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ID0201905700

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    2. Deutscher Bundestag — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1954 665 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1954. Geschäftliche Mitteilungen 666 C, 683 D Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 71, 218) von der Tagesordnung 667 A Fortsetzung der Fragestunde (Drucksache 267): 26. betr. Überprüfung des von den alliierten Besatzungsmächten erlassenen Ehegesetzes: Frau Dietz (CDU/CSU) 666 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 666 D 28. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion, und 30. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Frage der Zurückstellung der Beantwortung: Präsident D. Dr. Ehlers 667 B, C Dr. Lütkens (SPD) 667 B Zurückgestellt 667 B 29. betr. Erlaß der Rechtsverordnung zur Durchführung des § 276 des Lastenausgleichsgesetzes: Kuntscher (CDU/CSU) 667 C betr. Überholgeräte zum Zwecke der Unfallverhütung: Koenen (Lippstadt) (SPD) 667 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 667 D 1. betr. Verwendung einer ehemaligen Truppenunterkunft auf dem früheren Fliegerhorst in Lippstadt für Wohnzwecke: Koenen (Lippstadt) (SPD) 668 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 668 B 2. betr. Kündigung des in Werl inhaftierten Kriegsverurteilten Karl Wiedemann durch das Arbeitsamt Bremerhaven: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 B 3. betr. Bau eines dritten Fischereischutzbootes für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Abgesetzt . 668 C 4. betr. Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage der älteren Angestellten: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 668 D 5. betr. Steuererleichterungen für Schausteller: Zurückgestellt 669 D 6. betr. Verzögerungen bei der Auszahlung von Entschädigungen für Aufbauten, Baumbestände, Aufwuchs usw. bei für die Besatzungsmacht beschlagnahmten Grundstücken: Kroll (CDU/CSU) 669 D, 670 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 669 D, 670 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt (Drucksache 52) 670 B Paul (SPD), Anfragender 670 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 671 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 236) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Mauk, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 296) 673 B Mauk (FDP), Antragsteller . . 673 B, 677 B Frau Strobel (SPD), Antragstellerin . . 674 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 678 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Rechtsausschuß 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Braumalz und Braugerste (Drucksachen 194, 75) 678 D Mauk (FDP), Berichterstatter 678 D Beschlußfassung 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs (Drucksachen 245, 146) 679 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Berichterstatter 679 A Beschlußfassung 679 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79; Anträge Umdrucke 14, 15) 679 B, 684, 685 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): als Berichterstatter 678 C als Abgeordneter 683 A Eickhoff (DP) 680 A Elsner (GB/BHE) 680 C Kriedemann (SPD) 681 C Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 681 D Hepp (FDP) 682 A Naegel (CDU/CSU) 682 D Abstimmungen 683 B Nächste Fragestunde 683 D Nächste Sitzung 683 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 14) 684 Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 15) . . . . 685 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 14) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Der Nr. 1 des Ausschußantrags — Drucksache 251 — wird der folgende Buchstabe h angefügt: h) die heimatvertriebenen Bauern beschleunigt und in weitestgehendem Umfange anzugliedern und damit auch diesen Teil des deutschen Bauerntums in seiner Substanz zu erhalten; In Nr. 2 sind die Worte „Nr. 1 Buchst. a bis g" zu ändern in „Nr. 1 Buchst. a bis h". Bonn, den 11. März 1954 Haasler und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der DP (Umdruck 15) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Nr. 1 Buchstabe g des Ausschußantrages — Drucksache 251 — wird ausgeklammert und dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, den Ausschüssen für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen. Bonn, den 11. März 1954 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Rümmele
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP hatte mit Drucksache 79 einen umfassenden Antrag über die Reform des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft vorgelegt. Bei der Ausschußberatung ergab sich sofort, daß dieser Antrag in einigen Punkten der föderalistischen Organisation des Bundes nicht gerecht wurde und daß man mit Schwierigkeiten im Bundesrat rechnen müßte, wenn die Sache an den Bundesrat kommen würde. Der Ausschuß hat den Antrag in eingehender Arbeit entsprechend umgeändert. Im einzelnen darf ich dazu folgendes bemerken.
    Das Programm zur Verbesserung der Agrarstruktur soll dem Bundestag bis spätestens zum 1. Juni 1954 vorgelegt werden. Da die von der Regierung zu ergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht nur gesetzlicher Natur zu sein brauchen, wurde das im FDP-Antrag aufgeführte Wort „gesetzlich" gestrichen.
    Während in Ziffer 1 a des FDP-Antrages gefordert wird, die Flurbereinigung in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren durchzuführen, wählte der Ausschuß die Formulierung „in einem möglichst kurzen Zeitraum", da eine zeitliche Begrenzung wegen der Unübersehbarkeit der Verhältnisse nicht möglich erschien. Der Ausschuß nahm in diesem Zusammenhang davon Kenntnis, daß der Etatposten für die Flurbereinigung, der bisher nur einen Erinnerungsposten von 1 Million DM darstellte, auf 50 Millionen DM erhöht wurde, allerdings aus Abschöpfungsmitteln, deren Aufkommen aber wohl keinem Risiko ausgesetzt ist, zumal gestern auch noch der Haushaltsausschuß einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat. Im Ausschuß war klar, daß wir beim Etat für die Flurbereinigung auf die Dauer auch mit 50 Millionen DM nicht auskommen und daß er auf jährlich 100 bis 150 Millionen DM erhöht werden muß.
    Im Ausschuß wurde weiter darauf hingewiesen, daß mit der Flurbereinigung auch die Dorfauflokkerung in Angriff genommen werden muß. Eine zwangsweise Koppelung von Flurbereinigung und Dorfauflockerung ist aber vom Ausschuß abgelehnt worden. Eine besondere Schwierigkeit bei der Flurbereinigung bereitet der Mangel an entsprechend vorgebildeten Spezialisten, so daß mit Beschleunigung an die Ausbildung dieser Spezialisten herangegangen werden muß.
    Die in Ziffer 1 b des Antrages geforderte Aufstockung der zu kleinen bäuerlichen Betriebe muß durch frei werdendes Bodenreformland, Ödland oder Land, das der öffentlichen Hand gehört, durch Kauf oder Pacht erfolgen, weil sie für diese Betriebe lebensnotwendig ist. Zur Durchführung dieser Aufstockungen sind aber Darlehen und damit Zinsverbilligungen notwendig.
    Nach Ziffer 1 d) legt der Ausschuß Wert darauf, daß der Bund neben der Weiterentwicklung des ländlichen Bauwesens auch fördernd eingreifen soll. Da die Bauämter bekanntlich in der Hand der Länder liegen, kann er hier nur mit Hilfen eingreifen und bei der Dorfauflockerung entsprechend mitwirken.
    Bezüglich der in Ziffer 1 e) erwähnten Agrarkredite wird vom Ausschuß hervorgehoben, daß eine Senkung des derzeitigen Zinsfußes unbedingt


