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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954 1043 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954. Geschäftliche Mitteilung en . . . . 1046 A, 1092 C, 1101 D, 1141 A Gedenkworte des Präsidenten für die Todesopfer des Bergunglücks der Heilbronner Schüler und Lehrer und für ihre Hinterbliebenen und Dank für die an dem Rettungswerk Beteiligten 1046 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Schuler, Höcker, Horn, Ladebeck, Gerns, Ritzel, Dr. Bartram, Cillien, Arnholz . . 1046 D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1046 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 15, 39, 42, 43, 47, 50, 52, 54 (Drucksachen 144, 460; 342, 485; 383, 463; 384, 461; 408, 471; 426, 491; 438, 479; 457, 490) 1046 D Vorlage des Berichts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Maßnahmen betr. Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges (Drucksache 465) 1047 B Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1952/1953 (Drucksache 464) 1047 B Mitteilung über Vereinbarung im Ältestenrat betr. Behandlung von Fragen der Fragestunde, die wegen Abwesenheit des zuständigen Bundesministers oder seines Vertreters in der Fragestunde unerledigt bleiben 1047 C Fragestunde (Drucksache 477): 1. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1047 C, D, 1048 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1047 D, 1048 A 2. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Dr. Lütkens (SPD) 1048 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1048 B, D 3. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Dr. Leiske (CDU/CSU) 1049 A, C, D, 1050 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1049 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1050 A 4. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Frau Nadig (SPD) 1050 A, C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1050 A, C 5. betr. Fischereischutzboote für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1050 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 1050 D 6. betr. Steuererleichterung für den Schaustellerstand: Ruhnke (SPD) 1051 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 A 7. betr. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Albaufstiegs auf der Autobahnstrecke von Aichelberg bis Hohenstadt (Kreis Göppingen): Finckh (CDU/CSU) 1051 B, C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1051 B, D 8. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes: Jahn (Frankfurt) (SPD) 1051 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 D 9. betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzgerichtsbarkeit: Dr. Bucher (FDP) 1052 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1052 A 10. betr. Öffnung einer für das Auswärtige Amt bestimmten Kuriersendung durch eine Zoilkontrollstelle: Dr. Lütkens (SPD) 1052 B 11. betr. Teilnahme des Kulturattachés der Deutschen Botschaft in Paris von Tiechowitz an der Französisch-Deutschen Pädagogentagung Pfingsten 1953 in Paris: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1052 C, D, 1053 A Dr. Hallstein , Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 1052 C, D, 1053 A 12. betr. Anwendung der Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuregelung von Nutzungsentschädigungen für von der Besatzungsmacht beschlagnahmte landwirtschaftliche Nutzflächen: Kahn-Ackermann (SPD) . . 1053 B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1053 B, C, D 13. betr. Verwendung und Aufbewahrung des Forschungsguts des früheren Reichsinstituts für Inner-Asien-Forschung in München: Miller (CDU/CSU) 1053 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1054 A 14. betr. Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttelkoog (Fährschiff „Niedersachsen") : Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 1054 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 B 15. betr. Nichtberücksichtigung eines der vom Bayerischen Verkehrsbeamtenverein in München vorgeschlagenen Vertreters für den Postverwaltungsrat: Kramel (CDU/CSU) . . . . 1054 D, 1055 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 1055 A, C 16. betr. Maßnahmen zum Schutze der in den ostfriesischen Inselbädern ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe gegen Beeinträchtigungen durch Filialbetriebe von Großunternehmungen des Festlandes während der Saison: Kortmann (CDU/CSU) 1055 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1055 C, D 17. betr. Zustände an den Postämtern Reinheim und Reichelsheim im Odenwald: Banse (SPD) 1055 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1055 D 18. betr. Unterlassung einer Erhöhung der Beförderungsgebühren für Päckchen in die sowjetisch besetzte Zone: Becker (Hamburg) (DP) 1056 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 1056 D 19. betr. Maßnahmen zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den deutsch-schweizerischen Grenzkraftwerken des Oberrheins: Faller (SPD) 1057 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1057 A 20. betr. Ablauf der Konzession der Privatbahn Hetzbach-Beerfelden (Odenwald) und weitere Sicherung der Personen- und Güterbeförderung auf dieser Strecke: Banse (SPD) 1057 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1057 C 21. betr. Ausbau der Elb-Fährverbindung Glückstadt—Wischhafen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 1054 C, D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 C, D 22. betr. Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus von Räumungsgrundstücken: Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1057 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1057 B 23. bis 41.: Wegen Zeitablaufs der Fragestunde schriftliche Beantwortung vorgesehen 1057 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Drucksache 340; Entschließungsantrag Drucksache 493) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488) 1057 D Dr. Mommer (SPD), Anfragender 1058 A, 1070 D, 1071 A Dr. Kopf (CDU/CSU), Anfragender 1060 C Zur Geschäftsordnung, — Frage der Verbindung der Beratung der Punkte 2 und 3 der Tagesordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) 1061 B, 1062 A Dr. Menzel (SPD) 1061 B Präsident D. Dr. Ehlers 1062 B Verbindung beschlossen 1062 C Fortsetzung der Beratung der Großen Anfragen 340 und 488 in weiterer Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl auf die Wirtschaft der Bundesrepublik (Drucksache 455) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Art. 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 459) 1061 B, 1062 C Dr. Deist (SPD), Anfragender . . . . 1062 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1067 B, 1070 D, 1071 A, B Dr. Mommer (SPD) 1070 D, 1071 A, 1124 D Ollenhauer (SPD) 1076 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1085 D Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 1092 C, 1095 D Dr. Lütkens (SPD) 1095 C, 1120 C Seiboth (GB/BHE) 1098 D Dr. von Merkatz (DP) 1101 D Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU) 1107 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1110 A Walz (CDU/CSU) 1114 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1115 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 1117 D, 1120 C, 1126 B Trittelvitz (SPD) 1126 C Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 1127 D Dr. Kreyssig (SPD) 1130 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1136 C Scheel (FDP) 1139 B Abstimmung vertagt 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394) 1140 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397) . . . 1140 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Zuckerabkommen vom 1. Oktober 1953 (Drucksache 469) . . 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470) 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 337) 1140 B Dr.-Ing. E. h. Schuberth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1142 Beschlußfassung 1141 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1141 C Walz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1144 Beschlußfassung 1141 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr Betriebskostenpauschale für freie Berufe (Drucksache 418) 1141 D Beschlußfassung 1141 D Nächste Sitzung 1141 A, D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 156, 337) 1142 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr milt dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1144 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 1 Seite 1142. **) Siehe Anlage 2 Seite 1144. Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 337, 156) Berichterstatter: Dr.-Ing. E. h. Schuberth Die Bundestagsdrucksache 156 enthält den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. 11. 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen. Neben diesem Entwurf liegt eine Begründung dazu und weiter der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. 11. 1947 gebilligte Text des Abkommens vor. Es handelt sich dabei um folgendes. I. Die Bundesrepublik ist bekanntlich Mitglied einiger der sogenannten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation, des Internationalen Fernmeldevereins. In anderen Sonderorganisationen arbeitet die Bundesrepublik mit, ohne formell Mitglied zu sein, so z. B. in der Organisation für internationale zivile Luftfahrt, im Weltpostverein. Bis jetzt fehlt es an einer Rechtsgrundlage, die den Organisationen, in denen die Bundesrepublik Mitglied ist oder an deren Arbeiten sie teilnimmt, diejenigen Vorrechte und Befreiungen zukommen läßt, welche nach internationaler Übung den Organisationen und ihrem Mitarbeiterstab in anderen Staaten gewährt werden. Die Bundesregierung mußte schon bisher einigen Sonderorganisationen ohne die besagte Rechtsgrundlage Vorrechte und Befreiungen in beschränktem Rahmen einräumen, so z. B. der OEEC, der CARE-Organisation, der Liga der Rotkreuzgesellschaften, der Schweizer Europahilfe. Die Zugeständnisse waren dann notwendig, wenn eine Sonderorganisation im Gebiet der Bundesrepublik etwa eine Zweigstelle