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    2. Deutscher Bundestag — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1954 1511 32. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1514 C, 1542 C Änderungen der Tagesordnung . . 1514 D, 1524 A, 1531 D Fragestunde (Drucksache 530): 1. betr. Aufnahme von Wanderliedern in das Verzeichnis der während der Ausbildungszeit der Angehörigen des Bundesgrenzschutzes zu singenden Lieder: Zurückgestellt 1515 A 2. betr. „Problem der rollenden Landstraße": Dr. Bergmeyer (CDU/CSU) 1515 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 1515 B 3. betr. gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Versorgungskasse der Träger der Reichsversicherung: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1515 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 1515 C 4. betr. Verlegung des Gmelin-Institutes von Clausthal-Zellerfeld nach Köln: Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 1515 D, 1516 A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1516 A 5. betr. Sperre von Telefongesprächen zwischen Spanien und West-Berlin: Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . 1516 B Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1516 B 6. betr. Versicherungsleistungen an in Berlin wohnende Altversicherte der früheren Zusatzversicherungsanstalt des Reiches und der Länder: Dr. Schellenberg (SPD) 1516 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1516 C, 1517 A 7. betr. Paß- und Zollkontrollen bei Flügen zwischen dem westlichen und dem Berliner Bundesgebiet: Zurückgestellt 1517 A 8. betr. Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes: Thieme (SPD) 1517 A Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 1517 B 9. betr. Abschaffung des Paßzwanges: Zurückgestellt 1517 B 10. betr. Rentenversicherungsrechte der Kriegsteilnehmer des 1. Weltkriegs: Meyer, (Wanne-Eickel) (SPD) . . 1517 B, D Storch, Bundesminister für Arbeit 1517 C, D 11. betr. Sicherung und Pflege der deutschen Kriegsgräber im Ausland: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1518 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1518 A 12. betr. Verkehrskatastrophe bei Hanau am 27. April 1954 und Sicherungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn: Altmaier (SPD) 1518 C, D, 1519 A Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 1518 C, 1519 A, B 13. betr. Anerkennung des Lehrberuf es „Geprüfte Hauswirtschaftsgehilfin" und Herausgabe der Ausbildungsordnung: Frau Döhring (SPD) . . . 1519 B, 1520 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1519 B, 1520 A, B 14. betr. im „Bulletin" vom 5. Mai 1954 ausgesprochene Rechtsauffassung über Zulässigkeit der Umwandlung des Saargebiets in eine zwischenstaatliche Einrichtung: Zurückgestellt 1520 D 15. betr. Abwesenheit des Botschafters bei der italienischen Republik bei kulturellen Veranstaltungen und Anlässen: Kahn-Ackermann (SPD) 1520 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1520 D 16. betr. Freigabe der zivilen Luftfahrt bzw. Betriebserlaubnis für die AG für Luftverkehrsbedarf: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 1521 A, B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 1521 A, B 17. betr. luftverkehrspolitische Verhandlungen des Bundesministers für Verkehr in England: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 1521 C, D Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 1521 C, D 18. betr. Einführung eines Sozialpasses: Höcherl (CDU/CSU) 1522 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1522 B 19. betr. Legalisierung schwarzer Kapitalien zwecks Führung anonymer Konten bei Kreditinstituten: Höcherl (CDU/CSU) 1522 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1522 B 20. betr. Unterrichtung der Bevölkerung des sowjetisch besetzten Gebiets durch Rundfunksendungen aus dem westlichen Bundesgebiet: Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 1522 C Zurückgezogen 1522 C 21. betr. Willkürmaßnahmen des Militärischen Sicherheitsamts in Koblenz gegenüber deutschen Antragstellern auf Erteilung einer Ausfuhrlizenz: Zurückgestellt 1522 C 22. betr. Anwendung der Verordnung PR Nr. 71/51 für mit öffentlichen Mitteln erstellte Bauten: Dr. Löhr (CDU/CSU) 1522 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1522 D 23. betr. Entschädigung für von den Besatzungsmächten in der Gemarkung der Gemeinde Münster, Landkreis Die-burg (Hessen), zur Munitionslagerung beschlagnahmten Gemeindewaldes: Dr. Löhr (CDU/CSU) 1523 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1523 D 24. betr. Ausschluß von Schadensersatzansprüchen für Schäden im nicht beschlagnahmten Teil des Gemeindegeländes durch verstreut liegende Munition: Dr. Löhr (CDU/CSU) 1523 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1523 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksache 492) 1524 A Dr. Reif (FDP), Antragsteller . . . 