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    2. Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954 1545 33. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1547 B, 1571 B, 1586 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Kirchhoff, Frühwald und Kunze (Bethel) 1547 C Übertritt des Abg. Dr. Kather von der CDU-Fraktion zur Fraktion des GB/BHE . . . 1547 D Beschlußfassung des Bundesrates zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1547 D Mitteilung über Veräußerung eines Grund- stücks in Siegburg an die Stadt Siegburg 1548 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 51, 57, 62, 63 und 66 (Drucksachen 437, 544; 504, 567; 532, 575; 537, 579; 552, 581) 1548 A Frage 21 der Fragestunde der 32. Sitzung betr. Willkürmaßnahmen des Militärischen Sicherheitsamts in Koblenz gegenüber deutschen Antragstellern auf Erteilung einer Ausfuhrlizenz (Drucksache 530): Präsident D. Dr. Ehlers 1548 A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1548 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksachen 592, 492) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksache 577) 1548 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 1548 D Beschlußfassung 1549 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524, Umdrucke 119, 128); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 563) . . 1549 A, 1555 D, 1586 D Dr. Horlacher (CDU/CSU): als Berichterstatter 1549 B als Abgeordneter 1551 C, 1554 A Müller (Worms) (SPD) . . 1551 A, 1553 B Kriedemann (SPD) 1552 A, 1555 A Fassbender (FDP) 1552 D, 1554 D Abstimmungen . . . . 1550 D, 1553 A, 1555 D Unterbrechung der Sitzung . . . 1556 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 215, 248); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 523, Anträge Umdrucke 114, 115, 116, 117, 121, 122, 125, 127, 129, 131) . . 1556 A, 1586 D, 1587 A, B, C, D, 1588 A Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 1556 A Rehs (SPD) 1561 D Bauer (Würzburg) (SPD) 1563 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 1565 A Dr. Gille (GB/BHE) 1566 A Dr. Arndt (SPD) 1567 D Dr. Atzenroth (FDP) 1569 A Dr. von Merkatz (DP) . . . 1569 C, 1572 C Dr. Bucher (FDP) 1569 D, 1573 A Wittrock (SPD) 1570 A Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 1571 A, 1572 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 1571 B Dr. Menzel (SPD) 1571 C Abstimmungen . 1561 C, 1562 D, 1565 D, 1567 C, 1568 D, 1569 B, 1570 C, 1573 A, 1573 D, 1574 A Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, und DP zu § 8 (Umdruck 131) 1571 C, D, 1589 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zu § 10 . . . . 1572 A, D, 1573 C, 1589 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 339) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 344), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 345), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 413), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 414), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 445), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 571) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abgeordneten Kuntscher, Ehren, Dr. Lindrath und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Druckwache 588) 1574 A Ohlig (SPD), Antragsteller 1574 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 1575 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Antrag- steller 1578 D Kuntscher (CDU/CSU), Antragsteller 1580 D Dr. Atzenroth (FDP) 1581 A Dr. Gille (GB/BHE) .1582 A Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für den Lastenausgleich . . 1584 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 533) 1584 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1584 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Rümmele, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Genossen betr. Aufbauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksachen 399 [neu], 285) 1584 B Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1584 B Beschlußfassung 1585 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 222); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 390) 1585 B Dr. Mocker (GB/BHE), Berichterstatter 1585 B Beschlußfassung 1586 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht [GKAR] Drucksache 528, Umdruck 120) . . . . 