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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1954 747 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 747 C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Schroeder (Berlin) 747 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Bundesministers Dr. Wuermeling über das Filmwesen (Drucksache 234) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Ehemaliges reichseigenes Filmvermögen (Drucksache 250), mit der B) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesbürgschaft für Filmvorhaben (Drucksache 349), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Koordinierung der Filmpolitik des Bundes und der Länder in bezug auf Steuererleichterungen (Drucksache 380) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Ufi-Vermögen und Finanzierung deutscher Filmproduktion (Drucksache 381) 747 D Paul (SPD), Anfragender 748 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 751 A, 781 C Kalbitzer (SPD), Anfragender . . . 751 D, 770 B, C, D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 754 B, 759 A Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller 756 A Kühn (Köln) (SPD) 759 B, 787 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 764 B, 766 A, 768 C, 789 C Jacobs (SPD) 766 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 768 C Bausch (CDU/CSU) 769 B, 770 C, D Dr. Mende (FDP) 775 C Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 781 D Gräfin Finckenstein (GB/ BHE) . . . 785 A Becker (Hamburg) (DP) 785 C Dr. Strosche (GB/ BHE) 788 A Metzger (SPD) 790 A, 791 A Dr. Mommer (SPD) 791 A D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 792 A Überweisung der Anträge Drucksachen 349, 380, 381 an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 792 C Absetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Pressepolitische Pläne der Bundesregierung (Drucksache 313) von der Tagesordnung 785 C, 792 C Nächste Sitzung 792 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Beantwortung dieser Großen Anfrage hat das Wort der Herr Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Anfrage Drucksache 250 wird wie folgt geantwortet.
Zu Ziffer 1: Die werbenden Teile des ehemals reichseigenen Filmvermögens, nämlich die Aktiengesellschaft für Filmfabrikation (Afifa) in Berlin mit dem Auslagerungsbetrieb in Wiesbaden, die Universum-Film A. G. (Ufa) in Berlin und die Bavaria-Filmkunst GmbH. in München-Geiselgasteig, arbeiten seit dem Zusammenbruch 1945 als filmtechnische Betriebe. Den Atelieranlagen in Berlin, Wiesbaden und München sind jeweils Kopieranstalten angegliedert. In den Atelieranlagen werden laufend Filme deutscher wie auch ausländischer Produzenten hergestellt, während in den Kopierwerken deutsche und ausländische Filme kopiert werden.
Die Gesellschaften haben, wie es seit Jahrzehnten in der Filmindustrie brancheüblich ist, Filmproduzenten bzw. Filmverleihern Atelier- und Kopierwerkskredite eingeräumt. Teile dieser Kredite werden in der Regel aus den anfallenden Einspiel-erlösen abgedeckt, während ein anderer Teil der Sachleistungen jeweils sofort bei Rechnungserteilung bar bezahlt wird. Eine Besicherung der Atelierleistungskredite erfolgt in der Weise, daß die Gesellschaften Wechsel erhalten, die nicht nur die Unterschrift des Produzenten, sondern auch die der Verleihgesellschaft tragen.
Zu diesem brancheüblichen Verfahren der Kreditgewährung sind die ehemaligen Treuhänder des Ufa-Liquidations-Komitees in der Zeit der alliierten Treuhänderschaft durch das Film-Reorganisations-Komitee mit Memo (52) 202 vom 13. September 1952 noch einmal ausdrücklich angewiesen worden. Insgesamt wurden in den Jahren 1951 bis 1953 von den Ufa-Afifa-Betrieben in Berlin rund 71/2 Millionen DM Kredit gegeben, während von der Bavaria-Filmkunst GmbH. in den gleichen Jahren 1951 bis 1953 insgesamt knapp 5 Millionen DM Kredite gewährt wurden. Außer diesen Atelier-und Kopierwerkkrediten, ohne die im übrigen in der Vergangenheit die Produktion deutscher Filme fast unmöglich gewesen wäre, wurden von den Theatergesellschaften der Ufa an eine Reihe deutscher Verleihgesellschaften Filmmietenvorauszahlungen geleistet, die nach Maßgabe der Einspielerlöse bei Abspielen der Filme in den Theatern der Ufa wieder einbehalten worden sind. Auch die Besicherung dieser Forderungen erfolgte durch Verleihwechsel. So sind im Jahre 1951 Filmmietenvorauszahlungen von 100 000 DM, im Jahre 1952 400 000 DM und im Jahre 1953 1 130 000 DM gegeben worden. Kredithilfen der eben geschilderten Art sind jeweils auch von seiten der Atelier- und Kopierbetriebe gegeben worden, die nicht zum ehemals reichseigenen Filmvermögen gehören, sondern sich in privater Hand befinden. Es handelt sich also um ein absolut übliches Verfahren; diese Maßnahmen sind allerdings der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung ist aber der Auffassung, daß diese in der Filmwirtschaft seit je üblichen Kredithilfen keineswegs im Gegensatz zu der Übernahme von Bürgschaften durch die Bürgschaftsgesellschaft für Filmkredite mbH in Frankfurt stehen, sondern daß sie vielmehr diese ergänzen.
Die Bürgschaftsgesellschaft für Filmkredite ist am 1. August 1953 gegründet worden und hat am 1. September des gleichen Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die Herstellung deutscher Filme durch die Übernahme von Bürgschaften zu fördern, und zwar mit dem Ziel, durch Hebung der Wirtschaftlichkeit, aber auch durch Qualitätsverbesserung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmproduktion zu steigern. Die Bürgschaften werden gegenüber Banken oder Bankenkonsortien übernommen, die sich bereit erklärt haben, einem Unternehmen, das seinen Sitz oder seine gewerbliche Hauptniederlassung im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin-West hat und sich gewerblich mit der Herstellung oder dem Verleih von Filmen befaßt, einen Kredit einzuräumen, der der Herstellung einer bestimmten Anzahl im gleichen Verleihjahr uraufzuführender Filme dienen soll. Dabei ist die Anzahl der Filme so bemessen, oder sie soll jedenfalls so bemessen sein, daß ein wirksamer Risikoausgleich gesichert erscheint. Die Filmbürgschafts-Richtlinien 1953 sehen eine hundertprozentige Verbürgung der eingeräumten Kredite vor, um auf diese Weise eine fühlbare Zinsverbilligung zu erzielen.