1524 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1524 C Dr. Menzel (SPD) 1524 D Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 1524 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die staatliche Genehmigung der Ausgabe von Inhaber- und Orderschuldverschreibungen (Drucksache 272); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld- und Kredit (Drucksache 542) 1525 B Dr. Lindenberg (CDU/CSU), Berichterstatter 1525 C Beschlußfassung 1527 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Ingenieurberufes (Ingenieurgesetz) (Drucksache 343) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (Ingenieurgesetz) (Drucksache 439), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Chemikerberufes (Chemikergesetz) (Drucksache 341) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Chemiker" (Chemikergesetz) (Drucksache 441) 1527 C Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1527 D Erste Beratung des von den Fraktionen der DP, CDU/CSU u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 458) 1528 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1528 A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Drucksache 487) 1528 A Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Haushaltsausschuß . . . . 1528 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksachen 540, 559, Umdruck 118) . . 1528 B, 1542 B Frau Rösch (CDU/CSU), Berichterstatterin 1528 C Abstimmungen 1528 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den deutsch-chilenischen Briefwechsel vom 3. November 1953 betr. die zollfreie Einfuhr von 50 000 t Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1953 bis 30. Juni 1954 (Drucksache 289); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 430) . . . 1528 D Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter 1529 A Beschlußfassung 1529 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag und den Notenwechsel vom 1. August 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador (Drucksache 290); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 431) 1529 C Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter 1529 C Beschlußfassung 1529 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 517) 1530 A Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter 1530 A Beschlußfassung 1530 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 518) . 1530 B Schneider (Bremerhaven), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 1543 Beratung des Entwurfs einer Siebzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 519) 1530 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1530 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 335, 217) 1530 D Rücküberweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen . . 1530 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Oberländer (Drucksache 520) 1530 D Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 1530 D Beschlußfassung 1531 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Walter Sternfeld, München 23, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 200 (München-Nord) gewählten Abg. Gumrum (Drucksache 511) 1531 A Beschlußfassung 1531 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Landesvorsitzenden der Bayernpartei, Dr. Besold, im Namen der Partei und im eigenen Namen und anderer Mitglieder der Bayernpartei gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 der Landesliste Bayern der CSU und SPD sowie der im Wahlkreis 200 (München-Nord) und im Wahlkreis 203 (München-West) gewählten Abgeordneten Gumrum und Dr. Graf (Drucksache 512) 1531 B Beschlußfassung 1531 C Beratung des Berichts des Ausschusses. für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Herbert Noll, Husum, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 1 (HusumSüdtondern-Eiderstedt) gewählten Abg Giencke (Drucksache 513) 1531 B Beschlußfassung 1531 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Dr. Bernhard Gericke, Wolfsburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 54 (Peine-Gifhorn) gewählten Abg. Dr Schöne (Drucksache 514) 1531 B Beschlußfassung 1531 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 111 [neu]) 1531 C, 1542 B, D Beschlußfassung 1531 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 473); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 556) 1515 A, 1531 D Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter 1532 A Beschlußfassung 1532 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (Drucksache 474); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 557) 1532 B Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter 1532 B Beschlußfassung 1532 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 317) 1514 D, 1531 D, 1532 D Hauffe (SPD), Anfragender 1532 D, 1540 D Unterbrechung der Sitzung Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1534 A, 1537 C Dr. Arndt (SPD) 1534 D Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) 1536 C Dr. Gille (GB/BHE) 1537 D, 1538 C, 1539 A Baur (Augsburg) (SPD) . . . 1538 C, 1539 A Frau Wolff (Berlin) (SPD) 1539 A Frau Dr. Ilk (FDP) 1541 D Nächste Fragestunde 1542 C Nächste Sitzung 1542 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Brese zum Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Umdruck 118) 1542 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 111 [neu]) 1542 B, D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen zum Entwurf eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksachen 470, 518) 1543 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 118 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksachen 559, 540). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 3 werden statt der Worte „monatlich '750 Deutsche Mark" die Worte „monatlich 600 Deutsche Mark" eingesetzt. Bonn, den 28. Mai 1954 Brese Anlage 2 Umdruck 111 (neu) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Deutsche Geschenksendungen nach Polen (Drucksache 509) an den Ausschuß für Außenhandelsfragen; 2. Antrag der Fraktion der GB/BHE betreffend Fahrpreisermäßigung für Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge (Drucksache 486) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene. Bonn, den 18. Mai 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksachen 470, 518) Berichterstatter: Abgeordneter Schneider (Bremerhaven) Mit dem Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 wird den Bemühungen Norwegens auf zolltarifliche Gleichstellung seiner Fischzubereitungen von Sprotten und Heringen — sogenannte Brislinge und sogenannter Sild — mit den portugiesischen Fischzubereitungen von Sardinen, wie sie in der Vorkriegszeit bestanden hatte, durch den Krieg aber suspendiert worden war, Rechnung getragen. Nach dem deutschen Wertzolltarif von 1951 betragen die Zollsätze für norwegische Erzeugnisse 25 % und 20 % gegenüber einem Zollsatz von 14 % für portugiesische Sardinen. Die Bundesrepublik hatte die Forderung nach Angleichung dieser Zollsätze zunächst unter Hinweis auf die gegenüber der Vorkriegszeit veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt. Norwegen hat daraufhin seine Forderung im Herbst 1952 auf der VII. GATT-Tagung den Vertragspartnern des GATT in der Form einer Beschwerde vorgetragen. Der Beschwerde wurde zwar von der Versammlung nicht stattgegeben, sie empfahl jedoch der Bundesrepublik, Mittel und Wege zu suchen, um wieder ausgeglichene Konkurrenzverhältnisse herzustellen. In Verhandlungen mit Norwegen kam eine Einigung auf der Basis zustande, daß der Wertzoll für norwegische Erzeugnisse fortan 15% betragen soll. Diese Einigung dient den guten deutschnorwegischen Handelsbeziehungen. Bei Fortdauer der Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Zollsätze für norwegische Brislinge und Sild würden diese Beziehungen in einer Weise gestört werden, die der Bedeutung der Sache nicht entspricht. Die Verhandlungen wurden nicht mit dem Ziele norwegischer Gegenleistungen auf dem Zollgebiet geführt, da einmal Norwegen als Niederschutzzollland keine besonderen Angriffspunkte bietet und zum andern keine speziellen deutschen Wünsche in dieser Richtung vorlagen. Die norwegische Gegenleistung kann nur im größeren Rahmen der deutschnorwegischen Handelsbeziehungen gesehen werden, in dem Norwegen durch Liberalisierung, Globalkontingente und bilaterale Kontingente die Einfuhr aus der Bundesrepublik im wesentlichen freizügig zuläßt. Im Jahre 1953 hatte diese norwegische Haltung bei einer deutschen Einfuhr aus Norwegen in Höhe von 247 Millionen DM und einer deutschen Ausfuhr in Höhe von 564 Millionen DM einen deutschen Ausfuhrüberschuß in Höhe von 317 Millionen DM zur Folge. Im 1. Quartal 1954 hat sich dieses Verhältnis weiter zu deutschen Gunsten verschoben: Einfuhr 62 Millionen DM, Ausfuhr 138 Millionen DM, deutscher Ausfuhrüberschuß demnach 76 Millionen DM. Die Zahlungsbilanz hat eine analoge Entwicklung, da eine Verminderung des Saldos durch eine verstärkte Inanspruchnahme norwegischer Dienstleistungen nicht erfolgt. Mit Rücksicht darauf, daß die deutsch-norwegischen Gespräche über die Herabsetzung der Zollsätze für die genannten Waren bereits seit dem Jahre 1952 geführt werden und die Unterzeichnung des Abkommens im Dezember 1953 erfolgt ist, besteht besonderes Interesse, die Behandlung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag zu beschleunigen. Die nächsten deutsch-norwegischen Wirtschaftsverhandlungen über ein Handelsabkommen für die Zeit ab 1. Juni 1954 werden am 24. Mai in Oslo beginnen. Eine vorherige Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag würde die Atmosphäre für diese Verhandlungen besonders günstig beeinflussen, da beide Delegationen dann praktisch ohne wesentliche Differenzpunkte in die Verhandlungen eintreten könnten. Bonn, den 28. Mai 1954 Schneider (Bremerhaven) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich rufe zur zweiten Beratung auf: Art. I, — II, — III, — IV, — Einleitung und Überschrift. — Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen .—Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Eine allgemeine Aussprache und Einzelberatung der dritten Lesung entfällt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Entwurf eines Gesetzes betreffend die Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan in der Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Die Schlußabstimmung entfällt. Wir kommen zum nächsten Punkt:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (Drucksache 474);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) (Drucksache 557).

    (Erste Beratung: 28. Sitzung.)

    Berichterstatter ist wieder Herr Abgeordneter Brand (Remscheid).


