Rede von
Dr.
Erich
Mende
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe mit Ihnen einig, Herr Präsident, in dem Bedauern, daß nach der sehr lebhaften und zum Teil humoristischen Einführung früh 9 Uhr — die mich beinahe an den 1. April und weniger an den 2. April erinnerte, mit Beispielen aus dem Gebiet der Landwirtschaft, wofür ich bisher immer Herrn Kollegen Horlacher für zuständig erachtet habe, mit Beispielen aus dem Gebiet der Kosmetik, wenn ich an die Beseitigung von Mitessern im Film denke — die Debatte um die Mittagszeit nunmehr in eine Luminal-Atmosphäre hineingekommen ist. Es ist eine undankbare Aufgabe für einen Redner, zu sprechen, wenn durch die vorher gehaltenen Reden bereits eine erhebliche Ermüdung eingetreten ist, nicht zuletzt deshalb, weil leider nicht alle Kollegen beachten, daß Zuhören wesentlich mehr ermüdet als Reden.
Die Debatte hat sich bisher um zwei Komplexe bewegt, um die Person des Herrn Bundesministers für Familienfragen sowie einige von ihm gehaltene Reden und um die Sache des deutschen Films. Ich darf zunächst etwas zur materiellen Situation des deutschen Films sagen und in dieser Hinsicht Herrn Kollegen Muckermann ergänzen. Auf die übermäßige Konzentration des deutschen Films in der Zeit zwischen 1927 und 1945 erfolgte die Atomisierung des deutschen Filmwesens, nicht nur aus politischen Gründen, sondern zum Teil auch aus Gründen wirtschaftlicher Konkurrenz. Im Jahre 1945 stehen wir vor einem völligen Chaos der deutschen Filmwirtschaft, kein Film wird gedreht, im Jahre 1946 einer. Sein Titel könnte vielleicht eine Mahnung an die Politiker und auch an die Publizisten sein. Er lautet nämlich: „Sag' die Wahrheit!". Im Jahre 1947 werden bereits 7 Filme
gedreht, 1948 23, 1949 62, 1950 82, im Jahre 1951 ein Rückschlag auf 60 Filme, im Jahre 1952 82 und im Jahre 1953 die Zahl von 103 Filmen, so daß wir im Jahre 1953 die Produktion des Jahres 1938 wieder erreicht haben.
Was das bedeutet, meine Damen und Herren, ersehen Sie aus einigen Zahlen. Jeder Film kostet im Durchschnitt eine Million DM Herstellungskosten. Der Umsatz an den Kassen im Inlande beträgt in den 5100 Theatern bei 2,1 Millionen Sitzplätzen rund 600 bis 650 Millionen DM. Allein 170 Millionen DM werden an Vergnügungssteuern abgeführt. An Devisen wurden im Jahre 1939 20 Millionen, im Jahre 1944 sogar 40 Millionen RM, heute leider nur noch 6 Millionen DM eingebracht. Sie sehen, welche wirtschaftliche Bedeutung die deutsche Filmindustrie hat.
Leider ist neben dem Eindringen der Auslandsfilme nach 1945 auch der Verlust des Inlandsmarktes zu einem Drittel zu beklagen; ich meine damit die deutschen Ostgebiete und Mitteldeutschland.
Wir haben im Verleihjahr 1952/53 417 Filme zu verzeichnen, davon 78 deutsche, jedoch 227 aus den Vereinigten Staaten und schließlich aus Italien, Frankreich und England etwa je zwischen 20 und 30. Sie sehen, wie stark der ausländische Film die Zeit nach 1945 benutzen konnte, mit politischen und wirtschaftlichen Mitteln in den deutschen Filmmarkt einzudringen. Die Filmerlöse betragen dementsprechend im Jahre 1952 allein aus den amerikanischen Filmen 78 Millionen DM, die auf Sperrkonto in Deutschland gezahlt sind, während in den EZU-Raum im gleichen Jahre 16 Millionen DM transferiert wurden.
Die Belastungen des Films sind hier vom Herrn Kollegen Muckermann schon dargelegt worden: Im Jahre 1935 7,5 % Vergnügungssteuer, im Jahre 1952 über 20 %. — Herr Kollege Muckermann, hier gleich eine Mahnung: Es genügt nicht, daß Sie hier für eine Senkung der Vergnügungssteuer eintreten; entscheidend ist, daß das auch die von Ihnen getragene Landesregierung Nordrhein-Westfalen tut, die im Augenblick dabei ist, die Vergnügungssteuer noch über 20 % zu erhöhen.
