Rede:
ID0202104500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2021

  • date_rangeDatum: 1. April 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954 715 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 716 B Eintritt des Abg. Stümer in den Bundestag 716 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Starch und. Dr. Czermak 716 C Mitteilung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der 1. Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Druck- sachen 158, zu 158 und 391) 716 D Nächste Fragestunde 716 D Mitteilung über Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags und zur Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts 716 D, 717 A Mitteilung betr. Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 717 A Mitteilung betr. Ersuchen des Stellvertreters des Bundeskanzlers auf Aussetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Drucksache 187) 717 A Vorlage des Berichts dos Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Bundestagsbeschluß zum Getreidepreisgesetz 1954/55 (Drucksache 387) . . . 717 B Vorlage der Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksachen 385 und 386) . . 717 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 34 betr. Einbeziehung des Kreises Alsfeld (Hessen) in die Förderungsmaßnahmen für Zonengrenz-Notstandsgebiete (Drucksachen 300, 401) und 35 betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 306, 402) . . . . 717 B Absetzung der Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 405) 716 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) (Drucksache 318) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 319) 717 B Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 717 C, 739 D Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller 719 D, 733 A Horn (CDU/CSU) 721 C, 741 A, B Tenhagen (SPD) 741 B Frau Döhring (SPD) 723 B, '736 D Dr. Hammer (FDP) 726 A, 739 C Frau Finselberger (GB/ BHE) 729 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 731 A Becker (Hamburg) (DP) 732 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . . 734 A Frau Pitz (CDU/CSU) 736 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 737 D Gräfin Finckenstein (GB/ BHE) . . . 739 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 740 D Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 741 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 305) 742 A Struve (CDU/CSU), Berichterstatter 742 B Beschlußfassung 742 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 295); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 395) 742 D Sabaß (CDU/CSU), Berichterstatter . 742 D Beschlußfassung 743 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 311) 743 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 743 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 743 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in Berlin-Charlottenburg (Drucksache 322) 743 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 743 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 303, 99) 743 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 744 A Beschlußfassung 745 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 745 C Beschlußfassung '745 C Nächste Sitzung 745 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 746 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    s) Siehe Anlage Seite 746 Anlage zum Stenographischen Bericht der 21. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksache 309) 2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Magermilchverwertung (Drucksache 325) 3. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bekämpfung der Rindertuberkulose (Drucksache 326) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Gleissner (München), Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht und Genossen betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff (Drucksache 327) 5. Antrag der Abgeordneten Dr. Gleissner (München), Lücker (München) und Genossen betreffend Abgeltungsbetrag an das Wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitut in München (Drucksache 328) 6. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Landtechnik (Drucksache 329) 7. Antrag der Abgeordneten Leukert, Dr. Götz, Kuntscher und Genossen betreffend Förderung der ländlichen Siedlung (Drucksache 330) 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Landarbeiterwohnungsbau (Drucksache 331) 9. Antrag der Abgeordneten Etzenbach, Lücke und Genossen betreffend Ersatzstraße für die Bundesstraße 56 Bonn/ Beuel — Siegburg (Drucksache 336) Bonn, den 30. März 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß. Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz, Drucksache 114, ist federführend im Ernährungsausschuß und mitberatend im Auswärtigen Ausschuß behandelt worden. Beide Ausschüsse haben der Konvention zugestimmt. Der Auswärtige Ausschuß hat durch seinen Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Haasler, die Erklärung abgegeben, daß die Strafbestimmungen, die in dieser Konvention nicht enthalten sind, in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern möglichst einheitlich geregelt werden sollen.
    Durch diese Konvention entstehen gewisse Schwierigkeiten für die Krabben- und Ölheringsfischerei, da es praktisch unmöglich ist, den Beifang kleiner und kleinster Fische auszusortieren. Der Ernährungsausschuß schlägt daher vor, die Bundesregierung zu ersuchen, in der weiteren Handhabe der praktischen Durchführung dafür Sorge zu tragen, daß der Beifang untermaßiger Fische weiterhin in gewissem Umfange gestattet wird.
    Bei dieser Konvention handelt es sich um einen internationalen Vertrag, der als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden muß. Namens des federführenden Ernährungsausschusses bitte ich, der Vorlage zuzustimmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und trete in die zweite Beratung, in die Einzelberatung, ein.
Ich rufe auf Art. 1. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich rufe auf Art. 2. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich rufe auf Art. 3. — Wortmeldungen liegen ebenfalls nicht vor.
Ich rufe auf Art. 4. — Ebenfalls keine Wortmeldungen. Ich schließe die Einzelberatung.
Wer den soeben aufgerufenen Artikeln des genannten Gesetzes zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? -- Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Einleitung und Überschrift. — Wer ihnen zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! - Enthaltungen? — Ebenso einstimmig angenommen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe auf in der dritten Beratung Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz ist damit verabschiedet, da eine Schlußabstimmung gemäß § 88 Satz 4 der Geschäftsordnung entfällt.
Ich rufe auf Punkt 4 der heutigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 295);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 395).

