Rede:
ID0201705900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 859
    1. der: 95
    2. die: 47
    3. und: 43
    4. nicht: 31
    5. das: 31
    6. ein: 29
    7. ist: 28
    8. dem: 24
    9. daß: 24
    10. des: 20
    11. —: 19
    12. Gesetz: 18
    13. zu: 17
    14. ich: 17
    15. Kollege: 16
    16. in: 16
    17. Herr: 15
    18. es: 15
    19. auch: 13
    20. nach: 13
    21. als: 12
    22. hat: 11
    23. oder: 11
    24. von: 11
    25. dieses: 11
    26. vom: 11
    27. mit: 11
    28. Ich: 10
    29. zur: 10
    30. ja: 10
    31. so: 9
    32. den: 9
    33. muß: 8
    34. im: 8
    35. meine: 8
    36. kann: 7
    37. ist,: 7
    38. wir: 7
    39. wenn: 7
    40. sie: 7
    41. Das: 7
    42. Dinge: 7
    43. ob: 7
    44. wegen: 7
    45. Damen: 6
    46. Minister: 6
    47. mich: 6
    48. Zeit: 6
    49. Es: 6
    50. zustande: 6
    51. Bundesregierung: 6
    52. 1: 6
    53. Bundeskanzler: 6
    54. durch: 6
    55. sich: 6
    56. wie: 6
    57. man: 6
    58. Gesetzes: 6
    59. Ausfertigung: 6
    60. haben: 6
    61. Sie: 6
    62. eines: 5
    63. Bundestag: 5
    64. Greve,: 5
    65. gar: 5
    66. ganz: 5
    67. aber: 5
    68. eine: 5
    69. doch: 5
    70. Bundespräsidenten: 5
    71. Gegenzeichnung: 5
    72. Prüfungsrecht: 5
    73. bin: 5
    74. dann: 5
    75. Meinung: 5
    76. Weimarer: 5
    77. für: 5
    78. wohl: 4
    79. nur: 4
    80. auf: 4
    81. Frage: 4
    82. einmal: 4
    83. dieser: 4
    84. er: 4
    85. Dr.: 4
    86. Furler: 4
    87. Problem: 4
    88. Grundgesetz: 4
    89. Die: 4
    90. werden: 4
    91. diesen: 4
    92. Bedenken: 4
    93. worden: 4
    94. sind: 4
    95. genau: 4
    96. haben.: 4
    97. also: 4
    98. Form: 4
    99. Herren,: 4
    100. schon: 4
    101. Bundesverfassungsgericht: 4
    102. Meine: 3
    103. was: 3
    104. etwas: 3
    105. Der: 3
    106. sei,: 3
    107. deswegen: 3
    108. wann: 3
    109. Geschäftsordnung: 3
    110. ausgefertigt: 3
    111. Art.: 3
    112. Abs.: 3
    113. Grundgesetzes: 3
    114. zuständigen: 3
    115. §: 3
    116. erst: 3
    117. bei: 3
    118. um: 3
    119. Möglichkeit: 3
    120. einer: 3
    121. Bonner: 3
    122. Meinung,: 3
    123. Standpunkt: 3
    124. Also: 3
    125. kein: 3
    126. immer: 3
    127. sondern: 3
    128. Reichstag: 3
    129. Recht: 3
    130. weil: 3
    131. Ihnen: 3
    132. gegen: 3
    133. Gesetze,: 3
    134. gibt: 3
    135. Geheimsachen: 3
    136. aus: 3
    137. war,: 3
    138. hier: 3
    139. Zuständigkeit: 3
    140. bißchen: 3
    141. Klage: 3
    142. Herrn: 2
    143. das,: 2
    144. Wenn: 2
    145. noch: 2
    146. müssen: 2
    147. Bundesrat: 2
    148. Unterzeichnung: 2
    149. sei: 2
    150. verweigert: 2
    151. ist:: 2
    152. werden.: 2
    153. Satz: 2
    154. Gesetze: 2
    155. .: 2
    156. Bundesminister: 2
    157. vorzulegen: 2
    158. sagen:: 2
    159. ordnungsgemäß: 2
    160. gekommen,: 2
    161. 29.: 2
    162. Wort: 2
    163. Verfassungsmäßigkeit: 2
    164. Unser: 2
    165. verehrter: 2
    166. ersten: 2
    167. alle: 2
    168. haben,: 2
    169. dabei: 2
    170. gesamten: 2
    171. Mangoldt: 2
    172. zum: 2
    173. unter: 2
    174. ihrer: 2
    175. Ablehnung: 2
    176. hat.: 2
    177. Fall: 2
    178. behandelt: 2
    179. Reichsregierung: 2
    180. Reichspräsidenten: 2
    181. Reihe: 2
    182. Verfassung: 2
    183. besteht: 2
    184. wo: 2
    185. beim: 2
    186. uns: 2
    187. allein: 2
    188. Aber: 2
    189. nachdem: 2
    190. etwa: 2
    191. kann,: 2
    192. Im: 2
    193. Reichsminister: 2
    194. davon: 2
    195. 1925: 2
    196. Juni: 2
    197. über: 2
    198. zwar: 2
    199. Gesetz,: 2
    200. wären: 2
    201. 1929: 2
    202. überhaupt: 2
    203. In: 2
    204. erhoben: 2
    205. materiellen: 2
    206. darüber: 2
    207. wirklich: 2
    208. wem: 2
    209. einen: 2
    210. damit: 2
    211. wieder: 2
    212. besser: 2
    213. Da: 2
    214. Verpflichtung: 2
    215. schwerster: 2
    216. Gegenteil: 2
    217. einem: 2
    218. diese: 2
    219. schwerste: 2
    220. Einer: 2
    221. Angeklagten: 2
    222. Leute: 2
    223. gegangen: 2
    224. will: 2
    225. —,: 2
    226. meiner: 2
    227. mehr: 2
    228. an: 2
    229. wäre: 2
    230. Bundes: 2
    231. vor: 2
    232. Unterschrift: 2
    233. hinausgegangen,: 2
    234. Weg: 2
    235. da: 2
    236. ihrerseits: 2
    237. hätte: 2
    238. Präsident!: 1
    239. Herren!: 1
    240. Stellung: 1
    241. beziehen: 1
    242. Beantwortung: 1
    243. Großen: 1
    244. Anfrage: 1
    245. SPD: 1
    246. meinem: 1
    247. ritterlichen: 1
    248. Freund: 1
    249. Nachfolger: 1
    250. Amte,: 1
    251. Neumayer,: 1
    252. überlassen;: 1
    253. denn: 1
    254. Diskussion: 1
    255. steht,: 1
    256. geht: 1
    257. zurück,: 1
    258. grundsätzliche: 1
    259. verfassungsrechtliche: 1
    260. Bedeutung.: 1
    261. heute: 1
    262. fortgeschritten: 1
    263. Ende: 1
    264. durchsprechen,: 1
    265. Befugnis: 1
    266. Bundeskanzlers: 1
    267. Bundesministers,: 1
    268. Ressortministers,: 1
    269. beschlossenes: 1
    270. unterzeichnen.Herr: 1
    271. wollen: 1
    272. Paul: 1
    273. Set: 1
    274. he: 1
    275. Zeugen: 1
    276. Sachverständigenautorität: 1
    277. anziehen.: 1
    278. Er: 1
    279. ausgezeichneter: 1
    280. Journalist,: 1
    281. Verfassungsfrage: 1
    282. kaum: 1
    283. verstehen.: 1
    284. angeschnitten.: 1
    285. ist1): 1
    286. reines: 1
    287. Rechtsproblem.: 1
    288. Allerdings: 1
    289. petitio: 1
    290. principii: 1
    291. aufgeworfen,: 1
    292. sagt,: 1
    293. bestehe: 1
    294. Verpflichtung,: 1
    295. unterzeichnen;: 1
    296. vorgeschrieben,: 1
    297. gekommen: 1
    298. dürfe: 1
    299. werden.Die: 1
    300. richtige: 1
    301. gekommen?: 1
    302. Nur: 1
    303. gekommenes: 1
    304. Rechtsquelle,: 1
    305. 82: 1
    306. Grundgesetzes,: 1
    307. lautet:Die: 1
    308. Vorschriften: 1
    309. gekommenen: 1
    310. .Die: 1
    311. obliegt: 1
    312. 58: 1
    313. Bundesminister.: 1
    314. Dazu: 1
    315. kommt: 1
    316. allerdings: 1
    317. ändernde: 1
    318. Bestimmung: 1
    319. 29: 1
    320. 11.: 1
    321. Mai: 1
    322. 1951,: 1
    323. bestimmt,: 1
    324. u: 1
    325. n: 1
    326. d: 1
    327. Vollziehung: 1
    328. sind.: 1
    329. Rechtslage.: 1
    330. also,: 1
    331. stellt,: 1
    332. Kanzler,: 1
    333. Ein: 1
    334. verweigere: 1
    335. Unterschrift,: 1
    336. sogenannten: 1
    337. Platow-Amnestie: 1
    338. Juli: 1
    339. vorigen: 1
    340. Jahres: 1
    341. getan: 1
    342. habe?Zunächst: 1
    343. Rechtslehre,: 1
    344. bemühen: 1
    345. muß.: 1
    346. nichtso,: 1
    347. meint,: 1
    348. Überprüfung: 1
    349. zustehe.: 1
    350. Vorsitzender: 1
    351. Rechtsausschusses: 1
    352. Bundestag,: 1
