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    2. Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954 1545 33. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1547 B, 1571 B, 1586 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Kirchhoff, Frühwald und Kunze (Bethel) 1547 C Übertritt des Abg. Dr. Kather von der CDU-Fraktion zur Fraktion des GB/BHE . . . 1547 D Beschlußfassung des Bundesrates zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1547 D Mitteilung über Veräußerung eines Grund- stücks in Siegburg an die Stadt Siegburg 1548 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 51, 57, 62, 63 und 66 (Drucksachen 437, 544; 504, 567; 532, 575; 537, 579; 552, 581) 1548 A Frage 21 der Fragestunde der 32. Sitzung betr. Willkürmaßnahmen des Militärischen Sicherheitsamts in Koblenz gegenüber deutschen Antragstellern auf Erteilung einer Ausfuhrlizenz (Drucksache 530): Präsident D. Dr. Ehlers 1548 A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1548 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksachen 592, 492) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksache 577) 1548 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 1548 D Beschlußfassung 1549 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524, Umdrucke 119, 128); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 563) . . 1549 A, 1555 D, 1586 D Dr. Horlacher (CDU/CSU): als Berichterstatter 1549 B als Abgeordneter 1551 C, 1554 A Müller (Worms) (SPD) . . 1551 A, 1553 B Kriedemann (SPD) 1552 A, 1555 A Fassbender (FDP) 1552 D, 1554 D Abstimmungen . . . . 1550 D, 1553 A, 1555 D Unterbrechung der Sitzung . . . 1556 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 215, 248); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 523, Anträge Umdrucke 114, 115, 116, 117, 121, 122, 125, 127, 129, 131) . . 1556 A, 1586 D, 1587 A, B, C, D, 1588 A Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 1556 A Rehs (SPD) 1561 D Bauer (Würzburg) (SPD) 1563 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 1565 A Dr. Gille (GB/BHE) 1566 A Dr. Arndt (SPD) 1567 D Dr. Atzenroth (FDP) 1569 A Dr. von Merkatz (DP) . . . 1569 C, 1572 C Dr. Bucher (FDP) 1569 D, 1573 A Wittrock (SPD) 1570 A Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 1571 A, 1572 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 1571 B Dr. Menzel (SPD) 1571 C Abstimmungen . 1561 C, 1562 D, 1565 D, 1567 C, 1568 D, 1569 B, 1570 C, 1573 A, 1573 D, 1574 A Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, und DP zu § 8 (Umdruck 131) 1571 C, D, 1589 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zu § 10 . . . . 1572 A, D, 1573 C, 1589 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 339) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 344), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 345), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 413), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 414), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 445), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 571) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abgeordneten Kuntscher, Ehren, Dr. Lindrath und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Druckwache 588) 1574 A Ohlig (SPD), Antragsteller 1574 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 1575 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Antrag- steller 1578 D Kuntscher (CDU/CSU), Antragsteller 1580 D Dr. Atzenroth (FDP) 1581 A Dr. Gille (GB/BHE) .1582 A Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für den Lastenausgleich . . 1584 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 533) 1584 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1584 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Rümmele, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Genossen betr. Aufbauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksachen 399 [neu], 285) 1584 B Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1584 B Beschlußfassung 1585 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 222); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 390) 1585 B Dr. Mocker (GB/BHE), Berichterstatter 1585 B Beschlußfassung 1586 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht [GKAR] Drucksache 528, Umdruck 120) . . . . 1586 C, 1588 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 1586 C Nächste Sitzung 1586 C Anlage 1: Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 119 zu Drucksache 524) 1586 D Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 128) 1586 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 114) . . 1586 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 115) . . 1587 A Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 116) . . 1587 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 121) 1587 B Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 122) . . 1587 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 125) . 1587 C Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, des GB/BHE und der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes Über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 127) . . 