Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf auf eine Anzahl von Feststellungen eingehen, die die Herren Abgeordneten Dr. Pfleiderer und Dr. Lütkens zu Elementen ihrer Urteilsbildung über den Stand der Dinge im Auswärtigen Amt und insbesondere über die Anforderungen dieses Haushaltsplans gemacht haben.
Zunächst darf ich Herrn Abgeordneten Dr. Pfleiderer versichern, daß sein Wunsch, das Gebäude Dahlmannstraße 4 möge bald im Interesse der Herren Parlamentarier geräumt werden, vom Auswärtigen Amt geteilt wird. Wir werden diese Räumung auf das äußerste beschleunigen.
Herr Abgeordneter Dr. Pfleiderer hat sodann das Problem der Heimschaffung des Vermögens von Diplomaten in einer Weise berührt, der das Auswärtige Amt grundsätzlich nur zustimmen kann. Ich möchte diese Zustimmung allerdings mit einer Qualifikation versehen. Diese Qualifikation hat sich bei mir noch verstärkt unter dem Eindruck von Unterhaltungen, die ich in den letzten Wochen mit unserem Botschafter in Ankara gehabt habe und die sich gerade auf das Problem der Behandlung von Diplomatenvermögen bezogen haben. Bei der Behandlung dieser Frage hat sich nämlich in der Praxis eine Unterscheidung zwischen diesem Vermögen und dem Vermögen von Emigranten herausgestellt, die, wenn sie sich einer ähnlichen Lage gegenübersehen, einen nicht geringeren Anspruch darauf haben, Unterstützung und Erleichterung durch die Bundesrepublik zu erfahren. Wir sind gerade jetzt dabei, gewisse Ungleichmäßigkeiten, die wir als diskriminierend für die Emigranten empfinden, auszuräumen. Mit diesem Zusatz darf ich also dem zustimmen, was der Herr Abgeordnete gesagt hat.
Die dritte Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Pfleiderer, zu der ich Stellung nehmen möchte, geht dahin, daß wir doch — das ist seine Anregung — die Entwicklung und Ausbildung für den gehobenen Dienst in unsere eigene Regie übernehmen möchten. Auch in diesem Punkte stimmt das Auswärtige Amt dem Herrn Abgeordneten zu. Wahrscheinlich werden wir noch im Laufe dieses Jahres die Maßnahmen abgeschlossen haben, die uns in der Tat in den Stand setzen, die Ausbildung für den gehobenen Dienst in eigene Hände zu übernehmen. Herr Abgeordneter Dr. Lütkens hat diesen Punkt des gehobenen Dienstes gleichfalls berührt. Ich darf vielleicht in Abweichung von der Reihenfolge der Gegenstände, die er selber vorgezogen hat, hier gleich sagen: wir teilen seine Auffassung, daß der Ausstattung unseres Dienstes mit Stellen des gehobenen Dienstes größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, als das traditionellerweise der Fall ist. Der gegenwärtig zur Diskussion stehende Haushaltsplan ist bereits ein Beispiel dafür, daß wir die Stellen im gehobenen Dienst zu verstärken trachten, auch — wenn ich das Herrn Abgeordneten Dr. Lütkens gleichzeitig antworten darf — auf Kosten von Stellen des höheren Dienstes. In seiner Anregung, die Gesamtzusammensetzung des Auswärtigen Dienstes sowohl in der Zentrale als auch im Ausland daraufhin zu überprüfen, ob nicht Verschiebungen auf Kosten des höheren Dienstes und zugunsten des gehobenen Dienstes stattfinden könnten, steckt ein richtiger Kern, und wir werden ihr insoweit durchaus entsprechen.