    353. Laforet,: 1
    354. Veröffentlichung: 1
    355. Görres-Gesellschaft: 1
    356. „Die: 1
    357. Scheidung: 1
    358. Gewalten: 1
    359. Grundgesetz": 1
    360. Ministers: 1
    361. Kanzlers: 1
    362. bejaht,: 1
    363. dagegen: 1
    364. verneint.: 1
    365. Promulgation: 1
    366. befaßten: 1
    367. Verfassungsorgane: 1
    368. befinde: 1
    369. Übereinstimmung: 1
    370. fast: 1
    371. Rechtslehre.: 1
    372. Parlamentarischen: 1
    373. Rat: 1
    374. seinem: 1
    375. Kommentar: 1
    376. Grundgesetz,: 1
    377. Kommentar,: 1
    378. eingenommen,: 1
    379. ebenso: 1
    380. Giese,: 1
    381. Nawiasky,: 1
    382. bayerische: 1
    383. Verfassungs-: 1
    384. Verwaltungsjurist: 1
    385. Kratzer,: 1
    386. Schäfer.: 1
    387. ernstlich: 1
    388. Streit,: 1
    389. Prüfungsrecht,: 1
    390. Pflicht: 1
    391. entspricht,: 1
    392. besteht.Die: 1
    393. Frage:: 1
    394. Was: 1
    395. geschieht: 1
    396. dann,: 1
    397. Ergebnis: 1
    398. kommt,: 1
    399. entweder: 1
    400. materiell: 1
    401. verfassungswidrig: 1
    402. entspricht: 1
    403. formell: 1
    404. Gesetzgebungsgang,: 1
    405. vorgeschrieben: 1
    406. hat?: 1
    407. betreffende: 1
    408. Darlegung: 1
    409. verfassungsrechtlichen: 1
    410. Erklärung: 1
    411. abzugeben: 1
    412. hat,: 1
    413. ablehne,: 1
    414. Gründe: 1
    415. mitzuteilen: 1
    416. bemerke:: 1
    417. Schuld,: 1
    418. vorliegenden: 1
    419. verfahren: 1
    420. ist.In: 1
    421. anders: 1
    422. worden.: 1
    423. Damals: 1
    424. wurde: 1
    425. ministerielle: 1
    426. Verantwortlichkeit: 1
    427. Gesetzen: 1
    428. Gegenzeichnung,: 1
    429. dadurch: 1
    430. Ausdruck: 1
    431. gebracht,: 1
    432. verfassungswidrige: 1
    433. vorlegte,: 1
    434. Mitteilung: 1
    435. machte,: 1
    436. ablehne.: 1
    437. Und: 1
    438. Fällen: 1
    439. geschehen.: 1
    440. Insoweit: 1
    441. zwischen: 1
    442. keinerlei: 1
    443. Unterschied.\n: 1
    444. Nein,: 1
    445. sollte: 1
    446. Unterschied: 1
    447. liegen?\n: 1
    448. liegt: 1
    449. so.: 1
    450. Wir: 1
    451. brauchen: 1
    452. darauf: 1
    453. kaprizieren,: 1
    454. selbst: 1
    455. entscheiden: 1
    456. Kabinett: 1
    457. gezwungen: 1
    458. unterzeichnen: 1
    459. unterzeichnen,: 1
    460. Akt: 1
    461. ausschließlich: 1
    462. seiner: 1
    463. Kompetenz: 1
    464. untersteht,: 1
    465. Zeit.\n: 1
    466. vielleicht: 1
    467. interessant,: 1
    468. einige: 1
    469. kritischen: 1
    470. Fälle: 1
    471. kurz: 1
    472. darlege.: 1
    473. Sommer: 1
    474. 1922: 1
    475. Finanzen: 1
    476. geweigert,: 1
    477. einfacher: 1
    478. Mehrheit: 1
    479. beschlossene: 1
    480. Pensionskürzungsgesetz: 1
    481. unterbreiten,: 1
    482. überzeugt: 1
    483. hatte,: 1
    484. Inhalt: 1
    485. Reichsverfassung: 1
    486. Widerspruch: 1
    487. stand.: 1
    488. August: 1
    489. Reichsarbeitsminister: 1
    490. abgelehnt,: 1
    491. am: 1
    492. 14.: 1
    493. beschlossenen: 1
    494. Änderung: 1
    495. Verordnung: 1
    496. Fürsorgepflicht: 1
    497. herbeizuführen,: 1
    498. Begründung,: 1
    499. Reichsrat: 1
    500. erhobene: 1
    501. Einspruch: 1
    502. seitens: 1
    503. Reichtages: 1
    504. vorschriftsmäßig: 1
    505. mithin: 1
    506. verkünden: 1
    507. wäre,: 1
    508. vorliege.: 1
    509. Weitere: 1
    510. Beispiele: 1
    511. Jahre: 1
    512. 1926: 1
    513. Volksbegehren: 1
    514. Volksentscheid: 1
    515. herbeigeführt: 1
    516. sind,: 1
    517. Fürstenenteignung: 1
    518. 1926,: 1
    519. Freiheitsgesetz: 1
    520. 1929,: 1
    521. deren: 1
    522. damals: 1
    523. abgelehnt: 1
    524. ist.Also:: 1
    525. Rechtslehre: 1
    526. keinen: 1
    527. Streit: 1
    528. darüber,: 1
    529. Ressortminister: 1
    530. Prüfung: 1
    531. früheren: 1
    532. Triepel: 1
    533. Grau: 1
    534. worden,: 1
    535. Reichskanzler: 1
    536. Verstoßes: 1
    537. Verfassung,: 1
    538. hinsichtlich: 1
    539. Einhaltung: 1
    540. besteht,: 1
    541. völlig: 1
    542. unbestritten.Nun: 1
    543. angebliche: 1
    544. sagen,: 1
    545. Verknüpfung: 1
    546. 7: 1
    547. neuen: 1
    548. Straffreiheitsvorlage: 1
    549. Hohn: 1
    550. jede: 1
    551. Gesetzgebung: 1
    552. Anlaß: 1
    553. ernsteste: 1
    554. Sie,: 1
    555. Sethe: 1
    556. Gefallen: 1
    557. getan,: 1
    558. hervorgeholt: 1
    559. wurde?: 1
    560. trübsten: 1
    561. Vorgänge: 1
    562. Hauses: 1
    563. gewesen.: 1
    564. kenne: 1
    565. Hintergründe: 1
    566. irgend: 1
    567. jemand.: 1
    568. Journalisten: 1
    569. angeklagt: 1
    570. irgendwelcher: 1
    571. Dinge,: 1
    572. Wagner,: 1
    573. darüberdiskutiert—wegen: 1
    574. umstrittenen: 1
    575. 333: 1
    576. c: 1
    577. Strafgesetzbuchs,: 1
    578. Verletzung: 1
    579. jedes: 1
    580. Privaten,: 1
    581. hüten,: 1
    582. Verletzungen: 1
    583. Beamtenpflichten: 1
    584. Geheimhaltungspflichten.: 1
    585. Öffentlichkeit: 1
    586. Eindruck: 1
    587. entstanden,: 1
    588. Bagatellsachen: 1
    589. gewesen: 1
    590. wären,: 1
    591. Übergang: 1
    592. heraus: 1
    593. Unkenntnis: 1
    594. entstanden: 1
    595. wären.: 1
    596. Fall!: 1
    597. Mann,: 1
    598. Ministerium: 1
    599. beauftragt: 1
    600. hüten: 1
    601. Register: 1
    602. führen,: 1
    603. besonders: 1
    604. Geheimhaltung: 1
    605. verpflichtet: 1
    606. Tag: 1
    607. Tag,: 1
    608. Woche: 1
    609. Woche,: 1
    610. verkauft,: 1
    611. Herren.\n: 1
    612. Verfehlungen!\n: 1
    613. Heiland,: 1
    614. Ihr: 1
    615. Zwischenruf: 1
    616. billig: 1
    617. paßt: 1
    618. Argumentation.: 1
    619. spreche: 1
    620. Dingen,: 1
    621. Anklage: 1
    622. geführt: 1
    623. haben.\n: 1
    624. Problem,: 1
    625. jetzt: 1
    626. abgebe.\n: 1
    627. Nun: 1
    628. bitte,: 1
    629. neuer: 1
    630. Bundestag.: 1
    631. Leider,: 1
    632. leider,: 1
    633. Greve.\n: 1
    634. Ruhmesblatt: 1
    635. Bundestag.\n: 1
    636. bekennen,: 1
    637. rechtfertigen,: 1
    638. standen,: 1
    639. klarmachen,: 1
    640. warum: 1
    641. gehandelt: 1
    642. habe.Um: 1
    643. Beispiel: 1
    644. beging: 1
    645. aktive: 1
    646. Bestechung,: 1
    647. Urkundenfälschung,: 1
    648. Geheimnisbruch.: 1
    649. wird: 1
    650. gesagt,: 1
    651. hätten: 1
    652. gewußt,: 1
    653. worum: 1
    654. sei.: 1
    655. schrieb: 1
    656. Brief:: 1
    657. weiß: 1
    658. genau,: 1
    659. Kopf: 1
    660. Kragen: 1
    661. spiele.: 1
    662. erwähne: 1
    663. wissen,: 1
    664. keine: 1
    665. Rede: 1
    666. sein: 1
    667. amnestiewürdig: 1
    668. wären.\n: 1
    669. durchaus: 1
    670. formulieren: 1
