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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1954 1313 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1314 A, 1372 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Brönner, Schäffer, Frau Niggemeyer, Mühlenberg 1314 B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestags 1314 B Mitteilung über Vorlage des Entwurfs einer Verordnung über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1953, des Entwurfs einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges, der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksache 525) 1314 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 53 betr. Verheizen von Zigarillos (Drucksachen 454, 521) 1314 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz), des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) und des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksache 480) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer (Drucksache 484) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Inkrafttreten der Steueränderungsgesetze (Drucksache 280) 1314 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1315 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 1323 A Dr. Gülich (SPD) 1328 B Neuburger (CDU/CSU) 1334 A Seuffert (SPD) 1341 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 1352 B Dr. Wellhausen (FDP) 1358 C Höcherl (CDU/CSU) 1366 A Eickhoff (DP) 1368 C Tenhagen (SPD) 1370 D Überweisung der Vorlagen an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, der Vorlagen Drucksachen 481, 482, 483 und 484 außerdem an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und des Gesetzentwurfs Drucksache 482 außerdem an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 1371 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954 / 55) (Drucksache 524) 1372 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1372 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksachen 499, 198) 1372 C Rücküberweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . 1372 C Nächste Sitzung 1372 D Berichtigungen zu den Stenographischen Berichten der 25. und der 28. Sitzung . 1372 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 25. Sitzung In der Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung ist zu lesen: Abstimmung 1. 2. Seite 1038 D Zeile 10 von unten: Frau Welter (Aachen) entschuld. entschuld. Seite 1039 B Zeile 8: Frenzel krank krank Seite 1040 B Zeile 7 von unten: Rademacher krank krank Seite 1041 C Zeile 4 von unten: Hübner Ja Ja Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 28. Sitzung Seite 1207 A Zeile 14 ist nach Krammig statt „(SPD)" zu lesen: (CDU/CSU).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Schriftführer. Wir haben weiter einigen Kollegen nachträglich zu ihren Geburtstagen Glück zu wünschen, zunächst dem Abgeordneten Dr. Brönner, der am 12. Mai 70 Jahre alt geworden ist,

    (Beifall)

    dem Herrn Bundesminister Schäffer, der am selben Tage 66 Jahre alt geworden ist,

    (Heiterkeit und Beifall)

    der Abgeordneten Frau Niggemeyer, deren Geburtstag am 18. Mai gewesen ist,

    (Heiterkeit und Beifall)

    dem Abgeordneten Mühlenberg, der am 19. Mai 60 Jahre alt geworden ist.

    (Beifall.)

    Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai 1954 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 nicht gestellt:
    Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom
    21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen;
    Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes;
    Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 14. Mai 1954 gemäß § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker vom 3. Oktober 1951 (Bundesgesetzblatt I Seite 852) den Entwurf einer Verordnung Z Nr. 3/53 über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1953 nebst Begründung und Gutachten der Interministeriellen Kommission zur Kenntnisnahme übersandt. Der Verordnungsentwurf liegt im Archiv zur Einsichtnahme auf.
    Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 5. Mai 1954 gemäß § 19 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzblatt I Seite 811) den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges nebst Begründung zur Kenntnisnahme übersandt. Der Verordnungsentwurf liegt im Archiv zur Einsichtnahme auf.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat gemäß § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung die Ubersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 zur Kenntnisnahme
    übersandt. Die Ubersicht wird als Drucksache 525 verteilt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 5. Mai 1954 die Kleine Anfrage 53 der Fraktion der FDP betreffend Verheizen von Zigarillos — Drucksache 454 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 521 vervielfältigt.
    Ich rufe die Punkte 1 bis 6 der Tagesordnung auf:
    1. Erste Beratung des
    a) Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz),
    b) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz),
    c) Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksache 480);
    2. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481);
    3. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482);
    4. Erste Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483);
    5. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer (Drucksache 484);
    6. Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Inkrafttreten der Steueränderungsgesetze (Drucksache 280).
    Zur Tagesordnung hat Ihnen der Ältestenrat vorzuschlagen, daß die Punkte 1 bis 6 durchlaufend von dem Herrn Bundesfinanzminister begründet werden und daß sich erst nach der Begründung zu Punkt 6 die Aussprache anschließt. Die Aussprache soll sich auf alle sechs Punkte beziehen, so daß wir also nicht jeden Punkt für sich diskutieren werden, sondern daß jeder Redner die Möglichkeit hat, nach Belieben und nach Vermögen zu allen sechs Punkten gleichzeitig zu sprechen.
    Ich erteile dem Herrn Bundesfinanzminister das Wort.



Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Grundzüge und Grundsätze, die den sämtlichen Gesetzentwürfen die Unterlage geben, habe ich bereits am 11. März in diesem Hause gesprochen. Ich habe dort auch angekündigt, daß über Einzelfragen an dem Tage gesprochen werden müsse, an dem die Gesetzentwürfe dem Bundestag amtlich zugehen. In der Zwischenzeit haben sich die Öffentlichkeit und die beteiligten Kreise mit den Gesetzentwürfen beschäftigt. Ich darf zunächst einmal feststellen, daß ich auch heute noch ohne weiteres auf die Grundzüge und Grundsätze sowie meine Erläuterungen vom 11. März 1954 Bezug nehmen kann.
Ich möchte aber nun in erster Linie auf die Einwendungen eingehen, die in der Öffentlichkeit vorgebracht worden sind., Wir haben zwei große Gesetzgebungszwecke. Der eine ist das Gebiet der Finanzreform, der andere das Gebiet der Steuerreform. Es ist die Frage aufgeworfen worden, warum diese beiden Gesetzgebungswerke zeitlich miteinander verbunden sind. Ich darf dazu folgendes einmal grundsätzlich bemerken.
In den Einwendungen der Öffentlichkeit wurde auch davon gesprochen, daß diese Gesetzentwürfe bedauerlicherweise den Hinweis vermissen ließen, daß auch an eine Verwaltungsreform gedacht werden müsse. Der Einwand geht an sich schon grundsätzlich fehl, weil jedes Gesetzgebungswerk sich zunächst mit seinem Thema und seiner Aufgabe zu beschäftigen hat und weil die Verwaltungsreform auch ein Kapitel ist, das ja nicht allein innerhalb des Bundes, sondern in allen deutschen Gebietskörperschaften — Bund, Ländern und Gemeinden — geregelt werden muß. Richtig ist, daß das Ziel einer gesunden Finanzpolitik und Steuerpolitik auch sein muß, einen Anreiz und einen Wegweiser zu geben für eine Verwaltungsreform, die die Zweckmäßigkeit der Verwendung der vom Steuerzahler aufgebrachten Mittel auch sichert. Aber man versteht die Finanzreform falsch, wenn man nicht erkennt, daß in der Finanzreform gerade die Grundzüge dafür liegen, eine Verwaltungsreform in Bund, Ländern und Gemeinden vorzubereiten.
Die Finanzreform soll ja in erster Linie die Annäherung der Steuerkraft zwischen steuerschwachen und steuerstarken Ländern erzielen. Wir können heute erleben, daß infolge der großen Unterschiede, die in der Steuerkraft der Länder bestehen, die einen Länder eine Ausgabenpolitik treiben, die die anderen Länder auf Grund ihrer Einnahmen und ihrer Steuerkraft nicht treiben könnten, zu der sie aber durch das Beispiel der anderen Länder gezwungen werden. Ich brauche nicht die Worte Weihnachtszuwendungen, Besoldungsreform, Schulpolitik, Landeskultur für Grund und Boden, Wasserverhältnisse etc. auszusprechen; jeder weiß, wie die Dinge in Deutschland liegen. Die Verschiedenheit in der Steuerkraft der einzelnen Länder ist gerade der Grund dafür, daß diejenigen mit der größeren Steuerkraft in Ausgaben vorausgehen, zu denen die anderen mit geringerer Steuerkraft dann getrieben werden, und auf der anderen Seite, da gewisse Ausgaben von steuerschwachen Ländern nicht in dem Maße geleistet werden können, wie die steuerkräftigeren sie leisten können, haben wir gleichzeitig den Zug, daß Aufgaben, die ihrer Natur nach in der Zuständigkeit der Länder liegen, sann vom Bund übernommen werden sollen, weil einzelne steuerschwache Länder nicht in der Lage
sind, die Aufgaben in gleichem Maße zu erfüllen. Das ist das Gegenteil von gesunden Voraussetzungen für eine gesunde Verwaltungsreform.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Annäherung der Steuerkraft bedeutet Annäherung in der Ausgabenpolitik, und zwar auch eine Gesundung der Ausgabenpolitik zwischen Bund und Ländern.
Außerdem darf ich darauf hinweisen, daß das, was ich hier ausspreche, auch in den Bestimmungen des Art. 73 und des Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes gedacht gewesen ist, in denen der Gesetzgeber des Grundgesetzes ausspricht, daß die Gleichheit der Lebensverhältnisse im ganzen deutschen Bundesgebiet, in allen Ländern, das Ziel der Politik innerhalb des Bundes sein müsse und daß der Bund die Aufgabe habe, die Verhältnisse zwischen steuerschwachen und steuerstarken Ländern mit dem Ziel einer Annäherung auszugleichen. So hat die Finanzreform auch für eine kommende Verwaltungsreform und Gesundung unserer Verwaltungsverhältnisse die größte Bedeutung.
Sie hat sie auch deswegen, weil sie auf dem Gedanken beruht, daß die Verantwortung für die Verwendung der Gelder des Steuerzahlers dadurch gestärkt werden soll, daß derjenige, der Geld verwaltet und Geld ausgibt, das grundsätzlich in eigener Verantwortung tun soll. Das ist der Gedanke, auf dem die Aufgabenteilung an sich beruht und der auch dem Finanzanpassungsgesetz zugrunde liegt, in dem entweder durch die sogenannten Interessenquoten oder durch das Pauschalierungssystem der Grundsatz zum Ausdruck kommen soll: Wer Geld verwaltet, soll mit eigenem Gelde wenigstens beteiligt sein. Wer Geld verwaltet, soll z. B. durch das Pauschalsystem den Lohn für zweckmäßige und sparsame Verwaltung dieser Gelder haben und soll im Falle unzweckmäßiger Verwendung der Gelder auch den Nachteil tragen. Es ist selbstverständlich — dem Grundsatz wird jeder zustimmen, der Erfahrung aus der Verwaltung hat —, je lebensnäher derjenige, der einer Aufgabe gegenübersteht, der Aufgabe ist, je mehr er die örtlichen einzelnen Verhältnisse wirklich würdigen und prüfen kann, um so besser ist für ihn die Möglichkeit, auch eine wirklich zweckmäßige Verwaltung durchzuführen. Das ist ja der Gegensatz gegenüber einer zentralen Verwaltung, die naturgemäß viel mehr schematisieren muß, als eine lebensnähere Verwaltung das tun müßte. Wenn also der Grundsatz an sich gesund ist, zu verwalten da, wo die Lebensnähe besteht, so muß das gleichzeitig mit dem Grundsatz verbunden werden, das auch aus eigener Kraft ganz oder mit zu tun, um durch die Sorgfalt, die man in Verwendung eigener Mittel anwendet, auch hier veranlaßt zu werden, dem Gedanken der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen.
Ziel der Finanzreform ist weiter eine gemeinsame Steuerpolitik. Die Finanzreform muß verhindern, daß bei der Teilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden etwa der eine Teil mehr Einnahmen hat, als er an sich benötigt, und der andere Teil für die Erfüllung seiner lebensnotwendigen Aufgaben die notwendigen Mittel nicht hat und den Steuerzahler dann beanspruchen und heranziehen müßte, obwohl die gesamte Steuermasse im ganzen Bundesgebiet bei gerechter Verteilung zur Erfüllung aller Zwecke ausreichen würde. Das ist ja, was ich am 11. März


(Bundesfinanzminister Schäffer)

als besonderen Gesichtspunkt herausgestellt habe: Das System des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist — das steht dem Wortlaut nach im Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes — zur „Deckung der durch andere Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben des Bundes" gedacht. Der Bundesrat, in dem letzten Endes doch sämtliche deutschen Länder vertreten sind, genehmigt Jahr für Jahr den Haushalt des Bundes. Er weiß, welche Ausgaben der Bund macht, genehmigt und kontrolliert und kann sein Veto einlegen, wenn er der Überzeugung ist, der Bund mache unnötige Ausgaben oder er mache Ausgaben für Zwecke, die außerhalb seiner Zuständigkeit liegen. Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, hat gleichzeitig den Überblick, welche Einnahmen dem Bund zur Verfügung stehen. Bei der Beratung des Bundeshaushalts hat er Gelegenheit, auch Einnahmevorschläge zu machen und die entsprechenden Initiativgesetze und Anträge einzureichen, wenn er glaubt, daß dazu Möglichkeiten bestehen. Tut er das nicht, dann hat er ja an sich anerkannt, welcher Teil von nicht gedeckten, durch andere Einnahmen nicht zu bewältigenden Ausgaben des Bundes vorliegt. Aber es ist menschlich, daß die Bestimmung, daß er seine Zustimmung zum Bundesanteil geben muß, ihn dazu führt, hieraus nicht die Folgerungen zu ziehen, sondern zu versuchen, den Bundesanteil möglichst gering zu halten. Das wird um so verständlicher, wenn man bedenkt, daß der Bundesanteil für steuerschwache und steuerstarke Länder nach gleichem Prozentsatz festgelegt werden muß und vielleicht das steuerschwache Land es wirklich nicht zumutbar empfindet, einen Bundesanteil in der Höhe zu tragen, bei der ein anderes Land in der Lage wäre, diesen Bundesanteil zu übernehmen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, diese Schwierigkeiten zu vermeiden und zu einer gemeinsamen Steuerpolitik zu kommen, um insbesondere den Bund nicht zu zwingen, Ausgaben auf dem Umweg über Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer, die seine einzigen ihm unmittelbar und ohne Zustimmung der Länder zur Verfügung stehenden Steuerquellen sind, zu decken, Ausgaben, die ihrer Natur nach durch Mithilfe der Länder in Form des Bundesanteils gedeckt werden müssen. Diese Gefahr von dem Steuerzahler abzuwenden, ist das erste Ziel der Finanzreform.
Ein gesetzliches Junktim zwischen Finanzreformgesetz und Steuerreformgesetz besteht nicht; es besteht aber eine innere Verbindung. Die innere Verbindung ist insbesondere haushaltswirtschaftlich. Jeder, der die unschönen Auseinandersetzungen der letzten Jahre verfolgt hat, wenn Jahr für Jahr der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhöht werden mußte, wird mir zugeben müssen, daß die Wahrscheinlichkeit, einen höheren Anteil als die jetzt in Frage stehenden 40 °/o mit Zustimmung der Länder zu erhalten, politisch sehr beschränkt ist, insbesondere dann, wenn die Steuerkraft der Länder nicht ausgeglichen ist.
Ich habe schon in diesem Hause betont, daß der Bundesfinanzminister, wenn er auf Grund der jetzigen Gesetzeslage, also ohne die Gesetze der Finanzreform, im nächsten Jahre seinen Haushaltsplan nur nach seinem Bedarf aufstellen müßte, sicherlich gezwungen wäre, einen Bundesanteil zu verlangen, der voraussichtlich weit über 40 % liegen würde. Die Zustimmung dazu zu erhalten,
scheint mir sehr schwer möglich zu sein. Man muß damit rechnen, daß die Zustimmung der Länder nicht gegeben wird. Der jetzige Stand, den wir nach jahrelangen schweren Auseinandersetzungen erreicht haben, liegt bei 40 zu 60. Er ist vorläufig nur ein Vorschlag der Bundesregierung und könnte von dem Hohen Hause im Laufe der Beratungen noch zugunsten des Bundes geändert werden.

(Heiterkeit.)