Im Jahre 1951 hat der 1. Bundestag die erste große Filmdebatte in Erkenntnis der materiellen, aber auch der staatspolitischen Bedeutung des deutschen Films geführt. Wir haben damals die Bürgschaften beschlossen und wir hofften, daß sich aus den Bürgschaften eine Initialzündung ergeben würde. Wir bedauern, daß das nicht in dem erhofften Umfange der Fall war.
Wenn nunmehr die CDU mit Drucksache 349 eine neue Bürgschaftsaktion unter neuen Gesichtspunkten fordert, so hatten wir beim Lesen dieser Drucksache ursprünglich das unangenehme Gefühl, daß auch die Methoden der Erteilung im Sinne eines stärkeren Eingreifens des Staates, der öffentlichen Hand oder gar noch anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts geändert werden sollten. Nach dem, was Herr Kollege Muckermann hier erklärt hat, stehe ich nicht an, festzustellen, daß seine Interpretation des Antrags wesentlich anders war. Wenn das Prädikat eines „großen Liberalen" nicht leider schon vergeben wäre, Herr Kollege Muckermann, so würde ich es Ihnen heute auf Grund Ihrer hier gegebenen Begründung zusprechen. Aber seien Sie be- scheiden und nehmen Sie das Lob eines „kleinen
Liberalen" für die Interpretation Ihres Antrags entgegen, die weit über das hinausgeht, was in Wirklichkeit drinsteht; denn es heißt hier, daß Sie die Bürgschaftserteilung „insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Förderung einer künstlerisch und staatspolitisch wertvollen Filmproduktion" gehandhabt wissen möchten. In Ihren Ausführungen war zu erkennen, daß Sie am liebsten grundsätzlich von der Bürgschaftserteilung herunterkommen und die Finanzierung des deutschen Films dem freien Spiel des Wettbewerbs überlassen möchten. In dieser Hinsicht treffen sich völlig unsere Auffassungen.
Die bisherige Praxis des Bürgschaftswesens war nicht sehr glücklich. Sie wurde sehr stark bürokratisch geübt, und es bestand die Gefahr der Lenkung und auch der Zensur mittels der Bürgschaftserteilung. Im früheren interministeriellen Ausschuß saßen je ein Vertreter des Wirtschafts-, des Finanz- und des Innenministeriums, während die Revisions- und Treuhandgesellschaft die wirtschaftlichen Fragen überprüfte. Heute ist nach den neuen Bürgschaftsrichtlinien sogar noch das Bundespresse- und Informationsamt mit eingeschaltet. Hier entsteht allerdings die Gefahr, daß mittels der Bürgschaften eine staatspolitische Lenkung beginnt. Wirtschaftsministerium und Finanzministerium — gar keine Debatte. Bundesinnenministerium — auch noch zu akzeptieren aus der Ressortverantwortung. Aber Presse- und Informationsamt — hier fangen wir an, nachdenklich zu werden.
Ja, es ist sogar der Wunsch aufgetreten, daß zusätzlich auch noch das Familienministerium eingeschaltet werden sollte.
Mit demselben Recht könnten das Justizministerium die Wahrung des Rechts in den Drehbüchern und das Wohnungsbauministerium die Frage des sozialen Wohnungsbaues ebenfalls überprüfen wollen. Ich glaube, hier sollten wir eine Schranke gegenüber der Bürokratie in jenen Bürgschaftsausschüssen aufrichten.
Wir von der freien demokratischen Fraktion haben grundsätzliche Bedenken gegen die starke Verflechtung des Staates mit wirtschaftlichen Unternehmungen und gegen das immer stärkere Infiltrieren der Ministerialbürokratie in die Aufsichts- und Verwaltungsräte solcher Unternehmungen.
Wir haben daher, um einmal eine Übersicht über dieses Dschungel zu gewinnen, vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, mit dem Ziel, zu erfahren, wie stark und wo die Ministerialbürokratie bereits in Verwaltungs- und Aufsichtsräten tätig ist. Die Antwort, die daraufhin erteilt wurde, geht an den Dingen vorbei; in einer privaten Unterhaltung einiger höherer und höchster Ministerialbeamter ist diese Anfrage von zwanzig Bundestagsabgeordneten sogar als eine Unverschämtheit und Frechheit bezeichnet worden.
Meine Damen und Herren, in Bonn sollte man vorsichtig sein. Auch private Unterhaltungen pflegen
hier binnen 48 Stunden bekanntzuwerden. Das
liegt an dem Klima Bonns. Aber ich glaube, diese
Äußerung, über die noch an anderer Stelle zu
sprechen sein wird, ist symptomatisch für die Ein-
stellung eines Teils der Ministerialbürokratie zu den legitimen Kontrollfunktionen dieses Parlaments.
Es bliebe daher zu überlegen, ob dieses Haus nicht einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß einsetzt, um die letzte Klarheit über diese für die künftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und gerade für die freie Wirtschaft sehr entscheidende Frage zu gewinnen.
