Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege D r. Drechsel hat als Mitglied der Koalitionsparteien die etwas
schwierige Aufgabe gehabt, eine Große Anfrage begründen zu müssen, die, wie sich aus der Drucksache 293 ergibt, den Tatbestand einer weiteren Verzögerung der Bekanntgabe konkreter Absichten im Zonenrandgebiet beinhaltet. Herr Kollege Dr. Drechsel hat seine Aufgabe zu lösen versucht, indem er zunächst als Generalberichterstatter für alle Fraktionen und für sämtliche Anträge aufzutreten versuchte. Herr Kollege Dr. Drechsel, Sie haben das Ersuchen an uns gerichtet, daß wir niemandem weh tun mögen; Sie sind mit einigen sehr vorsichtigen Formulierungen auch auf Ihre eigene Anfrage eingegangen,
und Sie haben dabei auch einige kräftige Seitenhiebe in Richtung der Länderregierungen ausgeteilt.
Ich danke Ihnen für die Ermahnung, möchte aber sagen, daß wir als Opposition in der glücklichen Lage sind, nicht so viele Rücksichten wie Sie nehmen zu müssen. Wir können die Dinge ruhig beim Namen nennen.
Nun zur Sache selbst! Der Bundestag hat in seiner 279. Sitzung am 2. Juli vergangenen Jahres das bekannte Förderungsprogramm beschlossen. Das Programm sollte dazu dienen, die Wirtschaftslage in den Zonenrandgebieten zu verbessern, die strukturelle Dauerarbeitslosigkeit zu mildern und die Ost-West-Verlagerung der Industrie abzustoppen. Ich darf Sie daran erinnern, daß das Programm sechs Punkte umfaßte, und zwar
1. die Gewährung einer Frachtkostenbeihilfe von 15 Millionen DM,
2. die Senkung der Gewerbesteuerhebesätze,
3. die Bildung steuerfreier Investitionsrücklagen,
4. die Zulassung von Sonderabschreibungen auf Anlagewerte,
5. allgemeine Förderungsmaßnahmen und
6. kulturelle Hilfsmaßnahmen auf die Dauer von fünf Jahren, jährlich mit einer Summe von 25 Millionen DM.
Alle sechs Programmpunkte wurden damals nahezu einstimmig beschlossen, wobei das Hohe Haus der Meinung war, daß die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit lediglich ein Minimalprogramm darstellen sollten.
Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung vom 19. August mit diesen Programmpunkten beschäftigt. Aus der Verlautbarung, die nach der Sitzung erfolgt ist, ergibt sich, daß schon damals die Beschlüsse des Bundestags entscheidend reduziert wurden. So wurde beispielsweise die Frachtkostenhilfe von 15 Millionen DM auf 5 Millionen DM herabgesetzt, die Bildung steuerfreier Investitionsrücklagen wurde überhaupt nicht mehr erwähnt. Von dem gleichen Schicksal wurden die Aufwendungen für kulturelle Hilfsmaßnahmen ereilt. Bei der nächsten Gruppe von Hilfeleistungen — bei den steuerlichen Maßnahmen — beschränkte sich die Bundesregierung in ihrem Kommuniqué auf Empfehlungen. Sie empfahl zunächst den Ländern, bei Ermessensentscheidungen und Auslegungsfragen großzügig zu verfahren; sie empfahl den Gemeinden, die Gewerbesteuerhebesätze zu senken.
Meine Damen und Herren, die Empfehlungen, die von der Bundesregierung ausgesprochen worden sind, hätten doch nur dann einen Sinn gehabt,
wenn der Bund den Gemeinden gleichzeitig die Erstattung der Steuerausfälle garantiert hätte.
Denn es ist doch auch der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinden in den Grenzgebieten — bei der Fülle ihrer Aufgaben — aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, Steuerausfälle zu tragen.
Die Garantie einer Erstattung aber hat die Bundesregierung den Gemeinden nicht gegeben. Deshalb mußte sich auch diese Maßnahme negativ auswirken.