Wenn dieser Vorschlag von 40 zu 60, der mir als die Grenze des augenblicklich politisch Möglichen erscheint, nicht durchginge oder wenn die Finanzreformgesetze nicht in Kraft träten und infolgedessen der Kampf im nächsten Jahre wieder begönne und wahrscheinlich mit einem Mißerfolg endete, wäre der Bund gezwungen, bei der dann gegebenen Rechtslage allein auf die indirekten Steuern zurückzugreifen. Der Gesetzgeber muß dem Bund eine Möglichkeit geben, auch die direkten Steuern als Einkommensquellen für sich heranzuziehen, und zwar ohne Zustimmung der Länder. Das ist der Sinn der Ergänzungsabgabe. Sie versetzt den Bund in die Lage, die Quellen der Einkommen- und Körperschaftsteuer in beschränktem Umfange noch für sich nutzbar zu machen, aber nicht in der Form, daß jeweils eine allgemeine Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 100 °/o erfolgen müßte, sondern auf den Bedarf des Bundes beschränkt.
Wenn die Steuerreformgesetze beschlossen würden, jedoch die Ergänzungsabgabe nicht zustande käme, die verfassungsrechtlich ihre Grundlage und ihre Umschreibung nach Höhe und Umfang in den Steuerreformgesetzen hat, würde das nach den Berechnungen, die ich Ihnen vorgelegt habe, für den Bundeshaushalt einen Ausfall von etwa 270 Millionen DM bedeuten. Dieser käme zu dem Ausfall infolge der Steuerreform hinzu.
Ich werde noch Gelegenheit haben, zu betonen, welches — auch haushaltswirtschaftlich — die Grenzen jeder Steuersenkung sind. Ich darf mich hier darauf beschränken, zu sagen, daß diese Grenzen bestimmt überschritten würden, wenn eine Ergänzungsabgabe nicht zustande käme. Bereits in den nächsten Tagen werde ich ein Bild über die Anforderungen an den Haushalt 1955 geben können. Es wird mir dann sicherlich leicht möglich sein, nachzuweisen, daß die Grenze dort überschritten wird.
Ein zeitliches Moment kann nicht gefunden werden. Der Bundesrat ist nämlich nicht an eine Frist gebunden, innerhalb deren er seine Zustimmung zu den Steuerreformgesetzen zu geben hätte. Er hat in seiner Stellungnahme den größten Wert darauf gelegt, daß zur Klärung der Gesamtverhältnisse, in denen sich die Länder künftig befinden, Finanzreform und Steuerreform miteinander verabschiedet würden. Die Verabschiedung der Finanzreform würde, wenn im Parlament einmal die grundsätzliche Entscheidung gefallen ist, nicht viel Zeit beanspruchen. Die Steuerreform zu verabschieden, wird angesichts der großen Zahl von geäußerten Wünschen nach meiner Überzeugung wesentlich mehr Zeit erfordern. Eine Verschiebung der Steuerreform durch die gleichzeitige Verabschiedung der Finanzreform bräuchte bestimmt nicht einzutreten, aber haushaltswirtschaftlich ist der Zusammenhang untrennbar.
Gegen die Finanzreform ist außerdem ein Einwand vorgebracht worden, der auf einem Mißverständnis beruht. Es ist gesagt worden, daß die


(Bundesfinanzminister Schiffer)

Finanzreform eine Versteinerung der Gesetzgebung bedeute, daß sie gewisse Steuern, die den Ländern zufließen, für immer der Gesetzgebung des Bundes entzöge und daß die gemeinschaftliche Steuer für immer nach dem gleichen Maß geteilt würde. Das ist ein Mißverständnis. Ich verweise ausdrücklich auf die Begründung zu dem Gesetzentwurf über die Finanzreformgesetze Seite 105 und Seite 111.
Wenn der Art. 106 des Grundgesetzes die Steuern teilt in a) Steuern, deren Ertrag dem Bunde zufließt, b) Steuern, deren Ertrag dem Lande zufließt, und c) Steuern, die gemeinschaftlich Bund und Ländern zufließen, so wird ausgegangen von den jeweils erhobenen Steuern. Eine Bestandsgarantie für irgendeine Steuer ist damit in keiner Weise gegeben. Auch Art und Umfang der einzelnen Steuer sind damit nicht festgelegt. Rechtlich besteht die Möglichkeit, eine Steuer aufzuheben und dafür eine andere Steuer, gleichgültig ob sie demselben Steuerträger zufließt, zu erhöhen, wenn volks- und steuerwirtschaftliche Überlegungen das fordern. Darüber besteht auch Einigkeit. Und gerade weil Einigkeit darüber besteht, haben ja die Länder die Sicherheitsklausel vorgeschlagen, damit nicht durch eine illoyale Anwendung dieser im Art. 105 des Grundgesetzes — der nicht Gegenstand der Finanzreformgesetze ist, sondern völlig unberührt bleibt — dem Bund gegebenen Gesetzgebungshoheit die Lebensfähigkeit der Länder ausgehöhlt werden könnte. Also eine Versteinerung der Steuergesetzgebung findet in keiner Weise statt. Die Gesetzgebungshoheit und Gesetzgebungsfreiheit, die auf Grund Art. 105 des Grundgesetzes gegeben ist, bleibt dem Bunde nach wie vor in demselben Maß, wie das früher der Fall gewesen ist.
Damit verliert auch der andere Einwand an Gewicht, daß jetzt noch nicht die Zeit gegeben sei, um die Steuerquellen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden endgültig, wie es im Art. 107 des Grundgesetzes heißt, zu verteilen, da eine feste Grundlage für den Finanzbedarf von Bund, Ländern und Gemeinden heute für Dauer noch nicht bestimmt werden könne. Eine Festlegung des Finanzbedarfs, die sich nicht ändert, wird zu keiner Zeit möglich sein. Unsere Generation wird es nicht mehr erleben, daß wir mit Sicherheit den Finanzbedarf von Bund, Ländern und Gemeinden auf lange Zeit voraussagen können. Aber ich darf doch darauf hinweisen, daß die ersten fünf Jahre eines Aufbaues in der deutschen Bundesrepublik nun vorübergegangen sind. Ich darf doch sagen, daß wir im großen ein Bild gewonnen haben und daß wir im großen sagen können, welches etwa das Verhältnis der Sozialleistungen zu den Verwaltungsausgaben der Länder und auch zu den Verteidigungsausgaben ist, von denen wir ja hoffen, daß wir erreichen können, daß sie das Maß, das wir bisher angeboten haben, nicht wesentlich übersteigen werden, daß wir also heute wenigstens einen Überblick über die grundsätzlichen Größenordnungen haben. Für ungeahnte Fälle, die immer eintreten können, sind ja die Bestimmungen einerseits der Revisionsklausel, andererseits der Sicherheitsklausel vorgesehen.
Der Bundesrat will nur die Sicherheitsklausel zugunsten der Länder behalten. Ich widerspreche an sich gewiß dem Grundsatz der Sicherheitsklausel nicht, weil diese Sicherheitsklausel eine Art Loyalitätsverpflichtung des Gesetzgebers festlegen will, die Lebensfähigkeit der Länder nicht auf Umwegen zu bedrohen. Aber ich finde es ungerecht und unbillig, wenn eine solche Sicherheit nur einseitig dem einen Teil und nicht gegenseitig, zwischen Bund und Ländern, gegeben werden soll. Es können Notfälle eintreten, in denen die Ausgabenbelastung des Bundes durch außenpolitische oder sonstige Verhältnisse unerwartet getroffen wird. Das darf nicht allein zu Lasten des Steuerzahlers abgewälzt werden. Das darf nicht allein auf die Steuerquellen abgewälzt werden, die für den Bund in den Umsatz- und Verbrauchsteuern bestehen. Wenn sich Aufgaben unerwartet verändern und der eine Teil dadurch eine große Mehrausgabe zu tragen hat, muß die Möglichkeit gegeben sein, das Verhältnis in den Steuerquellen zu ändern, damit eine Belastung des Steuerzahlers verhindert wird. Ich möchte aber feststellen, daß die Finanzreform trotz aller Einwendungen grundsätzlich bejaht wird. Es wird von dem einen oder anderen Teil von der Möglichkeit einer Verschiebung gesprochen. Ich halte die Möglichkeit einer Verschiebung praktisch für sehr bedroht. Als wir das letzte Mal die Verlängerung der Frist des Art. 107 beschlossen haben, waren die Auffassungen im Bundesrat absolut nicht einhellig. Die Zweidrittelmehrheit wurde zwar erreicht, aber sehr wichtige Länder haben ihre Stimme für die Verlängerung damals nicht gegeben. Nachdem heute vor den Ländern, auch vor den „gebenden" Ländern die volle Konsequenz der Finanzreform sichtbar ist, nachdem im Bundesrat bei den Abstimmungen bereits eine gewisse Zweiteilung zwischen den gebenden und den erhaltenden Ländern eingetreten ist, scheint es mir sehr fraglich, ob eine Verlängerung im Bundesrat und unter den Ländern nicht auf große Schwierigkeiten stoßen würde.
Ich möchte den ganzen Fragenkomplex in diesem Zusammenhang nur in einer einzigen Frage zusammenfassen. Gibt man mir zu, daß bei der jetzigen Gesetzgebung — wenn also der Art. 106 Abs. 3 mit seinem unschönen jährlichen Ringen um die Höhe des Bundesanteils in der Zukunft wahrscheinlich nicht mehr anwendbar sein wird —,