Wir haben im ersten Bundestag durch ein Filmquotengesetz versucht, den deutschen Film zu schützen. Das Filmquotengesetz ist gescheitert. Es mußte scheitern, weil letzten Endes der Film damals weder quoten- und schutzwürdig noch das Gesetz mit den freiwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vereinbaren war. Es scheiterte auch der Versuch, mittels des „Filmgroschens" eine Stützung des deutschen Films zu erreichen. Auch der Versuch der Synchronisationssteuer mußte fallengelassen werden. Aber, Herr Kollege Muckermann, wir sollten noch einmal die Überlegungen aufgreifen, ob nicht die Belastung der Schwarz-Weiß-Filme und auch der Farbfilme mit einer Synchronisationssteuer bei ihrer Einfuhr für den allzu starken Einfluß des ausländischen Marktes ein Äquivalent schaffen könnte.
Was die staatspolitischen und künstlerischen Gesichtspunkte betrifft, so hat gerade Herr Kollege Muck ermann erfahren, wie schwer es ist, in einem Bürgschaftsausschuß an Hand des Drehbuchs, das man studiert und von dem man letzten Endes nicht weiß, wie es dann im Film gestaltet wird, sich ein objektives Urteil über den staatspolitischen Wert oder Unwert oder über den künstlerischen Wert oder Unwert eines Films zu bilden. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, Herr Kollege Muckermann, so waren Sie es, der damals für die Bürgschaftserteilung an den umstrittenen Film „Die Sünderin" gestimmt hat, während sich der liberale Kollege Nowack meiner Partei der Stimme enthielt.
Sie haben uns später auch die Erklärung gegeben, daß nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft wurde und der Bürgschaftsausschuß sich nicht anmaßen durfte, in die staatspolitische und künstlerische Gestaltung hineinzureden, und daß das Drehbuch nachher bei der Gestaltung des Films wesentlich geändert worden sei. Dies ist ein Beispiel dafür, wie schwer es ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe in einem bürokratischen Bewilligungsausschuß zu finden.
Bezüglich der Art, dann dagegen zu protestieren, möchte ich der Meinung Ausdruck geben, daß weder das Vorgehen des Geistlichen Klinkhammer in Düsseldorf noch die gesteuerten Demonstrationen gegen die „Unsterbliche Geliebte" für uns mit rechtsstaatlichen Gesichtspunkten vereinbar sind. Beide Seiten haben damals, Herr Kollege Bausch, bezüglich einer Steuerung der vox populi zuviel getan. Am Ende macht man durch das Erregen von Aufsehen für den Film nur Reklame, und „Die Sünderin" ist nicht zuletzt deswegen ein riesiges Geschäft geworden, weil man durch das Erregen von Aufsehen überhaupt erst dafür gesorgt hat.
Nicht anders liegt es bei dem Film „Die unsterbliche Geliebte", die erst dann frequentiert wurde — ich meine den Film —,
als die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht wurde.
Ich freue mich auch, Herr Kollege Muckermann, feststellen zu können, daß Sie sich in der Drucksache 380 von dem überspitzten Föderalismus abwenden, indem Sie die Möglichkeit einer stärkeren Koordinierung der Steuerpolitik und der Filmpolitik von Bund und Ländern wünschen. Damit bin ich sehr einverstanden. Ich möchte nur anregen, das auch auf das Gebiet des Schul- und Bildungswesens auszudehnen.
Denn es ist wichtiger, den Schulbeginn in allen Volksschulen Deutschlands einheitlich festzulegen, als die Steuerpolitik für den Film im Bund und in den Ländern auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Ich darf mich nach dieser materiellen Diskussion der ideellen und staatspolitischen Situation des deutschen Films zuwenden und auch hier aus dem Jahre 1951 zitieren. Damals haben wir, der verstorbene sehr verehrte Herr Kollege Brunner, ein Experte des Filmwesens, wie Sie, Herr Muckermann, Herr Kollege Vogel wie ich, uns über das geringe Niveau des deutschen Films beklagt. Wir sprachen von der Blockierung des Nachwuchses durch einen Großmutterkomplex! Wir stellten damals fest, daß uns als jugendliche Heldinnen auf der Leinwand die gleichen Damen präsentiert wurden, die schon unsere Väter in freudige Erregung versetzten und unsere Kinder auch noch von den Schularbeiten abhalten werden.
