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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954 1043 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954. Geschäftliche Mitteilung en . . . . 1046 A, 1092 C, 1101 D, 1141 A Gedenkworte des Präsidenten für die Todesopfer des Bergunglücks der Heilbronner Schüler und Lehrer und für ihre Hinterbliebenen und Dank für die an dem Rettungswerk Beteiligten 1046 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Schuler, Höcker, Horn, Ladebeck, Gerns, Ritzel, Dr. Bartram, Cillien, Arnholz . . 1046 D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1046 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 15, 39, 42, 43, 47, 50, 52, 54 (Drucksachen 144, 460; 342, 485; 383, 463; 384, 461; 408, 471; 426, 491; 438, 479; 457, 490) 1046 D Vorlage des Berichts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Maßnahmen betr. Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges (Drucksache 465) 1047 B Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1952/1953 (Drucksache 464) 1047 B Mitteilung über Vereinbarung im Ältestenrat betr. Behandlung von Fragen der Fragestunde, die wegen Abwesenheit des zuständigen Bundesministers oder seines Vertreters in der Fragestunde unerledigt bleiben 1047 C Fragestunde (Drucksache 477): 1. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1047 C, D, 1048 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1047 D, 1048 A 2. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Dr. Lütkens (SPD) 1048 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1048 B, D 3. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Dr. Leiske (CDU/CSU) 1049 A, C, D, 1050 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1049 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1050 A 4. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Frau Nadig (SPD) 1050 A, C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1050 A, C 5. betr. Fischereischutzboote für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1050 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 1050 D 6. betr. Steuererleichterung für den Schaustellerstand: Ruhnke (SPD) 1051 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 A 7. betr. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Albaufstiegs auf der Autobahnstrecke von Aichelberg bis Hohenstadt (Kreis Göppingen): Finckh (CDU/CSU) 1051 B, C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1051 B, D 8. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes: Jahn (Frankfurt) (SPD) 1051 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 D 9. betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzgerichtsbarkeit: Dr. Bucher (FDP) 1052 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1052 A 10. betr. Öffnung einer für das Auswärtige Amt bestimmten Kuriersendung durch eine Zoilkontrollstelle: Dr. Lütkens (SPD) 1052 B 11. betr. Teilnahme des Kulturattachés der Deutschen Botschaft in Paris von Tiechowitz an der Französisch-Deutschen Pädagogentagung Pfingsten 1953 in Paris: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1052 C, D, 1053 A Dr. Hallstein , Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 1052 C, D, 1053 A 12. betr. Anwendung der Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuregelung von Nutzungsentschädigungen für von der Besatzungsmacht beschlagnahmte landwirtschaftliche Nutzflächen: Kahn-Ackermann (SPD) . . 1053 B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1053 B, C, D 13. betr. Verwendung und Aufbewahrung des Forschungsguts des früheren Reichsinstituts für Inner-Asien-Forschung in München: Miller (CDU/CSU) 1053 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1054 A 14. betr. Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttelkoog (Fährschiff „Niedersachsen") : Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 1054 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 B 15. betr. Nichtberücksichtigung eines der vom Bayerischen Verkehrsbeamtenverein in München vorgeschlagenen Vertreters für den Postverwaltungsrat: Kramel (CDU/CSU) . . . . 1054 D, 1055 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 1055 A, C 16. betr. Maßnahmen zum Schutze der in den ostfriesischen Inselbädern ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe gegen Beeinträchtigungen durch Filialbetriebe von Großunternehmungen des Festlandes während der Saison: Kortmann (CDU/CSU) 1055 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1055 C, D 17. betr. Zustände an den Postämtern Reinheim und Reichelsheim im Odenwald: Banse (SPD) 1055 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1055 D 18. betr. Unterlassung einer Erhöhung der Beförderungsgebühren für Päckchen in die sowjetisch besetzte Zone: Becker (Hamburg) (DP) 1056 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 1056 D 19. betr. Maßnahmen zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den deutsch-schweizerischen Grenzkraftwerken des Oberrheins: Faller (SPD) 1057 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1057 A 20. betr. Ablauf der Konzession der Privatbahn Hetzbach-Beerfelden (Odenwald) und weitere Sicherung der Personen- und Güterbeförderung auf dieser Strecke: Banse (SPD) 1057 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1057 C 21. betr. Ausbau der Elb-Fährverbindung Glückstadt—Wischhafen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 1054 C, D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 C, D 22. betr. Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus von Räumungsgrundstücken: Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1057 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1057 B 23. bis 41.: Wegen Zeitablaufs der Fragestunde schriftliche Beantwortung vorgesehen 1057 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Drucksache 340; Entschließungsantrag Drucksache 493) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488) 1057 D Dr. Mommer (SPD), Anfragender 1058 A, 1070 D, 1071 A Dr. Kopf (CDU/CSU), Anfragender 1060 C Zur Geschäftsordnung, — Frage der Verbindung der Beratung der Punkte 2 und 3 der Tagesordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) 1061 B, 1062 A Dr. Menzel (SPD) 1061 B Präsident D. Dr. Ehlers 1062 B Verbindung beschlossen 1062 C Fortsetzung der Beratung der Großen Anfragen 340 und 488 in weiterer Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl auf die Wirtschaft der Bundesrepublik (Drucksache 455) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Art. 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 459) 1061 B, 1062 C Dr. Deist (SPD), Anfragender . . . . 1062 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1067 B, 1070 D, 1071 A, B Dr. Mommer (SPD) 1070 D, 1071 A, 1124 D Ollenhauer (SPD) 1076 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1085 D Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 1092 C, 1095 D Dr. Lütkens (SPD) 1095 C, 1120 C Seiboth (GB/BHE) 1098 D Dr. von Merkatz (DP) 1101 D Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU) 1107 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1110 A Walz (CDU/CSU) 1114 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1115 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 1117 D, 1120 C, 1126 B Trittelvitz (SPD) 1126 C Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 1127 D Dr. Kreyssig (SPD) 1130 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1136 C Scheel (FDP) 1139 B Abstimmung vertagt 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394) 1140 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397) . . . 1140 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Zuckerabkommen vom 1. Oktober 1953 (Drucksache 469) . . 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470) 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 337) 1140 B Dr.-Ing. E. h. Schuberth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1142 Beschlußfassung 1141 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1141 C Walz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1144 Beschlußfassung 1141 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr Betriebskostenpauschale für freie Berufe (Drucksache 418) 1141 D Beschlußfassung 1141 D Nächste Sitzung 1141 A, D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 156, 337) 1142 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr milt dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1144 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 1 Seite 1142. **) Siehe Anlage 2 Seite 1144. Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 337, 156) Berichterstatter: Dr.-Ing. E. h. Schuberth Die Bundestagsdrucksache 156 enthält den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. 11. 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen. Neben diesem Entwurf liegt eine Begründung dazu und weiter der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. 11. 