1586 C, 1588 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 1586 C Nächste Sitzung 1586 C Anlage 1: Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 119 zu Drucksache 524) 1586 D Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 128) 1586 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 114) . . 1586 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 115) . . 1587 A Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 116) . . 1587 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 121) 1587 B Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 122) . . 1587 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 125) . 1587 C Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, des GB/BHE und der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes Über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 127) . . 1587 D Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Dr. Atzenroth, Dr. Starke u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 129) 1588 A Anlage 11: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 117) 1588 A Anlage 12: Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Umdruck 120 zu Drucksache 528) 1588 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über 1. den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP auf Wiederherstellung des § 8 des Entwurfes eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechtsausschusses (Umdruck 131), 2. den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, auf Wiederherstellung des § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechts- ausschusses 1589 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 12. Anlage 1 Umdruck 119 Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524). 1. In § 1 Abs. 1 muß unter Ziffer I Roggen bezüglich des Preisgebietes R IV die Zahlenreihe für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni statt „493 — 405" richtig lauten: „393 405". 2. In der Anlage (zu § 1 Abs. 4) muß unter Land Rheinland-Pfalz, Reg.-Bezirk Koblenz, die Kennzeichnung der Preisgebiete für den Landkreis Ahrweiler statt „R II W II" richtig lauten: „R II W III". Bonn, den 25. Mai 1954 Anlage 2 Umdruck 128 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksachen 563, 524, Umdruck 119). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird der Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 18. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 Nr. 1 werden vor den Worten „bis zum 31. Dezember 1952" die Worte: „den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt und" und nach den Worten „beendet worden ist" die Worte eingefügt: „und die Steuer- oder Monopolforderung den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt". 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte: „sechs Monaten". 3. In § 8 werden die Worte „drei Jahren" ersetzt durch die Worte: „einem Jahre". Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen, in § 20 Abs. 2 Satz 1 die Worte „bis zu fünf Jahren" zu streichen, so daß Abs. 2 Satz 1 nunmehr lautet: „Strafregistervermerke über Verurteilungen durch Spruchgerichte auf Grund der Verordnung Nr. 69 der Britischen Militärregierung (Amtsbl. Brit. Mil.-Reg. S. 405) werden getilgt, wenn Freiheitsstrafe, Vermögenseinziehung und Geldstrafe, allein oder nebeneinander, verhängt worden ist." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 116 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" durch die Worte „einem Jahr" ersetzt. 2. Dem § 9 a wird ein neuer Abs. 2 folgenden Wortlauts angefügt: „(2) Straffreiheit nach Absatz 1 wird nicht gewährt für Straftaten, die als aktive oder passive Beamtenbestechung (§§ 331 bis 333 StGB) zu werten sind." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 6 Umdruck 121 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 20 wird der folgende neue Abs. 2 eingefügt: „(2) Strafregistervermerke werden ferner auf Antrag getilgt, wenn die Verurteilung nach dem 9. September 1953 wegen einer Straftat erfolgt ist, für die nach diesem Gesetz die Strafe zu erlassen gewesen wäre. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend." Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. Bonn, den 28. Mai 1954 Dr. Bucher Frau Dr. Ilk Dr.