Wir stellten ferner fest, daß die Gagenforderungen nicht immer mit dem Lebensstandard eines besiegten, sparenden Volkes in Einklang zu bringen waren. Das Beispiel, daß man lieber Auto als Straßenbahn fährt, weil man in der Straßenbahn bezahlen müsse, ist ja schon zitiert worden. Wir müssen feststellen, daß es inzwischen besser geworden ist. Der Großmutterkomplex ist dahin. In einem organischen Wachstum hat sich eine große Anzahl von Nachwuchskünstlern im Film durchsetzen können, deren Namen uns bei der Debatte von 1951 völlig unbekannt waren. Es geht sogar so weit, daß der deutsche Film in Cannes bereits wieder konkurrenzfähig auftreten kann. Man sollte auch hier anerkennen, daß in einem unbeeinflußten, organischen Wachstum die beste Chance einer Entwicklung des deutschen Films liegt.
Nun zu der Frage der Volkszensur und der Änderung in der Zusammensetzung der Freiwilligen Selbstkontrolle. Es ist weitgehend unbekannt, wie sich die Freiwillige Selbstkontrolle zusammensetzt und auf welchen Grundlagen und nach welchen Verfahrensvorschriften sie arbeitet. Ich freue mich über die Feststellung des Kollegen Bausch, daß er das Prinzip der freiwilligen Kontrolle für besser erachtet als eine staatliche Kontrollfunktion. Die Selbstkontrolle hat sich als eine freiwillige Institution — wie der Name schon sagt — aus den Sparten des Films, aus Produktion, Theater, Verleih, aus der öffentlichen Hand und aus den religiösen Institutionen gebildet.
Die Prüfungsgesichtspunkte — ich bitte, genau zuzuhören, weil das für die Beurteilung der Tätig-
keit der Freiwilligen Selbstkontrolle wichtig ist — sind folgende: Es sollen in Deutschland keine Filme zugelassen werden, die Themen, Handlungen oder Situationen beinhalten, welche geeignet sind, das sittliche oder religiöse Empfinden zu verletzen, entsittlichend oder verrohend zu wirken; nationalsozialistische, militaristische, imperialistische, nationalistische und rassenhetzerische Tendenzen zu fördern; die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten zu gefährden; die verfassungsmäßigen und rechtsstaatlichen Grundlagen des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit und in seinen Ländern zu gefährden oder herabzuwürdigen; durch propagandistische oder tendenziöse Beleuchtung geschichtliche Tatsachen zu verfälschen. Entscheidend für die Beurteilung ist die Wirkung des Dargestellten, nicht der Inhalt oder die Darstellung als solche.
Nach diesen Grundsätzen der Freiwilligen Selbstkontrolle können somit Filme destruktiven oder eheverneinenden Inhalts gar nicht zugelassen werden. Aus meiner bescheidenen Kenntnis des Films muß ich sagen, die meisten Filme enden doch, Herr Familienminister Wuermeling, mit dem Happy-End, das nach meiner christlichen und staatlichen Auffassung nachher auch legalisiert werden dürfte, und zwar in einer staatlichen und kirchlichen Trauung, je nach den einzelnen Grundsätzen der entsprechenden Länder. Also so destruktiv habe ich den Film bezüglich der Ehe bisher nicht finden können; im Gegenteil, er reizt erst recht zu der Bindung durch das Happy-End am Schluß.
In den Ausschüssen sind die öffentliche Hand und die Filmwirtschaft paritätisch vertreten. Herr Kollege Bausch hat schon den Arbeitsausschuß mit acht Prüfern genannt, wobei Bund, Länder, Kirchen und Bundesjugendring je einen Vertreter entsenden. Kirche und Bundesjugendring haben sich dadurch ausgezeichnet, daß sie besonders qualifizierte Kräfte hineinschicken. Bei Jugendentscheidungen tritt ein von den Ländern bestellter Jugendpsychologe oder Pädagoge hinzu, so daß die öffentliche Hand in der Mehrheit ist. Beim Hauptausschuß, bestehend aus 15 Prüfern, werden durch Bund, Länder und Kirchen je zwei, durch den Bundesjugendring ein Vertreter benannt, zusammen sieben, und durch die Filmwirtschaft ebenfalls sieben Vertreter. Bei Jugendentscheidungen werden fünf Beisitzer durch Jugendpsychologen oder Pädagogen ersetzt. Der Rechtsausschuß als eine Berufungs- und Revisionsinstanz besteht aus fünf Juristen, die planmäßige Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder ordentliche Universitätsrechtslehrer sind, benannt vom Bund, den Ländern und der Filmwirtschaft. Bei Jugendentscheidungen treten noch zwei Jugendrichter hinzu. Alle Prüfungsausschüsse der Freiwilligen Selbstkontrolle sind weder in ihrer Gesamtheit noch in ihren einzelnen Mitgliedern weisungsgebunden, sondern in ihrer Prüftätigkeit persönlich und sachlich unabhängig. Eine idealere Zusammensetzung als jene auf der Grundlage der allgemeinen Verfahrensvorschriften des Rechts arbeitenden Instanzen von Arbeitsausschuß, Hauptausschuß als Berufungsinstanz und Rechtsausschuß als Revisionsausschuß kann man nicht finden. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, daß sich die Freiwillige Selbstkontrolle im großen und ganzen bewährt hat. Kleine Mängel sind noch vorhanden, z. B. bei den Vorspannen, die leider etwas zu reißerisch und zu marktschreierisch in der Reklame sind. Die Auswüchse der Plakatwerbung können vielleicht da durch ausgeräumt werden, daß in Zukunft auch
die Plakate mit einem Stempel der Filmselbstkontrolle zu versehen sind, eine Maßnahme, die,
wenn ich mich nicht irre, bereits beschlossen ist.