Nicht viel anders hat sich die Bundesregierung bei den Sonderabschreibungen auf Anlagen verhalten. Der Bundestag hatte nach dem Wortlaut der Drucksache 4487 Sonderabschreibungen für a 11 e Betriebe im Zonenrandgebiet gefordert. Der Herr Bundesfinanzminister änderte diesen Beschluß ab und machte — durch seinen Erlaß vom 12. Oktober 1953 — die Gewährung von Sonderabschreibungen von dem Nachweis der Bedürftigkeit abhängig. Also — und das möchte ich hier feststellen — ist auch dieser Beschluß des Bundestags in seinen wesentlichen Merkmalen geändert worden.
Schließlich noch ein Wort zu den allgemeinen Förderungsmaßnahmen! Der Bundestag hatte ein umfangreiches Programm angesprochen und unter anderem Maßnahmen zum Zwecke der Zinsverbilligung, Maßnahmen zum Zwecke der Förderung des Straßenbaues, zum Zwecke der Förderung des Wohnungsbaues verlangt. In der Kabinettsverlautbarung wurde aber dieser Programmteil mit der lapidaren Feststellung abgetan,
daß man bei allen weiteren Förderungspro-
grammen auf den Grenzstreifen entlang dem
Eisernen Vorhang Rücksicht nehmen werde. Meine Damen und Herren, was nutzt ein solches Bekenntnis, wenn seit dem Kabinettsbeschluß Förderungsprogramme überhaupt nicht aufgestellt worden sind?! Ein solches Bekenntnis ist doch — unter den gegebenen Verhältnissen — weiter nichts als eine leere Deklamation. Angesichts dieser Tatsachen sind wir zu der Feststellung gezwungen, daß die Bundesregierung die Beschlüsse des 2. Juli vergangenen Jahres entweder überhaupt nicht oder nur teilweise realisiert hat.
Es ist nicht das erste Mal, daß sich die Bundesregierung über Beschlüsse des Bundestages einfach hinwegsetzt.
Wir Sozialdemokraten hatten mehrfach Anlaß, die in dieser Methode liegende Nichtachtung des Bundestages zu kritisieren. Wir legen heute erneut Verwahrung dagegen ein, daß Beschlüsse des Bundestages entweder überhaupt nicht oder mit großer Verzögerung realisiert werden.
Von dem Minimalprogramm des 2. Juli ist also nur ein bescheidener Rest übriggeblieben, und dieser Rest wurde noch weiter dadurch reduziert, daß der Herr Bundesfinanzminister die Gewährung von Frachtkostenzuschüssen von einer 50%igen Beteiligung der Länder abhängig machte.
Wir finden diese Einstellung merkwürdig; denn
die erhöhten Frachtkosten sind doch zweifellos
echte Kriegsfolgelasten, von denen der Bund normalerweise 85% zu übernehmen hat. Durch den
Streit zwischen Bund und Ländern, der erst vor wenigen Tagen durch das Entgegenkommen der Länder beigelegt wurde, ist die Frachtkostenhilfe auf das Land Bayern beschränkt geblieben. Die 5 Millionen DM konnten nur etwa zur Hälfte ausgenutzt werden.
— Aber gnädige Frau, ich wollte Ihnen nur sagen: Wenn der Bund 85% zu übernehmen hat, aber nur 50% bietet, glauben Sie, daß die Länder dann so schnell auf ihr Recht verzichten und der Forderung des Bundes nachgeben werden?
Die Verzögerung ist doch nicht die Schuld der Länder, sondern die des Bundesfinanzministers, der so hartnäckige Bedingungen stellt.