1947 gebilligte Text des Abkommens vor. Es handelt sich dabei um folgendes. I. Die Bundesrepublik ist bekanntlich Mitglied einiger der sogenannten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation, des Internationalen Fernmeldevereins. In anderen Sonderorganisationen arbeitet die Bundesrepublik mit, ohne formell Mitglied zu sein, so z. B. in der Organisation für internationale zivile Luftfahrt, im Weltpostverein. Bis jetzt fehlt es an einer Rechtsgrundlage, die den Organisationen, in denen die Bundesrepublik Mitglied ist oder an deren Arbeiten sie teilnimmt, diejenigen Vorrechte und Befreiungen zukommen läßt, welche nach internationaler Übung den Organisationen und ihrem Mitarbeiterstab in anderen Staaten gewährt werden. Die Bundesregierung mußte schon bisher einigen Sonderorganisationen ohne die besagte Rechtsgrundlage Vorrechte und Befreiungen in beschränktem Rahmen einräumen, so z. B. der OEEC, der CARE-Organisation, der Liga der Rotkreuzgesellschaften, der Schweizer Europahilfe. Die Zugeständnisse waren dann notwendig, wenn eine Sonderorganisation im Gebiet der Bundesrepublik etwa eine Zweigstelle errichtete, so z. B. die Zweigstelle der Internationalen Arbeitsorganisation in Bad Godesberg, oder wenn eine Organisation in Deutschland Grundbesitz erwarb oder Bankkonten eröffnete oder schließlich, wenn eine Organisation im Gebiet der Bundesrepublik eine Tagung abhielt. Der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen soll jetzt für solche Maßnahmen die Rechtsgrundlage schaffen und auch die Möglichkeit geben, über die schon bisher eingeräumten Befreiungen und Vorrechte hinaus die Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Sonderorganisationen auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen. Zur Zeit wird verhandelt über Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft der Skandinavischen Wohlfahrtsverbände, dem Weltkirchenrat, dem Lutherischen Weltbund, der World's Young Men's Christian Association und der National Catholic Welfare Conference. Zu dem Inhalt des Abkommens sei zunächst bemerkt, daß es weitgehend dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats ähnelt. Im Gegensatz dazu ist das Abkommen für die Sonderorganisationen ein Rahmenabkommen. Es wird für die einzelnen Organisationen je nach der Interessenlage durch Anhänge ergänzt. Die Rechtsstellung, die der einzelnen Sonderorganisation zukommt, ergibt sich also aus dem Abkommen und dem Anhang. Die wesentlichsten Bestimmungen des Abkommens sind in den Artikeln II, III, V und VI enthalten. Die Artikel II und III befassen sich mit der Rechtsstellung, die der Organisation als solcher gewährt wird. Danach erhält die Sonderorganisation die Qualifikation einer Rechtspersönlichkeit. Sie kann also Verträge abschließen, Vermögen erwerben und darüber verfügen. Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden (Art. II § 3). Die völkerrechtliche Stellung der Organisation behandelt Art. III. Die hier zusammengefaßten Vorschriften geben den Sonderorganisationen die Freiheit, ihren Aufgaben in voller Unabhängigkeit von einzelnen Mitgliedern gerecht zu werden. Das heißt: die Sonderorganisationen sind für ihr Vermögen von der Gerichtsbarkeit befreit. Ihre Räumlichkeiten und Archive sind unverletzlich. Ihre Guthaben, ihre Einkünfte unterliegen nicht den direkten Steuern, und schließlich sind sie auch bezüglich der zum Amtsgebrauch bestimmten Gegenstände von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten freigestellt. Art. III § 7 sieht auch eine Befreiung von devisenrechtlichen Beschränkungen vor. Das kann aber in vollem Umfange für die Bundesrepublik nicht gelten. Deshalb macht Art. 1 des Beitrittsgesetzes einen Vorbehalt zu § 7 b. Dies bedeutet aber nicht, daß die Sonderorganisationen ihre in der Bundesrepublik befindlichen Guthaben und Devisen usw. (Dr.-Ing. E. H. Schuberth) nicht transferieren dürfen. Der Transfer bedarf nur der nach deutschem Recht erforderlichen Genehmigung. Die persönlichen Vorrechte und Befreiungen sind Gegenstand der Vorschriften in Art. V und Art. VI. Art. V behandelt die Vorrechte und Befreiungen für die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an Tagungen der Sonderorganisationen teilnehmen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollen sich in voller Freiheit zum Tagungsort begeben, vom Tagungsort zurückkehren und auf der Tagung ihres Amts walten können. Art. V sieht deshalb die Befreiung von Verhaftung und Festnahme auf der Reise nach und vom Tagungsort, die Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke, die Befreiung von fremdenpolizeilichen Vorschriften sowie eine Immunität für alle Äußerungen bei der Ausübung des Amts vor. Die Freiheiten, welche in dieser Weise den Vertretern der Mitgliedstaaten eingeräumt werden, gelten nicht im Verhältnis zu demjenigen Staat, dem der Vertreter angehört oder den er bei der Sonderorganisation zu vertreten hat (§ 17). Die Vorrechte und Befreiungen, die die Beamten der Sonderorganisationen erhalten haben, sind nach der Funktion, die der einzelne Beamte ausübt, abgestuft. Die Leiter der Sonderorganisationen genießen volle diplomatische Immunitäten für sich und ihre Familienangehörigen (§ 21). Die übrigen Beamten sind von der Gerichtsbarkeit befreit in bezug auf amtliche Äußerungen und Handlungen. Sie sind befreit von der Einkommensteuer, von fremdenpolizeilichen Vorschriften und vom Zoll für die erstmalige Überführung ihres Hausrats. Außerdem genießen sie eine bevorzugte Behandlung bei der Devisenbewirtschaftung. Welchen Beamten diese Befreiungen zustehen sollen, bestimmt jede Organisation für sich. Der Generalsekretär der Sonderorganisation hat die Namen der Beamten, die solche Befreiungen erhalten sollen, den Mitgliedsregierungen mitzuteilen (§ 18). Art. VII §§ 24 und 25 schafft Vorkehrungen, die es erlauben, einem Mißbrauch der Vorrechte zu begegnen. Von Interesse ist schließlich Art. IX, der ein Verfahren vorsieht, nach dem Streitigkeiten auf dem Gebiet des Vertragsrechts geschlichtet werden oder auch Streitigkeiten, an denen ein mit Immunitäten begabter Beamter beteiligt ist. Der Beitritt der Bundesrepublik wird dadurch wirksam, daß die Beitrittserklärung bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen oder dem Leiter der betreffenden Sonderorganisation hinterlegt wird. Das Abkommen wird jeweils im Verhältnis zwischen dem Staat und der in Frage stehenden Sonderorganisation wirksam. II. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nicht nur den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, sondern macht es im Art. III der Bundesregierung möglich, durch Rechtsverordnung Vorrechte und Befreiungen auch anderen zwischenstaatlichen Sonderorganisationen sowie ausländischen Wohlfahrtsorganisationen und ihren ausländischen Vertretern im Bundesgebiet zu gewähren. Solche amtlichen zwischenstaatlichen Organisationen sind z. B. internationale Schiedsgerichte, die mit dem Sitz in der Bundesrepublik errichtet werden, so der Schiedsgerichtshof des Londoner Schuldenabkommens. Ausländischen Wohlfahrtsorganisationen hat die Bundesregierung schon in der Vergangenheit auf Grund besonderer Abmachungen Steuer- und Zollvergünstigungen einräumen müssen (z. B. CARE, CRALOG, LICROS usw.); siehe Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 4. III. Aus allgemein politischen, aus rechtlichen, aber auch vielleicht aus moralischen Gründen sollte die Bundesrepublik dem Abkommen beitreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, daß in Art. III Satz 3 die Worte eingefügt werden sollen: „mit Zustimmung des Bundesrats". Dieses Verlangen des Bundesrats scheint berechtigt; die Bundesregierung hat hiergegen auch nichts einzuwenden gehabt. Die Berlin-Klausel in Art. IV sollte die jetzt übliche Fassung erhalten, nämlich: Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Bonn, den 29. April 1954 Dr.-Ing. E. h. Schuberth Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) Berichterstatter: Abgeordneter Walz Der Bundestag hat mit Beschluß vom 12. Juli 1950 die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs im Reiseverkehr mit dem Saargebiet einzusetzen. Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission führten mit Wirkung vom 1. Januar 1951 zur Aufhebung des Visumzwangs. Der Paßzwang blieb bestehen. Das neue Bundesgesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 schreibt einen Paßzwang nur für Deutsche vor, die das Bundesgebiet über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten. Nach deutschem Recht besteht daher für die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus dem deutschen Bundesgebiet in das Saargebiet oder für die Einreise von Saarbewohnern deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Saar- in das Bundesgebiet kein Paßzwang. Bei der damaligen Beratung des neuen Paßgesetzes im Ausschuß des Bundestages für Angelegenheiten der inneren Verwaltung bestand daher Übereinstimmung darüber, daß rechtlich gegenüber dem Saargebiet ebensowenig ein Paßzwang für Deutsche in Frage kommt wie beim Übertritt über die Sowjetzonengrenze. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet vom 8. Januar 1954 ist nach einem Beschluß des Bundestages dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen federführend unter Mitbeteiligung des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen worden. In einer Sitzung vom 9. Februar 1954 beschloß der mitbeteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung daraufhin, dem federführenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen folgende Formulierung zu empfehlen: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, den Reiseverkehr zwischen dem Saargebiet, den unter vorläufiger Auftragsverwaltung stehenden Westgebieten und dem Bundesgebiet nach den Gepflogenheiten des innerdeutschen Reiseverkehrs zu regeln. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat in seiner Sitzung vom 16. März 1954 diese Formulierung gutgeheißen und beschlossen, sie als Antrag dem Bundestag vorzulegen. Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen, in diesem Sinne zu beschließen. Bonn, den 29. April 1954 Walz Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bitte doch, den Herrn Bundeskanzler weitersprechen zu lassen!


