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    884. Nationen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954 1043 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954. Geschäftliche Mitteilung en . . . . 1046 A, 1092 C, 1101 D, 1141 A Gedenkworte des Präsidenten für die Todesopfer des Bergunglücks der Heilbronner Schüler und Lehrer und für ihre Hinterbliebenen und Dank für die an dem Rettungswerk Beteiligten 1046 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Schuler, Höcker, Horn, Ladebeck, Gerns, Ritzel, Dr. Bartram, Cillien, Arnholz . . 1046 D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1046 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 15, 39, 42, 43, 47, 50, 52, 54 (Drucksachen 144, 460; 342, 485; 383, 463; 384, 461; 408, 471; 426, 491; 438, 479; 457, 490) 1046 D Vorlage des Berichts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Maßnahmen betr. Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges (Drucksache 465) 1047 B Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1952/1953 (Drucksache 464) 1047 B Mitteilung über Vereinbarung im Ältestenrat betr. Behandlung von Fragen der Fragestunde, die wegen Abwesenheit des zuständigen Bundesministers oder seines Vertreters in der Fragestunde unerledigt bleiben 1047 C Fragestunde (Drucksache 477): 1. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1047 C, D, 1048 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1047 D, 1048 A 2. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Dr. Lütkens (SPD) 1048 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1048 B, D 3. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Dr. Leiske (CDU/CSU) 1049 A, C, D, 1050 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1049 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1050 A 4. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Frau Nadig (SPD) 1050 A, C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1050 A, C 5. betr. Fischereischutzboote für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1050 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 1050 D 6. betr. Steuererleichterung für den Schaustellerstand: Ruhnke (SPD) 1051 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 A 7. betr. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Albaufstiegs auf der Autobahnstrecke von Aichelberg bis Hohenstadt (Kreis Göppingen): Finckh (CDU/CSU) 1051 B, C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1051 B, D 8. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes: Jahn (Frankfurt) (SPD) 1051 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 D 9. betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzgerichtsbarkeit: Dr. Bucher (FDP) 1052 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1052 A 10. betr. Öffnung einer für das Auswärtige Amt bestimmten Kuriersendung durch eine Zoilkontrollstelle: Dr. Lütkens (SPD) 1052 B 11. betr. Teilnahme des Kulturattachés der Deutschen Botschaft in Paris von Tiechowitz an der Französisch-Deutschen Pädagogentagung Pfingsten 1953 in Paris: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1052 C, D, 1053 A Dr. Hallstein , Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 1052 C, D, 1053 A 12. betr. Anwendung der Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuregelung von Nutzungsentschädigungen für von der Besatzungsmacht beschlagnahmte landwirtschaftliche Nutzflächen: Kahn-Ackermann (SPD) . . 1053 B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1053 B, C, D 13. betr. Verwendung und Aufbewahrung des Forschungsguts des früheren Reichsinstituts für Inner-Asien-Forschung in München: Miller (CDU/CSU) 1053 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1054 A 14. betr. Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttelkoog (Fährschiff „Niedersachsen") : Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 1054 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 B 15. betr. Nichtberücksichtigung eines der vom Bayerischen Verkehrsbeamtenverein in München vorgeschlagenen Vertreters für den Postverwaltungsrat: Kramel (CDU/CSU) . . . . 