(Abg. Dr. Gülich: Wahrscheinlich nicht?!)

gibt man mir zu, daß mit diesen 40 % bei dem heutigen Verhältnis und den großen Unterschieden in der Leistungskraft der Länder das, was politisch erreicht werden kann, erreicht ist, und gibt man mir zu, daß die Zustimmung der Länder zu einer wesentlichen Überschreitung deswegen voraussichtlich nicht mehr zu erhalten ist, dann muß man mir auch zugeben, daß in diesem Augenblick die Gefahr besteht, daß sich zwischen Bund und Ländern ein Konflikt abzeichnet, ein Konflikt, der auf dem Gebiet des Verfassungsrechtes liegt. Will man dagegen einwenden: Wir haben ja ein Allheilmittel, wir führen die Bundesfinanzverwaltung ein, — dann muß ich wieder zur Antwort geben: Glauben die Herren, die die Bundesfinanzverwaltung hier als Allheilmittel empfehlen, daß eine Bundesfinanzverwaltung ohne verfassungsrechtlichen Konflikt heute in Deutschland einzuführen sei? Ist nicht allgemein bekannt, daß in allen Parteien das Thema „Bundesfinanzverwaltung" verschieden beantwortet wird,

(Sehr richtig! bei der CSU)

je nachdem, ob die Partei die Frage vom Gesichtspunkt der Landesregierung aus oder vom Gesichtspunkt des Bundespolitik aus

(Abg. Albers: Oder von Passau aus!)

beantwortet? Muß man mir nicht zugeben, daß die
Wahrscheinlichkeit, im Bundesrat eine Zweidrittel-


(Bundesfinanzminister Schiffer)

mehrheit der Länder für die Bundesfinanzverwaltung zu erhalten, praktisch Null ist? Und will man
mir nicht zugeben, daß das Aufwerfen eines verfassungsrechtlich nicht zu lösenden Problems doch
eigentlich außerhalb dessen liegt, was man Politik
heißt, da Politik in erster Linie doch eine Kunst
des Möglichen und eine Kunst des Erreichbaren ist?

(Abg. Ritzel: Wieso haben Sie dann den Haushalt auf 42 O/o Bundesanteil aufgebaut?)

Ich darf noch eine zweite Frage aufwerfen: Was soll überhaupt das Thema „Bundesfinanzverwaltung", bei dem es ja nur um eine einheitliche Verwaltung von bestehenden Steuern geht, mit dem Thema „Neuverteilung von Steuerquellen" zu tun haben? Ist einmal die Bundesfinanzverwaltung eingeführt, so werden die Steuerarten, die Steuerquellen und die Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern dadurch in gar keiner Weise berührt. Ich kann wirklich nicht einsehen, wie das Thema „Bundesfinanzverwaltung" überhaupt zur Lösung der Frage, vor der wir stehen, beitragen soll.
Aber eines möchte ich unterstreichen: ob wir nun in diesem Hause nach unserer inneren Überzeugung als Anhänger des föderativen Systems oder als Anhänger eines unitarischen Systems sitzen, wir müssen uns darin einig sein, daß das Grundgesetz das Gesetz eines föderativen Staates ist. Wir müssen uns weiter darin einig sein, daß wir alle, ungeachtet unserer persönlichen Einstellung, die Verfassungstreue zu wahren haben. Infolgedessen haben wir eine Lösung zu suchen, die uns das Problem zugunsten der Allgemeinheit und ohne Verfassungskonflikt meistern läßt. Die Konfliktstoffe um unser Volk im Innern und im Äußern sind so zahlreich, daß es die Aufgabe jedes verantwortungsbewußten Mannes in Deutschland sein müßte, jeden Konflikt, der vermeidbar ist, auch wirklich zu vermeiden. Das ist der Sinn der Gesetze über die Finanzreform.
Ich darf nun auf die Gesetze über die Steuerreform eingehen. Im Bundesrat und in der Öffentlichkeit sind Einwendungen erhoben worden; in der Öffentlichkeit nicht etwa deswegen, weil die Bundesregierung und der Bundesfinanzminister eine Steuersenkung vorschlagen, sondern deswegen, weil die Steuersenkung von vielen Kreisen als nicht genügend empfunden wurde. Der innere Grund sämtlicher Einwendungen war, daß man mehr haben will.
Diese Einwendungen kleideten sich in verschiedene Formen. Die ersten gingen davon aus, daß ja die Steuervergünstigungen wegfielen. Schon das ist in dieser Form nicht richtig. Es war das Thema der ersten Steuerreform, die Steuervergünstigungen zu beseitigen und als Ersatz dafür eine Tarifsenkung zu geben, die sich aber in der Entlastung des Steuerzahlers höher auswirkt, als der Wegfall der Steuervergünstigungen eine Belastung des Steuerzahlers bedeutet. Im zweiten Gesetz über die Steuerreform ist der Wegfall von Steuervergünstigungen nur in relativ unwesentlichen Fällen angeordnet.
Der Wegfall von Steuervergünstigungen war Gegenstand des Gesetzes über die erste Steuerreform, das der Deutsche Bundestag ja mit großer Mehrheit beschlossen hat und das inzwischen in Kraft getreten ist.
Die zweite Steuerreform erfolgte auf Grund einer Überprüfung unseres gesamten Steuersystems. Ich habe immer darauf hingewiesen, daß der Bundesfinanzminister und die Bundesregierung bei dieser Überprüfung anderen Stellen zeitlich den Vortritt gelassen haben, daß der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums, daß die Länder mit ihren Sachverständigen in den sogenannten „Diskussionsbeiträgen", daß Wirtschaftsverbände wie z. B. das „Institut für Finanzen und 'Steuern" Gelegenheit gehabt haben, sich an der Überprüfung des gesamten Steuersystems zu beteiligen und ihre Vorschläge zu machen, und daß alle gemeinsam v o r der Bundesregierung zu der Überzeugung gekommen sind, daß eine grundsätzliche Änderung unseres Steuersystems nicht zu empfehlen ist, daß insbesondere auch bei der Umsatzsteuer der an sich beachtliche Gedanke der Mehrwertsteuer wenigstens in diesem Zeitpunkt noch nicht durchführbar ist, daß man es bei dem Steuersystem als solchem belassen müsse, daß die Schmerzen und die Verzerrtheiten in dem Steuersystem ihre innere Begründung in den allzu hohen Tarifen haben und daß das Schwergewicht infolgedessen auf Änderung und Senkung der Tarife gelegt werden müsse.
Im großen und ganzen ist die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag dem gefolgt, was all diese Gremien ausgesprochen haben, so daß eine Überraschung über den Gesetzentwurf nach dieser Richtung in der Öffentlichkeit eigentlich nicht hätte eintreten sollen.
Das Schwergewicht liegt auf der Tarifsenkung, und ich betone: diese Tarifsenkung wird gegeben, ohne daß ihr ein wesentlicher Wegfall von Steuervergünstigungen gegenübersteht.
Der Wegfall der Steuervergünstigungen ist Voraussetzung der Steuerreform im ersten Abschnitt gewesen und bleibt selbstverständlich Ziel der ganzen Steuerreform. Wir haben Ihnen ja den Wegfall der Steuervergünstigungen seinerzeit nicht nur vorgeschlagen, weil sie eine Erschwernis der Steuerverwaltung, der Steuererhebung, der Steuererklärung bedeuten, sondern vor allem deshalb, weil sie ihrer Natur nach zeitbedingt waren und andererseits unbestrittenerweise Gegenstand großer Mißbräuche geworden sind und die Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit unseres Steuersystems bedroht haben. Deswegen mußten die Steuervergünstigungen abgebaut werden; deswegen die erste Steuerreform mit einer über den Abbau der Vergünstigungen in der Wirkung hinausgehenden Tarifsenkung, und nunmehr eine Tarifsenkung, die in dem Zeitpunkt, da der Wegfall der Steuervergünstigungen voll wirksam ist, neu hinzukommt, und zwar in einem weit höheren Ausmaß, als es die Tarifsenkung der ersten Steuerreform hatte.
In dieser Überlegung darf ich einen Grundsatz aussprechen, an dem die Bundesregierung festhalten muß. Es wäre der Sinn der beiden Gesetzgebungswerke von 1953 und 1954 verfälscht und würde verloren, wenn etwa den Wünschen auf Beibehaltung der bereits gesetzlich weggefallenen oder sogar auf Neueinführung von Steuervergünstigungen entsprochen werden würde. Der Grundsatz des Wegfalls der Steuervergünstigungen, einer möglichst einfachen und gerechten Steuergesetzgebung muß beibehalten bleiben. Es kann aber auch keine Kritik an den Steuerreformgesetzen unter dem Gesichtspunkt erfolgen, daß in einzelnen Fällen vorgerechnet wird: „Ich habe früher auf Grund des § 7 c oder 7 d einen großen Teil


