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ID0202902300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1954 1313 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1314 A, 1372 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Brönner, Schäffer, Frau Niggemeyer, Mühlenberg 1314 B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestags 1314 B Mitteilung über Vorlage des Entwurfs einer Verordnung über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1953, des Entwurfs einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges, der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksache 525) 1314 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 53 betr. Verheizen von Zigarillos (Drucksachen 454, 521) 1314 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz), des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) und des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksache 480) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer (Drucksache 484) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Inkrafttreten der Steueränderungsgesetze (Drucksache 280) 1314 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1315 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 1323 A Dr. Gülich (SPD) 1328 B Neuburger (CDU/CSU) 1334 A Seuffert (SPD) 1341 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 1352 B Dr. Wellhausen (FDP) 1358 C Höcherl (CDU/CSU) 1366 A Eickhoff (DP) 1368 C Tenhagen (SPD) 1370 D Überweisung der Vorlagen an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, der Vorlagen Drucksachen 481, 482, 483 und 484 außerdem an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und des Gesetzentwurfs Drucksache 482 außerdem an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 1371 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954 / 55) (Drucksache 524) 1372 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1372 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksachen 499, 198) 1372 C Rücküberweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . 1372 C Nächste Sitzung 1372 D Berichtigungen zu den Stenographischen Berichten der 25. und der 28. Sitzung . 1372 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 25. Sitzung In der Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung ist zu lesen: Abstimmung 1. 2. Seite 1038 D Zeile 10 von unten: Frau Welter (Aachen) entschuld. entschuld. Seite 1039 B Zeile 8: Frenzel krank krank Seite 1040 B Zeile 7 von unten: Rademacher krank krank Seite 1041 C Zeile 4 von unten: Hübner Ja Ja Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 28. Sitzung Seite 1207 A Zeile 14 ist nach Krammig statt „(SPD)" zu lesen: (CDU/CSU).
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    Rede von Wilhelm Tenhagen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem hier anstehenden Fragenkomplex möchte ich vom Standpunkt der kommunalen Selbstverwaltung aus nur einige kurze Bemerkungen machen. Wir haben schon zu verschiedenen Malen bedauert — auch mein Kollege Gülich in seinen Ausführungen von heute morgen —, daß die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen des Grundgesetzes so außerordentlich schlecht weggekommen ist. Die Behandlung im Grundgesetz beschränkt sich bekanntlich auf den Art. 28, der lediglich die institutionelle Garantie für die kommunale Selbstverwaltung beinhaltet, ohne aber, was meines Erachtens notwendig wäre, daraus nun auch die Konsequenzen für die weitere Gesetzgebung und damit für die Sicherstellung der kommunalen Selbstverwaltung in ihrer Funktionsfähigkeit zu ziehen. Wir haben im Gegenteil festzustellen, daß die bisherige Praxis bei der Behandlung dieser Materie durch Bundesregierung und Bundestag leider die Folge hatte, daß eine ganze Anzahl von Gesetzen verabschiedet wurde, die die Gemeinden in ihrer finanziellen Grundlage sehr erheblich eingeschränkt und ihnen Verpflichtungen und Belastungen auferlegt haben, ohne — was hier ja eigentlich selbstverständlich sein müßte — zugleich auch die finanziellen Mittel für die Durchführung der Aufgaben zu gewähren. Ich brauche nur auf einige Gesetze hinzuweisen, auf das Gesetz nach Art. 131, das Lastenausgleichsgesetz, das Investitionshilfegesetz mit sehr starken Auswirkungen gerade in den Finanzsektor der Gemeinden hinein. Dahin gehört auch das Problem der Umsatzsteuererhöhung für die Gemeinden, das heute schon angesprochen worden ist.
    Wir sind der Meinung, daß es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, dafür zu sorgen, daß den Ge-


