Rede von
Dr.
Wolfgang
Pohle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe für meine Freunde zu den beiden Drucksachen 455 und 459 einige Bemerkungen zu machen.
Was zunächst die Drucksache 459 anlangt, den Antrag der Fraktion der SPD, zur Vorbereitung der sogenannten großen Revision nach Art. 96 des Montan-Union-Vertrages einen Ausschuß einzusetzen, so halten wir diesen Antrag für erwägenswert. Wir glauben, daß eine Reihe von Gründen für die Bildung eines solchen Ausschusses spricht. Aber manche Gründe sprechen auch dagegen. Es muß berücksichtigt werden, daß die Revision erst nach dem 1. Februar 1958 möglich ist. Wir müssen deshalb die Frage aufwerfen, ob es angebracht ist, schon heute einen derartigen Ausschuß ins Leben zu rufen, oder ob es nicht zweckmäßig ist, daß der Wirtschaftspolitische Ausschuß diese Aufgabe mit übernimmt. Wir beantragen deshalb, diesen Antrag zur Prüfung an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß zu überweisen.
Aus den in der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion zum Montan-Union-Vertrag — Drucksache 455 — gestellten Einzelfragen, insbesondere aus den Fragen c) und d) — die Fragen bilden eine Einheit —, geht hervor, daß gewisse Zweifel an der Funktionsfähigkeit des gemeinsamen Marktes geäußert werden. Es wird auch davon gesprochen, daß bereits Nachteile und Schäden für die Wirtschaft der Bundesrepublik eingetreten seien. Weiter werden gegen den Schumanplan als ganzen gewisse Bedenken erhoben.
Diese Art der Fragestellung erfordert eine grundsätzliche Bemerkung. Der Herr Bundeskanzler hat schon heute morgen in seiner Regierungs-
erklärung zum Ausdruck gebracht, welche wirtschaftliche und politische Aspekte der Montan-
Union-Vertrag für uns hat. Es kann kein Zweifel bestehen, daß, wer die europäische Gemeinschaft ernstlich will, auch die Montan-Union bejahen muß und daß umgekehrt, wer die Montan-Union als Institution verneint, auch die Idee der europäischen Integration leugnet. Um so mehr begrüße ich es, daß Herr Kollege Deist heute morgen betont hat, daß er aus seiner Sorge um diese Institution gesprochen hat. Er hat damit das gleiche Positivum wiederholt, das auch in Straßburg Gegenstand der einstimmigen Resolution aller Parteien im Investitionsausschuß und in der Gemeinsamen Versammlung war. Meine Freunde und ich halten es für angebracht und notwendig, an dieser Stelle erneut und mit allem Nachdruck zu betonen, daß wir uns rückhaltlos zur Idee und zur Realisierung der Montan-Union bekennen. Wir halten dieses Vertragswerk für einen bedeutungsvollen Schritt auf dem Wege zur Verwirklichung der europäischen Gemeinschaft und wiederholen die in diesem Hause schon mehrfach abgegebene Erklärung, daß wir den Vertrag als außerordentlich wichtige politische Etappe betrachten.
Dieses Bekenntnis hindert uns nicht, mit der Bundesregierung festzustellen, daß sich naturgemäß Anlauf- und Anfangsschwierigkeiten ergeben. Einmal deshalb, weil es sich bei einer supranationalen Behörde um ein rechtliches, zumindest um ein wirtschaftliches Novum handelt. Zum andern, weil die Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsstrukturen der einzelnen Mitgliedstaaten völlig verschieden sind — daher auch die Übergangsbestimmungen der Art. 95 und 96 —, und zum dritten, weil die Montan-Union, wie der Herr Bundeskanzler zum Ausdruck gebracht hat, nur eine Teilintegration ist und sich zwischen den integrierten und nicht integrierten Teilen der Nationalwirtschaften Reibungen ergeben müssen. Die Überwindung und Beseitigung dieser Störungsfaktoren ist unser aller Anliegen, sowohl das der Bundesregierung wie von uns, die wir die Ehre haben, den Bundestag in der Gemeinsamen Versammlung der Montan-Union zu vertreten. Selbst wenn wir dort nicht mit den gleichen parlamentarischen Rechten ausgestattet sind, wie wir sie in diesem Hohen Hause genießen — das liegt am Vertragswerk —, so haben wir doch weitgehende Zusammenwirkungsmöglichkeiten mit der Hohen Behörde.
