Rede von
Walter
Seuffert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht der erste Redner an diesem Tage und ich werde vermutlich nicht der letzte sein, der seine Ausführungen mit der Feststellung beginnt oder schließt, daß das keine Steuerreform sei, daß das nicht die große Steuerreform sei, die man seit Jahren versprochen hat, und der seiner Enttäuschung darüber Ausdruck gibt.
Von „historischem Entschluß" und von „geschichtlicher Stunde" spricht man eigentlich schon nicht mehr, eher, wie soeben gehört, von einer großen Tat, - über die man aber eigentlich doch sehr
enttäuscht sein muß, nicht wahr, Herr Kollege Neuburger? Aber auch als das Ergebnis einer Überprüfung des ganzen Systems, wovon der Herr Bundesfinanzminister heute noch gesprochen hat, ist das doch recht mager.
Nun, was die ganze Öffentlichkeit sagt, was jedermann sagt, was sogar der Kollege Neuburger sagt, brauche ich hier nicht zu wiederholen. Aber das Schlimme daran ist, daß uns der Herr Bundesfinanzminister einmal versprochen hat, diese Steuerreform werde die Grundlage zur notwendigen Sozialreform abgeben.
Von dieser Grundlage und von dieser Möglichkeit sehen wir gar nichts. Diese Steuervorlagen lassen jeden Willen vermissen, auf die Gesamtsteuerlast, ihre Verteilung und die Auswirkung ihrer Verteilung auf die sozialen Spannungen entscheidend Einfluß zu nehmen.
Man behilft sich mit Nebenlösungen, Zwischenlösungen und Notlösungen. Von reformatorischem Charakter, von Dingen, über die man sich einmal sachlich in großem Rahmen auseinandersetzen könnte, ist in dieser Steuervorlage leider nicht die Rede.
Wir werden, wie schon so oft bei Steuervorlagen in diesem Hause, doch wieder dieses üble Spiel der Auseinandersetzung zwischen Fiskalismus und Interessentenforderungen spielen müssen,
das wahrscheinlich wieder anheben wird, selbstverständlich gewürzt mit den notwendigen Beigaben an Sentimentalität und jovialen Bemerkungen seitens des Herrn Bundesfinanzministers, die wir ja auch heute schon vernommen haben. Ich werde deswegen das Wort Steuerreform möglichst vermeiden, wenigstens im Zusammenhang mit dieser Regierungsvorlage.
Aber da wir doch irgendwie über Steuerreform sprechen müßten, bin ich in der Tat genötigt, über eine ganze Reihe von Dingen zu sprechen, die nicht in der Steuervorlage stehen und die nicht in ihr behandelt worden sind, die aber in ihr behandelt werden müßten. Um gleich den Zusammenhang herzustellen: Eine Steuerreform, die irgend etwas mit Sozialreform zu tun hätte, könnte doch nicht an dem großen Block der Verbrauch- und indirekten Steuerbelastung vorbeigehen,
der der größte Teil der gesamten Steuerbelastung ist. Dieser Block beträgt heute 60 % der Gesamtbelastung.
Bei Antritt der derzeitigen Bundesregierung oder vielmehr ihrer mit ihr identischen Vorgängerin im Jahre 1949 betrug dieser Anteil 33 %.
Diese Steigerung von 33 auf 60 % ist das Ergebnis einer bewußten und gewollten Politik des Bundesfinanzministers und der Regierung.
Denn es war der Bundesfinanzminister, der bei Antritt seines Amtes im Jahre 1949 erklärt hat, daß dieser Anteil von 33 % ihm als zu wenig erscheine und erhöht werden müsse. Es war der Herr Bundesfinanzminister, der damals erklärt hat, er lehne es ab, die Steuerlast auf die starken Schultern zu legen, er sei dafür, die Last auf die vielen, wenn auch schwachen Schultern zu verteilen.
Um anschaulich zu machen, was das für den einzelnen bedeutet, nur einige Zahlen. Ich verweise Sie auf die Berechnungen, die das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der Gewerkschaften über die Belastung eines Normalhaushalts durch die Verbrauchsteuerlast angestellt hat. Diese Berechnungen werden durch Untersuchungen anderer Institute wie des Ifo-Instituts in München gestützt. Ich bemerke, daß ich Grund habe, zu sagen, daß die errechneten Zahlen meiner Ansicht nach zu niedrig sind und daß insbesondere die Umsatzsteuerbelastung hier zu niedrig angesetzt ist. Aber ich gehe von den wenn auch zu niedrigen Zahlen dieser veröffentlichten Berechnungen aus, die Sie nachprüfen können. Es handelt sich um einen Haushalt, der vier Köpfe von einem Bruttoeinkommen von 440 DM im Monat ernähren muß, dessen Verbrauchsausgaben nach den angestellten Untersuchungen also 380 DM betragen. In Zahlen von 1952 beträgt die Belastung dieses Einkommens und dieses Verbrauchs genau 56,78 DM, rund 60 DM im Monat. Das sind 13 bis 14 % des Bruttoeinkommens und über 15 % des Verbrauchs eines solchen Haushalts, rund 15 DM pro Kopf. Das ist die Belastung, die vor Zugriff der Tarifsteuern hier eingreift. Und da man ja nicht sehr viel weniger verbrauchen kann in einem Haushalt, der von rund 400 DM monatlich vier Köpfe ernähren muß, ist es praktisch genau dieselbe Belastung, die auf den Rentnern und auf den Fürsorgeempfängern liegt. Das Existenzminimum, das Sie mit 900 DM ansetzen wollen, ist auf diese Art bereits mit 180 DM jährlich, d. h. mit 20 °/o des Existenzminimums, vor Zugriff aller anderen Steuern vorbelastet, nur auf Grund der Tatsache, daß der Mann existiert und das Existenzminimum ausgeben muß.
In diesem Lichte, meine Damen und Herren, muß die gesamte Steuerbelastung und müssen auch die Ausführungen des Herrn Kollegen Neuburger über den steuerlichen Obolus, den jeder beitragen soll, und über das Verhältnis von direkten und indirekten Steuern gesehen werden. Das ist der größte Teil der Belastung, die auf den breiten und besonders auf den schwachen Schichten bereits ruht, bevor man überhaupt von Tarifsteuern spricht. Das bedeutet bereits eine Vorbelastung dieser Schichten mit 20 °/o des Existenzminimums, — diese auszugleichen sind ja die Tarifsteuern erst da, von deren Senkung man hier ausschließlich spricht. Eine soziale Steuerreform müßte in erster Linie im Auge haben, diese Belastung zu verringern.
Ich will jedoch gar nicht allgemein bleiben. Wir haben sehr konkrete Dinge anzumelden. Da ist die Zuckersteuer. Sie ist in diesem Haushaltsjahr mit 375 Millionen DM angesetzt, obwohl sie 1953 nur 340 Millionen DM erbrachte. Über die Bedeutung, die der Zucker in der Ernährung der modernen Industrieländer, insbesondere auch für die Kinder gewonnen hat, brauche ich mich gar nicht zu verbreiten. Der Zuckerverbrauch in Deutschland ist gegenüber allen irgendwie vergleichbaren Ländern
am niedrigsten, und wenn die Dinge so weitergehen, werden wir so weit kommen, daß unsere Landwirtschaft beim Absatz ihrer Zuckerrübenproduktion, die für den gesamtwirtschaftlichen Ablauf so eminent wichtig ist, Schwierigkeiten haben wird. Es ist schlechterdings absurd, daß aus rein fiskalischen Gründen auf ein Volksnahrungsmittel eine derartig hohe Steuer gelegt wird. Sie beträgt einschließlich der Umsatzsteuer — die Umsatzsteuer auf Zucker sollte auch verschwinden — 27 % des Zuckereinzelhandelspreises. Man hat berechnet, daß ein vierköpfiger Arbeiterhaushalt allein an Zuckersteuer 17 Mark im Jahr zahlt. Lesen Sie die Diskussionsbeiträge des Bundesrats! Es gibt für die Aufrechterhaltung dieser Steuer keine sachlichen Gründe, nur fiskalische. Die Lage hat sich bezüglich des Zuckerabsatzes und des Zuckerverbrauchs sowie der Volksernährung in dem Maße zugespitzt, daß die Zuckersteuer fallen muß. Wir werden Ihnen einen entsprechenden Antrag in Form eines Initiativgesetzes vorlegen. Dieser Antrag gehört unserer Ansicht nach zur Steuerreform.
Nun zur Zündwarensteuer. Nach dem Haushaltsansatz sollte sie im Jahre 1953 63 Millionen DM einbringen, effektiv hat sie 58 Millionen DM ohne den Monopolgewinn eingebracht. Der Preis von 10 Pfennig für eine Schachtel schlechter Streichhölzer ist vom Kontrollrat eingeführt worden. In diesem Preis sind mindestens 6 Pfennig Steuern einschließlich der Umsatzsteuer enthalten. Bis 1946 hat eine Schachtel Streichhölzer 3 Pfennig gekostet. Das ist gegenüber dem sonstigen Kostenindex alles in allem eine Erhöhung von 317 %. Im Jahre 1949 hat der Wirtschaftsrat in Frankfurt bereits einstimmig die Senkung der Zündwarensteuer beschlossen. Das Gesetz ist von den alliierten Militärbehörden an den neuen Bundestag zur Erledigung hinübergeschoben worden. Die Bundesregierung und ihre Mehrheit, die heute wieder dieselbe ist, ist dieser ihr überkommenen Verpflichtung nicht nachgekommen.