    (Tenhagen)

    meinden die finanzielle Voraussetzung für die Durchführung ihrer Aufgaben geschaffen wird.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das scheint mir Aufgabe des Bundes zu sein. Die gerade jetzt anstehenden Beratungen zur Finanzverfassung bieten eine willkommene Gelegenheit dazu, ja sie bieten sich geradezu an, dieses Problem mit zu lösen.
    Ich möchte deswegen noch einmal ganz kurz die besonderen Anliegen der kommunalen Selbstverwaltung aufzeigen. Da ist zunächst einmal die Sicherstellung, daß die Realsteuern den Gemeinden kraft Gesetzes verbleiben. Sie werden nun sagen, daß das bisherige Übung ist und sich daran kaum etwas ändern wird. Wir sind jedoch nicht ganz der Meinung, daß hier keine Gefahren für die kommunale Selbstverwaltung drohen, insbesondere nicht, nachdem bei den Beratungen im Bundesrat der Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann von der Möglichkeit gesprochen hat, die Realsteuern auch für den Bedarf der Länder mit in Anspruch zu nehmen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das ist ein Alarmzeichen für die kommunale Selbstverwaltung und für uns jedenfalls Anlaß, unsere Forderung hier noch .einmal mit allem Nachdruck zu unterstreichen.
    Da ist zum zweiten und zweifellos am wichtigsten die Sicherstellung bei den Beratungen über Art. 106 des Grundgesetzes, daß Aufgaben, die den Gemeinden durch gesetzgeberische oder verwaltungsmäßige Maßnahmen der Bundesregierung auferlegt werden, auch von denen finanziert werden, die diese Auflagen machen. Es ist unmöglich, den Gemeinden weiterhin zuzumuten, daß sie von ihrer schmalen Finanzdecke auch noch die Aufgaben des Bundes oder der Länder mit finanzieren.
    Dann ist ein Weiteres zu nennen: eine echte Beteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände am Aufkommen der gemeinschaftlichen Steuern, und zwar mit einem bestimmten Prozentsatz.
    Es ist in diesem Zusammenhang sehr oft davon gesprochen worden, daß die kommunale Personalsteuer wieder eingeführt werden sollte. Das ist natürlich ein etwas heißes Eisen, wenn man von vornherein den Gemeinden die Verantwortung dafür zuschiebt, in welcher Höhe sie ihre Bürger mit einer zusätzlichen Steuer belastet. Wir haben ja alle noch die Erfahrungen aus der Zeit der Bürgersteuer in Erinnerung.
    Aber weil ich gerade von der Bürgersteuer spreche, meine Damen und Herren, möchte ich folgendes sagen. Mir scheint, das wäre eine Lösung, daß man die Bürgersteuer, die jetzt in die Einkommensteuer eingebaut ist, wieder ausklammert und den Gemeinden zuweist. Zweifellos wäre damit dieses Problem gelöst. Wir stünden dann nicht vor der Notwendigkeit, eine neue Steuer einzuführen. Im Prinzip werden wir trotz aller Notwendigkeiten, die von uns in der Frage der Sicherstellung des Finanzbedarfs vom kommunalen Standpunkt aus anerkannt werden, niemals bereit sein, zu diesem Zwecke eine erneute Steuer, die gleichzeitig eine neue Steuerbelastung für den einzelnen ausmacht, anzuerkennen oder ihr zuzustimmen.
    Es ist nicht Aufgabe der ersten Lesung von Gesetzentwürfen, auf die Einzelheiten, die hier als Lösungsmöglichkeiten anstehen oder erarbeitet werden sollten, einzugehen. Im übrigen ist dieses
    Problem ja heute auch schon dankenswerterweise von einigen Vorrednern mit angesprochen worden. Ich habe mich besonders über die Ausführungen gefreut, die Herr Kollege Dresbach hier zu diesem Thema gemacht hat. Sie waren nicht nur von einer sehr gründlichen Kenntnis der Materie getragen, sondern zweifellos auch von der gebotenen Ehrlichkeit und der notwendigen Bereitschaft, das Problem zu lösen. Nun, so sehr ich die Ehrlichkeit des Kollegen Dresbach anerkenne, so viel lieber wäre es mir aber gewesen, er hätte diese Ausführungen mit der Vorbemerkung machen können, daß er hier die Auffassung seiner Fraktion verträte. Dann hätten sie zweifellos etwas mehr Nachdruck gehabt.
    Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht auch an die Ausführungen erinnern, die der Herr Bundesinnenminister in der Sitzung des Kommunalpolitischen Ausschusses am 9. Februar dieses Jahres zu diesem Thema gemacht hat. Wenn wir trotzdem skeptisch sind, dann ist das aus der bisherigen Praxis zu erklären, die sich doch dadurch auswies, daß alles das, was von der Mehrheit dieses Hauses zu diesen Belangen der kommunalen Selbstverwaltung gesagt wurde, eben nur Worte geblieben sind,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    denen man die Taten nicht hat folgen lassen. Mir scheint es dringend notwendig zu sein, über den Status leerer Deklamationen endlich einmal hinauszukommen und in den Status der Verwirklichung einzutreten. Ich hoffe, daß die neue Zusammensetzung des Bundestages und insbesondere der Mehrheit dieses Bundestags hier etwas kommunalfreundlicher eingestellt ist, als es in der Vergangenheit der Fall war, und wir vielleicht auch endlich einmal dazu kommen, die Probleme zu lösen.
    Es ist selbstverständlich, daß hier Verfassungsänderungen notwendig sind. Aber ich glaube, man kann doch wohl mit Recht die Auffassung vertreten, daß, wenn man die Notwendigkeit anerkannte, auf außenpolitischem Gebiet Verfassungsänderungen vorzunehmen, und auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen hat, man auch den Mut haben sollte, zur innerstaatlichen Befriedung die Verfassungsänderungen durchzuführen, die nun einmal notwendig sind.
    Ich will mich mit diesen kurzen Ausführungen begnügen. Ich möchte nur noch einmal an das Kernproblem erinnern, das sich ja letztlich dadurch ausweist, daß wir, wenn wir die kommunale Selbstverwaltung in dieser Bundesrepublik nicht in Ordnung bringen und nicht in Ordnung halten, uns sehr sehr schwer damit tun werden, die Demokratie in Deutschland überhaupt zu festigen.