Rede von Dr. Konrad Adenauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, nach meinen parlamentarischen Erfahrungen kommen wir viel weiter, wenn diese Zwischenrufe wegbleiben. Sie können ja noch antworten, solange Sie wollen.

(Sehr gut! bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD.)

Ich wiederhole, was ich eingangs gesagt habe: man wird es in diesem Hause und in der ganzen Öffentlichkeit verstehen, wenn ich erkläre, daß es, wenn man mitten in Verhandlungen mit einer anderen Regierung ist, ganz unmöglich erscheint, im Parlament in allen Fragen seinen Standpunkt mitzuteilen,

(Zustimmung bei der CDU/CSU und beim GB/BHE)

ehe diese Verhandlungen, sei es so, sei es so, zum
Abschluß gekommen sind. Aber ich habe weiter gesagt — und ich bleibe dabei, ich wiederhole es —, eine endgültige Lösung, die eine Entscheidung über die Grenzen des deutschen Staatsgebietes zum Inhalt hat, kann nur in einem Friedensvertrag erfolgen, der mit einer gesamtdeutschen Regierung frei auzuhandeln ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Heiland: Das nehmen Sie ja selbst nicht ernst!)

Ich glaube, darin liegt doch die Antwort auf die Frage, die mir soeben gestellt worden ist.

(Abg. Dr. Mommer: Nein!)

Ferner ist jede Lösung an die Zustimmung der Saarbevölkerung gebunden. Schließlich muß die Lösung wahrhaft europäisch sein. Es darf sich also nicht darum handeln, den Status quo zum Schein mit einem europäischen Mantel zu verkleiden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Auch müssen die Menschenrechte und Grundfreiheiten, so wie sie in der europäischen Menschenrechte-Konvention definiert sind, unzweideutige und uneingeschränkte Anerkennung finden.

(Zustimmung in der Mitte.)

Es darf endlich kein neuer Staat zu den vorhandenen europäischen Staaten geschaffen werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Lösung ist auch an die Verwirklichung einer
Europäischen Politischen Gemeinschaft gebunden.

(Sehr richtig! in der Mitte und beim GB/BHE.)

