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ID0201701400

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    2. Deutscher Bundestag — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1954 551 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 552 A, 607 C Zweite und dritte Beratung der von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP und von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen 124, 125, 171); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 275) 552 A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 552 B, 565 A D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 556 A Erler (SPD) 558 B Dr. Arndt (SPD) 565 B, 578 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 565 D Dr. Czermak (GB/BHE) 568 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 569 B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 572 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 575 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 577 C Hoogen (CDU/CSU) 581 B Dr. von Brentano (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 583 A Abstimmungen 583 A Namentliche Schlußabstimmung . . 583 A, 584 C, 610 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Nachwahl eines Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses (Druck- sache 266) 583 B Beschlußfassung 583 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Even (Drucksache 237) 583 C, 584 D Höcker (SPD), Berichterstatter . . . 584 D Beschlußfassung 585 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Rinke (Drucksache 240) 583 C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 583 D Beschlußfassung 584 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Metzger (Drucksache 243) 584 A Dr. von Merkatz (DP): als Berichterstatter 584 A Schriftlicher Bericht 608 Beschlußfassung 584 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Henn (Drucksache 242) 585 A Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 585 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 585 C Beschlußfassung 585 C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 271) 585 C Abstimmungen 585 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 238) 586 A Dr. Hesberg (CDU/CSU), Berichterstatter 586 A Beschlußfassung 586 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Straffreiheit (Drucksache 226) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksache 215) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Strauß, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksache 248) 586 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 586 D, 594 B Dr. Greve (SPD), Anfragender 588 D, 606 C Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller . . 595 C Dr. Stammberger (FDP) 598 C Dr. Czermak (GB/BHE) 599 D Frau Dr. Ilk (FDP) 601 A Dr. Furler (CDU/CSU) 601 B Dr. Dehler (FDP) 604 A Überweisung der Gesetzentwürfe Drucksachen 215 und 248 an den Rechtsausschuß 607 C Nächste Sitzung 607 C Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Metzger 608 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 275) 610 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 17. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität (1. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Metzger (Drucksache 243) Berichterstatter : Abgeordneter Dr. von Merkatz A Verfahrensvoraussetzungen: 1. Die Privatklage ist fristgerecht eingegangen. 2. Der Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität muß sich mit dem Ersuchen um Aufhebung der Immunität befassen. Zwar ist der Antrag auf Genehmigung zur Untersuchung und eventuellen Strafverfolgung vom Amtsgericht Wiesbaden unmittelbar an den Präsidenten des Bundestages eingereicht worden und nicht, wie das sonst notwendig ist, über das Landes- bzw. Bundesjustizministerium. Dieser Umstand ist aber unbeachtlich, da es sich um eine Privatklage handelt und das Amtsgericht hier nur als Vermittler des Privatklägers tätig geworden ist. Privatkläger aber können sich direkt an den Bundestag wenden (§ 114 der Geschäftsordnung des Bundestages, Grundsatz über die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten). B Materielle Beurteilung: 1. Von dem Beschuldigten wird behauptet, daß er in der Wandelhalle des Landtages in bezug auf den Privatkläger erklärt habe, er halte den im Plenum des Landtages gemachten Vorwurf des „unsauberen Journalismus" gegenüber dem Privatkläger aufrecht. 2. Damit ist zu fragen, ob der gegenüber dem Privatkläger erhobene Vorwurf des „unsauberen Journalismus" vom persönlichen Straf ausschließungsgrund des Art. 46 Abs. 1 GG gedeckt wird oder nicht. a) Die Äußerung stellt eine Motivierung des Antrages des Beschuldigten dar auf Ausschluß des Privatklägers aus dem Plenarsaal des Landtages. Sie ist in der Wandelhalle, also weder im Plenum noch in einem Ausschuß noch in einer Fraktionssitzung gefallen, sondern lediglich im Gebäude des Landtages. b) Als Motivierung aber eines im Plenum des Landtages gestellten Antrages steht diese Äußerung in einem inneren Zusammenhang mit einer Äußerung, die im Plenum des Landtages gefallen ist. Sie ist daher meines Erachtens als im Plenum des Landtages gefallen zu betrachten. c) Hierauf sind auch bei einem Verfahren auf Aufhebung der Immunität im Bundestag die Grundsätze der hessischen Verfassung anzuwenden. Es ist zu fragen, ob Art. 95 der hessischen Verfassung dem Beschuldigten einen persönlichen Strafausschließungsgrund gewährt. Art. 95 ist dem Art. 36 der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet worden. Er kennt nicht die Einschränkung des Art. 46 GG, der den persönlichen Strafausschließungsgrund für verleumderische Beleidigungen nicht gewährt. Wenn die Äußerung auch im Plenum des hessischen Landtages gefallen ist, so muß doch hier angenommen werden, daß sie als Motivierung des vom hessischen Landtag beschlossenen und vom Beschuldigten eingebrachten Antrages in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit in der Wandelhalle des Landtages getan worden ist. Damit wäre auch für den Bundestag eine Aufhebung der Immunität mit Rücksicht auf Art. 95 der hessischen Verfassung nicht möglich. d) Selbst wenn man diese Rechtsauffassung nicht teilen wollte und den Tatbestand als außerhalb des hessischen Landtages vollendet ansehen und allein nach den Immunitätsgrundsätzen des Bundesrechtes behandeln wollte, ergibt sich keine Möglichkeit zur Aufhebung. Es handelt sich