errichtete, so z. B. die Zweigstelle der Internationalen Arbeitsorganisation in Bad Godesberg, oder wenn eine Organisation in Deutschland Grundbesitz erwarb oder Bankkonten eröffnete oder schließlich, wenn eine Organisation im Gebiet der Bundesrepublik eine Tagung abhielt. Der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen soll jetzt für solche Maßnahmen die Rechtsgrundlage schaffen und auch die Möglichkeit geben, über die schon bisher eingeräumten Befreiungen und Vorrechte hinaus die Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Sonderorganisationen auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen. Zur Zeit wird verhandelt über Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft der Skandinavischen Wohlfahrtsverbände, dem Weltkirchenrat, dem Lutherischen Weltbund, der World's Young Men's Christian Association und der National Catholic Welfare Conference. Zu dem Inhalt des Abkommens sei zunächst bemerkt, daß es weitgehend dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats ähnelt. Im Gegensatz dazu ist das Abkommen für die Sonderorganisationen ein Rahmenabkommen. Es wird für die einzelnen Organisationen je nach der Interessenlage durch Anhänge ergänzt. Die Rechtsstellung, die der einzelnen Sonderorganisation zukommt, ergibt sich also aus dem Abkommen und dem Anhang. Die wesentlichsten Bestimmungen des Abkommens sind in den Artikeln II, III, V und VI enthalten. Die Artikel II und III befassen sich mit der Rechtsstellung, die der Organisation als solcher gewährt wird. Danach erhält die Sonderorganisation die Qualifikation einer Rechtspersönlichkeit. Sie kann also Verträge abschließen, Vermögen erwerben und darüber verfügen. Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden (Art. II § 3). Die völkerrechtliche Stellung der Organisation behandelt Art. III. Die hier zusammengefaßten Vorschriften geben den Sonderorganisationen die Freiheit, ihren Aufgaben in voller Unabhängigkeit von einzelnen Mitgliedern gerecht zu werden. Das heißt: die Sonderorganisationen sind für ihr Vermögen von der Gerichtsbarkeit befreit. Ihre Räumlichkeiten und Archive sind unverletzlich. Ihre Guthaben, ihre Einkünfte unterliegen nicht den direkten Steuern, und schließlich sind sie auch bezüglich der zum Amtsgebrauch bestimmten Gegenstände von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten freigestellt. Art. III § 7 sieht auch eine Befreiung von devisenrechtlichen Beschränkungen vor. Das kann aber in vollem Umfange für die Bundesrepublik nicht gelten. Deshalb macht Art. 1 des Beitrittsgesetzes einen Vorbehalt zu § 7 b. Dies bedeutet aber nicht, daß die Sonderorganisationen ihre in der Bundesrepublik befindlichen Guthaben und Devisen usw. (Dr.-Ing. E. H. Schuberth) nicht transferieren dürfen. Der Transfer bedarf nur der nach deutschem Recht erforderlichen Genehmigung. Die persönlichen Vorrechte und Befreiungen sind Gegenstand der Vorschriften in Art. V und Art. VI. Art. V behandelt die Vorrechte und Befreiungen für die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an Tagungen der Sonderorganisationen teilnehmen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollen sich in voller Freiheit zum Tagungsort begeben, vom Tagungsort zurückkehren und auf der Tagung ihres Amts walten können. Art. V sieht deshalb die Befreiung von Verhaftung und Festnahme auf der Reise nach und vom Tagungsort, die Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke, die Befreiung von fremdenpolizeilichen Vorschriften sowie eine Immunität für alle Äußerungen bei der Ausübung des Amts vor. Die Freiheiten, welche in dieser Weise den Vertretern der Mitgliedstaaten eingeräumt werden, gelten nicht im Verhältnis zu demjenigen Staat, dem der Vertreter angehört oder den er bei der Sonderorganisation zu vertreten hat (§ 17). Die Vorrechte und Befreiungen, die die Beamten der Sonderorganisationen erhalten haben, sind nach der Funktion, die der einzelne Beamte ausübt, abgestuft. Die Leiter der Sonderorganisationen genießen volle diplomatische Immunitäten für sich und ihre Familienangehörigen (§ 21). Die übrigen Beamten sind von der Gerichtsbarkeit befreit in bezug auf amtliche Äußerungen und Handlungen. Sie sind befreit von der Einkommensteuer, von fremdenpolizeilichen Vorschriften und vom Zoll für die erstmalige Überführung ihres Hausrats. Außerdem genießen sie eine bevorzugte Behandlung bei der Devisenbewirtschaftung. Welchen Beamten diese Befreiungen zustehen sollen, bestimmt jede Organisation für sich. Der Generalsekretär der Sonderorganisation hat die Namen der Beamten, die solche Befreiungen erhalten sollen, den Mitgliedsregierungen mitzuteilen (§ 18). Art. VII §§ 24 und 25 schafft Vorkehrungen, die es erlauben, einem Mißbrauch der Vorrechte zu begegnen. Von Interesse ist schließlich Art. IX, der ein Verfahren vorsieht, nach dem Streitigkeiten auf dem Gebiet des Vertragsrechts geschlichtet werden oder auch Streitigkeiten, an denen ein mit Immunitäten begabter Beamter beteiligt ist. Der Beitritt der Bundesrepublik wird dadurch wirksam, daß die Beitrittserklärung bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen oder dem Leiter der betreffenden Sonderorganisation hinterlegt wird. Das Abkommen wird jeweils im Verhältnis zwischen dem Staat und der in Frage stehenden Sonderorganisation wirksam. II. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nicht nur den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, sondern macht es im Art. III der Bundesregierung möglich, durch Rechtsverordnung Vorrechte und Befreiungen auch anderen zwischenstaatlichen Sonderorganisationen sowie ausländischen Wohlfahrtsorganisationen und ihren ausländischen Vertretern im Bundesgebiet zu gewähren. Solche amtlichen zwischenstaatlichen Organisationen sind z. B. internationale Schiedsgerichte, die mit dem Sitz in der Bundesrepublik errichtet werden, so der Schiedsgerichtshof des Londoner Schuldenabkommens. Ausländischen Wohlfahrtsorganisationen hat die Bundesregierung schon in der Vergangenheit auf Grund besonderer Abmachungen Steuer- und Zollvergünstigungen einräumen müssen (z. B. CARE, CRALOG, LICROS usw.); siehe Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 4. III. Aus allgemein politischen, aus rechtlichen, aber auch vielleicht aus moralischen Gründen sollte die Bundesrepublik dem Abkommen beitreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, daß in Art. III Satz 3 die Worte eingefügt werden sollen: „mit Zustimmung des Bundesrats". Dieses Verlangen des Bundesrats scheint berechtigt; die Bundesregierung hat hiergegen auch nichts einzuwenden gehabt. Die Berlin-Klausel in Art. IV sollte die jetzt übliche Fassung erhalten, nämlich: Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Bonn, den 29. April 1954 Dr.-Ing. E. h. Schuberth Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) Berichterstatter: Abgeordneter Walz Der Bundestag hat mit Beschluß vom 12. Juli 1950 die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs im Reiseverkehr mit dem Saargebiet einzusetzen. Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission führten mit Wirkung vom 1. Januar 1951 zur Aufhebung des Visumzwangs. Der Paßzwang blieb bestehen. Das neue Bundesgesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 schreibt einen Paßzwang nur für Deutsche vor, die das Bundesgebiet über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten. Nach deutschem Recht besteht daher für die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus dem deutschen Bundesgebiet in das Saargebiet oder für die Einreise von Saarbewohnern deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Saar- in das Bundesgebiet kein Paßzwang. Bei der damaligen Beratung des neuen Paßgesetzes im Ausschuß des Bundestages für Angelegenheiten der inneren Verwaltung bestand daher Übereinstimmung darüber, daß rechtlich gegenüber dem Saargebiet ebensowenig ein Paßzwang für Deutsche in Frage kommt wie beim Übertritt über die Sowjetzonengrenze. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet vom 8. Januar 1954 ist nach einem Beschluß des Bundestages dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen federführend unter Mitbeteiligung des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen worden. In einer Sitzung vom 9. Februar 1954 beschloß der mitbeteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung daraufhin, dem federführenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen folgende Formulierung zu empfehlen: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, den Reiseverkehr zwischen dem Saargebiet, den unter vorläufiger Auftragsverwaltung stehenden Westgebieten und dem Bundesgebiet nach den Gepflogenheiten des innerdeutschen Reiseverkehrs zu regeln. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat in seiner Sitzung vom 16. März 1954 diese Formulierung gutgeheißen und beschlossen, sie als Antrag dem Bundestag vorzulegen. Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen, in diesem Sinne zu beschließen. Bonn, den 29. April 1954 Walz Berichterstatter
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Pohle.


Rede von Dr. Wolfgang Pohle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe für meine Freunde zu den beiden Drucksachen 455 und 459 einige Bemerkungen zu machen.
Was zunächst die Drucksache 459 anlangt, den Antrag der Fraktion der SPD, zur Vorbereitung der sogenannten großen Revision nach Art. 96 des Montan-Union-Vertrages einen Ausschuß einzusetzen, so halten wir diesen Antrag für erwägenswert. Wir glauben, daß eine Reihe von Gründen für die Bildung eines solchen Ausschusses spricht. Aber manche Gründe sprechen auch dagegen. Es muß berücksichtigt werden, daß die Revision erst nach dem 1. Februar 1958 möglich ist. Wir müssen deshalb die Frage aufwerfen, ob es angebracht ist, schon heute einen derartigen Ausschuß ins Leben zu rufen, oder ob es nicht zweckmäßig ist, daß der Wirtschaftspolitische Ausschuß diese Aufgabe mit übernimmt. Wir beantragen deshalb, diesen Antrag zur Prüfung an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß zu überweisen.
