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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954 715 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 716 B Eintritt des Abg. Stümer in den Bundestag 716 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Starch und. Dr. Czermak 716 C Mitteilung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der 1. Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Druck- sachen 158, zu 158 und 391) 716 D Nächste Fragestunde 716 D Mitteilung über Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags und zur Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts 716 D, 717 A Mitteilung betr. Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 717 A Mitteilung betr. Ersuchen des Stellvertreters des Bundeskanzlers auf Aussetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Drucksache 187) 717 A Vorlage des Berichts dos Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Bundestagsbeschluß zum Getreidepreisgesetz 1954/55 (Drucksache 387) . . . 717 B Vorlage der Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksachen 385 und 386) . . 717 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 34 betr. Einbeziehung des Kreises Alsfeld (Hessen) in die Förderungsmaßnahmen für Zonengrenz-Notstandsgebiete (Drucksachen 300, 401) und 35 betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 306, 402) . . . . 717 B Absetzung der Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 405) 716 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) (Drucksache 318) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 319) 717 B Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 717 C, 739 D Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller 719 D, 733 A Horn (CDU/CSU) 721 C, 741 A, B Tenhagen (SPD) 741 B Frau Döhring (SPD) 723 B, '736 D Dr. Hammer (FDP) 726 A, 739 C Frau Finselberger (GB/ BHE) 729 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 731 A Becker (Hamburg) (DP) 732 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . . 734 A Frau Pitz (CDU/CSU) 736 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 737 D Gräfin Finckenstein (GB/ BHE) . . . 739 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 740 D Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 741 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 305) 742 A Struve (CDU/CSU), Berichterstatter 742 B Beschlußfassung 742 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 295); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 395) 742 D Sabaß (CDU/CSU), Berichterstatter . 742 D Beschlußfassung 743 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 311) 743 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 743 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 743 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in Berlin-Charlottenburg (Drucksache 322) 743 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 743 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 303, 99) 743 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 744 A Beschlußfassung 745 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 745 C Beschlußfassung '745 C Nächste Sitzung 745 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 746 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    s) Siehe Anlage Seite 746 Anlage zum Stenographischen Bericht der 21. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksache 309) 2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Magermilchverwertung (Drucksache 325) 3. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bekämpfung der Rindertuberkulose (Drucksache 326) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Gleissner (München), Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht und Genossen betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff (Drucksache 327) 5. Antrag der Abgeordneten Dr. Gleissner (München), Lücker (München) und Genossen betreffend Abgeltungsbetrag an das Wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitut in München (Drucksache 328) 6. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Landtechnik (Drucksache 329) 7. Antrag der Abgeordneten Leukert, Dr. Götz, Kuntscher und Genossen betreffend Förderung der ländlichen Siedlung (Drucksache 330) 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Landarbeiterwohnungsbau (Drucksache 331) 9. Antrag der Abgeordneten Etzenbach, Lücke und Genossen betreffend Ersatzstraße für die Bundesstraße 56 Bonn/ Beuel — Siegburg (Drucksache 336) Bonn, den 30. März 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß. Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich begrüße die Abgeordneten, die anwesend sind.

    (Heiterkeit und Zustimmung.)

    Für den verstorbenen Herrn Abgeordneten Winter ist der Abgeordnete Stümer neu in den Bundestag eingetreten. Ich heiße ihn in unserem Kreise herzlich willkommen.
    Ich habe folgende Glückwünsche auszusprechen. Am 27. März feierte Herr Abgeordneter Dr. Pferdmenges seinen 74. Geburtstag.

    (Beifall)

    Am heutigen Tage feiert — ich sehe ihn leider nicht im Saal — Herr Abgeordneter Dr. Pünder seinen 66. Geburtstag,

    (Beifall)

    ebenfalls heute den 62. Geburtstag Herr Bundesminister Storch.

    (Beifall.)

    Am 24. März hat Herr Abgeordneter Dr. Czermak seinen 60. Geburtstag gefeiert.

    (Beifall.)

