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Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Lesung. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Einzelplan 03 — Haushalt des Bundesrates — gemäß dem Ausschußbericht Drucksache 353 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen!
Ich rufe auf:
Einzelplan 24 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — .
Berichterstatterin ist Abgeordnete Frau Lockmann. Ich darf sie bitten, das Wort zu nehmen.
Frau Lockmann , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit führt die Geschäfte des ehemaligen Bundesministeriums für den Marshallplan weiter. Von besonderer Bedeutung sind die folgenden Aufgaben: 1. Einfügung der gewerblichen Wirtschaft in den Rahmen des europäischen Wiederaufbauwerks,
3) 2. Koordinierung der deutschen Handelspolitik mit den Zielen des Europäischen Wirtschaftsrats, OEEC genannt, 3. Aufstellung von Wirtschaftsprogrammen für den Europäischen Wirtschaftsrat, 4. Weiterentwicklung der Europäischen Zahlungsunion, 5. Durchführung der mit Marshallplan-Mitteln finanzierten Einfuhrprogramme, 6. Aufstellung der Investitions- und Zuschußprogramme, 7. Verwaltung des ERP-Sondervermögens im Einvernehmen mit der FOA und den Bundesressorts.
Der Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit erfordert bei Berücksichtigung der vorgesehenen Kürzung um 4 % einen Zuschuß von rund 8,4 Millionen DM. Der Zuschußbedarf hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um rund 1,7 Millionen DM vermindert. Der Personalbestand des Ministeriums ist der gleiche wie im Vorjahr.
Dem Ministerium sind die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Wirtschaftsrat in Paris und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Amt für Auslandshilfe in Washington nachgeordnet. Das bisher dem Ministerium nachgeordnete ERP-Kontor ist wegen Verminderung der amerikanischen Wirtschaftshilfe aufgelöst worden. Dadurch sind gegenüber dem Personalbedarf des Rechnungsjahres 1953 die Stellen für 32 Angestellte weggefallen. Die restlichen Aufgaben, die sich aus der Durchführung der mit Marshallplan-Mitteln finanzierten Einfuhrprogramme ergeben, erfahren ihre Erledigung durch das Ministerium.
Bei der Vertretung der Bundesrepublik in Paris ist hinsichtlich der Aufgabenstellung und des Personalbestandes keine Veränderung eingetreten.
Bezüglich der Vertretung in Washington hat die inzwischen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit durchgeführte Nachprüfung folgendes ergeben. Die im Haushalt für 1954 veranschlagten 28 Stellen für Angestellte sind nur noch mit 22 besetzt. Bis zum 31. Dezember 1954 wird der Gesamtpersonalbestand der Vertretung in Washington um etwa ein Drittel vermindert werden. Dementsprechend wird eine Verminderung der veranschlagten persönlichen und sächlichen Ausgaben eintreten. Die Frage, ob die Vertretung bei der FOA nach ihrer Verkleinerung als selbständige Dienststelle bestehenbleiben oder in die diplomatische Mission eingegliedert werden soll, bedarf noch der Entscheidung. Der Herr Minister hat im Haushaltsausschuß ausführlich über die vorzunehmende Veränderung in Washington berichtet.
Die Mittel für den Beitrag zu den Ausgaben für die Organisation für Europäische Zusammenarbeit konnten gegenüber dem Vorjahre um 200 000 DM auf 2,1 Millionen DM gesenkt werden. Die Beitragsermäßigung war möglich, weil der OEEC aus dem Vorjahr ein Überschuß zur Verfügung stand.
Die vorgesehenen Mittel zur Deckung der Kosten der Veröffentlichungen im Rahmen der amerikanischen Wirtschaftshilfe sind durch Beschluß des Haushaltsausschusses von 350 000 DM auf 250 000 DM gesenkt worden. Der Ausschuß war der Meinung, dieser Betrag müsse mit Rücksicht auf die Einschränkung der amerikanischen Wirtschaftshilfe genügen.
Hinsichtlich der Mittel für die Förderung des Erfahrungsaustausches im Rahmen der amerikanischen Wirtschaftshilfe, die im Regierungsentwurf selber gegenüber dem Vorjahre bereits um 300 000 DM gesenkt worden sind, war der Ausschuß der Meinung, daß der vorgesehene Ansatz von 700 000 DM bestehenbleiben muß.
Das Ministerium verwaltet wie bisher das ERP- Sondervermögen. Alle Einnahmen und Ausgaben dieses Vermögens werden mit Wirkung vom 1. April 1954 nicht mehr wie bisher im außerordentlichen Haushalt des Einzelplans 24, sondern auf Grund des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in einem besonderen Wirtschaftsplan veranlagt.
Der Haushaltsausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, den Einzelplan 24 mit den eben vorgetragenen und aus der Anlage ersichtlichen Änderungen dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen.