Fraktion hat die Frage bereits erörtert, ob nicht in diesem Gesetz der Aufgabenbereich des Richters einerseits und des Rechtspflegers andererseits grundsätzlich hätte abgegrenzt werden können. Herr Kollege Wittrock hat unter Bezugnahme auf Art. 92 des Grundgesetzes die Meinung vertreten, diese Abgrenzung könne nach der Richtung versucht werden, daß als Aufgabenbereich des Richters grundsätzlich die rechtsprechende Tätigkeit im Sinne der Streitentscheidung bezeichnet werde, andererseits als grundsätzlicher Aufgabenbereich des Rechtspflegers die rechtsordnende Tätigkeit im Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
    Wir sind der Ansicht, daß diese schematische Trennung der beiden Aufgabenbereiche grundsätzlich unmöglich ist. Zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit bestehen zahlreiche Übergänge. Diese beiden Gebiete lassen sich gar nicht so mit einem Strich abgrenzen, wie manche Teilnehmer an der Debatte um dieses Gesetz es sich denken. Auch im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es Streitentscheidungen.
    Ganz richtig ist die Regierung im Hinblick auf die Bedürfnisse von Rechtsschutz und Rechtssicherheit hier einen Mittelweg gegangen, wie er in § 3 des Gesetzentwurfs im einzelnen aufgezeigt worden ist. Auf diesem Wege wird die Gefahr einer Verminderung der Qualität der Rechtspflege und eines Formalismus gebannt. Wenn Herr Kollege Wittrock von der Sozialdemokratischen Partei gemeint hat; daß im Hinblick auf § 5 Abs. 2 des Gesetzentwurfs eine — wenn auch flüssige — Grenzziehung zwischen den Aufgabenbereichen des Richters und des Rechtspflegers möglich sei, so muß dazu gesagt werden: Glaubt man denn etwa, daß ein Rechtspfleger, der sich nun als qualifizierter gehobener Justizbeamter fühlt, so schnell zur Vorlage eines Falles an den Richter bereit sein wird?
    Wir stimmen grundsätzlich auch der Regelung des § 8 zu. Mit der Regierung sind wir der Auffassung, daß dem Rechtspfleger als Organ der Rechtspflege die Selbständigkeit bei seinen Entscheidungen gewährleistet werden muß. Aber es ist unseres Erachtens nicht angängig, dem Rechtspfleger eine Unabhängigkeit zuzugestehen, denn nach unserer Sicht ist er nicht Organ der rechtsprechenden Gewalt.
    Im einzelnen darf ich noch kurz folgendes sagen. Wir stimmen der Aufgabenaufteilung- zwischen Richter und Rechtspfleger, wie der § 3 des Gesetzentwurfs sie im einzelnen zeigt, im Prinzip zu. Wir sind mit der Regierung der Auffassung, daß diese Grundlinie eingehalten werden muß, weil dem höher qualifizierten Richter einmal alle Akte


    (Platner)

    der Rechtsprechung, ferner alle Geschäfte, die einen schwerwiegenden Eingriff in die Interessen Beteiligter darstellen, und schließlich auch Geschäfte, die den Rahmen rein technisch formaler Geschäfte überschreiten, vorbehalten bleiben müssen.
    Eine Frage darf ich noch besonders behandeln. Der Bundesrat hat zum Ausdruck gebracht, daß er die ganze Beurkundungstätigkeit generell dem Rechtspfleger übertragen wissen will. Wir sind der Auffassung, daß die Beurkundungstätigkeit von demjenigen, der sie ausübt, ganz erhebliche Rechtskenntnisse fordert. Wir haben deshalb grundsätzliche Bedenken gegen eine völlige Übertragung der Beurkundung auf den Rechtspfleger. Aber am Rande der Debatte stellen wir hier die Frage: Warum beschreitet man nicht den Ausweg, ein Beurkundungsmonopol für die Notare im gesamten Bundesgebiet zu schaffen?
    Meine Fraktionsfreunde werden im Ausschuß die Abgrenzung des beiderseitigen Aufgabenbereichs in den Einzelheiten noch in aller Eindringlichkeit erörtern, weil es uns notwendig erscheint, diese Grenzziehung in einzelnen Punkten zu revidieren. Aber im Prinzip begrüßen wir den Entwurf, und wir werden uns bei der Beratung im Ausschuß von den Bedürfnissen des Rechtsschutzes und der Rechtssicherheit leiten lassen; denn wir sind uns bewußt, daß es bei diesem Gesetz um sehr hohe Werte unseres Volkes geht, nämlich um Recht und Gerechtigkeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)