Rede von
Detlef
Struve
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz, Drucksache 114, ist federführend im Ernährungsausschuß und mitberatend im Auswärtigen Ausschuß behandelt worden. Beide Ausschüsse haben der Konvention zugestimmt. Der Auswärtige Ausschuß hat durch seinen Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Haasler, die Erklärung abgegeben, daß die Strafbestimmungen, die in dieser Konvention nicht enthalten sind, in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern möglichst einheitlich geregelt werden sollen.
Durch diese Konvention entstehen gewisse Schwierigkeiten für die Krabben- und Ölheringsfischerei, da es praktisch unmöglich ist, den Beifang kleiner und kleinster Fische auszusortieren. Der Ernährungsausschuß schlägt daher vor, die Bundesregierung zu ersuchen, in der weiteren Handhabe der praktischen Durchführung dafür Sorge zu tragen, daß der Beifang untermaßiger Fische weiterhin in gewissem Umfange gestattet wird.
Bei dieser Konvention handelt es sich um einen internationalen Vertrag, der als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden muß. Namens des federführenden Ernährungsausschusses bitte ich, der Vorlage zuzustimmen.