-Ing. Drechsel Gaul Dr. Hoffmann Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Maier (Stuttgart) Dr. Middelhauve Schloß Dr. Stammberger Anlage 7 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 1 werden nach den Worten „jedoch Totschlag nicht in den Fällen des § 8," die Worte eingefügt: „Fahrlässige Tötung (§ 222 des Strafgesetzbuchs)". Bonn, den 15. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 125 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden die Worte „vor dem 1. Januar 1954" durch die Worte „bis zum 31. März 1954" ersetzt. Bonn, den 16. Juni 1954 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der in § 3 Abs. 1 in der siebenten Zeile beginnende Halbsatz erhält folgende Fassung: „. .,wenn keine schwerere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe, bei der die Ersatzfreiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt, allein oder nebeneinander, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig verhängt oder zu erwarten ist." 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte „einem Jahre". Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion 011enhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Haasler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Dr. Starke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 14 Abs. i wird folgender Satz 3 angefügt: „Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses werden erlassen, wenn der Betroffene entweder den zur Tatzeit allgemein üblichen Preis nicht überschritten oder keinen höheren Gewinn erzielt hat, als er bei einem Verkauf oder einer Leistung zum angemessenen Preis allgemein zulässig gewesen wäre. Wegen der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erzielten Mehrerlöse sind bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen Maßregeln der Abführung nicht mehr zu verhängen." Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. Atzenroth Dr. Starke Dr. Bucher Dr.-Ing. Drechsel Anlage 11 Umdruck 117 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag erwartet, daß die bei Ordnungswidrigkeiten neben der Strafe verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses erlassen werden, soweit der Betroffene den zur Tatzeit allgemein üblichen Marktpreis nicht überschritten hat oder durch die Anwendung der sogenannten abstrakten Gewinnberechnung unbillige Härten entstanden sind. Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 12 Umdruck 120 Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 528). In Art. 4 § 5 Abs. 2 des Gesetzentwurfs muß der letzte Satz richtig lauten: „Oberste Dienstbehörde im Sinne des § 60 des Gesetzes ist der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung." Bonn, den 26. Mai 1954 Namentliche Abstimmungen in der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit 1. über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP auf Wiederherstellung des § 8 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Umdruc( 131) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Wiederherstellung des § 10 Abs. 1 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht Name Abstimmung 1. I 2. Name Abstimmung I 1. i 2. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . . Ja Ja Fuchs Ja Ja Dr. Adenauer — — Funk entschuld. entschuld. Albers Ja Ja Dr. Furler Ja Ja Arndgen Ja Ja Gedat Ja Ja Barlage Ja Ja Geiger (München) . . . Ja Ja Dr. Bartram Ja Ja Frau Geisendörfer . . . entschuld. entschuld. Bauer (Wasserburg) . . entschuld. entschuld. Gengler . Ja Ja Bauereisen Ja Ja Gerns . Ja Bauknecht Ja Ja D. Dr. Gersenmaier . . entschuld. entschuld. Bausch entschuld. entschuld. Gibbert Ja Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Ja Giencke . Ja Ja Berendsen Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Dr. Bergmeyer Ja Ja Dr. Gleissner (München) krank krank Fürst von Bismarck . . entschuld. entschuld. Glüsing Ja Ja Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . _— — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja Ja (Freiburg) Ja Ja Goldhagen entschuld. entschuld. Bock Ja Ja Gontrum entschuld. entschuld. von Bodelschwingh . . . Ja Ja Dr. Graf entschuld. entschuld. Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Ja Griem Ja Ja. Brand (Remscheid) , . . Ja Ja Günther — — Frau Brauksiepe . . . . Ja Ja Gumrum ' Ja Ja Dr. von Brentano . . . . Ja Ja Haussier Ja Ja Brese Ja Ja Hahn krank krank Frau Dr. Brökelschen . . Ja Ja Harnischfeger Ja Ja Dr. Brönner Ja Ja von Hassel Ja Ja Brookmann (Kiel) entschuld. entschuld. Heix Ja Ja Brück Ja Ja Dr. Hellwig entschuld. entschuld. Dr. Bucerius entschuld. entschuld. Dr. Graf Henckel . . . Ja Ja Dr. von Buchka Ja Ja Dr. Hesberg Ja Ja Dr. Bürkel Ja Ja Burgemeister Ja Ja Hilbert entschuld. entschuld. Caspers Ja Ja Höcherl Ja Ja Cillien Ja Ja Dr. Höck Ja Ja Dr. Conring entschuld. entschuld. Höfler Ja Ja Dr. Czaja Ja Ja Holla Ja Ja Demmelmeier Ja Ja Hoogen Ja Ja Diedrichsen Ja Ja Dr. Horlacher Ja Ja Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn enthalten enthalten Dr. Dittrich Ja Ja Huth Ja Ja Dr. Dollinger entschuld. entschuld. Illerhaus Ja Ja Donhauser Ja Ja Dr. Jaeger Ja Ja Dr. Dresbach Ja Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Ja Eckstein. Ja Ja Frau Dr. Jochmus . . . Ja Ja D. Dr. Ehlers Ja Ja Josten Ja Ja Ehren Ja Ja Kahn Ja Ja Engelbrecht-Greve . . . Ja Ja Kaiser Ja Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — Karpf entschuld. entschuld. Etzenbach . Ja Ja Kemmer (Bamberg) Ja Ja Even Ja Ja Kemper (Trier) Ja Ja Feldmann . Ja Ja Kiesinger Ja Ja Finckh entschuld. entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . . enthalten Ja Dr. Franz Ja Ja Kirchhoff Ja Ja Franzen enthalten Ja Klausner Ja Ja Friese Ja Ja Dr. Kleindinst . . . • Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. Dr. Kliesing Ja Ja Richarts Ja Ja Knapp Ja Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Ja Knobloch Ja Ja Dr. Rinke Ja Ja Dr. Köhler — — Frau Rösch enthalten Ja Koops Ja Ja Rümmele . . . . . . . enthalten enthalten Dr. Kopf Ja Ja Ruf Ja Ja Kortmann Ja Ja Sabaß Ja Ja Kramel Ja Ja Sabel Ja Ja Krammig Nein Ja Schäffer — — Kroll entschuld. entschuld. Scharnberg entschuld. entschuld. Frau Dr. Kuchtner . . . enthalten Ja Scheppmann Ja Ja Kühlthau Ja Ja Schill (Freiburg) Ja Ja Kuntscher Ja Ja Schlick krank krank Kunze (Bethel) Ja Ja Schmidt-Wittmack . . Ja Ja Lang (München) Ja Ja Schmücker entschuld. entschuld. Leibfried Ja Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Ja Dr. Leiske Ja Ja Schrader Ja Ja Lenz (Brühl) Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) -- — Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Ja Lenze (Attendorn) . . . Ja Ja Schüttler Ja Ja Leonhard Ja Ja Schütz Ja Ja Lermer Ja Ja Schuler Ja Ja Leukert Ja Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Ja Schwarz . . . . . . . . Ja Ja Dr. Lindenberg . . . . Ja Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Ja Dr. Lindrath Ja Ja Dr. Seffrin entschuld. entschuld. Dr. Löhr Ja Ja Seidl (Dorfen) Ja Ja Dr. h. c. Lübke. — _ Dr. Serres Ja Ja Lücke Ja Ja Siebel Ja Ja Lücker (München) Ja Ja Dr. Siemer krank krank Lulay Ja Ja Solke Ja Ja Maier (Mannheim) . . Ja Ja Spies (Brücken) Ja Ja Majonica Ja Ja Spies (Emmenhausen) . Ja Ja Dr. Baron Manteuffel- Spörl Ja Ja Szoege _ Ja Ja Graf von Spreti . . . . enthalten Ja Massoth entschuld. entschuld. Stauch Ja Ja Maucher Ja Ja Frau Dr. Steinbiß . . . entschuld. entschuld. Mayer (Birkenfeld) . . Ja Ja Stiller Ja Ja Menke Ja Ja Storch — — Mensing -- — Dr. Storm Ja Ja Meyer (Oppertshofen) . Ja Ja Strauß Ja Ja Miller Ja Ja Struve Ja Ja Dr. Moerchel Ja Ja Stücklen Ja Ja Morgenthaler krank krank Teriete entschuld. entschuld. Muckermann Ja Ja Unertl Ja Ja Mühlenberg Ja - Varelmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Millier (Bonn) — — Frau Vietje Ja Ja Müller-Hermann . . . . Ja Ja Dr. Vogel entschuld. entschuld. Müser Ja Ja VoB entschuld entschuld. Naegel Ja Ja Wacher (Hof) Ja Ja Nellen entschuld. entschuld. Wacker (Buchen) . . . . Ja Ja Neuburger entschuld. entschuld. Dr. Wahl Ja Ja Niederalt Ja Ja Walz Ja Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Ja Frau Dr. Weber (Aachen) — — Dr. Oesterle entschuld. entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Ja Oetzel Ja Ja Wehking Ja Ja Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. WeLskop entschuld. entschuld. Pelster entschuld. entschuld. Frau Welter (Aachen) — — Dr. Pferdmenges . . . . Ja Ja Dr. Werber Ja Ja Frau Pitz Ja Ja Wiedeck Ja Ja Platner Ja Ja Wieninger Ja Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . entschuld. entschuld. Dr. Willeke entschuld. entschuld. Frau Praetorius . . . . Ja Ja Winkelheide Ja Ja Frau Dr. Probst . . . . Ja Ja Wittmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Ja Wolf (Stuttgart) Ja Ja Raestrup Ja Ja Dr. Wuermeling . . . . — — Rasner Ja Ja Wullenhaupt entschuld. entschuld. Frau Dr. Rehling . . . . Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. I 1. J 2. SPD Frau Albertz Nein Nein Keuning Nein Nein Frau Albrecht Nein Nein Kinat Nein Nein Altmaier Nein Nein Frau Kipp-Kaule . . . entschuld. entschuld. Dr. Arndt Nein Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Nein Arnholz Nein Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Nein Dr. Baade Nein Nein Frau Korspeter . . . . Nein Nein Dr. Bärsch Nein Nein Dr. Kreyssig Nein Nein Bals Nein Nein Kriedemann Nein Nein Banse Nein Nein Kühn (Köln) entschuld. entschuld. Bauer (Würzburg) . . . Nein Nein Kurlbaum entschuld. entschuld. Baur (Augsburg) . . . . Nein Nein Ladebeck Nein Nein Bazille Nein Nein Lange (Essen) Nein Nein Behrisch Nein Nein Frau Lockmann . . . . Nein Nein Frau Bennemann Nein Nein Ludwig Nein Nein Bergmann Nein Nein Dr. Lütkens Nein Nein Berlin Nein Nein Maier (Freiburg) . . . -- — Bettgenhäuser Nein Nein Marx Nein Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Nein Matzner Nein Nein Birkelbach Nein Nein Meitmann Nein Nein Blachstein entschuld. entschuld. Mellies Nein Nein Dr. Bleiß Nein Nein Dr. Menzel Nein Nein Böhm (Düsseldorf) . . . Nein Nein Merten Nein Nein Bruse Nein — Metzger Nein Nein Corterier Nein Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Nein Dannebom Nein Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Nein Daum Nein Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Ja Dr. Deist Nein Nein Moll Nein Nein Dewald Nein Nein Dr. Mommer Nein Nein Diekmann Nein Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Nein Diel Nein Nein Müller (Worms) . . . . Nein Nein Frau Döhring Nein Nein Frau Nadig Nein Nein Erler entschuld. Nein Odenthal Nein Nein Eschmann krank krank Ohlig Nein Nein Faller Nein Nein Ollenhauer Nein Nein Franke entschuld. entschuld Op den Orth Nein Nein Frehsee Nein Nein Paul entschuld. entschuld. Freidhof Nein Nein Peters Nein Nein Frenzel Nein Nein Pöhler Nein Nein Gefeller Nein Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Nein Geiger (Aalen) entschuld. entschuld. Dr. Preller Nein Nein Geritzmann entschuld. entschuld. Priebe Nein Nein Gleisner (Unna) . . . . Nein Nein Pusch entschuld. entschuld. Dr. Greve Nein Nein Putzig Nein Nein Dr. Gülich entschuld. entschuld. Rasch Nein Nein Hansen (Köln) Nein Nein Regling Nein Nein Hansing (Bremen) . . . Nein Nein Rehs Nein Nein Hauffe Nein Nein Reitz Nein Nein Heide Nein Nein Reitzner Nein Nein Heiland Nein Nein Frau Renger entschuld. entschuld. Heinrich Nein Nein Richter entschuld. entschuld. Hellenbrock Nein Nein Ritzel Nein Nein Hermsdorf . . . . . . . Nein Nein Frau Rudoll Nein Nein Herold Nein Nein Ruhnke Nein Nein Höcker Nein Nein Runge Nein Nein Höhne Nein Nein Sassnick Nein Nein Hörauf Nein Nein Frau Schanzenbach Nein Nein Frau Dr. Hubert . . . . Nein Nein Scheuren — — Hufnagel Nein Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Nein Jacobi Nein Nein Dr. Schmidt (Gelleren) . Nein Nein Jacobs entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) Nein Nein Jahn (Frankfurt) . . . . — — Schmitt (Vockenhausen) . entschuld. entschuld. Jaksch Nein Nein Dr. Schöne Nein Nein Kahn-Ackermann . . . entschuld. entschuld. Schoettle Nein Nein Kalbitzer entschuld. entschuld. Seidel (Fürth) Nein Nein Frau Keilhack Nein Nein Seither Nein Nein Frau Kettig Nein Nein Seuffert Nein Nein Name Abstimmung Name Abstimmung 1. I 2. 