Es kommt hinzu, daß, wenn die Zündholzherstellung gegenüber modernen Zündmitteln weiterhin durch die Steuer so außerordentlich belastet wird, geradezu arbeitsmarktpolitische Schwierigkeiten eintreten können. Sie lesen auch hier in den Diskussionsbeiträgen des Bundesrats, daß mindestens eine Senkung der Zündwarensteuer dringend erforderlich wäre. Wir werden Ihnen auch dazu die entsprechenden Anträge vorlegen, die zu einer Senkung des Schachtelpreises auf mindestens 5 Pfennig führen müssen, ohne daß das für den Haushalt irgendwie untragbar wäre. Vielleicht werden bei dieser Gelegenheit noch einige kleinere Reformen in bezug auf diese Steuer anzubringen sein.
In einem anderen Sinne muß ich auf das Branntweinmonopol zu sprechen kommen, d. h. nicht im Sinne einer Belastung des Haushalts zugunsten des Verbrauchers, sondern im Gegenteil im Sinne einer Überprüfung zur Entlastung des Haushalts. Das Branntweinmonopol ist eine Sache, zu der ein ernstliches historisches Studium gehört, um es einigermaßen zu verstehen oder vielmehr, um es nicht zu verstehen. In seiner heutigen Form begünstigt es wirtschaftlich rückständige Herstellungsmethoden, hält also rationelle und wirtschaft-
liche Herstellungsmethoden hintan, verteilt Subventionen, die einmal einem bestimmten Teil der Landwirtschaft zugute kommen sollten. Sie kommen aber heute weder diesem Teil, noch, im großen und ganzen gesehen, überhaupt der Landwirtschaft oder irgendeinem Zweig der Landwirtschaft zugute, der sie benötigt. Dazu kommt eine höchst undurchsichtige, offenbar recht anfechtbare Verwaltungspraxis. Die Verluste, die dadurch entstehen, sind nicht genau zu schätzen. Ich glaube aber, man ist nicht unvorsichtig, wenn man schätzt, daß mit der Verbesserung der Wirtschaftsmethoden und mit der Beseitigung von unnötigen Subventionen eine Viertelmilliarde DM herausgeholt werden könnte. Wir werden einen Antrag vorlegen, der die Überprüfung des ganzen Komplexes verlangt. Sie .kann entweder durch Sachverständige mit gesetzlichem Enqueterecht unter Mitwirkung und Kontrolle des Parlaments oder durch einen Parlamentsausschuß selbst geschehen. Darüber wird noch zu reden sein.
Der Bundesrat hat, wie Sie wissen, der Bundesregierung bereits einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet. Diese hat ihn mit dem Hinweis darauf abgelehnt, es sei unerwünscht, daß durch eine solche Enquete eine Beunruhigung der beteiligten Wirtschaftskreise entstehe,
und hat versprochen, im Rahmen ihrer eigenen Verwaltung eine Überprüfung vorzunehmen. Nun, was diese Beunruhigung betrifft, so erschiene sie uns für den Fall nicht unerwünscht, daß etwas faul ist.
Von einer Überprüfung im Rahmen der Verwaltung versprechen wir uns nichts.
Ich muß natürlich in diesem Zusammenhang auf die Umsatzsteuer zu sprechen kommen. Bei aller Hochachtung vor den Qualitäten des Herrn Popitz muß ich doch sagen: Sie ist dringend reformbedürftig. Darüber ist man sich, glaube ich, in allen Kreisen einig. Die Umsatzsteuer ist der Hauptteil der indirekten Steuerbelastung, der Hauptteil des Blocks der Verbrauchsteuerbelastung, der so sehr nach unten drückt. Die Steuer war von Anfang an fiskalisch. Daß sie heute eine Säule unserer Staatseinnahmen ist, ist eine Tatsache, mit der wir rechnen müssen, aber es ist eine bedauerliche Tatsache.
Die Reform der Umsatzsteuer ist zurückgestellt. Das tut uns leid. Wir möchten dringend bitten, daß hier aufgeschoben keineswegs aufgehoben ist. Die Reform ist sehr dringlich.
In den Regierungsvorlagen wird die Umsatzsteuer nur mit dem Vorschlag von Erhöhungen erwähnt. Ich brauche Ihnen wohl kaum besonders zu sagen, daß wir Umsatzsteuererhöhungen dieser Art ablehnen. Das ist für uns geradezu selbstverständlich, einerlei, ob sie sich auf den Großhandel beziehen oder auf sonst etwas. Erst recht gilt das natürlich für Umsatzsteuererhöhungen, die die kommunalen Versorgungsbetriebe, insbesondere der kleinen Gemeinden, die keine eigenen Kraftwerke haben, zusätzlich belasten sollen, die sich also unmittelbar auf die Versorgungstarife der Gemeinden und die Gemeindehaushalte auswirken sollen. Ich finde diesen Vorschlag geradezu unglaublich.
Aber damit ist es bei der Umsatzsteuer wirklich nicht getan. Unsere Vorstellungen von dem Weg,
der bei der Reform der Umsatzsteuer einzuschlagen wäre, haben wir Ihnen schon öfter vorgetragen und in Programmen der Öffentlichkeit dargelegt. Der Weg geht in der Richtung der Konzentrierung der Umsatzsteuer auf ganz bestimmte Umsätze oder Phasen oder meinetwegen Nettoumsätze, wenn sich irgendein brauchbares System zu einer derartigen Definition finden läßt, weiter ihrer Differenzierung nach bestimmten Warenarten und der Freistellung des lebensnotwendigen Bedarfs. Damit könnte diese Steuer einen wirtschaftlichen Sinn bekommen.
Ein erster Schritt auf diesem Wege — und das wäre ein Schritt, der ohne die schwierigen Überlegungen über Systeme der Warenumsatzbesteuerung sehr bald getan werden könnte — sollte vor allem die Überprüfung der Umsatzsteuer auf dem Gebiete der sogenannten sonstigen Leistungen außerhalb des Warengebietes sein,
also der Umsatzsteuer der freien Berufe, der
freien Vertreter, und was sonst hierhin gehört.
Hier ist die Steuer immer besonders fragwürdig gewesen. Hier hat sie immer nur einen fiskalischen oder allenfalls einen systematischen Sinn gehabt, um mit den Steuern auf den übrigen Gebieten gleichzuziehen und schwierige Unterscheidungen zu vermeiden. Aber sie hat niemals einen wirtschaftlichen Sinn gehabt. Ganz bestimmte Härten auf ganz bestimmten Gebieten hat man immer durch das Einsetzen von Freigrenzen anerkennen müssen. Ich erinnere an die Freigrenzen auf dem Gebiet der freien Handlungsvertreter, an die Freigrenzen auf dem Gebiete der Künstler, Journalisten usw., wobei im übrigen die Abgrenzung dieser Berufe in besonders ungereimter und unklarer Weise erfolgt. Da hat man immer Freigrenzen einsetzen müssen, weil man anerkennen mußte, daß das ohne Härten überhaupt nicht bis zum letzten durchführbar war. Diese Freigrenzen müssen mindestens erhöht werden, wenn man nicht, was unserer Ansicht nach das viel Bessere wäre, an die Beseitigung der Steuer auf diesen Gebieten überhaupt sehr bald herangehen kann.
Allermindestens sollte eine Senkung der Steuersätze, wie sie ja auch die Diskussionsbeiträge des Bundesrats vorsehen, für diese sogenannten nicht wirklichen Umsätze eintreten.
Zu erwähnen ist auch die Umsatzbelastung, die immer noch auf der Tätigkeit der Jugendpflege und der Wohlfahrtsverbände ruht. Auch das sind Vorgänge, die außerhalb des eigentlichen Wirtschaftslebens liegen, die ihm nicht angehören und die deswegen eine solche Steuerbelastung weder vertragen noch verdienen.
Zu beiden Steuern wäre vielleicht noch einiges zu sagen, aber besser nicht heute. Es gibt da eine Reihe von Steuern wie die Gesellschaftsteuer, die Versicherungsteuer und eine ganze Reihe von Dingen mehr, die langsam der Schauplatz einer Geheimwissenschaft von Spezialfinanzämtern geworden sind, der Tummelplatz sehr überraschender wirtschaftsfremder Entscheidungen und Maßnahmen und neuerdings in zunehmendem Maße auch der Schauplatz eines fiskalischen Expansionsdrangs nach der Erfindung immer neuer Steuerquellen.
Ich glaube, hier sollte einmal einiges vereinfacht und überprüft werden. Ich möchte z. B. die Aufmerksamkeit des Hauses darauf lenken, daß nach der neuesten Entscheidung auf ERP-Darlehen, die an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegeben und von den Gesellschaftern, wie das bankmäßig geradezu selbstverständlich ist, verbürgt werden, eine Gesellschaftsteuer von 3 % erhoben werden soll,
eine Erfindung, die jedenfalls nicht im Sinne der
Geldgeber dieses ERP-Programms liegen dürfte
und bei ihnen einiges Kopfschütteln hervorrufen sollte, und ein Zustand, der so schnell wie möglich beseitigt werden muß.