Es sind insgesamt von der Filmselbstkontrolle im Jahre 1953 479 Filme geprüft worden. Neun Filme wurden nicht zugelassen. 117 Filme wurden erst nach Schnitten, Umarbeitungen und sonstigen Auflagen, zum Teil erheblichen Ausmaßes, freigegeben. 229 Filme wurden als jugendgeeignet, 65 Filme sogar als jugendgeeignet und jugendfördernd erklärt. Die Maßstäbe, die bei dieser Prüfung angelegt wurden, waren strenger als im Ausland.
Aber neben dieser Tätigkeit der Freiwilligen Selbstkontrolle hat sich leider eine Art Nebenzensur entwickelt. Meine Damen und Herren, auch ich möchte nicht mißverstanden werden und daher hier das Recht zur Kritik jedwedem zubilligen, insbesondere selbstverständlich den Religionsgemeinschaften. Es hat der Pfarrer, es hat der Pastor das Recht, sei es in der Kirche, sei es in dem Raum der kirchlichen Jugendbewegung, die schärfste Kritik gegenüber Tendenzen im Film zu üben, die nicht in Einklang zu bringen sind mit den religiösen und sittlichen Anschauungen. Aber diese Kritik muß sich im Rahmen der rechtsstaatlichen Ordnung halten und darf nicht zu einer Art Nebenzensur ausarten.
Wir haben durch die Filmwirtschaft einige Beispiele übermittelt bekommen, aus denen hervorgeht, Herr Kollege Dresbach, daß die Gefahr der Errichtung einer Nebenzensur leider gegeben ist,
und zwar unter Ausübung eines nicht immer an Toleranz erinnernden Druckes. Ich bitte Sie, diese Beispiele als das zu nehmen, was sie sind, als Beispiele, die uns durch den Syndikus des Spitzenverbandes der Filmindustrie, immerhin einen Rechtsanwalt, übermittelt wurden, der sich über die Prüfung solcher Beispiele als Jurist wahrscheinlich im klaren ist.
Das katholische Pfarramt in Bayerniederhofen schreibt am 16. März 1954 an die Post-Lichtspiele in Trauchgau/ Oberbayern:
Die Vorführung des Films „Tödliche Liebe"
wurde hier in der Pfarrgemeinde nicht erlaubt.
Ein zweites Beispiel: Der Marktgemeinderat Wertach/ Allgäu schreibt am 13. März 1954 an die PostLichtspiele in Trauchgau:
Anbei wird gemeindeamtlich bestätigt, daß der Film „Tödliche Liebe", der am Samstag, dem 13. 3. 1954 im Gasthaus „Engel" in Wertach vorgeführt werden sollte, von der Marktgemeinde als Polizeibehörde auf Veranlassung der Geistlichkeit sowie durch Einspruch eines Teiles der Bevölkerung verboten wurde.
In Achern in Baden konnte der Film „Professor Nachtfalter" nicht zum Einsatz kommen, weil der Ortsgeistliche darauf bestand, daß Filme, die im Filmdienst mit „3" eingestuft sind, dort nicht vorgeführt werden.
Als in Neumarkt-St. Veit der Film „Reise nach Marrakesch" gezeigt wurde, ließ Pfarrer Stehlböck die Büßerglocken läuten und betete für die arme Sünderin, Frau Mayerhofer, die Besitzerin des Filmtheaters und Ehefrau des Bundestagsabgeordneten der Bayernpartei Mayerhofer.
In der Sonntagspredigt kamen die Worte vor: „Beten wir für die Verblendung dieser Frau" und „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen".
In Bardenberg wurde anläßlich der Vorführung des Films „Große Freiheit Nr. 7" unter Anführung des Ortsgeistlichen, der sich zu diesem Zweck mit einem Plakat ausgestattet hatte, von Mitgliedern der Katholischen Filmkommission ein Kordon um den Filmtheatereingang gebildet, um Besucher am Betreten des Theaters zu hindern.