1054 D, 1055 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 1055 A, C 16. betr. Maßnahmen zum Schutze der in den ostfriesischen Inselbädern ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe gegen Beeinträchtigungen durch Filialbetriebe von Großunternehmungen des Festlandes während der Saison: Kortmann (CDU/CSU) 1055 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1055 C, D 17. betr. Zustände an den Postämtern Reinheim und Reichelsheim im Odenwald: Banse (SPD) 1055 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1055 D 18. betr. Unterlassung einer Erhöhung der Beförderungsgebühren für Päckchen in die sowjetisch besetzte Zone: Becker (Hamburg) (DP) 1056 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 1056 D 19. betr. Maßnahmen zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den deutsch-schweizerischen Grenzkraftwerken des Oberrheins: Faller (SPD) 1057 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1057 A 20. betr. Ablauf der Konzession der Privatbahn Hetzbach-Beerfelden (Odenwald) und weitere Sicherung der Personen- und Güterbeförderung auf dieser Strecke: Banse (SPD) 1057 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1057 C 21. betr. Ausbau der Elb-Fährverbindung Glückstadt—Wischhafen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 1054 C, D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 C, D 22. betr. Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus von Räumungsgrundstücken: Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1057 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1057 B 23. bis 41.: Wegen Zeitablaufs der Fragestunde schriftliche Beantwortung vorgesehen 1057 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Drucksache 340; Entschließungsantrag Drucksache 493) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488) 1057 D Dr. Mommer (SPD), Anfragender 1058 A, 1070 D, 1071 A Dr. Kopf (CDU/CSU), Anfragender 1060 C Zur Geschäftsordnung, — Frage der Verbindung der Beratung der Punkte 2 und 3 der Tagesordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) 1061 B, 1062 A Dr. Menzel (SPD) 1061 B Präsident D. Dr. Ehlers 1062 B Verbindung beschlossen 1062 C Fortsetzung der Beratung der Großen Anfragen 340 und 488 in weiterer Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl auf die Wirtschaft der Bundesrepublik (Drucksache 455) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Art. 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 459) 1061 B, 1062 C Dr. Deist (SPD), Anfragender . . . . 1062 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1067 B, 1070 D, 1071 A, B Dr. Mommer (SPD) 1070 D, 1071 A, 1124 D Ollenhauer (SPD) 1076 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1085 D Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 1092 C, 1095 D Dr. Lütkens (SPD) 1095 C, 1120 C Seiboth (GB/BHE) 1098 D Dr. von Merkatz (DP) 1101 D Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU) 1107 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1110 A Walz (CDU/CSU) 1114 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1115 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 1117 D, 1120 C, 1126 B Trittelvitz (SPD) 1126 C Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 1127 D Dr. Kreyssig (SPD) 1130 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1136 C Scheel (FDP) 1139 B Abstimmung vertagt 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394) 1140 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397) . . . 1140 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Zuckerabkommen vom 1. Oktober 1953 (Drucksache 469) . . 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470) 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 337) 1140 B Dr.-Ing. E. h. Schuberth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1142 Beschlußfassung 1141 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1141 C Walz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1144 Beschlußfassung 1141 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr Betriebskostenpauschale für freie Berufe (Drucksache 418) 1141 D Beschlußfassung 1141 D Nächste Sitzung 1141 A, D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 156, 337) 1142 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr milt dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1144 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 1 Seite 1142. **) Siehe Anlage 2 Seite 1144. Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 337, 156) Berichterstatter: Dr.-Ing. E. h. Schuberth Die Bundestagsdrucksache 156 enthält den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. 11. 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen. Neben diesem Entwurf liegt eine Begründung dazu und weiter der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. 11. 