Herr Abgeordneter Dr. Lütken s hat dann die Art und Weise beanstandet, wie der Haushaltsplan verfahrensmäßig behandelt worden ist. Er hat insbesondere gerügt, daß er so verspätet vorgelegt worden sei, daß weder im Haushaltsausschuß noch im Auswärtigen Ausschuß die Zeit gewesen sei, ihn zu erörtern. Es ist richtig, daß die Zeit, die zur parlamentarischen Erörterung des Haushaltsplans des Auswärtigen Amtes zur Verfügung stand, sehr kurz gewesen ist. -Es ist auch richtig, daß unsere eigenen Arbeiten verhältnismäßig früh abgeschlossen waren. Es hat aber dann einer eingehenden Erörterung dieser Dinge im und mit dem Bundesfinanzministerium bedurft. Das hat zu einer gewissen Verspätung der Verabschiedung dieses Teils im Bundeskabinett geführt. Ich glaube allerdings, daß im Ergebnis diese Verspätung der sachlichen Qualität des Plans und damit auch der Erörterung des Plans im Haushaltsausschuß zugute gekommen ist. Wir haben den Plan in einer reiferen und abgeklärteren Form vorlegen können, als es sonst der Fall gewesen wäre.
Der Herr Abgeordnete hat weiter beanstandet, daß der Herr Bundesminister des Auswärtigen und der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes nicht bei der ganzen Beratung im Haushaltsausschuß zugegen gewesen seien. Das ist richtig. Ich darf hier aber feststellen, daß ich selber meine Anwesenheit während dieser Beratungen für die gesamte Zeit angeboten habe, für die der Haushaltsausschuß sie für erforderlich halten würde. Der Haushaltsausschuß hat mich nach einiger Zeit von
der Notwendigkeit, dort anwesend zu sein, mit Rücksicht auf andere Dienstgeschäfte entbunden — ich darf hinzufügen, Herr Abgeordneter —, ohne daß von seiten der Opposition gegen diese Entscheidung des Haushaltsausschusses irgendein Widerspruch erhoben worden ist.
Der Herr Abgeordnete Dr. Lütkens hat sodann gegen einen Herrn, den er nicht namentlich genannt hat, sondern den er nur nach seiner Stellung beschrieben hat, einen schweren Vorwurf erhoben. Er hat diesen Herrn beschrieben als einen Leiter der Rechtsabteilung, der sich nicht mehr im Dienste des Auswärtigen Amtes befinde. Einen solchen Leiter der Rechtsabteilung gibt es nicht, und ich weiß infolgedessen nicht, auf welche Persönlichkeit sich diese Bemerkung bezieht.
Ich muß mich aber gegen die Feststellung verwahren, die der Herr Abgeordnete getroffen hat, daß dieser Beamte, wer immer es sein möge, Auskünfte mit irreführender Absicht abgegeben habe. Das ist ein schwerer Vorwurf gegen die Erfüllung dienstlicher Pflichten durch einen Beamten des Auswärtigen Amtes. Ich darf den Herrn Abgeordneten bitten, mir für diesen Vorwurf, für den er eine Begründung haben wird, das Material zuzuleiten. Es wird an einer Prüfung und Untersuchung seines Vorwurfs dann nicht fehlen.
Es ist weiter gesagt worden, daß das Auswärtige Amt in seinen ursprünglichen Anforderungen über das hinausgegangen sei, was schließlich vom Bundesfinanzministerium bewilligt worden ist. Ich glaube sagen zu dürfen, daß das Auswärtige Amt dieses Schicksal mit allen Ressorts teilt, die Haushaltspläne aufstellen. Es ist, glaube ich, Aufgabe des Bundesfinanzministeriums, die ursprünglichen Anforderungen, die ganz sicher keine Maximalanforderungen sind, die aber natürlich optimale Anforderungen sind — denn es ist unsere Schuldigkeit, Anforderungen so zu stellen, daß wir glauben, den besten Effekt damit zu erzielen —, auf das Maß zurückzuführen, das notwendig gemacht wird durch die Haushaltslage des Bundes und durch die Rücksicht darauf, daß andere Ressorts ebenfalls ihre Bedürfnisse haben.