Es ist selbstverständlich, daß wir bei einer Steuerreform auch nicht die Einführung neuer Steuern wünschen. Damit ist das, was in diesem Zusammenhang zur Ergänzungsabgabe zu sagen ware — im Zusammenhang mit der Frage des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern, also im Zusammenhang mit der Finanzverfassung, hat es ja schon mein Freund Gülich ausgeführt —, gesagt.
Meine verehrten Damen und Herren, wenn Sie etwa gegenüber solchen Vorschlägen die Deckungsfrage stellen sollten, so möchte ich zunächst immerhin sagen, daß, wenn man schon von Steuerreform spricht, es sich nicht in erster Linie um Deckungsfragen, sondern um die Rangfolge der Ansprüche auf Entlastung und auch um die Forderungen auf Vereinfachung der Steuerverwaltung handelt, die zu befriedigen sind,
wenn man schon von Steuerreform oder gar von sozialer Steuerreform spricht. Immerhin haben Sie außerdem heute morgen aus dem Mund des Bundesfinanzministers, der leider noch nicht wieder da ist, gehört, daß es sich insgesamt um ein Volumen von 3900 Millionen oder rund 4 Milliarden DM Steuermasse handelt, das hier zu reformatorischen oder nichtreformatorischen Zwecken mit einem Nettorisiko von 2900 Millionen oder rund 3 Milliarden DM für den Steuerhaushalt hin- und herbewegt werden soll. Bei einem derartigen Volumen kann doch wohl einiges anders gemacht werden, als es sich der Herr Bundesfinanzminister vorstellt;
und da sind Deckungsvorschläge durch Änderung der Verteilung gar nicht einmal so schwer zu machen.
Denn innerhalb eines solchen Zusammenhangs kann, wenn man in bezug auf 10, 50 oder auch 100 Millionen von den Vorstellungen des Herrn Bundesfinanzministers und seinen Vorschlägen abweicht, wie diese vier Milliarden anders bewegt und anders verteilt werden sollten, doch wohl nicht alles falsch und alles untragbar sein und alles den Haushalt gefährden.
Wir haben ja heute morgen schon wieder eine solche Probe gehört. Der Herr Bundesfinanzminister ist nur bereit, die durch einstimmige Beschlüsse des Bundestags geforderten Steuerpräferenzen für Berlin einzuführen, wenn das Notopfer
erhöht wird. Anderswo ist in den vier Milliarden oder in den 27 Milliarden des Haushalts gar nichts zu finden. Alles andere ist unpatriotisch, haushalts-
und währungsgefährdend! Herr Bundesfinanzminister — man möge es ihm sagen —, darüber sprechen wir uns noch!
Wenn man aber schon einzelne Deckungsvorschläge haben will, — ich habe ja bereits darauf hingewiesen, daß eine Überprüfung des Branntweinmonopols vermutlich schon Beträge in einer Größenordnung ergeben würde, die hier durchaus hinpaßte. Ich möchte Sie auf die Möglichkeit, ja, auf die Notwendigkeit des Abbaus der Exportförderungsmaßnahmen hinweisen, die uns auch etwa eme halbe Milliarde jährlich kosten dürften und die nicht nur keine Förderung der Exporterlöse, sondern bei der heutigen Lage geradezu einer Schmälerung der Exporterlöse, also keine Förderung des Exports, bewirken. Außerdem entsprechen derartige Maßnahmen nicht den langsam sich Geltung verschaffenden Vorstellungen von der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Wir haben gar nichts dagegen, wenn die Bundesregierung in dieser Beziehung Herrn Butler vor einigen Tagen etwas versprochen haben sollte. Sie werden also ohnehin sehr bald wohl wegfallen müssen. Es gibt andere und bessere Mittel, dem Export zu helfen, z. B. vielleicht wirkliche, aktive Auslandskredite für den Export, wenn wir unsere Schulden nunmehr konsolidiert haben und bezahlen wollen und wenn wir uns wirklich dem Zustand einer hundertprozentigen Volldeckung unseres Geldumlaufs durch Gold und Devisen nähern sollten, ein Zustand, den der Herr Bundeskanzler in seiner unerforschlichen Güte und Weisheit vor einigen Tagen überraschenderweise als erstrebenswert bezeichnet hat.
Ich muß noch zu Dingen sprechen, die nicht in der Gesetzesvorlage stehen. Wo steht denn die Regierung in der Frage des Kapitalmarktes und des Wohnungsbaus? Herr Kollege Neuburger hat diese Lücke bereits feststellen müssen. Ich kann sie allerdings nicht mit so viel Liebenswürdigkeit und ich muß sie nicht mit so viel Verlegenheit behandeln, wie er es tat.
Wir hatten einmal eine Regierungsvorlage beim Bundesrat, derzufolge die Sozialpfandbriefe und die Kuponsteuer wegfallen sollten. Diese Vorlage ist vom Herrn Bundesfinanzminister in seiner Einführungsrede zu den Steuervorlagen hier mündlich widerrufen worden. Aber eine weitere Folge hat das nicht gehabt, und wir haben keine Regierungsvorlage zum Kapitalmarktförderungsgesetz. Jetzt, in diesen Steuervorlagen, nimmt man gar keinen Bezug darauf; da bleiben die Sozialpfandbriefe drin, da bleibt die Kuponsteuer drin. Ja, bleiben nun nach den mündlichen Erklärungen die Sozialpfandbriefe, oder bleiben sie nach der Regierungsvorlage nicht? Fällt der § 7 c weg? Fällt er nicht weg? Fallen sie beide weg?
Meine Damen und Herren! Bevor ich mich auf ein solches Ratespiel einlasse, muß ich doch einmal fragen: Was denkt sich eigentlich die Regierung bei diesem Verhalten? Stellt sie sich eigentlich vor, daß man die Steuerreform einer Lösung näherbringen könnte, ohne für diese wichtigen Fragen eine klare Linie zu haben und ohne eine Stellungnahme der Regierung als Grundlage der Dis-
kussion vorzulegen? Ist ein solches Verhalten eine Beschleunigung der Steuerreform, zu der sich doch die Bundesregierung bekennt oder mindestens vom Herrn Bundeskanzler feierlich in der Öffentlichkeit verpflichtet worden ist?
Oder stellt man sich etwa hier wieder vor, daß schnell herbeizuführende einsame Kabinettsbeschlüsse genügen werden, auf die die Mehrheit von vornherein verpflichtet ist, ohne daß man die Parlamentsarbeit einzuschalten braucht?
Meine Damen und Herren! Diese Dinge müssen besprochen werden — mit und ohne Vorlage —, und Herr Kollege Neuburger mußte sie ja auch besprechen. Unsere Einwände gegen die Politik der Regierung auf diesem Gebiet, die wir mit Nachdruck bei Gelegenheit des Kapitalmarktförderungsgesetzes vorgetragen haben, sind vollauf bestätigt worden. Auch dort, wo damals Übergangsmaßnahmen toleriert werden mußten und wo auch wir bereit waren, sie zu tolerieren, wäre die Fortsetzung dieser Maßnahmen jetzt mehr als schädlich. Die Maßnahmen der Regierung haben sich als ungeeignet erwiesen zur Stärkung des Kapitalmarktes und auch zur Kapitallenkung, wo diese erforderlich gewesen wäre. Sie haben zu steuerlich unerträglichen Ergebnissen geführt, und vor allen Dingen haben sie der wichtigsten Tendenz entgegengewirkt, die auf diesem Gebiet mit allen Mitteln gestützt und verstärkt werden muß, der Tendenz zur Senkung des Kapitalzinses. Die Wichtigkeit dieser Dinge haben wir schon im Jahre 1950 durch unsere Anträge betont. Diese Steuerbegünstigungen halten den Kapitalzins hoch.
Der Fehler der ganzen Sache liegt neben der Unmöglichkeit, aus Steuergesetzgebung und Kapitalzins Renditebegriffe zusammenzukleistern, und neben der Unmöglichkeit, die verschiedenen Formen der Kapitalanlage und ihre Erträge steuerlich so unterschiedlich zu behandeln — der Kapitalmarkt ist ein Ganzes in allen seinen Formen —, vor allen Dingen in der falschen Einschätzung der Rolle, die die legitimen Kapitalsammelstellen am Markt spielen. Diese legitimen Kapitalsammelstellen sind an den Steuerbegünstigungen uninteressiert, und durch die Kuponsteuer werden sie vom Markt ferngehalten. Auf diese Art und Weise haben die Begünstigungen genügt, daß damit Geschäfte gemacht wurden, und was für Geschäfte! Ich will mich darüber gar nicht näher verbreiten, um nicht vielleicht einige Leute auf noch neue Ideen zu bringen. Aber sie haben nicht genügt, einen ausreichenden Absatz auch der steuerbegünstigten Papiere zu gesunden Bedingungen zu sichern; denn bei den miserablen Auszahlungs-
und Emissionskursen, die wir heute sehen, ist die effektive Verzinsung auch der steuerbegünstigten Papiere ein Beweis dafür, daß dieser Weg, billiges Geld herzubringen, nicht der richtige war, jedenfalls jetzt nicht mehr der richtige ist.
Es muß aber auch aufhören lassen Sie mich das bei dieser Gelegenheit bemerken —, daß Banken oder andere kapitalkräftige Unternehmen Termingelder in abnormer Höhe hereinnehmen, die sehr wohl bereits auf den Kapitalmarkt gehören würden — eine derartige Tatsache ist in Denkschriften des Bankenverbandes als unabänderlich und sogar geradezu als Begründung für steuerliche Forderungen vermerkt worden —, und es muß aufhören, daß diese Banken das Geld in steuerfreien Papieren anlegen, statt sich die Mühe zu geben, Kredite an die Wirtschaft auszugeben.