Endlich muß zwischen der deutschen Wirtschaft, die bisher in diskriminierender Weise von der saarländischen getrennt ist, und der saarländischen in Etappen ein gemeinsamer Markt hergestellt werden.
Nun hat, auf den Arbeiten des holländischen Europaratsdelegierten van der Goes van Naters fußend, die allgemeine Kommission der Beratenden Versammlung des Europarates vor drei Tagen einen Vorschlag zur Lösung der Saarfrage im europäischen Sinne beschlossen. Interessant ist, daß diese Untersuchung durch die sozialistischen Vertreter des Europarates beantragt worden ist. Sowohl in Deutschland wie in Frankreich ist dieser Vorschlag teils akzeptiert, teils lebhaft kritisiert worden. In Deutschland wirft man ihm vor allem vor, er berücksichtige nicht die unabdingbare Zugehörigkeit des Saargebietes zu Deutschland. Auf französischer Seite wird der Vorwurf laut, er wolle Frankreich die Position entziehen, die es sich mit Zustimmung seiner westlichen Alliierten an der Saar geschaffen habe. Aber man kann denen, die an dem Vorschlag des Europarates mitgewirkt haben, die Anerkennung nicht versagen, daß sie einen ernsthaften Versuch unternommen haben, eben jene dritte Lösung zu finden, die Lösung auf der höheren Ebene, von der ich vorhin gesprochen habe.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

Es ist ein Versuch, nicht nur den deutsch-französischen Interessengegensatz in der Saarfrage zu schlichten und einen brauchbaren mittleren Weg zu finden, sondern vor allem ist hier zum ersten Male in einer bis in die Einzelheit gehenden Weise die Lösung mit der europäischen Entwicklung verknüpft worden. Aus diesem Grunde habe ich dem französischen Außenminister gegenüber am 9. März meine Bereitschaft erklärt, bei den


(Bundeskanzler Dr. Adenauer)

Verhandlungen von den Grundlinien des Vorschlags des Europaratsausschusses auszugehen, und Herr Bidault hat mir darin zugestimmt.
Diese grundsätzliche Bereitschaft bedeutet nicht das Einverständnis mit allen Einzelheiten. Vor allem muß ich mich hier mit einem Punkt auseinandersetzen, in dem der Entwurf der Bundesregierung eine Entscheidung zumutet, die diese zu treffen gar nicht in der Lage ist. Der Vorschlag der Kommission zielt nämlich darauf, daß die zu findende Lösung endgültigen Charakter erhalten soll. Diesem Gedanken steht ein unübersteigbares Hindernis entgegen: es ist ein unbestrittener Grundsatz, daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu einer zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Ich verweise hierzu auf Art. 7 des Deutschlandvertrages.
Zu dieser Erwägung tritt eine weitere, politische hinzu. Eine über den Friedensvertrag hinaus bindende Festlegung in einer Gebietsfrage im Westen würde äußerst nachteilige Wirkungen auf das Problem der deutschen Ostgrenzen haben. Es ist aber eine unabweisbare politische Notwendigkeit, auch den leisesten Anschein zu vermeiden, der unseren Gegnern in der Frage der Ostgrenze Vorschub leisten könnte.
Andererseits möchte ich zugunsten des Vorschlags der Europaratskommission auf einen darin enthaltenen wesentlichen Gesichtspunkt hinweisen, mit dem wir durchaus übereinstimmen: Die Saar kann nur europäisiert werden, wenn eine europäische Gemeinschaft eine Realität ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir müssen deshalb entscheidenden Wert darauf legen, daß die Lösung auf das engste mit der Schaffung einer europäischen Gemeinschaft verknüpft wird.
Meine Damen und Herren, aus der langen Dauer der sehr schwierigen Verhandlungen über das Saarproblem bitte ich Sie zu entnehmen, daß die Bundesregierung die äußersten Anstrengungen macht, den echten europäischen Charakter der Gesamtlösung zu sichern. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß die französische Regierung und die französische Öffentlichkeit begreifen, daß wir mit der Annahme der Grundsätze des Naters-Plans als Verhandlungsgrundlage eine Kompromißbereitschaft in der gesamten Frage bekundet haben, die uns zu der Erwartung berechtigt, daß die französische Regierung ihrerseits ebenfalls Zugeständnisse von Bedeutung macht.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es wäre tragisch, wenn am Mangel einer Einigung in dieser Frage die europäische Gemeinschaft scheiterte.

(Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

Nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Ausführungen allgemeinerer und politischer Natur zu der Frage der Montan-Union machen. Ich glaube, daß diese Ausführungen in eine Darstellung der gesamten außenpolitischen Lage mit hereingehören. Ich darf denjenigen Herren, die der Zusammenfassung der Punkte der Tagesordnung widersprochen haben, sagen, daß sie unter
d) ihrer Anfrage ja geradezu auf den Zusammenhang hingewiesen haben.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Unter d) sagen sie nämlich:
Entspricht die wirtschaftliche Entwicklung in den deutschen Grundstoffindustrien den Erwartungen, die die Bundesregierung bei der Ratifizierung des Schumanplanes in das Funktionieren dieser europäischen Teilintegration gesetzt hat?
Damit ist doch der Zusammenhang ganz klar in der Frage gestellt.

(Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

Überdies, meine verehrten Herren, hat Herr Kollege Deist — wofür wir ihm übrigens sehr dankbar sind, nicht nur in dem Zusammenhang, sondern wegen der grundsätzlichen Bedeutung, die daraus spricht — ausdrücklich folgendes gesagt: Unsere Anfrage ist getragen von der Sorge, daß der Gedanke der europäischen Einigung Schaden leidet durch die Entwicklung der Montan-Union.

(Zurufe von der CDU/CSU: Na also!)

Daraus glaube ich doch die Berechtigung herleiten zu können, in einer Darstellung unserer Politik, die die europäische Integration zum Gegenstand hat, auch auf diese Frage, soweit nötig, einzugehen.
Es ist ein Grundgedanke der europäischen Integration, daß die Gemeinschaft der europäischen Völker sich in Frieden und Freiheit nur entwikkeln kann, wenn zwischen ihnen auch wirtschaftlich eine enge Zusammenarbeit stattfindet und dadurch die Existenzbedingungen und die soziale Lage der europäischen Menschen entscheidend und dauerhaft verbessert werden. Von diesem Grundgedanken ausgehend sind wir zum Partner der Montan-Gemeinschaft geworden. Lassen Sie mich Ihnen deshalb etwas über die Erwartungen und über die Erfolge sagen.
Das Ziel bei der Gründung der Montan-Gemeinschaft war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums, eines gemeinsamen Marktes von 160 Millionen Menschen, der sich zwischen den anderen Wirtschaftsmächten behaupten kann.
Daß der Gemeinsame Markt für Kohle und Stahl nur ein erster Schritt hierzu sein kann, war von vornherein klar. Aber jenes größere Werk kann nicht mit einem Schlage geschaffen werden. Uns war es zunächst aufgegeben, einen Anfang zu machen.
Für Deutschland bestand hieran noch ein besonderes Interesse. Man vergißt zu schnell, wie es um Deutschland und sein Ansehen in der Welt gestellt war,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

als am 9. Mai 1950 der damalige Außenminister, Herr Robert Schuman, jene Erklärung der französischen Regierung verkündete.