    (Dr. Dr. h. c. Müller)

    erforderlich ist. Deshalb sollen auch Mittel für die Zinsverbilligung bereitgestellt werden.
    Das ländliche Bildungswesen wird in dem Ausschußantrag zwar auch angesprochen, aber der Ausschuß betont und unterstreicht, daß für das Bildungswesen die Länder zuständig sind, daß eine größere Einflußnahme des Bundes zu Schwierigkeiten führen würde; es muß nur erstrebt werden, daß die vom Bund gegebenen Mittel nach einheitlichen Richtlinien verwandt werden.
    Die in Ziffer 1 g) angesprochene wasserwirtschaftliche Frage hat zu längeren Auseinandersetzungen geführt. Zur Zeit wird die Wasserwirtschaft im Bund folgendermaßen bearbeitet: vom Innenminister die Hygiene, vom Verkehrsminister die Wasserstraßen, vom Wirtschaftsministerium die Industriewasserversorgung und vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Wasserversorgung. Die Federführung geht in jedem Jahr auf eines dieser vier Ministerien über. Der Ausschuß hat beschlossen, zu empfehlen, die Federführung für die Wasserwirtschaft dauernd in die Hand des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu legen.
    Ich bitte Sie, diese Beschlüsse, die in der Drucksache 251 niedergelegt sind, anzunehmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zu diesem Punkt der Tagesordnung sind zwei Änderungsanträge gestellt. Wird zu ihrer Begründung das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Eickhoff zum Umdruck 15!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dr. Müller hat eben schon darauf hingewiesen, daß im Ausschuß gerade über die wasserwirtschaftlichen Fragen lange gesprochen worden ist. Er hat betont, es solle eine dauernde Regelung dahin getroffen werden, daß der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend für wasserwirtschaftliche Fragen eingesetzt wird.
    Der Antrag der FDP fordert unter Punkt 3, „die Wasserwirtschaft bundeseinheitlich zu regeln unter Berücksichtigung auch der landwirtschaftlichen Belange". Das ist von uns unbedingt zu unterstützen. Wenn aber der Ausschuß dann über diese Forderung hinausgeht und beantragt, die wasserwirtschaftlichen Fragen im Bund beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammenzufassen, ihm die Federführung zu geben und den Verwaltungsaufbau betreffend Wasserwirtschaft in den Ländern zu koordinieren, dann geht das unseres Erachtens zu weit, weil eben die anderen interessierten Ausschüsse, insbesondere der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Verkehr, zu diesen Fragen bisher nicht gehört worden sind.
    Aus diesem Grunde haben wir den Änderungsantrag gestellt, Ziffer 1 Buchstabe g) des Ausschußantrages auszuklammern und diese Sache noch einmal an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik zu überweisen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß diese beiden Ausschüsse unbedingt gehört werden müssen und mitberaten müssen, weil wasserwirtschaftliche Aufgaben sehr stark in das Aufgabengebiet dieser Ausschüsse fallen. Aus dem Grunde bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.