Der nächste Punkt betrifft die Denkschrift, die das Auswärtige Amt über die Besoldung der Auswärtigen Dienste anderer Länder versprochen hat. Diese Denkschrift ist bis auf die Schlußredaktion fertig. Sie wird unmittelbar, nachdem diese Schlußredaktion abgeschlossen ist, ich denke in den allernächsten Wochen, vorgelegt werden und wird dann die Grundlage für eine Diskussion darüber bilden, ob es wirklich zutrifft, daß die Besoldung unserer Auslandsbeamten unangemessen hoch ist. Das Auswärtige Amt ist nicht dieser Meinung. Vielleicht dürfen wir aber die Disskussion in diesem Fall in den Ausschuß verlegen, in dem die Denkschrift erörtert werden wird.
Es ist sodann gesagt worden, daß es um die Organisation des Auswärtigen Amtes in der Zentrale und die Erfüllung der Dienstobliegenheiten im Auswärtigen Amt so schlecht bestellt sei, daß Missionschefs in kritischen Fällen keine Weisungen bekommen hätten und daß umgekehrt, wie man wisse, Berichte, die von den Missionen eingehen, nicht gelesen würden. Nun, es ist sehr schwer, auf eine solche Aussage etwas zu sagen, wenn sie nicht substantiiert ist. Auch hier wäre ich dankbar, wenn mir Fälle genannt werden könnten, die Anlaß zu einem solchen globalen Urteil gegeben haben, und wir werden diesen Fällen nachgehen. Ich will damit nicht sagen, daß wir nicht in den letzten Jahren unter dem Zustand der Unvollständigkeit und der Unfertigkeit des Aufbaus des Auswärtigen Amtes und des Auswärtigen Dienstes gelitten haben. Ich will ganz gewiß nicht bestreiten, daß es da und dort vorgekommen sein kann, daß ein Missionschef auch einmal in der Lage gewesen ist, auf eigene Verantwortung zu handeln, oder daß einer Anregung, die er gegeben hat, nicht in dem Maße Rechnung getragen worden ist, wie das vielleicht für ihn und im objektiven Interesse erwünscht gewesen wäre. Aber das darf ich doch sagen: daß seit mindestens dem Beginn des vorigen Jahres dieser Vorwurf nicht mehr erhoben werden kann. Wir sind seit etwa einem Jahr an einem Zustand des Aufbaus des Auswärtigen Amts angelangt, der zwar noch nicht vollständig ist, auch quantitativ nicht vollständig — weshalb es sicher auch später noch zu weiteren Anforderungen haushaltsmäßiger Art kommen wird, namentlich was die Erweiterung konsularischer Auslandsvertretungen betrifft —, von dem man aber doch im ganzen sagen kann, daß das Maß der Unzulänglichkeit, das dieser Apparat jetzt noch bietet, das Maß ist, das menschlichen Institutionen allgemein eigen ist, und kein größeres.
Es ist weiter die Frage des Verhältnisses der Abteilungen II und III berührt worden. Der Herr Abgeordnete weiß, daß ich selber im Haushaltsausschuß seit Jahren in den Berichten, die der Erörterung unseres Haushaltsplans voraufgegangen sind, darauf hingewiesen habe, daß wir selber hierin ein, und zwar das größte, Problem der Organisation unserer Zentrale sehen. Aber ich darf doch gleichzeitig hinzufügen, daß inzwischen eine wichtige Änderung sich vollzogen hat, die, glaube ich, das Wesentliche des hier vorgetragenen Gravamen erledigt. Es ist eine Zusammenfassung der Abteilung II, also der politischen Abteilung, die die aktuellen großen politischen Anliegen behandelt, und der Abteilung III, der Länderabteilung, dadurch hergestellt worden, daß beide Abteilungen unter der koordinierenden Leitung des Direktors der Abteilung II zusammengefaßt worden sind. Wodurch unterscheidet sich diese Lösung von der Lösung einer einheitlichen Politischen Abteilung? Eigentlich nur haushaltsmäßig, indem wir dabei eine Reihe von Stellen behalten, die uns haushaltsmäßig besser stellen. Die gegenwärtige Lösung unterscheidet sich also eigentlich nur in der Form, aber nicht in der Substanz von dem Gewünschten. Tatsächlich ist die einheitliche Behandlung politischer Fragen durch diese Zusammenfassung in jeder wünschenswerten und in jeder möglichen Weise sichergestellt.