(Erneute Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Seitdem die Montan-Gemeinschaft ins Leben getreten ist, sind das Londoner Abkommen und mit ihm die Ruhrbehörde gefallen, sind Stahlerzeugung und Produktionskapazität von den besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit und hat die Alliierte Hohe Kommission für sich und die ihr angegliederten Kohle- und Stahlkontrollgrup-


(Bundeskanzler Dr. Adenauer)

pen auf alle Eingriffsrechte verzichtet, für welche die Hohe Behörde die Zuständigkeit ausübt.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Glaubt, meine Damen und Herren, einer von Ihnen, daß, wenn wir uns damals gegenüber der Montan-Union einfach ablehnend erklärt hätten, diese Befreiungen von den uns durch den Zusammenbruch auferlegten Fesseln eingetreten wären?

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Der wirtschaftliche Aufstieg der Bundesrepublik in den letzten Jahren wäre nicht möglich gewesen ohne die Befreiung von jenen Fesseln. Es war selbstverständlich, daß eine derartige, mit einem Ausschnitt aus der Volkswirtschaft beginnende Teilintegration und der Aufbau einer so revolutionär neuartigen Organisation, wie sie eine supranationale Gemeinschaft darstellt, gewisse Anlaufschwierigkeiten mit sich bringt. Demgemäß hat der Vertrag selbst eine Übergangs- und Anpassungszeit von fünf Jahren für notwendig angesehen. Er hat darüber hinaus die Möglichkeit vorgesehen, daß mit der Anwendung der Vertragsbestimmungen zeitweise überhaupt innegehalten werden könne, falls es durch die Anwendung in einem der Mitgliedstaaten zu schweren, länger dauernden Störungen kommen würde.
Von dieser Übergangszeit, meine Damen und Herren, ist für den Stahlmarkt ein Jahr vergangen; für den Kohlenmarkt sind es einige Monate mehr. Es ist natürlich schwer, auf Grund einer so kurzen Zeit ein Urteil auszusprechen. Immerhin läßt sich das sagen, daß die Schwierigkeiten bisher nicht größer, sondern eher geringer gewesen sind, als man bei Vertragsabschluß voraussah. Ein Zeichen dafür ist, daß die oben genannten Vorschriften über die tiefgreifenden Störungen, die man bei Abfassung des Vertrages für außerordentlich wichtig ansah, bis jetzt von keinem einzigen Staat in Anspruch genommen, geschweige denn für anwendbar erklärt worden sind. Ebenso ist unbestritten, daß bereits in der kurzen Zeit des gemeinsamen Marktes die innere Verflechtung, der innere Austausch innerhalb der Gemeinschaft um rund ein Viertel gewachsen ist. An dieser Steigerung des inneren Austauschs hat auch die Bundesrepublik einen vollgemessenen, positiven Anteil gehabt.
Damit will ich die bestehenden Schwierigkeiten nicht verkleinern. Ich will nur ihr wirkliches Wesen klarstellen. Es sind Schwierigkeiten, welche nicht die langfristigen Ziele der Montan-Gemeinschaft betreffen. Wenn insbesondere gegenwärtig von Überkapazität im Gemeinschaftsgebiet hinsichtlich des Stahls die Rede ist, so braucht man sich nur daran zu erinnern, daß in der Gemeinschaft der Stahlverbrauch pro Kopf der Bevölkerung noch immer nicht einmal ein Drittel so viel beträgt wie in den Vereinigten Staaten, und selbst in der Bundesrepublik weniger als die Hälfte; es ist also deutlich, daß, auf lange Frist gesehen, wir unsere Kapazität verstärken müssen, falls wir nicht die Hoffnung aufgeben wollen, einen einigermaßen gleichwertigen Lebensstandard zu erreichen. Es handelt sich nur um kurzfristige Schwierigkeiten.
Aber auch diese ergeben sich nicht allein aus der Montangemeinschaft als solcher und den durch sie gegebenen Anpassungsnotwendigkeiten. Vielmehr beruhen diese Schwierigkeiten zum Teil darauf, daß in der Weltkonjunktur auf dem Gebiete
von Kohle und Stahl eine gewisse Abschwächung eingetreten ist.
Unter diesen Gesichtspunkten müssen die ersten Auswirkungen der Bildung des Gemeinsamen Marktes auf die deutsche Wirtschaft betrachtet werden. Im einzelnen kann nach Ablauf der kurzen Zeit seit dem Inkrafttreten folgendes festgestellt werden:
1. Der deutsche Ausfuhrüberschuß an Kohle und Stahl konnte sich seit Errichtung des Gemeinsamen Marktes auf der früheren Höhe halten und zeigt bei Stahl in neuester Zeit eine steigende Tendenz.
2. Die deutschen Kohlenlieferungen in die übrigen Länder der Gemeinschaft haben zugenommen im Gegensatz zur Absatzentwicklung im Inland und zur Gestaltung der Kohlenausfuhr nach Ländern außerhalb der Montangemeinschaft.
3. Die Erlöslage des deutschen Steinkohlenbergbaues hat sich durch die neuerlichen Preismaßnahmen der Hohen Behörde im ganzen gesehen, wenn auch nur in geringem Umfange, verbessert.
4. Die Stahlpreise sind infolge des Wettbewerbs zwischen den Industrien der Gemeinschaft gesunken, was in Anbetracht der Schlüsselstellung der Eisenpreise für das gesamte wirtschaftliche Niveau von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Dabei wurde die Wettbewerbslage der deutschen Stahlerzeuger durch das Sinken der Rohstoffpreise erleichtert.
Das ist die wirtschaftliche Bilanz. Die politische weist darüber hinaus noch weitere Aktiva auf. Sie bestehen im wesentlichen in den Wirkungen, die sich aus der Gewöhnung an die Gemeinschaftsarbeit ergeben haben. Diese Gewöhnung kann und soll nicht dazu führen, daß die Besonderheiten der Volkswirtschaften der einzelnen Länder in der Gemeinschaft verschwinden. Wohl aber müssen die nationalen Interessen und Eigentümlichkeiten sich in dem gemeinschaftlichen Rahmen zusammenfügen und in der Verfolgung gemeinsamer Ziele einen Ausgleich finden. Daß in dieser Art des Arbeitens in allen Organen der Gemeinschaft große Fortschritte erzielt worden sind, kann niemand leugnen, der von den Dingen unmittelbar Kenntnis hat. Ich denke insbesondere an das Montanparlament, die Gemeinsame Versammlung. Diese hat keineswegs die parlamentarischen Rechte, welche die Bundesregierung für eine europäische Versammlung als notwendig ansieht. Trotzdem ist es schon ein echtes europäisches Parlament geworden, mit europäischen Zielen, europäischen Gesichtspunkten und europäischen Parteien.
Diese im wesentlichen positive Bilanz hat die Bundesregierung nicht verführt die Hände in den Schoß zu legen. Zwei Punkte waren und sind es, denen vorzugsweise ihr Interesse gilt. Das eine ist die Verbesserung der Startbedingungen der deutschen Montanindustrie. Man hat auf diese schlechten Startbedingungen bei Beginn des Schumanplans vielfach hingewiesen. Für sie ist die Montangemeinschaft nicht verantwortlich zu machen. Im Gegenteil, die schlechten Startbedingungen lagen darin, daß die deutsche Montanindustrie bis zum Schumanplan durch Kriegszerstörung, Demontagen, Produktionsbeschränkungen, Entflechtungsmaßnahmen und erzwungene niedrige Kohlenexportpreise in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beengt war. Erst der Schumanplan gab, indem er die Diskriminierung Deutschlands und die Beschränkungen seiner Montanindustrie grundsätzlich beseitigte, die