bei der dem Beschuldigten zur Last gelegten Äußerung nicht um eine verleumderische Beleidigung im Sinne des § 187 StGB, auch nicht, wie der Privatkläger behauptet, um eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB, sondern (Dr. von Merkatz) möglicherweise um eine einfache Beleidigung im Sinne des § 185 StGB. e) Die Äußerung „unsauberer Journalismus" ist ein tadelndes Werturteil und keine Tatsachenbehauptung. Sie ist ein Werturteil, das letzthin logisch einem Beweise nicht zugänglich ist, da durch den Ausdruck „unsauberer Journalismus" auch reine Fragen des Geschmacks, des Stils oder der Stoffwahl getroffen werden können. Allerdings steht hier dieses tadelnde Werturteil mit einer Reihe von Tatsachen, die dem Beweis zugänglich sind, in logischem Zusammenhang. Dabei überwiegt aber der Charakter des Werturteils bei weitem die in ihm eingeschlossene Bezugnahme auf eine Unterstellung von Tatsachen. f) Wenn man dieser Folgerung nach den Tatumständen beitritt, würde es sich möglicherweise um eine einfache Beleidigung handeln, deren politischer Charakter — aus den Umständen zu folgern — nicht zu bestreiten ist. Beleidigungen politischen Charakters sollen aber nach den Grundsätzen des Bundestages in der Regel nicht zur Aufhebung der Immunität führen. Eine einfache Beleidigung, die im Parlament erfolgt ist, kann nicht verfolgt werden. Auch wenn diese Beleidigung außerhalb des Parlaments geschehen ist, soll sie nicht verfolgt werden, wenn sie nicht zugleich eine Verleumdung im Sinne des § 187 StGB darstellt. Die Erfüllung des Tatbestandes des § 187 StGB behauptet aber selbst der 1 Privatkläger nicht. g) Angesichts dieser Sachlage bedarf es keiner Prüfung der Frage, ob etwa die Strafbarkeit gemäß § 193 StGB ausgeschlossen ist. h) Selbst wenn der Ausschuß zu der Aufhebung der Immunität des Bundestages hinsichtlich des Beschuldigten gelangen sollte, könnte das Privatklageverfahren gegen den Beschuldigten nicht durchgeführt werden, da es dazu zusätzlich der Aufhebung der Immunität seitens des hessischen Landtages bedürfte, eine Frage, die nur nach den Grundsätzen der hessischen Verfassung entschieden werden könnte. Diese Feststellung rechtfertigt zusätzlich, daß für die Beurteilung, ob eine Aufhebung der Immunität durch den Bundestag erfolgen kann, auch das Immunitätsrecht des betreffenden Landtages herangezogen werden muß, wenn es sich um die Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten handelt, der zugleich Mitglied eines Landtages ist. Ich komme daher zu dem Ergebnis: Der Bundestag wolle beschließen: die Immunität des Abgeordneten Ludwig Metzger wird nicht aufgehoben. Bonn, den 26. Februar 1954. Dr. von Merkatz Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) (Drucksache 275) über die von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP und FDP eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Ja Dr. Adenauer Ja Funk Ja Albers Ja Dr. Furler Ja Arndgen Ja Gedat Ja Barlage . . . . . . . Ja Geiger (München) . . . Ja Dr. Bartram Ja Frau Geisendörfer . . Ja Bauer (Wasserburg) . Ja Gengler . Ja Bauereisen Ja Gerns Ja Bauknecht Ja D. Dr. Gerstenmaier . Ja Bausch . . . . . Ja Gibbert Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke. Ja Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Ja Dr. Gleissner (München) Ja Fürst von Bismarck . ,Ja Glüsing Ja Blank (Dortmund) . Ja Gockeln Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) . . . Ja Goldhagen Ja Bock ,Ja Gontrum. . . . . . Ja von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Ja Brand (Remscheid) . . . Ja Günther Ja Frau Brauksiepe . . . Ja Gumrum Ja Dr. von Brentano . . . . Ja Häussler Ja Brese Ja Hahn Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Harnischfeger Ja Dr. Brönner . . . . . . Ja von Hassel Ja Brookmann (Kiel) . Ja Heix Ja Brück Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Bucerius Ja Dr. Graf Henckel . . Ja Dr. von Buchka Ja Dr. Hesberg Ja Dr. Bürkel Ja Heye Ja Burgemeister Ja Hilbert Ja Caspers Ja Höcherl Ja Cillien Ja Dr. Höck Ja Dr. Conring Ja Höfler Ja Dr. Czaja Ja Holla Ja Demmelmeier Ja Hoogen Ja Diedrichsen Ja Dr. Horlacher. . Ja Frau Dietz Ja Horn Ja Dr. Dittrich Ja Huth Ja Dr. Dollinger Ja Illerhaus Ja Donhauser Ja Dr. Jaeger Ja Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Eckstein Ja Frau Dr. Jochmus . . Ja D. Dr. Ehlers . Ja Josten Ja Ehren Ja Kahn Ja Engelbrecht-Greve .. Ja Kaiser Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . Ja Karpf Ja Etzenbach Ja Dr. Kather Ja Even Ja Kemmer (Bamberg) Ja Feldmann Ja Kemper (Trier) . .. Ja Finckh Ja Kiesinger Ja Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Franzen Ja Kirchhoff Ja Friese Ja Klausner Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kleindinst . . . Ja Frau Dr. Rehling . . . . Ja Dr. Kliesing Ja Richarts Ja Knapp Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Knobloch Ja Dr. Rinke Ja Dr. Köhler Ja Frau Rösch Ja Koops Ja Rümmele Ja Dr. Kopf Ja Ruf Ja Kortmann .. . . . Ja Sabaß Ja Kramel Ja Sabel Ja Krammig Ja Schäffer Ja Kroll Ja Scharnberg Ja Frau Dr. Kuchtner Ja Scheppmann Ja Kühlthau Ja Schill (Freiburg) . . . . Ja Kuntscher . . . . Ja Schlick Ja Kunze (Bethel) Ja Schmidt-Wittmack . . . Ja Lang (München) . . . . Ja Schmücker Ja Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Dr. Leiske Ja Schrader Ja Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr. Lenz (Godesberg) . Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Lenze (Attendorn) . . . Ja Schüttler Ja Leonhard Ja Schütz Ja Lermer Ja Schuler Ja Leukert Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja. Dr. Leverkuehn. . . Ja Schwarz Ja Dr. Lindenberg . Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Seffrin Ja Dr. Löhr Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. h. c. Lübke Ja Dr. Serres Ja Lücke Ja Siebel Ja Lücker (München) Ja Dr. Siemer Ja Lulay Ja Solke Ja Maier (Mannheim) . Ja Spies (Brücken) . . . . Ja Majonica Ja Spies (Emmenhausen) . Ja Dr. Baron Manteuffel- Spörl Ja Szoege Ja Graf von Spreti . . . Ja Massoth Ja Stauch Ja Maucher Ja Frau Dr. Steinbiß . . . Ja Mayer (Birkenfeld) . Ja Stiller Ja Menke Ja Storch Ja Mensing Ja Dr. Storm Ja Meyer (Oppertshofen) Ja Strauß Ja Miller Ja Struve Ja Dr. Moerchel Ja Stücklen Ja Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann . . . . . Ja Unertl Ja Mühlenberg Ja Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Milner ler (Bonn) Ja Frau Vietje Ja Müller-Hermann . . . . Ja Dr. Vogel Ja Müser Ja Voß Ja Naegel Ja Wacher (Hof) Ja Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Neuburger Ja Dr. Wahl Ja Niederalt Ja Walz Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Oesterle Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Oetzel Ja Wehking Ja Dr. Orth Ja Dr. Welskop Ja Pelster Ja Frau Welter (Aachen) Ja Dr. Pferdmenges . . . . Ja Dr. Werber Ja Frau Pitz Ja Wiedeck Ja Platner Ja Wieninger Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Dr. Willeke Ja Frau Praetorius . . . . Ja Winkelheide Ja Frau Dr. Probst . . . . Ja Wittmann Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Wolf (Stuttgart) • • Ja Raestrup Ja Dr. Wuermeling . . . . Ja Rasner Ja Wullenhaupt Ja Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Nein Keuning Nein Frau Albrecht Nein Kinat Nein Altmaier Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein Dr. Arndt Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Arnholz Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Dr. Baade Nein Frau Korspeter . . . . Nein Dr. Bärsch Nein Dr. Kreyssig Bals Nein Kriedemann Nein Banse Nein Kühn (Köln) Nein Bauer (Würzburg) . . . Nein Kurlbaum Nein Baur (Augsburg) . . . . Nein Ladebeck Nein Bazille Nein Lange (Essen) Nein Behrisch Nein Frau Lockmann . . . Nein Frau Bennemann Nein Ludwig Nein Bergmann Nein Dr. Lütkens Nein Berlin Nein Maier (Freiburg) . . . Nein Bettgenhäuser Nein Marx Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Matzner Nein Birkelbach Nein Meitmann Nein Blachstein krank Mellies Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Menzel Nein Böhm (Düsseldorf) . . . Nein Merten Nein Bruse Nein Metzger entschuld. Corterier Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Dannebom Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Daum Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Dr. Deist Nein Moll Nein Dewald Nein Dr. Mommer Nein Diekmann Nein Müller (Erbendorf) Nein Diel Nein Müller (Worms) . . . . Nein Frau Döhring Nein Frau Nadig Nein Erler Nein Odenthal Nein Eschmann Nein Ohlig Nein Faller Nein 011enhauer Nein Franke Nein Op den Orth Nein Frehsee Nein Paul Nein Freidhof Nein Peters Nein Frenzel Nein Pöhler Nein Gefeller Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Geiger (Aalen) Nein Dr. Preller Nein Geritzmann Nein Priebe Nein Gleisner (Unna) . . . . Nein Pusch Nein Dr. Greve Nein Putzig Nein Dr. Gülich Nein Rasch Nein Hansen (Köln) Nein Regling Nein Hansing (Bremen) . . . Nein Rehs entschuld. Hauffe Nein Reitz Nein Heide Nein Reitzner Nein Heiland Nein Frau Renger Nein Heinrich Nein Richter Nein Hellenbrock Nein Ritzel Nein Hermsdorf . . . . . . Nein Frau Rudoll Nein Herold Nein Ruhnke Nein Höcker Nein Runge Nein Höhne Nein Sassnick Nein Hörauf Nein Frau Schanzenbach . . Nein Frau Dr. Hubert . . . . Nein Scheuren Nein Hufnagel Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Jacobi Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Jacobs Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Jahn (Frankfurt) • . • • Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein Jaksch Nein Dr. Schöne Nein Kahn-Ackermann . • . entschuld. Schoettle Nein Kalbitzer Nein Seidel (Fürth) Nein Frau Keilhack Nein Seither Nein Frau Kettig krank Seuffert . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Stierle Nein Dr. Stammberger . . . Ja Sträter Nein Dr. Starke Ja Frau Strobel Nein Dr. Wellhausen . . . . Ja Tenhagen Nein Weyer Ja Thieme Nein Wirths Ja Traub Nein Trittelvitz Nein Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) Nein Wehner Nein GB/BHE Wehr Nein Welke Nein Bender Ja Weltner (Rinteln) . . . Nein Dr. Czermak Ja Lic. Dr. Wenzel . . . . Nein Dr. Eckhardt Ja Wienand Nein Elsner Ja Winter krank Engell Ja Wittrock Nein Feller Ja Ziegler Nein Gräfin Finckenstein . . Ja Zühlke Nein Frau Finselberger . . Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler Ja Dr. Keller Ja FDP Dr. Klötzer Ja Körner Ja Dr. Atzenroth Ja Kraft Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Kutschera Ja Blücher Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja Dr. Bucher Ja Dr. Mocker Ja Dannemann Ja Dr. Oberländer . . . . Ja Dr. Dehler Ja Petersen Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Dr. Reichstein Ja Eberhard Ja Samwer Ja Euler Ja Seiboth Ja Fassbender Ja Dr. Sornik Ja Frau Friese-Korn . . . Ja Srock Ja Frühwald Ja Dr. Strosche Ja Gaul Ja Dr. Hammer Ja Hepp Ja Dr. Hoffmann Ja Frau Dr. Ilk Ja DP Dr. Jentzsch Ja Kühn (Bonn) Ja Becker (Hamburg) . . . Ja Lahr Ja Dr. Brühler Ja Lenz (Trossingen) . . . Ja Eickhoff Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Ja wenstein Ja Hellwege Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . Ja Matthes Ja von Manteuffel (Neuß) . Ja Dr. von Merkatz . . . . Ja Margulies Ja Müller (Wehdel) . . . . Ja Mauk Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Dr. Mende Ja Schneider (Bremerhaven) Ja Dr.Middelhauve . . . Ja Dr. Schranz Ja Dr. Miessner krank Dr.-Ing. Seebohm . . . Ja Neumayer Ja Walter Ja Onnen Ja Wittenburg Ja Dr. Pfleiderer Ja Dr. Zimmermann . . . Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Ja Scheel Ja Fraktionslos Schloß Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Brockmann (Rinkerode) Ja Schwann Ja Rösing Ja Stahl Ja Stegner Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 478 Davon : Ja 334 Nein 144 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 478 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Nein Neubauer Nein Dr. Friedensburg . . . . Ja Neumann Nein Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . Nein Lemmer Ja Frau Schroeder (Berlin) . Nein Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Nein Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) Nein Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt (Berlin) . . . . Nein Hübner Ja Frau Heise Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Klingelhöfer Nein Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Nein Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . 22 Davon : Ja . . . . . . 11 Nein . . . . . . 11 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Diese Debatte über die Bestimmungen der Bundeshoheit in Wehrfragen hat gestern und heute mit einem ganz gewaltigen Kanonendonner begonnen, mit einem Kanonendonner, der von der Rückzugskanonade herrührt, die die SPD auf außenpolitischem Gebiet begonnen hat.