1. I 2. Stierle Nein Nein Dr. Stammberger . . . Ja Ja Sträter krank krank Dr. Starke Ja Ja Frau Strobel Nein Nein Dr. Wellhausen . . . . — Ja Stümer Nein Nein Weyer Ja Ja Tenhagen Nein Nein Wirths — — Thieme Nein Nein Traub Nein Nein Trittelvitz Nein Nein Wagner (Deggenau) . . — — GB/BHE Wagner (Ludwigshafen) krank krank Wehner Nein Nein Bender Ja Ja Wehr Nein Nein Dr. Czermak Ja Ja Welke Nein Nein Dr. Eckhardt Ja Ja Weltner (Rinteln) . . . Nein Nein Elsner entschuld. entschuld. Dr. Dr. Wenzel Nein Nein Engell Ja Ja Wienand Nein Nein Feller Ja Ja Wittrock Nein Nein Gräfin Finckenstein . . entschuld. entschuld. Ziegler Nein Nein Zühlke Nein Nein Frau Finselberger . . . entschuld. entschuld. Gemein Ja Ja Dr. Gille Ja Ja Haasler Ja Ja Dr. Kather Ja Ja FDP Dr. Keller Ja Ja Dr. Klötzer Ja Ja Dr. Atzenroth Ja Ja Körner Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . krank krank Kraft Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Ja Blücher -- — Kutschera Ja Ja Dr. Bucher Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja Ja Dannemann Ja Ja Dr. Mocker Ja Ja Dr. Dehler — — Dr. Oberländer • • • • — — Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Ja Petersen Ja Ja Eberhard Ja Ja Dr. Reichstein Ja Ja Euler Ja Ja Samwer Ja Ja Fassbender Ja Ja Seiboth Ja Ja Frau Friese-Korn . . entschuld. entschuld. Dr. Sornik Ja Ja . Frühwald Ja Ja Srock Ja Ja Ja Dr. Strosche enthalten Gaul Nein Ja Dr. Hammer entschuld. entschuld. Hepp Ja Ja Dr. Hoffmann Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja DP Dr. Jentzsch entschuld. entschuld. Kühn (Bonn) Ja Ja Becker (Hamburg) entschuld. entschuld. Lahr — — Dr. Brühler Ja Ja Lenz (Trossingen) . . . krank krank Eickhoff Ja Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Ja Ja wenstein Nein Ja Hellwege Dr. Maier (Stuttgart) . . entschuld. entschuld. Matthes Ja Ja von Manteuffel (Neuß) . Ja enthalten Dr. von Merkatz . . . . Ja Ja Margulies Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . J a Ja Mauk Ja Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Ja Dr. Mende entschuld. entschuld. Schneider (Bremerhaven) Ja Ja Dr. Middelhauve . . . — — Dr. Schranz Ja Ja Dr. Miessner Ja — Dr.-Ing. Seebohm — — Neumayer Ja Ja Walter Ja Ja Onnen Ja Ja Wittenburg Ja Ja Dr. Pfleiderer Ja entschuld. Dr. Zimmermann . . . Ja — Dr. Preiß — Ja Dr. Preusker — — Rademacher entschuld. entschuld. Dr. Schäfer Nein Ja Scheel — — Fraktionslos Schloß Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Ja Brockmann (Rinkerode) krank krank Schwann Ja Ja Rösing Ja Ja Stahl Ja Ja Stegner Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 382 380 Davon: Ja 240 250 Nein 135 126 Stimmenthaltung . 7 4 Zusammen wie oben . . 382 380 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. 1. 2. CDU/CSU Mattick entschuld. entschuld. Dr. Friedensburg . Ja Ja Ja Neubauer Nein Nein Nein krank Nein Nein Nein Nein Nein krank Nein Nein Dr. Krone Ja entschuld. Neumann Lemmer entschuld. — Dr. Schellenberg Frau Dr. Maxsein — Ja Frau Schroeder (Berlin) . Schröter (Wilmersdorf) . Frau Wolff (Berlin) • Stingl — — Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn Ja Ja Brandt (Berlin) . . . . Nein Nein Hübner Nein Ja Frau Heise Nein Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Klingelhöfer Nein Nein Dr. Reif — — Dr. Königswarter . . . Nein Nein Dr. Will enthalten Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 16 16 Davon : Ja 5 6 Nein 10 10 Stimmenthaltung 1 — Zusammen wie oben . 16 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion beantragt, auch die fahrlässige Tötung von der Amnestie auszunehmen. Dieser Antrag meiner Fraktion, den ich zu begründen die Ehre habe, ist das Ergebnis einer allen Fraktionen zugegangenen Anregung, die wir einem unserer ehrwürdigsten Juristen verdanken, dem früheren Reichsgerichtsrat Schneidewin. Der Antrag hat, um das vorweg zu sagen, keine Diskriminierung der Verkehrsdelikte zum Ziel. Glücklicherweise ist keineswegs jedes Verkehrsdelikt eine fahrlässige Tötung. Es gibt aber auch außerhalb des öffentlichen Verkehrs fahrlässige Tötungen, besonders durch Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen in den Betrieben.
    Wenn man sich überhaupt jetzt zu einer Amnestie entschließt, obwohl eigentlich kein zwingender Grund dafür besteht, so hätten wir Sozialdemokraten es bekanntlich für richtig gehalten, die Höhe der sonst verwirkten Strafe als einzigen Maßstab für einen Erlaß der Strafe anzuerkennen, weil die Strafhöhe Ausdruck der Schuld ist und der Grad der Schuld darüber bestimmt, wer einer Begnadigung würdig ist oder nicht. Leider entspricht der Gesetzentwurf auch insoweit unseren Vorstellungen noch immer nicht. In § 10 ist das Schuldprinzip als der einzig sinnvolle Gradmesser aufgegeben. Es
    *) Siehe Anlage 7.