    Ich habe folgendes bekanntzugeben. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. März 1954 gemäß Art. 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wiederholt zu einigen Vorlagen Stellung genommen, deren erster Durchgang beim Bundesrat v o r September 1953 lag. Desgleichen hat der Bundesrat seinen Antrag betreffend Entwurf eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 — Drucksache 158 — erneut eingebracht. Ich darf dazu auf die Ihnen vorliegenden Drucksachen 391 und zu 158 verweisen. Entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung wird von einer erneuten ersten Lesung dieser Vorlagen im Bundestag Abstand genommen.
    Die nächste Fragestunde wird mit Rücksicht auf die Haushaltsberatungen in der kommenden Woche vom 8. April auf den 29. April verlegt. Die Sperrfrist für eingehende Fragen, also auch für Fragen, die noch weiterhin eingebracht werden sollen, ist bis 22. April, 12 Uhr, verlängert.
    Gemäß einer interfraktionellen Vereinbarung wird Punkt 2 der heutigen Tagesordnung: Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB /BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 405) abgesetzt.
    Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vorn 19. März 1954 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes,
    Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypotheken- und Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches,


    (Präsident D. Dr. Ehlers)

    Zweites Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts,
    Gesetz betreffend das Übereinkommen Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1938 über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Baugewerbes sowie in der Landwirtschaft,
    Gesetz betreffend das Übereinkommen Nr. 88 der InterOrganisation der Arbeitsmarktverwaltung,
    nationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die
    Gesetz betreffend das Übereinkommen Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung 1949),
    Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Arbeitslosenversicherung,
    Gesetz betreffend die Vereinbarung vom 23. Februar 1953
    über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden.
    Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 19. März 1954 mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung am gleichen Tage gemäß §§ 9 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht den von den Wahlmännern des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählten Präsidenten des Oberlandesgerichts München und Stellvertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Josef Wintrich einstimmig zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt hat.
    Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 20. März 1954 mitgeteilt, daß der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund seinen Antrag auf Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater zurückgezogen hat. Damit ist eine weitere Behandlung der Bundestagsdrucksache 84 hinfällig geworden.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 17. März 1954 gebeten, den Entwurf eines Gesetzes über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Drucksache 187) nicht mehr weiter zu behandeln, weil sich neuerdings das Bedürfnis herausgestellt habe, ihn erheblich zu ergänzen und abzuändern. Es sei damit zu rechnen, daß die Bundesregierung demnächst über einen von den federführenden Ressorts bereits vorbereiteten Entwurf beschließen könne, der dann unverzüglich beim Bundestag eingebracht werde.
    Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 18. März 1954 zum Beschluß des Deutschen Bundestags in seiner 13. Sitzung vom 5. Februar 1954 betreffend Getreidepreisgesetz 1954/55 berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 387 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat auf Grund des § 33 Absatz 1 RHO die Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahrs 1953 zur Kenntnis überreicht. Die Übersichten werden als Drucksachen 385 und 386 verteilt werden.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem
    25. März 1954 die Kleine Anfrage 34 der Abgeordneten Gontrum und Genossen betreffend Einbeziehung des Kreises Alsfeld (Hessen) in die Förderungsmaßnahmen für Zonengrenz-Notstandsgebiete (Drucksache 300) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 401 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem
    26. März 1954 die Kleine Anfrage 35 der Abgeordneten Maier (Freiburg) und Genossen betreffend Rhein-Seitenkanal (Drucksache 306) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 402 vervielfältigt.
    Damit, meine Damen und Herren, kann ich den Punkt 1 der Tagesordnung aufrufen:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) (Drucksache 318);
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 319).
    Es wird eine gemeinsame Aussprache in der allgemeinen Besprechung der ersten Beratung stattfinden. Im Ältestenrat ist für die Begründung der beiden Gesetzentwürfe eine Zeit von je 20 Minuten vereinbart worden.
    Zur Begründung des ersten Gesetzentwurfs Herr Abgeordneter Schellenberg!