1947 gebilligte Text des Abkommens vor. Es handelt sich dabei um folgendes. I. Die Bundesrepublik ist bekanntlich Mitglied einiger der sogenannten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation, des Internationalen Fernmeldevereins. In anderen Sonderorganisationen arbeitet die Bundesrepublik mit, ohne formell Mitglied zu sein, so z. B. in der Organisation für internationale zivile Luftfahrt, im Weltpostverein. Bis jetzt fehlt es an einer Rechtsgrundlage, die den Organisationen, in denen die Bundesrepublik Mitglied ist oder an deren Arbeiten sie teilnimmt, diejenigen Vorrechte und Befreiungen zukommen läßt, welche nach internationaler Übung den Organisationen und ihrem Mitarbeiterstab in anderen Staaten gewährt werden. Die Bundesregierung mußte schon bisher einigen Sonderorganisationen ohne die besagte Rechtsgrundlage Vorrechte und Befreiungen in beschränktem Rahmen einräumen, so z. B. der OEEC, der CARE-Organisation, der Liga der Rotkreuzgesellschaften, der Schweizer Europahilfe. Die Zugeständnisse waren dann notwendig, wenn eine Sonderorganisation im Gebiet der Bundesrepublik etwa eine Zweigstelle errichtete, so z. B. die Zweigstelle der Internationalen Arbeitsorganisation in Bad Godesberg, oder wenn eine Organisation in Deutschland Grundbesitz erwarb oder Bankkonten eröffnete oder schließlich, wenn eine Organisation im Gebiet der Bundesrepublik eine Tagung abhielt. Der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen soll jetzt für solche Maßnahmen die Rechtsgrundlage schaffen und auch die Möglichkeit geben, über die schon bisher eingeräumten Befreiungen und Vorrechte hinaus die Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Sonderorganisationen auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen. Zur Zeit wird verhandelt über Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft der Skandinavischen Wohlfahrtsverbände, dem Weltkirchenrat, dem Lutherischen Weltbund, der World's Young Men's Christian Association und der National Catholic Welfare Conference. Zu dem Inhalt des Abkommens sei zunächst bemerkt, daß es weitgehend dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats ähnelt. Im Gegensatz dazu ist das Abkommen für die Sonderorganisationen ein Rahmenabkommen. Es wird für die einzelnen Organisationen je nach der Interessenlage durch Anhänge ergänzt. Die Rechtsstellung, die der einzelnen Sonderorganisation zukommt, ergibt sich also aus dem Abkommen und dem Anhang. Die wesentlichsten Bestimmungen des Abkommens sind in den Artikeln II, III, V und VI enthalten. Die Artikel II und III befassen sich mit der Rechtsstellung, die der Organisation als solcher gewährt wird. Danach erhält die Sonderorganisation die Qualifikation einer Rechtspersönlichkeit. Sie kann also Verträge abschließen, Vermögen erwerben und darüber verfügen. Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden (Art. II § 3). Die völkerrechtliche Stellung der Organisation behandelt Art. III. Die hier zusammengefaßten Vorschriften geben den Sonderorganisationen die Freiheit, ihren Aufgaben in voller Unabhängigkeit von einzelnen Mitgliedern gerecht zu werden. Das heißt: die Sonderorganisationen sind für ihr Vermögen von der Gerichtsbarkeit befreit. Ihre Räumlichkeiten und Archive sind unverletzlich. Ihre Guthaben, ihre Einkünfte unterliegen nicht den direkten Steuern, und schließlich sind sie auch bezüglich der zum Amtsgebrauch bestimmten Gegenstände von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten freigestellt. Art. III § 7 sieht auch eine Befreiung von devisenrechtlichen Beschränkungen vor. Das kann aber in vollem Umfange für die Bundesrepublik nicht gelten. Deshalb macht Art. 1 des Beitrittsgesetzes einen Vorbehalt zu § 7 b. Dies bedeutet aber nicht, daß die Sonderorganisationen ihre in der Bundesrepublik befindlichen Guthaben und Devisen usw. (Dr.-Ing. E. H. Schuberth) nicht transferieren dürfen. Der Transfer bedarf nur der nach deutschem Recht erforderlichen Genehmigung. Die persönlichen Vorrechte und Befreiungen sind Gegenstand der Vorschriften in Art. V und Art. VI. Art. V behandelt die Vorrechte und Befreiungen für die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an Tagungen der Sonderorganisationen teilnehmen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollen sich in voller Freiheit zum Tagungsort begeben, vom Tagungsort zurückkehren und auf der Tagung ihres Amts walten können. Art. V sieht deshalb die Befreiung von Verhaftung und Festnahme auf der Reise nach und vom Tagungsort, die Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke, die Befreiung von fremdenpolizeilichen Vorschriften sowie eine Immunität für alle Äußerungen bei der Ausübung des Amts vor. Die Freiheiten, welche in dieser Weise den Vertretern der Mitgliedstaaten eingeräumt werden, gelten nicht im Verhältnis zu demjenigen Staat, dem der Vertreter angehört oder den er bei der Sonderorganisation zu vertreten hat (§ 17). Die Vorrechte und Befreiungen, die die Beamten der Sonderorganisationen erhalten haben, sind nach der Funktion, die der einzelne Beamte ausübt, abgestuft. Die Leiter der Sonderorganisationen genießen volle diplomatische Immunitäten für sich und ihre Familienangehörigen (§ 21). Die übrigen Beamten sind von der Gerichtsbarkeit befreit in bezug auf amtliche Äußerungen und Handlungen. Sie sind befreit von der Einkommensteuer, von fremdenpolizeilichen Vorschriften und vom Zoll für die erstmalige Überführung ihres Hausrats. Außerdem genießen