(Bundeskanzler Dr. Adenauer)

Möglichkeit, einen Ausgleich in die Wege zu leiten. Das hat die Bundesregierung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten weitgehend getan. Von insgesamt 6,2 Milliarden DM, die an zentral gesteuerten und vom Bund verbürgten Mitteln der deutschen Gesamtwirtschaft zur Verfügung gestellt wurden, sind rund 2 Milliarden DM in die Kohle- und Stahlindustrie geflossen. Selbstverständlich ist sich die Bundesregierung bewußt, daß mit diesen Mitteln nicht bereits alle Startschwierigkeiten behoben werden konnten; aber im Hinblick auf die beschränkten Möglichkeiten des Kapitalmarktes muß diese Leistung doch als sehr beachtlich anerkannt werden.
Meine Damen und Herren, auf Grund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften und der gegebenen Preissituation ist es zudem der Kohle- und Stahlindustrie selbst gelungen, erhebliche eigene Mittel für Investitionen verfügbar zu machen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin von sich aus alles Erdenkliche tun, um den Investitionsbedürfnissen der deutschen Grundstoffindustrie Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung den erfolgreichen Abschluß der Anleiheverhandlungen zwischen der Hohen Behörde der Kohle- und Stahlgemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten.
Herr Dr. Deist hat ausgeführt, daß in Deutschland auf eine Tonne Kohleförderung 6 DM — wenn ich es recht behalten habe — Investitionsgelder gegeben worden seien, in Frankreich 17 DM. Nun, ich bitte Herrn Deist, bei seiner nächsten Anwesenheit in Paris ein längeres Gespräch mit dem dortigen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu führen. Ich habe dieses Gespräch mit dem Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Paris geführt und habe von ihm einen Vergleich geschildert bekommen zwischen dem deutschen und dem französischen Bergbau. Nach diesem Vergleich können wir mit Ehren bestehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Unruhe bei der SPD.)

Der zweite Punkt, dem nun die Bundesregierung besondere Aufmerksamkeit schenkt, ist mit dem bereits von mir gebrauchten Wort „Teilintegration" bezeichnet. Die Montanunion ist in doppeltem Sinne eine Teilintegration. Einerseits ist sie nur ein Teil der wirtschaftlichen Gesamtintegration, und andererseits ist diese selbst nur ein Teil der Integration überhaupt, die ihrem Kern nach politisch ist.
Gelegentlich wird es so dargestellt, als habe man bei Vertragsabschluß der Montan-Union die Teilintegration als ein sich selbst genügendes Ziel angesehen und als habe man erst in der Zwischenzeit die Schwierigkeiten entdeckt, die sich aus der Beschränkung auf eine bloße Teilintegration ergeben. Das ist völlig unrichtig. Niemals ist die Teilintegration zweier Grundstoffe für uns Selbstzweck gewesen, und niemals sind die notwendigen Unvollkommenheiten einer Teilintegration verkannt worden; das ist auch in diesen Verhandlungen eindeutig zum Ausdruck gekommen.
Aber vor fünf Jahren war eine wirtschaftliche Gesamtintegration mit der politischen Wirklichkeit nicht vereinbar. Man mußte mit einem Teilgebiet beginnen, um weiter fortzuschreiten. Man mußte sich dabei auf die Hoffnung stützen, daß gerade die Unvollständigkeit der Teilintegration den inneren Zwang zum Fortschreiten auf dem Wege zu engerer Zusammenarbeit mit sich bringen würde. Diese Hoffnung hat sich erfüllt. Wenn heute die weitere
Integration ganz überwiegend als Notwendigkeit anerkannt und gefordert wird, so hat hieran die Tätigkeit der Montangemeinschaft, die dies stärker als abstrakte Argumente anschaulich gemacht hat, einen wesentlichen Anteil.
Es entspricht also der von Anfang an verfolgten Grundkonzeption des Montanvertrags, wenn wir dafür Sorge tragen, daß die Unzulänglichkeiten der Teilintegration nicht zu einer Hemmung für die weitere wirtschaftliche Integration Europas werden, sondern eine dynamische Entwicklung zur engeren Zusammenarbeit der gesamten europäischen Wirtschaft einleiten. Dazu gibt gerade die gegenwärtige Konjunkturlage Anlaß; denn nur durch allgemeine Maßnahmen können jene Schwierigkeiten auf dem Gebiet von Kohle und Stahl überwunden werden, die in der allgemeinen Konjunkturlage ihre Ursache haben.
In der Erkenntnis dieser Sachlage ist der Ministerrat dazu übergegangen, in seinem Rahmen auch die mit den Montanfragen in Zusammenhang stehenden Transport- und Sozialfragen zu behandeln, die der Vertrag an sich dem gemeinsamen Vorgehen der Regierungen außerhalb des Vertrages überlassen hat. Vor allem aber hat der Ministerrat am 13. Oktober 1953 auf Initiative der Bundesregierung den Beschluß gefaßt, zusammen mit der Hohen Behörde die Möglichkeit einer gemeinsamen Politik der Ausweitung der Wirtschaft und der Investitionen zu prüfen. Mit diesem Beschluß, dessen Verwirklichung die Bundesregierung mit allen Mitteln fördert, haben Rat und Hohe Behörde einen Weg beschritten, der über die engen Grenzen der Teilintegration hinaus zu neuen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit führen kann.
Darüber hinaus ist es ein wesentliches Anliegen, auch die von der Montangemeinschaft ausgehenden Antriebe zur politischen Ausweitung mit allen Kräften zu fördern. Schon die Gründung der Montangemeinschaft selbst war außerhalb alles Wirtschaftlichen ein politisches Faktum ersten Ranges. Kohle und Stahl waren von jeher die Grundlagen jeder militärischen Rüstung. Indem die Staaten ihre Hoheitsrechte über diese beiden Grundstoffe auf eine supranationale Gemeinschaft übertrugen, wurde insbesondere zwischen Frankreich und Deutschland die Verständigung und Aussöhnung bekräftigt und anschaulich gemacht, in welcher die Bundesregierung einen wesentlichen Bestandteil ihrer- Politik sieht.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Diese politischen Impulse einigender Art, die von der Montangemeinschaft ausgegangen sind, haben nicht aufgehört zu wirken.