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 1. Bundestag hat leider kein Gesetz über Kinderbeihilfen verabschiedet; dies, obwohl die sozialdemokratische Fraktion bereits im März 1950 einen Gesetzentwurf über Kinderbeihilfen eingebracht hatte, dem dann im Juli 1951 ein Gesetzentwurf der CDU über Familienausgleichskassen folgte. Es liegt meiner Fraktion fern, heute auf die Dinge, die im ersten Bundestag nicht zur Verabschiedung eines Gesetzes über Kinderbeihilfen bzw. Familienausgleichskassen führten, einzugehen. Wir stellen lediglich fest, daß die Mehrheit des ersten Bundestages trotz der Kompromißlösung, die in etwa 30 Sitzungen des Sozialpolitischen Ausschusses erarbeitet war, einen Gesetzentwurf nicht glaubte verabschieden zu können.
In seiner Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 hat der Herr Bundeskanzler auch zur Frage der Kinderbeihilfen Stellung genommen und erklärt, daß diese sozialpolitische Aufgabe möglichst bald einer Lösung entgegengeführt werden solle. Auch der Herr Bundesarbeitsminister hat im Bulletin vom 27. Oktober 1953 versichert, daß ein Gesetzentwurf über Kinderbeihilfen eine der ersten bevorstehenden Maßnahmen sein werde. Mit Bedauern stellt meine Fraktion fest, daß die Bundesregierung bisher keine Initiative zur Schaffung eines Gesetzes über Kinderbeihilfen ergriffen hat. Deshalb legt die sozialdemokratische Fraktion heute einen eigenen Gesetzentwurf über die Gewährung von Kinderbeihilfen vor. Wir freuen uns, daß nach Einbringung des Gesetzentwurfs meiner Fraktion auch die Christlich-Demokratische Union einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Beide Gesetzentwürfe weichen allerdings in wesentlichen Punkten voneinander ab.
Nach Auffassung meiner Fraktion hat die Allgemeinheit die Verpflichtung, die finanziellen Belastungen, die sich aus der Erziehung von Kindern ergeben, in sozial möglichst gerechter Weise auszugleichen, und zwar deshalb, weil im Wirtschaftsleben im allgemeinen ohne Rücksicht auf Familienstand und Familiengröße ein Leistungslohn gezahlt wird. Durch das gegenwärtige Steuersystem wird auch nach Durchführung der Pläne des Herrn Bundesfinanzministers kein sozialer Ausgleich der wirtschaftlichen Belastungen für Familien mit Kindern erreicht. Die Steuerermäßigung wird nach den vorgelegten Entwürfen beispielsweise für Familien mit zwei Kindern im Vergleich zu einem kinderlosen Ehepaar betragen: bei einem Monatseinkommen von 300 DM je Kind 4,20 DM, bei einem Monatseinkommen von 500 DM je Kind 11,70 DM, bei einem Monatseinkommen von 1000 DM je Kind etwa 17 DM und bei einem Monatseinkommen von 2000 DM je Kind etwa 21 DM.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die Steuerermäßigung beträgt somit bei den höheren Einkommensbeziehern ein Vielfaches der Ermäßigung bei den kleinen Einkommensbeziehern. Unser gegenwärtiges Steuersystem benachteiligt also die sozial schwachen Familien mit Kindern erheblich gegenüber den Familien mit höheren Einkommen.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Da durch die Steuer kein sozial gerechter Ausgleich für Familien mit Kindern erreicht werden kann, muß nach Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion dieser Ausgleich durch Kinderbeihilfen herbeigeführt werden.


(Dr. Schellenberg)

Die sozialdemokratische Fraktion ist der Ansicht, daß die besonderen finanziellen Belastungen durch die Erziehung von Kindern grundsätzlich für alle Kinder ausgeglichen werden müssen. Deshalb sollten nach unserer Auffassung Kinderbeihilfen vom ersten Kind an gezahlt werden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Die Gewährung von Kinderbeihilfen für alle Kinder erfordert bei einer Beihilfe von 20 DM im Monat einen Aufwand von über 3 Milliarden DM jährlich. Eine Sozialleistung in derartiger Höhe setzt eine grundsätzliche Änderung des gegenwärtigen Steuersystems, eine wirklich große Steuerreform voraus. Nach den Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers kann aber in absehbarer Zeit nicht mit einer solchen wirklichen Steuerreform gerechnet werden. Deshalb legt die sozialdemokratische Fraktion heute einen Gesetzentwurf über die Gewährung von Kinderbeihilfen vom zweiten Kind an vor, wobei wir jedoch ausdrücklich erklären, daß die Gewährung von Kinderbeihilfen für alle zweiten und weiteren Kinder nach unserer Meinung nur der erste Schritt zur Gewährung allgemeiner Kinderbeihilfen für sämtliche Kinder sein muß.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Der erste Grundsatz des Gesetzentwurfs der sozialdemokratischen Fraktion ist der, daß Kinderbeihilfen in Höhe von 20 DM monatlich für alle zweiten und weiteren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und, sofern die Kinder in Berufsausbildung stehen, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zu gewähren sind. Der öffentliche Dienst soll, soweit dort Kinderbeihilfen gegenwärtig gezahlt werden, bis auf weiteres außerhalb dieser gesetzlichen Regelung bleiben. Sozialpolitisch bedeutet der Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei, daß für über 5,5 Millionen Kinder Kinderbeihilfen gezahlt werden sollen, und zwar für 3,1 Millionen Kinder von Arbeitern und Angestellten, 1,5 Millionen Kinder von Selbständigen und etwa 0,9 Millionen Kinder von sogenannten selbständigen Berufslosen. Diese Kinderbeihilfen sollen steuerfrei und unpfändbar sein.
Der zweite Grundsatz des sozialdemokratischen Gesetzentwurfs ist der, daß Kinderbeihilfen ohne Rücksicht auf den Beruf der Eltern oder der Mutter gewährt werden sollen. Damit grenzen wir uns klar von allen Plänen ab, nach denen praktisch keine Kinderbeihilfen für einen Teil von Kindern der Selbständigen, für Kinder von Arbeitslosen, Rentnern und insbesondere von Witwen gezahlt werden sollen. Nach Ansicht der sozialdemokratischen Fraktion darf bei einer so wichtigen sozialpolitischen Aufgabe wie der Gewährung von Kinderbeihilfen der Beruf und die Berufstätigkeit der Eltern oder der Mutter keine Rolle spielen.