    671. eingehender: 1
    672. prüfen: 1
    673. sollten,: 1
    674. gleichen: 1
    675. dort: 1
    676. bestehen.: 1
    677. Mein: 1
    678. Neumayer: 1
    679. immerhin: 1
    680. Prüfungspflicht: 1
    681. betont.Nein,: 1
    682. mißbraucht: 1
    683. j: 1
    684. a: 1
    685. Schlimme: 1
    686. umrissene: 1
    687. Zahl: 1
    688. Fällen,: 1
    689. ungefähr: 1
    690. 40,: 1
    691. niederzuschlagen.: 1
    692. nichts: 1
    693. Schlimmeres,: 1
    694. Parlament: 1
    695. weiß,: 1
    696. geschaffen: 1
    697. soll.: 1
    698. Hier: 1
    699. tut,: 1
    700. Willkür: 1
    701. schafft\n: 1
    702. Rechtens: 1
    703. Begnadigung: 1
    704. einzelner: 1
    705. Straffälle: 1
    706. Abolition: 1
    707. möglich;: 1
    708. unterstelle,: 1
    709. möglich: 1
    710. unterliegt.: 1
    711. gehörte: 1
    712. Länder.: 1
    713. mangelnder: 1
    714. verfassungswidrig.: 1
    715. Hierauf: 1
    716. Begründung: 1
    717. Weigerung: 1
    718. beziehen.: 1
    719. Daß: 1
    720. diesem: 1
    721. Beschluß: 1
    722. Bundestags: 1
    723. grober: 1
    724. Verstoß: 1
    725. Grundsatz: 1
    726. Gleichheit: 1
    727. aller: 1
    728. Bürger: 1
    729. liegt,: 1
    730. Händen: 1
    731. fassen.Für: 1
    732. Vorgang: 1
    733. erschütternd,: 1
    734. ich,: 1
    735. Vermittlungsausschuß,: 1
    736. angerufen: 1
    737. erklärte:: 1
    738. Nie: 1
    739. werde: 1
    740. setzen,: 1
    741. Gehör: 1
    742. gefunden: 1
    743. habe.: 1
    744. Übrigens,: 1
    745. Herr\n: 1
    746. Furler,: 1
    747. soll: 1
    748. gerecht: 1
    749. sein.: 1
    750. Arndt: 1
    751. angenommen: 1
    752. wurde,: 1
    753. manche: 1
    754. anderen: 1
    755. viele: 1
    756. gute: 1
    757. Juristen,: 1
    758. dessen: 1
    759. geschämt,: 1
    760. ihre: 1
    761. Brüder: 1
    762. taten.\n: 1
    763. Entschuldigung;: 1
    764. habe: 1
    765. gehalten,: 1
    766. sind.\n: 1
    767. Vielleicht: 1
    768. überspitzt: 1
    769. Dingen.: 1
    770. Unglück: 1
    771. unserer: 1
    772. fing: 1
    773. an,: 1
    774. Gesetzgeber: 1
    775. rechtsstaatlich: 1
    776. dachte,: 1
    777. politisches: 1
    778. Mittel: 1
    779. sah.: 1
    780. miterlebt,: 1
    781. geendet: 1
    782. Wollen: 1
    783. beschreiten?: 1
    784. Principiis: 1
    785. obsta!Ja,: 1
    786. nun: 1
    787. Ordnung: 1
    788. bringen?: 1
    789. verschiedenen: 1
    790. Erklärungen: 1
    791. klein: 1
    792. präzisieren.: 1
    793. mir: 1
    794. vorgehalten: 1
    795. Zusammenhang,: 1
    796. richtigen: 1
    797. Sinn.: 1
    798. Selbstverständlich: 1
    799. Entscheidung: 1
    800. Normenkontrollklage,: 1
    801. wenigstens: 1
    802. Rechtsprechung: 1
    803. Bundesverfassungsgerichts,: 1
    804. vertritt,: 1
    805. Normenkontrollklage: 1
    806. möglich,: 1
    807. unterzeichnet: 1
    808. Verkündung: 1
    809. Ausnahme: 1
    810. Vertragsgesetze.Ich: 1
    811. deuteln,: 1
    812. richtig: 1
    813. ihn: 1
    814. zugrunde: 1
    815. legen.: 1
    816. echter: 1
    817. Verfassungsstreitigkeit: 1
    818. 93: 1
    819. Nr.: 1
    820. gegeben.: 1
    821. Unrecht: 1
    822. jetzige: 1
    823. Bundesjustizminister: 1
    824. verweigert,: 1
    825. werden,: 1
    826. Bundespräsidenten,: 1
    827. insgesamt,: 1
    828. Bundesrat,: 1
    829. Minderheit: 1
    830. Bundestages,: 1
    831. eigenen: 1
    832. Rechten: 1
    833. ausgestattet: 1
    834. ist;: 1
    835. Viertel: 1
    836. Mitglieder: 1
    837. Bundestages.: 1
    838. müßte: 1
    839. Feststellung: 1
    840. Gesetzesbeschlüsse: 1
    841. gerichtet: 1
    842. Frage,: 1
    843. gehabt: 1
    844. hätte,: 1
    845. schwierig.: 1
    846. Man: 1
    847. negativen: 1
    848. Feststellungsklage: 1
    849. denken: 1
    850. können;: 1
    851. Finger: 1
    852. verbrannt.: 1
    853. Ob: 1
    854. zumuten: 1
    855. können,: 1
    856. anruft?: 1
    857. möchte: 1
    858. verneinen.Also: 1
    859. \n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1954 551 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 552 A, 607 C Zweite und dritte Beratung der von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP und von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen 124, 125, 171); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 275) 552 A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 552 B, 565 A D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 556 A Erler (SPD) 558 B Dr. Arndt (SPD) 565 B, 578 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 565 D Dr. Czermak (GB/BHE) 568 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 569 B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 572 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 575 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 577 C Hoogen (CDU/CSU) 581 B Dr. von Brentano (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 583 A Abstimmungen 583 A Namentliche Schlußabstimmung . . 583 A, 584 C, 610 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Nachwahl eines Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses (Druck- sache 266) 583 B Beschlußfassung 583 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Even (Drucksache 237) 583 C, 584 D Höcker (SPD), Berichterstatter . . . 584 D Beschlußfassung 585 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Rinke (Drucksache 240) 583 C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 583 D Beschlußfassung 584 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Metzger (Drucksache 243) 584 A Dr. von Merkatz (DP): als Berichterstatter 584 A Schriftlicher Bericht 608 Beschlußfassung 584 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Henn (Drucksache 242) 585 A Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 585 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 585 C Beschlußfassung 585 C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 271) 585 C Abstimmungen 585 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 238) 586 A Dr. Hesberg (CDU/CSU), Berichterstatter 586 A Beschlußfassung 586 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Straffreiheit (Drucksache 226) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksache 215) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Strauß, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksache 248) 586 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 586 D, 594 B Dr. Greve (SPD), Anfragender 588 D, 606 C Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller . . 595 C Dr. Stammberger (FDP) 598 C Dr. Czermak (GB/BHE) 599 D Frau Dr. Ilk (FDP) 601 A Dr. Furler (CDU/CSU) 601 B Dr. Dehler (FDP) 604 A Überweisung der Gesetzentwürfe Drucksachen 215 und 248 an den Rechtsausschuß 607 C Nächste Sitzung 607 C Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Metzger 608 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 275) 610 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 17. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität (1. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Metzger (Drucksache 243) Berichterstatter : Abgeordneter Dr. von Merkatz A Verfahrensvoraussetzungen: 1. Die Privatklage ist fristgerecht eingegangen. 2. Der Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität muß sich mit dem Ersuchen um Aufhebung der Immunität befassen. Zwar ist der Antrag auf Genehmigung zur Untersuchung und eventuellen Strafverfolgung vom Amtsgericht Wiesbaden unmittelbar an den Präsidenten des Bundestages eingereicht worden und nicht, wie das sonst notwendig ist, über das Landes- bzw. Bundesjustizministerium. Dieser Umstand ist aber unbeachtlich, da es sich um eine Privatklage handelt und das Amtsgericht hier nur als Vermittler des Privatklägers tätig geworden ist. Privatkläger aber können sich direkt an den Bundestag wenden (§ 114 der Geschäftsordnung des Bundestages, Grundsatz über die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten). B Materielle Beurteilung: 1. Von dem Beschuldigten wird behauptet, daß er in der Wandelhalle des Landtages in bezug auf den Privatkläger erklärt habe, er halte den im Plenum des Landtages gemachten Vorwurf des „unsauberen Journalismus" gegenüber dem Privatkläger aufrecht. 2. Damit ist zu fragen, ob der gegenüber dem Privatkläger erhobene Vorwurf des „unsauberen Journalismus" vom persönlichen Straf ausschließungsgrund des Art. 46 Abs. 1 GG gedeckt wird oder nicht. a) Die Äußerung stellt eine Motivierung des Antrages des Beschuldigten dar auf Ausschluß des Privatklägers aus dem Plenarsaal des Landtages. Sie ist in der Wandelhalle, also weder im Plenum noch in einem Ausschuß noch in einer Fraktionssitzung gefallen, sondern lediglich im Gebäude des Landtages. b) Als Motivierung aber eines im Plenum des Landtages gestellten Antrages steht diese Äußerung in einem inneren Zusammenhang mit einer Äußerung, die im Plenum des Landtages gefallen ist. Sie ist daher meines Erachtens als im Plenum des Landtages gefallen zu betrachten. c) Hierauf sind auch bei einem Verfahren auf Aufhebung der Immunität im Bundestag die Grundsätze der hessischen Verfassung anzuwenden. Es ist zu fragen, ob Art. 95 der hessischen Verfassung dem Beschuldigten einen persönlichen Strafausschließungsgrund gewährt. Art. 95 ist dem Art. 36 der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet worden. Er kennt nicht die Einschränkung des Art. 46 GG, der den persönlichen Strafausschließungsgrund für verleumderische Beleidigungen nicht gewährt. Wenn die Äußerung auch im Plenum des hessischen Landtages gefallen ist, so muß doch hier angenommen werden, daß sie als Motivierung des vom hessischen Landtag beschlossenen und vom Beschuldigten eingebrachten Antrages in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit in der Wandelhalle des Landtages getan worden ist. Damit wäre auch für den Bundestag eine Aufhebung der Immunität mit Rücksicht auf Art. 95 der hessischen Verfassung nicht möglich. d) Selbst wenn man diese Rechtsauffassung nicht teilen wollte und den Tatbestand als außerhalb des hessischen Landtages vollendet ansehen und allein nach den Immunitätsgrundsätzen des Bundesrechtes behandeln wollte, ergibt sich keine Möglichkeit zur Aufhebung. Es handelt sich bei der dem Beschuldigten zur Last gelegten Äußerung nicht um eine verleumderische Beleidigung im Sinne des § 187 StGB, auch nicht, wie der Privatkläger behauptet, um eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB, sondern (Dr. von Merkatz) möglicherweise um eine einfache Beleidigung im Sinne des § 185 StGB. e) Die Äußerung „unsauberer Journalismus" ist ein tadelndes Werturteil und keine Tatsachenbehauptung. Sie ist ein Werturteil, das letzthin logisch einem Beweise nicht zugänglich ist, da durch den Ausdruck „unsauberer Journalismus" auch reine Fragen des Geschmacks, des Stils oder der Stoffwahl getroffen werden können. Allerdings steht hier dieses tadelnde Werturteil mit einer Reihe von Tatsachen, die dem Beweis zugänglich sind, in logischem Zusammenhang. Dabei überwiegt aber der Charakter des Werturteils bei weitem die in ihm eingeschlossene Bezugnahme auf eine Unterstellung von Tatsachen. f) Wenn man dieser Folgerung nach den Tatumständen beitritt, würde es sich möglicherweise um eine einfache Beleidigung handeln, deren politischer Charakter — aus den Umständen zu folgern — nicht zu bestreiten ist. Beleidigungen politischen Charakters sollen aber nach den Grundsätzen des Bundestages in der Regel nicht zur Aufhebung der Immunität führen. Eine einfache Beleidigung, die im Parlament erfolgt ist, kann nicht verfolgt werden. Auch wenn diese Beleidigung außerhalb des Parlaments geschehen ist, soll sie nicht verfolgt werden, wenn sie nicht zugleich eine Verleumdung im Sinne des § 187 StGB darstellt. Die Erfüllung des Tatbestandes des § 187 StGB behauptet aber selbst der 1 Privatkläger nicht. g) Angesichts dieser Sachlage bedarf es keiner Prüfung der Frage, ob etwa die Strafbarkeit gemäß § 193 StGB ausgeschlossen ist. h) Selbst wenn der Ausschuß zu der Aufhebung der Immunität des Bundestages hinsichtlich des Beschuldigten gelangen sollte, könnte das Privatklageverfahren gegen den Beschuldigten nicht durchgeführt werden, da es dazu zusätzlich der Aufhebung der Immunität seitens des hessischen Landtages bedürfte, eine Frage, die nur nach den Grundsätzen der hessischen Verfassung entschieden werden könnte. Diese Feststellung rechtfertigt zusätzlich, daß für die Beurteilung, ob eine Aufhebung der Immunität durch den Bundestag erfolgen kann, auch das Immunitätsrecht des betreffenden Landtages herangezogen werden muß, wenn es sich um die Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten handelt, der zugleich Mitglied eines Landtages ist. Ich komme daher zu dem Ergebnis: Der Bundestag wolle beschließen: die Immunität des Abgeordneten Ludwig Metzger wird nicht aufgehoben. Bonn, den 26. Februar 1954. Dr. von Merkatz Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) (Drucksache 275) über die von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP und FDP eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Ja Dr. Adenauer Ja Funk Ja Albers Ja Dr. Furler Ja Arndgen Ja Gedat Ja Barlage . . . . . . . Ja Geiger (München) . . . Ja Dr. Bartram Ja Frau Geisendörfer . . Ja Bauer (Wasserburg) . Ja Gengler . Ja Bauereisen Ja Gerns Ja Bauknecht Ja D. Dr. Gerstenmaier . Ja Bausch . . . . . Ja Gibbert Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke. Ja Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Ja Dr. Gleissner (München) Ja Fürst von Bismarck . ,Ja Glüsing Ja Blank (Dortmund) . Ja Gockeln Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) . . . Ja Goldhagen Ja Bock ,Ja Gontrum. . . . . . Ja von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Ja Brand (Remscheid) . . . Ja Günther Ja Frau Brauksiepe . . . Ja Gumrum Ja Dr. von Brentano . . . . Ja Häussler Ja Brese Ja Hahn Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Harnischfeger Ja Dr. Brönner . . . . . . Ja von Hassel Ja Brookmann (Kiel) . Ja Heix Ja Brück Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Bucerius Ja Dr. Graf Henckel . . Ja Dr. von Buchka Ja Dr. Hesberg Ja Dr. Bürkel Ja Heye Ja Burgemeister Ja Hilbert Ja Caspers Ja Höcherl Ja Cillien Ja Dr. Höck Ja Dr. Conring Ja Höfler Ja Dr. Czaja Ja Holla Ja Demmelmeier Ja Hoogen Ja Diedrichsen Ja Dr. Horlacher. . Ja Frau Dietz Ja Horn Ja Dr. Dittrich Ja Huth Ja Dr. Dollinger Ja Illerhaus Ja Donhauser Ja Dr. Jaeger Ja Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Eckstein Ja Frau Dr. Jochmus . . Ja D. Dr. Ehlers . Ja Josten Ja Ehren Ja Kahn Ja Engelbrecht-Greve .. Ja Kaiser Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . Ja Karpf Ja Etzenbach Ja Dr. Kather Ja Even Ja Kemmer (Bamberg) Ja Feldmann Ja Kemper (Trier) . .. Ja Finckh Ja Kiesinger Ja Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Franzen Ja Kirchhoff Ja Friese Ja Klausner Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kleindinst . . . Ja Frau Dr. Rehling . . . . Ja Dr. Kliesing Ja Richarts Ja Knapp Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Knobloch Ja Dr. Rinke Ja Dr. Köhler Ja Frau Rösch Ja Koops Ja Rümmele Ja Dr. Kopf Ja Ruf Ja Kortmann .. . . . Ja Sabaß Ja Kramel Ja Sabel Ja Krammig Ja Schäffer Ja Kroll Ja Scharnberg Ja Frau Dr. Kuchtner Ja Scheppmann Ja Kühlthau Ja Schill (Freiburg) . . . . Ja Kuntscher . . . . Ja Schlick Ja Kunze (Bethel) Ja Schmidt-Wittmack . . . Ja Lang (München) . . . . Ja Schmücker Ja Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Dr. Leiske Ja Schrader Ja Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr. Lenz (Godesberg) . Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Lenze (Attendorn) . . . Ja Schüttler Ja Leonhard Ja Schütz Ja Lermer Ja Schuler Ja Leukert Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja. Dr. Leverkuehn. . . Ja Schwarz Ja Dr. Lindenberg . Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Seffrin Ja Dr. Löhr Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. h. c. Lübke Ja Dr. Serres Ja Lücke Ja Siebel Ja Lücker (München) Ja Dr. Siemer Ja Lulay Ja Solke Ja Maier (Mannheim) . Ja Spies (Brücken) . . . . Ja Majonica Ja Spies (Emmenhausen) . Ja Dr. Baron Manteuffel- Spörl Ja Szoege Ja Graf von Spreti . . . Ja Massoth Ja Stauch Ja Maucher Ja Frau Dr. Steinbiß . . . Ja Mayer (Birkenfeld) . Ja Stiller Ja Menke Ja Storch Ja Mensing Ja Dr. Storm Ja Meyer (Oppertshofen) Ja Strauß Ja Miller Ja Struve Ja Dr. Moerchel Ja Stücklen Ja Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann . . . . . Ja Unertl Ja Mühlenberg Ja Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Milner ler (Bonn) Ja Frau Vietje Ja Müller-Hermann . . . . Ja Dr. Vogel Ja Müser Ja Voß Ja Naegel Ja Wacher (Hof) Ja Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Neuburger Ja Dr. Wahl Ja Niederalt Ja Walz Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Oesterle Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Oetzel Ja Wehking Ja Dr. Orth Ja Dr. Welskop Ja Pelster Ja Frau Welter (Aachen) Ja Dr. Pferdmenges . . . . Ja Dr. Werber Ja Frau Pitz Ja Wiedeck Ja Platner Ja Wieninger Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Dr. Willeke Ja Frau Praetorius . . . . Ja Winkelheide Ja Frau Dr. Probst . . . . Ja Wittmann Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Wolf (Stuttgart) • • Ja Raestrup Ja Dr. Wuermeling . . . . Ja Rasner Ja Wullenhaupt Ja Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Nein Keuning Nein Frau Albrecht Nein Kinat Nein Altmaier Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein Dr. Arndt Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Arnholz Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Dr. Baade Nein Frau Korspeter . . . . Nein Dr. Bärsch Nein Dr. Kreyssig Bals Nein Kriedemann Nein Banse Nein Kühn (Köln) Nein Bauer (Würzburg) . . . Nein Kurlbaum Nein Baur (Augsburg) . . . . Nein Ladebeck Nein Bazille Nein Lange (Essen) Nein Behrisch Nein Frau Lockmann . . . Nein Frau Bennemann Nein Ludwig Nein Bergmann Nein Dr. Lütkens Nein Berlin Nein Maier (Freiburg) . . . Nein Bettgenhäuser Nein Marx Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Matzner Nein Birkelbach Nein Meitmann Nein Blachstein krank Mellies Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Menzel Nein Böhm (Düsseldorf) . . . Nein Merten Nein Bruse Nein Metzger entschuld. Corterier Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Dannebom Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Daum Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Dr. Deist Nein Moll Nein Dewald Nein Dr. Mommer Nein Diekmann Nein Müller (Erbendorf) Nein Diel Nein Müller (Worms) . . . . Nein Frau Döhring Nein Frau Nadig Nein Erler Nein Odenthal Nein Eschmann Nein Ohlig Nein Faller Nein 011enhauer Nein Franke Nein Op den Orth Nein Frehsee Nein Paul Nein Freidhof Nein Peters Nein Frenzel Nein Pöhler Nein Gefeller Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Geiger (Aalen) Nein Dr. Preller Nein Geritzmann Nein Priebe Nein Gleisner (Unna) . . . . Nein Pusch Nein Dr. Greve Nein Putzig Nein Dr. Gülich Nein Rasch Nein Hansen (Köln) Nein Regling Nein Hansing (Bremen) . . . Nein Rehs entschuld. Hauffe Nein Reitz Nein Heide Nein Reitzner Nein Heiland Nein Frau Renger Nein Heinrich Nein Richter Nein Hellenbrock Nein Ritzel Nein Hermsdorf . . . . . . Nein Frau Rudoll Nein Herold Nein Ruhnke Nein Höcker Nein Runge Nein Höhne Nein Sassnick Nein Hörauf Nein Frau Schanzenbach . . Nein Frau Dr. Hubert . . . . Nein Scheuren Nein Hufnagel Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Jacobi Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Jacobs Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Jahn (Frankfurt) • . • • Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein Jaksch Nein Dr. Schöne Nein Kahn-Ackermann . • . entschuld. Schoettle Nein Kalbitzer Nein Seidel (Fürth) Nein Frau Keilhack Nein Seither Nein Frau Kettig krank Seuffert . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Stierle Nein Dr. Stammberger . . . Ja Sträter Nein Dr. Starke Ja Frau Strobel Nein Dr. Wellhausen . . . . Ja Tenhagen Nein Weyer Ja Thieme Nein Wirths Ja Traub Nein Trittelvitz Nein Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) Nein Wehner Nein GB/BHE Wehr Nein Welke Nein Bender Ja Weltner (Rinteln) . . . Nein Dr. Czermak Ja Lic. Dr. Wenzel . . . . Nein Dr. Eckhardt Ja Wienand Nein Elsner Ja Winter krank Engell Ja Wittrock Nein Feller Ja Ziegler Nein Gräfin Finckenstein . . Ja Zühlke Nein Frau Finselberger . . Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler Ja Dr. Keller Ja FDP Dr. Klötzer Ja Körner Ja Dr. Atzenroth Ja Kraft Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Kutschera Ja Blücher Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja Dr. Bucher Ja Dr. Mocker Ja Dannemann Ja Dr. Oberländer . . . . Ja Dr. Dehler Ja Petersen Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Dr. Reichstein Ja Eberhard Ja Samwer Ja Euler Ja Seiboth Ja Fassbender Ja Dr. Sornik Ja Frau Friese-Korn . . . Ja Srock Ja Frühwald Ja Dr. Strosche Ja Gaul Ja Dr. Hammer Ja Hepp Ja Dr. Hoffmann Ja Frau Dr. Ilk Ja DP Dr. Jentzsch Ja Kühn (Bonn) Ja Becker (Hamburg) . . . Ja Lahr Ja Dr. Brühler Ja Lenz (Trossingen) . . . Ja Eickhoff Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Ja wenstein Ja Hellwege Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . Ja Matthes Ja von Manteuffel (Neuß) . Ja Dr. von Merkatz . . . . Ja Margulies Ja Müller (Wehdel) . . . . Ja Mauk Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Dr. Mende Ja Schneider (Bremerhaven) Ja Dr.Middelhauve . . . Ja Dr. Schranz Ja Dr. Miessner krank Dr.-Ing. Seebohm . . . Ja Neumayer Ja Walter Ja Onnen Ja Wittenburg Ja Dr. Pfleiderer Ja Dr. Zimmermann . . . Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Ja Scheel Ja Fraktionslos Schloß Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Brockmann (Rinkerode) Ja Schwann Ja Rösing Ja Stahl Ja Stegner Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 478 Davon : Ja 334 Nein 144 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 478 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Nein Neubauer Nein Dr. Friedensburg . . . . Ja Neumann Nein Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . Nein Lemmer Ja Frau Schroeder (Berlin) . Nein Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Nein Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) Nein Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt (Berlin) . . . . Nein Hübner Ja Frau Heise Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Klingelhöfer Nein Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Nein Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . 22 Davon : Ja . . . . . . 11 Nein . . . . . . 11 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dehler.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß wohl Stellung beziehen und kann nicht die Beantwortung der Großen Anfrage der SPD nur meinem so ritterlichen Freund und Nachfolger im Amte, Herrn Minister Neumayer, überlassen; denn das, was zur Diskussion steht, geht ja auf mich zurück, und es hat auch grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Wenn die Zeit heute auch noch so fortgeschritten ist, wir müssen die Frage einmal wohl zu Ende durchsprechen, die Frage der Befugnis des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers, eines Ressortministers, ein im Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Herr Kollege Greve, wir wollen nicht Herrn Paul Set he als Zeugen oder gar als Sachverständigenautorität anziehen. Er ist ein ganz ausgezeichneter Journalist, aber von dieser Verfassungsfrage kann er kaum etwas verstehen. Der Herr Kollege Dr. Furler hat das Problem angeschnitten. Es ist
1) ein reines Rechtsproblem. Allerdings hat Herr Kollege Dr. Furler eine petitio principii aufgeworfen, wenn er sagt, es bestehe doch eine Verpflichtung, zu unterzeichnen; die Unterzeichnung sei vorgeschrieben, wenn ein Gesetz zustande gekommen sei, und deswegen dürfe sie nicht verweigert werden.
Die richtige Frage ist: wann ist ein Gesetz zustande gekommen? Nur ein zustande gekommenes Gesetz muß nach dem Grundgesetz und nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung ausgefertigt werden. Die Rechtsquelle, Art. 82 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes, lautet:
Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt . . .
Die Gegenzeichnung obliegt nach Art. 58 Satz 1 des Grundgesetzes dem Bundeskanzler oder dem zuständigen Bundesminister. Dazu kommt allerdings die etwas ändernde Bestimmung des § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung vom 11. Mai 1951, die bestimmt, daß Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler u n d die zuständigen Bundesminister oder den zuständigen Bundesminister zur Vollziehung vorzulegen sind. Das ist die Rechtslage. Die Frage also, die sich als Problem stellt, ist: wann kann der Kanzler, wann kann ein Minister sagen: Ein Gesetz ist nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, deswegen verweigere ich meine Unterschrift, wie ich es bei der sogenannten Platow-Amnestie vom 29. Juli vorigen Jahres getan habe?
Zunächst einmal ein Wort zur Rechtslehre, um die man sich ja wohl bemühen muß. Es ist nicht
so, wie der Herr Kollege Dr. Furler meint, daß die Möglichkeit der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit nur dem Bundespräsidenten zustehe. Unser verehrter Vorsitzender des Rechtsausschusses im ersten Bundestag, Herr Kollege Laforet, hat in einer Veröffentlichung der Görres-Gesellschaft „Die Scheidung der Gewalten nach dem Bonner Grundgesetz" das Prüfungsrecht des Ministers und des Kanzlers bejaht, dagegen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten verneint. Ich bin der Meinung, daß alle mit der Promulgation eines Gesetzes befaßten Verfassungsorgane das Prüfungsrecht haben, und befinde mich dabei in Übereinstimmung fast mit der gesamten Rechtslehre. Unser Kollege vom Parlamentarischen Rat von Mangoldt hat in seinem Kommentar zum Grundgesetz, in dem Bonner Kommentar, diesen Standpunkt eingenommen, ebenso Giese, Nawiasky, der bayerische Verfassungs- und Verwaltungsjurist Kratzer, dann Schäfer. Also ernstlich gar kein Streit, Herr Kollege Greve, daß dieses Prüfungsrecht, dem ja auch immer eine Pflicht entspricht, besteht.
Die Frage: Was geschieht dann, wenn ein Minister zu dem Ergebnis kommt, ein Gesetz ist nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, es ist entweder materiell verfassungswidrig oder es entspricht formell nicht dem Gesetzgebungsgang, den das Grundgesetz vorgeschrieben hat? Ich bin der Meinung, daß dann — so ist es auch die Meinung von von Mangoldt — die Bundesregierung das betreffende Gesetz dem Bundespräsidenten unter Darlegung ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken vorzulegen und die Erklärung abzugeben hat, daß sie eine Gegenzeichnung ablehne, und daß sie die Gründe der Ablehnung dem Bundestag und dem Bundesrat mitzuteilen hat. — Ich bemerke: es ist nicht meine Schuld, wenn im vorliegenden Fall nicht so verfahren worden ist.
In der Weimarer Zeit sind die Dinge etwas anders behandelt worden. Damals wurde die ministerielle Verantwortlichkeit bei der Ausfertigung von Gesetzen nicht durch die Ablehnung der Gegenzeichnung, sondern dadurch zum Ausdruck gebracht, daß die Reichsregierung das nach ihrer Meinung verfassungswidrige Gesetz dem Reichspräsidenten gar nicht erst vorlegte, sondern dem Reichstag die Mitteilung machte, daß sie die Unterzeichnung des Gesetzes ablehne. Und das ist, Herr Kollege Greve, in einer Reihe von Fällen zur Zeit der Weimarer Verfassung geschehen. Insoweit besteht zwischen der Weimarer Verfassung und dem Bonner Grundgesetz keinerlei Unterschied.