Aus den in der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion zum Montan-Union-Vertrag — Drucksache 455 — gestellten Einzelfragen, insbesondere aus den Fragen c) und d) — die Fragen bilden eine Einheit —, geht hervor, daß gewisse Zweifel an der Funktionsfähigkeit des gemeinsamen Marktes geäußert werden. Es wird auch davon gesprochen, daß bereits Nachteile und Schäden für die Wirtschaft der Bundesrepublik eingetreten seien. Weiter werden gegen den Schumanplan als ganzen gewisse Bedenken erhoben.
Diese Art der Fragestellung erfordert eine grundsätzliche Bemerkung. Der Herr Bundeskanzler hat schon heute morgen in seiner Regierungs-


(Pohle [Eckernförde])

erklärung zum Ausdruck gebracht, welche wirtschaftliche und politische Aspekte der Montan-
Union-Vertrag für uns hat. Es kann kein Zweifel bestehen, daß, wer die europäische Gemeinschaft ernstlich will, auch die Montan-Union bejahen muß und daß umgekehrt, wer die Montan-Union als Institution verneint, auch die Idee der europäischen Integration leugnet. Um so mehr begrüße ich es, daß Herr Kollege Deist heute morgen betont hat, daß er aus seiner Sorge um diese Institution gesprochen hat. Er hat damit das gleiche Positivum wiederholt, das auch in Straßburg Gegenstand der einstimmigen Resolution aller Parteien im Investitionsausschuß und in der Gemeinsamen Versammlung war. Meine Freunde und ich halten es für angebracht und notwendig, an dieser Stelle erneut und mit allem Nachdruck zu betonen, daß wir uns rückhaltlos zur Idee und zur Realisierung der Montan-Union bekennen. Wir halten dieses Vertragswerk für einen bedeutungsvollen Schritt auf dem Wege zur Verwirklichung der europäischen Gemeinschaft und wiederholen die in diesem Hause schon mehrfach abgegebene Erklärung, daß wir den Vertrag als außerordentlich wichtige politische Etappe betrachten.
Dieses Bekenntnis hindert uns nicht, mit der Bundesregierung festzustellen, daß sich naturgemäß Anlauf- und Anfangsschwierigkeiten ergeben. Einmal deshalb, weil es sich bei einer supranationalen Behörde um ein rechtliches, zumindest um ein wirtschaftliches Novum handelt. Zum andern, weil die Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsstrukturen der einzelnen Mitgliedstaaten völlig verschieden sind — daher auch die Übergangsbestimmungen der Art. 95 und 96 —, und zum dritten, weil die Montan-Union, wie der Herr Bundeskanzler zum Ausdruck gebracht hat, nur eine Teilintegration ist und sich zwischen den integrierten und nicht integrierten Teilen der Nationalwirtschaften Reibungen ergeben müssen. Die Überwindung und Beseitigung dieser Störungsfaktoren ist unser aller Anliegen, sowohl das der Bundesregierung wie von uns, die wir die Ehre haben, den Bundestag in der Gemeinsamen Versammlung der Montan-Union zu vertreten. Selbst wenn wir dort nicht mit den gleichen parlamentarischen Rechten ausgestattet sind, wie wir sie in diesem Hohen Hause genießen — das liegt am Vertragswerk —, so haben wir doch weitgehende Zusammenwirkungsmöglichkeiten mit der Hohen Behörde.
Es ist selbstverständlich, meine Damen und Herren — und ich stehe nicht an, das ganz offen auszusprechen —, daß nicht alle Maßnahmen der Hohen Behörde unseren ungeteilten Beifall gefunden haben und finden können, und wir haben auch mit unserer Kritik bisweilen nicht zurückgehalten. So und nicht anders, als ein Beitrag zu einer aufbauenden und positiv-kritischen Stellungnahme zu den Maßnahmen der Hohen Behörde, sind — ich habe Anlaß, das besonders zu betonen — auch die Äußerungen der Herren Momsen, Berg und Abs aufzufassen, von denen heute morgen hier die Rede war.
Manche Maßnahmen der Hohen Behörde zeigen das Bestreben, die noch nicht erprobten Bestimmungen des Vertrages mit der Praxis in Einklang zu bringen. Eins aber ist sicher anzuerkennen: die Hohe Behörde hat immer das Bestreben gezeigt, vor allen ihren Entscheidungen und Empfehlungen die zuständigen Instanzen, sei es den Ministerrat, sei es den Beratenden Ausschuß, sei es auch im Rahmen seiner Befugnisse das Montan-Parlament,
zu befragen und zu einem Ausgleich der Meinungen zu gelangen.