(Beifall bei der SPD.)

Der dritte Grundsatz unseres Gesetzentwurfs ist der, daß die Kinderbeihilfen ohne Schaffung eines neuen Verwaltungsapparats allein durch öffentliche Stellen gezahlt werden sollen. Welche öffentlichen Stellen das sind, ist nach Auffassung meiner Fraktion von zweitrangiger Bedeutung. Wir haben aber die größten Bedenken gegen jene Regelung, bei der die Auszahlung durch die Arbeitgeber vorgesehen ist, und zwar deshalb, weil bei einer Auszahlung durch den Betrieb die Gefahr einer indirekten Anrechnung der Kinderbeihilfen auf den Lohn und eine sonstige Benachteiligung des Beschäftigten nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Deshalb muß nach unserer Auffassung die Auszahlung der Kinderbeihilfen unabhängig von der Arbeitsstelle durch öffentliche Einrichtungen erfolgen. Die SPD schlägt vor, die unentbehrlichen Verwaltungsarbeiten in Zusammenarbeit von Finanzämtern und Gemeindebehörden durchzuführen und die Auszahlung durch die Postämter bargeldlos vorzunehmen. Über das Konto sollen beide Elternteile in gleicher Weise verfügungsberechtigt sein. Auf Antrag des Jugendamts allerdings soll die Verfügungsberechtigung nur einem Elternteil oder dem, der das Kind tatsächlich erzieht, zuerkannt werden.
Nun zur Frage der Finanzierung! Ich gehe auf diese Frage deshalb besonders ausführlich ein, weil man uns sonst sagen könnte, wir hätten uns über diese sehr schwierigen Zusammenhänge nicht ausreichend Gedanken gemacht. Die sozialdemokratische Fraktion steht auf dem Standpunkt, daß die Kosten des Ausgleichs der besonderen Belastung der Familie grundsätzlich von der Allgemeinheit, also über das allgemeine Steueraufkommen getragen werden müssen. Der Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion mit Gewährung von Kinderbeihilfen für 5,5 Millionen Kinder erfordert einen Finanzaufwand von etwa 1,4 Milliarden DM jährlich. Das bedingt, worüber wir uns sehr wohl im klaren sind, volkswirtschaftlich eine gewisse Umschichtung unseres Volkseinkommens zugunsten der Familie mit Kindern. Da aber mit einer grundsätzlichen Änderung des gegenwärtigen Steuersystems, die eine solche Umschichtung bewirken könnte, in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, schlagen wir vor, bis auf weiteres die Mittel aus verschiedenen Quellen aufzubringen, die Aufbringung also auf verschiedene Träger aufzuteilen. In unserem Gesetzentwurf sind vorgesehen: Beiträge der Arbeitgeber, Beiträge der Selbständigen und Bundeszuschüsse.
Die sozialdemokratische Fraktion ist sich darüber im klaren, daß die Vorschläge über die Finanzierung auf Kritik von dieser oder jener Seite stoßen werden. Wir bitten in dieser Hinsicht aber, nicht nur die Schwierigkeiten zu sehen, sondern bessere Vorschläge zur Aufbringung der Mittel für Kinderbeihilfen wenigstens vom zweiten Kinde an zu machen.
Nun zu Einzelheiten der Finanzierung. Der Arbeitgeberanteil zur Finanzierung der Kinderbeihilfen soll 1 0/o der Lohnsumme betragen, wobei Arbeitgeber, deren Lohnsumme unter 2400 DM jährlich liegt, von der Beitragszahlung befreit sein sollen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß bei den Ausschußberatungen im 1. Bundestag zwischen den großen Parteien eine gewisse Übereinstimmung darüber bestand, daß 1 0/o der Lohnsumme zur Finanzierung herangezogen werden sollte. Dabei darf ich die Damen und Herren der CDU-Fraktion, insbesondere die neuen Damen und Herren dieser Fraktion, darauf aufmerksam machen, daß am 9. Juli 1951 von der CDU ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde, in dem sogar eine Beteiligung der Arbeitgeber bis zu 21/20/o der Lohnsumme vorgesehen war.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Im übrigen haben uns bei den Ausschußberatungen
im 1. Bundestag die sachverständigen Vertreter der


(Dr. Schellenberg)