1587 D Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Dr. Atzenroth, Dr. Starke u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 129) 1588 A Anlage 11: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 117) 1588 A Anlage 12: Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Umdruck 120 zu Drucksache 528) 1588 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über 1. den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP auf Wiederherstellung des § 8 des Entwurfes eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechtsausschusses (Umdruck 131), 2. den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, auf Wiederherstellung des § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechts- ausschusses 1589 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 12. Anlage 1 Umdruck 119 Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524). 1. In § 1 Abs. 1 muß unter Ziffer I Roggen bezüglich des Preisgebietes R IV die Zahlenreihe für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni statt „493 — 405" richtig lauten: „393 405". 2. In der Anlage (zu § 1 Abs. 4) muß unter Land Rheinland-Pfalz, Reg.-Bezirk Koblenz, die Kennzeichnung der Preisgebiete für den Landkreis Ahrweiler statt „R II W II" richtig lauten: „R II W III". Bonn, den 25. Mai 1954 Anlage 2 Umdruck 128 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksachen 563, 524, Umdruck 119). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird der Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 18. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 Nr. 1 werden vor den Worten „bis zum 31. Dezember 1952" die Worte: „den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt und" und nach den Worten „beendet worden ist" die Worte eingefügt: „und die Steuer- oder Monopolforderung den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt". 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte: „sechs Monaten". 3. In § 8 werden die Worte „drei Jahren" ersetzt durch die Worte: „einem Jahre". Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen, in § 20 Abs. 2 Satz 1 die Worte „bis zu fünf Jahren" zu streichen, so daß Abs. 2 Satz 1 nunmehr lautet: „Strafregistervermerke über Verurteilungen durch Spruchgerichte auf Grund der Verordnung Nr. 69 der Britischen Militärregierung (Amtsbl. Brit. Mil.-Reg. S. 405) werden getilgt, wenn Freiheitsstrafe, Vermögenseinziehung und Geldstrafe, allein oder nebeneinander, verhängt worden ist." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 116 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" durch die Worte „einem Jahr" ersetzt. 2. Dem § 9 a wird ein neuer Abs. 2 folgenden Wortlauts angefügt: „(2) Straffreiheit nach Absatz 1 wird nicht gewährt für Straftaten, die als aktive oder passive Beamtenbestechung (§§ 331 bis 333 StGB) zu werten sind." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 6 Umdruck 121 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 20 wird der folgende neue Abs. 2 eingefügt: „(2) Strafregistervermerke werden ferner auf Antrag getilgt, wenn die Verurteilung nach dem 9. September 1953 wegen einer Straftat erfolgt ist, für die nach diesem Gesetz die Strafe zu erlassen gewesen wäre. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend." Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. Bonn, den 28. Mai 1954 Dr. Bucher Frau Dr. Ilk Dr.-Ing. Drechsel Gaul Dr. Hoffmann Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Maier (Stuttgart) Dr. Middelhauve Schloß Dr. Stammberger Anlage 7 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 1 werden nach den Worten „jedoch Totschlag nicht in den Fällen des § 8," die Worte eingefügt: „Fahrlässige Tötung (§ 222 des Strafgesetzbuchs)". Bonn, den 15. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 125 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden die Worte „vor dem 1. Januar 1954" durch die Worte „bis zum 31. März 1954" ersetzt. Bonn, den 16. Juni 1954 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der in § 3 Abs. 1 in der siebenten Zeile beginnende Halbsatz erhält folgende Fassung: „. .,wenn keine schwerere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe, bei der die Ersatzfreiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt, allein oder nebeneinander, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig verhängt oder zu erwarten ist." 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte „einem Jahre". Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion 011enhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Haasler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Dr. Starke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 14 Abs. i wird folgender Satz 3 angefügt: „Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses werden erlassen, wenn der Betroffene entweder den zur Tatzeit allgemein üblichen Preis nicht überschritten oder keinen höheren Gewinn erzielt hat, als er bei einem Verkauf oder einer Leistung zum angemessenen Preis allgemein zulässig gewesen wäre. Wegen der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erzielten Mehrerlöse sind bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen Maßregeln der Abführung nicht mehr zu verhängen." Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. Atzenroth Dr. Starke Dr. Bucher Dr.-Ing. Drechsel Anlage 11 Umdruck 117 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag erwartet, daß die bei Ordnungswidrigkeiten neben der Strafe verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses erlassen werden, soweit der Betroffene den zur Tatzeit allgemein üblichen Marktpreis nicht überschritten hat oder durch die Anwendung der sogenannten abstrakten Gewinnberechnung unbillige Härten entstanden sind. Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 12 Umdruck 120 Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 528). In Art. 4 § 5 Abs. 2 des Gesetzentwurfs muß der letzte Satz richtig lauten: „Oberste Dienstbehörde im Sinne des § 60 des Gesetzes ist der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung." Bonn, den 26. Mai 1954 Namentliche Abstimmungen in der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit 1. über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP auf Wiederherstellung des § 8 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Umdruc( 131) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Wiederherstellung des § 10 Abs. 1 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht Name Abstimmung 1. I 2. Name Abstimmung I 1. i 2. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . . Ja Ja Fuchs Ja Ja Dr. Adenauer — — Funk entschuld. entschuld. Albers Ja Ja Dr. Furler Ja Ja Arndgen Ja Ja Gedat Ja Ja Barlage Ja Ja Geiger (München) . . . Ja Ja Dr. Bartram Ja Ja Frau Geisendörfer . . . entschuld. entschuld. Bauer (Wasserburg) . . entschuld. entschuld. Gengler . Ja Ja Bauereisen Ja Ja Gerns . Ja Bauknecht Ja Ja D. Dr. Gersenmaier . . entschuld. entschuld. Bausch entschuld. entschuld. Gibbert Ja Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Ja Giencke . Ja Ja Berendsen Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Dr. Bergmeyer Ja Ja Dr. Gleissner (München) krank krank Fürst von Bismarck . . entschuld. entschuld. Glüsing Ja Ja Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . _— — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja Ja (Freiburg) Ja Ja Goldhagen entschuld. entschuld. Bock Ja Ja Gontrum entschuld. entschuld. von Bodelschwingh . . . Ja Ja Dr. Graf entschuld. entschuld. Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Ja Griem Ja Ja. Brand (Remscheid) , . . Ja Ja Günther — — Frau Brauksiepe . . . . Ja Ja Gumrum ' Ja Ja Dr. von Brentano . . . . Ja Ja Haussier Ja Ja Brese Ja Ja Hahn krank krank Frau Dr. Brökelschen . . Ja Ja Harnischfeger Ja Ja Dr. Brönner Ja Ja von Hassel Ja Ja Brookmann (Kiel) entschuld. entschuld. Heix Ja Ja Brück Ja Ja Dr. Hellwig entschuld. entschuld. Dr. Bucerius entschuld. entschuld. Dr. Graf Henckel . . . Ja Ja Dr. von Buchka Ja Ja Dr. Hesberg Ja Ja Dr. Bürkel Ja Ja Burgemeister Ja Ja Hilbert entschuld. entschuld. Caspers Ja Ja Höcherl Ja Ja Cillien Ja Ja Dr. Höck Ja Ja Dr. Conring entschuld. entschuld. Höfler Ja Ja Dr. Czaja Ja Ja Holla Ja Ja Demmelmeier Ja Ja Hoogen Ja Ja Diedrichsen Ja Ja Dr. Horlacher Ja Ja Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn enthalten enthalten Dr. Dittrich Ja Ja Huth Ja Ja Dr. Dollinger entschuld. entschuld. Illerhaus Ja Ja Donhauser Ja Ja Dr. Jaeger Ja Ja Dr. Dresbach Ja Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Ja Eckstein. Ja Ja Frau Dr. Jochmus . . . Ja Ja D. Dr. Ehlers Ja Ja Josten Ja Ja Ehren Ja Ja Kahn Ja Ja Engelbrecht-Greve . . . Ja Ja Kaiser Ja Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — Karpf entschuld. entschuld. Etzenbach . Ja Ja Kemmer (Bamberg) Ja Ja Even Ja Ja Kemper (Trier) Ja Ja Feldmann . Ja Ja Kiesinger Ja Ja Finckh entschuld. entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . . enthalten Ja Dr. Franz Ja Ja Kirchhoff Ja Ja Franzen enthalten Ja Klausner Ja Ja Friese Ja Ja Dr. Kleindinst . . . • Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. Dr. Kliesing Ja Ja Richarts Ja Ja Knapp Ja Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Ja Knobloch Ja Ja Dr. Rinke Ja Ja Dr. Köhler — — Frau Rösch enthalten Ja Koops Ja Ja Rümmele . . . . . . . enthalten enthalten Dr. Kopf Ja Ja Ruf Ja Ja Kortmann Ja Ja Sabaß Ja Ja Kramel Ja Ja Sabel Ja Ja Krammig Nein Ja Schäffer — — Kroll entschuld. entschuld. Scharnberg entschuld. entschuld. Frau Dr. Kuchtner . . . enthalten Ja Scheppmann Ja Ja Kühlthau Ja Ja Schill (Freiburg) Ja Ja Kuntscher Ja Ja Schlick krank krank Kunze (Bethel) Ja Ja Schmidt-Wittmack . . Ja Ja Lang (München) Ja Ja Schmücker entschuld. entschuld. Leibfried Ja Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Ja Dr. Leiske Ja Ja Schrader Ja Ja Lenz (Brühl) Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) -- — Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Ja Lenze (Attendorn) . . . Ja Ja Schüttler Ja Ja Leonhard Ja Ja Schütz Ja Ja Lermer Ja Ja Schuler Ja Ja Leukert Ja Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Ja Schwarz . . . . . . . . Ja Ja Dr. Lindenberg . . . . Ja Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Ja