    (Lebhafter Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Lebhafter Widerspruch von der SPD.)

    Gegenüber derartigen Rückzügen und Rückzugskanonaden

    (Zuruf von der SPD: Blindgänger!)

    gibt es zwei Möglichkeiten des Verhaltens. Die rein
    militärische würde darin bestehen, nachzustoßen.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Man glaubt's Ihnen nicht, Herr Becker!)

    Die politische ist anders: Lassen wir die Dinge sich entwickeln, warten wir ab, bis sich der Pulverdampf dieser Rückzugskanonade verzogen hat.

    (Abg. Kiesinger: Sehr gut! — Abg. Schoettle: Dann sieht man sogar die Umgefallenen aus Ihrer eigenen Fraktion! — Abg. Ritzel: Die FDP hat ihre Geschütze vernagelt! — Weitere lebhafte Zurufe.)


    (Dr. Becker [Hersfeld])

    Dann nämlich stellen wir folgendes fest.
    Wir haben aus den Reden von gestern und heute feststellen können,

    (Abg. Ritzel: Das ist nicht einmal ein Rückzugsgefecht!)

    daß erstens die SPD bereit ist, in puncto Sicherheit alles zu tun, nur im Rahmen der Vereinten Nationen oder, wie sie es ausgedrückt hat, im Rahmen einer kollektive Sicherheit gewährleistenden Vereinigung.

    (Abg. Heiland: Sie haben gestern auch geschlafen!)

    — Auch?

    (Große Heiterkeit. — Zuruf von der SPD: Reden Sie doch vom Wehrgesetz!)

    Unter dieser kollektiven Gemeinschaft sehen Sie die Vereinten Nationen. Aber übersehen Sie doch bitte nicht, daß über der Tür, die in die Vereinten Nationen hineinführt, die Überschrift steht: Zutritt für Deutsche verboten!

    (Abg. Meitmann: Das hat schon über mancher Institution gehangen! Es ist auch schon manche Tür geöffnet worden!)

    Wenn Sie also die Sicherheit irgendwie gewährleisten müssen, dann wollen wir uns umsehen, ob es nicht einen anderen Rahmen kollektiver Sicherheit gibt. Den sehe ich vorläufig, wenn auch in kleinem Rahmen, in der EVG, in der europäischen Gemeinschaft.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe links.)

