Rede von
Dr.
Karl
Müller
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP hatte mit Drucksache 79 einen umfassenden Antrag über die Reform des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft vorgelegt. Bei der Ausschußberatung ergab sich sofort, daß dieser Antrag in einigen Punkten der föderalistischen Organisation des Bundes nicht gerecht wurde und daß man mit Schwierigkeiten im Bundesrat rechnen müßte, wenn die Sache an den Bundesrat kommen würde. Der Ausschuß hat den Antrag in eingehender Arbeit entsprechend umgeändert. Im einzelnen darf ich dazu folgendes bemerken.
Das Programm zur Verbesserung der Agrarstruktur soll dem Bundestag bis spätestens zum 1. Juni 1954 vorgelegt werden. Da die von der Regierung zu ergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht nur gesetzlicher Natur zu sein brauchen, wurde das im FDP-Antrag aufgeführte Wort „gesetzlich" gestrichen.
Während in Ziffer 1 a des FDP-Antrages gefordert wird, die Flurbereinigung in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren durchzuführen, wählte der Ausschuß die Formulierung „in einem möglichst kurzen Zeitraum", da eine zeitliche Begrenzung wegen der Unübersehbarkeit der Verhältnisse nicht möglich erschien. Der Ausschuß nahm in diesem Zusammenhang davon Kenntnis, daß der Etatposten für die Flurbereinigung, der bisher nur einen Erinnerungsposten von 1 Million DM darstellte, auf 50 Millionen DM erhöht wurde, allerdings aus Abschöpfungsmitteln, deren Aufkommen aber wohl keinem Risiko ausgesetzt ist, zumal gestern auch noch der Haushaltsausschuß einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat. Im Ausschuß war klar, daß wir beim Etat für die Flurbereinigung auf die Dauer auch mit 50 Millionen DM nicht auskommen und daß er auf jährlich 100 bis 150 Millionen DM erhöht werden muß.
Im Ausschuß wurde weiter darauf hingewiesen, daß mit der Flurbereinigung auch die Dorfauflokkerung in Angriff genommen werden muß. Eine zwangsweise Koppelung von Flurbereinigung und Dorfauflockerung ist aber vom Ausschuß abgelehnt worden. Eine besondere Schwierigkeit bei der Flurbereinigung bereitet der Mangel an entsprechend vorgebildeten Spezialisten, so daß mit Beschleunigung an die Ausbildung dieser Spezialisten herangegangen werden muß.
Die in Ziffer 1 b des Antrages geforderte Aufstockung der zu kleinen bäuerlichen Betriebe muß durch frei werdendes Bodenreformland, Ödland oder Land, das der öffentlichen Hand gehört, durch Kauf oder Pacht erfolgen, weil sie für diese Betriebe lebensnotwendig ist. Zur Durchführung dieser Aufstockungen sind aber Darlehen und damit Zinsverbilligungen notwendig.
Nach Ziffer 1 d) legt der Ausschuß Wert darauf, daß der Bund neben der Weiterentwicklung des ländlichen Bauwesens auch fördernd eingreifen soll. Da die Bauämter bekanntlich in der Hand der Länder liegen, kann er hier nur mit Hilfen eingreifen und bei der Dorfauflockerung entsprechend mitwirken.
Bezüglich der in Ziffer 1 e) erwähnten Agrarkredite wird vom Ausschuß hervorgehoben, daß eine Senkung des derzeitigen Zinsfußes unbedingt
erforderlich ist. Deshalb sollen auch Mittel für die Zinsverbilligung bereitgestellt werden.
Das ländliche Bildungswesen wird in dem Ausschußantrag zwar auch angesprochen, aber der Ausschuß betont und unterstreicht, daß für das Bildungswesen die Länder zuständig sind, daß eine größere Einflußnahme des Bundes zu Schwierigkeiten führen würde; es muß nur erstrebt werden, daß die vom Bund gegebenen Mittel nach einheitlichen Richtlinien verwandt werden.
Die in Ziffer 1 g) angesprochene wasserwirtschaftliche Frage hat zu längeren Auseinandersetzungen geführt. Zur Zeit wird die Wasserwirtschaft im Bund folgendermaßen bearbeitet: vom Innenminister die Hygiene, vom Verkehrsminister die Wasserstraßen, vom Wirtschaftsministerium die Industriewasserversorgung und vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Wasserversorgung. Die Federführung geht in jedem Jahr auf eines dieser vier Ministerien über. Der Ausschuß hat beschlossen, zu empfehlen, die Federführung für die Wasserwirtschaft dauernd in die Hand des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu legen.
Ich bitte Sie, diese Beschlüsse, die in der Drucksache 251 niedergelegt sind, anzunehmen.