Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses, den Abgeordneter Dr. Klötzer vorgetragen hat — Drucksache 242 —, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 271).
Ich bin darüber unterrichtet worden, daß eine Vereinbarung zwischen allen Fraktionen getroffen worden sei, heute nicht nur die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs, sondern alle drei Lesungen durchzuführen. Ich rufe zur ersten Beratung Drucksache 271 auf. — Es liegen keine Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Beratung beendet.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung,
und zwar § 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache der Einzelberatung der zweiten Lesung. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Diese Paragraphen, Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
— Zur allgemeinen Aussprache liegt keine Wortmeldung vor. Einzelberatung entfällt. Ich komme
zur Abstimmung in der dritten Beratung und zur
Schlußabstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte in
den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des
Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in der
dritten Beratung und in der Schlußabstimmung insgesamt zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Ich stelle fest, daß dieses Gesetz in der dritten Beratung und in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen worden ist.
Ich komme zu Punkt 8:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 238). (Erste Beratung: 10. Sitzung.)
Der mündliche Bericht soll vom Herrn Abgeordneten Dr. Hesberg erstattet werden. Bitte schön!