    Wenn Sie also schon auf dem Wege zu dieser Entwicklung sind, bitte, bedienen Sie sich doch dann zunächst einmal dieses Nahzieles und steuern Sie es an.
    Zum zweiten haben Sie zum Ausdruck gebracht — ich begrüße es, daß Herr Kollege Erler das gesagt hat —, Sie seien durchaus bereit, an der Wehrverfassung mitzuarbeiten, mit anderen Worten: Sie stellten sich auch auf den Standpunkt, daß Deutschland eine derartige Verfassung haben muß. Wir freuen uns darüber, auch wenn wir nicht jetzt schon die Erwartung haben, daß ein Vertreter der SPD, wie Herr Kollege Erler meinte, von dieser Tribüne aus die Politik der Bundesregierung verteidigt.
    Kommen wir zum Thema! Im Jahre 1950, als im Anschluß an Korea zum ersten Male die Frage der europäischen Verteidigung auftauchte, haben wir in Straßburg im Europarat eine große Debatte darüber gehabt. Im Rahmen dieser Debatte habe ich, an unsere französischen Nachbarn gewandt — ich hatte das Glück, daß zwei Plätze von mir, in alphabetischer Reihenfolge, Herr Bidault saß —, folgendes gesagt. Es gibt drei Möglichkeiten der Verteidigung für Europa. Die eine Möglichkeit ist, daß dieses Deutschland völlig unbewaffnet bleibt. Konsequenz: Wir Deutschen gehen kaputt und Frankreich mit.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Die zweite Möglichkeit ist die, daß sich jeder Staat seine nationale Wehrmacht von früher wieder zuschneidern läßt. Das kann kein Staat mehr finanziell tragen — gemeinsam trägt sich das in vereinfachter Form leichter —, und es führt wieder zu den
    alten Streitigkeiten und Differenzen, auf die der Osten ja nur spekuliert, um sich ohne heißen Krieg in den Besitz dessen zu setzen, was er noch braucht, um den Marsch von Moskau nach Paris zu Ende zu führen.

    (Sehr gut! und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die dritte Möglichkeit ist die gemeinsame europäische Verteidigungsarmee. Auf dem Wege zu ihr sind wir, und um diese Verteidigungsarmee mit den Bestimmungen unseres Grundgesetzes in Einklang zu bringen, deshalb heute die Vorlage und deshalb heute diese Debatte.
    Herr Kollege Gerstenmaier hat Ausführungen gemacht, denen ich mich im Grundsätzlichen anschließen kann. Lassen Sie mich das, was hierzu zu sagen ist, in den einen Satz zusammenfassen, der schon einmal an anderer Stelle, im Parlamentarischen Rat. gesprochen worden ist, in den Satz, daß die allgemeine Wehrpflicht das legitime Kind der Demokratie ist. Der Satz ist zutreffend. Ich glaube, er wird vom ganzen Hause anerkannt, und ich nehme an, daß Herr Kollege Erler sich bei seiner Erklärung, daß auch seine Freunde bereit seien, an der Wehrverfassung mitzuarbeiten, auf diesen Satz gestützt haben wird. Ich darf aber auch hinzufügen. damit kein Mißverständnis entsteht, daß Art. 26 unseres Grundgesetzes ausdrücklich vorsieht, daß eine Wehrmacht lediglich — und das sage ich für alle die. die es hören wollen und sollen — zu Verteidigungszwecken geschaffen werden kann und darf.
    Die FDP hatte für diese Wehrverfassung drei besondere Wünsche. Ich werde sie im einzelnen durchgehen, nicht von der juristischen Seite her, sondern von dem her, was politisch dazu zu sagen ist. Der eine betraf die landsmannschaftlichen Vorbehalte, die in der ursprünglichen Vorlage enthalten waren und die jetzt noch im Ausschuß verblieben sind. Sie wissen genau, welche Bedenken da anzumelden waren. Wir haben im einzelnen über diese Dinge in privaten Aussprachen maßgeblicher Persönlichkeiten verhandelt. Es handelt sich nicht darum, daß jedes Land in Deutschland eine eigene Verteidigungsorganisation aufbaut. Es handelt sich nicht darum. daß Landeskommandanten geschaffen werden. Wohl aber handelt es sich darum, daß in Durchführung des an sich nun einmal im Grundgesetz festgelegten föderalistischen Grundsatzes und entsprechend der bisherigen Übung, auch entsprechend den praktischen Erfordernissen z. B. im Meldewesen, in der Garnisonierung. in der Frage der Einziehung zu dieser oder jener Truppengattung. allen diesen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. auch hinsichtlich der Aufstellung von Verbindungsstäben und Verbindungsstellen. Darüber wollen wir uns — und deshalb ist diese Frage zurückgestellt — in aller Ruhe im Ausschuß unterhalten. An Hand konkreter Maßnahmen läßt sich das alles klar festlegen, und Sie haben gehört, daß unsere Vereinbarung. unser Kompromiß. das fair ausgehandelt ist, dahin geht, daß diese Dinge in einer verfassungsmäßigen Form, d. h. als Teil des Grundgesetzes, erledigt werden sollen.
    Die Frage der Bundesverwaltung auf dem Gebiete des Wehrwesens ist ebenfalls in dem Kompromiß, von dem ich eben sprach, geregelt. Wir haben die Zusage, daß es nicht nur selbstverständlich und natürlich sei, sondern daß es auch gewollt sei, eine derartige Verwaltung des Wehrwesens