Die Banken sind dazu da, Kredite auszugeben; aber sie sind nicht dazu da, ihr eigenes Geld in Papieren anzulegen, und sogar noch in steuerfreien, und hierzu außerdem noch Gelder ihrer Kunden hereinzunehmen, die auf den Kapitalmarkt gehören. Auch die Wirtschaft ist dazu da, mit den Krediten zu bauen und zu wirtschaften und nicht das Geld auf die Bank zu legen.
Wir haben, meine Damen und Herren, dies alles damals vorausgesagt. Es ist hervorzuheben und sehr anzuerkennen, daß angesehene und verantwortungsbewußte Männer aus dem Bankwesen selbst sich von allen bequemen Interessenstandpunkten frei gemacht und deutlich und unmißverständlich auf diese Mißstände und Mißbräuche hingewiesen haben. Vielleicht werden sie Ohren erreichen, die mit unseren Vorstellungen zu erreichen und zu überzeugen uns nicht möglich war.
Ich begrüße in diesem Zusammenhang, daß die Bankenverbände und die Bankaufsichtsstellen sich nunmehr zu einer Aktion vereinigt haben, um die Habenzinsen unter wirklich wirksame Kontrolle zu bringen. Ich kann nur die Hoffnung aussprechen, daß diese Aktion in der Praxis auch zu den notwendigen Auswirkungen führt.
Ich glaube, ich sollte noch eine Bemerkung über die wirkliche Grundlage des Kapitalmarkts machen; denn man kann in der heutigen Situation an diesem Problem, gerade wenn man über Steuerreform und über die Ziele spricht, die damit zu verfolgen wären, nicht vorbeigehen. In Denkschriften des privaten Bankgewerbes sind wörtlich Sätze zu finden wie:
Die Spitzenbelastungssätze des Steuertarifs
sind für Zinsen und Dividenden entscheidend.
Wenn da weiter steht, daß die mittleren Einkommensgruppen für die Kapitalbildung wichtig sind, so wäre das schön und gut, wenn es nicht dahin erläutert wäre, daß unter solchen mittleren Gruppen die Einkommensgruppen von 20 000 bis 150 000 DM im Jahr gemeint seien.
(Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Das ist der
neue Mittelstand! — Weiterer Zuruf von der
SPD: Pferdmenges!)
Die Grundlage des Kapitalmarktes sind, wie die Grundlage der Wirtschaft überhaupt, der Normalbürger und das Durchschnittseinkommen. Auch der Normalbürger hat das Recht auf Zinsen und Dividende und auf Zugang zum Kapitalmarkt, und wehe dem Kapitalmarkt, wenn er von ihm abgesperrt wird. Bisher ist ihm der Zugang verkümmert worden. Um die Frage, was eigentlich „Normalbürger", „mittlere Gruppe" und „Durchschnittseinkommen" sind, einmal klarzustellen, lassen wir
einige Zahlen sprechen. Nach den Angaben des IfoInstituts — das Bundesfinanzministerium versorgt die Öffentlichkeit ja immer noch unzureichend mit solchen Statistiken —
hatten wir im Jahr 1952 20 Millionen Leute, die von der Einkommen- und Lohnsteuer erfaßt wurden, davon 15,5 Millionen effektiv besteuert und die übrigen steuerbefreit. Sie hatten insgesamt 66,7 Milliarden DM steuerpflichtiges Einkommen. Davon lagen rund 58 Milliarden DM in den Einkommensgruppen bis 12 000 DM.
Von den 15,5 Millionen effektiv Besteuerten der Lohn- und Einkommensteuer waren 12,4 Millionen oder vier Fünftel Arbeitnehmer, und von diesen Arbeitnehmern waren nur 132 000 oder 1 % Leute, die ein Einkommen über 12 000 DM bezogen.
Ich glaube, diese Zahlen stellen klar, was wirklich Durchschnittseinkommen ist und was man meinen muß, wenn man von Durchschnittseinkommen und mittleren Einkommen spricht; und das, was aus diesen Zahlen sich ergibt, meine auch ich, wenn ich in der Folge von diesen Begriffen spreche.
Nun noch ein Wort zum Wohnungsbau, ein sehr wichtiges Wort; denn es wird Sie nicht überraschen, wenn ich noch einmal betone, daß gerade auch in diesen Fragen des Kapitalmarkts und allem, was damit zusammenhängt, die Sicherstellung der Finanzierung des Wohnungsbaues, vor allem natürlich des sozialen Wohnungsbaues, unsere Hauptsorge und unser Hauptanliegen ist.
Was ist nun eigentlich? Will man die Sozialpfandbriefe dem Wohnungsbau nehmen? Will man sie ihm belassen? Über die außerordentlich schädlichen Auswirkungen der Existenz solcher steuerbegünstigten Papiere habe ich mich soeben ausgelassen. Ich stimme auch den Ausführungen des Kollegen Neuburger hier vollständig zu. Es wäre wirklich begrüßenswert, wenn man sich entschlösse, auf diese Papiere zu verzichten, zumal ihre miserablen Emissions- und Auszahlungskurse, die sich trotz oder meiner Ansicht nach wegen der Steuerbegünstigungen ergeben, durchaus nicht den Beweis geliefert haben, daß auf diese Weise billiges Geld in den Wohnungsbau zu bringen ist — oder wenigstens billigeres als auf anderem Wege —, geschweige denn in der Zukunft zu bringen sein würde.
§ 7 c. Nach der Regierungsvorlage soll er wohl Ende des Jahres auslaufen. Die Wohnungswirtschaft macht aber geltend, sie könne ihn nicht entbehren. Die schlimmen Auswirkungen des § 7 c, der ja auch einer der größten, vielleicht jetzt der größte Topf der Sondervergünstigungen ist, in die hinein unser Steuergeld verschwunden ist, brauche ich hier auch nicht zu betonen. Wir haben uns über diese Sondervergünstigungen oft genug ausgesprochen, und was sich hier abgespielt hat, ist zu bekannt, als daß ich es zu wiederholen brauchte.
Wenn die Wohnungswirtschaft behauptet, sie könne ohne § 7 c nicht auskommen, so wird auf das schärfste, aber auch auf das ernsthafteste zu prüfen sein, ob er wirklich noch nötig ist. Wenn überhaupt — darüber ist man sich doch wohl vollständig einig —, könnte er nur in einer sehr abgeschwächten und beschränkten Form aufrechterhalten werden: Verlängerung der Laufzeit, um einer gesunden Finanzierung näherzukommen, Verweisung in das zweite Geld, Beschränkung bzw. allermindestens ganz vorzugsweise Hinlenkung auf den wirklich sozialen Wohnungsbau. Darüber werden, wie gesagt, noch sehr ernsthafte Prüfungen anzustellen sein. Aber ich wiederhole: die Finanzierung des Wohnungsbaues, des sozialen Wohnungsbaues muß sichergestellt werden, d. h. des Wohnungsbaues für diejenigen Leute, die keine Zuschüsse aufbringen können. Es handelt sich um ein Gebiet — das hat der Kollege Neuburger zwar nicht mit eigenen Worten, aber dem Sinn nach ausdrücklich bestätigt —, wo es keine freie Wettbewerbswirtschaft und keine Kostenmiete geben kann, wo eben immer der unrentierliche Teil da sein muß.
Wenn wir auf die sich nunmehr außerordentlich schädlich auswirkenden bisherigen Finanzierungsmittel ' oder einen Teil dieser Finanzierungsmittel verzichten können und verzichten müssen, so müßten in der Tat sicher neue Wege zur Finanzierung des Wohnungsbaues beschritten werden, denn dessen Finanzierung darf nicht leiden. Natürlich müßten für den unrentierlichen Teil letzten Endes immer irgendwie öffentliche Mittel eingesetzt werden. Aber wir glauben auch, daß es andere, neue Wege geben könnte. In der Ausdehnung des Geschäftes der Direkthypotheken liegen durchaus noch Möglichkeiten und Reserven. Die Ausdehnung des Bereichs der ersten Hypothek durch Revidierung recht überholter Deckungsvorschriften hätte eine sehr heilsame Auswirkung. Darüber hinaus sollte man zur weiteren Ausdehnung von ersten oder I b-Hypotheken, die entsprechend billig sein könnten, zur Verbürgung von Hypotheken oder zur Versicherung von Hypotheken nach amerikanischem Muster schreiten. Ich glaube, das wäre ein billiger und risikoloser Weg. In diesem Zusammenhang kann ich es nur begrüßen, daß in der Wohnungsbaunovelle, die das Wohnungsbauministerium vorgelegt hat, ein Schritt auf diesem Wege getan worden ist. Das ist ein erfreulicher Zug in der Novelle. Ich fürchte allerdings, sie hat auch unerfreuliche Züge.
Meine Damen und Herren, nachdem nun mit gutem Grund über vieles gesprochen werden mußte. was nicht in den Steuervorlagen enthalten und nicht in ihnen berührt war, komme ich endlich zur Regierungsvorlage selbst, und zwar zunächst zur Einkommensteuer. Daß eine Reform der Einkommensteuer, eine Tarifreform, eine Reform des Systems notwendig war und ist, das ist eigentlich bekannt. Nur das Bundesfinanzministerium hat davon keine Kenntnis genommen. Mit wirklichen Tariffragen hat es sich überhaupt nicht beschäftigt. Schließlich hat es auch in all den Jahren bisher im ganzen Verband des Bundesfinanzministeriums keinen einzigen Menschen gegeben, der sich von Berufs und Amts wegen mit der Steuerreform beschäftigt hätte.