(Abg. Dr. Greve: Eben doch!)

— Nein, wo sollte der Unterschied liegen?

(Abg. Dr. Greve: Weil es da eine eigene Verantwortlichkeit des zuständigen Ministers vor dem Parlament gegeben hat!)

— Das Problem liegt ja beim Bundeskanzler ganz genau so. Wir brauchen uns doch gar nicht darauf zu kaprizieren, ob Minister allein oder Minister und Bundeskanzler dieses Recht haben. Aber nachdem nach dem Grundgesetz der Minister selbst entscheiden muß und nicht etwa durch das Kabinett gezwungen werden kann, zu unterzeichnen oder nicht zu unterzeichnen, weil das ein Akt ist, der ausschließlich seiner Kompetenz untersteht, ist das Problem ganz genau so wie in der Weimarer Zeit.


(Dr. Dehler)

Es ist doch vielleicht ganz interessant, wenn ich Ihnen einige der kritischen Fälle der Weimarer Zeit kurz darlege. Im Sommer 1922 hat sich der Reichsminister der Finanzen geweigert, das vom Reichstag mit einfacher Mehrheit beschlossene Pensionskürzungsgesetz dem Reichspräsidenten zur Ausfertigung zu unterbreiten, nachdem er sich davon überzeugt hatte, daß der Inhalt des Gesetzes mit der Reichsverfassung im Widerspruch stand. Im August 1925 hat es der Reichsarbeitsminister abgelehnt, die Ausfertigung eines vom Reichstag am 14. Juni 1925 beschlossenen Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die Fürsorgepflicht herbeizuführen, und zwar mit der Begründung, daß der vom Reichsrat gegen dieses Gesetz erhobene Einspruch seitens des Reichtages nicht vorschriftsmäßig behandelt worden sei, mithin ein Gesetz, das zu verkünden wäre, nicht vorliege. Weitere Beispiele wären dann auch die Gesetze, die im Jahre 1926 und 1929 durch Volksbegehren und Volksentscheid herbeigeführt worden sind, Fürstenenteignung 1926, Freiheitsgesetz 1929, Gesetze, deren Ausfertigung damals von der Reichsregierung abgelehnt worden ist.
Also: es gibt in der gesamten Rechtslehre überhaupt keinen Streit darüber, daß der Ressortminister und der Bundeskanzler das Recht der Prüfung haben. In der früheren Zeit sind von Triepel und Grau nur Bedenken erhoben worden, ob Reichsminister und Reichskanzler auch ein Prüfungsrecht wegen materiellen Verstoßes gegen die Verfassung, also wegen der materiellen Verfassungsmäßigkeit haben. Aber daß das Prüfungsrecht hinsichtlich der Einhaltung der Form besteht, ist völlig unbestritten.
Nun bin ich der Meinung, daß dieses angebliche Gesetz vom 29. Juni 1929 — darüber muß man doch ein Wort sagen, auch wegen der Verknüpfung dieses Gesetzes mit dem § 7 der neuen Straffreiheitsvorlage der Bundesregierung — ein Hohn auf jede Gesetzgebung und wirklich ein Anlaß ist, ernsteste Bedenken zu haben. Herr Kollege Greve, wem haben Sie, oder wem hat Herr Sethe einen Gefallen damit getan, daß dieses Gesetz wieder hervorgeholt wurde? Das ist einer der trübsten Vorgänge dieses Hauses gewesen. Meine Damen und Herren, ich kenne ja die Hintergründe besser als irgend jemand. Da werden Journalisten angeklagt wegen irgendwelcher Dinge, nicht etwa — Herr Kollege Wagner, wir haben schon im ersten Bundestag darüberdiskutiert—wegen des umstrittenen § 333 c des Strafgesetzbuchs, wegen der Verletzung der Verpflichtung auch jedes Privaten, Geheimsachen zu hüten, sondern wegen schwerster Verletzungen der Beamtenpflichten und der Geheimhaltungspflichten. In der Öffentlichkeit ist so der Eindruck entstanden, als ob das Bagatellsachen wären und als ob das Dinge gewesen wären, die aus dem Übergang heraus oder aus der Unkenntnis der Dinge entstanden wären. Das Gegenteil ist der Fall! Der Mann, der in einem Ministerium beauftragt war, die Geheimsachen zu hüten und das Register über die Geheimsachen zu führen, der besonders auf die Geheimhaltung dieser Dinge verpflichtet war, hat Tag für Tag, Woche für Woche, diese Dinge verkauft, meine Damen und Herren.