(Staatssekretär Dr. Westrick)

Die Bundesregierung vermag hiernach eine gegensätzliche Geschäftspraktik in den Kredithilfen der werbenden Betriebe des ehemals reichseigenen Filmvermögens und in der Übernahme von Bürgschaften durch die Bürgschaftsgesellschaft für Filmkredite mbH. nicht zu erblicken. Beide Hilfsmaßnahmen dienen der deutschen Filmproduktion, um sie in den Stand zu setzen, ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Filmproduktion auf dem Inlands- und Auslandsmarkt zu erhalten und zu steigern.
Zu Ziffer 2 der Anfrage. Zu der Frage, wie die Bundesregierung die Entflechtung der drei ehemals reichseigenen Filmunternehmen Ufa, Bavaria und Afifa und ihrer Tochtergesellschaften vorzunehmen gedenkt, ist zunächst zu bemerken, daß hierbei die Vorschriften des Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemals reichseigenen Filmvermögens vom 5. Juni 1953 einzuhalten sind. Die praktische Durchführung der Entflechtung liegt den beiden Abwicklern der bereits aufgelösten Muttergesellschaft, der Ufa-Film-GmbH., ob, die dabei an die Weisungen des durch das Gesetz vom 5. Juni 1953 errichteten Abwicklungsausschusses gebunden sind. Dieser Ausschuß setzt sich im Sinne des Gesetzes aus je sechs Vertretern des Bundes und der Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Berlin sowie vier Wirtschafts- und Filmsachverständigen mit beratender Stimme zusammen. Die Bundesregierung kann also nicht etwa allein über die Entflechtung der ehemals reichseigenen Filmgesellschaften bestimmen. Bereits im Vorschlag der Bundesregierung vom 13. November 1952 zur Neuordnung der deutschen Filmwirtschaft unter Verwendung des zu reprivatisierenden ) ehemaligen reichseigenen Filmvermögens ist die Bildung mehrerer unabhängiger Gesellschaften vorgesehen worden, und zwar einer Münchner Gesellschaft, einer Berliner Gesellschaft und einer nordwestdeutschen Gesellschaft in Düsseldorf. Die Bundesregierung gedenkt daher, unter grundsätzlichem Festhalten an den in diesem Vorschlag bereits vorgesehenen Maßnahmen im Abwicklungsausschuß folgende Grundsätze zur Entflechtung und Reprivatisierung des ehemals reichseigenen Filmvermögens zu vertreten:
1. Als Eigentümer ist der Bund bei der gesetzlich vorgeschriebenen Reprivatisierung an einer günstigen Verwertung des Vermögens interessiert. Eine Überführung des Bundesvermögens in private Hand zu unangemessen niedrigen Preisen würde diesem Ziel zuwiderlaufen und würde von der Bundesregierung nicht verantwortet werden können; sie würde auch nicht im Interesse der Filmwirtschaft liegen, da nach § 15 des deutschen Gesetzes der Abwicklungserlös für die Förderung der Filmwirtschaft zu verwenden ist.
2. Bei der Entflechtung und Reprivatisierung wird die Bundesregierung bestrebt sein, den Gesamtkomplex so zu gliedern, daß die entstehenden neuen Unternehmungen in sich wirtschaftlich gesund und ertragreich sind, um die Enstehung neuer Krisenherde in der Filmwirtschaft zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird auch auf die berechtigten Interessen der gegenwärtigen und ehemaligen Betriebsangehörigen im Rahmen des Möglichen Rücksicht zu nehmen sein. Die vom Abwicklungsausschuß gemäß § 3 des Gesetzes am 8. Januar 1954 beschlossene und inzwischen durchgeführte Neubesetzung der Aufsichtsräte der