sie eine bevorzugte Behandlung bei der Devisenbewirtschaftung. Welchen Beamten diese Befreiungen zustehen sollen, bestimmt jede Organisation für sich. Der Generalsekretär der Sonderorganisation hat die Namen der Beamten, die solche Befreiungen erhalten sollen, den Mitgliedsregierungen mitzuteilen (§ 18). Art. VII §§ 24 und 25 schafft Vorkehrungen, die es erlauben, einem Mißbrauch der Vorrechte zu begegnen. Von Interesse ist schließlich Art. IX, der ein Verfahren vorsieht, nach dem Streitigkeiten auf dem Gebiet des Vertragsrechts geschlichtet werden oder auch Streitigkeiten, an denen ein mit Immunitäten begabter Beamter beteiligt ist. Der Beitritt der Bundesrepublik wird dadurch wirksam, daß die Beitrittserklärung bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen oder dem Leiter der betreffenden Sonderorganisation hinterlegt wird. Das Abkommen wird jeweils im Verhältnis zwischen dem Staat und der in Frage stehenden Sonderorganisation wirksam. II. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nicht nur den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, sondern macht es im Art. III der Bundesregierung möglich, durch Rechtsverordnung Vorrechte und Befreiungen auch anderen zwischenstaatlichen Sonderorganisationen sowie ausländischen Wohlfahrtsorganisationen und ihren ausländischen Vertretern im Bundesgebiet zu gewähren. Solche amtlichen zwischenstaatlichen Organisationen sind z. B. internationale Schiedsgerichte, die mit dem Sitz in der Bundesrepublik errichtet werden, so der Schiedsgerichtshof des Londoner Schuldenabkommens. Ausländischen Wohlfahrtsorganisationen hat die Bundesregierung schon in der Vergangenheit auf Grund besonderer Abmachungen Steuer- und Zollvergünstigungen einräumen müssen (z. B. CARE, CRALOG, LICROS usw.); siehe Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 4. III. Aus allgemein politischen, aus rechtlichen, aber auch vielleicht aus moralischen Gründen sollte die Bundesrepublik dem Abkommen beitreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, daß in Art. III Satz 3 die Worte eingefügt werden sollen: „mit Zustimmung des Bundesrats". Dieses Verlangen des Bundesrats scheint berechtigt; die Bundesregierung hat hiergegen auch nichts einzuwenden gehabt. Die Berlin-Klausel in Art. IV sollte die jetzt übliche Fassung erhalten, nämlich: Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Bonn, den 29. April 1954 Dr.-Ing. E. h. Schuberth Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) Berichterstatter: Abgeordneter Walz Der Bundestag hat mit Beschluß vom 12. Juli 1950 die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs im Reiseverkehr mit dem Saargebiet einzusetzen. Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission führten mit Wirkung vom 1. Januar 1951 zur Aufhebung des Visumzwangs. Der Paßzwang blieb bestehen. Das neue Bundesgesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 schreibt einen Paßzwang nur für Deutsche vor, die das Bundesgebiet über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten. Nach deutschem Recht besteht daher für die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus dem deutschen Bundesgebiet in das Saargebiet oder für die Einreise von Saarbewohnern deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Saar- in das Bundesgebiet kein Paßzwang. Bei der damaligen Beratung des neuen Paßgesetzes im Ausschuß des Bundestages für Angelegenheiten der inneren Verwaltung bestand daher Übereinstimmung darüber, daß rechtlich gegenüber dem Saargebiet ebensowenig ein Paßzwang für Deutsche in Frage kommt wie beim Übertritt über die Sowjetzonengrenze. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet vom 8. Januar 1954 ist nach einem Beschluß des Bundestages dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen federführend unter Mitbeteiligung des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen worden. In einer Sitzung vom 9. Februar 1954 beschloß der mitbeteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung daraufhin, dem federführenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen folgende Formulierung zu empfehlen: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, den Reiseverkehr zwischen dem Saargebiet, den unter vorläufiger Auftragsverwaltung stehenden Westgebieten und dem Bundesgebiet nach den Gepflogenheiten des innerdeutschen Reiseverkehrs zu regeln. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat in seiner Sitzung vom 16. März 1954 diese Formulierung gutgeheißen und beschlossen, sie als Antrag dem Bundestag vorzulegen. Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen, in diesem Sinne zu beschließen. Bonn, den 29. April 1954 Walz Berichterstatter
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    Das Wort hat der Abgeordnete Prinz zu Löwenstein.