Unsere Forderungen zur Reform des Tarifsystems bei der Einkommensteuer sind seit langem bekannt. Ich werde sie noch einmal wiederholen. Sie beginnen mit dem steuerfreien Existenzminium von 1500 DM jährlich für jedermann und dem doppelten Betrag für das Ehepaar.
Das ist unserer Ansicht nach eine moralische Forderung, weil ein ausreichendes Existenzminimum die
notwendigste moralische Grundlage eines Steuer-
systems ist und weil diese moralische Forderung unter diesem Betrag einfach nicht als erfüllt angesehen werden kann. Das ist außerdem die dringendste Forderung zur Vereinfachung der ganzen Steuerverwaltung und zur Ausschaltung der lächerlichen Bagatellen.
Unsere weitere Forderung, die wir auch immer wieder vorgetragen haben, ist die Ausschaltung der Progression oder wenigstens eine möglichst große Annäherung an die Proportionalbesteuerung für das kleine und mittlere Durchschnittseinkommen des Normalbürgers. Ich habe gesagt, was ich unter einem solchen Durchschnittseinkommen verstehe. Warum wir hier die Annäherung an die Proportionalbesteuerung oder im Idealfall — im meines Erachtens durchaus erreichbaren Idealfall — diese selbst fordern, ist schon oft gesagt und begründet worden. Damit würden in diesem Bereich alle diejenigen Härten und ewigen Streitfälle wegfallen, die die Progression in bezug auf den Lohnsteuerjahresausgleich, mehrere Arbeitsverhältnisse, Überstunden, Nebenverdienst der Pensionäre und vor allem in dem Fall der mitverdienenden Ehefrau ständig verursacht. Eine solche Annäherung würde diese Fälle reduzieren, bedeutungslos machen und im, wie gesagt, erreichbaren Idealfall schlechterdings beseitigen. Die Härten, die Reibungen liegen doch in diesem Bereich des Durchschnittseinkommens, und zwar vor allem dort. Die Progression soll unserer Vorstellung nach erst außerhalb dieses Bereiches einsetzen
und dann durch eine besondere Zusatzsteuer durchgeführt werden. Damit wäre gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, diejenigen Ermäßigungen, die jedermann zukommen, auch jedermann gleichmäßig zu geben;
insbesondere die Familienermäßigungen, und den absurden Zustand zu beseitigen, daß man sehr zum Nachteil des Steuersäckels um so mehr — ein Vielfaches — an Kinderermäßigung bekommt, je mehr Einkommen man zur Verfügung hat.
Damit wäre gleichzeitig wenigstens ein erster Schritt zur Beseitigung des ganzen Steuerklassensystems, das wir schon immer kritisiert und angefochten haben, und des Übergangs zum System der Kinderbeihilfen getan, von dem ja nun, ich glaube, nachgerade nicht nur wir die Meinung vertreten, daß es das richtigere System ist. Das alles zusammengenommen soll dazu dienen, eine angemessene Steuerform und eine angemessene Entlastung für die kleinen und mittleren Einkommen herbeizuführen. Darunter verstehen wir diejenigen Einkommen, die durch die Verbrauchsteuern so stark vorbelastet sind, wie ich Ihnen eingangs meiner Ausführungen anschaulich dargestellt habe. Sie tragen diejenigen Vorbelastungen, welche auszugleichen der Sinn der Einkommensteuer ist. Das heißt also, die Einkommensteuer sollte sich in dem Bereich, in dem sich die Verbrauchsteuerbelastung so stark auswirkt, so niedrig wie möglich halten, wenn nicht möglichst ganz verschwinden. Außerdem wird eine derartige Entlastung des Durchschnittseinkommens gerade im gegenwärtigen Augenblick auch von der wirtschaftlichen Vernunft eindeutig verlangt. Ich höre immer so viel Schlachtrufe über Konsumförderung und Kapital-
und Sparbildung, meistens aus der Gegend des Bundeswirtschaftsministeriums, manchmal auch aus anderen Gegenden, auch über Wohnungs- und Eigenheimbau und Eigentumsbildung, was ja in dieser Art auch nichts anderes darstellt. Wer soll denn konsumieren, wer soll denn Eigentum bilden, wem soll dazu geholfen werden? Ich meine doch, die breite Masse der Normalbürger; denn die anderen bilden ja sowieso Eigentum.
— Die haben ja schon Eigentum, und konsumieren tun sie auch!
Man hat wirklich sehr oft das Gefühl, es herrsche bei der Regierung und bei dem, was sich so um sie schart, die Auffassung, daß der Gebrauch von mehr oder weniger wohlklingenden Schlagworten hauptsächlich dazu dasei, um sich der Verpflichtung zu entheben, diese Worte auch in die Tat umzusetzen und ihnen zu genügen.
Man hört so viel von mittelständlerischen Forderungen. Wer ist denn der Mittelstand, und was sind denn mittelständlerische Forderungen anders als die, von denen ich hier spreche und die wir vertreten!
— Ich danke für die Unterstützung.
Zur Diskussion stehen nun der Tarif des Regierungsvorschlages, der Tarif des Sachverständigenausschusses des Bundesrates in den Diskussionsbeiträgen und die Stellungnahme des Bundesrates zur Tariffrage in diesem Gesetzentwurf. Der Tarif dieses Sachverständigenausschusses, des sogenannten Troegerausschusses, ist kein Idealtarif; das spricht er selber aus und das muß man ihm zugeben. Er bezeichnet sich ausdrücklich als ein Kompromiß zwischen den von den Sachverständigen so eingeschätzten haushaltsmäßigen Möglichkeiten und den weitergehenden wirklich sachlich begründeten Forderungen, die restlos eben dann in einer zweiten Stufe verwirklicht werden müßten. Dieser Tarifvorschlag läuft in derselben Linie wie unsere grundsätzlichen Vorstellungen — ich will nicht sagen: er hat sie übernommen —; insbesondere enthält er die Tendenz zur proportionalen Besteuerung bei den unteren Durchschnittseinkommen, die wir für so außerordentlich wichtig halten. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Tariffrage diese Tendenz und diese Forderung einstimmig übernommen. Das ist sehr zu begrüßen und festzuhalten. Sowohl der Sachverständigenausschuß des Bundesrates wie der Bundesrat selbst haben auch an der Tendenz zur Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums festgehalten. Sie haben 1000 DM vorgeschlagen, immerhin mehr als die Regierungsvorlage. Sie sind allerdings unserer Auffassung nach entschieden nicht weit genug gegangen. Die, wie gesagt, moralisch begründete Forderung nach dem Mindestbetrag von 1500 DM, die wir vertreten, bleibt bestehen. Es ist richtig, daß der Tarif des Troeger-Ausschusses aus Systemgründen eine Mehrbelastung — nicht nur eine Mehr entlastung, sondern eine Mehr be -
lastung — in Einkommensstufen von ungefähr 8000 DM jährlich bei gewissen Steuerpflichtigen — Stufen, die durchaus auch für Arbeitnehmereinkommen in Frage kommen — vorgesehen hätte. Das wäre und ist für uns eine unannehmbare Folge. Aber sie ließe sich durch gewisse Umgestaltungen beseitigen. Übrigens — Herr Kollege Neuburger hat das auch schon zugegeben und angemerkt — finden sich gleiche Mehrbelastungen auch im Schäfferschen Regierungstarif. Dafür ist sicherlich auch dieser Tarif in den Einkommensstufen über 50 000 DM zu entgegenkommend.
Denn so ist es ja nun doch nicht, wie der Herr Bundesfinanzminister heute morgen gesagt hat, daß, wenn jemand die ganze Zeit infolge der ihm zugänglichen Sondervergünstigungen unter Tarif versteuert hat und nun, wenn dieser Tarif für andere Leute in Ordnung gebracht wird, an den Tarif herangeführt wird, er dann außerdem Anspruch darauf hat, durch diesen Tarif noch besondere Steuervorteile zu bekommen.
Ich möchte aber vollständig klarstellen — ich habe es hier schon einmal ausgesprochen —: Die Sozialdemokratie ist nicht an hohen Steuersätzen interessiert. Sie ist vor allem nicht an hohen Steuersätzen interessiert, die nur auf dem Papier stehen. Wir begrüßen es und halten es auch für richtig, daß, wenn man die notwendigsten Steuersenkungen von unten hervornimmt, sie sich im Anschluß daran auch nach oben und in die Anschlußbereiche auswirken müssen und sollen. Aber man muß doch dabei maßhalten. Und wenn man — Herr Raestrup ist momentan auch nicht im Saal — dann wieder die Unternehmungen in Personalform anführt, so kann ich ja nur immer wieder das eine Wort „Betriebsteuer" sagen, damit Sie nicht vergessen, daß das immer noch unsere Forderung und unsere Lösung ist und bleibt.