Meine Damen und Herren, unter diesen Umständen, infolge der Verweigerung der Anreizmittel, ist es kein Wunder, daß die Abwanderung der Betriebe aus den Zonenrandgebieten unvermindert anhält. Allein aus den Randgebieten Schleswig-Holsteins sind — ich nenne diese Zahlen als ein symptomatisches Beispiel — weitere sieben Industriebetriebe abgewandert und Hunderte von Arbeitsplätzen verlorengegangen. Der Anteil der Arbeitslosen in diesem Grenzstreifen beläuft sich heute noch auf 20% der Beschäftigten. Ich muß leider sagen, daß in den anderen Zonenrandgebieten die Verhältnisse noch wesentlich ungünstiger liegen.
Deshalb fragen wir in der Drucksache 316:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Wirtschaftslage in den Zonenrandgebieten weiter verschärft und daß die Betriebsverlagerungen von den Zonenrandgebieten in andere Gebiete der Bundesrepublik immer noch fortgesetzt werden?
Wir fragen weiter:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um durch wirtschafts-, steuer- und verkehrspolitische Maßnahmen die Abwanderung von Betrieben zu verhindern und neue arbeitsintensive Unternehmungen in den Zonenrandgebieten anzusiedeln?
Meine Damen und Herren, für besonders bedauerlich halten wir es, daß die Bundesregierung 25 Millionen. DM für kulturelle Hilfsmaßnahmen nicht zur Verfügung gestellt hat. Der Betrag sollte für Schulbauten und Schuleinrichtungen,
insbesondere für Volks- und Berufsschulen, und für jugendfördernde Maßnahmen verwandt werden. Es drängt sich uns die Frage auf, warum die Bundesregierung dem kulturellen Sektor gerade an der Zonengrenze so wenig Beachtung schenkt. Wir hoffen, auf unsere Frage eine befriedigende Antwort zu erhalten.
Vielleicht wird man uns darauf verweisen, daß im Einzelplan 60 des Haushalts 1954/55, wie Herr Dr. Drechsel schon erwähnte, ein Betrag von 120 Millionen für diese und andere Zwecke eingeplant worden sei. Aber, Herr Dr. Drechsel, gerade dieser Haushaltsposten ist doch stärkstens umstritten. Er
wird doch erst dann voll wirksam, wenn der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer die Quote von 42% erreicht.
In der Haushaltsdebatte ist die Verknüpfung der 120 Millionen Grenzlandhilfe mit der Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von meinem Freund Gülich als unmoralisch bezeichnet worden, unmoralisch deswegen, weil ein Haushaltsposten, der der Linderung der Wirtschaftsnot in den Zonenrandgebieten dienen soll, benutzt wird, um einige Finanzminister kompromißfreudiger zu stimmen. Ich glaube, daß die Bevölkerung in den Zonenrandgebieten kein Verständnis dafür aufbringen wird, daß ihre Wirtschaftsnot als Handelsobjekt benutzt werden soll. Es ist doch einfach unmöglich, der Grenzbevölkerung zu sagen, daß sie bei einem 40 %igen Bundesanteil keine Hilfe, bei einem 41 %igen Bundesanteil halbe Hilfe
und erst bei einem 42%igen Anteil eine noch immer nicht ausreichende Hilfe zu erwarten habe. Wenn das inzwischen überholt ist, nehmen' wir das gern zur Kenntnis.
— Ich höre gerade: „gerüchtweise" ist es überholt.
— Wollte Gott, Sie hätten recht!
Ich glaube, daß man mit einseitig fiskalischem Denken Probleme in den Zonenrandgebieten nicht lösen kann. Sie sind auch nicht zu lösen mit Vertröstungen. So hat z. B. der Deutsche Uniondienst am 17. März 1954 verkündet, die CDU-Fraktion werde alles in ihrer Macht Stehende tun, um der gesamtdeutschen Frage gerecht zu werden. Meine Damen und Herren, ich möchte darauf antworten, daß die CDU-Minister in den vergangenen Monaten alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um die Beschlüsse des Bundestags vom 2. Juli zu verniedlichen und zu verzögern.
Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat in seiner schriftlichen Beantwortung der Interpellationen eine umfassende Übersicht über die bisher im Laufe der Jahre, d. h. seit 1951, in die Sanierungsgebiete geflossenen Mittel gegeben. Es wäre uns mehr damit gedient gewesen, wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister uns gesagt hätte, was nach den Beschlüssen vom Juli vergangenen Jahres getan worden ist. Ich wäre Ihnen, Herr Staatssekretär Westrick als Vertreter des Ministers, dankbar, wenn Sie — und darauf zielt ja unsere Große Anfrage ab — uns nachher vorexemplifizieren würden, was nach dem Kabinettsbeschluß vom 13. August an Bundesmitteln in die Zonenrandgebiete geflossen ist. Dabei müßten Sie allerdings die dankenswerte und großzügige Hilfeleistung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung — die ja nicht der direkten Einflußnahme der Bundesregierung unterliegt — außer acht lassen. Ich wäre Ihnen auch, Herr Staatssekretär Westrick, dankbar, wenn Sie den Betrag für Sontra außer acht lassen würden, der praktisch eine schon seit Jahren fließende Hilfe darstellt.
Ich wäre Ihnen, Herr Staatssekretär, aber noch für eine weitere Aufklärung dankbar. In Ihren Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 31. März 1954 wird unter § 4 Abs. 4 gesagt, daß ein Bewerber aus dem Zonenrandgebiet den Zuschlag dann erhalten soll, wenn sein Angebot geringfügig über dem wirtschaftlichsten Angebot liegt. In dem schriftlichen Bericht des Herrn Bundeswirtschaftsministers liest man es anders; darin steht, daß den Zonenrandgebieten eine wesentliche Vergünstigung zuteil werden soll. Nun, „geringfügig" und „wesentlich" sind in der Ermessensfrage zwei absolut unterschiedliche Begriffe.
Herr Dr. Drechsel hat vorhin gesagt, daß schon die Verordnung vom 31. März 1954 eine große Erleichterung sei. Ich kann die Auffassung nicht teilen. Der jetzige Wortlaut beinhaltet eine solche große Erleichterung noch nicht. Ich wäre Ihnen daher, Herr Staatssekretär, im Interesse der Randgebiete für eine Erklärung darüber dankbar, ob die Drucksache 534 eine verbindliche Interpretation der Verordnung vom 31. März 1954 bedeutet.
Meine Damen und Herren, die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung haben uns nicht befriedigt. Wir haben deswegen zur Behebung der Wirtschaftsnot in den Zonenrandgebieten fünf Anträge eingebracht, die von meinen Freunden im einzelnen begründet werden.
Generell möchte ich im Zusammenhang mit der Großen Anfrage zu den Anträgen sagen, daß sie vor allem darauf abzielen, die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Wir beantragen, für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einen Betrag von 60 Millionen DM zur Verfügung zu stellen, um damit Notstandsarbeiten — Meliorationen usw. — zu finanzieren. Aus dem Betrag von 60 Millionen DM sollen auch Zuschüsse gewährt werden, Zuschüsse an finanzschwache Gemeinden und an sonstige Träger von Notstandsarbeiten, die — trotz der Dringlichkeit der Vorhaben — nicht in der Lage sind, die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geforderte Eigenbeteiligung von 20% des Gesamtprojekts aufzubringen. Gerade an dem Erfordernis der Eigenbeteiligung von 20 % sind im vergangenen Jahre eine Reihe von Vorhaben gescheitert.
Meine Damen und Herren! Wir beantragen weiter im Sinne des Förderungsprogramms vom 2. Juli vergangenen Jahres —, daß für den Straßenbau ein Betrag von 65 Millionen und zum Zwecke der Kredithilfe für die mittelständische Wirtschaft im Zonenrandgebiet 50 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden. In allen Fällen handelt es sich um die Finanzierung arbeitsintensiver Programme.
