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ID0203100900

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    6. Sabel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954 1437 31. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1438 C, 1480 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Becker (Hersfeld) 1438 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1438 D Mitteilung über Stellungnahme des Bundesrats zum Haushaltsgesetz 1954 (Drucksache 539) 1439 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksache 223); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 419) . . 1439 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU), Berichterstatterin 1439 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 1440 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1440 D Sabel (CDU/CSU) 1441 B Frau Schanzenbach (SPD) 1442 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 1443 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 1443 D Abstimmungen 1440 B, 1444 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Behebung der Berufsnot der älteren Angestellten (Drucksache 346) . . 1444 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 1444 C, 1456 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1446 D, 1453 B, 1456 B Hansen (Köln) (SPD) . . . . 1447 C, 1457 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 1450 C Becker (Hamburg) (DP) 1453 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 1455 A Sabel (CDU/CSU) 1457 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1458 C Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den FreundschaftsHandels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 218, Anträge Umdrucke 71, 112) 1458D, 1509A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . 1458 D, 1461 B, C, 1464 D Dr. Arndt (SPD) . . . 1459 D, 1461 C, 1463 B Dr. Lütkens (SPD) 1462 A Wehr (SPD) 1463 C Abstimmungen 1465 D Tatsächliche und persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung (betr. Berichterstattung in der 28. Sitzung zum Antrag auf Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Löhr): Ritzel (SPD) 1466 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderungsprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 293) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316, Umdruck 113), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 510), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kredithilfe für die mittelständische Wirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 432), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Straßenbau im Zonenrandgebiet (Drucksache 433), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 434), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 435) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Wacher (Hof), Fuchs, Freiherr Riederer von Paar u. Gen. betr. Beihilfe für Grenzbauern (Drucksache 529) 1467 B, 1509 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP), Anfragender 1467 C Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 1470 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1474 A 1497 C Frau Dr. BrökeLschen (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 1477 B zur Sache 1489A, 1505 C Dr. Gülich (SPD): zur Geschäftsordnung 1478 A zur Sache 1503B, 1505 C Kurlbaum (SPD), Antragsteller . . 1478 A Hörauf (SPD), Antragsteller . . . . 1480 B Freidhof (SPD), Antragsteller . . . 1481 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Antragsteller 1482 D Behrisch (SPD), Antragsteller . . 1484 A Wacher (Hof) (CDU/CSU), Antrag- steller 1486 A Frau Korspeter (SPD) 1487 B Dr. Henn (FDP) 1493 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 1495 B Unertl (CDU/CSU) 1497 D Höhne (SPD) 1499 A Seiboth (GB/BHE) 1500 D Kahn (CDU/CSU) 1506 B Priebe (SPD) 1507 A Jacobs (SPD) 1507 C Dr. Starke (FDP) 1507 C Ausschußüberweisungen 1508 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache 540) 1509 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 1509 C Nächste Sitzung 1509 C Anlage 1: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 71) 1509 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 112) 1509 C Anlage 3: Antrag der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Umdruck 113) 1509 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 71 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach der Wiederinkraftsetzung des Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen bemüht zu sein, baldigst diesen Vertrag gemäß Art. V des Abkommens durch einen zeitgemäßen und umfassenden Vertrag zu ersetzen und dafür Sorge zu tragen, daß Art. II in Verbindung mit Art. IX des Vertrages eine Auslegung findet, a) die die Diskriminierung der auf deutschen Schiffen tätigen deutschen Seeleute auf Grund der Handhabung des „Immigration and Nationality Act" beseitigt, b) die die Regelung der Einfuhr von Filmen der US-Produktion in die Bundesrepublik in eine angemessene Relation zur Produktion der Bundesrepublik bringt, c) daß bei der Regelung der Grundrechte nach Art. II und VIII die deutschen Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik bei US-Dienststellen beschäftigt sind, ungeschmälert die Rechte aus den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechtes in Anspruch nehmen können. Bonn, den 27. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 112 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die vom Bundeskanzler am 3. Juni 1953 mündlich abgegebene Erklärung ist nicht Bestandteil des Abkommens vom 3. Juni 1953 und des durch dieses Abkommen bestätigten Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 und kann daher Rechte aus dem Vertrage vom 8. Dezember 1923 nicht mindern. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 113 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316). Der Bundestag wolle beschließen, für kulturelle Hilfsmaßnahmen im Zonengrenzgebiet im Verlauf der nächsten fünf Jahre Bundeszuschüsse in Höhe von jährlich 25 Millionen DM zu gewähren. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns doch darüber klar sein, daß man sich bei der Schaffung des AVAVG sehr ernste Gedanken gemacht hat, warum man den karitativen Verbänden auf diesem beschränkten Gebiet die Vermittlungstätigkeit möglich machen wollte. Die Frau Berichterstatterin hat schon weitgehend gesagt, wie das damals zustande gekommen ist. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß der Nationalsozialismus der Arbeiterwohlfahrt diese Vermittlungsmöglichkeit bereits im Jahre 1933 genommen hat und daß im Jahre 1936 den kirchlichen Wohlfahrtsinstitutionen ebenfalls die