Ufa, Afifa und Bavaria erlaubte den drei Gesellschaften, ihre bis dahin unter Treuhänderschaft stehenden Betriebe nach dem deutschen Gesellschaftsrecht weiterzuführen. Diese Gesellschaften werden übrigens, voneinander unabhängig und untereinander im Wettbewerb stehend, nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung soll nach beschleunigter Erstellung eines Verkaufsprospektes die Bavaria unter angemessener Berücksichtigung der Vermögensinteressen des Bundes so schnell als möglich zum Verkauf gestellt werden. Die Bundesregierung glaubt, schon damit eindeutig ihren Willen zur Privatisierung des ehemals reichseigenen Filmvermögens und ihre klare Absage an ihr unterstellte staatliche Monopolbestrebungen unter Beweis zu stellen.
3. Mit vorstehenden Grundsätzen ist die Frage nach der Betriebsgröße der neu zu bildenden Gesellschaften noch nicht ohne weiteres geklärt. Bei ihrer Lösung wird vorzüglich auch darauf zu achten sein, daß durch die Einschaltung der neuen Unternehmen die deutsche Filmwirtschaft in Zukunft technisch leistungsfähig und international wettbewerbsfähig wird. Sie sollte in die Lage versetzt werden, nicht nur den Inlandsmarkt gegenüber
einer übermächtigen Konkurrenz des Auslands zu
behaupten und zurückzugewinnen, sondern dem deutschen Film auch wieder die Exportmärkte zu erschließen. Es wird daher im wohlverstandenen volkswirtschaftlichen Interesse liegen, dafür zu sorgen, daß die neuen Unternehmen auch in bezug auf ihre Betriebsgröße sowohl mit der technischen als auch mit der wirtschaftlichen Entwicklung der ausländischen Filmwirtschaft Schritt halten können.
Aus dem Gesetz und den vorstehend angegebenen Grundsätzen ergibt sich demnach folgende Grundkonzeption:
1. Man wird bei dem ehemals reichseigenen Filmvermögen die filmtechnischen Betriebe — das sind Ateliers, Synchronisations- und Kopierbetriebe — grundsätzlich getrennt vom Theaterbesitz entflechten müssen. Bei den filmtechnischen Betrieben wird sich die Frage der künftigen Betriebsgröße aus der bereits bestehenden wirtschaftlich-technischen Verbindung der vorhandenen Betriebsteile weitgehend von selbst beantworten. Auch die Frage der zweckmäßigen Betriebsgröße bei der Neugliederung des Theaterbesitzes wird unter den vorgenannten Gesichtspunkten zu beurteilen sein. Jedenfalls verbietet sich aus gesamtwirtschaftlichen wie auch aus filmwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Zersplitterung in Kleinstunternehmungen.
2. Die Reprivatisierung wird im allgemeinen zweckmäßigerweise durch eine Veräußerung von Anteilen an den neuen Gesellschaften, nicht dagegen durch Einzelveräußerungen der Substanz zu erfolgen haben. Diese nämlich würde leicht zu einer unwirtschaftlichen Verschleuderung, führen. Schon das jetzt aufgehobene Gesetz Nr. 32 der Alliierten Hohen Kommission schrieb im Art. 5 Abs. 1 vor, daß die in Betrieb befindlichen Unternehmen als Ganzes verkauft werden sollten. Das Bundesgesetz vom 5. Juni 1953 sieht die Veräußerung von Anteilsrechten an den Gesellschaften als Verfahren der Entflechtung und Reprivatisierung ausdrücklich vor.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage gehört. Ich unterstelle, daß das Haus auch die Aussprache über diese Große Anfrage wünscht, nachdem die Anträge der CDU/CSU begründet worden sind.


    (Präsident D. Dr. Ehlers)

    Dazu hat das Wort Herr Abgeordneter Muckermann.
    Muckermann (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
    Der Film ist ein Kind seiner Zeit, der Vielspältigkeit unseres Lebens, der Durchwachsenheit unseres Daseins mit wirtschaftlichen Gebundenheiten und mit Technik, ist ein Kunsterzeugnis mit AGs und GmbHs. Aus dynamischer Weltanschauung geboren enthält jeder einzelne Film unglaublich viel Leben. Diese Lebensströme können unheilvoll und können bereichernd wirken, und es ist wichtiger, sich über diese Zusammenhänge der Wirkungen klar zu sein, als Theorien auszuspinnen. Denn jedes Filmwerk kann alle deduktiv gewonnenen Theorien und geistreichen Einfälle wieder umwerfen.
    Das sagte vor 30 Jahren ein kluger Mann, Professor Lampe, der Gründer und langjährige Leiter des Berliner Film- und Bildinstituts.
    Die drei vorliegenden Anträge der CDU/CSU, die zu begründen ich die Ehre habe, sind durch die Entwicklung und durch die augenblickliche Lage des deutschen Films verursacht. Der Start des deutschen Films im Jahre 1945 war denkbar ungünstig. Substanzverlust war in allen Bereichen unseres Lebens zu verzeichnen. Aber hier war er so groß, daß man von einem vollendeten Chaos, von einem Nichts sprechen konnte. Aus diesem Nichts ist wieder vieles geworden. Aber beim Film war noch eine andere größere Schwierigkeit: das gesamte Wirtschaftspotential war auseinandergerissen, es gehörte gar nicht mehr der deutschen Filmwirtschaft; zu einem erheblichen Teil gehörte es dem Staate, d. h. den Siegermächten, nachdem die Machthaber des „Dritten Reiches" für eine nicht zu hohe Summe den gesamten Komplex erworben und gleichgeschaltet hatten. Dadurch war natürlich der Zugriff der Besatzungsmächte wesentlich einfacher geworden. Hinzu kamen die Auswirkungen der militärischen Gesetzgebung, die formaljuristisch, wenn sie nicht im einzelnen durch deutsche Gesetze abgelöst wird, so lange Geltung hat, bis wir wieder im Vollbesitz der langersehnten völkerrechtlichen Souveränität sind.
    Im ersten Teil des Antrags betreffend Ufi-Vermögen und Finanzierung deutscher Filmproduktion — Drucksache 381 — wird an sich nichts gesagt, was nicht auch in dem Gesetz ausgesprochen wurde. Unser Antrag soll aber eine Ermunterung für die Regierung sein, das Gesetz so schnell wie möglich zu realisieren. Am 5. Juni ist bereits die Hälfte der vorgesehenen Liquidationszeit verstrichen. Wir wünschen nicht, daß die Frist von zwei Jahren wesentlich überschritten wird; denn die Entwicklung und die augenblickliche Lage des deutschen Films schreien geradezu nach einem „Reinen-Tisch-Programm" und nach einer Abstekkung der Fronten zwischen „öffentlicher und privater Hand". Ich bin überzeugt, daß die zuständigen Ressorts das ebenfalls erkennen und sich darum über die heute angesetzte Gesamtdebatte freuen.
    Aus der Fülle der vorhandenen Einzelfirmen in Produktion und Verleih ragen nur noch sechs bis acht in der Produktion und ebenso viele im Verleih hervor; d. h., es ist bereits ein gewisser Stabilisierungsprozeß zu verzeichnen, wenn man in diesem Zusammenhang z. B. auch an die 220 Millionen DM Verleiheinnahmen im letzten Jahr denken will.