Deutschland und die betroffenen Grundindustrien haben durch ihren Beitritt zur Montan-Union eine politische Entscheidung getroffen. Sie haben sie getroffen in voller Erkenntnis der Tatsache, daß sie willens und bereit sind, im Rahmen der europäischen — auch wirtschaftlichen — Integration gewisse Opfer zu bringen, um des großen Ziels der europäischen Gemeinschaft willen. In vollem Bewußtsein dessen hat Deutschland damals die sogenannten Startnachteile in Kauf genommen. Die deutschen Werke waren damals besonders benachteiligt, weil, wie der Herr Bundeskanzler ausgeführt hat, einige Faktoren zusammentrafen, die erhebliche Investitionsrückstände, eine erheblich schlechtere technische Ausrüstung und demgemäß eine schlechtere Wettbewerbslage zur Folge hatten. Der Vollständigkeit halber darf ich nur hinzufügen, daß auch die Unterschiedlichkeit der Steuersysteme, die den Export der deutschen eisenschaffenden Industrie in die Montan-Union-Länder gegenüber anderen Mitgliedstaaten benachteiligt, zu diesen Startnachteilen gehört. Wir hoffen, daß die Bundesregierung nichts unterlassen wird, um diese Differenzierung der steuerlichen Belastungen auf die Dauer zu beseitigen. Vom Kollegen Deist ist ferner auf Art. 66 verwiesen worden. Wir hoffen, daß es gelingt — ich weiß, daß die Bundesregierung nach dieser Richtung eifrig tätig gewesen ist —, eine Zementierung des Startnachteils, der hiermit im Zusammenhang steht, zu beseitigen.
Mit Recht hat der Herr Bundeskanzler heute morgen hervorgehoben, daß bei der Verkündung des Schumanplans diesen Startnachteilen auch erhebliche Vorteile gegenüberstanden, die durch das Inkrafttreten des Plans ausgelöst wurden. Er hat auf die schnellebige Zeit verwiesen. Ich kann von mir aus hinzufügen: wer damals die Eingriffe der Alliierten in den Betrieben erlebt hat und wer heute feststellt, wie unsere Vertreter im Montan-Parlament und in allen anderen Instanzen als gleichberechtigte Partner tätigen Anteil am Geschick der Montan-Industrie nicht nur von Deutschland, sondern von ganz Europa nehmen, für den ist dieser Unterschied eklatant.
Von dieser Gesamtkonzeption aus nehme ich nun noch zu einigen Punkten, die in der Anfrage behandelt sind, Stellung. Ich glaube nicht, daß man sagen kann, daß durch die bisherige Praktizierung des Gemeinsamen Marktes eine erhebliche Benachteiligung der deutschen Montanwirtschaft eingetreten ist. Die Steinkohlenförderung betrug im Jahre 1953 im Monatsdurchschnitt 10,3 Millionen t — 1953 trat der Gemeinsame Markt in Kraft — gegenüber 10,2 Millionen t in 1952. In den Monaten Januar/Februar 1954 zeigte sich keine Verringerung. Im Februar 1954 war die Förderung um rund 5 % höher als im Februar 1953. Die Einfuhr an Steinkohlen im Jahre 1953 bis 1954 zeigte ein gleichbleibendes Niveau von rund 800 000 Monatstonnen. Aber im Jahre 1953 waren die Einfuhren gegenüber 1952 um etwa 2,3 Millionen t zurückgegangen trotz eines nicht unbeträchtlichen Ansteigens der Einfuhr von Saar- und Lothringen-Kohle nach Süddeutschland.
Sie sehen also, daß der Gemeinsame Markt in Fluß gekommen ist. Eine Verschiebung bestand nur darin, daß der prozentuale Anteil der Lieferungen aus Ländern des Gemeinsamen Marktes zunahm, die Einfuhren aus dritten Ländern da-


(Pohle [Eckernförde])

gegen zurückgingen. Dies ist aber kein Nachteil des Gemeinsamen Marktes, sondern entspricht geradezu seiner Idee.
Die Ausfuhr von Steinkohle blieb mit unwesentlichen Schwankungen im Laufe des Jahres 1953 auf rund 2 Millionen Monatstonnen stehen, war aber gegenüber 1952 um rund 1,5 Millionen Tonnen gestiegen. Auch dies entspricht dem Gedanken des Gemeinsamen Marktes.