    (Dr. Becker [Hersfeld])

    neben der Gesetzgebung, d. h. beides, dem Bund zu überlassen. Auch das wird im Rahmen des Grundgesetzes geregelt, also auch mit den Modalitäten, die für Verfassungsänderungen vorgeschrieben sind.
    Auch einige Worte zu der dritten Frage, der Frage des Oberbefehls. Wenn dieser Antrag gestellt worden ist, dann ist er so gestellt worden, als wenn wir heute noch in einem Parlamentarischen Rat wären. Er hat also keinen Bezug auf irgendwelche bestimmte Persönlichkeiten, sondern nur auf Institutionen. Und weiterhin: eine der treibenden Kräfte für diesen Antrag war eine Sorge, der auch der Kollege Erler Ausdruck gegeben hat, nämlich die Sorge, daß wir dem deutschen Soldaten das Gefühl geben wollten, daß er unter einer von parteipolitischen Erwägungen und Einflüssen völlig freien, neutralen Stelle seinen Dienst versieht. Dieser psychologische Eindruck war uns eines der wesentlichsten Motive bei Stellung dieses Antrages.
    Dazu haben wir inzwischen auch noch einiges andere überlegt. Ich teile die Auffassung des Herrn Kollegen Erler, daß bei der Regelung des Oberbefehls die Frage mit zu lösen ist, inwieweit vom Parlament aus Kontrollen einzubauen sind. Gerade weil diese Frage im Zusammenhang mit der Frage des Oberbefehls mit zu regeln ist, haben wir uns in unserem Kompromiß ausbedungen, daß sie nur als Teil des Grundgesetzes — nicht sonst — geregelt werden darf und daß sie auch nur geregelt werden darf unter den Modalitäten, nach denen eine Grundgesetzänderung zu erfolgen hat.
    Herr Kollege Erler, Sie sprachen dann noch von Ermächtigungsgesetzen. Ich glaube, wir wissen alle, was in Wirklichkeit ein Ermächtigungsgesetz ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ein Ermächtigungsgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die dahin geht, daß die Exekutive Bestimmungen treffen darf, die sonst nur die Legislative im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsganges bringen darf.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Von einem derartigen Ermächtigungsgesetz ist hier keine Rede.

    (Erneute Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Lesen Sie das Grundgesetz nach, und Sie werden finden, daß an vielen Stellen des Grundgesetzes gesagt ist: Das Nähere bestimmt ein Gesetz.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Oder versetzen Sie sich in die Zeit der Weimarer Verfassung zurück, wo ja nun auch, getragen von Ihren Stimmen (zur SPD), die Frage des Oberbefehls, die Frage der Bundesverwaltung, die Frage der Bundesgesetzgebung für diesen und jenen Zweck, auch für Militärzwecke, geregelt war. Dann werden Sie finden, daß das Wehrgesetz, das dann später erlassen worden ist, nicht durch die Verfassung vorweggenommen war, sondern daß dieses Wehrgesetz im ordentlichen Gesetzgebungsgang entstanden ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Also ein Ermächtigungsgesetz liegt nicht vor. Sonst wäre jeder Rahmen, der in der Verfassung für eine Zuständigkeit abgesteckt ist, ein Ermächtigungsgesetz; und das ist er nicht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im übrigen aber, Herr Kollege Erler, wenn all die Einzelheiten, die Sie aufgeführt haben und die zweifellos auf dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung im Wehrgesetz zu regeln sind, Ihrer Auffassung nach schon im Grundgesetz stehen müßten, — ich weiß nicht, wie lang, wie dick und wie umfangreich ein solches Grundgesetz dann werden soll; denn dann müßte der von Ihnen proklamierte Grundsatz nicht nur für die Wehrverfassung, dann müßte er für alle möglichen anderen Fragen ebenso gelten.
    Meine Damen und Herren, Sie wissen, wir haben uns in unserer Fraktion sehr viele Gedanken über die Rechtsfragen, von denen ich heute nicht spreche, und über die politischen Fragen gemacht. Wir sind im Wege einer vertrauensvollen Aussprache mit den anderen Koalitionsparteien zu einem Kompromiß gekommen, das unsere Bedenken dahin gelöst hat, daß die strittigen Fragen im späteren Zuge der Gesetzgebung anschließend hieran in den von mir und von dem Herrn Berichterstatter vorgetragenen Formen der Verfassungsänderung erledigt werden sollen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit dem Herrn Berichterstatter — es ist bisher noch nicht geschehen — für den Bericht, den er hier vorgetragen hat, ausdrücklich danken.

    (Beifall rechts. — Lachen bei der SPD.)

    Ich hebe hervor - Herr Kollege Erler setzte Zweifel darein, ob derartige Absprachen gehalten würden —: Herr Kollege Erler, ich bin in meinen jungen Jahren Hauptberichterstatter im Kurhessischen Kommunallandtag gewesen und habe dort als Vertreter der Rechten mit dem Vertreter der Linken, mit Ihrer Partei, auch sehr vertrauensvolle Absprachen getroffen, ohne sie in irgendein Gesetz oder eine Verfassung hineingeschrieben zu haben. Sie sind gehalten worden. Vertrauen gegen Vertrauen! Und das gilt auch heute und hier!

    (Sehr richtig! rechts.)