    Im Jahre 1953 wurden 103 deutsche Spielfilme erstellt, darunter 14 in Co-Produktion, und 15 Farbfilme. Insgesamt 41 800 Menschen arbeiten beim deutschen Film. In 5 100 Kinotheatern stehen 2,1 Millionen Sitzplätze zur Verfügung. Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen im Jahre 1953 etwa 13 Kinobesuche im Jahr. Welche Entwicklung seit dem Jahre 1946, wo in Deutschland nur ein einziger Film erstellt wurde!
    Wenn auch das Filmgeschäft unten beim Konsumenten ein stets liquides, ja täglich liquides ist, so kursiert doch ein Scherzwort beim Film: „Man fährt lieber im Auto, weil man in der Straßenbahn bezahlen muß". In Abs. 2 unseres Antrags ist diese Situation erneut angedeutet, d. h. die Finanzierung und Kapitalbildung. Diese sind in der Filmwirtschaft noch längst nicht geordnet. Wenn in einem Jahr rund 600 Millionen DM vom Kinobesucher an den Theaterkassen eingezahlt werden, so sollte man meinen, daß davon doch 100 Millionen DM für die Produktion weiterer Filme übrigbleiben könnten, mit anderen Worten: die Gesamtprodution des Jahres 1953 hätte theoretisch davon bezahlt werden können. Der gesamte filmische Apparat muß auf diese finanziellen Möglichkeiten hin eingestellt und geordnet werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es scheint uns, die am und im Film Tätigen müßten erkennen, daß wir an einem entscheidenden Punkt der Nachkriegsentwicklung angelangt sind, und zwar entscheidend dahingehend, ob es in Zukunft eine eigene deutsche Filmwirtschaft geben kann oder geben soll, die ohne Subventionen lebt, oder ob die überdimensionale Schwemme von draußen unsere Bemühungen ersticken wird.
    Der 1. Deutsche Bundestag hat diese Entwicklung kommen sehen und hat vorausschauend im Jahre 1951 dafür gesorgt, daß durch die erste 20-Millionen-Ausfallbürgschaft der deutsche Film überhaupt am Leben blieb. Ob er nun an sich besonders wertvoll war oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Aber er konnte sich. aus dem Nichts langsam wieder erholen und beim deutschen Konsumenten die Sehnsucht nach einem deutschen Film wachhalten und beleben. Daß zwischendurch Mitesser und Bankrotteure abgestoßen werden mußten, nimmt kein Wunder. Aber die vorhandenen ernst zu nehmenden Fachkräfte sind gewillt, aus den vorhandenen Firmen und den augenblicklichen Finanzierungsmöglichkeiten wieder eine vertikal durchgegliederte deutsche Filmwirtschaft erstehen zu lassen, die sich ohne staatliche Unterstützung aus eigenen Einnahmen und aus dem freien Kapitalmarkt finanziert. Berechtigte Wünsche der Filmwirtschaft, d. h. der 15 bis 20 entscheidenden Persönlichkeiten aus den drei Sparten, können bei den Beratungen unserer Anträge als Material mit zur Verfügung gestellt werden.
    Die zweite Ausfallbürgschaft des Bundes in Höhe von 60 Millionen DM wurde bisher schon weit über ein Drittel in Anspruch genommen. Nach den neuen Richtlinien sind bessere Garantien geboten, und die Staffelvergabe, die jetzt vorgenommen worden ist, unterstützt bereits die Schwerpunktpolitik. Wie vor dem Zusammen-