(Bundesfinanzminister Schiffer)

meines Gewinns" — bei manchen Personen war es ihr gesamter nicht unbeträchtlicher Gewinn —,,steuerfrei gestellt; infolgedessen ist es eine Mehrbelastung für mich, wenn ich jetzt zwar eine Tarifsenkung erhalte, aber doch Steuern bezahle, die vielleicht höher sind als während der Geltung der Steuervergünstigungen in den früheren Jahren." Abgesehen davon, daß ein großer Teil der Steuervergünstigungen ja nur eine zeitliche Verschiebung sein sollte, wie auch 7 c- und 7 d-Gelder im Moment des Rückflusses steuerpflichtig werden, kann ich nicht deshalb, weil einzelne Steuerzahler von den Steuervergünstigungen einen nach meiner Überzeugung vielfach übermäßigen Gebrauch gemacht haben, ein Steuersystem erfinden, das diese übermäßige Vergünstigung für alle Steuerzahler einführen würde.
Zweitens. Es muß Grundsatz jeder Steuerreform und jeder Steuersenkung sein, daß die finanzielle Ordnung trotzdem aufrechterhalten bleibt. Die finanzielle Ordnung ist letzten Endes die Grundlage unseres ganzen Geld- und Währungssystems, und sie muß unter allen Umständen bewahrt bleiben. Gegen diesen Grundsatz wird öffentlich nicht gesprochen. Wenn man den Grundsatz aber anerkennt und wenn man damit dann auch anerkennt, daß haushaltswirtschaftlich die Grenze da liegt, wo der Bund und die öffentliche Hand überhaupt durch die Steuersenkung in eine Politik der Verschuldung getrieben würden, bleibt, weil man die Schlußfolgerung grundsätzlich anerkennen muß, trotzdem aber weiter gehen will, nichts anderes übrig, als die Berechnungsgrundlagen zu bestreiten und zu sagen, daß sie nicht richtig seien.
Ich darf nun einmal zu den Berechnungsgrundlagen, die wir jetzt auch in der Methode und in Einzelheiten der Öffentlichkeit unterbreitet haben — ich verweise auf Bulletin Nr. 60 vom 30. März und Nr. 67 vom 8. April 1954 —, folgendes feststellen. Wenn ich vom Jahre 1955 ausgehe — womit sich also andere Zahlen ergeben, als ich bei Vorlage der Kleinen Steuerreform für das Jahr 1954 bekommen habe —, dann ist der Ausfall, der durch die Tarifsenkung der ersten Steuerreform eingetreten ist, 1655 Millionen. Der Ausfall, der durch die jetzige Tarifreform nach der Vorlage eintreten wird, beträgt 2300 Millionen. Der Gesamtausfall im nächsten Jahr durch die beiden Reformgesetze zusammen ist 3900 Millionen. Ich glaube nicht, daß in früheren Jahren irgend jemand daran gedacht hätte, daß ein besiegtes Volk acht Jahre nach dem Zusammenbruch den Wagemut aufbringt, eine Steuersenkung in diesem Umfange vorzunehmen.

(Abg. Albers: Sehr richtig!)

Diesem Ausfall von 3900 Millionen steht ein Wegfall von Steuervergünstigungen mit einer Erhöhung der Einnahmen um 1000 Millionen für 1955 gegenüber, so daß eine reine Entlastung von 2900 Millionen bleibt. Die Entlastung des Steuerzahlers auf Grund der ersten Steuerreform beträgt dabei 600 Millionen, diejenige auf Grund der zweiten Steuerreform 2300 Millionen. Die Nettoentlastung der zweiten Steuerreform beträgt also ungefähr das Vierfache der Entlastung des Steuerzahlers auf Grund der ersten Steuerreform!
Ich habe schon gesagt, daß wir die Berechnungsgrundlagen im einzelnen im Bulletin veröffentlicht haben, so daß ich hier nicht darauf einzugehen brauche. Ich habe gesagt, daß es Kreise gibt, die natürlich eine höhere Steuersenkung wollen
und die die Berechnungsgrundlagen bezweifelt haben. Ich möchte feststellen: das Bundesfinanzministerium ist bereit, jedem Kreis nicht nur die Berechnungsmethode und das Berechnungsergebnis, sondern auch alle vorhandenen Berechnungsgrundlagen zur Kritik und Nachprüfung zur Verfügung zu stellen. Ich habe mich mit den Kreisen, um die es sich handelt, auch bereits ins Benehmen gesetzt. Praktisch gibt es heute nur noch zwei Fragen, über die gesprochen wird. Das eine ist die Frage der Auswirkung des § 10 des Einkommensteuergesetzes in der neuen Fassung. Wir haben uns dahin geeinigt, daß wir noch Mustererhebungen vornehmen. Diese werden spätestens im Laufe einer Woche abgeschlossen sein. Nach den Grundlagen, die heute zur Verfügung stehen, muß ich sagen: aller menschlichen Voraussicht nach dürfte sich ergeben, daß die Berechnung des Bundesfinanzministeriums nicht anzuzweifeln ist.
Die zweite große Frage, die sich ergibt, ist die: Kann das Ist-Aufkommen 1953/54 der kommenden Entwicklung der Einkommen- und der Körperschaftsteueraufkommen in den nächsten Jahren zugrunde gelegt werden? Ich habe seinerzeit am 11. März schon dargelegt, daß wir versucht haben, bei Beginn der Kleinen Steuerreform den Ausfall für das nächste Jahr zu schätzen. Ich habe damals bereits darauf hingewiesen, daß als Maßstab zunächst nur die Lohnsteuer genommen werden kann, da wir mit Inkrafttreten der' Kleinen Steuerreform das Aufkommen an Lohnsteuer, das im Haushalt mit 4200 Millionen vorgesehen war, in Auswirkung der Kleinen Steuerreform auf 3650 Millionen ermäßigt haben. Wir gingen damals von einem Bruttosozialproduktzuwachs von 5 % aus. Erfreulicherweise hat das vergangene Jahr einen etwas höheren Zuwachs an Bruttosozialprodukt gebracht. Trotzdem stimmt das Ist-Ergebnis mit der Schätzung fast völlig überein. Wir haben 3650 Millionen an Lohnsteueraufkommen geschätzt; 3700 Millionen — ganz genau 50 Millionen mehr — sind eingegangen. Auf dem Gebiet, wo eine Stichprobe möglich war, hat sich die Schätzung des Bundesfinanzministeriums also bewahrheitet. Die veranlagte Einkommensteuer ist deshalb kein Maßstab, weil sie durch die Nachzahlungen der früheren Jahre überdeckt wird. Es handelt sich insbesondere um Nachzahlungen aus dem Jahr 1951, Nachzahlungen nicht nur zu hohen Steuersätzen, sondern Nachzahlungen aus der Zeit des Korea-Booms, aus der Zeit, in der die Gewinne mit der Aufblähung der Preise und Löhne ziffernmäßig unerwartet gestiegen sind.
Diese Nachzahlungen nehmen ein Ende. Ich verweise auf den Monatsbericht der Bank deutscher Länder, in dem schon nachgewiesen ist, daß im ersten Vierteljahr 1954 das Steueraufkommen bei der veranlagten Einkommensteuer 1300 Millionen und im letzten Vierteljahr nur mehr knapp 1000 Millionen betragen hat, weil die Nachzahlungen vom ersten und zweiten Vierteljahr ab sinken und im dritten und vierten Vierteljahr ganz gering werden. Wir müssen die Zukunft aber mit der bleibenden Größe des Durchschnittsaufkommens schätzen, also ohne Berechnung dieser Nachzahlungen. Wenn ich die Zahl des letzten Monats nehme, dann muß ich feststellen, daß im April 1954 die veranlagte Einkommensteuer mit 27 % unter dem Aufkommen des Jahres 1953 liegt. Die Auswirkung der Steuersenkungen zeichnet sich also erst jetzt deutlich ab, wo der Schleier der Nachzahlungen zerreißt.