(Beifall in der Mitte.)

Aus dem politischen Leben ist die Montangemeinschaft als ein antreibendes Moment der europäischen Einigung nicht mehr wegzudenken. Ihr verdanken wir zum großen Teil, daß diese Einigung eine werdende Wirklichkeit ist — eine kämpfende und bedrohte Wirklichkeit, aber trotz allem eine Wirklichkeit.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Im Einklang hiermit hat die Bundesregierung auch der Europäischen Politischen Gemeinschaft besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie begrüßt die Fortschritte, die auf diesem Gebiet gemacht worden sind, und widmet sich mit größter Energie den laufenden Arbeiten. Aus den Beratungen der Ad-hoc-Versammlung und ihres unter dem Vorsitz


(Bundeskanzler Dr. Adenauer)

des Abgeordneten von Brentano stehenden Verfassungsausschusses sind hier Entwürfe hervorgegangen, die die Grundlage aller weiteren Arbeiten bilden müssen. Auf dieser Grundlage sind denn auch inzwischen die Regierungen in gemeinsamer Arbeit bemüht, zu vereinbarten Texten zu kommen. Diese Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Auf das Tempo ihres Fortgangs hat natürlich auch die Tatsache eingewirkt, daß die Europäische Verteidigungsgemeinschaft noch nicht Wirklichkeit geworden ist. Doch sind bereits die Umrisse der künftigen Lösung deutlich erkennbar, in deren Mittelpunkt ein unmittelbar gewähltes europäisches Parlament steht, als stärkster Ausdruck des Einigungswillens der europäischen Völker und als der sicherlich entscheidende dynamische Faktor der weiteren Entwicklung.
Die allgemeine Erkenntnis, meine Damen und Herren, daß Deutschland seine Probleme nur im Zusammenwirken mit ihm befreundeten Mächten lösen kann, gilt auch und nicht zuletzt für das zentrale Problem der deutschen Politik: die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit. Die Spaltung Deutschlands beruht auf dem Konflikt der Großmächte. Sie ist auch nur durch ein Übereinkommen der Großmächte zu beseitigen. Die Wiedervereinigung kann also nur zu einem Teil aus eigener deutscher Kraft zustande kommen. Wäre es anders, so wäre sie — daran lassen die klaren Willenskundgebungen in allen Teilen Deutschlands keinen Zweifel — längst erfolgt.

(Zustimmung in der Mitte.)

Wir sind auch in dieser Frage immer darauf angewiesen, Bundesgenossen zu finden, die von der Rechtmäßigkeit unseres Verlangens nach Wiedervereinigung überzeugt sind, und sie zu bewegen, sich immer wieder aktiv für die Erfüllung dieses Verlangens einzusetzen. Der Bundestag und die Bundesregierung haben deshalb von Anbeginn ihrer Tätigkeit an in voller Einmütigkeit jede Gelegenheit benützt, um die Westalliierten und darüber hinaus die ganze Weltöffentlichkeit anzurufen, dem deutschen Volk sein Recht auf Einheit nicht länger vorzuenthalten. Wenn heute die ganze freie Welt davon überzeugt ist, daß die beiden Teile Deutschlands wieder zusammengeführt werden müssen, so ist das das Ergebnis der konsequenten deutschen Haltung.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Heute wird in der freien Welt nicht nur allgemein anerkannt, daß die Beseitigung der Spaltung Deutschlands eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erhaltung und Festigung des Friedens in Europa ist, sondern es besteht auch weitgehend Übereinstimmung über den Weg, der allein zu einer Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit führen kann. Dieser Weg ist von der Bundesregierung und dem Bundestag am 10. Juni 1953 klar vorgezeichnet worden. Seine Etappen sind — lassen Sie es mich noch einmal wiederholen —: die Abhaltung freier Wahlen in ganz Deutschland, die Bildung einer freien Regierung in ganz Deutschland, der Abschluß eines mit dieser Regierung frei vereinbarten Friedenvertrags, die Regelung aller noch offenen territorialen Fragen in diesem Friedensvertrag, die Sicherung der Handlungsfreiheit für ein gesamtdeutsches Parlament und eine gesamtdeutsche Regierung im Rahmen der Grundsätze und der Ziele der Vereinten Nationen.
Die Bemühungen der Bundesregierung — lassen Sie mich damit zu Ausführungen zurückkommen,
die ich einleitend gemacht habe — haben mit dazu geführt, daß auf der Berliner Viererkonferenz der Versuch unternommen wurde, die deutsche Frage zu lösen. Dieser Versuch ist zunächst gescheitert. Die Verantwortung dafür trifft die Sowjetunion. Die alliierten Regierungen hatten in der Form des Eden-Plans, der in allen seinen wichtigen Grundzügen auf den Bundestagsbeschlüssen vom 10. Juni 1953 basiert, einen praktischen Vorschlag unterbreitet. Die Sowjetunion hat klar zu erkennen gegeben, daß sie an einer Veränderung des Status quo in Europa nur dann interessiert ist, wenn diese Veränderung zu einer Ausdehnung ihres Einflusses auf ganz Deutschland führt. Alle die, die geglaubt hatten, die Wiedervereinigung in Freiheit zu einem konkreten Preise erkaufen zu können, sehen sich enttäuscht.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Die Sowjets haben für die Wiedervereinigung in Freiheit überhaupt keinen Preis genannt, auch nicht den der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.

(Erneute Zustimmung in der Mitte.)