    (Muckermann)

    bruch müssen einige größere Filmzentren entstehen, die durch eigene Produktion, eigenen Verleih und entsprechenden Theaterbesitz krisenfester und kreditwürdiger werden, die aber auch eine stärkere Unterstützung des Films mit Niveau durchhalten können. Dabei ist auch die Kulturfilmproduktion zu erwähnen, die in den letzten zwei Jahren leider um fast 50 % abgesunken ist und früher in Deutschland doch unsere Stärke war.
    Die Bedrohung durch den ausländischen Film ist besorgniserregend. Wir benötigen in der Bundesrepublik und Westberlin zirka 200 bis 220 Filme pro Jahr. Für dieses Jahr sind aber 512 Spielfilme angeboten, davon 103 deutscher Produktion, also über 400 ausländische Filme, vor allem aus den USA. Dieses Überangebot ist u. a. auf die langjährige Ohnmacht der deutschen Produktion und die Konsumentenentwicklung vom Kino zum Fernsehen in den USA zurückzuführen. Diese Tatsache bedeutet aber im Rahmen unserer Finanzierungsvorschläge eine gewaltige Kapitalverschleuderung; denn diese Filme können nicht mehr marktgerecht ausgewertet werden. Der Ruf nach Kontingentierung ist seit dem Jahre 1928 nicht mehr verstummt. Vor 1933 empfand man das Verhältnis von 1 zu 1 als äußerstes Zugeständnis. Immerhin hat der deutsche Film in unseren Theatern fast die 50 % Quote aller angebotenen Filme erreicht, ein Beweis, daß nicht der ausländische, sondern der deutsche Film vorgezogen wird. Dabei wollen wir uns keineswegs dem interessanten Auslandsfilm verschließen.
    Die Exportziffer ist bereits wieder auf zirka 8 Millionen DM angestiegen, muß aber noch auf mindestens 20 Millionen DM gesteigert werden.
    Wenn die USA für die innere Umstellung einen Ausgleich auf dem europäischen und insbesondere dem deutschen Filmmarkt suchen, was von ihrer Perspektive aus durchaus zu verstehen ist, so werden wir unser Augenmerk auf das beschleunigte Zustandekommen einer europäischen Filmgemeinschaft richten müssen. In Frankreich, Italien und Deutschland gibt es heute noch beste Könner auf allen Gebieten des Films. In den verschiedenen Co-Produktionen sind wertvolle Ansätze vorhanden. Wenn bei der langfristigen Finanzierung der deutschen Filmproduktion die USA sich kapitalmäßig zu stark engagieren, fürchten wir um die Zukunft guter deutscher wesenseigener Filme; am liebsten würden wir hier heute schon sagen: europäischer wesenseigener Filme. Man wird gern bereit sein, für Deutschland in Deutschland mit amerikanischem Kapital oder hier erspieltem Vermögen zu produzieren, aber doch nur im Rahmen der eigenen Filmprosperität in den USA.
    Unser Antrag Drucksache 381 bedeutet also, daß alle Anstrengungen geistig-kultureller und wirtschaftlich-organisatorischer Art gemacht werden müssen, wenn der deutsche Film diese Gefahrenzone überwinden will. Vergessen wir dabei nicht, daß noch eine allgemeine Krisis zu überwinden ist, vielleicht die schwerste, die überhaupt den Film seit seiner Geburt vor 60 Jahren berührt hat, nämlich die Hinzunahme des Raumes zu Farbe und Ton. Beim Übergang vom Stumm- zum Tonfilm vor etwa 25 Jahren irrten sich selbst seriöse Propheten, welche dieser Entwicklung nur eine kurze Dauer zugestehen wollten. Die technische Entwicklung geht unaufhaltsam voran von
    Ton zu Farbe und zu Raum und ist nicht aufzuhalten. Der Mensch muß seinen Geist anstrengen, damit aus dem technisch immer vollendeteren Körper die Seele nicht ganz verschwindet, sonst werden die besten Filme der Zukunft Reklamefilme für alles mögliche sein.
    Diese Entwicklung bedeutet: Gewaltige Neuinvestitionen sind erforderlich, mit der erhöhten Gefahr von Fehl-, Zu-spät- oder Zu-früh-Dispositionen. Eine gesund aufgebaute Wirtschaft hält so etwas leichter aus. Der freien Unternehmerinitiative ist also ein breiter Spielraum gegeben. Was der Staat noch tun kann, ohne selbst Unternehmer zu sein, muß er im Interesse des eigenen Volkswohls tun, d. h. die Wege ebnen und die Hindernisse beseitigen.
    So ist auch unser Antrag Drucksache 380 zu verstehen, in dem die Regierung gebeten wird, mit den Ländern ein fruchtbares Gespräch anzustreben über die Koordinierung der Filmpolitik von Bund und Ländern. Beide wollen den deutschen Film, insbesondere den wertvollen Film, unterstützen. Die Prädikatisierung durch die Kultusminister der Länder und die Prämiierung durch den Herrn Bundesinnenminister geben diesem Willen Ausdruck, wobei bei der Prämiierung auch ein zweckgebundener Nutzeffekt wesentlich greifbarere Formen annehmen sollte. Aber gewisse steuerliche Erleichterungen scheinen uns unerläßlich zu sein, besonders auch im Hinblick auf die Niveauhebung des deutschen Filmes.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Der Bund hat seit 1951 insgesamt einen Betrag von 80 Millionen DM an Bürgschaften zur Verfügung gestellt. In die Kassen der Kommunen flossen aber allein im vergangenen Jahr an Filmvergnügungssteuer über 130 Millionen DM.