Rede von Peter Wilhelm Brand
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in Torquay 1951 unterzeichnete Erklärung der GATT- Vertragspartner galt bis zum 31. Dezember 1953. Auf Vorschlag des Präsidenten der Vollversammlung der GATT-Vertragspartner soll die Bindung der Zollzugeständnislisten um einen Zeitraum von 18 Monaten verlängert werden. Diesem Vorschlag hat sich der Außenhandelsausschuß angeschlossen, da die Vereinigten Staaten von Amerika auf Grund des Randallberichts ihre derzeitige Handels- und Zollpolitik überprüfen und deshalb die Führung von Zollverhandlungen ungünstig erscheint. Der Außenhandelsausschuß empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich gestatte mir, eine Bemerkung anzufügen. Beide Gesetzentwürfe, also sowohl Drucksache 473 als auch Drucksache 474, wurden am 24. Oktober 1953 paraphiert, jedoch dem Außenhandelsausschuß des Bundestags erst am 6. Mai mit einem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit zugeleitet. Der Ausschuß legt Wert darauf, die Vorlagen in Zukunft so rechtzeitig zu erhalten, daß die Abgeordneten genügend Zeit zu einer gründlichen Unterrichtung und Meinungsbildung haben.
Darüber hinaus möchte ich mir den Hinweis gestatten, daß ganz allgemein die Information von Bundestagsausschüssen persönlich, zeitlich und sachlich vorrangig gegenüber den Informationen von Organisationen und Vereinigungen erfolgen sollte, die außerhalb des Parlaments stehen.

(Beifall bei der CDU/CSU und rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich unterstelle, daß das Haus mit dieser Feststellung einverstanden ist.
    Ich rufe auf zur zweiten Beratung Art. I, — Art. II, — Art. III, — Art. IV, — Einleitung und Überschrift. — Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in der
    dritten Beratung
    insgesamt zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; das Gesetz ist angenommen. Eine Schlußabstimmung entfällt.
    Ich komme zur
    Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 317).
    Zur Begründung hat Herr Abgeordneter Hauffe das Wort.
    Ich weise darauf hin, daß der im Augenblick nicht anwesende Herr Bundesfinanzminister sich auf dem Wege zum Plenarsaal befindet.
    Hauffe (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage meiner Fraktion befaßt sich mit einem Kapitel, von dem man eigentlich annehmen sollte, daß es zum heutigen Zeitpunkt, also neun Jahre nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates, der Vergangenheit angehört. In der Anfrage wird die Bundesregierung gefragt, wann die Rechtsverordnungen zu den §§ 14, 15 und 37 des Bundesergänzungsgesetzes endlich ergehen. Man muß dabei darauf hinweisen, daß das Bundesergänzungsgesetz angesichts des Fehlens der Rechtsverordnungen eigentlich seinen Sinn verloren hat. Wenn der letzte Bundestag überstürzt dieses Gesetz angenommen hat, dann doch deshalb, um wenigstens zu einem Teil mit der Wiedergutmachung praktisch arbeiten zu können; denn bisher wurde die


    (Hauffe)

    Wiedergutmachung in den einzelnen Ländern auf Grund von Ländergesetzen, d. h. Besatzungsgesetzen vorgenommen.
    Das Fehlen der Rechtsverordnungen ist besonders tragisch angesichts der Bedeutung der in Frage stehenden Vorschriften. Schauen wir uns einmal an, was diese Paragraphen bzw. die Titel des Gesetzes, zu denen die Paragraphen gehören, beinhalten. Die §§ 14 und 15 des Ergänzungsgesetzes gehören zum Zweiten Abschnitt, Ersten Titel: Schaden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit. Man darf wohl annehmen, daß eine Entschädigung dieser Ansprüche heute dringend erforderlich ist; denn auf diesen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit beruhen zum größten Teil die Rentenansprüche alter Leute und Witwen, die während der Zeit von 1933 bis 1945 Schaden erlitten haben und die nicht mehr in der Lage sind, sich selber zu erhalten. Zum großen Teil handelt es sich dabei um Leute, die heute bereits das 70. Lebensjahr überschritten haben. Das macht die Dinge um so tragischer.
    In § 14 Abs. 9 und auch in § 15 Abs. 8 heißt es: Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der vorstehenden Bestimmungen Rechtsverordnungen zu erlassen.