Arbeitgeber erklärt, daß sich eine Beteiligung der Arbeitgeber mit 1 % der Lohnsumme im Preis nicht auswirken werde.
Wir sind also der Hoffnung, daß für die Heranziehung der Arbeitgeber mit 1 % der Lohnsumme in diesem Hause eine Mehrheit gefunden wird, dies um so mehr, als die Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Kinderbeihilfen gewissermaßen nur einen Ausgleich für die sozialen Nachteile darstellt, die der Leistungslohn im modernen Wirtschaftsleben mit sich bringt. Ein Beitrag der Arbeitgeber von 1% der Lohnsumme würde etwa drei Viertel des Aufwandes decken, der zur Zahlung von Kinderbeihilfen für die etwa 3 100 000 Kinder von Arbeitern und Angestellten benötigt wird. Der Rest von einem Viertel des Aufwandes wäre nach unserem Vorschlag durch Bundeszuschuß zu decken, auf den ich noch eingehen werde.
Da auch die Kinder von Selbständigen Kinderbeihilfen erhalten sollen, wird sich eine Beteiligung dieser Berufsgruppen an der Aufbringung der Mittel so lange nicht vermeiden lassen, bis die Finanzierung der Kinderbeihilfen aus allgemeinen Steuermitteln erfolgt ist. Darüber waren sich auch die Parteien bei den Ausschußberatungen im 1. Bundestag im klaren. Nach Ansicht der SPD muß aber bei Heranziehung der Selbständigen zur Mittelaufbringung, die 1/2% ihrer Einkünfte betragen soll, sozialen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden. Deshalb ist die Sozialdemokratische Partei der Auffassung, daß eine solche Heranziehung nur insoweit erfolgen soll, als die Einkünfte aus selbständiger Arbeit den Betrag von 4800 DM im Jahre übersteigen. Selbstverständlich sind wir auch bei den Ausschußberatungen gern bereit, andere Vorschläge über die Finanzierung der Kinderbeihilfen für Selbständige entgegenzunehmen.
Die Frage der Aufbringung der Mittel für Selbständige steht in engem Zusammenhang mit der von der SPD vorgeschlagenen Deckung des nicht durch Beiträge gedeckten Aufwands durch Bundeszuschüsse. Für Kinderbeihilfen von Selbständigen werden etwa 1 1/2 Millionen Kinder in Frage kommen; der Aufwand hierfür wird sich auf etwa 370 Millionen DM stellen. Durch den Beitrag der Selbständigen wird ein Betrag von schätzungsweise 60 Milionen DM von diesen 370 Millionen DM aufgebracht, so daß der größte Teil — etwa 300 Millionen DM — durch den Bundeszuschuß für die Selbständigen gedeckt werden muß. Es zeigt sich dabei auch, daß die Mittelbeschaffung für Kinderbeihilfen bei Selbständigen eben ein besonderes Problem ist.
Außer den Kindern von Arbeitern und Angestellten sollen auch die zweiten und weiteren Kinder der selbständigen Berufslosen, also insbesondere der Witwen, und Arbeitslosen Kinderbeihilfen erhalten. Es handelt sich dabei um fast 900 000 Kinder. Der Aufwand wird sich auf etwa 200 Millionen DM im Jahr belaufen. Wir sind der Auffassung, daß dieser Aufwand aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden muß, wobei bei den Ausschußberatungen darüber diskutiert werden kann, ob außer dem Bund vielleicht noch andere Stellen, die diesen Personenkreis grundsätzlich zu versorgen haben, herangezogen werden können.
Die Sozialdemokratische Partei ist sich darüber im klaren, daß die Finanzierung vor allem durch Bundeszuschüsse sehr ernsthafte finanzwirtschaftliche und steuerwirtschaftliche Probleme aufwirft.
Aber bei einem gemeinsamen Willen wird sich
schließlich auch ein Weg für Kinderbeihilfen für
zweite und weitere Kinder finden lassen, nachdem
für den öffentlichen Dienst eine sinnvolle Regelung
getroffen wurde, die einen Aufwand von etwa
300 Millionen DM für Kinderbeihilfen erfordert.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Bei den Beratungen über die Aufbringung der Mittel für Bundeszuschüsse wird auch die Frage der Steuerklasse III eine Rolle spielen, weil wir auf dem Standpunkt stehen, daß bei einer solchen Erörterung um diese Frage nicht herumgegangen werden kann. Nach Mitteilung von Finanzsachverständigen liegt in der Steuerklasse III auch unter Berücksichtigung der zweiten Kinder die Möglichkeit der Aufbringung mehrerer Hunderte von Millionen. Wir sind über die Schwierigkeiten und Probleme dabei durchaus im klaren, sind aber der Meinung, daß bei einem ernsthaften Willen auch in dieser Hinsicht ein Weg gefunden werden kann, nachdem in programmatischen Erklärungen immer wieder der Wille der Mehrheit des Hauses zum Ausdruck gebracht wurde, Kinderbeihilfen zu zahlen.
Ich komme nun zum Schluß, meine Damen und Herren. In 33 Kulturstaaten gibt es gegenwärtig Kinderbeihilfen. Die Bundesrepublik ist auf diesem wichtigen sozialpolitischen Gebiete hinter der Entwicklung in anderen Staaten zurückgeblieben. Deshalb ist es dringend notwendig, daß nunmehr bald eine Regelung für die Gewährung von Kinderbeihilfen getroffen wird. Die kommende Regelung darf aber nicht hinter der in anderen Staaten Europas zurückbleiben. In den anderen Ländern mit Ausnahme von Irland werden überall Kinderbeihilfen vom ersten oder mindestens vom zweiten Kind an gewährt. Nach Auffassung meiner Fraktion darf das kommende Gesetz für Kinderbeihilfen sich nicht allein auf die Förderung der kinderreichen Familie beschränken. Vielmehr muß eine Regelung getroffen werden, die, wenn nicht für alle Kinder, so doch wenigstens für alle zweiten und weiteren Kinder Kinderbeihilfen schafft. Eine derartige Lösung muß deshalb gefunden werden, weil bei einer Regelung nur vom dritten Kinde an von 13 Millionen Kindern etwa 11 Millionen ohne Kinderbeihilfen bleiben und weil es nun einmal ein Tatbestand ist, daß Familien mit zwei Kindern heute fast zu den Normalfällen gehören. Nur ein solches umfassendes Gesetz ist ein wirksamer Schritt auf dem Weg zu sozialer Gerechtigkeit für Kind, Mutter und Familie.

