Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind heute morgen schon viele Worte gewechselt worden. Durch alle Ausführungen hat sich wie ein roter Faden die grundsätzliche Zustimmung zu den Familienausgleichskassen und zu dieser Hilfe, die wir der Familie geben wollen, gezogen. In der Betrachtung, welche Wege wir beschreiten wollen, gehen wir auseinander.
Mehrfach wurde erklärt, daß die Vorlage der Entwürfe verzögert worden sei. Meines Erachtens darf das nicht als Vorwurf gesagt, jedenfalls von uns nicht als Vorwurf aufgefaßt werden. Es ist höchstens ein Beweis dafür, wie sehr schwierig es ist, auf diesem neuen Gebiet eine Lösung zu finden.
Es sollte uns eine Mahnung sein, daß wir mit um so größerer Sorgfalt die beiden neuen Vorlagen im Ausschuß beraten.
In all dem, was hier gesagt worden ist, sind aber auch Töne angeklungen, die ich nicht gutheißen kann, die ich als Frau und als Mutter meiner Kinder zurückweisen muß.
Ich bedauere vor allen Dingen einige Ausführungen meines verehrten Herrn Kollegen Hammer, mit dem ich sieben Jahre im hessischen Landtage zusammen gearbeitet habe. Außer dem, was bereits Frau Kollegin Schroeder moniert hat, muß ich folgendes aufgreifen. Sie haben von einem „Wurf" Kinder gesprochen, den die Eltern um sich haben. Herr Kollege Hammer, jedes Kind ist nach unserem Recht Person.
Die Existenz eines jeden Kindes erfordert denselben Respekt, Herr Dr. Hammer, den wir für uns fordern.
Ich glaube, es ist der Würde dieses Hauses nicht
gemäß, in der Debatte auf diese Ebene des Vulgären herabzusteigen.
Es ist noch ein anderer Ton angeklungen, der mich erschreckt hat. Es ist meine Kollegin vom BHE gewesen, die den Staat und die Beziehung des Menschen zum Staat in einer Form dargestellt hat, die in die gefährliche Nähe der Betrachtungsweise des Dritten Reichs gekommen ist.
Dieser Auffassung kann ich nicht zustimmen. Der Staat ist so stark, wie der einzelne frei ist.
Diese Freiheit des einzelnen fängt mit der Eigenverantwortung an. Wir müssen sie in dem einzelnen wachrufen. Wir wollen nicht den Versorgungsstaat, sondern ein sittlich vertretbares Verhältnis
zwischen Eigenverantwortung und sozialer Sicherheit.
Auf dieser Konzeption bauen wir auf.
Ich möchte auch noch etwas zu dem sagen, was Frau Kollegin Schroeder wegen des unehelichen Kindes ausgeführt hat. Das uneheliche Kind ist ja, sofern die Mutter erwerbstätig ist oder in den Kreis derjenigen gehört, die anspruchsberechtigt sind, berücksichtigt.
Ja, wenn sie Arbeitskraft ist!
— Richtig, insofern haben Sie recht. Aber ich möchte etwas Grundsätzliches dazu sagen, und deswegen habe ich die Frage angeschnitten. Nicht die Frau — die nicht verheiratete Frau — hat einen Anspruch auf das Kind; das Kind hat einen Anspruch auf beide Eltern, auf die Liebe und Sorge beider Eltern und auf die Geborgenheit in der Familie!
Das Kind hat einen Anspruch auf einen geschützten Lebensraum, und jede uneheliche Mutter sollte — so sehr sie unserer Hilfe und unserer Fürsorge bedarf und einen Anspruch darauf hat — in dieser Situation als in einer Ausnahmesituation betrachtet werden, die eine soziologische Entwicklung bedeutet, welche wir nicht gutheißen können.
Hier ist vieles gesagt worden, was eigentlich nicht in den Rahmen einer Debatte zur ersten Lesung gehört, viele Einzelheiten, die der Ausschußberatung oder den Anträgen zur zweiten Lesung vorbehalten sein müssen. Ich möchte aber noch einmal betonen, daß es nicht Zufall ist, daß wir die Ebene der Berufsgenossenschaften gewählt haben. Die Ansätze, die sich auf Grund der Initiative der Unternehmer bereits gezeigt haben und die in der Richtung eines Ausgleichs der Berufsstände, der Wirtschaftsgruppen untereinander zielen, müssen aufgefangen und koordiniert werden. Wir haben nicht von oben her — —Vizepräsident Dr. Schneider: Einen Moment! Es soll eine Zwischenfrage gestellt werden.