    (Abg. Dr. Vogel: Hört! Hört!)

    Die zuständige Gesetzgebung liegt laut Grundgesetz in den Händen der Länderparlamente. Aber es darf nicht ein Faß der Danaiden werden, in das der Bund oben hineinfüllt und aus dem unten die Kommunen zu viel — ich sage nur zu viel —abschöpfen.
    Wir brauchen den guten deutschen Film auch fürs Ausland. Er kostet viel Geld, zieht aber das Augenmerk des Auslands wieder stärker auf die deutsche Filmproduktion insgesamt. Derartige Filme sollten im Interesse einer echten deutschen Filmpolitik weitgehend, wenn nicht sogar völlig von der Vergnügungssteuer befreit werden. Das würde einen starken Anreiz für die Filmschaffenden bedeuten.
    Der dritte Antrag — Drucksache 349 — hat sein Schwergewicht im Abs. 1. Er soll ein kräftiges Memorandum dafür sein, so schnell wie möglich sich darauf einzustellen, daß die Bürgschaftspolitik des Bundes beendet werden muß.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Daß das aber nicht abrupt geschehen kann, wissen
    wir auch; das liegt schon im Ablauf der Einspielzeit eines Filmes begründet, für die man im allgemeinen 18 Monate einsetzt. Es kommt hinzu,
    daß bestimmte finanzielle Engagements eingegangen worden sind und laufend eingegangen werden
    müssen. Da wir eine Laufzeit von drei Jahren
    vorgesehen haben, ist also kein Grund zu einer
    Panikstimmung vorhanden. Wir haben nicht die
    Absicht, die Planungen zu stören. Aber es ist die


    (Muckermann)

    letzte Chance; eine dritte Bürgschaft wird es nicht geben. Nach dem Auslauf muß das Endziel, eine konsolidierte Filmwirtschaft, erreicht sein. Die Filmbürgschaftspolitik des Bundes ist kein Perpetuum mobile. Den Versuch, sich mit Subventionen Kapital zu schaffen, sollte man als falsch erkennen und restlos aufgeben.

    (Abg. Dr. Mende: Völlig einverstanden!)

    Bürgschaften, Reprivatisierung und die anderen Hilfsmöglichkeiten des Bundes und der Länder müssen Hand in Hand gehen. Immer wieder müssen sich die verantwortlichen Stellen sagen, daß es einen großen Unterschied bedeutet, ob man vom freien Kapitalmarkt zehrt oder von Steuergeldern des ganzen Volkes.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Hier könnte man den Bundeswirtschaftsminister zitieren: „Der Staat kann keine Gaben verteilen, die nicht aus den Taschen seiner Staatsbürger geflossen wären."

    (Erneute Zustimmung in der Mitte.)