(Beifall bei der SPD und beim GB/ BHE.)


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    Ehlers: Zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU/CSU hat das Wort der Abgeordnete Winkelheide.
    Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen muß als ein Teilstück der sozialen Neuordnung gewertet werden. Diejenigen, die für den Aufbau der sozialen Sicherheit vorwiegend auf dem Prinzip der Selbstverwaltung und der organisierten Selbsthilfe eintreten, stehen immer wieder den eindeutigen Bestrebungen gegenüber, die soziale Sicherung durch Stärkung der staatlichen Allmacht im Sinne der Staatsversorgung zu erreichen. Das hat die Diskussion um das Kindergeld


    (Winkelheide)

    vier Jahre hindurch bewiesen, und das beweist auch der vorliegende SPD-Gesetzentwurf. Darüber hinaus meinen sehr viele — das kommt in sehr vielen Zuschriften zum Ausdruck —: Was wir heute ganz und gar nicht gebrauchen können, ist eine neue Rentnerschicht, die Kinderrentner, und eine neue Bürokratie, die Kinderhilfsbürokratie. Ich möchte hier das Wort des Herrn Professors Mackenrodt zitieren, der da sagt: Der Familienlastenausgleich ist die sozialpolitische Großaufgabe des 20. Jahrhunderts, und die Familie muß wieder Objekt der Sozialpolitik von heute werden. Von diesem Grundgedanken haben wir uns in der CDU/CSU-Fraktion im alten wie im neuen Bundestag leiten lassen, und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt.
    Warum erstreben wir die Zahlung des Kindergeldes? Das elementare Existenzminimum kann nicht die Norm für den Lebenszuschnitt einer Familie, erst recht nicht einer Mehrkinderfamilie sein. Die Mehrkinderfamilie wird sozial in die Ecke gedrückt. Der wirtschaftliche Lebenszuschnitt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Deshalb muß — und da gehe ich mit Herrn Professor Schellenberg einig — die soziale Gerechtigkeit das Ziel aller Bemühungen sein. Der Familienlastenausgleich, so wie wir ihn erstreben, hat nur den einen Sinn, die soziale Deklassierung der Mehrkinderfamilie abzustellen bzw. zunächst zu mildern, nicht schlecht und recht Kindergeld zu zahlen. Wir wollen uns darüber klar sein: Das Ja und Nein zum Kinde wird nicht vom Kindergeld bestimmt, sondern letzthin durch das Bild, das die Eltern von der Familie haben. Die hohe Wertung der Mehrkinderfamilie soll keine Herabsetzung der kinderlosen oder kinderarmen Familie sein. Andererseits gibt es auch in der Frage des Familienlastenausgleichs keinen Ohne-mich-Standpunkt.
    Der vorliegende Entwurf der CDU/CSU-Fraktion baut auf folgenden Grundprinzipien auf.
    Erstens. Wir vertreten die Auffassung, daß der Unterhaltspflichtige, besser ausgedrückt der Ernährer oder die Ernährerin der Familie, das Kindergeld dort empfängt, wo er für ihren Lebensunterhalt den Arbeitslohn, die Rente, die Versorgung oder die Fürsorge erhält. Dasselbe gilt auch für die Arbeitslosen. Nur bei Krankheit muß eine Ausnahme gelten, damit das Kindergeld unter allen Umständen weitergezahlt wird. Diese Regelung ist subsidiär, verbürgt eine einfache Verwaltung, ist sehr volksnah, einfach und klar.
    Zweitens. Wir lehnen den Staat als Träger ab, weil innerstaatliche Gruppen wirklich in der Lage sind, die Aufgabe in eigener Organisation und Selbstverwaltung durchzuführen. Wir lehnen den Staat als Träger ab, weil dann die Familie in sehr bedenklicher Nähe der politischen Machtsphäre den wechselnden politischen Mehrheitsverhältnissen ausgesetzt ist.