Dr. Lindrath Ja Ja Dr. Seffrin entschuld. entschuld. Dr. Löhr Ja Ja Seidl (Dorfen) Ja Ja Dr. h. c. Lübke. — _ Dr. Serres Ja Ja Lücke Ja Ja Siebel Ja Ja Lücker (München) Ja Ja Dr. Siemer krank krank Lulay Ja Ja Solke Ja Ja Maier (Mannheim) . . Ja Ja Spies (Brücken) Ja Ja Majonica Ja Ja Spies (Emmenhausen) . Ja Ja Dr. Baron Manteuffel- Spörl Ja Ja Szoege _ Ja Ja Graf von Spreti . . . . enthalten Ja Massoth entschuld. entschuld. Stauch Ja Ja Maucher Ja Ja Frau Dr. Steinbiß . . . entschuld. entschuld. Mayer (Birkenfeld) . . Ja Ja Stiller Ja Ja Menke Ja Ja Storch — — Mensing -- — Dr. Storm Ja Ja Meyer (Oppertshofen) . Ja Ja Strauß Ja Ja Miller Ja Ja Struve Ja Ja Dr. Moerchel Ja Ja Stücklen Ja Ja Morgenthaler krank krank Teriete entschuld. entschuld. Muckermann Ja Ja Unertl Ja Ja Mühlenberg Ja - Varelmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Millier (Bonn) — — Frau Vietje Ja Ja Müller-Hermann . . . . Ja Ja Dr. Vogel entschuld. entschuld. Müser Ja Ja VoB entschuld entschuld. Naegel Ja Ja Wacher (Hof) Ja Ja Nellen entschuld. entschuld. Wacker (Buchen) . . . . Ja Ja Neuburger entschuld. entschuld. Dr. Wahl Ja Ja Niederalt Ja Ja Walz Ja Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Ja Frau Dr. Weber (Aachen) — — Dr. Oesterle entschuld. entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Ja Oetzel Ja Ja Wehking Ja Ja Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. WeLskop entschuld. entschuld. Pelster entschuld. entschuld. Frau Welter (Aachen) — — Dr. Pferdmenges . . . . Ja Ja Dr. Werber Ja Ja Frau Pitz Ja Ja Wiedeck Ja Ja Platner Ja Ja Wieninger Ja Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . entschuld. entschuld. Dr. Willeke entschuld. entschuld. Frau Praetorius . . . . Ja Ja Winkelheide Ja Ja Frau Dr. Probst . . . . Ja Ja Wittmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Ja Wolf (Stuttgart) Ja Ja Raestrup Ja Ja Dr. Wuermeling . . . . — — Rasner Ja Ja Wullenhaupt entschuld. entschuld. Frau Dr. Rehling . . . . Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. I 1. J 2. SPD Frau Albertz Nein Nein Keuning Nein Nein Frau Albrecht Nein Nein Kinat Nein Nein Altmaier Nein Nein Frau Kipp-Kaule . . . entschuld. entschuld. Dr. Arndt Nein Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Nein Arnholz Nein Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Nein Dr. Baade Nein Nein Frau Korspeter . . . . Nein Nein Dr. Bärsch Nein Nein Dr. Kreyssig Nein Nein Bals Nein Nein Kriedemann Nein Nein Banse Nein Nein Kühn (Köln) entschuld. entschuld. Bauer (Würzburg) . . . Nein Nein Kurlbaum entschuld. entschuld. Baur (Augsburg) . . . . Nein Nein Ladebeck Nein Nein Bazille Nein Nein Lange (Essen) Nein Nein Behrisch Nein Nein Frau Lockmann . . . . Nein Nein Frau Bennemann Nein Nein Ludwig Nein Nein Bergmann Nein Nein Dr. Lütkens Nein Nein Berlin Nein Nein Maier (Freiburg) . . . -- — Bettgenhäuser Nein Nein Marx Nein Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Nein Matzner Nein Nein Birkelbach Nein Nein Meitmann Nein Nein Blachstein entschuld. entschuld. Mellies Nein Nein Dr. Bleiß Nein Nein Dr. Menzel Nein Nein Böhm (Düsseldorf) . . . Nein Nein Merten Nein Nein Bruse Nein — Metzger Nein Nein Corterier Nein Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Nein Dannebom Nein Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Nein Daum Nein Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Ja Dr. Deist Nein Nein Moll Nein Nein Dewald Nein Nein Dr. Mommer Nein Nein Diekmann Nein Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Nein Diel Nein Nein Müller (Worms) . . . . Nein Nein Frau Döhring Nein Nein Frau Nadig Nein Nein Erler entschuld. Nein Odenthal Nein Nein Eschmann krank krank Ohlig Nein Nein Faller Nein Nein Ollenhauer Nein Nein Franke entschuld. entschuld Op den Orth Nein Nein Frehsee Nein Nein Paul entschuld. entschuld. Freidhof Nein Nein Peters Nein Nein Frenzel Nein Nein Pöhler Nein Nein Gefeller Nein Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Nein Geiger (Aalen) entschuld. entschuld. Dr. Preller Nein Nein Geritzmann entschuld. entschuld. Priebe Nein Nein Gleisner (Unna) . . . . Nein Nein Pusch entschuld. entschuld. Dr. Greve Nein Nein Putzig Nein Nein Dr. Gülich entschuld. entschuld. Rasch Nein Nein Hansen (Köln) Nein Nein Regling Nein Nein Hansing (Bremen) . . . Nein Nein Rehs Nein Nein Hauffe Nein Nein Reitz Nein Nein Heide Nein Nein Reitzner Nein Nein Heiland Nein Nein Frau Renger entschuld. entschuld. Heinrich Nein Nein Richter entschuld. entschuld. Hellenbrock Nein Nein Ritzel Nein Nein Hermsdorf . . . . . . . Nein Nein Frau Rudoll Nein Nein Herold Nein Nein Ruhnke Nein Nein Höcker Nein Nein Runge Nein Nein Höhne Nein Nein Sassnick Nein Nein Hörauf Nein Nein Frau Schanzenbach Nein Nein Frau Dr. Hubert . . . . Nein Nein Scheuren — — Hufnagel Nein Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Nein Jacobi Nein Nein Dr. Schmidt (Gelleren) . Nein Nein Jacobs entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) Nein Nein Jahn (Frankfurt) . . . . — — Schmitt (Vockenhausen) . entschuld. entschuld. Jaksch Nein Nein Dr. Schöne Nein Nein Kahn-Ackermann . . . entschuld. entschuld. Schoettle Nein Nein Kalbitzer entschuld. entschuld. Seidel (Fürth) Nein Nein Frau Keilhack Nein Nein Seither Nein Nein Frau Kettig Nein Nein Seuffert Nein Nein Name Abstimmung Name Abstimmung 1. I 2. 