    Nur die Feststellung: die bundesverbürgten Filme haben sich so sehr dem Geschmack des Publikums angepaßt, daß finanzielle Verluste an Bundesmitteln oder Steuergeldern nicht zu befürchten sind, ist auf die Dauer noch keine genügende Garantie für eine solche künstlerische oder wirtschaftliche Gesundung des deutschen Filmes, damit er der Filminvasion von draußen begegnen kann und wieder einen Anreiz zu devisenbringendem Export erhält. Keineswegs benötigen wir den langweiligen, den problemmeidenden Spielfilm, sondern den guten deutschen Unterhaltungs- und Kulturfilm, wie er früher bei uns und draußen bekannt war und in der jüngsten Produktion des Jahres 1953 erfreulicherweise wieder sichtbar wurde. Im übrigen ist der Geschmack des deutschen Filmpublikums gar nicht so schlecht, wie manche annehmen.
    Angebot und Nachfrage werden auch hier allmählich zu marktregulierenden Faktoren werden, wenn man diese Entwicklung im gesellschaftlichen Raum im freien Spiel der Kräfte sich entfalten läßt. Einrichtungen wie die deutschen Filmklubs fördern diese Entwicklung.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Wenn Spitzenfilme durch Bundes- oder Länderbürgschaften ermöglicht werden, so hat die Öffentlichkeit durchaus Verständnis dafür. Nichts anderes will der Antrag Drucksache 349 sagen. Die Ziffer 2 mit der Anziehung bestimmter Artikel aus der Verfassung stellt absolut kein Novum dar. Sie wiederholt nur, was in diesem Hohen Hause am 22. Februar 1951 auf Grund eines interfraktionellen Antrags beschlossen worden ist. In jenem interfraktionellen Antrag Drucksache Nr. 1965, der die Unterschrift bekannter Mitglieder des Parlaments aus allen demokratischen Parteien trug, hieß es: „Bestimmte kulturelle und künstlerische Gesichtspunkte dürfen bei der Beurteilung" von Bürgschaftsanträgen „nicht völlig ausgeschlossen werden, ohne dadurch der Tätigkeit der Selbstkontrolle in irgendeiner Form vorzugreifen." Dieser bewährten Stelle bleibt sowieso genügend Arbeit übrig, wenn der fertige Film vorgelegt wird. Erst dort kann man von Zensur, und zwar von einer freiwilligen aus der Wirtschaft selbst, sprechen.
    In der damaligen Sitzung des Deutschen Bundestags hatte ich die Ehre, zu erklären, daß wir im Gegensatz zu der Weimarer Methode der Zensur nunmehr den fortschrittlicheren Weg beschritten hätten. In Wiesbaden sei gut gearbeitet worden. Kinderkrankheiten sprächen nicht gegen das System, ebenso nicht die eine oder andere Fehlentscheidung. „Aber" — ich wiederhole wörtlich —„eine Selbstdisziplin im kulturellen Sektor ist höher zu bewerten als der Polizeiknüppel."

    (Beifall in der Mitte.)

    Eben auf diese Richtlinien der freiwilligen Selbstkontrolle, die im übrigen auf den angezogenen Artikeln des Grundgesetzes basieren, haben wir uns berufen. An diesem unserem Standpunkt hat sich nichts geändert.

    (Erneuter Beifall in der Mitte.)

    In der gleichen Sitzung habe ich anerkannt, „daß die auf Bundesebene in dieser Frage tätigen Persönlichkeiten sich ihrer sehr schweren Aufgabe bisher mit größter Sorgfalt und mit ernstem Verantwortungsbewußtsein gewidmet haben". Wir sollten als Legislative diesen Stellen die Verantwortung erleichtern, die öffentliche Hand aber vor wirtschaftlichen und finanziellen Fehlgriffen bewahren, wie sie uns aus der Weimarer Zeit in Erinnerung an den Phöbus- und Emelka-Komplex noch lebendig vor Augen sind.
    Noch ist der Film nicht nur Konfektion. Aber warum sollte das, was an Konfektion sein muß und bleiben wird, nicht passend erstellt werden können. Wir haben doch Beweise aus der früheren Zeit.
    Wie die Länder in dieser Frage zu verfahren gedenken, gehört nicht in den Verantwortungsbereich des Bundes. In den Bürgschaftsrichtlinien der Länder ist aber vermerkt: erstens Kostensenkung und Qualitätssteigerung der Filme, zweitens Abbau der staatlichen Hilfe, drittens Exportförderung.
    Ich fasse zusammen: alle drei Anträge basieren auf den filmpolitischen Grundsätzen, daß wir die Bedeutung des Films nicht unterschätzen dürfen, daß wir ihm helfen müssen, sich positiv mit in den Gesamtaufbau unseres deutschen Volkes und Staates einzubauen, daß der Staat kein Filmproduzent ist, daß die aus dem Film stammenden Vermögensmittel des Staates bis zu ihrer Reprivatisierung zweckgebunden bleiben, daß wir in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz keine Zensur wünschen, daß die Grundrechte der Verfassung auch vom Film respektiert werden müssen und daß wir nicht zulassen, daß der Film erneut politisch mißbraucht wird, von welcher Seite auch immer ein solcher Versuch kommen möge. Alle Demokraten sollten sich hierin einig sein.
    Ich beantrage im Namen meiner Fraktion, der CDU/CSU, die drei Anträge an den Fachausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films als federführendem Ausschuß sowie an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen mitberatend freundlichst überweisen zu wollen. Dabei braucht keine Kompetenzschwierigkeit zu entstehen. Im 1. Deutschen Bundestag pflegte man für die Beratung solcher Spezialfragen einen kleinen Unterausschuß aus allen drei beauftragten Ausschüssen zu bilden. Darüber mag aber der federführende Fachausschuß befinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und rechts.)