Es ist selbstverständlich, meine Damen und Herren — und ich stehe nicht an, das ganz offen auszusprechen —, daß nicht alle Maßnahmen der Hohen Behörde unseren ungeteilten Beifall gefunden haben und finden können, und wir haben auch mit unserer Kritik bisweilen nicht zurückgehalten. So und nicht anders, als ein Beitrag zu einer aufbauenden und positiv-kritischen Stellungnahme zu den Maßnahmen der Hohen Behörde, sind — ich habe Anlaß, das besonders zu betonen — auch die Äußerungen der Herren Momsen, Berg und Abs aufzufassen, von denen heute morgen hier die Rede war.
Manche Maßnahmen der Hohen Behörde zeigen das Bestreben, die noch nicht erprobten Bestimmungen des Vertrages mit der Praxis in Einklang zu bringen. Eins aber ist sicher anzuerkennen: die Hohe Behörde hat immer das Bestreben gezeigt, vor allen ihren Entscheidungen und Empfehlungen die zuständigen Instanzen, sei es den Ministerrat, sei es den Beratenden Ausschuß, sei es auch im Rahmen seiner Befugnisse das Montan-Parlament,
zu befragen und zu einem Ausgleich der Meinungen zu gelangen.
Deutschland und die betroffenen Grundindustrien haben durch ihren Beitritt zur Montan-Union eine politische Entscheidung getroffen. Sie haben sie getroffen in voller Erkenntnis der Tatsache, daß sie willens und bereit sind, im Rahmen der europäischen — auch wirtschaftlichen — Integration gewisse Opfer zu bringen, um des großen Ziels der europäischen Gemeinschaft willen. In vollem Bewußtsein dessen hat Deutschland damals die sogenannten Startnachteile in Kauf genommen. Die deutschen Werke waren damals besonders benachteiligt, weil, wie der Herr Bundeskanzler ausgeführt hat, einige Faktoren zusammentrafen, die erhebliche Investitionsrückstände, eine erheblich schlechtere technische Ausrüstung und demgemäß eine schlechtere Wettbewerbslage zur Folge hatten. Der Vollständigkeit halber darf ich nur hinzufügen, daß auch die Unterschiedlichkeit der Steuersysteme, die den Export der deutschen eisenschaffenden Industrie in die Montan-Union-Länder gegenüber anderen Mitgliedstaaten benachteiligt, zu diesen Startnachteilen gehört. Wir hoffen, daß die Bundesregierung nichts unterlassen wird, um diese Differenzierung der steuerlichen Belastungen auf die Dauer zu beseitigen. Vom Kollegen Deist ist ferner auf Art. 66 verwiesen worden. Wir hoffen, daß es gelingt — ich weiß, daß die Bundesregierung nach dieser Richtung eifrig tätig gewesen ist —, eine Zementierung des Startnachteils, der hiermit im Zusammenhang steht, zu beseitigen.
Mit Recht hat der Herr Bundeskanzler heute morgen hervorgehoben, daß bei der Verkündung des Schumanplans diesen Startnachteilen auch erhebliche Vorteile gegenüberstanden, die durch das Inkrafttreten des Plans ausgelöst wurden. Er hat auf die schnellebige Zeit verwiesen. Ich kann von mir aus hinzufügen: wer damals die Eingriffe der Alliierten in den Betrieben erlebt hat und wer heute feststellt, wie unsere Vertreter im Montan-Parlament und in allen anderen Instanzen als gleichberechtigte Partner tätigen Anteil am Geschick der Montan-Industrie nicht nur von Deutschland, sondern von ganz Europa nehmen, für den ist dieser Unterschied eklatant.
Von dieser Gesamtkonzeption aus nehme ich nun noch zu einigen Punkten, die in der Anfrage behandelt sind, Stellung. Ich glaube nicht, daß man sagen kann, daß durch die bisherige Praktizierung des Gemeinsamen Marktes eine erhebliche Benachteiligung der deutschen Montanwirtschaft eingetreten ist. Die Steinkohlenförderung betrug im Jahre 1953 im Monatsdurchschnitt 10,3 Millionen t — 1953 trat der Gemeinsame Markt in Kraft — gegenüber 10,2 Millionen t in 1952. In den Monaten Januar/Februar 1954 zeigte sich keine Verringerung. Im Februar 1954 war die Förderung um rund 5 % höher als im Februar 1953. Die Einfuhr an Steinkohlen im Jahre 1953 bis 1954 zeigte ein gleichbleibendes Niveau von rund 800 000 Monatstonnen. Aber im Jahre 1953 waren die Einfuhren gegenüber 1952 um etwa 2,3 Millionen t zurückgegangen trotz eines nicht unbeträchtlichen Ansteigens der Einfuhr von Saar- und Lothringen-Kohle nach Süddeutschland.
Sie sehen also, daß der Gemeinsame Markt in Fluß gekommen ist. Eine Verschiebung bestand nur darin, daß der prozentuale Anteil der Lieferungen aus Ländern des Gemeinsamen Marktes zunahm, die Einfuhren aus dritten Ländern da-
gegen zurückgingen. Dies ist aber kein Nachteil des Gemeinsamen Marktes, sondern entspricht geradezu seiner Idee.