    (Aha-Rufe bei der SPD. — Beifall in der Mitte.)

    Der Staat möge durch die Steuererleichterungen helfen, sonst aber die Eigeninitiative der kleineren Familien sich entfalten lassen. Als Träger sieht unser Entwurf nicht nur die Berufsgenossenschaften, sondern auch die Berufsverbände und andere Einrichtungen vor.
    Drittens. Wir möchten auch keinen Unterschied machen zwischen den Arbeitnehmern und den Selbständigen. Darum ist in unserem Entwurf der Bogen der Berechtigten, die Kindergeld erhalten, sehr weit gespannt; ja, es werden sogar die freien Berufe eingeschlossen. Denn die soziale Not ist in manchen Mehrkinderfamilien der freien Berufe größer als in manchen Arbeitnehmerfamilien.
    Viertens. Wir möchten das Kindergeld erst vom dritten Kind ab zahlen. Hierbei spielt der Grundgedanke eine große Rolle, daß nicht die Eigenverantwortung der Familie ganz erschlagen und die Verantwortung auf andere abgewälzt wird. Die Mehrkinderfamilie ist nicht mehr das Übliche, sondern das Außergewöhnliche. Für das Außergewöhnliche wollen wir etwas tun. Es soll denen geholfen werden, die sozial in die Ecke gedrückt sind. Wenn das auch nicht 13, sondern nur 1,8 Millionen Kinder sind, so haben gerade sie diese Hilfe verdient. Erhebungen haben ergeben, daß die Mehrbelastung mit dem dritten Kind beginnt — Wohnung, Kleidung —, weshalb es besser ist, denen einen spürbaren Ausgleich zu geben, die es am nötigsten haben, als die Erst- und Zweitkinder sofort einzubeziehen und das Geld, das ja auch nicht in dem Maße vorhanden ist, vertropfen zu lassen.
    Der vorliegende Entwurf der CDU/CSU-Fraktion hat eine klare Gliederung. Er ist in acht Abschnitte eingeteilt. Ich möchte ihn nur nach der funktionellen Seite hin erläutern.
    Erstens. Bei jeder Berufsgenossenschaft, den 37 gewerblichen und den 18 landwirtschaftlichen, wird eine Familienausgleichskasse errichtet. Die Organe der Selbstverwaltung, die bereits bei den Berufsgenossenschaften vorhanden sind, sollen diese Aufgabe mit übernehmen, weil wir der Meinung sind, daß diese Aufgabe auch in echter Mitverantwortung, Selbstverwaltung und sozialer Mitbestimmung gelöst werden soll, was beim Finanzamt nicht der Fall ist.
    Zweitens: Auf Antrag der Berechtigten — die Berechtigtengruppe ist in § 1 unseres Entwurfes umschrieben, der auch die freien Berufe einbezieht; es gibt keine andere Institution unserer sozialen Verwaltung als die Berufsgenossenschaften, die 97 % der Erwerbstätigen umfassen —, auf Antrag dieser Berechtigtengruppe wird das Kindergeld vom dritten Kind ab in Höhe von 20 Mark gezahlt. Es ist steuerfrei und soll so lange gezahlt werden, wie die Ausbildung des Kindes dauert.
    Drittens. Die Auszahlung des Kindergeldes regelt die Satzung. Prinzip soll sein, daß es, wo eben möglich, im Betrieb ausgezahlt wird. In den anderen Fällen kann die Satzung bestimmen, daß bei kleineren, handwerklichen Betrieben usw. die Familienausgleichskasse das Geld auszahlt. Der Rechtsanspruch richtet sich aber immer gegen die Familienausgleichskasse.
    Viertens. Die Beiträge zahlen der Arbeitgeber, die Selbständigen sowie die Angehörigen der freien Berufe. Die Umlage erfolgt durch den Vorstand der Familienausgleichskasse bzw. durch die Vertreterversammlung. Hier haben wir der Selbstverwaltung unser größtes Vertrauen geschenkt. Man soll der Selbstverwaltung das Vertrauen schenken, daß sie den gerechten Maßstab findet, gleichgültig, ob sie nun die Umlage an die Lohnsumme anhängt oder ob sie die in dem Berufszweig oder in der Berufsgenossenschaft erforderliche Umlage durch Kopfbeiträge aufbringt. Nur die Landwirtschaft macht nach unserem Gesetzentwurf eine Ausnahme. Bei ihr wollen wir nur ein Drittel der erforderlichen Summe durch Bei-


