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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1954 473 15. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 473 C, 516 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Brühler 473 C Kleine Anfrage 25 betr. Versorgungsrenten der deutschen Kriegsbeschädigten in Holland (Drucksachen 216, 256) 473 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen (B) Rechts (Drucksache 224) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts (Drucksache 112) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Familienrechts an Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (Drucksache 178) 473 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 474 A, 487 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU): zur Sache 478 A zur Geschäftsordnung 515 B Dr. Dehler (FDP) 482 C Frau Nadig (SPD) 485 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 487 D, 490 A, C, D, 491 B, 493 A Dr. Menzel (SPD): zur Sache 489 D zur Geschäftsordnung 515 C Frau Dr. Ilk (FDP) 490 C, D, 493 A Frau Wolff (Berlin) (SPD) 491 A Metzger (SPD) 493 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 498 D Dr. Czermak (GB/BHE) 502 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 503 D Dr. Schranz (DP) 509 D Gräfin Finckenstein (GB/BHE) 511 B Frau Dr. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 512 A Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht 516 C Nächste Sitzung 516 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Menzel.


Rede von Dr. Walter Menzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion beantrage ich die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Beratung der drei Familiengesetzentwürfe. Mit dem Antrag, diese drei Entwürfe dem Rechts- und Verfassungsausschuß zu überweisen, würden wir den gleichen Weg gehen 'wie der 1. Bundestag, und gerade dieses Experiment ist doch schiefgegangen, und das sollte uns warnen. Auch der 1. Bundestag hat damals die Einsetzung eines Sonderausschusses abgelehnt und hat die Gesetzentwürfe dem Rechts- und Verfassungsausschuß überwiesen mit dem Ergebnis, daß dieser dann seinerseits in Form eines Unterausschusses praktisch doch einen Sonderausschuß gebildet hat; aber mit dem weiteren bedauerlichen Ergebnis, daß der Unterausschuß erst zwei Monate später an die Arbeit ging. Er hat dann den Gesetzentwurf zwei Monate, bis Mitte April 1953, behandelt, und hat ihn dann für die restlichen sechs Monate der ersten Legislaturperiode liegenlassen, so daß wir heute diese Arbeit wiederholen müssen.
Wir wissen doch genau — das hat sich auch im ersten Bundestag gezeigt —, daß der Rechts- und Verfassungsausschuß begreiflicherweise mit einer Menge anderer Vorlagen überlastet ist. Wenn wir ihm nun noch die Erledigung dieser so komplizierten Materie aufbürden, dann stehen wir vor der Notwendigkeit, entweder alle anderen Arbeiten, die dem Rechts- und Verfassungsausschuß überwiesen werden, auf Monate zurückzustellen oder aber zur gleichen Zeit sowohl .die anderen Vorlagen als auch die Fragen der Rechtsgleichheit zu behandeln, was dazu führen muß, daß der Ausschuß gezwungen ist, die Beratungen über die Durchführung der Rechtsgleichheit zu unterbrechen. Das aber gibt keinen guten Ansatzpunkt für das heute in der Debatte immer wieder geforderte gute und von gegenseitigem Verständnis getragene ernste Gespräch; es würde an der Möglichkeit der notwendigen Konzentration fehlen.
Auf der anderen Seite — auch das hat doch die Debatte ergeben — eilt die Durchführung der Rechtsgleichheit. Nach dem erfreulichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vorigen Jahres steht fest, daß die Rechtsgleichheit seit dem 1. April 1953 gilt, und daß es sich nicht mehr nur


(Dr. Menzel)

um allgemeine Richtlinien für den Gesetzgeber und die Politik handelt. Es ist richtig, daß das von vielen damals befürchtete und an die Wand gemalte Rechtschaos nicht eingetreten ist, und mancher Pessimismus über die Bereitwilligkeit der deutschen Richter, eine neue und gesunde Rechtsprechung zu entwickeln, hat sich Gott sei Dank als nicht gerechtfertigt erwiesen.
Auf der anderen Seite stehen wir aber doch unabweislich vor der Notwendigkeit, nicht nur dem Richter, sondern auch den betroffenen Bevölkerungskreisen, d. h. vor allem der Familie, bald eine klare Grundlage und Rechtssicherheit zu geben. Aus der Sorge, daß die Überweisung an den Rechts- und Verfassungsausschuß notwendigerweise wieder zu einer Verzögerung führt, bitten wir um die Einsetzung eines Sonderausschusses.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich habe bekanntzugeben, daß die Fraktion des GB/BHE schon während der Debatte den Antrag auf Überweisung an einen Sonderausschuß zurückgezogen hat. Es liegen nun der Antrag des Abgeordneten Dr. Weber auf Überweisung an den Rechtsausschuß und der Antrag des Abgeordneten Dr. Menzel auf Überweisung an einen Sonderausschuß vor. Der Antrag auf Überweisung an einen Sonderausschuß ist der weitergehende.
    Ich bitte die Damen und Herren, die die Drucksachen 224, 112 und 178 einem Sonderausschuß überweisen wollen, eine Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die die genannten Drucksachen dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überweisen wollen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
    Meine Damen und Herren, es besteht eine interfraktionelle Vereinbarung, die heutige Tagesordnung mit diesem Punkte abzuschließen. Ich bitte Sie jedoch noch einen Augenblick um Ihre Aufmerksamkeit für folgende Bekanntmachungen.
    Es wird gebeten, die Drucksachen 112, 178 und 224, Gleichberechtigung, und 189, Familienausgleich, zur zweiten und dritten Beratung aufzubewahren, da sie nicht noch einmal verteilt werden können.
    Die Sitzung des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit, die im Anschluß an das Plenum stattfinden sollte, ist abgesagt.
    Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste, die 16. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 25. Februar 1954, 9 Uhr 30, und schließe die 15. Sitzung des Deutschen Bundestages.