Nun hat Herr Kollege Deist auf das Ansteigen der Haldenbestände verwiesen. Meine Damen und Herren, es läßt sich nicht leugnen — und ich glaube, daß die von Herrn Deist genannten Zahlen richtig sind —, daß die Haldenbestände an Kohle und Koks gestiegen sind. Da jedoch weder nach der Einfuhr- noch nach der Ausfuhrseite Änderungen feststellbar sind, kann meines Erachtens das Steigen der Haldenbestände nicht auf das Inkrafttreten des Gemeinsamen Marktes zurückzuführen sein. Es hat vielmehr andere Ursachen. Sie liegen in der konjunkturellen Abschwächung, die die Eisenindustrie zu verzeichnen hatte. Herr Deist hat außerdem darauf verwiesen, daß die Konkurrenz durch andere Energiequellen sich verstärkt hat, eine Konkurrenz, die nicht auf den Gemeinsamen Markt zurückzuführen ist. Die Haldenbestände werden vermutlich in dem Umfange abgebaut werden können, in dem sich eine Wiederbelebung der Eisenindustrie bemerkbar macht.
Nun noch ein kurzes Wort zu den preispolitischen Maßnahmen der Hohen Behörde im Kohlensektor. Es ist dort der Höchstpreis der Kohle um 2 DM pro Tonne herabgesetzt worden. Das bedeutet für den Kohlenbergbau eine Erlöseinbuße, die seine Selbstkostenlage beeinträchtigt. Demgegenüber steht die Aufhebung der Sondervergünstigungen, durch die eine erhebliche Entlastung eintritt. Zieht man hiervon die vom Bergbau zur Verbilligung der Hausbrandbezüge minderbemittelter Kreise zur Verfügung gestellten jährlich 25 Millionen DM ab, so verbleibt eine Entlastung von jährlich 45 Millionen DM. Das ist auf der Erlösseite nicht sehr erheblich für die Selbstkostenlage. Wir werden diesem Problem weiter ernste Aufmerksamkeit widmen müssen. Immerhin ist insgesamt eine Entlastung eingetreten.
Nun einige kurze Bemerkungen zum Eisen. Auch die Eisenwirtschaft kann nur im Gesamtrahmen gesehen werden. Ob die bisherigen Entscheidungen der Hohen Behörde über die Eisenpreisregelung, die anfänglich starre Handhabung des Preislistensystems und seine spätere Abwandlung durch Zuerkennung einer Abweichungsmarge von 2 1/2 % richtig sind, muß der Beobachtung in einem längeren Zeitraum überlassen bleiben. Es mag dabei auch mitspielen, daß der neuartige Begriff der Diskriminierung von der Hohen Behörde erstmals gehandhabt werden mußte. Was die behaupteten nachteiligen Auswirkungen des Gemeinsamen Marktes auf Eisen und Stahl anlangt, so glaube ich, daß die Zahlen, die Herr Dr. Deist heute morgen hinsichtlich der Stahlproduktion genannt hat, nicht völlig zutreffend sind. Wenn man das Jahr 1953 mit dem Jahr 1952 in Bezug setzt, so ergibt sich, daß die Stahlerzeugung innerhalb der Montan-Union zwar um 5% zurückgegangen ist. In Deutschland beträgt dieser Rückgang aber nur 2,5 %; in Frankreich 7 %, an der Saar 3,5 %. Setzt man diese Zahlen vollends in Vergleich zum Jahre 1950 — einem Jahr, in dem allerdings vom Gemeinsamen
Markt noch keine Rede sein konnte —, so ergibt sich ein für Deutschland noch sehr viel günstigeres Bild.
Im übrigen wird immer gesagt, daß auf Grund des Gemeinsamen Marktes die Einfuhren gestiegen seien und zu dem Rückgang der Stahlproduktion in Deutschland — die sich bekanntlich um 3 bis 4 % vermindert hat — wesentlich beigetragen hätten. Auch dies glaube ich nicht. Die Erhöhung der Einfuhren war nicht eine Folge des Gemeinsamen Marktes. Der Rückgang der Stahlproduktion war eine Folge der abgeschwächten Weltkonjunktur, war eine Folge des Übergangs vom Verkäuferzum Käufermarkt, war eine Folge der notwendigen Liberalisierung des deutschen Außenhandels und der damit im Zusammenhang stehenden Zollstundungen auch dritten Ländern gegenüber. Diese Maßnahmen dienten zugleich der notwendigen Entlastung der deutschen Zahlungsbilanz. Das sind alles Dinge, die uns aus anderen Unterhaltungen geläufig sind. Jedenfalls kann man den Rückgang der deutschen Stahlproduktion nicht dem Gemeinsamen Markt zur Last legen.