Die Ausfuhr von Steinkohle blieb mit unwesentlichen Schwankungen im Laufe des Jahres 1953 auf rund 2 Millionen Monatstonnen stehen, war aber gegenüber 1952 um rund 1,5 Millionen Tonnen gestiegen. Auch dies entspricht dem Gedanken des Gemeinsamen Marktes.
Nun hat Herr Kollege Deist auf das Ansteigen der Haldenbestände verwiesen. Meine Damen und Herren, es läßt sich nicht leugnen — und ich glaube, daß die von Herrn Deist genannten Zahlen richtig sind —, daß die Haldenbestände an Kohle und Koks gestiegen sind. Da jedoch weder nach der Einfuhr- noch nach der Ausfuhrseite Änderungen feststellbar sind, kann meines Erachtens das Steigen der Haldenbestände nicht auf das Inkrafttreten des Gemeinsamen Marktes zurückzuführen sein. Es hat vielmehr andere Ursachen. Sie liegen in der konjunkturellen Abschwächung, die die Eisenindustrie zu verzeichnen hatte. Herr Deist hat außerdem darauf verwiesen, daß die Konkurrenz durch andere Energiequellen sich verstärkt hat, eine Konkurrenz, die nicht auf den Gemeinsamen Markt zurückzuführen ist. Die Haldenbestände werden vermutlich in dem Umfange abgebaut werden können, in dem sich eine Wiederbelebung der Eisenindustrie bemerkbar macht.
Nun noch ein kurzes Wort zu den preispolitischen Maßnahmen der Hohen Behörde im Kohlensektor. Es ist dort der Höchstpreis der Kohle um 2 DM pro Tonne herabgesetzt worden. Das bedeutet für den Kohlenbergbau eine Erlöseinbuße, die seine Selbstkostenlage beeinträchtigt. Demgegenüber steht die Aufhebung der Sondervergünstigungen, durch die eine erhebliche Entlastung eintritt. Zieht man hiervon die vom Bergbau zur Verbilligung der Hausbrandbezüge minderbemittelter Kreise zur Verfügung gestellten jährlich 25 Millionen DM ab, so verbleibt eine Entlastung von jährlich 45 Millionen DM. Das ist auf der Erlösseite nicht sehr erheblich für die Selbstkostenlage. Wir werden diesem Problem weiter ernste Aufmerksamkeit widmen müssen. Immerhin ist insgesamt eine Entlastung eingetreten.
Nun einige kurze Bemerkungen zum Eisen. Auch die Eisenwirtschaft kann nur im Gesamtrahmen gesehen werden. Ob die bisherigen Entscheidungen der Hohen Behörde über die Eisenpreisregelung, die anfänglich starre Handhabung des Preislistensystems und seine spätere Abwandlung durch Zuerkennung einer Abweichungsmarge von 2 1/2 % richtig sind, muß der Beobachtung in einem längeren Zeitraum überlassen bleiben. Es mag dabei auch mitspielen, daß der neuartige Begriff der Diskriminierung von der Hohen Behörde erstmals gehandhabt werden mußte. Was die behaupteten nachteiligen Auswirkungen des Gemeinsamen Marktes auf Eisen und Stahl anlangt, so glaube ich, daß die Zahlen, die Herr Dr. Deist heute morgen hinsichtlich der Stahlproduktion genannt hat, nicht völlig zutreffend sind. Wenn man das Jahr 1953 mit dem Jahr 1952 in Bezug setzt, so ergibt sich, daß die Stahlerzeugung innerhalb der Montan-Union zwar um 5% zurückgegangen ist. In Deutschland beträgt dieser Rückgang aber nur 2,5 %; in Frankreich 7 %, an der Saar 3,5 %. Setzt man diese Zahlen vollends in Vergleich zum Jahre 1950 — einem Jahr, in dem allerdings vom Gemeinsamen
Markt noch keine Rede sein konnte —, so ergibt sich ein für Deutschland noch sehr viel günstigeres Bild.
Im übrigen wird immer gesagt, daß auf Grund des Gemeinsamen Marktes die Einfuhren gestiegen seien und zu dem Rückgang der Stahlproduktion in Deutschland — die sich bekanntlich um 3 bis 4 % vermindert hat — wesentlich beigetragen hätten. Auch dies glaube ich nicht. Die Erhöhung der Einfuhren war nicht eine Folge des Gemeinsamen Marktes. Der Rückgang der Stahlproduktion war eine Folge der abgeschwächten Weltkonjunktur, war eine Folge des Übergangs vom Verkäuferzum Käufermarkt, war eine Folge der notwendigen Liberalisierung des deutschen Außenhandels und der damit im Zusammenhang stehenden Zollstundungen auch dritten Ländern gegenüber. Diese Maßnahmen dienten zugleich der notwendigen Entlastung der deutschen Zahlungsbilanz. Das sind alles Dinge, die uns aus anderen Unterhaltungen geläufig sind. Jedenfalls kann man den Rückgang der deutschen Stahlproduktion nicht dem Gemeinsamen Markt zur Last legen.