Ich weiß nicht, woher der Herr Abgeordnete Kenntnis davon zu haben glaubt, daß der Staatssekretär die Beamten des Auswärtigen Dienstes nicht alle kenne. Meine Damen und Herren, es kann sein, daß vielleicht in den letzten drei Wochen Personalveränderungen stattgefunden haben, die es für eine geringe Anzahl von Personen wahrmachen, daß ich die Mitarbeiter des höheren Dienstes — an die Sie ja wohl gedacht haben — nicht kenne. Als eine allgemeine Feststellung ist diese Feststellung schlechthin irrig.
Es ist sodann gesagt worden, daß für unsere Nachwuchsbeamten die Chancen schlecht seien,
weil man — ich hoffe, daß ich richtig zitiere —, wenn man in den Auswärtigen Dienst jetzt als Anwärter eintrete, erst nach zehn Jahren Aussicht auf Einweisung in eine Planstelle habe. Das ist eine sehr ernst zu nehmende Behauptung; es ist sogar eine gefährliche Behauptung, weil sie, wenn sie draußen im Lande vernommen wird, abschreckend auf Bewerber für den Auswärtigen Dienst wirken könnte. Ich lege deshalb Wert darauf, hier ausdrücklich und nachdrücklich festzustellen, daß wir in der Lage sind, jeden Nachwuchsbeamten spätestens ein Jahr nach seinem Großen Examen endgültig zu übernehmen,
und zwar ist das eine Feststellung, die ich für eine erhebliche Zeit treffen darf, sagen wir, jedenfalls für die nächsten zehn Jahre.
Was die Auswahl der Anwärter anlangt, so teile ich die Auffassung des Herrn Abgeordneten, daß man nun nicht das Gewicht von den Juristen auf die Philologen verlegen sollte. Ich habe selbst neulich bei einer dieser Anwärterlisten eingegriffen, weil mir gegen diesen Grundsatz verstoßen zu sein schien. Ich bin nicht ganz so skeptisch in bezug auf die Eignung der Juristen für den Diplomatenberuf. Es mag sein, daß ich befangen bin.
Aber eine bevorzugte Hereinnahme von Philologen in den Auswärtigen Dienst würde auch mir nicht das richtige Remedium scheinen, selbst wenn man davon ausgeht, daß Juristen etwas mit Vorsicht angefaßt werden sollten.
Der Herr Abgeordnete hat sodann bemängelt, daß der Staatssekretär auf die verwaltungsmäßige Seite seiner Obliegenheiten offenbar kein genügendes Gewicht lege. Es ist nicht meine Sache, über die Nützlichkeit meiner Tätigkeit ein Urteil abzugeben.
Aber es ist meine Sache, zum Faktischen schlicht zu sagen, daß ich nicht mehr zu sagen wüßte, womit ich meine Zeit verbringe, wenn ich nicht einen erheblichen Teil dieser Zeit auf die verwaltungsmäßigen Dinge verwende. Es ist leider sehr schwer, von dem Stil der Arbeit eines großen Ministeriums, wie es das Auswärtige Amt ist, einen überzeugenden, anschaulichen Eindruck jemandem zu vermitteln, der in dieser Administration nicht selbst tätig ist. Es gäbe ein Mittel. Wenn ich die Herren Kritiker einladen könnte, gelegentlich einmal an der täglichen Morgenbesprechung teilzunehmen, so würde das ein guter Weg sein, ihnen ein objektives Bild davon zu verschaffen, in welcher Weise hier gearbeitet wird, und ich würde eine solche Möglichkeit auch noch aus einem andern Grunde begrüßen: weil sie nämlich eine Aussage widerlegen würde, die auch hier gemacht worden ist — daß im Auswärtigen Amt ein Geist der Furchtsamkeit herrsche.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, zu sagen: nichts kann falscher sein als dies. Auch deshalb würde ich wünschen, daß sich einmal für Außenstehende eine Gelegenheit böte, den Stil aus der Nähe zu beobachten, in dem die leitenden Beamten des Auswärtigen Amts mit ihren Mitarbeitern umgehen. Jedes Wort, das der Herr Abgeordnete über das Erziehungsziel gesagt hat, das wir uns beim diplomatischen Nachwuchs setzen müssen, daß wir diese Leute zu urteilsfähigen, urteilssicheren und urteilsmutigen Mitarbeitern entwickeln müssen, unterschreibe ich ohne jede Einschränkung. Ich füge aber hinzu, daß das eine Erziehungsarbeit ist, die täglich und stündlich im Auswärtigen Amt geleistet wird. Es ist vielleicht nicht der Stil — ich bitte meine Mitarbeiter, die das hören, es zu entschuldigen, wenn ich das sage —, der im Auswärtigen Amt traditionell ist; aber es ist ganz sicher der Stil, den ich mich mit aller Energie, solange ich eine Verantwortung in diesem Hause trage, dort einzuführen und lebendig zu erhalten bemüht habe, und ich glaube, einige Kritiker würden sich doch wundern, wenn sie sähen, mit welchem Freimut auch große politische Fragen im Kreise der Mitarbeiter diskutiert und beurteilt werden.