    Neulich sprach mal ein Journalist mit mir und sagte: Es wäre doch eigentlich gut. daß wir die FDP hätten;

    (Heiterkeit)

    denn bei den anderen Parteien hörte man eigentlich gar nichts. Die FDP gäbe doch wenigstens ab und zu mal Stoff zu Berichten.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Wir haben es getan, und ich glaube, die Herren der Presse sind uns keinesfalls undankbar deswegen Ich habe dem Herrn darauf gesagt: Das eignet sich eigentlich für ein Gegenseitigkeitsgeschäft; wir sorgen dafür, daß Sie nicht arbeitslos werden, und Sie sorgen dann dafür, daß uns damit gewissermaßen Lebensversicherungsprämien bezahlt werden.

    (Beifall bei der FDP. — Heiterkeit. — Abg. Dr. Schmid [Tübingen]:: Kommentieren Sie es bitte, wir haben es nicht verstanden!)

    — Nachher, gerne!

    (Heiterkeit.)

    Nun noch einen Blick nach außen, und zwar zu unseren französischen Nachbarn. Wir hören immer wieder die Zweifel, die uns gegenüber als Deutschen geäußert werden. Lassen Sie mich nicht alles das wieder die Zweifel, die uns als Deutschen gegenüber


    (Dr. Becker [Hersfeld])

    büne hiergegen gesagt worden ist. Lassen Sie mich nur einen Gesichtspunkt noch hervorheben. Als 1879 der Fürst Bismarck auf dem Berliner Kongreß seine Vermittlerolle zur Erhaltung des europäischen Friedens gespielt hatte, hatte er es damit mit Rußland verdorben, so daß die frühere Verbindung Preußen-Rußland, die von 1815 ab gedauert hatte, zerrissen war. Nach dem Westen ließ sich damals kein Band knüpfen. Er mußte eine Mittelstellung in Europa ausbauen, und er tat dies in der Form des Dreibundes.
    Seine Nachfolger wollten die Politik einer bewaffneten Mittelstellung weiterführen, und das Ergebnis war der Krieg von 1914 bis 1918 und sein Ende. Dann hat trotz aller dieser Erfahrungen Hitler noch einmal dasselbe Experiment gemacht, und das Ende war unser Zusammenbruch und unsere Vernichtung. Es gibt in diesem Europa, an dieser Stelle, wo Deutschland liegt — eine Stelle, die zugleich gefahrvoll für uns, aber politisch entscheidend ist -, keine selbständige Politik mehr ohne Anlehnung an die eine oder andere Seite. Daß keine Anlehnung nach dem Osten hin möglich ist, ist klar. Übrigbleibt nur die Anlehnung an den Westen. Ich glaube, die Entwicklung auch der Auffassung der SPD dahin zu verstehen, daß sie ebenfalls zu dieser Überzeugung kommen wird. Es würde mich freuen. Wir haben alle aus diesen Erfahrungen gelernt und werden diese bitteren Erfahrungen, die wir gemacht haben, nie vergessen.
    Dann noch ein Zweites! Im Verteidigungsausschuß der französischen Nationalversammlung ist die Frage aufgeworfen worden, was eigentlich die Deutschen jetzt an ihrem Grundgesetz änderten und wozu. Das müsse einmal gründlich untersucht werden. — Wenn im 19. Jahrhundert, im Zeitalter eines Übernationalismus, derartige Fragen aufgeklungen wären, hätte es bestimmt eine große Pressefehde gegeben. Ich antworte statt dessen — und ich glaube, meine Damen und Herren, in Ihrer aller Namen zu sprechen — mit folgendem. Ich bitte hiermit die französischen Kollegen, nach Bonn zu kommen. Wir werden ihnen in der fairsten, in der loyalsten und in der weitestgehenden Weise hier an Ort und Stelle Auskunft geben, warum das geschieht, warum wir das alles nach unserer Unterschrift unter den EVG-Vertrag nötig haben. Dann, möchte ich hoffen und wünschen, müßten sich Zweifel und Mißverständisse beseitigen lassen. Ich hoffe, Sie stimmen mit mir überein, wenn ich sage: die Herren mögen, wenn sie untersuchen wollen, kommen; sie sollen uns zur Aufklärung willkommen sein.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czermak.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Czermak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE sagt zur vorliegenden Fassung des Antrags des Rechtsausschußberichtes ein klares, deutliches, einheitliches Ja.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Jedes Bekenntnis zum Gedanken einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft, zum freien demokratischen Westen, zur abendländischen Kultur, ist eine Frage der Gesinnung, der innersten Überzeugung und verlangt daher auch in entscheidender Stunde eine offene und klare Entscheidung aller, die gleichen Sinnes sind.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir sind uns dabei auch gleichfalls voll bewußt, daß es sich heute nur um den er st en Bericht handelt, wie der Herr Berichterstatter von Merkatz ausdrücklich festgestellt hat, um die Entscheidung der zwei vordringlichsten Fragen, einmal die verfassungsrechtliche Klarstellung, die Verfassungsverdeutlichung, eine authentische Interpretation der Wehrhoheit des Bundes durch den Gesetzgeber, die verfassungsmäßig zweifellos zulässig ist, und zum andern die endgültige Zustimmung und Verwirklichung der Verträge von Bonn und Paris. Alle weiteren Fragen, auf die ich hier nicht näher eingehen will, bleiben anhängig und müssen zur rechten Zeit nach Recht und Gesetz verhandelt und entschieden werden.
    Wir stimmen zunächst der verfassungsrechtlichen Feststellung der Wehrhoheit des Bundes im Art. 73 Abs. 1 zu mit einer Wehrpflicht nur für wehrfähige Männer über 18 Jahre, besonders auch zum Schutze der wehrlosen Zivilbevölkerung, unserer Frauen, Kinder und alten Menschen. Dabei wird im Grundgesetz ausdrücklich nur von der Verteidigung gesprochen, einer gemeinsamen Verteidigung unseres Lebens, unserer Sicherheit, unserer Freiheit, unserer Familien, unserer geistigen und materiellen Güter vor jeder drohenden Gefahr, die immer noch nur allzu deutlich vor uns steht. Man wird es wohl auch im Ausland gerade unserer Generation, die zwei Weltkriege erlebt hat, glauben müssen, daß wir keinen dritten Weltkrieg wollen, daß wir unser gutes Recht nur auf friedlichem Wege, ohne Haß und Rache, nicht über frische Soldatengräber hinweg, erreichen wollen. Wir möchten es doch endlich einmal in dieser Welt erleben, daß nicht die Idee der Gewalt, sondern die Gewalt der Idee zur Geltung kommt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aber unser ganzes Leben, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Arbeit am Wiederaufbau unserer Heimat, am Glück und Wohlstand unserer Familien, an der Eingliederung in eine bessere, schönere Zukunft, wäre sinnlos, wenn wir nicht bereit wären. uns im Ernstfall zu verteidigen und dafür rechtzeitig alle Vorbereitungen zu treffen. Wer von uns den kommunistischen Osten kennt, wer drüben in Rußland war, die Besetzung und Austreibung aus unserer Heimat miterlebt hat, wer von uns weiß, daß drüben im Osten vielfach ganz andere Begriffe von Menschheit und Religion, Zeit und Raum und Recht und Gesetz herrschen als hier bei uns, der kennt auch die Gefahr aus dem Osten, die uns allen droht. Wir können und dürfen daher dieser anderen Welt nicht wehrlos und schutzlos gegenüberstehen. Wir müssen Verbündete suchen und finden, weil wir allein zu schwach sind und uns nur die Eingliederung in die große Europäische Verteidigungsgemeinschaft stark macht. Dem kommunistischen Osten imponiert man nur durch eine Politik der Stärke. nicht durch Zweifel und durch Schwäche. Der gefährliche, höchst bedenkliche Spruch ..Si vis pacem, para bellum" —,,Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg" — ist leider trotz Völkerbund und Abrüstungskonferenzen aus unserer Welt immer noch nicht verschwunden. Wir wollen keinen Krieg bereiten; wir wollen Ruhe und Frieden. Aber dieser Frieden muß gesichert, muß verteidigt werden, und nur darin sehen wir den Sinn und Zweck einer künftigen Wehrmacht im Rahmen einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Das soll und muß eine demokratische Wehrmacht werden, Staatsbürger in Uniform, dem Geist unserer Zeit entsprechend.