Die Empfehlungen des Bundesrats bringen also zwar einige gute Vorschläge, aber sie gehen nicht weit genug und haben einige unannehmbare Seiten. Der Regierungsvorschlag des Herrn Bundesfinanzministers Schäffer dagegen enthält leider überhaupt nichts an Reformgedanken, nichts, was irgendwie die Probleme der Durchschnittseinkommen — und neben der Verbrauchsteuerbelastung habe ich ja gerade diese ärgerlichen Probleme wie Zusatzverdienst, mitverdienende Ehefrauen usw. angeführt — einer Lösung nahebrächte. Der Vorschlag enthält nichts an sozialen Erwägungen, ganz im Gegenteil. Wenn der Herr Bundesfinanzminister heute morgen wieder eine Zahl von 61% spazierenführen wollte, die eine Steuerentlastung infolge der Politik seiner Regierung für gewisse niedere Einkommen gegenüber den Vorkriegszahlen darstellen soll, kann ich nur sagen: Er soll doch einmal seine eigenen Kaufkrafttabellen aus der Begründung der letzten Steuerreform ansehen
und nicht immer wieder mit solchen Zahlen operieren, die die Kaufkraftentwicklung, die das Lohnniveau und die den Lebensstandard, der sich in der Zwischenzeit ja weiß Gott etwas verändert hat, so gänzlich außer acht lassen! Denn aus den Kaufkrafttabellen ergibt sich ja, daß noch heute — in Kaufkraftzahlen gerechnet — die Besteuerung
dieser Einkommen zum Teil über der Vorkriegsstufe liegt.
— Ja eben, und deswegen soll man die Prozentzahlen richtig anwenden, Herr Dr. Atzenroth. Mit Prozentzahlen läßt sich sehr viel machen, besonders wenn man sie falsch anwendet.
Im Gegenteil: von sozialen Erwägungen ist da nichts zu spüren. Dafür hat man sich nun die Mühe gemacht, auf Grund eines ganz neuen Prinzips der steuerlichen Gerechtigkeit eine logarithmische Formel auszuarbeiten, durch die sichergestellt werden soll, daß die Progression in gleichmäßiger Steilheit, in majestätischem Zug von Null, vom Existenzminimum bis zum Millionär aufsteigt. Ein interessantes Stück Mathematik! Aber da muß man doch mit dem alten Kaiser Franz Joseph fragen: Wer hat's ihn g'schafft?
Ich spreche gar nicht weiter davon, daß diese imposante steuerliche Gerechtigkeit natürlich oben aufhört nach einer netten Verbeugung vor den hohen Herrschaften; denn der Plafond schaltet die Progression natürlich oben aus statt unten, und da hat sich's mit der steuerlich gerechten, gleichmäßigen Progression.
Aber kann man überhaupt ernsthaft behaupten, es sei angemessen, für Arbeitereinkommen und ihre Verhältnisse dieselbe Steilheit der Progression anzuwenden wie für Millionärseinkommen?
Der Herr Bundesfinanzminister hat zwar heute morgen noch einmal ausdrücklich gesagt, es sei nach seiner Ansicht sogar falsch, die Progressionsverhältnisse einer Steuerkurve nach wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten abzuknicken; nun, ich will mich über „wirtschaftspolitisch" und „sozialpolitisch" hier nicht weiter streiten, aber um eine Unterscheidung zwischen Berufen, Herr Bundesfinanzminister — der wieder nicht da ist —,
handelt es sich hier ja doch wohl nicht. Das können Sie im Kölner Bahnhof erzählen, aber nicht im Parlament.
Um Unterscheidung von Berufen handelt es sich hier ganz und gar nicht, sondern um Unterscheidung von Einkommensgruppen und von Lebenslagen.
Mir scheint überhaupt, daß der Herr Bundesfinanzminister heute den Unterschied der Anforderungen, die man an eine Plauderei im Kölner Bahnhof und an einen verantwortlichen Regierungsvortrag vor dem Parlament stellen muß, etwas verwischt hat.
Den Durchschnittsbürger in allen Ehren, aber nicht alles, was geeignet ist, im Kölner Bahnhof den Beifall der Durchschnittsbürger zu finden, ist geeignet, vor einem Parlament vorgetragen zu werden, in dem schließlich Leute sitzen, die die Zusammenhänge besser kennen oder besser kennen müßten.
Kann man denn wirklich ernsthaft behaupten, daß diese gleichmäßig steile, logarithmisch ausgerechnete Progression irgendeinen inneren Sinn habe? Der Herr Kollege Neuburger hat sie zunächst auch gelobt, hat dann aber doch einen kleinen Bauch in dem Logarithmus für bestimmte Zwecke empfohlen. Das war wenigstens eine sachliche Überlegung. Kann man denn wirklich auf den Gedanken kommen, daß man auf die 20 Mark, die ein Angestellter im Monat durch eine kleine Gehaltszulage oder ein Gewerbetreibender durch Mehranstrengung oder durch mehr Unkostenersparnis zusätzlich einnimmt, genau dieselbe Progression anwenden soll wie auf den Zuwachs von ein paar tausend Mark, die ein Millionär zu seinem Einkommen aus dem einen oder anderen Grund mehr bekommt?! Das Ziel einer Steuerpolitik und einer Tarifpolitik sind doch nicht mathematische Erfindungen, sondern das Ziel ist, daß die Besteuerung und die Progression der jeweiligen Einkommenstufe angemessen angepaßt sind. Nicht gleichmäßige Progression, sondern ungleichmäßige Progression ist zu fordern,
flache oder gar keine Progression unten, mäßig steile im Anschluß und steile oben, wo andere Verhältnisse vorliegen.
Gerade die Progressionsspitzensätze der einzelnen Steuerstufen, von denen die Begründung angelegentlich empfiehlt, man möge doch in Zukunft nicht mehr von ihnen sprechen, empfehlen wir immer wieder der allgemeinen Beachtung; denn sie sind, viel mehr als die Steuersätze der Spitzengruppen des Tarifs, ein wirklicher Maßstab für die Steuerbelastung gerade des Durchschnittseinkommens, für die Auswirkungen dieser Steuerbelastung auf die Initiative und auf die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Normalbürgers und für die Güte der Anpassung des Steuertarifs an die Forderungen des Lebens und der Lebenslage. Das sind Dinge, über die man sich einmal grundsätzlich unterhalten müßte. Da handelt es sich nicht immer um Mehr oder Weniger zwischen Fiskalismus und Interessenten — das sind doch sachliche Dinge, die man in einer Reform einmal erörtern müßte.
Meine Damen und Herren, wir können keinen der Tarife empfehlen. An den Bundesratsvorschlägen ist einiges zu loben. Sie haben aber auch Schattenseiten und Unzulänglichkeiten. Der Entwurf der Regierung und gerade ihre Vorstellung von einem Tarifsystem sind aber für uns, weil sie in einem diametralen Gegensatz zu unseren grundsätzlichen Auffassungen stehen, durchaus unannehmbar. Wir müssen demgegenüber auf unseren eigenen Forderungen bestehen. Ich hatte sie ja eben wiederholt. Es muß aber noch gesagt werden, daß sich selbst innerhalb der Grenzen des Kompromisses, die sich der Bundesrat gezogen hat, selbst innerhalb der Grenzen der haushaltsmäßigen Vorstellungen, die uns der Herr Bundesfinanzminister als bindend vortragen wollte, noch bessere Lösungen, insbesondere für die kleinen und die mittleren Einkommen, finden ließen. Die Schattenseiten ließen sich mildern, und von den grundsätzlichen Forderungen würde sich mehr verwirklichen lassen. Auch für die Einkommen über 12 000 DM ließe sich mehr tun, wenn man sich nur entschlösse, dem immer wieder auffälligen Lieblingskind, den Einkommen über 50 000 DM, etwas weniger zu geben. Das ließe sich sogar tun, wie gesagt, ohne die haushaltsmäßigen Grenzen selbst des Regierungsvorschlages zu überschreiten. Das Material dazu liegt Ihnen vor, es ist der Öffentlichkeit übergeben. Sie können es prüfen und werden sich mit ihm auseinanderzusetzen haben.
Ich bleibe bei der Behauptung, daß diese haushaltsmäßigen Grenzen nicht überschritten werden, trotz der gegenteiligen Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers heute morgen.
Ich will im übrigen ebensowenig wie der Herr Bundesfinanzminister auf den Hin- und Herstreit darüber eingehen, wie der Ausfall nun eigentlich richtig anzusetzen wäre, welche Möglichkeiten noch beständen und wie die einzelnen Posten einzusetzen wären. Dazu wird im Ausschuß Notwendigkeit, aber auch Zeit genug sein. Hier möchte ich das gar nicht anfangen, schon wegen der Erfahrungen, die wir mit der Empfindlichkeit des Herrn Bundesfinanzministers, wenn man wagt, eine von ihm gebrachte Zahl zu bezweifeln, und mit der Schnelligkeit gemacht haben, mit der er dann imstande und bereit ist, diese Zahl durch eine andere zu ersetzen. Das sind immer sehr zeitraubende Dinge, und man muß zugeben, so einfach sind die Sachen ja nicht. Es ist zuzugeben: die Tatsache, daß eine Zahl aus dem Bundesfinanzministerium stammt, ist an und für sich noch kein ausreichender Beweis dafür, daß sie falsch ist.
Das wäre uns, wie gesagt, zu zeitraubend und gehört in den Ausschuß. Wir werden im Ausschuß im übrigen darauf sehen, daß wir von den Forderungen, die ich vorgetragen habe, so viel wie möglich verwirklichen können. Wir werden im Endeffekt nicht ruhen, bis wir sie eines Tages gänzlich durchgesetzt haben. Das zur Tariffrage.