1. I 2. Stierle Nein Nein Dr. Stammberger . . . Ja Ja Sträter krank krank Dr. Starke Ja Ja Frau Strobel Nein Nein Dr. Wellhausen . . . . — Ja Stümer Nein Nein Weyer Ja Ja Tenhagen Nein Nein Wirths — — Thieme Nein Nein Traub Nein Nein Trittelvitz Nein Nein Wagner (Deggenau) . . — — GB/BHE Wagner (Ludwigshafen) krank krank Wehner Nein Nein Bender Ja Ja Wehr Nein Nein Dr. Czermak Ja Ja Welke Nein Nein Dr. Eckhardt Ja Ja Weltner (Rinteln) . . . Nein Nein Elsner entschuld. entschuld. Dr. Dr. Wenzel Nein Nein Engell Ja Ja Wienand Nein Nein Feller Ja Ja Wittrock Nein Nein Gräfin Finckenstein . . entschuld. entschuld. Ziegler Nein Nein Zühlke Nein Nein Frau Finselberger . . . entschuld. entschuld. Gemein Ja Ja Dr. Gille Ja Ja Haasler Ja Ja Dr. Kather Ja Ja FDP Dr. Keller Ja Ja Dr. Klötzer Ja Ja Dr. Atzenroth Ja Ja Körner Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . krank krank Kraft Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Ja Blücher -- — Kutschera Ja Ja Dr. Bucher Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja Ja Dannemann Ja Ja Dr. Mocker Ja Ja Dr. Dehler — — Dr. Oberländer • • • • — — Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Ja Petersen Ja Ja Eberhard Ja Ja Dr. Reichstein Ja Ja Euler Ja Ja Samwer Ja Ja Fassbender Ja Ja Seiboth Ja Ja Frau Friese-Korn . . entschuld. entschuld. Dr. Sornik Ja Ja . Frühwald Ja Ja Srock Ja Ja Ja Dr. Strosche enthalten Gaul Nein Ja Dr. Hammer entschuld. entschuld. Hepp Ja Ja Dr. Hoffmann Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja DP Dr. Jentzsch entschuld. entschuld. Kühn (Bonn) Ja Ja Becker (Hamburg) entschuld. entschuld. Lahr — — Dr. Brühler Ja Ja Lenz (Trossingen) . . . krank krank Eickhoff Ja Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Ja Ja wenstein Nein Ja Hellwege Dr. Maier (Stuttgart) . . entschuld. entschuld. Matthes Ja Ja von Manteuffel (Neuß) . Ja enthalten Dr. von Merkatz . . . . Ja Ja Margulies Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . J a Ja Mauk Ja Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Ja Dr. Mende entschuld. entschuld. Schneider (Bremerhaven) Ja Ja Dr. Middelhauve . . . — — Dr. Schranz Ja Ja Dr. Miessner Ja — Dr.-Ing. Seebohm — — Neumayer Ja Ja Walter Ja Ja Onnen Ja Ja Wittenburg Ja Ja Dr. Pfleiderer Ja entschuld. Dr. Zimmermann . . . Ja — Dr. Preiß — Ja Dr. Preusker — — Rademacher entschuld. entschuld. Dr. Schäfer Nein Ja Scheel — — Fraktionslos Schloß Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Ja Brockmann (Rinkerode) krank krank Schwann Ja Ja Rösing Ja Ja Stahl Ja Ja Stegner Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 382 380 Davon: Ja 240 250 Nein 135 126 Stimmenthaltung . 7 4 Zusammen wie oben . . 382 380 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. 1. 2. CDU/CSU Mattick entschuld. entschuld. Dr. Friedensburg . Ja Ja Ja Neubauer Nein Nein Nein krank Nein Nein Nein Nein Nein krank Nein Nein Dr. Krone Ja entschuld. Neumann Lemmer entschuld. — Dr. Schellenberg Frau Dr. Maxsein — Ja Frau Schroeder (Berlin) . Schröter (Wilmersdorf) . Frau Wolff (Berlin) • Stingl — — Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn Ja Ja Brandt (Berlin) . . . . Nein Nein Hübner Nein Ja Frau Heise Nein Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Klingelhöfer Nein Nein Dr. Reif — — Dr. Königswarter . . . Nein Nein Dr. Will enthalten Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 16 16 Davon : Ja 5 6 Nein 10 10 Stimmenthaltung 1 — Zusammen wie oben . 16 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Neumayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der § 8 war vielleicht diejenige Bestimmung des ganzen Amnestiegesetzes, die am genauesten und eingehendsten überprüft worden ist. Bevor wir uns seitens des Justizministeriums dazu entschlossen haben, Ihnen ein Strafmaß von drei Jahren als unter die Amnestie fallend vorzuschlagen, haben wir sehr genaue Erhebungen gepflogen, und diese Erhebungen sind während der Beratungen des Rechtsausschusses fortgesetzt worden. Man kam zu dem Ergebnis, daß, wenn man hier einen Schlußstrich unter eine sehr unerfreuliche Vergangenheit ziehen will, wenn man vor allen Dingen diejenigen, die in sogenanntem Befehlsnotstand unter einem Gewissenszwang gehandelt haben, mit der Amnestie erfassen will, dann doch ein Strafmaß von drei Jahren notwendig erscheint.
    Meine Damen und Herren, es ist mir nicht möglich, im Augenblick auf die einzelnen Fälle, die der Herr Kollege hier angeführt hat, einzugehen. Ich kann nur das eine sagen: der Fall mit der Erschießung der Juden, der vorhin erwähnt worden ist, fällt schon deswegen nicht unter die Amnestie, weil er vor dem Stichtag, dem 1. Oktober 1944, liegt. Ein anderer von dem Herrn Kollegen erwähnter Fall kann auch nicht unter die Amnestie fallen, weil im Amnestiegesetz ein Strafmaß von drei Jahren als Höchstmaß vorgesehen ist.
    Nun war die Rechtsprechung bei den Gerichten in all diesen Fragen nicht sehr einheitlich.