Meine Damen und Herren, Herr Deist ist auf den Erzbergbau nur am Rande eingegangen. Ich glaube, daß auch ich mir Ausführungen darüber ersparen kann, nachdem in der Haushaltsdebatte hierüber gesprochen worden ist.
Noch ein Wort zu den Investitionen. Es ist nicht zu bestreiten — und ich habe das eingangs schon gesagt —, daß die deutsche Eisenindustrie und auch der Kohlenbergbau mit einem erheblichen Investitionsrückstand in die Montan-Union hineingegangen sind. Auch das hat der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung bereits betont. Auf der andern Seite ist sicherlich richtig, daß inzwischen große Summen in Kohle und Eisen investiert worden sind, teilweise mit Hilfe öffentlicher Mittel, teilweise auf Grund der Eigenfinanzierung der Werke. Es ist ebenso richtig, daß diese Investitionsmittel noch nicht ausreichen, um die Betriebe auf den neuesten technischen Stand zu heben. Mit der Bundesregierung hoffen wir daher, daß die Hohe Behörde an der ersten Tranche von 100 Millionen Dollar, die ihr für die europäische Montanwirtschaft von amerikanischer Seite zur Verfügung gestellt werden, auch die deutsche Montanindustrie unter Anwendung der vom Bundeswirtschaftsminister vorzuschlagenden Finanzmethoden beteiligen wird. Wir dürfen mit besonderer Befriedigung feststellen, daß sich die Bundesregierung der Notwendigkeit nicht verschließt, auch weiterhin alles Erdenkliche zu tun, um den Investitionsbedürfnissen der Grundindustrien Rechnung zu tragen. Es bedarf in erster Linie der Rationalisierung und Modernisierung der Betriebe. Die Betriebe werden ohne besondere Investitionsplanung der Hohen Behörde in der Lage sein, etwaige Fehlinvestitionen, von denen Dr. Deist gesprochen hat und die zweifellos mit der Entflechtung zusammenhängen, auszugleichen, wenn auf der andern Seite die Nationalwirtschaften dafür sorgen, daß überall wieder gesunde Kapitalmarktverhältnisse entstehen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns völlig im klaren darüber, daß die europäische Gemeinschaft allein mit Kohle und Eisen und aus Kohle und Eisen nicht gebaut werden kann. Die Montan-Union war ein kühner Schritt, aber sie war, wie der Herr Bundeskanzler heute morgen ausgeführt hat, nur ein erster Schritt, dem weitere zu


(Pohle [Eckernförde])

folgen haben. Wir sind des Glaubens, daß dies der Fall sein wird und daß infolgedessen die Montan-Union ein wesentlicher und sehr wertvoller Schrittmacher der europäischen Gemeinschaft ist. Wir wollen zu unserem Teil im Sinne der Präambel dieses Vertrages dazu beitragen, durch konkrete Tatsachen eine wirkliche Solidarität zu schaffen und Europa durch Errichtung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung mit aufzubauen.
Ein Schlußwort im Interesse der Stärkung des europäischen Gedankens und eine Hoffnung. Wir haben Verständnis dafür, daß Großbritannien angesichts seiner besonderen Lage Bedenken gegen einen Beitritt zur Montan-Union hegt. Wir haben aber die zuversichtliche Hoffnung, daß das gerade auf montanwirtschaftlichem Gebiet so leistungsfähige Land in absehbarer Zeit durch Sonderabreden in ein näheres Verhältnis zu der kontinentalen Montanwirtschaft gerückt werden kann. Wir haben diese Hoffnung um so mehr, als sich die britische Regierung in ihrer Erklärung zum EVG-Vertrag zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit bekannt hat und sich mit dem Kontinent, wie der Herr Bundeskanzler es ausdrückte, solidarisch erklärte.

(Präsident D. Dr. Ehlers übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir begrüßen deshalb auch die Botschaft, die die Westminster-Konferenz am 1. Februar 1954 an die Ministerpräsidenten der Montan-Union-Länder, an den Ministerpräsidenten des Vereinigten Königreichs und an den Präsidenten der Hohen Behörde gerichtet hat, und wünschen mit dieser Botschaft, daß im Interesse aller Beteiligten eine möglichst enge Zusammenarbeit des Vereinigten Königreichs mit der kontinentalen Montanwirtschaft stattfindet.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kreyssig.