Rede:
ID0201504800

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Metadaten
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    Vokabeln: 9
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    4. Geschäftsordnung: 1
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    8. Dr.: 1
    9. Menzel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1954 473 15. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 473 C, 516 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Brühler 473 C Kleine Anfrage 25 betr. Versorgungsrenten der deutschen Kriegsbeschädigten in Holland (Drucksachen 216, 256) 473 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen (B) Rechts (Drucksache 224) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts (Drucksache 112) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Familienrechts an Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (Drucksache 178) 473 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 474 A, 487 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU): zur Sache 478 A zur Geschäftsordnung 515 B Dr. Dehler (FDP) 482 C Frau Nadig (SPD) 485 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 487 D, 490 A, C, D, 491 B, 493 A Dr. Menzel (SPD): zur Sache 489 D zur Geschäftsordnung 515 C Frau Dr. Ilk (FDP) 490 C, D, 493 A Frau Wolff (Berlin) (SPD) 491 A Metzger (SPD) 493 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 498 D Dr. Czermak (GB/BHE) 502 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 503 D Dr. Schranz (DP) 509 D Gräfin Finckenstein (GB/BHE) 511 B Frau Dr. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 512 A Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht 516 C Nächste Sitzung 516 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits am Schluß meiner Ausführungen beantragt, die Gesetzentwürfe dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zuzuweisen. Von einer Seite ist beantragt worden, einen Sonderausschuß zu bilden. Die gleiche Frage ist seinerzeit schon beim ersten Entwurf aufgetreten. Ich bin der Meinung, daß gerade ein solches Gesetz, das nach seinem Inhalt zu so verschiedenen Anschauungen führen kann, im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht gut aufgehoben ist und daß es gerade dort möglich ist, das gute Gespräch zu führen, das meine verehrte Kollegin Frau Weber eben für diesen Ausschuß gewünscht hat. Nach unserer Meinung würde es nicht gut sein, wenn — nun, ich will einmal sagen, Interessenten in einen Sonderausschuß eintreten. Es würde dazu führen, daß das Gesetz nicht mit der wünschenswerten Beschleunigung verabschiedet werden kann. Das haben die Debatten in dem letzten Ausschuß bereits bewiesen, wo es nötig war, sich über juristische Grundbegriffe zu unterhalten. Das Gesetz ist nun einmal ein außerordentlich wichtiges Gesetz, und deshalb sollte es meines Erachtens im Rechtsausschuß behandelt werden, der diese rechtlichen Fragen auch sach- und fachgemäß behandeln kann.

    (Richtig! bei der CDU/CSU.)

    Deshalb bitten wir, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuß zu überweisen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Menzel.

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    Rede von Dr. Walter Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion beantrage ich die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Beratung der drei Familiengesetzentwürfe. Mit dem Antrag, diese drei Entwürfe dem Rechts- und Verfassungsausschuß zu überweisen, würden wir den gleichen Weg gehen 'wie der 1. Bundestag, und gerade dieses Experiment ist doch schiefgegangen, und das sollte uns warnen. Auch der 1. Bundestag hat damals die Einsetzung eines Sonderausschusses abgelehnt und hat die Gesetzentwürfe dem Rechts- und Verfassungsausschuß überwiesen mit dem Ergebnis, daß dieser dann seinerseits in Form eines Unterausschusses praktisch doch einen Sonderausschuß gebildet hat; aber mit dem weiteren bedauerlichen Ergebnis, daß der Unterausschuß erst zwei Monate später an die Arbeit ging. Er hat dann den Gesetzentwurf zwei Monate, bis Mitte April 1953, behandelt, und hat ihn dann für die restlichen sechs Monate der ersten Legislaturperiode liegenlassen, so daß wir heute diese Arbeit wiederholen müssen.
    Wir wissen doch genau — das hat sich auch im ersten Bundestag gezeigt —, daß der Rechts- und Verfassungsausschuß begreiflicherweise mit einer Menge anderer Vorlagen überlastet ist. Wenn wir ihm nun noch die Erledigung dieser so komplizierten Materie aufbürden, dann stehen wir vor der Notwendigkeit, entweder alle anderen Arbeiten, die dem Rechts- und Verfassungsausschuß überwiesen werden, auf Monate zurückzustellen oder aber zur gleichen Zeit sowohl .die anderen Vorlagen als auch die Fragen der Rechtsgleichheit zu behandeln, was dazu führen muß, daß der Ausschuß gezwungen ist, die Beratungen über die Durchführung der Rechtsgleichheit zu unterbrechen. Das aber gibt keinen guten Ansatzpunkt für das heute in der Debatte immer wieder geforderte gute und von gegenseitigem Verständnis getragene ernste Gespräch; es würde an der Möglichkeit der notwendigen Konzentration fehlen.
    Auf der anderen Seite — auch das hat doch die Debatte ergeben — eilt die Durchführung der Rechtsgleichheit. Nach dem erfreulichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vorigen Jahres steht fest, daß die Rechtsgleichheit seit dem 1. April 1953 gilt, und daß es sich nicht mehr nur


    (Dr. Menzel)

    um allgemeine Richtlinien für den Gesetzgeber und die Politik handelt. Es ist richtig, daß das von vielen damals befürchtete und an die Wand gemalte Rechtschaos nicht eingetreten ist, und mancher Pessimismus über die Bereitwilligkeit der deutschen Richter, eine neue und gesunde Rechtsprechung zu entwickeln, hat sich Gott sei Dank als nicht gerechtfertigt erwiesen.
    Auf der anderen Seite stehen wir aber doch unabweislich vor der Notwendigkeit, nicht nur dem Richter, sondern auch den betroffenen Bevölkerungskreisen, d. h. vor allem der Familie, bald eine klare Grundlage und Rechtssicherheit zu geben. Aus der Sorge, daß die Überweisung an den Rechts- und Verfassungsausschuß notwendigerweise wieder zu einer Verzögerung führt, bitten wir um die Einsetzung eines Sonderausschusses.