    (Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

    Deswegen glaubten wir, eine solche Bestimmung unter den Kautelen, die nach langen Verhandlungen im Rechtsausschuß und nach sehr eingehenden Beratungen gefunden wurden, Ihnen vorlegen zu können. Diese Kautelen, diese Sicherungsbestimmungen, die jeden Mißbrauch dieser Bestimmung ausschließen sollen, sind einmal in dem § 8 selbst
    festgelegt, nämlich in der Vorschrift, daß eine Amnestie nicht in Frage kommt, wenn dem Täter nach seiner Stellung oder Einsichtsfähigkeit zuzumuten war, die Straftat zu unterlassen.

    (Abg. Altmaier: Wer entscheidet denn das?)

    Ich glaube, meine Damen und Herren, gerade diese nach sehr eingehender Prüfung und sehr eingehender Beratung im Rechtsausschuß gefundene Formulierung schließt einen Mißbrauch dieser Bestimmung aus.

    (Abg. Altmaier: Wer entscheidet denn darüber?)

    Ich darf weiter auf § 10 verweisen, der unverändert angenommen worden ist und in dem ausdrücklich festgelegt wird, daß von der Straffreiheit Straftaten ausgeschlossen sind, die auf Gewinnsucht beruhen oder bei denen die Art der Ausführung oder die Beweggründe eine gemeine Gesinnung des Täters erkennen lassen. Ich glaube, diese allgemeine Bestimmung schließt schon Vorkommnisse, wie sie hier vorhin vorgetragen worden sind, im wesentlichen von der Amnestie aus. Hier liegt eine bestimmte Rechtsprechung ja auch bereits vor.

    (Abg. Heiland: Und was für eine!)

    Wir glauben, durch die Sicherungen, die hier eingeführt worden sind, jedem Mißbrauch dieser Bestimmung vorgebeugt zu haben. Denn das dürfen Sie mir glauben, meine Damen und Herren: es liegt uns nichts ferner, als hier Dinge unter die Amnestie fallen zu lassen, die nicht amnestiewürdig sind. Uns hat nur daran gelegen, darauf kam es uns an, hier einmal einen Schlußstrich unter eine Vergangenheit zu ziehen,

    (Zurufe von der SPD)

    die für uns Deutsche wirklich eine sehr bedrückende gewesen ist und die manchen in ihren Strudel gezogen hat, der bei richtiger Überlegung, oder wenn er die entsprechende Einsicht besessen hätte, eben die betreffende Tat nicht begangen hätte.
    Ich bitte Sie deshalb, meine Damen und Herren, es bei der vom Rechtsausschuß in seinem Bericht vorgelegten Fassung zu belassen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über Ziffer 3 des Umdrucks 114*), Änderungsantrag zu § 8. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Das erste war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist angenommen.

(Unruhe und Zurufe.)

— Bestehen Zweifel über den Gegenstand der Abstimmung? Wir haben über den Änderungsantrag Ziffer 3 des Umdrucks 114 abgestimmt. Ich habe mir erlaubt, zweimal auf den Abstimmungsgegenstand hinzuweisen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir haben abgestimmt; das amtierende Präsidium ist einstimmig der Auffassung, daß sich die Mehrheit für den Änderungsantrag ausgesprochen hat.
Wer für § 8 in der nunmehrigen Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit derselben Mehrheit angenommen.
§ 9. — Keine Wortmeldung. Wer für die Annahme von § 9 ist, den bitte ich um ein Hand-
*) Siehe Anlage 3.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

zeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 9 a. Hierzu liegt ein Änderungsantrag Dr. Eckhardt und Fraktion Umdruck 116*) Ziffer 2 vor. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Gille


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 9 a, zu dem ich sprechen will, umfaßt den sogenannten Platow-Komplex. Dieser Komplex hat insofern eine ungewöhnliche Vorgeschichte, als der erste Bundestag bereits durch Gesetz vom 29. Juli 1953 in einer umfassenden Amnestie alle die Straftaten, die mit dem Wort Platow-Komplex gekennzeichnet werden, für straffrei erklärt hat. Das Gesetz ist beschlossen, aber nicht verkündet worden. Ich bin der Meinung, ,daß das Parlament dem 'damaligen Bundesjustizminister, Herrn D r. Dehler, eigentlich dafür dankbar sein sollte, daß es im Rahmen der Beratung dieser Amnestie noch einmal die Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob das, was damals in der Hast und unter dem Zeitdruck der letzten Parlamentswochen beschlossen worden ist, wirklich standhält.

    (Abg. Heiland: Auch wenn es unter Verfassungsbruch geschieht?)

    — Ich erkläre ja ausdrücklich, daß wir deswegen, weil das Gesetz noch nicht beschlossen ist, die Möglichkeit haben, noch einmal darüber zu sprechen. Also formelle Bedenken können dem nicht entgegenstehen. Daß auch ich nicht der Meinung bin, daß es sehr erwünscht ist, auf diese Weise das Parlament zweimal mit den verschiedensten Materien zu befassen, möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Aber in diesem Falle halte ich den Widerstand, den der Herr Bundesjustizminister damals gezeigt hat, für sehr erfreulich.

    (Beifall rechts.)