Wir haben aber noch eine sehr wichtige Forderung anzumelden. Der zusätzliche Freibetrag für die Arbeitnehmereinkommen muß endlich wieder verwirklicht werden. Sie wissen, daß dieser Freibetrag selbst im strengsten Steuergesetz, das wir hatten, in den Kontrollratsgesetzen, eingeführt war. Wegen der Begründung brauche ich heute auch nicht weiter auszuholen. Sie ist schon oft gegeben worden. Dieser Freibetrag ist ein Ausgleich für unbestreitbare Tatsachen. Der Arbeitnehmer hat nicht die Möglichkeit wie der selbständig Tätige, seinen Lebensstandard im Wege der Verbindung mit seinen Geschäftsaufwendungen zu verbessern. Er hat im Gegenteil selbst innerhalb der ihm gegebenen Möglichkeiten sehr viele und oft aussichtslose Mühe, seine effektiven Auslagen und Werbungskosten steuerlich irgendwie zur Geltung zu bringen. Eine weitere Begründung ist, daß derjenige, dessen Erwerb nicht mit dem Besitz von Kapital verbunden ist, natürlich aus seiner Arbeit selbst für seine Altersversorgung und auch für die Sicherstellung und das Erbe seiner Kinder das herauswirtschaften muß, was bei anderen Leuten durch den Besitz von vererblichem und verwertbarem Kapital und durch Vermehrung und Erhaltung desselben ohne weiteres gegeben ist. Der Arbeitnehmer, der diese zusätzlichen Möglichkeiten nicht hat, fällt dem Substanzverlust seiner Arbeitskraft, dem Verlust des Ergebnisses seiner Lebensarbeit anheim, den wir hier so oft schon beklagt haben. Das weitere können Sie auch in den Diskussionsbeiträgen des Bundesrats nachlesen. Es ist aber darauf aufmerksam zu machen, daß der zweite Gesichtspunkt, den ich angeführt habe, ebenso für
diejenigen gilt, die in selbständiger Arbeit ohne den Besitz eines vererbbaren und veräußerbaren Kapitals tätig sind, insbesondere für die freien Berufe. Es wäre deshalb richtig und logisch und unserer Ansicht nach unausweichlich, diesen Freibetrag .auf alles Arbeitseinkommen, also auf den angelsächsischen Begriff des earned income auszudehnen.
Das weitere zur Höhe können Sie, wie gesagt, auch in den Diskussionsbeiträgen nachlesen. Ich will dazu nur soviel sagen: In den Kontrollratsgesetzen war der Betrag von 1000 Mark jährlich vorgesehen. Dieser sollte mindestens als Höchstsatz erreicht werden. Ob daneben eine prozentuale Beschränkung zu treten hat, wäre zu untersuchen. In diesem Zusammenhang darf ich übrigens nochmals an das Unkostenpauschale der freien Berufe erinnern, über das dieses Haus doch schon mehrmals einstimmige Beschlüsse gefaßt hat, ohne daß sich etwas im Blätterwald gerührt hätte. Da wir gerade bei Fragen sind, die vor allem den Arbeitnehmer interessieren: Wir begrüßen den Anstoß des Bundesrats, nun endlich in das außerordentlich unzureichend geregelte Gebiet der steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten des Arbeitnehmers auf seinem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte Ordnung zu bringen, um den Arbeitnehmer wenigstens einigermaßen den selbständig Tätigen gleichzustellen. Die Regierungsvorlage schlägt die Beseitigung der steuerlichen Vergünstigungen für Überstunden vor. Das müßte zur Voraussetzung haben, daß man sich in diesem Bereich dem Proportionaltarif nach unseren Vorschlägen anschließt oder annähert; denn durch diesen Proportionaltarif werden die schädlichen Auswirkungen bei notwendigen Überstunden ja gerade vermieden. Der Veranlagungsfreibetrag für die Nebeneinkünfte der Arbeitnehmer aus Zinsen oder Mieteinkommen aus einem kleinen Häuschen usw., der immer noch auf 600 DM jährlich steht, soll nach der Regierungsvorlage unverändert bleiben. Wir sind der Ansicht, daß in Anpassung an die Lebensverhältnisse und zur Vermeidung der immer wieder ärgerlichen Bagatellfälle auch dieser Freibetrag erhöht werden müßte; denn er ist überholt.
Was die Rentenbesteuerung anlangt, so soll ein neues System der Besteuerung aller Renten eingeführt werden, durch das, wie die Begründung sagt, der bisherige Freibetrag für die Sozialversicherungsrenten überflüssig würde, weil sich die Steuerfreiheit in gleicher Höhe auswirken soll. Der Freibetrag von 600 DM ist aber ebenfalls längst überholt. Er hätte, denke ich, auf 800 bis 1000 DM im Jahr erhöht werden müssen. Wenn das neue Besteuerungssystem die Steuerfreiheit der Sozialrenten nur in Höhe des bisherigen Freibetrags sicherstellen sollte, nicht aber bis zur Höhe, auf die der Freibetrag ohnehin hätte erhöht werden müssen, so wäre das, wie ich jetzt schon sagen möchte, für uns unannehmbar.
Einige Worte zu den vorgeschlagenen Neuerungen auf dem Gebiet der Sonderausgaben. Man will die Steuerbegünstigung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen streichen. Das nimmt sich angesichts der ständigen Kampfrufe nach Eigentumsbildung, Stärkung des Kapitalmarkts und des haftenden Kapitals usw. sonderbar aus. Diese Genossenschaftsanteile sind ja schließlich die Aktien des kleinen Mannes.
Diese Steuerbegünstigung sollte man bestehenlassen.
Es ist begrüßenswert, daß der Bundesrat die Frage der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer angeschnitten hat und diese Abzugsfähigkeit beseitigen will. Das entspricht einer Forderung der Steuergerechtigkeit, die wir immer vertreten haben. Es macht auch Möglichkeiten frei, an anderen Stellen soziale Ermäßigungen zu gewähren oder zu verstärken. Wir werden der Stellungnahme des Bundesrates beitreten.
Zur Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien sind dagegen wieder Einschränkungen geplant, denen wir nicht beistimmen können, insbesondere nicht der Beseitigung der halben Abzugsfähigkeit für die die Freibeträge überschießenden Beträge. Ich brauche — notgedrungen muß ich heute sowieso sehr lange sprechen — keine großen Worte über die eminente Bedeutung zu machen, die diese Beträge und die Begünstigungen für die Altersversorgung der freien Berufe haben. Selbst bei den bisherigen beschränkten Möglichkeiten einschließlich der halben Abzugsfähigkeit waren ja doch, wenn man nachrechnet, damit nur Altersrenten steuerbegünstigt anzusparen, die in gar keinem Verhältnis zu dem standen, was etwa ein vergleichbarer Beamter durch die ihm gegebene Pensionszusage ohne weiteres steuerfrei erhält. Derartige Differenzen sind nicht erträglich. Wir können ja schließlich die allgemein fortschreitende Verbeamtung nicht auch noch auf diesem Wege fördern. Nach unserer Ansicht ist das Kompromiß auf diesem Gebiete vom Jahre 1953 das Äußerste des Erträglichen. Dieses Kompromiß sollte möglichst noch verbessert werden.
Auch die vorgeschlagene abrupte Beseitigung des Altersprivilegs wird von uns abgelehnt. Dafür ist der Zeitpunkt noch nicht gekommen.
Daß wir den merkwürdigen fiskalischen Einfall hinsichtlich der Begünstigung des nichtentnommenen Gewinns der Flüchtlingsbetriebe, die Schonfrist für die Kapitalanreicherung dieser Betriebe um ein Jahr abzukürzen — der Herr Kollege Neuburger hat das ja schon zur Genüge gekennzeichnet —, schärfstens ablehnen, ist selbstverständlich.
Die Verlängerung der Gewährung, der Freibeträge für die Hausratsbeschaffung der Vertriebenen und Totalgeschädigten — § 33 a — ist von der Regierung nicht vorgesehen. Wir sind sicherlich auch nicht für eine Abtrennung verschiedener Bevölkerungskreise in die Ewigkeit, auch nicht für eine Absonderung durch Privilegien, glauben aber doch, daß die Frage der Verlängerung sehr ernsthaft zu prüfen ist. An und für sich sollte dieser Paragraph eine Übergangslösung bis zur Regelung der Hausratsentschädigung im Lastenausgleich darstellen. Aber die Hausratsentschädigung aus dem Lastenausgleich steht gerade für die hier Betroffenen noch in weiter Ferne. Außerdem muß man gerade Spätheimkehrer, Sowjetzonenflüchtlinge usw. im Auge haben, die bisher die Begünstigung überhaupt noch nicht in Anspruch nehmen konnten. Man muß die Frage der Verlängerung deswegen ernsthaft prüfen, und ich war von meiner Fraktion beauftragt, denselben Vorschlag zu machen, den Herr Kollege Neuburger eben bereits gebracht hat, nämlich den einer individuellen Befristung dieser Freibeträge in der Weise, daß der einzelne Steuerpflichtige sie jeweils nur für eine gewisse Zahl von Jahren in Anspruch nehmen kann.