    (Winkelheide)

    träge erheben, einmal weil der Kinderreichtum in der Landwirtschaft groß ist und zweitens auch deshalb, weil die Dritt- und Mehrkinder aus der Landwirtschaft wieder in die Industrie abwandern. Die Industrie hat sich bereit erklärt, die Mehrkosten, also die zwei Drittel, mitzuübernehmen und zu zahlen. Das ist nicht nur ein Entgegenkommen gegenüber der Landwirtschaft, sondern das bringt auch eine gerechte Verteilung.
    Fünftens. Für diejenigen Einrichtungen, die heute schon bestehen — z. B. bei Kohle, Chemie, Hessische Steine und Erden, Reedereien und einem Teil der Brauereien —, gilt folgende Regelung. Sie können einen Ausnahmeantrag nach § 27 unserer Vorlage stellen, sie können also von der Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes ausgenommen werden und können ihre geschaffenen Einrichtungen weiterführen. Auf der Ebene der Berufsgenossenschaften müssen sie sich allerdings am Ausgleich beteiligen.
    Sechstens. Alle Familienausgleichskassen werden in einem Gesamtverband zusammengefaßt. Dort soll ein Verwaltungsausschuß fungieren, der neun Mann stark ist und der den Ausgleich in der Spitze festlegt. Seine einzelnen Aufgaben gehen aus der Vorlage hervor. Zuständig für Streitigkeiten, die sich eventuell ergeben, sind die Sozialgerichte.
    Das Inkrafttreten des Gesetzes beschließt der Bundestag. In unserem Gesetzentwurf befindet sich hier allerdings ein kleiner Schönheitsfehler; es steht da, daß die Bundesregierung den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beschließt.
    Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist ein Kern- und Richtgesetz, so möchte ich sagen. Für I) die Arbeitslosen muß das AVAVG geändert werden, damit auch für sie das Kindergeld ab drittem Kind weitergezahlt wird. Es würde sich empfehlen, auch die Fürsorgesätze nach dem Versorgungsgesetz, nach denen heute bereits Kindergeld gezahlt wird, nach der Seite hin zu überprüfen, ob die Höhe des Kindergeldes ab drittem Kind auch 20 DM erreicht, damit in allen Gesetzen dieser Grundsatz — ab drittem Kind — verwirklicht ist. Die Leistungen aus diesem Gesetz müssen aber im Zusammenhang mit der Steuergruppe III und den geplanten Erhöhungen der Freibeträge gesehen werden; beides wirkt letzten Endes zusammen.
    Zum Schluß habe ich die Bitte, in diesem vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Weisheit letzten Schluß zu sehen. Man kann sich über Formulierungen unterhalten, und man kann das eine oder andere verbessern. Wünsche werden aber immer offenbleiben. Ich möchte aber einen Gedanken herausstellen. Es darf nicht wieder so sein, daß die Frage zwischen diesen beiden Mühlsteinen — der Auffassung der SPD und der Auffassung unserer Fraktion — zerrieben wird und die Auswirkungen zuungunsten der kinderreichen Familien gehen. Ich möchte sagen, daß unser Gesetzentwurf finanziell unterbaut und seine Durchführung möglich ist, wogegen die Forderungen, die die SPD mit ihrem Entwurf an den Staat richtet — darauf wird mein Kollege noch zu sprechen kommen —, einfach unerfüllbar sind.
    Darum möchte ich das Hohe Haus bitten, diesen Entwurf schnell zu verabschieden. Wer schnell gibt, gibt doppelt.

    (Zurufe von der SPD.)

    Dann ist auch sichergestellt, daß diese Regelung Aussicht auf Erfolg hat.

    (Erneute lebhafte Zurufe von der SPD.)

    Darum beantrage ich, daß dieser Gesetzentwurf
    dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)