Die Frage des Zollschmuggels ist sicher der Herr Bundeskanzler und bin auch ich bereit, so wie es der Herr Abgeordnete vorgeschlagen hat, im Auswärtigen Ausschuß zu erörtern. Ich bin nicht ganz sicher — wir haben leider zwei Vorgänge unerfreulicher Art, auf die sich diese Bemerkungen beziehen können —, welchen der Herr Abgeordnete im Auge hatte. Es gibt einen Fall darunter, in dem uns das Malheur passiert ist — was in einer Verwaltung mit 4000 Köpfen vielleicht menschlich ist —, daß wir einen Verbrecher angestellt haben. Wir haben einen Fahrer gehabt, von dem sich später herausgestellt hat, daß er sich als Schmuggler betätigt und mit einem Amtsgehilfen in Verbindung gestanden hat. Es ist keinerlei Anhalt dafür da, daß über diese beiden Menschen hinaus der Vorgang des Zollschmuggels, der hier angesprochen worden ist, irgendeinen Zusammenhang mit irgendwelchen anderen Beamten oder Angestellten des Dienstes hat, und ich glaube, man darf deshalb aus diesem Vorgang nicht den Schluß ziehen, der gezogen worden ist, daß im Auswärtigen Amt „ein wenig guter Geist" herrsche.
Der letzte Punkt, den ich berühren darf, betrifft die Behandlung der Frage unseres Beobachters bei den Vereinten Nationen. Es ist richtig, daß nicht über Fragen der Form, sondern über sehr wesentliche Fragen des diplomatischen Status dieses Beobachters mit der Regierung der Vereinigten Staaten lange verhandelt worden ist. Es ist nicht richtig, daß mit der Unterrichtung oder der Anmeldung der Person unseres neuen Beobachters bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen über Gebühr gewartet worden ist. Es ist das Pech passiert, daß sich das Anmeldungsschreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, das einem Akkreditierungsschreiben verglichen werden kann und das von mir gezeichnet war, auf der Reise nach New York befand, als eine Pressekonferenz stattfand, auf der die bekannten Angriffe gegen die Besetzung des Postens erhoben wurden. Aber auf keinen Fall ist die Tatsache, daß die Ankunft dieses Briefes bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sich verspätet hat, ursächlich gewesen für irgendeine sachliche Entwicklung in dieser Frage. Wir hätten, wie ich leider sagen muß, die Angriffe, die gemacht worden sind, in derselben Weise erlebt, wenn der Brief dagewesen wäre. Der Generalsekretär hat in dieser Situation eine Antwort gegeben, an der nichts auszusetzen ist, eine Antwort, die auch uns in keiner Weise in eine schwierige Lage gebracht hat. Heute jedenfalls ist die Situation geklärt. Wir
wissen aus einem letzten Bericht über ein Gespräch, das der bisherige Beobachter mit dem Generalsekretär gehabt hat, daß irgendwelche Anstände dort nicht erhoben werden.