(Erste Beratung: 20. Sitzung.)

Das Wort hat der Berichterstatter Abgeordneter Sabaß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilmar Sabaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD, der FDP und meine Fraktion, die der CDU/CSU, haben mit der Drucksache 295 einen gemeinsamen Antrag auf Erlaß eines Änderungsgesetzes zum Einkommensteuergesetz eingebracht. Das Hohe Haus hat diesen Antrag in seiner 20. Sitzung vom 19. vergangenen Monats in der ersten Lesung dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als federführendem und dem Ausschuß für Geld und Kredit zur Mitberatung überwiesen. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat ihn in seiner Sitzung vom 19. vergangenen Monats eingehend beraten und ihm grundsätzlich zugestimmt. Der Ausschuß ist allerdings zu dem Schluß gekommen, daß aus gesetzestechnischen Gründen eine geänderte Fassung vorgeschlagen werden solle, die Ihnen auf Drucksache 395 vorliegt. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat gegen diese Fassung, die auf Drucksache 395 festgelegt ist, keinen Einspruch erhoben.
    Bei dem vorgeschlagenen Gesetz handelt es sich darum, die Abzugsfähigkeit fester Sparraten aus allen vor dem 1. Juni 1953 abgeschlossenen Sparverträgen wieder zuzulassen. Bei der ersten Steuer-


    (Sabaß)

    reform nach dem Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung vom 24. Juni 1953 ist diese Abzugsfähigkeit der Sparraten gestrichen worden, die nach § 41 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 17. Januar 1952 zulässig war. Diese Streichung hat bei den Steuerzahlern, die im Besitz abgeschlossener Sparverträge sind, zu einer verständlichen Mißstimmung geführt; denn die Streichung wurde von ihnen als Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse empfunden, weil gerade die Abzugsfähigkeit dieser festen Sparraten, die immer über einen längeren Zeitraum zu zahlen sind, den Hauptanreiz für den Abschluß dieser Verträge darstellt.
    Die antragstellenden Fraktionen sind daher mit den beiden Ausschüssen der Meinung, daß die Abzugsfähigkeit der Sparraten wieder gesetzlich verankert werden muß. Dabei wird die Abzugsfähigkeit natürlich auf solche Sparverträge beschränkt, die vor dem 1. Juni 1953, dem Tage des Inkrafttretens der ersten Steuerreform, abgeschlossen worden sind. Diese Einschränkung erscheint notwendig, weil Sparverträge, die nach dem 1. Juni 1953 abgeschlossen worden sind, von den Sparern nicht mehr in dem Glauben abgeschlossen werden konnten, die Sparraten daraus seien weiterhin abzugsfähig.
    Nach Art. 2 des Gesetzentwurfs soll das vorgeschlagene Änderungsgesetz nach § 12 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 auch für das Land Berlin Gültigkeit haben.
    Die verwaltungsmäßige Durchführung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung kann durch Berichtigung der Lohnsteuerkarten im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Soweit aus besonderen Gründen, die entweder beim Sparer oder bei den Finanzämtern liegen mögen, diese sofortige Berichtigung im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr möglich sein sollte, besteht noch die Möglichkeit, in den ersten drei Kalendermonaten 1955 die Sparraten beim Jahreslohnsteuerausgleich absetzen zu lassen.
    Ich bitte daher das Hohe Haus im Auftrag der beiden Ausschüsse um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bitte gleichzeitig, die in dieser Sache vorliegenden Petitionen für erledigt zu erklären.

    (Beifall.)