(Hört! Hört! rechts.)

Also schwerste Verfehlungen!

(Abg. Heiland: Hat es nicht auch Minister gegeben, die Herrn Platow etwas geschickt haben?)

— Herr Heiland, Ihr Zwischenruf ist so billig und paßt auch gar nicht in meine Argumentation. Ich spreche ja von den Dingen, die zu schwerster Anklage geführt haben.

(Zuruf rechts: Er hat Sie nicht verstanden! — Abg. Heiland: Die Minister haben ja Platow auch Material geschickt!)

— Das ist nicht das Problem, mit dem ich mich jetzt abgebe.

(Abg. Dr. Greve: Das haben Sie dem Bundestag alles schon einmal gesagt, Herr Dehler!)

— Nun bitte, es ist ja ein neuer Bundestag. (Heiterkeit. — Zuruf des Abg. Dr. Greve.)

— Leider, leider, Herr Kollege Greve.

(Abg. Dr. Greve: Das verschiebt die Akzente Ihrer Rede!)

Das ist kein Ruhmesblatt für den Bundestag.

(Abg. Dr. Greve: Das müssen Sie dem früheren Bundestag sagen!)

Ich muß hier bekennen, muß mich rechtfertigen, wie die Dinge standen, und muß es klarmachen, warum ich so gehandelt habe.
Um nur noch ein Beispiel zu sagen: Einer der Angeklagten beging der Reihe nach schwerste aktive Bestechung, Urkundenfälschung, Geheimnisbruch. Es wird immer gesagt, die Leute hätten nicht gewußt, worum es gegangen sei. Einer der Angeklagten schrieb in einem Brief: Ich weiß genau, daß ich um Kopf und Kragen spiele. — Ich erwähne das, damit Sie wissen, daß hier keine Rede davon sein kann, daß die Leute amnestiewürdig wären.

(Abg. Dr. Greve: Und dann sollen wir den § '7 machen!)

— Da bin ich durchaus mit Ihnen der Meinung — ich will es einmal genau so formulieren wie der Herr Kollege Dr. Furler —, daß wir wirklich eingehender prüfen sollten, ob nicht die gleichen Bedenken auch dort bestehen. Mein verehrter Kollege Neumayer hat ja immerhin die Prüfungspflicht auch betont.
Nein, meine Damen und Herren, man hat die Form eines Gesetzes mißbraucht — das ist j a das Schlimme —, um eine ganz genau umrissene Zahl von Fällen, ungefähr 40, niederzuschlagen. Es gibt meiner Meinung nach nichts Schlimmeres, als wenn ein Parlament nicht mehr weiß, daß durch ein Gesetz Recht geschaffen werden soll. Hier ist ein Gesetz, das das Gegenteil tut, das Willkür schafft

(Zustimmung rechts)

und das schon deswegen nicht Rechtens ist, weil die Begnadigung einzelner Straffälle — Abolition ist an und für sich überhaupt nicht möglich; ich unterstelle, sie wäre möglich — nicht der Zuständigkeit des Bundes unterliegt. Sie gehörte zur Zuständigkeit der Länder. Also schon wegen mangelnder Zuständigkeit des Bundes ist dieses Gesetz verfassungswidrig. Hierauf allein kann ich mich zur Begründung meiner Weigerung beziehen. Daß aber in diesem Beschluß des Bundestags ein grober Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz liegt, ist doch mit Händen zu fassen.
Für mich ist der Vorgang erschütternd, meine Damen und Herren, daß ich, als ich im Vermittlungsausschuß, der angerufen war, erklärte: Nie werde ich meine Unterschrift unter dieses Gesetz setzen, kein Gehör gefunden habe. Übrigens, Herr


(Dr. Dehler)

Kollege Furler, man soll ja gerecht sein. Der Herr Kollege Arndt ist hinausgegangen, als dieses Gesetz angenommen wurde, und manche anderen sind hinausgegangen, viele gute Juristen, und haben sich dessen geschämt, was ihre Brüder hier taten.

(Abg. Dr. Arndt: Da muß ich Sie enttäuschen, ich bin nicht hinausgegangen!)

— Entschuldigung; dann habe ich Sie für besser gehalten, als Sie sind.

(Große Heiterkeit.)

Vielleicht bin ich ein bißchen überspitzt in diesen Dingen. Das Unglück unserer Zeit fing an, als der Gesetzgeber nicht mehr rechtsstaatlich dachte, als er in dem Gesetz ein politisches Mittel sah. Meine Damen und Herren, Sie haben es alle miterlebt, wo das geendet hat. Wollen wir diesen Weg wieder beschreiten? Principiis obsta!
Ja, wie kann man nun die Dinge in Ordnung bringen? Ich muß da meine verschiedenen Erklärungen ein klein bißchen präzisieren. Herr Kollege Greve, was Sie mir da vorgehalten haben, auch aus dem Zusammenhang, gibt nicht immer den richtigen Sinn. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht in der Form der Normenkontrollklage, wenigstens nicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weil das Bundesverfassungsgericht den Standpunkt vertritt, Normenkontrollklage sei erst möglich, wenn ein Gesetz unterzeichnet und ausgefertigt sei, also nicht vor Ausfertigung und Verkündung der Gesetze, mit der einen Ausnahme der Vertragsgesetze.
Ich will nicht darüber deuteln, ob dieser Standpunkt richtig ist, aber wir müssen ihn zugrunde legen. Es ist ein echter Fall der Verfassungsstreitigkeit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes gegeben. Wenn der Bundestag der Meinung ist, daß der Bundeskanzler oder daß ich die Unterschrift zu Unrecht verweigert haben oder der jetzige Bundesjustizminister sie verweigert, dann kann Klage beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden, und zwar vom Bundespräsidenten, vom Bundestag insgesamt, vom Bundesrat, aber auch von der Minderheit des Bundestages, die in der Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestattet ist; das wäre also wohl ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Die Klage müßte auf Feststellung der Verpflichtung zur Gegenzeichnung und zur Ausfertigung dieser Gesetzesbeschlüsse gerichtet werden. Die Frage, ob die Bundesregierung ihrerseits diese Möglichkeit der Klage gehabt hätte, ist ein bißchen schwierig. Man hätte ja an die Form der negativen Feststellungsklage denken können; aber wir sind schon einmal diesen Weg gegangen und haben uns dabei die Finger verbrannt. Ob man es also der Bundesregierung hätte zumuten können, daß sie ihrerseits das Bundesverfassungsgericht anruft? Ich möchte das verneinen.
Also bei Ihnen (zur SPD) liegt es, meine Damen und Herren, die Frage notfalls zu klären. Wenn Sie wirklich der Meinung sind, daß dieses Gesetz nun nicht schamhaft begraben werden sollte, wenn Sie wirklich meinen, man müsse es zum Leben erwecken. dann werden Sie oder der Bundestag erst einmal die Klage führen müssen, daß die Bundesregierung zu Unrecht die Gegenzeichnung des Gesetzes verweigert hat. Daß Sie beim Bundesverfassungsgericht unterliegen würden, steht für mich außer Frage.

(Beifall rechts und in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Greve.