Wir halten diese drei Sonderansätze neben den im Haushalt vermerkten 120 Millionen DM für notwendig, weil bei wirklich durchgreifender Hilfe die bisherigen Haushaltsansätze kaum ausreichen werden, um die im Förderungsprogramm vom 2. Juli festgelegten Maßnahmen wie z. B. die Frachtkostenhilfe, wie z. B. den Wohnungsbau, wie z. B. den Kulturfonds, wie z. B. die Erstattung von Gewerbesteuern, zu finanzieren. Aus diesem Fends müssen auch die Mittel für eine Hilfe der 2200 notleidenden landwirtschaftlichen Betriebe fließen.
Neben den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen halten wir es für erforderlich, die Wettbewerbsfähigkeit der Zonenrandgebiete durch eine Senkung der
Umsatzsteuer zu erhöhen. Wir sehen gerade in dieser Maßnahme, die mein Freund Kurlbaum noch ausführlich begründen wird, ein wirksames Mittel, um endlich die Betriebsabwanderungen nach dem Westen abzustoppen.
Meine Damen und Herren, bei den Vorschlägen, die ich hier angedeutet habe, werden Sie natürlich die Frage nach der Deckung der Ausgaben stellen.
Nun, wir sind mitten in den Beratungen über die Steuer- und Finanzreform, bei der ja rund 2,3 Milliarden DM zur Diskussion stehen. Ich halte das Problem der Zonenrandgebiete für so vordringlich, daß auch die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen bei den Steuerberatungen ihre Berücksichtigung finden sollten.
Aber abgesehen davon sollte in den Ausschüssen auch ernsthaft geprüft werden, ob die Sanierung der Zonenrandgebiete nicht aus den Mitteln des Verteidigungshaushalts zu bestreiten ist; denn die strukturelle Arbeitslosigkeit in vielen Notstandsgebieten wächst sich zu einem echten politischen Problem aus. Aus dem Gebiet Salzgitter kommen alarmierende Nachrichten über die massive und leider auch erfolgreiche Propaganda antidemokratischer Kräfte. Ich bin der Meinung, daß jede Mark, die für die Sanierung der Zonenrandgebiete ausgegeben wird, mehr für die Verteidigung der westlichen Demokratie bedeutet als ihre Verwendung für einen überhöhten Besatzungsbedarf.
Der Herr Bundeswirtschaftsminister vertritt in der Drucksache 534 die Auffassung, daß die Durchführung von Hilfsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet keineswegs allein die Aufgabe des Bundes, sondern gemeinsam von Bund und Ländern wahrzunehmen ist. Diese Auffassung ist hinsichtlich der Kompetenzverteilung absolut richtig. Sie setzt aber voraus, daß die Länder auch die finanziellen Möglichkeiten haben, ihre Aufgabe zu erfüllen.
Um diese Voraussetzungen zu schaffen, fordert die SPD nach wie vor die zentrale Finanzverwaltung. Die Bundesregierung hat unsere Forderungen bisher stets abgelehnt. Sie hat sich damit zu einer Finanzpolitik bekannt, die den Interessen der Grenzländer nicht gerecht wird. Wir müssen dem Herrn Bundesfinanzminister den Vorwurf machen, daß er auf die besonderen wirtschaftlichen Notstände in den Randgebieten bei seinen haushaltsmäßigen Überlegungen nicht die erforderliche Rücksicht genommen hat. Unter den gegebenen Verhältnissen ist es für die Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unzumutbar, mit der Problematik in den Zonenrandgebieten fertigzuwerden. Solange aber die zentrale Finanzverwaltung nicht hergestellt ist, hat die Bundesregierung die Verpflichtung, die zur Sanierung der Zonenrandgebiete erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Und das hat sie bisher nicht getan.
Um diese klaffende Lücke auszufüllen, haben wir die Große Anfrage eingebracht. Sie soll dazu dienen, in der Richtung zur Behebung der Wirtschaftsnot und der Dauerarbeitslosigkeit in den Zonenrandgebieten ein gutes Stück weiterzukommen.