    (Bundesminister Storch)

    Durchführung dieser freiwillig übernommenen und zum Teil sehr schweren Arbeit unmöglich gemacht worden ist.
    Nun sagt man, das liege im Zuge der Zeit, bedenkt dabei aber gar nicht, daß man, wenn man einen jungen Menschen in einen Haushalt, in die engste Familiengemeinschaft gibt, letzten Endes mehr Dinge beobachten und berücksichtigen muß, als das bei einer Stellenvermittlung geschieht, die den Menschen nur für acht Stunden am Tag aus der Familie herausnimmt. Das soll man aber bedenken. Wenn wir schon bei der Schaffung des Gesetzes davon ausgegangen sind, daß hier eine sehr segensreiche Arbeit sowohl für die Jugend als auch für die in Frage kommenden Familien geleistet wird, dann sollte man jetzt wieder den früheren Zustand herstellen.
    Es ist gesagt worden, von einer Wiedergutmachung könne man bei dieser Sache gar nicht sprechen. Das Gesetz will ja gar nicht, daß eine materielle Wiedergutmachung durchgeführt wird, sondern das Gesetz will einzig und allein, daß Rechte an Organisationen zurückgegeben werden, die ihnen durch den Nationalsozialismus genommen worden sind, sonst gar nichts.
    Der Vertreter der Sozialdemokratischen Partei hat soeben davon gesprochen, daß eine derartige Vermittlungstätigkeit dazu angetan sei, jugendliche Menschen vom Land in die Stadt zu holen, die dort sehr bald wieder aus der Hauswirtschaft ausschieden und auf dem industriellen Arbeitsmarkt erschienen. Dazu möchte ich Ihnen folgendes sagen. Wir alle wissen doch, daß es manchmal für junge Menschen geradezu ein Glück für das ganze Leben gewesen ist, wenn sie aus einem vielleicht sehr primitiven Haushalt einmal in der Stadt in ein anderes Lebensniveau hineingebracht worden sind. Wir sollten uns dieser Entwicklung doch nicht entgegenstellen. Derjenige, der seine Tochter vom Lande in die Stadt gehen lassen will, tut es sowieso. Er hat noch nicht einmal die Sicherheit, daß sie dann in eine Umgebung kommt, die auch Rücksicht darauf nimmt, daß man es bei diesen jungen Menschen eigentlich noch mit Kindern zu tun hat.
    Ich bin deshalb der Meinung, wir sollten diesem Gesetz auf der breitesten Ebene zustimmen. Für das, was hier gewünscht wird, ist ein wirkliches Bedürfnis vorhanden. Vor allen Dingen muß man doch, wenn man vom rechtlichen Standpunkt ausgeht, sagen: Wenn der Nationalsozialismus, um über die Arbeitskraft eines jeden verfügen zu können, diese Vermittlungstätigkeit aufgehoben hat, dann sollten wir sie in der heutigen Zeit, da wir wieder normale Verhältnisse haben, wiederherstellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir das angesprochene Problem recht beurteilen wollen, müssen wir in etwa die ganze Entwicklungsgeschichte der Arbeitsvermittlung kennen. Es war deshalb wertvoll, daß die Bundesregierung in der Begründung ihres Entwurfes auf die Entwicklungsgeschichte hingewiesen hat. Es ist richtig, daß das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Jahre 1927 ein gewisses Vermittlungsmonopol für die
    Bundesanstalt, die damalige Reichsanstalt, für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen hat. Es ging weithin darum, die gewerbsmäßige Stellenvermittlung auszuschalten. Aber man hat damals bewußt gemeinnützigen Stellenvermittlungseinrichtungen ihre Aufgabe belassen, weil man wußte, daß in verschiedenen Bereichen solche Einrichtungen die gestellte Aufgabe besser als eine Verwaltung erfüllen konnten. Man hat dann im Jahre 1935 durch das Gesetz über die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung diesen Grundsatz an sich beibehalten. In diesem Gesetz hat man die Möglichkeit geschaffen, daß Einrichtungen außerhalb der damaligen Reichsanstalt für die Arbeitsvermittlung bestehenblieben. Aber — und nun setzte das Unrecht ein — man hat dann in einer Verordnung zu diesem Gesetz bestimmt, daß Einrichtungen nach einem bestimmten Termin nicht mehr zugelassen sind, wenn nicht bis dahin eine neue Beauftragung erfolgt. Tatsache ist, daß eben nach dem 31. März 1936 — das war der Termin — keine neuen Beauftragungen mehr erfolgten, daß also dieses Arbeitsgebiet den betreffenden Organisationen, den karitativen Organisationen, völlig genommen wurde.
    Das ist der Tatbestand. Man kann meines Erachtens wirklich nicht bestreiten, daß es sich hier um ein nationalsozialistisches Unrecht handelt. Ich bin deswegen eigentlich etwas erstaunt darüber, daß der Kollege Könen hier sagen zu müssen glaubt, die Wiedergutmachung spiele in diesem Falle keine Rolle.
    Nun müssen wir uns allerdings auch über die Zweckmäßigkeit solcher Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege zur Stellenvermittlung unterhalten.
    Ich glaube, der Fachmann weiß, daß für Teile der Arbeitsvermittlung, insbesondere bei der Vermittlung in hauswirtschaftliche und Pflegeberufe, die Einschaltung der karitativen Organisationen sehr wertvoll ist. Es ist schon einmal gesagt worden: die enge Verbindung zur Familie in der Hauswirtschaft zwingt dazu, manche Dinge zu berücksichtigen, die bei der allgemeinen Arbeitsvermittlung keiner besonderen Berücksichtigung bedürfen. Bei den Pflegeberufen macht die Bindung zu den Krankenanstalten usw. deutlich, daß karitative Organisationen hier eine wertvolle Hilfe leisten können. Es ist auch wiederholt gerade von der früheren Reichsanstalt und von Experten der Arbeitsvermittlung darauf hingewiesen worden, daß man diese Mitarbeit nicht entbehren kann. Es ist ja nicht so, als wollte man einem Gegeneinander das Wort reden. Nein, schon in der Vergangenheit haben diese Einrichtungen immer in enger Verbindung mit den amtlichen Stellen ihre Aufgabe erfüllt. Im Gesetz ist ein gewisses Aufsichtsrecht vorgesehen, und aus der Praxis weiß man, daß diese Zusammenarbeit immer sehr gut war.
    Der Bundesrat hat erklärt, daß in der Tat ein echtes Bedürfnis für eine Sondervermittlung auf bestimmten Gebieten bestehe. Er meint aber, der Erlaß eines besonderen Gesetzes sei nicht notwendig, weil auf Grund des Gestzes von 1935 im Einzelfall eine Zulassung erfolgen könne. Wir wollen jedoch diese Einrichtungen in dem damaligen Ausmaß nunmehr gesetzlich generell zulassen. Dabei ist aber dafür Sorge getragen, daß nun nicht etwas zum Leben erweckt wird, was an sich nicht lebensfähig ist. Deswegen ist im Gesetz vorgesehen, daß eine bestimmte Frist zur Antragstellung eingehalten werden muß, und weiter, daß in einer bestimmten


    (Sabel)

    Zeit die Einrichtungen wieder entstanden sein müssen, wenn auf Grund dieses Gesetzes, das wir heute diskutieren, diese Einrichtungen neu geschaffen werden sollen.
    Kollege Könen meinte, hier könne unter Umständen eine Interessenkollision entstehen. Er glaubt, die Einzelarbeitsverträge könnten in diesen Fällen ungünstig beeinflußt werden. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß die Vermittlung mit der tarifvertraglichen Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge nichts zu tun hat. Gewiß, diese Arbeitsverhältnisse sind nicht immer so, wie wir alle sie wünschen. Aber ich glaube, daß diese Art der Stellenvermittlung keine nachteilige Wirkung auslöst. Wir müssen eben versuchen, durch entsprechende Regelungen diese ganze Materie, d. h. den Arbeitsvertrag in diesen Berufen, so zu gestalten, daß wir damit zufrieden sein können.
    Ich gebe mich auch nicht der Illusion hin, daß der starke Mangel an Haushaltskräften und an Kräften aus Pflegeberufen durch eine solche Regelung plötzlich beseitigt werden könnte. Aber hier kann meines Erachtens doch vieles geschehen. Wer die Praxis kennt, weiß, daß wir heute überall einen Mangel an Menschen haben, die bereit sind, in der Hauswirtschaft tätig zu sein, an Menschen, die bereit sind, in Pflegeberufen tätig zu sein, weil diese Tätigkeiten mit manchen Unannehmlichkeiten verbunden sind, die man in anderen Berufen nicht kennt. Ich glaube, dieses Gesetz wird doch dazu verhelfen, manche Lücken auszufüllen, manche Vermittlung in die entsprechenden Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen, die sonst nicht möglich wäre, und ich glaube, daß auch die Qualitätsvermittlung hierdurch doch recht günstig beeinflußt werden kann.
    Alle diese Gründe veranlassen uns, Sie zu bitten, dem Gesetz in der vorgelegten Fassung Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)