Die Westmächte haben in Übereinstimmung mit den Absichten und Gedanken der Bundesregierung weiter den Versuch gemacht, die Frage der Sicherheit, die seit geraumer Zeit in der sowjetischen Propaganda eine bedeutende Rolle spielt, anzuschneiden, um damit eine entgegenkommendere Haltung der Sowjetunion in der deutschen und in der österreichischen Frage herbeizuführen. Auch auf diesem Gebiete hat sich erwiesen, daß die Sowjetunion an praktischen Abkommen über Sicherheit und Rüstungskontrolle bis jetzt nicht interessiert ist. Sie hat einfach alle Bündnisse und Gruppierungen, denen sie selbst nicht vorsteht, als aggressiv und diejenigen, die sie beherrscht, als friedliebend erklärt. Auf dieser Basis war natürlich eine Übereinkunft nicht zu erreichen. Die Sowjetunion wird der Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit erst dann zustimmen, wenn sie einsehen muß, daß ihr Programm einer weiteren Durchdringung des freien Europa nicht mehr zu verwirklichen ist und daß die Politik des Kalten Krieges am Freiheitswillen des deutschen Volkes gescheitert ist.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Kampf, der um die deutsche Freiheit in Berlin und in der sowjetisch besetzten Zone geführt wird, wird stärker als alles andere in der Welt das Bewußtsein erhalten, daß es sich hier um ein brennendes Problem handelt, das nicht ungelöst bleiben darf. Welchen Widerhall dieser Kampf in der Welt gefunden hat, hat erst in jüngster Zeit wieder die gemeinsame Erklärung der NATO-Staaten gezeigt, in der sie eine Anerkennung des pseudosouveränen Pankow-Regimes ablehnen.
Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Die Außenpolitik, die wir geführt haben, hat Deutschland aus der Isolierung gelöst und zu einem angesehenen vertrauenswürdigen Partner der freien Welt gemacht.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der politische Kredit der Bundesrepublik ist unbestritten. Überwiegend wird heute in der freien Welt die Auffassung vertreten, daß man auf die Zusammenarbeit mit Deutschland nicht mehr verzichten kann. Der Weg, der sich über fünf Jahre harter und mühsamer Arbeit erstreckt, hat uns die


(Bundeskanzler Dr. Adenauer)

Befreiung unserer Produktion von den Beschränkungen und Kontrollen der ersten Besatzungszeit gebracht. Die Ruhrkontrolle ist gefallen. Unser Außenhandel entwickelt sich frei in der ganzen Welt. Unsere Sicherheit wird durch ein mächtiges weltweites Bündnissystem garantiert, das uns mit den großen Mächten der freien Welt in Freundschaft verbindet. Diese Garantie schließt auch ausdrücklich Berlin ein.
Den Ungeduldigen, den Zweiflern, den Zaudernden muß ich immer wieder die Fragen stellen: Welchen anderen Weg können Sie uns zeigen?

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Hätten wir das Petersberger Abkommen etwa nicht schließen und damit Hunderte unserer wichtigsten Werke vor der Demontage bewahren und vielen Tausenden von Arbeitern die Arbeitsplätze erhalten sollen?

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.) Hätten wir nicht dem Europarat beitreten und uns an der freien Erörterung der wichtigsten Probleme unseres europäischen Lebens beteiligen sollen?


(Erneute Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

Hätten wir der Montan-Union eine internationale Ruhrkontrolle vorziehen und zugleich die Beschränkung unserer Produktion weiter hinnehmen sollen?

(Sehr gut! in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

Sollten wir uns als Niemandsland zwischen Ost und West bald dem Zugriff dieser, bald dem Zugriff jener Macht ausliefern?

(Wiederholter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, wir dürfen und wir
werden den eingeschlagenen Weg nicht verlassen.

(Stürmischer Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Quelle des Vertrauens der Welt liegt doch darin, daß die freien Völker aus der Bereitschaft der Bundesrepublik zu einer engen Partnerschaft auf wirtschaftlichem, militärischem und politischem Gebiet die Überzeugung gewonnen haben, daß das Deutschland der Gegenwart nicht nationalistischem Egoismus verfallen und damit erneut zu einer Bedrohung seiner Nachbarn werden kann.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Deutschland ist auf seine Nachbarn angewiesen. Es kann sich gegen die drohenden Gefahren nicht allein verteidigen und behaupten, es kann aber auch seine wirtschaftlichen Kräfte nicht entfalten ohne enge Zusammenarbeit mit den freien Völkern der Welt.
Meine Damen und Herren! Alle Anstrengungen der großen Mehrheit dieses Hohen Hauses und der Bundesregierung waren in den letzten fünf Jahren darauf gerichtet, nach Kräften dazu beizutragen, daß das Werk des europäischen Zusammenschlusses gelingt. In enger Zusammenarbeit mit den Staatsmännern in Europa und in Amerika, die von der gleichen Überzeugung geleitet sind, haben wir immer wieder versucht, Schwierigkeiten, wo sie auftauchten, zu überwinden, Probleme, wo sie sich stellten, durch neue Vorschläge zu lösen. Für uns Deutsche gibt es nur diesen Weg,

(Zuruf von der SPD: Nein!)

um die tragische Vergangenheit Europas abzuschließen und die Menschen in Europa von der Geißel des Krieges, von der Furcht um ihre Existenz, von der Sorge um das Schicksal ihrer Kinder zu befreien.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es gibt keine Interessengegensätze und Streitobjekte zwischen den freien europäischen Völkern,

(Zurufe von der SPD: Die Saar!)

die, gemessen an der Größe der uns aus dem Osten drohenden Gefahr, so bedeutend wären, daß wir sie nicht schnell überwinden sollten,

(Beifall bei den Regierungsparteien — Zurufe von der SPD)

um den Weg frei zu machen für diesen Zusammenschluß.

(Zurufe von der SPD: Und die Saar?!)

Viele Generationen vor uns, auch sozialistische Generationen,

(Sehr gut! in der Mitte)

haben sich ihn schon erträumt, und er darf unter keinen Umständen an Nationalismus und Egoismus scheitern.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der SPD: Und die Saar wird verraten!)

Die Verwirklichung der Pläne für einen europäischen Zusammenschluß immer wieder hinauszuschieben, enthält eine große Gefahr. Bestimmte, günstige Konstellationen dauern in der Geschichte nicht unbegrenzt fort

(Sehr richtig! in der Mitte) und kehren selten wieder.


(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Seien wir uns, meine Damen und meine Herren — und ich richte diese Worte weit über diesen Saal hinaus an alle Menschen im freien Europa, die guten Willens sind —, des Ernstes dieser Zeit bewußt und zeigen wir uns ihren Erfordernissen gewachsen, auf daß spätere Generationen uns nicht als schwächlich und leichtfertig verurteilen. Wir müssen uns darüber klar sein, daß, wenn der Zusammenschluß der europäischen Völker scheitert, die Existenz dieses Kontinents ins Wanken gerät.

(Anhaltender stürmischer Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir treten in die Beratung der Großen Anfrage ein. Es ist wohl kein Zweifel, daß die erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Hauses die Besprechung verlangen.
    Das Wort hat der Abgeordnete Ollenhauer.