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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obgleich die Stunde sehr vorgerückt ist, wird man dennoch als sicher annehmen dürfen, daß das deutsche Volk östlich und westlich des Eisernen Vorhangs an der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag mit ungeteiltem Interesse teilnimmt. Ganz besonders gilt das für das deutsche Volk im Saargebiet. Es wird auch allgemein begrüßt werden, daß diese Debatte von der einstimmigen Resolution des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1953 ausgeht. Im Volke ist diese Resolution nämlich keineswegs vergessen. Daß es hier um eine Frage von entscheidender Bedeutung geht, um eine Schicksalsfrage größten Ausmaßes, darüber ist man sich im deutschen Volke ohne Unterschied der Partei seit langem im klaren. Man weiß, daß von der Wiederherstellung von Recht, Freiheit und Demokratie an der Saar die ganze Zukunft eines im Osten und Westen einigen Volkes abhängen wird. Und mehr noch, man weiß in der deutschen Öffentlichkeit, daß an der Saar über Sein oder Nichtsein Europas und darüber hinaus über das Schicksal der freien Welt entschieden werden wird. Man hat im Volke — man braucht nur in die Wahlkreise hinauszugehen, um es festzustellen — ein sehr lebendiges Gefühl dafür, daß die Saar Prüfstein Europas ist, daß sich an der Saar erweisen muß, ob das Bekenntnis zum Recht, zum strengen, zum absoluten Recht ehrlich gemeint ist oder ob auch im Westen die überlebten Methoden der Machtpolitik triumphieren, wenn das Recht ihnen entgegensteht, wenn das Recht anfängt, unbequem zu werden.
Meine Damen und Herren, wenn dies so wäre und wenn dieser Deutsche Bundestag seine Stellung als Wahrer des gesamtdeutschen Interesses verlöre, dann würde dies für unsere Landsleute östlich des Eisernen Vorhangs und für alle unsere Heimatvertriebenen einen vernichtenden Schlag darstellen, und die Welt, die sich frei nennt, würde an der Saar, dieser Oder-Neiße-Linie des Westens, politisch und moralisch eine vernichtende Niederlage erleiden.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Im Laufe der Debatte des heutigen Tages ist von manchen Seiten das Gefühl zum Ausdruck gebracht worden, daß man sich vielleicht in der nächsten Zeit noch einmal über die Grundlagen der deutschen Außenpolitik eingehend unterhalten sollte. In der Tat scheint es mir so zu sein, als ob in der deutschen Öffentlichkeit eine gewisse Beunruhigung über den Gesamtkurs unserer Außenpolitik eingetreten wäre und als ob die Gefahr ent-


(Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein)

stünde, mehr in eine — wie soll ich es ausdrücken? — Außenseiterpolitik hineinzukommen als in eine Außenpolitik.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Es ist ein gewisses Mißtrauen entstanden, und zwar auch in der Weltöffentlichkeit, hervorgerufen durch unsere Betriebsamkeit, durch unsere Hast; vielleicht, daß weniger mehr gewesen wäre, auch im Hinblick auf die Verwirklichung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Tatsache dürfte doch wohl sein, daß, je mehr wir angeboten haben, desto höher von der anderen Seite der Preis gestiegen ist.

(Abg. Frau Dr. Weber [Aachen] : Wer hat denn angeboten?)

Hier spielt die Saar eine entscheidende Rolle. Es ist der archimedische Punkt, an dem man versuchen kann, das Gesamtunrecht aus den Angeln zu heben. Was heißt hier überhaupt „Saarfrage", meine Damen und Herren? Auch ich verwende das Wort. Man sollte es eigentlich gar nicht verwenden. Es ist künstlich geschaffen. Es gab keine Saarfrage mehr. Wir wissen, woher sie kommt, wo sie wiedergeboren wurde, auch wenn es der deutschen Öffentlichkeit noch nicht so ganz zum Bewußtsein gekommen ist. Auf der zweiten Konferenz von Quebec im September 1944 wurde die Saarfrage neu geschaffen, und zwar im Morgenthau-Plan,

(Abg. Dr. Mommer: Hört! Hört!)

und es ist bezeichnend, daß die Grenzen im Osten und im Westen für das Nachkriegsdeutschland im selben Absatz des Protokolls von Quebec enthalten sind.

(Abg. Dr. Mommer: Hört! Hört!)

Man weiß heute, wer die Väter dieses Plans der Gesamtdemontage Deutschlands gewesen sind. Man weiß, daß es zum großen Teil Männer waren, die im bezahlten Dienst der, Sowjetunion standen, und man weiß, wozu diese Bestimmungen hineinkamen: um Unruhe zu schaffen in Europa, um ein Problem zu kreieren, das Deutschland und Frankreich auseinanderhalten würde.
Man kann ja wohl in diesem Zusammenhang die nationalen Interessen Frankreichs mit den nationalen Interessen Deutschlands nicht ohne weiteres identifizieren. Denn was Deutschland anlangt, besteht doch wohl ein Recht, ein unbestreitbares Recht auf das Saargebiet, während von seiten Frankreichs ein solches Recht nicht gegeben ist. Es wäre ein Vorwurf, der einen nicht treffen könnte, wenn gesagt würde, daß wir alle, die wir für das deutsche Recht eintreten, deshalb Chauvinisten seien, gar Feinde des Friedens und Europas.
In diesem Hohen Hause sitzen in allen Parteien Männer und Frauen, die sich gegen jede Phase der Hitlersehen Aggressionspolitik mit all ihren Kräften zur Wehr gesetzt haben. Sie taten es aus Liebe zu Deutschland und aus Liebe zum Rechte, und sie taten es deshalb, weil sie erkannten, daß jedes Unrecht zur nationalen und zur europäischen Katastrophe führen muß. Wir wehren uns heute ohne Unterschied der Parteien nicht deshalb gegen neues Unrecht, weil wir gegen Europa wären, und nicht deshalb, weil wir Feinde Frankreichs wären. Weiß Gott, wir sind es nicht! Wir glauben an die Verständigung und an die Freundschaft mit Frankreich. Wir wehren uns gegen das Unrecht aus Liebe zu Europa,

(Beifall bei der FDP) und weil wir meinen, daß nur auf einer Basis der 1 Gleichberechtigung ein wahres Europa errichtet werden kann.

Man kann Europa nicht dadurch schaffen, daß man zuerst einmal Grundsätze preisgibt, auf denen es ruhen soll.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Was heißt hier „Europäisierung" oder gar „echte Europäisierung"?

(Sehr gut! bei der SPD.)

Wenn ich mir ein Paar Schuhe kaufe, dann sollen es Lederschuhe sein, und wenn mir der Verkäufer sagt, es seien echte Lederschuhe, dann bin ich sehr mißtrauisch.

(Beifall bei der SPD.)