Meine Damen und Herren, Herr Deist ist auf den Erzbergbau nur am Rande eingegangen. Ich glaube, daß auch ich mir Ausführungen darüber ersparen kann, nachdem in der Haushaltsdebatte hierüber gesprochen worden ist.
Noch ein Wort zu den Investitionen. Es ist nicht zu bestreiten — und ich habe das eingangs schon gesagt —, daß die deutsche Eisenindustrie und auch der Kohlenbergbau mit einem erheblichen Investitionsrückstand in die Montan-Union hineingegangen sind. Auch das hat der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung bereits betont. Auf der andern Seite ist sicherlich richtig, daß inzwischen große Summen in Kohle und Eisen investiert worden sind, teilweise mit Hilfe öffentlicher Mittel, teilweise auf Grund der Eigenfinanzierung der Werke. Es ist ebenso richtig, daß diese Investitionsmittel noch nicht ausreichen, um die Betriebe auf den neuesten technischen Stand zu heben. Mit der Bundesregierung hoffen wir daher, daß die Hohe Behörde an der ersten Tranche von 100 Millionen Dollar, die ihr für die europäische Montanwirtschaft von amerikanischer Seite zur Verfügung gestellt werden, auch die deutsche Montanindustrie unter Anwendung der vom Bundeswirtschaftsminister vorzuschlagenden Finanzmethoden beteiligen wird. Wir dürfen mit besonderer Befriedigung feststellen, daß sich die Bundesregierung der Notwendigkeit nicht verschließt, auch weiterhin alles Erdenkliche zu tun, um den Investitionsbedürfnissen der Grundindustrien Rechnung zu tragen. Es bedarf in erster Linie der Rationalisierung und Modernisierung der Betriebe. Die Betriebe werden ohne besondere Investitionsplanung der Hohen Behörde in der Lage sein, etwaige Fehlinvestitionen, von denen Dr. Deist gesprochen hat und die zweifellos mit der Entflechtung zusammenhängen, auszugleichen, wenn auf der andern Seite die Nationalwirtschaften dafür sorgen, daß überall wieder gesunde Kapitalmarktverhältnisse entstehen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns völlig im klaren darüber, daß die europäische Gemeinschaft allein mit Kohle und Eisen und aus Kohle und Eisen nicht gebaut werden kann. Die Montan-Union war ein kühner Schritt, aber sie war, wie der Herr Bundeskanzler heute morgen ausgeführt hat, nur ein erster Schritt, dem weitere zu
folgen haben. Wir sind des Glaubens, daß dies der Fall sein wird und daß infolgedessen die Montan-Union ein wesentlicher und sehr wertvoller Schrittmacher der europäischen Gemeinschaft ist. Wir wollen zu unserem Teil im Sinne der Präambel dieses Vertrages dazu beitragen, durch konkrete Tatsachen eine wirkliche Solidarität zu schaffen und Europa durch Errichtung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung mit aufzubauen.
Ein Schlußwort im Interesse der Stärkung des europäischen Gedankens und eine Hoffnung. Wir haben Verständnis dafür, daß Großbritannien angesichts seiner besonderen Lage Bedenken gegen einen Beitritt zur Montan-Union hegt. Wir haben aber die zuversichtliche Hoffnung, daß das gerade auf montanwirtschaftlichem Gebiet so leistungsfähige Land in absehbarer Zeit durch Sonderabreden in ein näheres Verhältnis zu der kontinentalen Montanwirtschaft gerückt werden kann. Wir haben diese Hoffnung um so mehr, als sich die britische Regierung in ihrer Erklärung zum EVG-Vertrag zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit bekannt hat und sich mit dem Kontinent, wie der Herr Bundeskanzler es ausdrückte, solidarisch erklärte.
Wir begrüßen deshalb auch die Botschaft, die die Westminster-Konferenz am 1. Februar 1954 an die Ministerpräsidenten der Montan-Union-Länder, an den Ministerpräsidenten des Vereinigten Königreichs und an den Präsidenten der Hohen Behörde gerichtet hat, und wünschen mit dieser Botschaft, daß im Interesse aller Beteiligten eine möglichst enge Zusammenarbeit des Vereinigten Königreichs mit der kontinentalen Montanwirtschaft stattfindet.