    Wenn die Rentner und Invaliden, die Witwen und Waisen bei ihren zuständigen Landesbehörden anfragen, wann mit der Regelung ihrer Renten zu rechnen ist, dann bekommen sie meistens recht lakonische Antworten, wie z. B. ein alter, 74jähriger Rentner, dem das Bundesarbeitsministerium am 2. Februar dieses Jahres geschrieben hat:
    Die Rechtsverordnungen zu § 15 Abs. 8 des
    Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung
    für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung vom 18. September 1953 sind bisher noch
    nicht ergangen.
    Der Schlußsatz heißt:
    Da das Bundesergänzungsgesetz von den Ländern durchgeführt wird, stelle ich Ihnen anheim, sich von Zeit zu Zeit bei der für Sie zuständigen Entschädigungsbehörde nach dem Stand der Gesetzgebung zu erkundigen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sehr mit Recht fragt der Mann in einem Schreiben an mich, wie lange er denn als 74jähriger noch Zeit hat, sich „von Zeit zu Zeit nach dem Stand der Gesetzgebung zu erkundigen".
    Da die Regierung nicht einmal in der Lage war, bis jetzt die Rechtsverordnungen zu erlassen, glaubt man schon gar nicht, es wagen zu dürfen, zu einem anderen Kapitel des Bundesergänzungsgesetzes, das in unserer Großen Anfrage nicht erfaßt ist, eine Frage zu stellen. In den §§ 64 und 65 wird nämlich darauf hingewiesen, daß die Rentengesetzgebung noch an das Ergänzungsgesetz angepaßt werden soll. Es dürfte ja bekannt sein, daß ein großer Teil der Menschen, die 1933 verfolgt und aus ihren Stellungen geworfen wurden, auch Schaden in der Altersversorgung, in der Invalidenversicherung erlitten haben. Das Wirtschaftsratgesetz gibt diesen Menschen nur einen Ausgleich für Zeiten der Arbeitslosigkeit, nicht aber für Zeiten der Beschäftigung in geringerer Tätigkeit. Auch hier fehlt die Gesetzgebung. Aber wenn die Rechtsverordnungen noch nicht da sind, kann man von der Bundesregierung, besonders von dem Herrn Bundesarbeitsminister nicht erwarten, daß er die nötigen Gesetzentwürfe zur Ergänzung der Sozialgesetzgebung vorlegt.
    Das Bundesergänzungsgesetz hat somit praktisch keinen Vorteil für den Geschädigten des Dritten Reiches gebracht, sondern einen Nachteil. Das geht besonders daraus hervor, daß die Zahl der vor dem Erlaß des Bundesergänzungsgesetzes von den Landesentschädigungsbehörden ergangenen Bescheide noch einmal so hoch war wie heute. Ich habe die genauen statistischen Zahlen von Bayern und von Baden-Württemberg erhalten; ich glaube, daß es in den anderen Ländern nicht besser ist. Die Dinge, die erledigt werden können, wie die Haftentschädigung usw., sind heute Gott sei Dank zum großen Teil erledigt. Je weiter aber die Ergänzungsvorschriften auf sich warten lassen, desto mehr werden die Entschädigungen für Schaden an Leben und Gesundheit in Reserve bleiben. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, wenn ich hier einen Vergleich ziehe: die Peiniger der Menschen, die 1933 aus ihren Stellungen geworfen wurden, die verhaftet wurden usw., haben zum großen Teil, weil sie Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, wohlerworbene Rechte. Diese wohlerworbenen Rechte sind ihnen gewahrt worden; sie werden im Alter von 70 Jahren auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes versorgt. Ihre Opfer aber, die sie von 1933 bis 1945 gequält haben und die heute noch auf die Regelung ihrer Rechtsansprüche warten, müssen zusehen, wie die wirtschaftliche Existenz ihrer Peiniger gesichert ist, sie aber selber sich weiterhin in einer großen wirtschaftlichen Notlage befinden.
    Ich möchte deshalb den Herrn Bundesfinanzminister, der wohl für diese Dinge zuständig ist, darum bitten, alles daranzusetzen, daß diese Rechtsverordnungen erlassen werden, daß die Menschen, die von 1933 bis 1945 gelitten haben und die heute weiter Not leiden müssen, mindestens gleichbehandelt werden mit denen, die sie gepeinigt haben. Das ist eine drastische Feststellung. Ich muß sie aber treffen, um vielleicht der Behörde plausibel zu machen, daß hier eine Unterlassungssünde vorliegt, wie sie schwerwiegender in der Verwaltung wohl kaum zu finden ist.

    (Abg. Richter: Es ist doch niemand da von der Regierung!)