Europa ist eine Gemeinschaft des Rechtes, der Sitte, und Europa kann nicht geschaffen werden, indem man zuerst ein Stück eines anderen Landes abtrennt und das mit einer europäischen Etikette versieht.
Man sage uns nicht, daß es ein kleines Problem sei im Verhältnis zu viel größeren! Manche von Ihnen werden noch die Sitzung des Völkerbundes in Genf miterlebt haben, in der Reichsaußenminister Stresemann, schon vom Tode gezeichnet, zum letzten Male sprach, in jener Sitzung, in der in einer großen lebendigen Vision der damaligen Zeit von den „Vereinigten Staaten von Europa" gesprochen wurde. Und Stresemann sah die Saar als nicht zu gering an, um sie zu erwähnen und um auszuführen, daß dieses Europa von der Lösung dieser Frage abhängt. Wir meinen also, auch historisch in guter Gesellschaft zu sein, und wir meinen, daß man einem nicht ein Opfer zumuten kann, durch das niemandem geholfen wird, am wenigsten Europa.
Auch nicht wegen der EVG! In der vergangenen Woche hat Paul Bourdin in der „Zeit" vielleicht das Abschließende darüber geschrieben, ein ausgezeichneter Journalist, wenngleich er sich manchmal ein wenig — —; na, ich brauche es nicht auszuführen; gerade deswegen vielleicht ein besonders bemerkenswerter Mann! Er führte aus, daß die Schwierigkeiten mit der Ratifizierung der EVG gar nicht so sehr in der Saarfrage begründet sind als in den internen Verhältnissen Frankreichs. Wir glauben daher, daß von unserer Seite schon alles geschehen ist, was nur vernünftigerweise verlangt werden kann, um unsere Bereitschaft für Europa zum Ausdruck zu bringen.
Ich habe gesagt, daß man ohne Unterschied der Parteien in der deutschen Öffentlichkeit die heutige Debatte mit wachsamster Aufmerksamkeit verfolgt. Das wird jeder bestätigen können, der in das Volk hinausgeht, in dieses Volk, wo es längst über alle Trennungen hinweg in dieser Frage eine Art von Großer Koalition gibt, die wirklich alle Kräfte umspannt, die sich ehrlich für Europa und die Demokratie einsetzen. Die Saarfrage hat auch nichts zu tun mit irgendwelchen Sonderinteressen einzelner sozialer Stände und Schichten. Kollege Walz hat eben ausgeführt, daß an der Saar die Gewerkschaften unterdrückt werden, daß das selbstverständlichste Recht moderner Demokratie, nämlich daß die Arbeiterschaft durch freie Gewerkschaften vertreten sei, an der Saar nicht geachtet wird.
Während Europa, dieses Resteuropa, sich gegen die Massenenteignungen durch den Bolschewismus


(Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein)

wehrt, herrscht an der Saar bereits der kalte Bolschewismus.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Die deutschen Vermögenswerte sind schutzlos jedem politischen Willkürakt preisgegeben. Kohlengruben, Hüttenwerke, Banken, Versicherungen, Unternehmungen aller Art in einem Gesamtwert von schätzungsweise 6- bis 700 Millionen Dollar sind praktisch schon enteignet. Dieselbe Gefahr bedroht jeden kleinen Mann, wenn er sich politisch mißliebig macht. Man sage nicht, daß man die Saar nicht mit dem Osten vergleichen könne; der Terror sei dort viel stärker. Gewiß, das politische Klima in Westeuropa ist milder. Aber das, was dort geschieht, genügt völlig, um die politische Willensfreiheit zu unterdrücken;

(Sehr wahr! bei der SPD)

und wie man Angst hat vor dieser Freiheit, ergibt sich aus dem Verbot freier Parteienbildung,

(Sehr richtig! bei der SPD)

es ergibt sich aus der Unterdrückung der Presse.

(Beifall bei der FDP und SPD.)

Wenn von Zeit zur Zeit Beschwerden kommen, weil aufrechte Leute Zeitungen von der Bundesrepublik hinübergebracht haben, so muß man fragen: warum ist das nötig? In ein freies Land braucht man nicht Zeitungen von anderswoher zu bringen. Es muß geschehen, weil die Stimme der Demokratie an der Saar selber nicht gehört werden kann.

(Sehr richtig! bei der SPD..)

Meine Damen und Herren, vielleicht ist das Folgende zu volkstümlich für dieses Hohe Haus; aber wir sind Vertreter des Volkes, und deshalb darf erwähnt werden, wie man draußen im Lande den Goes-van-Naters-Plan nennt: man spricht vom Goes-van-Morgenthau-Plan.

(Abg. D. Dr. Gerstenmaier: Pfui!)

Ich darf vielleicht auf eine merkwürdige Sache hinweisen.