    (Dr. Czermak)

    Wir stimmen auch dem Zusatz in Art. 79 bezüglich künftiger völkerrechtlicher Verträge, besonders Friedens- und Verteidigungsverträge, zu, ebenfalls dem Art. 142 a in der Fassung des Berichts, worin ausgesprochen wird, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß der beiden Verträge von Bonn und Paris nicht entgegenstehen. Wenn wir aber diese Verträge bejahen — und dies hat die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes getan,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    wie die Wahl im September des Vorjahres bewiesen hat --, dann muß man auch ihre Verwirklichung wollen. Hier handelt es sich zweifellos um eine hochpolitische Frage, die daher auch zunächst politisch gelöst werden muß, und zwar mit der im Grundgesetz vorgeschriebenen Mehrheit.
    Wenn dies nun tatsächlich geschieht, wenn diese Fragen legal nach der Verfassung gelöst werden, dann sollte man sich als Demokrat davor hüten, von einer Mißgeburt zu sprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Bei allem schuldigen Respekt vor der Justiz — Justitia regnorum fundamentum — muß ich Ihnen, meine Damen und Herren, ganz offen erklären, daß man draußen im Volk für alle diese Streitfragen, für diese positiven und negativen Kompetenzkonflikte zwischen Justiz und Politik herzlich wenig Verständnis hat.

    (Beifall heim GB/BHE und bei der CDU/CSU.)

    Grillparzer hat vor etwa 100 Jahren schon gesagt:
    Hört, ihr Leut und laßt euch sagen: Die Politik hat die Justiz erschlagen.
    Heutzutage könnte man manchmal fast den Eindruck haben, daß man auch das Gegenteil sagen könnte.

    (Beifall rechts.)

    Dabei ist es uns allen aber selbstverständlich, daß neben den politischen auch alle rechtlichen, besonders verfassungsrechtlichen Fragen gründlich verhandelt und geklärt werden müssen. Die Diskussion über alle diese Fragen ist auch durch die heutige große Debatte nicht abgeschlossen; sie geht bezüglich der offenen Fragen, die ja hier bereits erwähnt wurden, weiter.
    Zum Schluß aber — ich will mich hier nicht auf Wiederholungen einlassen — möchte ich nochmals feststellen: meine politischen Freunde stehen mit mir auf dem Standpunkt, daß man ein begonnenes Werk auch vollenden muß, insbesondere wenn es sich um entscheidende Fragen der ganzen Nation handelt.

    (Beifall in der Mitte.)

    Bezüglich aller weiteren Fragen, die heute nicht zur Entscheidung stehen, behalten wir uns unsere Stellungnahme vor. Dem vorliegenden Ausschußantrag aber werden wir, wie ich bereits eingangs erklärt habe, einstimmig zustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)