Ich komme nun zur Frage der Haushaltsbesteuerung, insbesondere zur Besteuerung der mitverdienenden Ehefrau. Das Prinzip der Haushaltsbesteuerung — das ging ja auch letzten Endes aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Neuburger hervor — ist fragwürdig geworden und muß überprüft werden. Es haben sich einfach die soziologischen Tatbestände gewandelt. Es ist einfach nicht mehr der Normalfall, der fast ausschließliche Normalfall, daß nur ein Eheteil im Erwerbsleben tätig ist, und der Aufbau eines jungen Hausstandes läßt sich heute ohne Tätigkeit beider Teile kaum denken. Davon müßte man Kenntnis nehmen. Die Regierung allerdings macht überhaupt keinen Versuch, sich mit diesem Tatbestand auseinanderzusetzen. Statt daß die bisherige Teillösung auf diesem Gebiet ausgebaut, vervollkommnet und auf die gleichgelagerten Fälle ausgedehnt wird, soll sie eingeschränkt und abgebaut werden, und das mit dem Ziele einer Mehrbesteuerung, nebenbei gesagt in einer unerträglich komplizierten Weise, so daß man sich die einschlägigen Bestimmungen aus ungefähr zwölf Gesetzesstellen und außerdem noch aus der Durchführungsverordnung, also aus einer anderen Ebene — das scheint mir überhaupt nicht zulässig zu sein — zusammensuchen und sich mühsam klarmachen muß, was nun eigentlich gemeint ist. Es wird überhaupt nicht der Versuch gemacht, auch der selbständig arbeitenden Ehefrau sowie der im eigenen Betrieb mitarbeitenden Ehefrau gerecht zu werden. Die Fragen der Gleichberechtigung werden überhaupt nicht erwähnt. Es soll also immer weiter dabei bleiben, daß es einen eminenten Unterschied macht, ob die junge Ärztin, die geheiratet hat, im Angestelltenverhältnis oder als freie Ärztin arbeitet. Es wird einfach kein Versuch gemacht, sich damit auseinanderzusetzen. Die Zahl der Fälle, in denen zwei Leute, die verdienen und verdienen müssen und verdienen wollen, nur deswegen mehr Steuern zahlen, weil sie heiraten, die Zahl dieser Fälle, die so unerträglich sind, wird nicht etwa reduziert, sondern es werden zahlreiche neue Fälle dieser Art geschaffen. Herr Bundesfinanzminister, wenn der DGB einmal gefordert hat, daß man an eine Lösung dieser Fragen herantreten müsse, so können Sie sich doch nicht auf den DGB berufen, wenn Sie jeden Versuch einer Lösung vermeiden und die bisherige Notlösung sogar noch einschränken. Auch das gehört zu den Dingen, die Sie besser am Kölner Bahnhof erzählen.
Wir lehnen, um darüber gar keinen Zweifel zu lassen, diese Vorschläge der Regierung rundweg ab. Wir verlangen, daß man endlich, statt die Teillösungen auch noch abzubauen und dabei immer noch darauf auszugehen, mehr Steuern hereinzubekommen, eine wirkliche Lösung schafft, die nicht in erster Linie vom Steuerergebnis bestimmt sein darf. Eine solche Lösung für die große Mehrzahl dieser Fälle wäre eben die Verwirklichung unserer Forderung, für den großen Bereich der Durchschnittseinkommen die Progression auszuschalten oder fast auszuschalten. Denn die Härten, die hier durch die Zusammenrechnung entstehen, entstehen ja durch die Progression und lassen sich durch Ausschaltung der Progression beseitigen.
Die Lösung läßt sich natürlich ausbauen. Ich nehme an, daß im Laufe der Debatte auch die Frage des Splitting angesprochen werden wird. Ich wiederhole, daß unsere Vorschläge im Bereich der Durchschnittseinkommen das Splitting praktisch durchführen; denn Splitting heißt Ausschaltung der Progression, und das wollen wir. Wenn man, wie gesagt, das Prinzip ausbauen kann, ohne daß ein übermäßiger Steuerausfall entsteht, der dann für noch dringendere Forderungen fehlen könnte, wo man ihn brauchte, so sind wir dabei. Die Frage des Ausfalls darf hier nicht die entscheidende Rolle spielen, wenn er sich in einigermaßen erträglichen Grenzen halten läßt. Aber eine richtige Lösung muß gefunden werden, weil die Haushaltsbesteuerung als Besteuerungsprinzip — wovon denn nun auch das Bundesfinanzministerium einmal Kenntnis nehmen möge — durch die gesellschaftliche Entwicklung recht fragwürdig geworden ist und neu überdacht werden muß.
Nun darf ich zur Körperschaftsteuer kommen. Zu dem vorgeschlagenen Satz der Körperschaftsteuer will ich mich jetzt nicht speziell äußern. Wir haben immer zum Ausdruck gebracht, daß der Satz von 60 %, d. h. die Erhöhung, die im Jahre 1951 als fiskalische Kompensation für die unüberlegten Steuersenkungen nach den 1949er Wahlen vorgenommen wurde, zu hoch gewesen ist. Es muß aber betont werden, daß die bei der Einkommensteuer zu fordernden sozialen Reformen vor einer Senkung der Körperschaftsteuer den Vorrang haben müssen und daß, wenn wirklich Reserven benötigt werden sollten, diese eher hier als anderswo zu holen sind. Gänzlich abzulehnen ist im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Neuburger — die Beibehaltung der Spaltung des Körperschaftsteuersatzes. Wir folgen auch in dieser Beziehung der Kritik des Bundesrats. Diese Spaltung hat zu höchst unerfreulichen Erfahrungen geführt. Sie stand mit den unglücklichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktförderungsgesetz in Verbindung, und sie sollte mit diesen Maßnahmen verschwinden. Ein weiterer Grund dafür ist, daß die Betriebe im öffentlichen Eigentum, insbesondere die Betriebe der Gemeinden, bei denen natürlich immer das Schachtelprivileg in Frage kommt, und auch diejenigen Unternehmungen, die mit gutem Recht ermäßigte Steuersätze genießen, nicht in den Genuß des Spaltungssatzes kommen sollen. Sie würden teilweise auch tatsächlich in eine merkwürdige Lage geraten, wenn sie Überlegungen auf Grund eines solchen Spaltungssatzes anzustellen hätten. Damit würden diese Unternehmungen einen erheblichen Teil der Steuervorteile verlieren, die sie im Verhältnis zu den Normalsätzen mit gutem Grund haben.
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Ermächtigung für eine Sonderbehandlung der Kapitalverwaltungsgesellschaften, die bisher im Körperschaftsteuergesetz stand, zu streichen. Die Begründung dafür — weil die Ermächtigung zu unbestimmt ist — läßt sich hören. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit anmerken, daß wir eine Sonderbehandlung für gewisse Kapitalverwaltungsgesellschaften, insbesondere für die Investment-Gesellschaften, die für die breite Spartätigkeit und für ein Angebot von Aktienwerten an die breite Masse so wichtig sind, demnächst wohl wieder schaffen müssen.
Die Bestimmungen über die Genossenschaften sollen einer Neufassung unterzogen werden. Wir werden das im einzelnen überprüfen müssen. Bei der Wertschätzung der Idee der genossenschaftlichen Wirtschaftsform, die wir hier mehrfach ausgesprochen haben und die ich hier nur zu wieder-
holen habe, ist es selbstverständlich, daß wir dabei Wert darauf legen, daß eine Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Zustand nicht eintritt. Gerade auch auf dem Gebiet der Warenverteilung müssen wir immer das Prinzip des gleichen Starts für alle fordern, so wie es zum Beispiel durch die Regierungsvorlage zum Genossenschaftsgesetz festgelegt ist. Wir halten daran fest. Dieses Prinzip heißt gleichzeitig, daß wir gerade auf diesem Gebiet wie auf allen anderen Gebieten alle Vorschläge von Sondersteuern, die sich auf die Art oder die Form oder den Umfang von Unternehmen beziehen wollen, ablehnen werden.
Es bleibt noch die Erbschaftsteuer. Der Erhöhung der Freibeträge stimmen wir zu. Sie liegt im Interesse der Mittelstandsvermögen und schaltet urilohnende Steuerfälle aus. Die Ermäßigung des Tarifs lehnen wir ebenso wie der Bundesrat als völlig unnötig ab.
Zum Schluß noch ein Wort zum Termin der Inkraftsetzung. Wir möchten, daß diese, nun schon so lange versprochene, wenn schon nicht Steuerreform, so doch vielleicht teilweise Steuerentlastung dem Steuerzahler so schnell wie möglich zugute kommt. Wir wissen sehr wohl, daß das Spiel mit den frühen Terminen von einigen Leuten aus sehr egoistischen Gründen getrieben wird und daß uns das eventuell auch viel Steuergeld zugunsten einiger weniger Steuerzahler kosten wird. Wir glauben trotzdem, daß das kein Grund sein sollte, der großen Masse der Steuerzahler die Entlastung weiter vorzuenthalten. Wir haben eine Fülle von Arbeit vor uns, und die Regierung hat es uns mit ihrer vollständig unzulänglichen und lückenhaften Vorlage wirklich nicht leicht gemacht. Trotzdem soll es an uns, was die Opposition anlangt, nicht liegen. Sie können ebenso sicher sein, daß wir wie immer überall mitarbeiten werden, wie Sie sicher sein können, daß wir unsere Forderungen, die wir noch einmal dargelegt haben, hartnäckig und mit Nachdruck vertreten werden.