(Abg. Lücke: Wer hat Ihnen das gesagt?)

— Überall, wo ich hinkomme, in den Versammlungen verschiedenster Parteien, ganz gleich welcher Gruppen!

(Abg. Lücke: Das ist doch übertrieben!)

Darf ich vielleicht auf folgendes hinweisen, was ich persönlich nicht verstehe. Ich habe am 21. Januar an den Herrn Staatssekretär des Äußeren die Frage gerichtet, ob das kommende Gutachten der Bundesregierung vom van-Naters-Plan unabhängig sein oder ihn zum Ausgangspunkt nehmen wird. Herr Staatssekretär, Sie haben mir geantwortet, dieses Gutachten wird unabhängig sein. Ich verstehe nicht, wie die Entwicklung weiter gelaufen ist; denn nur wenige Wochen später las man in der Presse, daß dieser Plan die offizielle Grundlage der Verhandlungen geworden ist. Ich verstehe das nicht. Vielleicht versteht man es draußen auch nicht ganz. Zwar sprechen die Historiker so gern von der Kontinuitätslosigkeit der deutschen Geschichte. Aber Kontinuitätslosigkeit in so kurzer Zeit?!
Was über das Provisorium zu sagen ist, hat Ihnen Herr Dr. Becker vorhin dargelegt. Ich meine, daß wir nicht die rechtliche Befähigung besitzen, auch nur provisorisch auf Hoheitsrechte zu verzichten,
die nicht uns, sondern dem ganzen deutschen Volk gehören.

(Beifall bei der FDP und SPD.)

Abschließend darf ich von dieser Stelle einen Appell an die Vereinigten Staaten, an Großbritannien und auch an Frankreich richten. Es geht hier um das Prestige der deutschen Demokratie. Wenn diese deutsche Demokratie ihr Gesicht verlöre, wenn sie kompromittiert würde, wäre Deutschland nicht mehr ein bündnisfähiger Faktor. Wenn diese deutsche Demokratie kompromittiert würde, wäre das eine unendliche Gefahr nicht nur für unser Volk, durch den heraufsteigenden Radikalismus, sondern für die gesamte freie Welt.
Meine Damen und Herren, ein Verzicht unsererseits wäre also rechtsunwirksam.

(Abg. Dr. Menzel: Sehr gut!)

Wir würden uns damit vor dem deutschen Volk schuldig machen.

(Abg. Arnholz: Sehr gut!)

Unser Freund Reinhold Maier hat vor wenigen Tagen gesagt: Die Machthaber des Ostens werden eines Tages, wenn die Wiedervereinigung kommt, wegen ihrer Vorgriffe und Preisgabe der Oder-Neiße-Linie erröten müssen. Wir, sagte er, wollen nicht erröten müssen.

(Beifall bei der FDP und SPD.)

Es wird gefragt, welche Mittel wir denn haben. Das Recht ist keine Fiktion! Das Recht ist eine Realität, und zwar eine politische. Wenn wir für dieses Recht eintreten, treten wir nicht nur für ein deutsches Recht, sondern für ein allgemeines Menschenrecht ein, das jede Nation betrifft. Wir werden in der ganzen Welt Freunde und Bundesgenossen finden, die auf unsere Seite treten.
Wir sind bereit — ich brauche es nicht zu wiederholen —, jede vernünftige wirtschaftliche Konzession zu machen. Wir wollen Frankreich im Interesse des Friedens bis zum Äußersten entgegenkommen. Diese Konzessionen müssen aber von ganz Deutschland gebracht werden, nicht von einem einzelnen Teil unseres Vaterlandes.
So wage ich zu behaupten, daß in den Händen dieses Deutschen Bundestags, der für alle Deutschen zu sprechen berufen ist — in der Bundesrepublik, im Saargebiet und jenseits des Eisernen Vorhangs —, die Zukunft eines wahren Europas liegt, jenes Europas, das nur gedacht werden kann als eine Gemeinschaft unabdingbaren Rechtes, als eine Gemeinschaft freier, demokratischer und gleichberechtigter Nationen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei Abgeordneten des GB/BHE.)


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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gerstenmaier.