Und das letzte Beispiel aus der Vielzahl von rund 50 Beispielen: In Konz bei Trier wurde auf kirchliche Einwirkung durch die örtliche Polizeibehörde am Karfreitag die Vorführung des Films „Der Seelenbräu" untersagt, obwohl der Film von der Freiwilligen Selbstkontrolle für stille Feiertage freigegeben ist und vom Katholischen Filmdienst die Zensur „l" erhalten hat.
Meine Damen und Herren, an Hand dieser Beispiele will ich Ihnen die Gefahr einer Nebenzensur aufzeigen. Ich wäre dankbar, wenn sich das Bundesinnenministerium dazu äußerte, ob diese Art der Nebenzensur sich noch im Bereich des Art. 5 des Grundgesetzes hält, in dem es heißt, daß eine Zensur nicht stattfindet. Wenn das nicht der Fall ist, ist es zweckmäßig, in Zusammenarbeit mit den
B) Ländern die Ortspolizeibehörden anzuweisen, nicht allzu schnell zu Verboten zu schreiten.
Nun die Stimme des Volkes. Herr Kollege Bausch, ich bekomme immer ein beklemmendes Gefühl, wenn ich von der Stimme des Volkes höre, denn sie pflegt erst „Hosianna" und dann „Kreuziget ihn" zu rufen.
Und wenn ein großer liberaler Statthalter vor fast 2000 Jahren vor sie hintritt und dem einen Gerechten noch eine Chance geben will, dann wählt sie den Barabbas, den Verbrecher, und hat ihn frei bekommen, den Gottessohn kreuzigte sie.
Benjamin Constant hat erklärt, daß die Demokratie, wenn sie überspitzt wird, zum schrecklichsten Steigbügelhalter der Despotie entarten kann. Wir sollten also möglichst diese Assoziation von Volksempfinden, Volkszensur und Volksdemokratie vermeiden. Ein Politiker und ein im öffentlichen Leben stehender Verantwortlicher hat mehr zu tun, als nur auf die Vox populi zu hören. Er hat die Verantwortung vor seinem Gewissen und Gott, sein Handeln im Sinne des Kategorischen Imperativs Immanuel Kants bestimmen zu lassen.
Es würde zu weit führen und den Wünschen des Herrn Präsidenten widersprechen, wenn ich mich in eine Diskussion einließe, wo wohl mehr künstlerische Schöpfungen entstehen können, in der Atmosphäre der Freiheit oder in der stickigen Luft
der Unduldsamkeit. Goethes Faust II. Teil mit der( Läuterung Fausts durch die Berührung mit der antiken Helena wäre niemals zugelassen worden, wenn Pfarrer Klinkhammer darüber zu bestimmen gehabt hätte.
Und Rembrandt hätte niemals seine Saskia malen dürfen, Rubens niemals das Ewig-Weibliche in derart vitaler Form, und Auguste Renoir schon lange nicht. Es wäre auch nichts von Rodin in der bildenden Kunst, von seinen wunderschönen Skulpturen überliefert, wenn wir die Freiheit des Geistes und damit die Schöpferkraft des Künstlers durch eine allzusehr nur in die Gegenwart projizierte politische oder konfessionelle Engstirnigkeit stranguliert hätten.
Mir scheint, daß es am besten ist, sich an Blaise Pascal zu halten, dessen „Pensées" der Herr Bundesminister ebenso gut kennt wie ich auch. Blaise Pascal sagt auf die Frage, ist der Mensch nun gut, ist er schlecht, hat Jean Jacques Rousseau mit seinem „Retournons á la nature" recht: Der Mensch ist weder gut noch schlecht; das Verhängnis will es nur, daß er oft zum Teufel wird, wenn man mit Gewalt einen Engel aus ihm machen will.
Die Konsequenz, die er daraus zieht, ist für uns Liberale sehr interessant: Man muß daher den Menschen unter Bedingungen setzen, die ihm einen Anreiz zum Guten bieten und ihn hindern, Böses zu tun.
Durch die Bestimmungen unseres Strafrechts haben wir genügend Barrieren gegen das Böse aufgerichtet, nicht zuletzt auch durch die Kritik der Konfessionen und der Jugendorganisationen, der ich jede Schärfe zubillige, wenn sie sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung hält.