(Bundesfinanzminister Schäffer)

Das dürfte der Hauptpunkt sein. Die Unterlagen, die wir bisher haben — im Lauf der nächsten Woche werden sie vollständig sein —, geben diesen Berechnungen nach meiner Überzeugung vollkommen recht. Ich glaube also, daß wir diese Frage, über die wir uns im Ausschuß wahrscheinlich noch ausführlich unterhalten werden, heute doch von dem Gesichtspunkt aus betrachten müssen, wie es auch das Institut für Wirtschaftsforschung in einem letzten Schnellbrief getan hat, daß man die Berechnungen des Bundesfinanzministers nicht grundsätzlich bestreiten kann.
Eine dritte Frage, die eine Rolle spielt, ist die Frage des Tarifs. Wir haben das Prinzip der Beseitigung der Steuervergünstigungen um der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit des Steuersystems willen eingeführt. Wir haben aus demselben Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit des Steuersystems den neuen Steuertarif in Vorschlag gebracht. Ein Tarif, der je nach Einkommenschichten schwankt, hier zugunsten, dort zuungunsten einer Schicht eine Ausbuchtung oder Einbuchtung enthält, steht vielleicht unter wirtschaftspolitischen oder sonstigen Gesichtspunkten, aber nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit. Ich habe mich darüber auch gestern bei den sogenannten Kölner Mittwoch-Sprechabenden unterhalten müssen, weil Vertreter einzelner Berufe sagten: Für unseren Beruf eine Ausbuchtung! Ich habe dort mit Zustimmung aller — es waren alle Volkskreise vertreten — den Grundsatz aufgestellt: für den Gesetzgeber kann es sich beim Steuerrecht nicht darum handeln, welchem Beruf der einzelne Steuerzahler angehört, sondern nur darum, wie hoch das Einkommen ist, das der Steuer unterliegt. Ein geringes Einkommen — ein geringer Steuersatz; ein hohes Einkommen — ein hoher Steuersatz, gleichgültig, aus welcher Quelle das Einkommen stammt. Ich glaube, daß dieser Grundsatz in allen Volkschichten Anklang und Verständnis findet. Dieses Prinzip der Gleichmäßigkeit ist also das Prinzip des Steuertarifs, den wir zum Vorschlag gebracht haben.
Bezüglich der Auswirkungen darf ich auf die Tarifskala hinweisen, die in Nr. 52 des Bulletins enthalten ist. Ich stelle nur fest: wir haben, wenn wir einen Vergleich mit früheren Jahren, z. B. 1934, anstellen, bei den Einkommen unter 8000 DM heute geringere Steuersätze als vor dem Kriege. Ich darf feststellen, daß die Senkung der Steuersätze bei den geringeren Einkommen gegenüber dem Jahre 1950 bis zu 61 % beträgt — eine Senkung wie sie höher wohl kaum vertreten werden kann. Wir haben den sogenannten Proportionaltarif — er heißt fälschlich Troegertarif — gerade deswegen abgelehnt, weil er seiner Natur nach eine Mehrbelastung der kleinen Einkommen unter 8000 DM gebracht hätte. Ich möchte aber auch feststellen, daß die Senkung in den Mittelschichten — wenn Bezieher von 10-, 25-, 30 000 DM Einkommen noch als Mittelschicht betrachtet werden können — insgesamt gegenüber dem Jahre 1950 auch 30 % beträgt und daß sie etwa mit 17 oder 18 % auf die zweite Steuerreform, mit dem anderen Teil auf die erste Steuerreform trifft. Wenn man Vergleiche mit dem Jahre 1934 anstellt, dann darf man nicht vergessen, daß das steuerbare Einkommen jetzt bei einem höheren Bruttoeinkommen beginnt, weil ja in der Zwischenzeit die Freibeträge und die Pauschalbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben erhöht worden sind.
Bei jeder Änderung des Tarifs bitte ich aber daran zu denken, daß die Änderung des Tarifs im Rahmen des haushaltswirtschaftlich Möglichen bleiben muß. Ich habe in der letzten Zeit Tarifvorschläge gelesen, die in der Öffentlichkeit gemacht worden sind, und ich darf dazu bemerken, daß nach meiner überschläglichen Berechnung alle Tarifvorschläge, die ich bisher gelesen habe, über die Grenze des haushaltswirtschaftlich Möglichen weit hinausgehen.
Ich möchte noch eines sagen. Ich glaube nicht, als ein Mann verschrieen zu sein, der — man verzeihe mir das Wort — dem Geldsack dient. Trotzdem muß ich aus rein volkswirtschaftlichen 'Überlegungen sagen: ich kann den Einwand, daß die Bezieher höherer Einkommen übermäßig begünstigt worden seien, nicht als berechtigt anerkennen. Es war vielleicht ein Fehler des jetzigen Systems der Steuervergünstigungen, daß diese Vergünstigungen gerade den Beziehern großer Einkommen zugeflossen sind. Ich bitte aber daran zu denken, daß diese Steuervergünstigungen in einer Zeit festgelegt wurden, in der es sich um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft handelte und wo nicht der Gesichtspunkt eine Rolle spielte, was der einzelne verdient, sondern wo der Gesichtspunkt eine Rolle spielte: Werden wieder deutsche Betriebsstätten und deutsche Werkstätten und deutsche Arbeitsplätze geschaffen werden!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In dieser Zeit sind die Steuervergünstigungen entstanden.
Aber es ist alles zeitbedingt, und wir schaffen infolgedessen die Steuervergünstigungen ab, weil sich die zeitbedingten Ursachen geändert haben. Wir treffen aber damit natürlich gerade den Kreis der Bezieher großer Einkommen, die ja ihr Einkommen nicht veressen und vertrinken können, sondern die es letzten Endes schon aus eigenem Erwerbstrieb heraus ganz überwiegend zum Ausbau ihrer Betriebe benützen. Infolgedessen muß man das gegenüberstellen.
Ich darf aber auf einen weiteren Gesichtspunkt hinweisen, der uns leitet, nämlich einen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkt: Ich will das steuerpolitische Denken in der deutschen Volkswirtschaft möglichst durch ein gesundes betriebswirtschaftliches Denken ersetzt haben. Bei entstehenden Unkosten soll nicht der Gesichtspunkt ausschlaggebend sein, was ich beim Finanzamt spare oder wieviel ich dem Finanzamt entziehe, sondern der Gesichtspunkt soll ausschlaggebend werden: Dient das meinem Betrieb? Infolgedessen wollten wir möglichst nahe an die Grenze des psychologischen Punktes von 50 % heran.
Ich darf nun auf Einzelfragen eingehen, die insbesondere auch im Bundesrat aufgeworfen worden sind, und darf dazu als Grundsatz folgendes einmal feststellen: Der Bundesrat hat bei allen Steuerarten, wo das Erträgnis der Steuer den Ländern zufließt, eine sehr vernünftige Zurückhaltung in der Genehmigung neuer Steuersenkungen bewiesen.