    Meine Damen und Herren! Da in ,der öffentlichen Erörterung wie auch in den Gremien des Parlaments nicht immer mit letzter Klarheit ausgesprochen wurde, worum es eigentlich geht, müssen hierzu wohl einige Ausführungen gemacht werden. Es geht um ein wirtschaftliches Unternehmen eines Herrn Platow, der etwa seit dem Jahre 1946 einen Informationsdienst unterhalten hat; der Pressedienst kann wohl außer Betracht bleiben, weil er verhältnismäßig frühzeitig zum Erliegen gekommen ist. Bereits seit 1947 war bei führenden Persönlichkeiten des damaligen Wirtschaftsrates die Vermutung aufgetaucht, daß die Informationen der Platow-Briefe unmöglich auf rechtmäßige Weise zur Kenntnis des Herrn Platow gekommen sein könnten. Daraufhin wurden die üblichen Überwachungsmaßnahmen getroffen, und an alle Stellen ergingen entsprechende Mahnungen. Interessant ist, daß einer der Hauptangeklagten, der Haupt„ attentäter" auf seiten der Beamten, ein Beamter immerhin im Range eines Ministerialdirigenten, diese angeordneten Überwachungsmaßnahmen dazu benutzte, seine Mittäter und auch Herrn Platow zu warnen, daß offenbar in Zukunft etwas vorsichtiger operiert werden müsse. Diese Bemerkung ist sehr wichtig, weil man ja in der Begründung der Amnestiewürdigkeit dieses ganzen Komplexes sehr häufig mit dem Argument arbeitet, es habe sich da um arme, nicht einsichtsvolle Beamte gehandelt, die in der Verworrenheit der Verhältnisse nicht recht gewußt hätten, was sie täten. Ich möchte meinen, daß einem Ministerialdirigenten, der eine angeordnete Überwachungs*) Siehe Anlage 5.
    maßnahme seines Staatssekretärs dazu benutzt, zu warnen, und nicht, aufklärend zu wirken und diesen Unfug abzustellen, beim besten Willen der gute Glaube nicht zugebilligt werden kann.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Dann ist auch eines für die Beurteilung der Amnestiewürdigkeit unbedingt festzuhalten: Es hat sich nicht etwa um Nachrichten gehandelt, die die große Öffentlichkeit besonders interessiert hätten, also um Informationen über im eigentlichen Sinne politisch wichtige Vorgänge, sondern es hat sich ausschließlich um Nachrichten gehandelt, die sich wirtschaftlich auswerten ließen, also um vertrauliche Mitteilungen oder Mitteilungen über Maßnahmen der Bundesregierung oder des zuständigen Ressorts auf wirtschaftspolitischem, handelspolitischem oder steuerpolitischem Gebiet. Für das letzte ein Beispiel. Bei einer beabsichtigten Veränderung des Luxussteuergesetzes wies der Übermittler dieser Information an Herrn Platow ausdrücklich darauf hin, hier müsse man 'besonders vorsichtig sein, denn die Absicht der Regierung gehe dahin, diese steuerliche Änderung schlagartig durchzuführen, weil nur dann eine Wirkung erzielbar sei. Das geschah nicht, sondern diese Information ging über die Platow-Briefe, und sicherlich sind dadurch auch nicht unerhebliche ungerechtfertigte wirtschaftliche Gewinne erzielt worden.
    Daß es sich hier nicht um Fragen der Pressefreiheit, der ungehinderten Wirkung der Presse handelt, die die Aufgabe hat, die Öffentlichkeit zu unterrichten, idafür folgende Angabe. Diese Informationsdienste des Herrn Platow waren wegen ihres wirtschaftlich sehr gut verwertbaren Inhalts nicht ganz billig. Sie haben, wie ich aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts ersehe, immerhin 300 DM den Monat gekostet. Der recht mühelose Gewinn, der durch diese unkorrekten Handlungen zu erzielen war, ist aus einer Ziffer abzulesen, die auch aus der Anklageschrift zu ersehen ist. Danach hat Herr Platow allein im Jahre 1951 aus diesem sauberen Geschäft 211 000 DM versteuern können.
    Das sind alles Dinge, die wir einmal im Zusammenhang sehen müssen, wenn wir wirklich gerecht und billig die Frage der Amnestiewürdigkeit überlegen wollen.
    Was steht nun heute im § 9 a? Es ist richtig, daß die stärksten formalen Bedenken gegen die erste Formulierung, wo man nur von Verlegern, Journalisten und Angehörigen der öffentlichen Dienste gesprochen hatte, beseitigt sind. Das bedeutet inhaltlich nichts. Im übrigen ist es dabei geblieben, daß die Amnestie für alle im Zusammenhang mit diesen nicht sehr sauberen Angelegenheiten verübten Taten voll, ohne Rücksicht auf jedes Strafmaß gewährt werden soll. Selbst die schwere passive Bestechung soll — was uns besonders gravierend erscheint, da hier auch Beamte beteiligt sind — im Zusammenhang mit diesen Dingen amnestiert werden.
    Damit komme ich jetzt zu dem Kern dessen, was ich hier sagen wollte und womit ich auch den Antrag meiner Fraktion begründe. Wir haben durchaus Verständnis dafür, daß man in etwa im Rahmen dessen bleiben will, was sich gerade noch vertreten läßt, ohne den 1. Bundestag — ich will mal den Ausdruck gebrauchen — zu desavouieren. Ich möchte aber doch dafür plädieren — und das würde nicht bedeuten, daß wir nun alles beseiti-