    (Dr. Arndt)

    ist z. B. willkürlich und lebensfremd, die Bigamie von der Amnestie auszunehmen. Unbefriedigender noch ist der Ausschluß von der Amnestie dann, wenn im Einzelfall ein Gericht nach seinem Ermessen annimmt, daß die Tat auf Gewinnsucht beruhe oder eine gemeine Gesinnung erkennen lasse (§ 10 Abs. 2). Begriffe so unbestimmter Art sollten in einer rechtsstaatlichen Strafrechtspflege keinen Platz haben.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Am bedenklichsten ist schließlich die Durchbrechung des Schuldprinzips durch § 2 Abs. 3. Diese Vorschrift verweigert jedem die Gnade, dessen Strafregister noch eine frühere, einen Monat Gefängnis übersteigende Strafe aufweist, die vielleicht schon Jahre zurückliegt, über die aber infolge der langen Fristen des Strafregisterrechts noch immer unbeschränkt Auskunft zu erteilen ist.
    Meine Damen und Herren, diese böse Bestimmung sollte uns doch zu der Besinnung bewegen, wann wir in Deutschland endlich einmal damit aufhören wollen, die Vorbestraften gesellschaftlich zu ächten und sie dadurch zu einer mit dem Makel der menschlichen Minderwertigkeit behafteten Kaste zusammenzuschließen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Angesichts solcher Willkürlichkeiten einer ohnehin fragwürdigen Amnestie müssen wir gewissenhaft prüfen, ob nicht zu den Straftaten, die nicht zu amnestieren sind, jedenfalls die fahrlässige Tötung gehört, falls man schon das Schuldprinzip verläßt und überhaupt Ausnahmen macht. Nach reiflicher Überlegung hat sich meine Fraktion entschlossen, die aus erfahrener Sorge um das Rechte entspringende und unser Gehör fordernde Mahnung Schneidewins nicht von der Hand zu weisen und Sie alle zu bitten, die weniger einsehbaren Ausnahmen von der Amnestie unter diesen Umständen durch die dann notwendige Ausnahme der fahrlässigen Tötung zu ergänzen.
    Hierzu bestimmen uns insbesondere zwei Gründe. Der eine ist unsere Pflicht, bei jeder Gesetzgebung die Achtung vor dem Menschenleben als einen höchsten Grundsatz unseres Rechts zu bewähren. Gewiß wird man nicht sagen können, daß in unserem Zeitalter der Technik, das so voller Gefahren ist, jeder tödliche Unglücksfall, sobald irgendeine Fahrlässigkeit mitwirkte, bereits aus einer Geringschätzung des menschlichen Lebens zu erklären sei. Es handelt sich vielmehr um die eigene Haltung der gesetzgebenden Körperschaft. An ihr und somit an uns ist es, sich durch die Achtung vor dem Leben gebunden zu wissen und deshalb gerade bei einem Ausnahmegesetz, das von den allgemeinen Regeln des Rechts abweicht, uns selber dort eine Schranke zu setzen, wo Tote uns gemahnen, daß wir das Opfer ihres Lebens keiner unverbrüchlichen Gleichheit des Strafrechts für wert halten würden, falls wir hier nicht diese Ausnahme machten. Man sage auch nicht, eine Schuld könne nur unerheblich gewesen sein, wenn für sie kein höheres Strafmaß als drei Monate Gefängnis in Betracht komme. Leider sind im Ringen um die gerechte Strafe noch keine überzeugenden Maßstäbe gefunden. Diese Unsicherheit über Sinn und Aufgabe der Strafe wirkt sich noch immer in einer Ungleichheit der Strafzumessung und einer verfehlten Unterschätzung der fahrlässigen Straftaten aus, so daß die Mehrzahl der Strafen bei allen schuldhaften Tötungen dieser Art geringer sind als drei Monate
    Gefängnis. Dieser Zustand ist eine offene Not unserer in falscher Weise moralisierenden Strafrechtspflege, ein Mißstand, der die Glaubwürdigkeit des Rechts schwächt und den Rechtsfrieden mindert. Wir sollten nicht die Hand dazu bieten, diese einer geistigen Reform, eines Umdenkens bedürftige Lage unsererseits dadurch zu verfestigen, daß auch wir die fahrlässige Tötung als nur irgendeine Fehlhandlung unter vielerlei anderen behandeln. Denn das Menschenleben ist ein unvergleichlicher Rechtswert.