(Heiterkeit.)

Bei all den Steuern, deren Ertrag dem Bund zufließt, war er dem Steuerzahler gegenüber von einer bewundernswerten Großzügigkeit.

(Erneute Heiterkeit.)

Ich beginne mit der Erbschaftsteuer. Die Erbschaftsteuer fließt den Ländern zu. Der Bundesrat hat sich gegen die bei dieser Steuer vorgesehene


(Bundesfinanzminister Schiffer)

Tarifsenkung gewandt. Die Bundesregierung hält an ihrem Vorschlag fest. Das Erträgnis der Erbschaftsteuer ist auch nicht so, daß aus der vorgesehenen Senkung eine Gefährdung der Finanzen der Länder erwachsen könnte.
Der Bundesrat hat sich aber dann auch im Gegensatz dazu bei der Umsatzsteuer, die dem Bund zufließt, gegen jede Erhöhung ausgesprochen. Bekanntlich schlägt die Regierung vor, den Satz der Umsatzsteuer beim Großhandel von 1 % auf 1 1/2 % zu erhöhen. Die Bundesregierung hat nicht etwa deswegen diese Erhöhung vorgeschlagen, weil sie den Großhandel nicht so liebt wie alle anderen Wirtschaftszweige, auch nicht deshalb, weil sie etwa geglaubt habe, daß der Großhandel übermäßige Gewinne machte. Sie hat diese Erhöhung infolge einer Notüberlegung vorgeschlagen. Die Notüberlegung war die: Die Steuersenkung bringt allein für den Bundeshaushalt einen Ausfall von 650 Millionen DM. Wenn ich den durch die Steuerfreiheit der Kinderbeihilfe zu erwartenden Ausfall dazurechne, komme ich auf einen Betrag, der haushaltswirtschaftlich zumindest sehr gefährlich, wahrscheinlich aber überhaupt nicht zu tragen wäre. Infolgedessen mußte man neben der Ergänzungsabgabe, die schon eingerechnet ist, noch versuchen, das haushaltswirtschaftliche Risiko zu ermäßigen. Dem Bund steht praktisch, wenn die Verbrauchsteuern ausscheiden, nur die Umsatzsteuer zur Verfügung. Daher ging man an das Gebiet der Umsatzsteuer. Ich habe damals mit verschiedenen Wirtschaftskreisen gesprochen, ihnen die Sache dargelegt und sie um Vorschläge gebeten. Ich habe auch verschiedenartige Vorschläge erhalten. Von den Vorschlägen, die ich erhalten habe, habe ich allerdings immer den Eindruck gehabt, sie betreffen in der Belastung nicht den Wirtschaftszweig, den der Sprecher vertritt, sondern einen anderen Wirtschaftszweig. Ich war infolgedessen von einer kühlen Objektivität gegenüber diesen Vorschlägen. Mir schien dann als Ergebnis dieser Vorschlag noch als der erträglichere, obwohl ich zugeben muß, daß man andere Wege auch gehen kann.
Ich möchte feststellen, der Bundesregierung liegt sehr viel daran und muß daran liegen, daß das haltswirtschaftliche Risiko nicht übermäßig gesteigert wird und daß infolgedessen die haushaltswirtschaftliche Grenze der Steuersenkung im großen eingehalten wird. Auf den Weg, mit dem dieses Ziel erreicht wird, legt sie keinen entscheidenden Wert; wenn nur das Ziel erreicht wird. Wenn ich im Laufe der Debatte Vorschläge aus diesem Hause erhalte, die durchführbar sind und dieses Ziel erreichen oder ihm näherkommen, so wird der Bundesfinanzminister und wird wohl auch die gesamte Bundesregierung sich solchen vernünftigen Vorschlägen nicht entgegensetzen.

(Sehr gut! rechts.)

Nun zu den anderen Einwendungen. Der Bundesrat hat bei der Körperschaftsteuer, die ja den Ländern zufließt, etwas hemmend gewirkt und hat vorgeschlagen, diese Vergünstigung der ausgeschütteten Gewinne bei der Körperschaftsteuer wieder zu streichen. Ich habe meine Meinung dazu bereits am 11. März 1954 ausgesprochen und darf auf meine Rede von damals verweisen. Ich habe betont, auch die Bundesregierung wünsche, daß die Steuergesetze nicht in die Wettbewerbsverhältnisse der Wirtschaft eingreifen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des GB/BHE.)

Ich habe betont, die Bundesregierung lege Wert darauf, daß der Inhaber eines persönlichen Unternehmens nicht unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten veranlaßt wird, eine Umwandlung in eine anonyme Körperschaft vorzunehmen. Wenn diese Frage aus diesem Anlaß geprüft wird, wird die Bundesregierung sicherlich dem sehr objektiv gegenüberstehen.
Nun zu den weiteren Vorschlägen des Bundesrats! Den Vorschlag, den Freibetrag von 1000 DM bei der Landwirtschaft wegfallen zu lassen, hat die Bundesregierung nicht angenommen. Es folgen weitere Vorschläge, über die man sich im einzelnen wird unterhalten können, wenn sie in der Form und im Ausmaß das haushaltswirtschaftliche Risiko nicht allzu sehr verschlechtern. Da ist z. B. das Gebiet der Sonderausgaben, wo der Bundesrat will, daß alle Freibeträge, die zur Hälfte abzugsfähig sind, gestrichen werden, was im großen und ganzen wahrscheinlich eine Verschlechterung bedeuten würde. Die Bundesregierung konnte sich ebenfalls bisher nicht mit dem Vorschlag der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer einverstanden erklären. Über die Einzelheiten wird man im Ausschuß sprechen müssen.
Eine Frage, die das Hohe Haus und den Ausschuß besonders beschäftigen wird, ist die Frage der Ehegattenbesteuerung. Ich werde einmal kurz sagen, was ich gestern in Köln bei den MitwochabendGesprächen erklärt habe. Diese MittwochabendGespräche haben einen Vorteil, nämlich den, daß man hier wirklich einmal das Volk beieinander findet.

(Abg. Albers: Sie machen ja Reklame für Köln!)

— Warum soll ich für Köln, eine Stadt, die zwei Jahrhunderte lang Wittelsbacher als Erzbischöfe hatte, keine Reklame machen?

(Große Heiterkeit. — Abg. Albers: Aber die Kölner haben ihn ja ausgewiesen!)

Da hat sich folgendes ergeben. Ein Mann trat auf und sprach für die getrennte Besteuerung der Ehegatten. Er konnte seine kurze Rede nicht zu Ende führen, weil alle Anwesenden hiergegen protestierten. Ich mußte dann in diesem Zusammenhang meine Gedanken erklären und darf sie wiederholen. Ich habe gesagt: Wir haben den Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit, der für mich ein unerschütterlicher Grundsatz im Steuerrecht ist. Ich halte die Ausnahmeregelung, die in der Kriegszeit unter der Hitlerregierung aus kriegswirtschaftlichen Gründen getroffen worden ist, daß man, um die Frauen in die Betriebe zu führen, diejenige, die in einem fremden, also nicht dem Manne gehörigen Betrieb nicht selbständig arbeitet, steuerlich begünstigt, für einen Widerspruch mit diesem Grundsatz.

(Abg. Frau Dr. Ilk: Gehen Sie doch wenigstens zunächst auf die Steuerreform von 1925 zurück!)

Ich gebe nur folgendes Beispiel. Diese Frau, die also lohnsteuerpflichtig geworden ist, hat bei der Lohnsteuer zwei Freibeträge. Als verheiratete Frau bekommt sie einen Freibetrag für sich und einen für den Ehemann, und der Ehemann, der auch lohnsteuerpflichtig ist, erhält ebenfalls zwei Freibeträge,

(Abg. Heiland: Das läßt sich nicht anders regeln, Herr Minister?)



(Bundesfinanzminister Schäffer)

so daß ein Ehepaar vier Freibeträge erhält, was doch sinnwidrig ist.

(Abg. Heiland: Ich habe gar nicht begriffen, daß der Finanzminister so ungeschickt wäre, mit solchen Problemen nicht fertig zu werden! — Weitere Zurufe von der SPD.)

- Lassen Sie mich nur fortfahren. Die Folge davon ist, daß, wenn ich ein Einkommen von 12 000 DM nehme, von dem jeder Ehegatte 6000 DM hat, und dem einen Familienvater gegenüberstelle, der 12 000 DM hat und Frau und Kinder damit ernähren muß, dieses Ehepaar, das nicht selbständig in zwei verschiedenen Betrieben arbeitet, eine Einkommensteuer zahlt, die nicht einmal die Hälfte dessen beträgt, was der Familienvater für sich und seine Familie zu zahlen hat.

(Zustimmung in der Mitte. — Zuruf von der SPD: Nennen Sie doch die Zahlen!)

Dieses System halte ich für nicht gerecht und für einen Widerspruch zum Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Im übrigen freue ich mich, feststellen zu können, daß auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, der aus Anlaß der ersten, kleinen Steuerreform seine Meinung zu der Ehegattenbesteuerung gesagt hat — ich bitte, die Lektüre im Hohen Hause vorzunehmen —, sie ebenfalls für ungerecht erklärt hat. Er hat weiter erklärt, sie sei reformbedürftig, und der Schritt, alle Ehegatten getrennt zu besteuern, wobei die Folge wäre, daß ich ein Splitting wie in Amerika einführe, sei in Deutschland haushaltswirtschaftlich unmöglich. Den Weg könnten wir nicht gehen. Infolgedessen müßten wir das jetzige System reformieren und im Sinne der Gerechtigkeit bessern.
Die Bundesregierung schlägt vor, daß die getrennte Besteuerung in der Lohnsteuer bis 9000 DM Einkommen bleibt. Zu den 9000 DM ist sich gekommen, weil sich statistisch, wenn ich den Durchschnittslohn einer Frau und den Durchschnittslohn eines Mannes in der großen deutschen Industrie zusammenzähle, ungefähr als oberste Grenze ein Monatslohn für beide von 750 DM, also jährlich 9000 DM errechnet. Die große Masse derjenigen, die wirklich in der Industrie und in ähnlichen Betrieben arbeiten, würde deswegen nicht berührt. Aber diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, die infolgedessen über dem Durchschnitt des deutschen Industriearbeiters stehen, haben nach meinem Dafürhalten keinen Anspruch darauf, daß diese Ungleichmäßigkeit und Ungerechtigkeit erhalten bleibt. Wenn im kommenden System vorgesehen ist, daß in der Auswirkung in solchen Fällen immer noch drei Freibeträge gegeben werden und falls beide in nicht selbständiger Arbeit stehen, bei beiden eine Pauschale für Werbungskosten und Sonderausgaben, weil sie im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen, anerkannt wird, ist das nach meinem Dafürhalten immer noch eine sehr weitgehende Berücksichtigung, und eine Ausdehnung scheint mir nicht erforderlich zu sein. Deswegen ist die Regierungsvorlage gemacht, und als ich diese Gedanken gestern abend vor dem Durchschnitt des Volkes an einem dieser Mittwochabende darlegte, fand ich den stärksten Beifall dieses Abends.

(Beifall in der Mitte. — Lachen bei der SPD. — Zuruf des Abg. Heiland.)

Nun zu dem Thema Berliner Notopfer. Das Hohe Haus hat seinerzeit bei der Beratung des Haushalts
in dritter Lesung eine Entschließung gefaßt, in der zwei Gedanken zum Ausdruck kamen: Einmal die Freistellung der Berliner Bevölkerung vom Berliner Notopfer ab 1. Juli 1954. Dem Gedanken wird die Bundesregierung Rechnung tragen. Es wird Sache der Initiative dieses Hauses sein, den entsprechenden Antrag zu stellen. Die Bundesregierung stellt technisch ihre Hilfe zur Verfügung.
Der zweite Gedanke ist, daß diejenigen Kreise, die in Berlin wohnen und dort Einkünfte beziehen, neben der Tarifsenkung etc. Steuerpräferenz erhalten. In der Entschließung ist aber ausgesprochen, daß für diese Ausgabe eine Deckung gefunden werden muß. Die Bundesregierung ist auch bereit, eine Deckung vorzuschlagen. Die Deckung wird sich auf dem Gebiet bewegen müssen, das ich schon seinerzeit in Beantwortung der Entschließung angedeutet habe. Es muß eine Besteuerung sein, die zu 1000/0 dem Bund zufließt. Da Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer nicht in Frage kommen, bleibt tatsächlich nur das Berliner Notopfer übrig. Die Bundesregierung ist gewillt, den Gesetzgebungsvorschlag zu machen. Ich darf aber auf einen Satz hinweisen, den ich damals in diesem Hohen Hause in Beantwortung der Entschließung gesprochen habe. Ich habe damals gesagt: „Ob der Geist der Hilfsbereitschaft, in dem diese Entschließung beantragt ist und angenommen wird, wirklich echt ist, wird sich zeigen, wenn die Verantwortung für die Deckung dieser Vorlage übernommen wird." Ich möchte diesen Satz hier nicht bloß mit Bezug auf das Berliner Notopfer wiederholen, sondern ihn auf das ganze Gebiet der Steuerreformgesetze ausdehnen.
Meine Damen und Herren, eine Steuersenkung zu vertreten, ist nicht schwer, aber es besteht auch dem Steuerzahler gegenüber die Pflicht, gleichzeitig auf die Grenzen jeder Steuersenkung hinzuweisen. Wir sind ein besiegtes Volk und haben immer eine Grenze zu beachten. Heißen wir sie einmal die internationale Grenze oder die Grenze der Katastrophe des Jahres 1945.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Insbesondere derjenige, der in denselben Wochen mit dem Ausland über den Verteidigungsbeitrag zu verhandeln hat, empfindet, daß wir dem Ausland keine Angriffswaffen bieten sollen und im Ausland nicht den Verdacht erwecken dürfen, daß wir uns bereits wieder übernehmen und nicht die Grenzen einsehen, die die ganze Weltlage allen Nationen der Erde aufzwingt. Darauf möchte ich hinweisen.
Der zweite Punkt ist eine soziale Grenze. Wir dürfen keine Steuersenkung betreiben, die es uns unmöglich machen würde, nach wie vor die notwendigen sozialen Aufwendungen zu leisten.

(Zustimmung.)

Das ist die Grenze, die wir denen gegenüber einzuhalten haben, die nur deswegen nicht einkommensteuerpflichtig sind, weil sie zu arm sind.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Die dritte Grenze ist die: Es nützt uns alles nichts, wenn Steuersenkung in einem Ausmaß betrieben wird, daß sie die finanzielle Ordnung des Staates stört und damit das Vertrauen des Sparers in die Finanz- und Währungspolitik gefährdet.

(Erneute Zustimmung in der Mitte.)

Das sind die Grenzen, die wir einhalten müssen. Wir erkennen sie nur, wenn wir an die Aufgabe


(Bundesfinanzminister Schäffer)

mit nüchternem Sinn und vollem Pflichtbewußtsein ohne Rücksicht auf irgendwelche propagandistischen Momente herangehen.
Ich weiß, daß im deutschen Volk viele Sorgen darüber zum Ausdruck gekommen sind: Ist die Steuersenkung groß und weit genug? Ich möchte mit dem Satz schließen: Möge Gott geben, daß das deutsche Volk nie schwerere Sorgen hat als die, ob eine Steuersenkung weit genug geht!

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Vorlagen sind begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dresbach.