Bevor ich nun zu dem Ufi-Komplex komme, noch ein Wort jetzt zu der Person des Herrn Bundesministers für Familienfragen, den ja ein Teil der Kollegen schon länger kennt. Wir kennen ihn als streitbaren Abgeordneten des 1. Bundestags, der uns während der Beratungen des Wahlgesetzes das Wort vom „Kommunistenförderungsgesetz" zurief, wofür sich sein Fraktionsvorsitzender nachher vor diesem Hause quasi entschuldigen mußte. Wir kennen ihn also aus mancher scharfen Rede. Aber uns Freien Demokraten, die wir den Weg des Herrn Bundesministers ins Kabinett mit großen Bedenken verfolgt haben — das ist ja nicht unbekannt —, ist die Rede, die er in Düsseldorf zur Eröffnung des Wahlkampfes hielt, noch in guter Erinnerung. Meine Damen und Herren, wer hat wohl — und Herr Kollege Dresbach wird es bestätigen — bessere Reden auf den Herrn Bundeskanzler und auf das Wiederkehren der nichtsozialistischen Koalition gehalten als viele
unserer Kollegen? Und wer hat fairer und loyaler als wir immer wieder das Gemeinsame der Koalition und die Persönlichkeit des Bundeskanzlers in diesem Wahlkampf herausgestellt, als es um die Alternative Adenauer oder Ollenhauer ging? Ich billige Ihnen nur eine Ausnahme zu, Oberhausen, aber die hatte ihren Grund.
Und nun die Antwort? Der damalige Bundestagsabgeordnete Wuermeling sagt in Düsseldorf, daß die Liberalen, die mit im Kabinett waren und maßgeblich mit die Politik dieser Regierung bestimmt haben, insbesondere in Wirtschaftsfragen, genau so schlecht seien wie die Marxisten, nur unbedeutender und daher ungefährlicher. Das war der Auftakt, und dann kam noch manches andere hinzu. Herr Pater Leppich spricht von der Trilogie des Teufels, von Marxismus, Liberalismus und Sexualismus.
Ich möchte mich nicht in eine Diskussion mit meinem oberschlesischen Landsmann Pater Leppich einlassen. Aber ich stelle hier fest, daß wir Liberale für uns in Anspruch nehmen — das sage ich bewußt, weil auch gerade mein Vorredner die ethische Seite dieser Debatte angerührt hat —, genau so gute Katholiken und Protestanten zu sein, wie es auch die anderen in diesem Hause für sich beanspruchen.
Genau so wie wir den Sozialdemokraten das Monopol auf die sozialen Fragen absprechen, müssen wir der CDU/CSU das Monopol auf das Christentum absprechen.
Ich glaube unsere Meinung zu dieser Frage hier nicht besser aussprechen zu können als mit den Worten eines bekannten Liberalen, der im Parlamentarischen Rat erklärt hat:
Christus ist nicht Gottmensch geworden und
auf die Erde gekommen, um mit seinem
Namen irgendeiner politischen Richtung Möglichkeiten zu parteipolitischer Propaganda zu
geben, sondern um uns alle zu erlösen, Sozia-
listen, Demokraten und auch Kommunisten.
Wenn es nun schon darauf ankommt, die Kluft in dieser Frage anzurühren, so möchte ich das auch bezüglich der konfessionellen Fehde tun, von der, wie der Herr Bundesminister Wuermeling sagt, angeblich von uns so viel gesprochen wird. Der Herr Bundesminister sagt, es sei die große Aufgabe gerade der CDU — und er selbst sei maßgeblich daran beteiligt —, Katholiken und Protestanten in einem Lager zusammenzuführen. Auch wir erkennen es als das große staatspolitische Verdienst der CDU, der Union, an, daß sie jenen verhängnisvollen religiösen Gegensatz in Deutschland zu überbrücken versucht. Dann aber muß man auch unser Anliegen verstehen, daß wir logischerweise mit der Überbrückung so früh wie möglich beginnen wollen, d. h. in einer christlichen Gemeinschaftsschule,
in der Katholiken und Protestanten gemeinsam die abendländisch-christliche Kultur vermittelt erhalten und sich lediglich im Religionsunterricht trennen, der nach der Maßgabe und unter der Aufsicht der Kirchen als Pflichtunterricht erteilt werden soll. Es erscheint uns unlogisch, Herr Minister Wuermeling, daß man auf der unteren Ebene trennt und in der Kindesseele jenen verhängnisvollen Gegensatz aufreißt, den man oben beseitigen will.
Wer uns daher dieser Auffassung wegen, aus diesem Bekenntnis zur christlichen Gemeinschaftsschule Christenfeindlichkeit und Kirchenfeindlichkeit unterstellen will und wer dafür die Literatur des Altliberalismus des vorigen Jahrhunderts heranzieht, der lebt nicht im Jahre 1954, oder er ist unanständig im Gebrauch seiner politischen Propaganda.