    (Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, die Rednerliste ist erschöpft. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich kann damit die Aussprache schließen.
Es ist beantragt, die Gesetzentwürfe der Tagesordnungspunkte 1 bis 6 sämtlich an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als federführenden Ausschuß sowie sämtlich an den Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung zu überweisen. Außerdem soll der Gesetzentwurf zu Punkt 3 über das Notopfer Berlin zur Mitberatung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen überwiesen werden sowie die Ge-


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

setzentwürfe zu den Punkten 2 bis 6, also die Steuerreform, zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.

(Abg. Scharnberg: Geld und Kredit bitte auch!)

— Welche Punkte bitte? Es ist bisher nicht beantragt worden!

(Abg. Scharnberg: Die Punkte 2 bis 6 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit!)

— Es ist beantragt worden, die Beratungsgegenstände der Punkte 2 bis 6 auch an den Ausschuß für Geld und Kredit zur Mitberatung zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? — Herr Dr. Wellhausen!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es erhebt sich kein Widerspruch, aber ich möchte Ihnen von einer Absprache Kenntnis geben, die ich mit Herrn Scharnberg getroffen habe, dahingehend, daß ich mir vom Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen aus erlauben werde, nicht bloß den Ausschuß für Geld und Kredit, sondern, um ein Beispiel zu nennen, auch den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu den Beratungen hinzuzuziehen. Herr Scharnberg war so freundlich, sein Vertrauen darauf dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß er auf einer Zuweisung an seinen Ausschuß nicht bestand.

    (Zuruf von der Mitte: Ausschuß für Wirtschaftspolitik?)

    — Das wissen Sie wahrscheinlich nicht! Über den Ausschuß für Wirtschaftspolitik haben wir nicht gesprochen; deswegen habe ich vorhin auch nichts darüber gesagt. Das hat mich auch überrascht, — aber ich stelle anheim.