    (Dr. Gille)

    gen, was der 1. Bundestag auf diesem Gebiet beschlossen hat —, daß wir noch einmal ernstlich überlegen, ob wir nicht wenigstens die Tatbestände der aktiven und passiven Bestechung unter allen Umständen herausnehmen müssen. Bei der Begründung der Platow-Amnestie im 1. Bundestag hat noch eine gewisse Rolle gespielt — ich habe das in den Unterlagen, in den Protokollen nachlesen können —, daß diese ganzen Taten unter die Tatbestände der §§ 353 ff. StGB, also Vertrauensbruch, Geheimnisbruch, fallen, Tatbestände, die im Jahre 1936 mit ungewöhnlich hohem Strafmaß in das Gesetz aufgenommen worden sind. Diese Dinge sind bereits lange überholt, und zwar dadurch, daß sehr verständigerweise der Herr Bundesjustizminister bereits Ende 1952 die Zustimmung zur Verfolgung aus diesen Tatbeständen zurückgezogen hat.
    Die Anklageschrift des Oberstaatsanwalts Bonn vom März 1953 bezieht sich heute lediglich noch auf Fälle der aktiven und passiven Bestechung. Wir brauchen uns also nicht mehr den Kopf darüber zu zerbrechen, ob es richtig ist, hier jetzt noch Verfahren nach einer Bestimmung ablaufen zu lassen, die man beim Strafrechtsänderungsgesetz wahrscheinlich lieber hätte beseitigen sollen. Darum geht es heute nicht mehr.
    Bezüglich des Umfangs der laufenden Verfahren ist folgendes zu sagen. Zur Anklage stehen heute lediglich noch 23 Personen, nachdem sämtliche Ermittlungen abgeschlossen sind, nachdem 45 Verf ah-ren offiziell gelaufen sind und gegen 170 Personen nichtoffizielle Ermittlungen, also noch nicht seitens der Strafverfolgungsbehörde, vorhergegangen sind. 23 Personen! Meine Damen und Herren, wenn wir uns auch nur in diesem einen Fall dazu bekennen könnten, aktive und passive Bestechung für amnestiewürdig zu halten, dann bedeutete das — darauf hat einmal mit vollem Recht der damalige Bundesjustizminister Dr. Dehler im Juli vorigen Jahres hingewiesen — eine Kränkung und eine Minderung des Ansehens der sauberen Beamtenschaft der Bundesministerien.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der FDP.)

    Es wird doch gerade so getan, als ob die Notwendigkeit bestünde, im Jahre 1954 Angehörige des öffentlichen Dienstes zu amnestieren, weil sie sich haben bestechen lassen. Wir tun der Gesamtheit unserer Beamtenschaft einen schlechten Dienst, wenn wir im Zusammenhang mit diesem Komplex auch die Bestechung amnestieren.
    Unser Antrag bezieht sich also lediglich darauf, den § 9 a, den wir ansonsten unangetastet lassen, durch Hinzufügung eines zweiten Absatzes dahin zu beschränken, daß die Strafverfolgung wegen aktiver und passiver Bestechung aus der Amnestie herausgenommen wird. Ich glaube, das können wir machen, ohne etwa das Ansehen und die Einsicht des 1. Bundestages zu verletzen. Ich glaube, wir tun dem 1. Bundestag wirklich nicht Unrecht, wenn wir feststellen, daß die Dinge damals in den Juliwochen angesichts der Fülle des Arbeitsstoffes, der noch zu erledigen war, unter Zeitdruck und in einer gewissen Hast erledigt wurden. Nachdem wir — und ich habe ja gesagt, daß ich das dankbar begrüße — nun noch einmal die Gelegenheit bekommen haben, die Dinge ruhig und nüchtern zu betrachten, glaube ich, Verständnis dafür zu finden, wenn wir Ihnen die Bitte vortragen, alles beim alten zu lassen, auch den Strafrahmen sowie den Personenkreis gar nicht zu berühren, sondern nur ausdrücklich die aktive und passive Bestechung
    herauszunehmen. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß das Bundesjustizministerium selbst im Regierungsentwurf, den ja der Ausschuß abgeändert hat, die schwere passive Bestechung hat herauslassen wollen. Der Ausschuß hat aus Gründen, die man schon verstehen kann, die ich aber nicht als durchschlagend ansehe, auch diesen Vorschlag des Regierungsentwurfs fallengelassen. Wir bleiben verfassungsrechtlich, formal durchaus korrekt, und das, was der Herr Berichterstatter eingangs gesagt hat, soll ja wohl auch bedeuten, daß wir hier nicht etwa ein Präjudiz für etwaige zukünftige Fälle im Verhältnis zwischen Parlament und Minister schaffen wollen. Nachdem das alles in aller Deutlichkeit gesagt ist, können wir die verfassungsrechtlichen Dinge formal dadurch in Ordnung bringen, daß wir diese neue Bestimmung annehmen, und, wie das ja auch vorgesehen ist, den Beschluß des Bundestages vom Juli vorigen Jahres insoweit aufheben. Dann ist auch verfassungsrechtlich alles in Ordnung.
    Wir bitten, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall beim GB/BHE und bei anderen Abgeordneten der Regierungsparteien.)