    Ein zweiter Grund ist der, daß eine Amnestie für fahrlässige Tötung in besonderer und unbilliger Weise die Hinterbliebenen des Toten belastet. Während sonst der Verletzte als die Hauptperson imstande ist, selbst seine Rechte wahrzunehmen, fehlt hier die Person, die der eigentliche Zeuge sein und zur Wahrnehmung des Rechts berufen sein sollte.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir bringen die Hinterbliebenen in eine außerordentliche Beweisnot, wenn wir trotz des Verdachts einer Schuld hier die strafgerichtliche Aufklärung abschneiden. Im Strafverfahren wird der Staat mit allen Mitteln und Machtmitteln der öffentlichen Hand in einer Prozeßart tätig, die durch ihr Prinzip der Unmittelbarkeit, insbesondere der einheitlichen Hauptverhandlung, ungleich größere Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit bietet, als der Zivilprozeß es kann. Nehmen wir den Angehörigen diesen Schutz, machen wir ihre Sache nicht zu einem Anliegen der Allgemeinheit, sondern verweisen wir die oft durch dieses Geschehen auch in materielle Not geratenen Hinterbliebenen darauf, daß sie mit eigener Mühe und auf eigene Kosten und zum eigenen Wagnis ihr Recht aus einem Unfall, der sich meist fern von ihnen abspielte, privat suchen sollen, so muten wir ihnen durch diese Verweigerung der strafgerichtlichen Aufklärung eine fast unerträgliche Erschwerung ihrer Rechtsstellung zu.
    Die althergebrachte Regelung, daß jeder Schiffsuntergang objektiv durch eine gerichtsartige Verhandlung vor dem Seeamt zu klären ist, beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, daß es eine Pflicht der Gemeinschaft ist, um den Beweis der Wahrheit bemüht zu sein, wie es zu einer Gefahr für Leib und Leben gekommen ist. Die Amnestie soll und kann eine Vergünstigung für Menschen sein, die einmal — und nicht allzu schwer — gefehlt haben; ihre Wohltat darf jedoch nicht zur Last für Schuldlose werden. Das wird sie aber, wenn wir den Tod von Menschen ungeachtet eines Verdachts, daß der Tod schuldhaft verursacht ist, nicht mehr einer Aufklärung mit den öffentlichen Mitteln des strafgerichtlichen Verfahrens für wert halten.
    Wir bitten Sie, sich deshalb mit uns in dieser Überzeugung zu vereinigen, daß die fahrlässige Tötung aus dem Amnestiegesetz herausgenommen werden sollte.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse über den Antrag Umdruck 122 abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. — Der Änderungsantrag ist angenommen.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Ich lasse nunmehr über § 10 in der so geänderten Fassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
§ 11, — § 12, — § 13. — Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
§ 14. — Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 129*) der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Dr. Starke, Dr. Bucher und Dr.-Ing. Drechsel vor.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht weitgehende Straffreiheit für Bußgelder vor. Der § 14 in der Ausschußfassung läßt aber die sogenannten Mehrerlösbescheide grundsätzlich aus. Darin sehen wir eine Ungerechtigkeit. Der Entschließungsantrag der CDU zeigt, daß diese Auffassung von größeren Kreisen geteilt wird. Wir sind aber der Ansicht, daß die Lösung nicht mit einer Entschließung gefunden, sondern im Gesetz selbst verankert werden sollte. Die Ungerechtigkeit ergibt sich insbesondere in den Fällen des § 19 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Dieser § 19 bzw. der § 3, der ihn ersetzen soll, ist in den Ausschußberatungen mit großer Mehrheit gestrichen worden. Außerdem sind in dem vorliegenden Wirtschaftsstrafgesetzentwurf Milderungen bezüglich der Abführung des Mehrerlöses vorgesehen, die für die Zukunft unserem Anliegen voll und ganz Rechnung tragen. Das wollen wir auch für die noch anhängigen Verfahren erreichen.
    Bei den sogenannten Wirtschaftsstraftaten handelt es sich überwiegend um Vorgänge, die in der Zeit des Übergangs von der staatlichen Lenkung und Bewirtschaftung zur Marktwirtschaft zu Verschiedenheiten in den Auffassungen der Wirtschaft und der Verwaltungsstellen geführt haben. Praktisch wollen wir, daß die Mehrerlösbescheide dort aufrechterhalten bleiben, wo es sich um echte Mehrerlöse handelt, aber überall da in Fortfall kommen, wo keine Mehrerlöse entstanden sind oder wo es sogar zu Mindererlösen gekommen ist. Das ist einfach eine Forderung der Gerechtigkeit.
    Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.