Als letztes zu dem Herrn Altministerpräsidenten Reinhold Maie r. Ich habe mit ihm manchen Gegensatz auch in der Bundestagsfraktion ausgetragen. Ich weiß nicht, ob es klug ist, aus dem Bewußtsein des Sieges eine Hybris zu züchten
und hier Reinhold Maier ironisch zu zitieren, der an der Kanzlerschaft Adenauers unschuldig sei. Meine Damen und Herren, c'est le ton qui fait la musique! Wenn man Reinhold Maier immer in dieser ironisch-satirischen Art stichelt — auch heute wurde er dreimal zitiert —, darf man sich nicht wundern, daß dieses kantige Etwas entsprechend reagiert.
— „Wer hat angefangen?" Die Frage „Wer hat angefangen?" sollte in der Klippschule, aber nicht hier gestellt werden.
Als letztes noch ein Zitat: Die schönen Tage in Aranjuez sind zu Ende! Trösten wir uns! Zu Ende sind die schönen Tage auf dieser Welt mal für alle von uns, und die Villa Reitzenstein in Stuttgart ist weder für den einen der Hades noch für den andern der Olymp.
Nun noch einige Worte zu der Ufi-Entflechtung. Wir sind der Auffassung, daß man im deutschen Film die beste Lösung dann findet, wenn man einige konkurrenzfähige Kerngesellschaften bildet, die in einem freien Wettbewerb das Niveau des deutschen Films so hochschrauben, daß wir auf dem Weltmarkt wieder erscheinen können. Gerade wir sind die größten Freunde einer Reprivatisierung, die Zusammenballung wirtschaftlicher Macht verhindern soll. Wir vertreten daher nach wie vor die Auffassung, die wir damals zum UfiEntflechtungsgesetz hier verkündet haben. Es sollen keine stark konzentrierten Wirtschaftsformen,
insbesondere keine monopolartigen Verhältnisse auf dem Filmgebiet entstehen oder wieder entstehen. Die Filmwirtschaft soll ausschließlich auf privater Grundlage, also frei von staatlichem Einfluß und staatlicher Beteiligung, arbeiten, und jede Politisierung der Filmwirtschaft, insbesondere ihr Einsatz für bestimmte politische Machtgruppen, soll unbedingt verhindert werden. Meine Damen und Herren, tun wir nicht so, als wenn nur ein Teil im Haus heute in dieser Frage lammfromm wäre. Herr Kalbitzer, vor dem 6. September hat sich das Norddeutsche Filmkontor nicht so sehr durch die Hilfe der CDU, sondern durch Ihre Hilfe und die Hilfe Ihrer Freunde bemüht, aus dem UfiKomplex für Ihre Zwecke möglichst viel dienstbar zu machen.
Weder der Versuch, nach dem 6. September eine Machtzusammenballung bei der Koalition, noch der Versuch, vor dem 6. September über die Gewerkschaften Macht im Film zu erreichen, können von uns geduldet werden.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Für uns liegt die richtige Strukturveränderung des deutschen Filmwesens in der Mitte zwischen nationalsozialistischer Konzentration und besatzungsrechtlicher Zerschlagung. Ich glaube, daß in einem organischen Wachsen diese Lösung zu finden ist. Entscheidend wird aber für die Beurteilung des deutschen Films in der Welt nicht so sehr die wirtschaftliche als die künstlerische Leistung sein. Ich darf hier nun die Frage stellen, ob „Don Camillo und Peppone" — das ist schon gesagt worden —, ob „Sie tanzte nur einen Sommer", ob „Der blaue Engel", ob „Endstation Sehnsucht", ob „Verdammt in alle Ewigkeit", ob „Bitterer Reis", ob „Fahrraddiebe" oder ob viele andere Filme in Deutschland überhaupt hätten gedreht werden können, wenn die Erteilung der Bürgschaften an gewisse Vorstellungen geknüpft worden wäre, die zum Teil in der Mitte dieses Hauses in der letzten Zeit leider sichtbar geworden sind.
Wir wehren uns gegen diese Vorstellungen, sosehr wir an dem Erfolg der CDU/CSU mitbeteiligt sind. Ja, wir haben sogar auf Grund einer übergroßen Koalitionsloyalität Haare gelassen.
— Jawohl! Wir sind der Auffassung,
daß wir allzuviel von Ihnen und Ihrem großen Liberalen Adenauer gesprochen haben und allzu-wenig von uns, daß wir unser Licht dadurch unter den Scheffel gestellt haben. Aber selbst wenn wir an diesem Erfolg maßgeblich mitbeteiligt sind der beste Kronzeuge dafür ist doch der Herr Bundeskanzler selbst —, so gibt der Wahlerfolg des 6. September niemandem das Recht, in einer mechanistischen Übertragung des d'Hondtschen Systems alle Gebiete des deutschen öffentlichen, insbesondere des publizistischen Lebens zu usurpieren. Dagegen werden wir mit allen Freiheitsliebenden aufstehen.